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Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht

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Weil, R. (2021). Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58374-4
Weil, Randi. Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58374-4
Weil, R (2021): Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58374-4

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Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht

Weil, Randi

Schriften zum Strafrecht, Vol. 379

(2021)

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Book Details

About The Author

Randi Weil studierte von 2010 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und an der Handelshögskolan in Göteborg. 2014 erwarb sie an der Universität Mannheim den Bachelor Unternehmensjurist; 2017 legte sie das erste Juristische Staatsexamen ab. Von 2014-2022 war sie dort bei Prof. Dr. Jürgen Wolter (vorm. Lehrstuhl für Strafrecht sowie Institut für Strafprozessrecht und Polizeirecht) als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Das Referendariat absolvierte sie von 2020-2022 im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Sie promovierte 2021 bei Prof. Wolter und arbeitete begleitend zur Erstellung der Dissertation zugleich in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Karlsruhe im Bereich des Datenschutzrechts. Von September 2022 bis Februar 2023 war sie als Rechtsanwältin im Bereich Wirtschafts- und Medizinstrafrecht bei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte am Standort Frankfurt tätig. Seit Februar 2023 baut sie bei Beinert & Partner Rechtsanwälte in Karlsruhe das Strafrechtsreferat wieder neu auf und ist darüber hinaus für die Kanzlei im Bereich Compliance (insbes. Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht) tätig.

Abstract

Verwertungsverbote beantworten die Frage, ob sog. Untersuchungsfunde in dem zugrundeliegenden Strafverfahren weiter genutzt werden dürfen oder aus Gründen des Grundrechtsschutzes einer Verwertungssperre unterliegen. Verwendungsregelungen hingegen regeln den Transfer von Informationen von einem Ausgangsverfahren in andere Verfahren; diese Informationen und Daten stellen Zufallsfunde dar. Verwertungsverbote sind nur in wenigen Fällen gesetzlich geregelt; Verwendungsregelungen kennt das Gesetz inzwischen flächendeckend. Beide Formen der weiteren Nutzung von Informationen stellen einen eigenständigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, weshalb es auch im Fall der Verwertung spezieller Verwertungsbefugnisnormen bedarf. Die Arbeit unternimmt es de lege ferenda, die Begriffe der unmittelbaren wie mittelbaren Verwertung und Verwendung zu bestimmen sowie gesetzliche Regelungen für Verwertungsbefugnisse zu schaffen. Parallel werden die bestehenden Verwendungsregelungen im Rahmen eines weiteren Gesetzesvorschlags auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.»Rules of Use and Prohibitions of Use in Criminal Procedural Law«: The paper examines the difference between the regulations on use regulated in the Code of Criminal Procedure and the mostly non-codified prohibitions on exploitation. It undertakes de lege ferenda to define the concepts of exploitation and use, as well as to create constitutionally required statutory regulations for powers of exploitation. At the same time, the existing utilisation regulations are being reviewed for their constitutionality within the framework of a further legislative proposal.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einführung 17
I. Befunde und Ziele der Untersuchung 17
II. Grundlagen 21
1. Gang der Untersuchung 21
2. Begriffsbestimmungen 23
a) Untersuchungsfunde 23
b) Zufallsfunde 24
c) Verwertung und Verwendung 26
d) Zu Beweiszwecken 27
e) Fernwirkung 29
f) Spurenansätze 31
3. Beweisverwertungsverbotslehre 32
a) Unselbstständige Beweisverwertungsverbote 32
b) Selbstständige Beweisverwertungsverbote 34
4. Lehre von den Verwendungsregelungen 35
B. Stand des Gesetzes, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur 37
I. Gesetzeslage 37
1. Widersprüchlichkeiten im geltenden Recht 39
a) § 108 StPO 39
b) § 160a Abs. 1 Satz 2 StPO 40
c) § 160a Abs. 2 Satz 3 StPO 41
d) § 81f Abs. 1 Satz 2 StPO 42
e) § 81a Abs. 3 StPO 43
f) Zusammenfassung 43
2. Neues Recht: §§ 161, 479 StPO 44
3. § 100e Abs. 6 StPO als klar gestaltete Vorschrift 46
II. Die Al-Qaida-Rechtsprechung des BGH und BVerfG 47
1. verwertbare personenbezogene Daten innerhalb des § 100e Abs. 6 Nr. 3 StPO 47
2. Das Ausgangsverfahren als Bezugspunkt zur Beurteilung der Verwertbarkeit der Daten innerhalb des § 100e Abs. 6 Nr. 3 StPO 49
3. Der hypothetische Ersatzeingriff als Garantie für die Einhaltung der Voraussetzungen innerhalb des neuen Verfahrens 51
4. Zusammenfassung 54
III. Literatur 57
IV. Konkretisierte Ziele der Untersuchung 59
C. Systematische Abgrenzung der Verwendungsregelungen von den Verwertungsverboten 62
I. Verwendungsregelungen und ihr Bezug zum Datenschutzrecht 62
II. Verwertung von Untersuchungsfunden und Verwendung von Zufallsfunden 64
1. Selbstständiges Beweisverwertungsverbot oder Verwendungsregelung? 65
2. Verwendungsverbot als Verwertungsverbot mit Fernwirkung? 66
3. § 100d Abs. 2 StPO als Verwertungsverbot 70
4. Zwischenergebnis 71
III. Differenzierung zwischen mittelbarer Verwertung von Untersuchungsfunden und mittelbarer Verwendung von Zufallsfunden 74
1. Frühwirkung als Teil der Beweisverwertungsdogmatik? 74
2. Mittelbare Verwertung und Fernwirkung 78
3. Mittelbare Verwendung und Verwendung als Spurenansatz 80
4. Zwischenergebnis 81
IV. Funktion des Merkmals „zu Beweiszwecken“ 81
1. „zu Beweiszwecken“ innerhalb des § 108 Abs. 2 und Abs. 3 StPO 82
2. „zu Beweiszwecken“ innerhalb des § 160a Abs. 2 Satz 3 StPO 84
3. „zu Beweiszwecken“ als unmittelbare Verwendung 85
V. Ergebnis 89
D. Die etymologische Abgrenzung von Verwendung und Verwertung 90
I. Verwerten 90
II. Verwenden 90
III. Ergebnis 91
E. Systematik und Gesetzesvorschlag einer Vorschrift zur Begriffsbestimmung 92
I. Systematische Einordnung 92
II. Gesetzesvorschlag 93
III. Begründung 94
F. Erforderlichkeit gesetzlicher Gesamtregelungen 96
I. Recht auf informationelle Selbstbestimmung 97
1. Schutzbereich 97
2. Eingriff und Schranken 99
a) Datenerhebung und -erlangung 101
aa) Rechtmäßige Datenerhebung 101
bb) Rechtswidrige Datenerhebung 101
cc) Erlangung von Zufallsfunden 102
b) Datenverwertung von Untersuchungsfunden 103
aa) Verwertung rechtmäßig erlangter Untersuchungsfunde 104
bb) Verwertung rechtswidrig erlangter Untersuchungsfunde 105
c) Datenverwendung von Zufallsfunden 108
3. Schranken-Schranken 110
a) Zweckbindungsgrundsatz 110
b) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz/Übermaßverbot 112
c) Bestimmtheitsgrundsatz 115
d) Verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen 116
II. Verwendungsregelungen als gesetzliche Grundlage 118
1. Verwendungsverbote bei fehlender Voraussetzung oder Nichtregelung der Verwendung 118
2. Folgen eines Verstoßes gegen eine Verwendungsregelung 120
3. Bedarf es unterschiedlicher Rechtfertigungsgrundlagen für die unmittelbare und die mittelbare Verwendung? 122
III. Notwendigkeit gesetzlicher Verwertungsbefugnisnormen 130
1. Kritik an der vorherrschenden Verwertungsverbotsdogmatik 130
2. Vom Verwertungsverbot zur Verwertungsbefugnis 131
3. Folgen eines Verstoßes gegen eine Verwertungsregelung 133
4. Bedarf es unterschiedlicher Rechtfertigungsgrundlagen für die unmittelbare und die mittelbare Verwertung? 133
IV. Ergebnis 134
G. Systematik und Gesetzesvorschlag für Verwertungsregelungen 135
I. Systematische Einordnung 135
II. Gesetzesvorschlag 136
III. Begründung 140
1. § 150 StPO-E 140
a) Die Menschenwürdegarantie als absolute Erhebungs- und Verwertungsgrenze 140
aa) Schutz körperlicher und geistiger Integrität 142
bb) Schutz der freien Selbstbestimmung 142
cc) Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung 144
dd) Schutz vor Totalüberwachung 147
ee) Schutz vor Ermittlungen gegen völlig Unbeteiligte 148
ff) Verbot des bewussten oder objektiv willkürlichen Handelns durch Strafverfolgungsorgane, namentlich wenn grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden 149
b) Reichweite des Menschenwürdeschutzes 150
aa) Zustimmung 150
bb) Hypothetischer Ermittlungsverlauf 153
cc) Verletzungen durch Privatpersonen 155
dd) Fernwirkung 157
c) Ergebnis 159
2. § 150a StPO-E 159
a) Erhebliche Grundrechtsverletzungen 160
aa) Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf rechtliches Gehör 160
bb) Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt 163
cc) Verstoß gegen Voraussetzungen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme absichern 164
dd) Zwischenergebnis 165
b) Reichweite der Verwertungsbefugnis 165
aa) Zustimmung 165
bb) Hypothetischer Ermittlungsverlauf 165
cc) Verletzungen durch Privatpersonen 167
dd) Fernwirkung 168
3. § 150b StPO-E 168
a) Geringfügige Grundrechtsverletzungen 168
b) Reichweite der Verwertungsbefugnis 170
aa) Zustimmung 170
bb) Hypothetischer Ermittlungsverlauf 170
cc) Verletzungen durch Privatpersonen 171
dd) Fernwirkung 171
H. Verwendungsregelungen innerhalb der StPO 172
I. Problematiken der bestehenden Verwendungsregelungen 172
1. Sinnhaftigkeit der Differenzierung innerhalb der Verwendungsregelungen in „unverwertbare“ und „verwertbare“ Daten des Ausgangsverfahrens 173
a) Unterscheidung der Verwendung echter und unechter Zufallsfunde 175
b) Unterscheidung in rechtmäßige und rechtswidrige Zufallsfunde und ihre Verwendung 178
aa) Rechtmäßige oder rechtswidrige Zufallsfunde 178
(1) gezielt gesuchte Zufallsfunde 179
(2) Zufallsfunde aus legendierten Polizeikontrollen 180
bb) Rechtmäßigkeit der Zufallsfunde als Voraussetzung der Verwendungsregelungen? 181
cc) Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde 186
(1) Grundrechtseingriff durch die Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde 186
(2) Aktuelle Verwendungsregelungen als Ermächtigungsgrundlage 188
(3) Sollten rechtswidrige Zufallsfunde verwendbar sein? 189
(a) Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde zum Zwecke der Strafverfolgung 190
(b) Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde zum Zwecke der Gefahrenabwehr 192
(aa) Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde, deren Erlangung auf einer Menschenwürdeverletzung basiert 193
(bb) Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde, deren Erlangung auf einer erheblichen Grundrechtsverletzung basiert 199
(cc) Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde, deren Erlangung auf einer geringfügigen Grundrechtsverletzung basiert 201
dd) Verwendung rechtmäßiger Zufallsfunde 202
c) Ergebnis 202
2. Hypothetischer Ersatzeingriff 203
a) Wortlaut des Gesetzes 204
b) Sinn und Zweck des hypothetischen Ersatzeingriffs 205
c) Hypothetischer Ersatzeingriff bei fehlender Ermächtigungsgrundlage im neuen Verfahren? 211
d) Ergebnis 212
II. Die neuen Verwendungsregelungen der StPO 212
1. Datenverwendung gefahrenabwehrrechtlich erlangter Daten innerhalb eines Strafverfahrens 213
a) § 161 Abs. 3 StPO 213
aa) Verwendung rechtswidriger Zufallsfunde zum Zwecke der Strafverfolgung 213
bb) Hypothetischer Ersatzeingriff und die Verwendung zu Beweiszwecken 215
b) § 100e Abs. 6 Nr. 3 StPO 217
2. Datenverwendung strafverfahrensrechtlich erlangter Daten zur Gefahrenabwehr 218
a) § 479 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 StPO 219
aa) Konkret-individueller hypothetischer Ersatzeingriff 219
bb) Generalisierender hypothetischer Ersatzeingriff 220
cc) Beschränkung der Verwendung auf verwertbare Daten 222
dd) § 479 Abs. 2 Satz 3 StPO 224
b) § 479 Abs. 3 StPO 224
aa) Fehlender hypothetischer Ersatzeingriff 225
bb) §§ 479 Abs. 3 Nr. 1 und 100e Abs. 6 Nr. 2 Satz 1 StPO 226
(1) Verwertbarkeit als Voraussetzung der §§ 479 Abs. 3 Nr. 1 und 100e Abs. 6 Nr. 2 Satz 1 StPO? 227
(2) Unterscheidung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Daten anstatt Differenzierung zwischen „verwertbar“ und „unverwertbar“? 230
(3) Verwendung personenbezogener Daten aus dem Kernbereich zur allgemeinen Gefahrenabwehr? 231
(a) Unmittelbare Lebensgefahr 231
(b) Art. 13 Abs. 4 GG als Grenze der Verwendung von Daten aus Wohnraumüberwachungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr 233
cc) §§ 479 Abs. 3 Nr. 2 und 100e Abs. 6 Nr. 2 Satz 2 StPO 234
dd) §§ 479 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 101a Abs. 4 Nr. 2 StPO 235
3. Datenverwendung strafverfahrensrechtlich erlangter Daten innerhalb eines anderen Strafverfahrens 237
a) § 479 Abs. 2 Satz 1 StPO i. V. m. § 161 Abs. 3 StPO 238
b) § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO 239
I. Verwendungsregelungen de lege ferenda 243
I. Systematische Einordnung 243
II. Gesetzesvorschlag 244
J. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung 247
Literaturverzeichnis 253
Stichwortverzeichnis 271