Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht
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Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht
Schriften zum Strafrecht, Vol. 379
(2021)
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Randi Weil studierte von 2010 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und an der Handelshögskolan in Göteborg. 2014 erwarb sie an der Universität Mannheim den Bachelor Unternehmensjurist; 2017 legte sie das erste Juristische Staatsexamen ab. Von 2014-2022 war sie dort bei Prof. Dr. Jürgen Wolter (vorm. Lehrstuhl für Strafrecht sowie Institut für Strafprozessrecht und Polizeirecht) als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Das Referendariat absolvierte sie von 2020-2022 im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Sie promovierte 2021 bei Prof. Wolter und arbeitete begleitend zur Erstellung der Dissertation zugleich in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Karlsruhe im Bereich des Datenschutzrechts. Von September 2022 bis Februar 2023 war sie als Rechtsanwältin im Bereich Wirtschafts- und Medizinstrafrecht bei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte am Standort Frankfurt tätig. Seit Februar 2023 baut sie bei Beinert & Partner Rechtsanwälte in Karlsruhe das Strafrechtsreferat wieder neu auf und ist darüber hinaus für die Kanzlei im Bereich Compliance (insbes. Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht) tätig.Abstract
Verwertungsverbote beantworten die Frage, ob sog. Untersuchungsfunde in dem zugrundeliegenden Strafverfahren weiter genutzt werden dürfen oder aus Gründen des Grundrechtsschutzes einer Verwertungssperre unterliegen. Verwendungsregelungen hingegen regeln den Transfer von Informationen von einem Ausgangsverfahren in andere Verfahren; diese Informationen und Daten stellen Zufallsfunde dar. Verwertungsverbote sind nur in wenigen Fällen gesetzlich geregelt; Verwendungsregelungen kennt das Gesetz inzwischen flächendeckend. Beide Formen der weiteren Nutzung von Informationen stellen einen eigenständigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, weshalb es auch im Fall der Verwertung spezieller Verwertungsbefugnisnormen bedarf. Die Arbeit unternimmt es de lege ferenda, die Begriffe der unmittelbaren wie mittelbaren Verwertung und Verwendung zu bestimmen sowie gesetzliche Regelungen für Verwertungsbefugnisse zu schaffen. Parallel werden die bestehenden Verwendungsregelungen im Rahmen eines weiteren Gesetzesvorschlags auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.»Rules of Use and Prohibitions of Use in Criminal Procedural Law«: The paper examines the difference between the regulations on use regulated in the Code of Criminal Procedure and the mostly non-codified prohibitions on exploitation. It undertakes de lege ferenda to define the concepts of exploitation and use, as well as to create constitutionally required statutory regulations for powers of exploitation. At the same time, the existing utilisation regulations are being reviewed for their constitutionality within the framework of a further legislative proposal.