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Strelitz, M. (2022). Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess. Tatbestand und Rechtsfolge des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO und seine Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58288-4
Strelitz, Manuel. Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess: Tatbestand und Rechtsfolge des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO und seine Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58288-4
Strelitz, M (2022): Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess: Tatbestand und Rechtsfolge des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO und seine Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58288-4

Format

Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess

Tatbestand und Rechtsfolge des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO und seine Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz

Strelitz, Manuel

Schriften zum Strafrecht, Vol. 387

(2022)

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About The Author

Manuel Strelitz studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften mit Begleitstudien im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Während seiner Studienzeit war er Stipendiat des Max Weber-Programms. Nach dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg arbeitete er von 2016 bis 2021 als Rechtsanwalt für eine international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei in München sowie eine auf Unternehmensinsolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei in Nürnberg. Seit Juli 2021 ist er Staatsanwalt im bayerischen Staatsdienst mit einem Schwerpunkt in der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten.

Abstract

Das Instrument der Verständigung im Strafprozess ist ein »Kind der Praxis«. Als der Gesetzgeber es im Jahr 2009 in die Strafprozessordnung überführte, trat er mit dem Anspruch an, hierdurch Rechtssicherheit und Transparenz für alle Verfahrensbeteiligten zu schaffen. In Anbetracht dieser hochgesteckten Ziele untersucht der Autor die gesetzlichen Vorgaben für die Weichenstellung zwischen dem herkömmlichen und dem konsensualen Verfahrensmodus im Strafprozess. Das bislang kaum konturierte Tatbestandsmerkmal des für eine Verständigung »geeigneten Falles« wird einer positiven Begriffsbestimmung zugeführt. Determinanten und Grenzen des richterlichen Ermessens bei der Verfahrenswahl werden beleuchtet. Hierbei geht der Autor insbesondere der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Angeklagte ein gerichtliches Verständigungsangebot beanspruchen kann. Abschließend legt er dar, dass von den geltenden Verständigungsregeln eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Angeklagten ausgeht.»The Defendant's Access to a Plea Bargain in Criminal Proceedings. Factual Requirements and Legal Consequences of Section 257c (1) Sentence 1 of the German Code of Criminal Procedure and its Compatibility with the General Principle of Equality«: By introducing Section 257c of the German Code of Criminal Procedure, the legislature promised to create legal certainty and transparency. Nevertheless, it left the decision to enter into a plea bargain in "suitable cases" to judicial discretion. The author examines the applicable requirements, shows in which cases the defendant must be offered a plea bargain, and explains why the current legal situation results in unconstitutional unequal treatment of defendants.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Teil 1: Einführung 19
A. Problemdarstellung 19
I. Licht und Schatten des Verständigungsdiskurses 19
II. Die Konsequenzen einer versagten Verständigung für den Angeklagten 23
1. Die Profiteure der Verständigung 23
2. Dem Angeklagten typischerweise entgehende Vorteile 27
a) Abkürzung der Hauptverhandlung 28
b) Kalkulierbarer Verfahrensverlauf und -ausgang 29
c) Mildere Bestrafung 30
B. Gründe für eine ablehnende Haltung von Teilen der Justiz gegenüber dem Instrument der Verständigung oder seiner Anwendung im Einzelfall 32
I. Empirische Erkenntnisse 34
1. Grundlegende Einteilung 34
2. Fallbezogene Betrachtungsweise 35
II. Weiterführende Thesen 37
1. Rechtliche Einwände 37
2. Moralische Einwände 38
3. Praktische Einwände 39
4. Vermeidung wegen der Fehleranfälligkeit prozessualer Absprachen 41
5. Ignoranz der neuen Rechtslage 41
6. Vermeidung aus Fürsorge? 42
III. Ergebnis 42
C. Gegenstand und Gang der Arbeit 43
Teil 2: Die Entscheidung des Gerichts über die Unterbreitung eines Verständigungsangebots 46
A. Grundlagen der Verständigung 46
I. Die Verständigung 46
1. Der Begriff der Verständigung 46
2. Die Rechtsnatur der Verständigung 47
3. Die Bedeutung des Geständnisses 50
a) Das Geständnis als Regelanforderung 50
b) Die erforderliche Qualität des Geständnisses 53
4. Abgrenzung zu anderen Kommunikationsakten im Strafverfahren 59
II. Der Verständigungsvorschlag des Gerichts 63
1. Formelle Anforderungen 63
2. Inhaltliche Anforderungen 66
III. Zusammenfassung 71
B. Das Tatbestandsmerkmal des geeigneten Falles i. S. d. § 257c Abs. 1 S. 1 StPO 72
I. Die spärlichen Vorgaben des Gesetzgebers 72
II. Negative Eingrenzung mittels Analyse streitiger Felder 73
1. Jugendstrafverfahren 74
a) Der Streit in der Literatur um die Zulässigkeit von Absprachen im Jugendstrafverfahren 74
b) Die Linie der Rechtsprechung 75
c) Die Entscheidung des Gesetzgebers 77
d) Anforderungen an den geeigneten Fall im Jugendstrafverfahren 78
2. Bußgeldverfahren 81
a) Ungeeignetheit als Regelfall in Bußgeldverfahren? 82
b) Die Gesetzesbegründung zu den Änderungen im Ordnungswidrigkeitenrecht als Grundlage einer allgemeingültigen Formel? 84
c) Sonderfall: Verständigung in einem Bußgeldverfahren ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft 87
3. Zweifelhafte Schuldfähigkeit des Angeklagten und die im Raum stehende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB 88
4. Verfahren mit mehreren Angeklagten unterschiedlicher Verständigungsbereitschaft 90
5. Verfahren vor den Schwurgerichten 92
a) Allgemeine Einwände bei vorsätzlichen Tötungsdelikten 92
b) Sonderfall: Vollendeter Mord 94
6. Verfahren vor den Staatsschutzsenaten 96
7. Unzureichender Beweis- beziehungsweise „Mehrwert“ des Geständnisses? 99
8. Fall (noch) zu „offen“? 101
III. Versuch einer positiven Begriffsbestimmung 103
1. Ansätze des Schrifttums 103
2. Stellungnahme und eigener Vorschlag 104
IV. Die Kontrolldichte des unbestimmten Rechtsbegriffs 107
1. Zur Legitimation tatrichterlicher Beurteilungsspielräume 107
a) Exkurs: Die dogmatischen Grundlagen im Verwaltungsrecht 107
b) Die dogmatischen Grundlagen im Straf- und Strafprozessrecht 109
aa) Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 110
bb) Stand der Diskussion auf einfachgesetzlicher, materiell-rechtlicher Ebene 113
(1) Standpunkte der Befürworter 114
(2) Gegenargumente 118
cc) Übertragbarkeit der Kontroverse auf die Ebene des Strafverfahrensrechts 123
(1) Nicht übertragbare Argumente 123
(2) Übertragbare Argumente 126
dd) Stellungnahme und Ergebnis 128
2. Der Beurteilungsspielraum des Tatrichters bei der Bewertung der Geeignetheit des Falles 130
a) Meinungsbild 130
b) Prüfung der normativen Ermächtigung 132
c) Ergebnis 135
C. Qualifikation der Rechtsfolge des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO 136
I. Zur Notwendigkeit der Qualifikation 136
II. Die Zielsetzung der Auslegung 140
III. Die Auslegung der Rechtsfolgenseite des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO 141
1. Grammatische Auslegung 141
a) Meinungsstand 142
aa) Verständnis der Literatur 142
bb) Verständnis der Rechtsprechung 146
(1) Verständnis des BGH 146
(2) Verständnis des BVerfG 147
cc) Bewertung und eigene Stellungnahme 148
b) Vorrang der fachsprachlichen Deutung des Begriffs „kann“ 150
2. Systematische Auslegung 153
a) Einfluss der Koppelungsvorschrift 153
b) Bloße Option zur Erörterung des Verfahrensstands 154
c) Einfluss der Prozessmaximen und der verfassungsrechtlichen Grundlagen 155
aa) Vorab: Ergiebigkeit der durch Prozessmaxime geleiteten Auslegung 156
bb) Instruktionsmaxime und Schuldprinzip 158
cc) Beschleunigungsgebot 163
dd) Prinzip der Gleichbehandlung 165
(1) Sichtweise der Rechtsprechung 166
(2) Sichtweise der Literatur 166
(3) Bedeutung für die systematische Auslegung 168
ee) Recht auf ein faires Verfahren und Gebot der „Waffengleichheit“ 169
d) Verfassungskonforme Auslegung 172
3. Historische und genetische Auslegung 173
a) Rechtslage vor der gesetzlichen Regelung 173
aa) Vom vagen Agieren im „normativen Vakuum“ 173
bb) Keine konkreten Vorgaben des BGH zur Verfahrenswahl 179
cc) Alternative Regelungsvorschläge im Gesetzgebungsprozess 182
(1) Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer 183
(2) Eckpunktepapier der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte 184
(3) Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen 186
(4) Gesetzentwurf des Bundesrates 188
(5) Vorschlag des Deutschen Anwaltsvereins 189
(6) Zusammenfassung 191
b) Entstehungsgeschichte des Verständigungsgesetzes 192
aa) Keine Bindung des Gerichts bei Anregungen der Verfahrensbeteiligten 192
bb) Bewusster Einsatz der Kann-Vorschriften 193
cc) Bewusste Entscheidung gegen einen Anspruch auf vorläufige richterliche Einschätzung des Verfahrensstands 194
c) Zwischenergebnis 195
4. Teleologische Auslegung 196
a) Die Zwecke der Gesamtheit der Regeln zur Verständigung 196
b) Die Zwecke des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO 198
5. Gesamtergebnis der Auslegung 199
IV. Entschließungs- und Auswahlermessen 200
D. Die Ermessensausübung des erkennenden Gerichts 201
I. Rechtliche Determinanten der Ermessensausübung 202
1. Der Maßstab der Zweckmäßigkeit 203
2. Die Bestimmung des Normzwecks 204
3. Methodische Herausforderungen 207
II. Übertragung der Lehre auf § 257c Abs. 1 S. 1 StPO 212
1. Die ratio legis der Verständigung 213
2. Die Abhängigkeit der Gesetzeszweckverwirklichung von der Ermessensausübung 217
3. Auswirkung der Koppelungsvorschrift auf die Ermessensausübung 221
a) Denkbare Konsequenzen 222
b) Hier: Keine Deckungsgleichheit der Entscheidungserwägungen 224
III. Ermessensreduzierung 227
1. Exkurs: Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen der Erörterungsvorschriften 228
2. Denkbare Fallgruppen der Ermessensreduzierung im Rahmen des § 257c Abs. 1 S. 1 SPO 230
a) Gleichbehandlung von Mitangeklagten 231
b) Selbstbindung des Gerichts 233
IV. Begründungserfordernis 237
1. Rechtsgrundlage 237
2. Begründungsinhalt und -tiefe 240
V. Zusammenfassung 243
E. Die Revisibilität von Verstößen gegen § 257c Abs. 1 S. 1 StPO 245
I. Grundlagen 245
1. Weder unverbindlicher Programmsatz noch bloße Ordnungsvorschrift 245
2. Umfang der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts 249
a) Die Grenzen des tatbestandlichen Beurteilungsspielraums 249
b) Die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens 251
3. Beruhenszusammenhang 254
a) Bei rechtsfehlerhaft getroffener Verständigung 256
b) Bei rechtsfehlerhaft verweigerter Verständigung 257
4. Persönliche Beschwer 258
a) Durch einen unstatthaften Verständigungsvorschlag 259
b) Durch ein rechtsfehlerhaft verweigertes Verständigungsangebot 260
c) Das Wächteramt der Staatsanwaltschaft 262
5. Anforderungen an die Revisionsbegründung 263
II. Betrachtung der rechtstatsächlichen Anwendungs- und Versagungsgründe im Spiegel der Kontrollmaßstäbe 266
1. Die Unzulässigkeit der pauschalen Verweigerungshaltung 266
2. Bewertung fallbezogener Erwägungen 267
a) Konkretisierung des Kontrollmaßstabs 267
b) Für eine Verständigung sprechende Erwägungen 268
c) Gegen eine Verständigung sprechende Erwägungen 269
III. Zusammenfassung 271
Teil 3: Der gesetzliche Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Lichte des allgemeinen Gleichheitssatzes 273
A. Rechtsetzungsgleichheit 273
I. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem 274
1. Vergleichsgruppenbildung 274
2. Ungleichbehandlung der Vergleichsgruppen durch das Gesetz 277
a) BVerfG: Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und die Pflicht zum schuldangemessenen Strafen als Schlüssel zur fortbestehenden Rechtsgleichheit 277
b) Die Ungleichbehandlung der Angeklagten und ihre Anlage im Gesetz 278
aa) Ungleichbehandlung im Verfahrensgang 278
bb) Ungleichbehandlung im Verfahrensergebnis 282
(1) Strafmilderung bei Verständigung 283
(2) Strukturelle Anlage im Gesetz 286
3. Zwischenergebnis 288
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 289
1. Sachlicher Differenzierungsgrund 289
a) Die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege als Legitimationsgrundlage der Rechtsprechung 290
b) Die Gründe des Gesetzgebers für die regulierte Freigabe des Verständigungsinstruments 292
c) Zur generellen Legitimität der Gründe 293
2. Die Tragfähigkeit des dominierenden Differenzierungsgrunds 296
a) Bestimmung der Strenge des Prüfungsmaßstabs 296
b) Eignung 298
c) Erforderlichkeit 300
d) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 301
aa) Ausmaß und Intensität der Ungleichbehandlung 302
bb) Ausmaß und Grad der Zielerreichung 304
cc) Die Bedeutung des verfolgten Ziels im Verhältnis zum Grad seiner Verwirklichung und der dafür hingenommenen Ungleichbehandlung 307
III. Ergebnis 309
B. Conclusio und Ausblick 310
Teil 4: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen 313
Literaturverzeichnis 318
Stichwortverzeichnis 346