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Wiechmann, H. (2022). Nonverbale Verhaltensweisen im Strafprozess. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58439-0
Wiechmann, Helge A.. Nonverbale Verhaltensweisen im Strafprozess. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58439-0
Wiechmann, H (2022): Nonverbale Verhaltensweisen im Strafprozess, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58439-0

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Nonverbale Verhaltensweisen im Strafprozess

Wiechmann, Helge A.

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 301

(2022)

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About The Author

Helge A. Wiechmann studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaften (Schwerpunkt: Steuer-, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht) mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung (Schwerpunkt: Steuern & Unternehmensfinanzierung) an der Universität Bayreuth. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens im Juli 2017 verfasste er seine Dissertation im Bereich des Strafprozessrechts bei Prof. Dr. Brian Valerius und war daneben von 2017 bis 2020 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Nina Nestler tätig. Seit Oktober 2020 ist er Rechtsreferendar beim Freistaat Bayern im OLG-Bezirk Bamberg und zugleich nebenberuflicher Lehrbeautragter der Universität Bayreuth.

Abstract

Die Abhandlung untersucht die Verwertbarkeit nonverbaler Verhaltensweisen von Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung und zeigt auf, dass diese partiell unwillkürlichen Reaktionen - entgegen dem vielfach »ersten Rechtsgefühl« - sowohl für den Fall ihres zufälligen Auftretens als auch für den Fall der gezielten Provokation durch ein Strafverfolgungsorgan vollständig verwertbar sind. Auch wenn entsprechende tatgerichtliche Provokations- und Wahrnehmungsakte im Einzelfall kurios anmuten mögen, sind diese mit dem Regelungskomplex des strafprozessualen Strengbeweisregimes in Einklang zu bringen und in der Rechtspraxis umsetzbar. Der Verwertbarkeit stehen dabei weder Rechtssätze der Strafprozessordnung noch solche der Verfassung entgegen. Insbesondere untersagt auch der Grundsatz des »nemo tenetur se ipsum accusare« nicht per se, im Einzelfall ein »verdächtiges Erröten« auch des schweigenden Angeklagten zu seinen Lasten zu verwerten.»Nonverbal Behavior in Criminal Procedure«: The dissertation examines the justiciability of nonverbal communication in the criminal trial. The article concludes that these partially involuntary reactions - counterintuitive to ones »first sense of justice« - are fully justiciable. Both in the case of accidental occurrence as well as in case of deliberate provocation, and this holds also to the detriment of the silent defendant.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitende Vorrede 19
Erstes Kapitel: Nonverbale Verhaltensweisen 23
A. Begriffsbestimmung 24
I. Von verbalen und nonverbalen Verhaltensweisen 24
II. Zu sogenannten „Micro-facial-expressions“ 25
III. Zusammenfassung 26
B. Zur Funktion und materiellen Bedeutung nonverbaler Verhaltensweisen im Kommunikationsprozess 26
I. Genese 27
II. Funktional theoretische Betrachtung im Kommunikationsprozess 28
III. Materielle Bedeutung und Kontrollierbarkeit nonverbaler Verhaltensweisen 30
1. Ein Überblick 30
2. Mimik 31
3. Blickverhalten 33
4. Gestik 34
5. Körperhaltung, -orientierung & Distanzverhalten 35
6. Nonverbale vokale Signale 36
IV. Zusammenfassung 36
Zweites Kapitel: Formale Anforderungen an die Beweiserhebung 38
A. Zur Beweisbedürftigkeit nonverbaler Verhaltensweisen 39
I. Vom Gebote einer förmlichen Beweiserhebung 39
II. Nonverbale Verhaltensweisen als Tatsachen mit Auswirkung auf den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch 41
III. Nonverbale Verhaltensweisen bei förmlicher Beweiserhebung 42
IV. Nonverbale Verhaltensweisen am Rande der förmlichen Beweisaufnahme 43
1. Regelfall: Zufälliges Auftreten nonverbaler Verhaltensweisen 43
a) Unzulässigkeit wegen Offenkundigkeit nach § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 StPO 44
b) Förmliche Beweiserhebung als Unmittelbarkeits- und Informationsverlust 46
c) Nonverbale Verhaltensweisen als „unaufgesuchte“ Wahrnehmungen 48
2. Sonderfall: Experiment-Konstellationen zur Provokation nonverbaler Verhaltensweisen 49
V. Nonverbale Verhaltensweisen im Zuschauerraum der Hauptverhandlung 51
VI. Zusammenfassung 52
B. Nonverbale Verhaltensweisen in der Dichotomie von (subjektivem) Personal- und Sachbeweis 53
I. Von der Zuweisung zu den Instituten des förmlichen Beweisverfahrens 54
1. Zur materiell-rechtlichen Zuweisung 54
2. Von der Harmonie materiell-rechtlich zugewiesener und formal zu verwendender Beweisinstitute 55
II. Nonverbale Verhaltensweisen als Gegenstand des subjektiven Personalbeweises 56
1. Institut des Zeugenbeweises 57
a) Zum Regelungsgehalt des Instituts des Zeugenbeweises 58
aa) Grammatische Auslegung 58
bb) Systematische Auslegung 59
cc) Historisch-genetische Auslegung 61
dd) Objektiv-teleologische Auslegung 65
b) Von der materiell-rechtlichen Zuweisung zum Institut des Zeugenbeweises 67
aa) „Nonverbalität“ als Kategorie 67
bb) Von „Aussagesurrogaten“ und „Ausdruckserscheinungen“ 68
cc) Anwendbarkeit trotz partiell „fehlender Gewillkürtheit“ 73
dd) Ein kommunikationswissenschaftlicher Ansatz 75
ee) Wissenszugriff als Zuweisungskriterium 77
ff) Die tatgerichtliche Wahrnehmung nonverbaler Verhaltensweisen als Wissenszugriff 79
(1) Von Deutungsoptionen und Zuweisungsproblemen 80
(2) Vom unmittelbaren und mittelbaren Wissenszugriff 82
gg) Konsequenzen dieser Zuweisungsentscheidung 82
2. Institut der Angeklagtenvernehmung 83
3. Institut des Sachverständigenbeweises 84
a) Regelungsgehalt des Sachverständigenbeweises 85
aa) Grammatische Auslegung 85
bb) Systematische Auslegung 86
cc) Historisch-genetische Auslegung 86
dd) Objektiv-teleologische Auslegung 87
b) Von der materiell-rechtlichen Zuweisung zum Sachverständigenbeweis 87
aa) Ausgangspunkt: Sachkundemangel 88
bb) Eine Einzelfallentscheidung 89
(1) „Alltagsübliche“ nonverbale Verhaltensweisen 89
(2) Von „Mikroexpressionen“ und „Lügensymptomen“ 89
(3) Medizinische Indikation (Schuldfähigkeitsbegutachtung) 90
cc) Konsequenzen dieser Zuweisungsentscheidung 91
III. Nonverbale Verhaltensweisen als Gegenstand des Sachbeweises 91
1. Institut des Augenscheinsbeweises 91
a) Auslegung des Instituts des Augenscheinsbeweises 92
aa) Grammatische Auslegung 92
bb) Systematische Auslegung 93
cc) Historisch-genetische Auslegung 94
dd) Objektiv-teleologische Auslegung 94
b) Von der materiell-rechtlichen Zuweisung zum Institut des Augenscheinsbeweises 95
aa) Vom Vorrang sensueller Wahrnehmung 95
bb) Ansatz der Negativzuweisung 96
cc) „Hervortretensoffenheit“ und „Interpretationsklarheit“ 98
dd) Von der Fehlinterpretation des Kriteriums „fehlender Aufgesuchtheit“ 100
ee) Rückgriff auf die konzeptionelle Idee des Zugriffsgegenstandes 102
ff) Die Wahrnehmung nonverbaler Verhaltensweisen als Zustandszugriff 103
gg) Konsequenzen dieser Zuweisungsentscheidung 104
2. Institut des Urkundenbeweises 104
IV. Zusammenfassung 104
Drittes Kapitel: Erhebungs- und Verwertbarkeitsschranken 107
A. Die Justizförmigkeit des Verfahrens als Schranke für „ungewöhnliche“ Beweiserhebungen? 108
I. Ausgangspunkt: §§ 244 Abs. 2, 261 StPO 108
II. „Ungewöhnliches“ als notwendigerweise „Justiz‍(un)‌förmiges“? 110
III. Zusammenfassung 110
B. Die Schranke des § 136a StPO 111
I. Beschränkung auf Beweiserhebungen zur Erlangung von „Aussagen“ oder „Aussagesurrogaten“ 112
II. Zur Verwertung zufällig auftretender nonverbaler Verhaltensweisen vor dem Hintergrund des § 136a StPO 113
III. Von sogenannten Experiment-Konstellationen als verbotene Maßnahmen nach § 136a Abs. 1 StPO 114
1. Provokation nonverbaler Verhaltensweisen als „körperlicher Eingriff“ nach § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO 115
2. Provokation nonverbaler Verhaltensweisen als „Täuschung“ nach § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO 115
a) Grundlegung 116
b) Abgrenzung: Täuschung und kriminalistische List 117
c) Beeinträchtigung der Willensentschließungs- oder -betätigungsfreiheit 120
aa) Kausale Beeinträchtigung durch Provokationsverhalten 121
bb) Die Schwere der Beeinträchtigung als normatives Abgrenzungskriterium 122
d) Unvermeidbarer Zugriff als „Täuschungsaliud“ 125
3. Provokation nonverbaler Verhaltensweisen als „Zwang“ nach § 136a Abs. 1 Satz 2 StPO 127
a) Provokationsakte als Offenbarungs- und Aussagezwang 127
b) Von der Rechtfertigung jenes Zwangs 128
aa) Die Vorschriften der §§ 81a, 81c StPO 130
bb) Die Vorschrift des § 238 StPO 131
cc) Die Institute der Vernehmung als Rechtsgrundlage – §§ 243 Abs. 5 Satz 2, 136 Abs. 2 und §§ 48, 69 Abs. 1 Satz 1 StPO 132
(1) Experiment-Konstellationen als „Vernehmung“? 132
(2) Grenzen des „Vernehmens“ 134
(a) Das Gebot förmlicher Beweiserhebung 134
(b) Vernehmung „versus“ technische Experimente 134
(aa) Polygraphen, Wahrheitsdrogen, Gedankensensoren oder ähnliche Wissenszugriffsakte 135
(bb) Wissenszugriff durch einen beobachtenden Sachverständigen 136
IV. Zusammenfassung 138
C. Das Gebot förmlicher Beweiserhebung und formale Erhebungsschranken für Experiment-Konstellationen? 139
I. Institut der Angeklagten- und Zeugenvernehmung – §§ 243 Abs. 5 Satz 1, 136 Abs. 1 Satz 2 & § 52 StPO 139
II. Institut des Augenscheinsbeweises – Mitwirkungsfreiheit des Angeklagten & § 81c Abs. 3 Satz 1 StPO 141
III. Institut des Sachverständigenbeweises 141
IV. Zusammenfassung 142
D. Der Grundsatz des „nemo tenetur se ipsum accusare“ und seine Ausprägungen in §§ 243 Abs. 5 Satz 1, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO und der Mitwirkungsfreiheit 142
I. Von der Genese, den Rechtsgrundlagen und der Rechtsnatur des nemo tenetur-Grundsatzes 143
1. Erste Ansätze im talmudischen und kanonischen Recht 143
2. Die Entwicklung in Deutschland zum Verfassungsgewohnheitsrecht 145
3. Zur positiv-rechtlichen Neuverortung des nemo tenetur-Grundsatzes 148
a) Ableitung aus Art. 14 Abs. 3 Buchst. g) IPBPR sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EMRK 149
b) Ableitung aus den Rechtssätzen des Grundgesetzes 151
aa) Der nemo tenetur-Grundsatz als Ausfluss der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG 151
(1) Von naturrechtlichen Ansätzen und Zumutbarkeitserwägungen 153
(2) Vom Zwang zur Selbstbelastung als unzulässige Objektivierung subjektiven Rechts 155
bb) Von der Abwägungsfestigkeit des nemo tenetur-Grundsatzes als Konsequenz jener Verortung 158
cc) Zur (notwendigen) Subsidiarität weiterer Verortungsansätze 159
(1) Ausgangspunkt: Konkurrenzverhältnis 160
(2) Plädoyer für eine rechtsklare Konturierung des nemo tenetur-Grundsatzes 161
(3) Verortungsklarheit als Garant der Abwägungsfestigkeit 162
II. Nonverbale Verhaltensweisen und das tenetur-Element 163
III. Nonverbale Verhaltensweisen und das se ipsum accusare-Element 164
1. Ausprägung: Aussagefreiheit – §§ 243 Abs. 5 Satz 1, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO 165
a) Nonverbale Verhaltensweisen innerhalb der Dichotomie von „Aussage“ und „Schweigen“ 166
b) Zur Verwertbarkeit nonverbaler Verhaltensweisen bei Ausübung des Schweigerechts – §§ 243 Abs. 5 Satz 1, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO 171
aa) Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.06.1993 – 5 StR 350/93 171
bb) Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.11.2019 – 2 StR 467/19 173
cc) Überleitung zu den Ansätzen des Schrifttums 175
dd) Die Aussagefreiheit als Freiheit zur bewussten Aussage 180
ee) „Beredetes“ Schweigen durch nonverbale Verhaltensweisen? – zugleich eine Einordnung in die Kategorien von vollständigem und teilweisem Schweigen 180
2. Ausprägung: Mitwirkungsfreiheit 183
a) Nonverbale Selbstbelastungen unter dem Aktivitäts/Passivitäts-Dogma 183
b) Wissens- und Zustandszugriff als solche im Wege von „vis absoluta“ 186
c) Die Offenbarung unbewusster und physisch nicht steuerbarer nonverbaler Verhaltensweisen als vertretbare Handlung 188
d) Von der fehlenden Handlungsqualität jener Offenbarung 189
e) Von der dogmatischen Unbeachtlichkeit des Zugriffsgegenstandes 190
IV. Zusammenfassung 193
E. Die Vorschriften der §§ 52, 81c Abs. 3 Satz 1 StPO 194
I. Schutzgehalt und verfassungsrechtliche Verortung 194
II. Rechtswirkungen der Zeugnisverweigerung nach § 52 StPO bei Ausübung 197
1. Nonverbale Verhaltensweisen und der „Zwang zur Aussage“ 198
2. Verwertungsverbot betreffend zufällig auftretende nonverbale Verhaltensweisen? 198
3. Ein „Gleichlauf“ bei Experiment-Konstellationen 202
III. Rechtswirkungen der Untersuchungsverweigerung nach §§ 81c Abs. 3 Satz 1, 52 StPO bei Ausübung 203
IV. Zusammenfassung 203
F. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG 204
I. Die gerichtliche Beobachtung nonverbaler Verhaltensweisen als Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht 204
1. Die Durchführung von Experiment-Konstellationen als klassischer Eingriff 206
2. Die Beobachtung zufällig auftretender nonverbaler Verhaltensweisen als mittelbar-faktische Beeinträchtigung 207
II. Nonverbale Verhaltensweisen und die Kernbereichszugehörigkeit der vermittelten Informationen 207
1. Nonverbale Entäußerungen der Gedanken- und Gefühlswelt als thematische Ausprägung der Intimsphäre 208
2. Von der Zuweisung zum räumlichen Rückzugsbereich der Intimsphäre 211
III. Rechtfertigung des „Informationszugriffs“ 214
1. Rechtsgrundlage für die Erhebung nonverbaler Verhaltensweisen in Experiment-Konstellationen 214
2. Rechtsgrundlage für die Erhebung zufällig auftretender nonverbaler Verhaltensweisen 216
3. Die Erhebung und Verwertung nonverbaler Verhaltensweisen im Einzelfall vor dem Hintergrund des Übermaßverbotes 217
IV. Zusammenfassung 219
G. Das Recht auf ein faires Verfahren, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 20 Abs. 3 GG 220
I. Ausgangspunkt: Subjektiv-öffentliches Recht des Angeklagten 220
II. Experiment-Konstellationen beim Angeklagten als Verstoß gegen das „Instrumentalisierungsverbot“ 221
1. „Selbstbelastungsfreiheit“ und „Instrumentalisierungsverbot“ im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK 222
2. Die vermeintlich „extensive Lösung“ des EGMR und Experiment-Konstellationen 222
III. Die Schranken-Schranke der „Gesamtfairness“ 224
IV. Zusammenfassung 224
Viertes Kapitel: Zur Bedeutung in der Beweiswürdigung 225
A. Nonverbale Verhaltensweisen als Bestandteil des Inbegriffs der mündlichen Verhandlung 226
I. Ausgangspunkt: Inbegriff der mündlichen Verhandlung 227
1. Der Inbegriff als Ausdruck systemleitender Prozessgrundsätze 228
2. Die Vorschrift des § 261 StPO – partiell auch eine Regelung der Beweiserhebung 232
3. Zur Reichweitenbestimmung des Inbegriffsgebots 232
II. Die Inbegriffszugehörigkeit nonverbaler Verhaltensweisen in der Hauptverhandlung 233
1. Nonverbale Verhaltensweisen bei förmlicher Beweiserhebung 234
a) Zufällig auftretende nonverbale Verhaltensweisen 234
b) Nonverbale Verhaltensweisen in Experiment-Konstellationen 235
2. Nonverbale Verhaltensweisen am Rande förmlicher Beweisaufnahme 236
a) Ausgangslage: „Fokus-Problematik“ 236
b) Rechtsverkürzung durch unmittelbare Wahrnehmungsmöglichkeiten 237
c) Abhilfe durch Hinweispflichten 239
3. Nonverbale Verhaltensweisen im Zuschauerraum der Hauptverhandlung 242
III. Zusammenfassung 244
B. Aspekte im Rahmen der freien Beweiswürdigung 245
I. Ausgangspunkt: Die Freiheit tatrichterlicher Überzeugungsbildung 246
1. Die Würdigung nonverbaler Verhaltensweisen als ein partiell intuitiver Vorgang 247
2. Zur Würdigungspflicht nonverbaler Verhaltensweisen als Konsequenz der Unmittelbarkeitsmaxime und des rechtlichen Gehörs 250
3. Zum Gebote der Gewährleistung tatgerichtlicher Wahrnehmungsmöglichkeit 252
4. Die materielle Bedeutung nonverbaler Verhaltensweisen in der tatgerichtlichen Spruchpraxis 254
a) Zur „(Nicht-)‌Antizipierbarkeit“ tatrichterlicher Schlussziehung 255
b) Zwischenergebnis: Die materielle Bedeutung als Frage des Einzelfalles 255
II. Die Grenzen der Freiheit tatrichterlicher Überzeugungsbildung speziell bei nonverbalen Verhaltensweisen 255
1. Die Mehrdeutigkeit nonverbaler Verhaltensweisen als Ausgangspunkt für Plausibilitätsdefizite 256
a) Das spezifische Problem der Deutungsvielfalt 256
b) Das „Restriktivitätsgebot“ der Judikatur und das Kriterium einer „nur möglichen Schlussziehung“ aus nonverbalen Verhaltensweisen 257
c) Anforderungen an die Tatgerichte betreffend nonverbale Verhaltensweisen 259
aa) Darlegungspflicht in den Urteilsgründen betreffend nonverbale Verhaltensweisen 260
bb) Einstellung nonverbaler Indizien in die Gesamtschau 262
cc) Nonverbale Verhaltensweisen und der Grundsatz des „in dubio pro reo“ 263
2. Ausgesuchte „Fehlertypen“ bei der Würdigung nonverbaler Verhaltensweisen als Methodendefizite 263
a) Verstoß gegen Denkgesetze 263
b) Verstoß gegen wissenschaftlich gesicherte Erfahrungssätze und Naturgesetze 264
aa) Der einem wissenschaftlich gesicherten Erfahrungssatz zuwiderlaufende Schluss 265
bb) Exkurs: Nonverbale Verhaltensweisen im Bereich der „Glaubhaftigkeitsdiagnostik“ 266
(1) Zur Entstehung der tradierten Korrelationsannahme in der juristischen Praxis 267
(2) Die Erkenntnisse in der wissenschaftlichen Aussagepsychologie 269
(3) Zu den Erkenntnissen neuerer empirischer Untersuchungen 272
(a) Keine zuverlässigen Täuschungsindikatoren 276
(b) Erhebliche und „beunruhigende“ Disparitäten mit „Laienannahmen“ 277
(4) Zu den rechtlichen Konsequenzen 278
c) Zu Unrecht angenommene allgemeine Erfahrungssätze („Alltagserfahrung“) 279
aa) Das Problem evident-falscher Erfahrungssätze 280
bb) Das Problem der „Überverallgemeinerung“ 280
III. Zusammenfassung 281
Fünftes Kapitel: Schlussbemerkung 283
Literaturverzeichnis 285
Sachwortverzeichnis 305