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Reuters, E. (2022). Gesichtsverhüllungsverbote und Religionsfreiheit. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung bestehender und möglicher gesetzlicher Regelungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58362-1
Reuters, Eva. Gesichtsverhüllungsverbote und Religionsfreiheit: Eine verfassungsrechtliche Untersuchung bestehender und möglicher gesetzlicher Regelungen. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58362-1
Reuters, E (2022): Gesichtsverhüllungsverbote und Religionsfreiheit: Eine verfassungsrechtliche Untersuchung bestehender und möglicher gesetzlicher Regelungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58362-1

Format

Gesichtsverhüllungsverbote und Religionsfreiheit

Eine verfassungsrechtliche Untersuchung bestehender und möglicher gesetzlicher Regelungen

Reuters, Eva

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1465

(2022)

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About The Author

Eva Reuters studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das erste juristische Staatsexamen legte sie 2017 ab und nahm im Wintersemester 2017/18 das Promotionsstudium an der Universität Bonn auf. Promotionsbegleitend war Eva Reuters zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Großkanzlei im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht und dann als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Christian Hillgruber an der Universität Bonn tätig. Seit Mai 2020 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.

Abstract

Ausgangspunkt für die Arbeit waren die Urteile des EGMR zu den generellen Gesichtsverhüllungsverboten in Belgien und Frankreich. Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob die in Deutschland bestehenden partiellen Verbote und ein generelles Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar wären.

Nach der Bejahung der Eröffnung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit für das Tragen von Burka und Nikab wird ausgehend von der Einschränkbarkeit der Religionsfreiheit durch verfassungsimmanente Schranken die Verfassungsmäßigkeit der partiellen Verbote beleuchtet. Anschließend wird untersucht, ob auch für Deutschland ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot gestützt auf ein dem französischen »vivre ensemble« ähnlichen Prinzip verfassungsrechtlich möglich wäre. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass ein generelles Verbot auf den Schutz eines äußeren gesellschaftlichen Umfelds der offenen Kommunikation, das sich als Verfassungsvoraussetzung aus dem Demokratieprinzip herleiten lässt, gestützt werden kann.
»Bans on Face coverings and Religious Freedom. A Constitutional Examination of Existing and Possible Legal Regulations«: Based on the rulings of the ECHR on the general bans on face covering in public, the dissertation examines both the constitutionality of partial bans on face covering in Germany, and whether a general ban would be constitutional. Following the principle of »vivre ensemble«, it comes to the conclusion that a general ban could be based on the protection of an external social environment of open communication as a constitutional requirement derived from the principle of democracy.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Teil I: Die Religionsfreiheit und ihr Schutzbereich 16
I. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes 16
1. Überblick über die historische Entwicklung der Religionsfreiheit 16
2. Die Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 18
a) Schutzbereich 18
b) Eingriff 21
c) Schranken 21
aa) Schrankenleihe 21
bb) Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung als Schranke 23
3. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu religiös motiviertem Verhalten in Bezug auf den islamischen Glauben 28
a) Kopftuch I-Entscheidung 28
aa) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 28
bb) Kritik 30
cc) Bewertung 32
b) Kopftuch II-Entscheidung 35
aa) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 35
bb) Kritik und Bewertung 38
c) Kopftuch III-Entscheidung 42
aa) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 42
bb) Kritik und Bewertung 46
d) Fazit 54
II. Das Tragen von Burka und Nikab und der Schutzbereich der Religionsfreiheit 54
1. Bedeutungsgehalt von Burka und Nikab – eine Frage der Perspektive 54
a) Aus Sicht der Trägerin 55
b) Aus Sicht Dritter 56
c) Die entscheidende Perspektive 56
2. Eröffnung des Schutzbereichs und Eingriff 57
a) Befolgung von Kleidungsvorschriften und der Schutz der Religionsfreiheit 57
b) Das Selbstverständnis der Trägerin 59
c) Tragen der Vollverschleierung unter Zwang 62
d) Ausschluss aus dem Schutzbereich durch Schutzbereichsbegrenzung 63
aa) Reduzierung der Bedeutung des Selbstverständnisses 64
(1) Objektivierung des Schutzbereichs 64
(2) Berücksichtigung der Sichtweise Dritter 65
bb) Konturierung des Schutzbereichs 67
(1) Differenzierung nach den Einzelgarantien 67
(2) Beschränkung auf zwingende religiöse Gebote 69
cc) Schutzbereichsausnahmen 71
(1) Verstoß gegen die Menschenwürde 71
(2) Kulturvorbehalt 74
Teil II: Partielle Gesichtsverhüllungsverbote 78
I. Verbote auf Bundesebene 78
1. Das Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung 78
a) Regelung für Beamte und Richter 78
aa) Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der Rechtsprechung 79
(1) Verwaltung 79
(2) Rechtsprechung 83
bb) Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats 85
cc) Staatliche Neutralitätspflicht 87
dd) Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch 93
ee) Notwendigkeit einer einfachgesetzlichen Regelung 96
ff) Verhältnismäßigkeit 97
(1) Geeignetheit 97
(2) Erforderlichkeit 99
(3) Angemessenheit 100
b) Regelung für Soldaten 101
aa) Funktionsfähigkeit der Verteidigung 102
bb) Staatliche Neutralitätspflicht 105
cc) Verhältnismäßigkeit 105
c) Regelung für Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände 106
aa) Staatliche Neutralitätspflicht 107
bb) Öffentlichkeit der Wahl 108
cc) Gleichheit der Wahl 108
d) Regelung für Wähler 110
aa) Gleichheit der Wahl 110
bb) Unmittelbarkeit der Wahl 110
cc) Verhältnismäßigkeit 111
(1) Geeignetheit 111
(2) Angemessenheit 111
e) Regelungen im Dokumentenrecht 112
aa) Öffentliche Sicherheit 112
bb) Funktionsfähigkeit der Verwaltung 114
cc) Verhältnismäßigkeit 114
2. Gesichtsverhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer (§ 23 Abs. 4 StVO) 115
a) Grundrechte Dritter 116
b) Verhältnismäßigkeit 117
3. Gesichtsverhüllungsverbot vor Gericht 118
a) Ehrenamtliche Richter 120
aa) Staatliche Neutralitätspflicht 120
bb) Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung 121
cc) Negative Religionsfreiheit der anderen Beteiligten 122
dd) Würde des Gerichts 123
b) Staatsanwälte 124
aa) Staatliche Neutralitätspflicht 125
bb) Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung 125
c) Referendare 126
aa) Staatliche Neutralitätspflicht 126
bb) Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung 127
cc) Referendare als Zuschauer 128
d) Rechtsanwälte 128
e) Angeklagte und Zeugen 129
aa) Identifikation 129
bb) Würde des Gerichts 130
cc) Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung 130
dd) Verhältnismäßigkeit 131
f) Zuschauer 133
aa) Identifikation 133
bb) Würde des Gerichts 133
cc) Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung 134
g) Gesichtsverhüllungsverbote vor Zivil- und Verwaltungsgerichten 134
4. Fazit 136
II. Verbote auf Landesebene 136
1. Verordnungsermächtigung für Gemeinden 137
a) Gesichtsverhüllungsverbot bei Vergnügungen und Ansammlungen 137
aa) Leben und Gesundheit 138
bb) Freiheit 138
cc) Sachgüter 140
dd) Sittlichkeit 140
ee) Verhütung rechtswidriger Taten 142
ff) Verhältnismäßigkeit 142
(1) Erforderlichkeit 142
(2) Angemessenheit 144
b) Gesichtsverhüllungsverbot an öffentlichen Orten 146
aa) Verhältnismäßigkeit 146
(1) Erforderlichkeit 147
(2) Angemessenheit 147
bb) Verstoß gegen den Wesentlichkeitsvorbehalt 149
2. Gesichtsverhüllungsverbot in Schulen 150
a) Gesichtsverhüllungsverbot für Lehrer 152
aa) Staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag 153
(1) Offene Kommunikation als Erziehungsziel 153
(2) Sicherung der Wahrnehmung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags 155
bb) Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs 157
cc) Negative Religionsfreiheit der Schüler und Erziehungsrecht der Eltern 157
b) Gesichtsverhüllungsverbot für anderes pädagogisches Personal 160
c) Gesichtsverhüllungsverbot für Schüler 160
aa) Staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag und Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs 162
bb) Verhältnismäßigkeit 164
3. Gesichtsverhüllungsverbot für Beschäftigte in Kindertagesstätten und für Tagespflegepersonen 165
a) Staatlicher Erziehungsauftrag 165
b) Negative Religionsfreiheit der Kinder und Erziehungsrecht der Eltern 167
c) Staatliche Neutralitätspflicht 168
4. Gesichtsverhüllungsverbot an Hochschulen 169
a) Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG 169
b) Negative Religionsfreiheit der Studierenden 173
c) Staatliche Neutralitätspflicht 173
d) Verhältnismäßigkeit 175
5. Fazit 175
III. Ergebnis 176
Teil III: Verfassungsrechtliche Realisierbarkeit eines generellen Gesichtsverhüllungsverbots in Deutschland 177
I. Die Urteile des EGMR zu den Gesichtsverhüllungsverboten in Frankreich und Belgien 177
1. Die Bewertung der Verbote durch den EGMR 177
2. Kritik an den Urteilen des EGMR 184
3. Bewertung 190
II. Übertragbarkeit der Urteile auf Deutschland 196
1. Bindungswirkung 196
2. Orientierungswirkung 197
3. Konsequenzen für die Übertragbarkeit der Urteile auf Deutschland 199
4. Das Ideal der fraternité 202
III. Das Gesichtsverhüllungsverbot und die Grenzen der Religionsfreiheit des Grundgesetzes 205
1. Schranken 206
a) Menschenwürde 206
aa) Würde der Trägerinnen von Burka und Nikab 207
bb) Würde Dritter bei der Konfrontation mit Trägerinnen von Burka und Nikab 211
b) Negative Religionsfreiheit Dritter 213
c) Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 2 GG) 214
d) Demokratieprinzip 216
aa) Verfassungsvoraussetzungen 218
bb) Gemeinwohlbindung 223
2. Verfassungsmäßigkeit eines auf das Demokratieprinzip gestützten Gesichtsverhüllungsverbots 226
a) Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch ein Gesichtsverhüllungsverbot 226
b) Verhältnismäßigkeit 230
aa) Legitimes Ziel 230
bb) Geeignetheit 230
cc) Erforderlichkeit 233
dd) Angemessenheit 234
3. Vereinbarkeit mit den Vorgaben der EMRK 239
Fazit 240
Literatur 242
Sachverzeichnis 253