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Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht

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Peukert, K. (2022). Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht. Verbindlichkeit ihrer exekutiven Ausgestaltung im Innen- wie Außenverhältnis sowie eine vertiefte Betrachtung des ersten Verfahrensstadiums, der Sicherstellung nach niedersächsischem Landesrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58038-5
Peukert, Katharina M.. Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht: Verbindlichkeit ihrer exekutiven Ausgestaltung im Innen- wie Außenverhältnis sowie eine vertiefte Betrachtung des ersten Verfahrensstadiums, der Sicherstellung nach niedersächsischem Landesrecht. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58038-5
Peukert, K (2022): Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht: Verbindlichkeit ihrer exekutiven Ausgestaltung im Innen- wie Außenverhältnis sowie eine vertiefte Betrachtung des ersten Verfahrensstadiums, der Sicherstellung nach niedersächsischem Landesrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58038-5

Format

Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht

Verbindlichkeit ihrer exekutiven Ausgestaltung im Innen- wie Außenverhältnis sowie eine vertiefte Betrachtung des ersten Verfahrensstadiums, der Sicherstellung nach niedersächsischem Landesrecht

Peukert, Katharina M.

Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 14

(2022)

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About The Author

Katharina M. Peukert studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität in Hannover und legte die Erste Juristische Prüfung ab. Während des Studiums war sie an selbiger Universität beschäftigt am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften von Prof. Dr. Hubert Treiber, am Dekanat und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Kai Waechter. An letzterem arbeitete und promovierte sie im Anschluss an das Studium von 2012 bis 2020. Seit 2019 ist sie Rechtsreferendarin beim OLG Celle.

Abstract

Das Werk beschäftigt sich primär mit dem niedersächsischen Landesrecht und diskutiert unter Einbeziehung eigenständig erhobener Umfragewerte gründlich Voraussetzungen und Grenzen der Präventiven Gewinnabschöpfung. Es bespricht Begriff und Historie, zeigt, dass der strafrechtlich geprägte Terminus nun ebenso für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen steht, sowie, dass im Rahmen der Kompetenz strafrechtliche Normen teils illegitim und nicht rechtlich vorrangig sind. Zur sachlichen Zuständigkeit zeigt es eine Regelungslücke auf und erarbeitet einen Gesetzesvorschlag. Die Arbeit diskutiert u. a., warum der Sachbegriff auch Unkörperliches wie Buchgeld erfasst. Sie zeigt Indizes auf, die eine gegenwärtige Gefahr begründen können, und Anforderungen für eine Widerlegung der Eigentumsvermutung. Sie legt dar, dass ein Einschreiten auch bei Unkenntnis des Berechtigten zulässig sein kann und dass ein generell unantastbares Schonvermögen nicht existiert. Festgestellt wird außerdem, dass die Nds. SOG-Reform vom 20.05.2019 keine Veränderung der Arbeitsergebnisse bewirkte.»Preventive Profit Skimming in Police Law. Binding Nature of its Executive Design in Internal and External Relations as well as an In-Depth Consideration of the first Procedural Stage, the Seizure under Lower Saxony State Law«: Work deals mainly with law of Lower Saxony, discusses the prerequisites and limits of the PräGe with the inclusion of self-raised survey data, and offers assistance for norm users. It shows, i.a., that criminal law norms are partly illegitimate and have no priority, a gap in the regulation of subject-matter jurisdiction including a legislative proposal, that the concept of subject-matter also covers incorporeal objects, indices for a present danger and for rebutting the presumption of ownership.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Einführung 25
I. Einleitung 25
II. Methode und Struktur der Untersuchung 28
B. Begriff und Historie der Gewinnabschöpfung 30
I. Repressive Gewinnabschöpfung 30
II. Präventive Gewinnabschöpfung 33
III. Mögliche Variante des klassischen Polizeirechts 40
C. Rechtsgrundlagen der Gewinnabschöpfung 43
I. Erweiterte Einziehung – § 73a StGB 44
II. Sicherungseinziehung – § 74b StGB 47
III. Selbständige Einziehung – § 76a StGB 49
1. § 76a I–III StGB – Nachträgliche Vermögensabschöpfung 49
2. §§ 76a IV StGB, 437 StPO – Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft 51
IV. Bedürfnis eines PräGe-Verfahrens – §§ 26 ff. Nds. SOG 53
1. Verbliebene Regelungslücken 54
2. Zweifel an Legitimität strafrechtlicher Einziehungsregelungen 55
a) Kritik betreffs § 73a StGB 55
b) Kritik betreffs § 74b StGB 59
c) Kritik betreffs § 76a IV StGB i. V. m. § 437 StPO 59
3. Zwischenergebnis 62
D. Kompetenz für eine Präventive Sicherstellung inkriminierter Sachen 63
I. Grundsatz: Landesgesetzgebungskompetenz 63
II. Sperrwirkung – qua Annexkompetenz zu Art. 74 I Nr. 1 GG 64
III. Vorrang strafrechtlicher Einziehungsregelungen 71
IV. Zwischenergebnis 71
E. Rechtsprobleme/rechtliche Grenzen bei der Durchführung der Präventiven Gewinnabschöpfung 73
I. Landesrechtliche Grenzen der Präventiven Gewinnabschöpfung 73
1. Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) und des Justizministeriums (MJ) 73
a) Darstellung des Runderlasses 74
b) Verbindlichkeit des Runderlasses für Gemeinden 77
c) Verbindlichkeit des Runderlasses im Außenverhältnis 80
aa) Organisatorische Verwaltungsvorschriften 81
bb) Verhaltenslenkende Verwaltungsvorschriften 89
(1) Außenwirkung ermessensleitender Verwaltungsvorschriften 89
(a) Unmittelbare Außenwirkung 90
(b) Mittelbare Außenwirkung durch Selbstbindung 91
(aa) Fingierte oder faktische Verwaltungspraxis maßgeblich? 94
(bb) Zwischenergebnis 99
(cc) Zulässigkeit und Gebot einer Neubegründung der faktischen Verwaltungspraxis 100
(dd) Erforderliches Ausmaß einer Abweichung zur Neubegründung und Reichweite der Bindung nach Art. 3 I GG 101
(ee) Zwischenergebnis 104
(c) Mittelbare Außenwirkung aufgrund Vertrauensschutzes 105
(d) Zwischenergebnis 107
(2) Außenwirkung norminterpretierender Verwaltungsvorschriften 107
cc) Zwischenfazit 109
d) Folgen einer rechtswidrigen Verwaltungsvorschrift im Innen- und Außenverhältnis 110
e) Folgen der Nichtbeachtung einer rechtmäßigen Verwaltungsvorschrift 112
f) Zwischenfazit 114
2. Verfahrensstadium 1: Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG 114
a) Rechtsnatur des § 26 Nds. SOG 115
b) Formelle Rechtmäßigkeit 117
aa) Zuständigkeit 117
(1) Subsidiaritätsgrundsatz – § 1 II 1 Nds. SOG 117
(2) Straftatenverhütung – § 1 I 3 Nds. SOG 118
(a) Vorrang der Polizei oder Gleichrangigkeit i. R. v. § 1 I 3 Nds. SOG? 118
(b) Spanne der Anwendbarkeit – begrenzt auf das Vorfeld? 122
(c) Ende des Vorrangs und Übergang auf die Verwaltungsbehörden 125
(3) Einschränkung – § 1 III Nds. SOG 136
(4) Zwischenergebnis 137
bb) Verfahren 137
cc) Form 138
c) Materielle Rechtmäßigkeit 139
aa) Tauglicher Sicherstellungsgegenstand 139
(1) Bargeld 139
(2) Buchgeld 144
(a) Bargeld, welches von der StA auf ein Konto eingezahlt wurde 145
(aa) Sachbegriff im Gefahrenabwehrrecht 146
(bb) Verfassungsrechtliches Analogieverbot 148
(α) Analogieverbot nach Art. 103 II GG 148
(β) Analogieverbot nach Art. 104 I 1 GG 153
(γ) Allgemeines Analogieverbot aus Art. 20 II, III GG 155
(δ) Analogieverbot aus Grundrechten 161
(ε) Analogiegebot aus Art. 3 I GG i. V. m. Art. 20 III GG 162
(cc) Einfachrechtliches Analogieverbot 163
(dd) Analogievoraussetzungen 164
(α) Regelungslücke 165
(β) Planwidrigkeit 167
(γ) Vergleichbare Interessenlage 171
(δ) Zusammenfassung und Abwägung 174
(ee) Zwischenergebnis 175
(b) Buchgeld bei dem Verdächtigen 176
(3) Untypisches: Grundstücke – Immobilien – Räume 178
(4) Typische Sicherstellungsobjekte einer PräGe 180
bb) Tauglicher Sicherstellungsgrund 180
(1) § 26 Nr. 1 Nds. SOG – Gegenwärtige Gefahr – zulässige Bewertungskriterien 181
(a) Gefahrbegriff 181
(aa) Gefahrenquelle 181
(bb) Gefahrbegriff und Schutzgüter 187
(cc) Öffentliches Interesse an Verhinderung des Schadenseintritts 189
(b) Erforderlicher Grad der zeitlichen Nähe und der Wahrscheinlichkeit 193
(aa) Indiztatsachen bei BtM-Delikten 197
(α) Szenetypische Stückelung und Relevanz der illegalen Herkunft 200
(β) Mehrfache Ermittlungen bzw. Verurteilungen, ihre Vereinbarkeit mit Unschuldsvermutung und Resozialisierungsgebot 202
(γ) Höhe des aufgefundenen Geldbetrages 204
(δ) Aktuelle Kontakte oder Drogenkonsum 204
(bb) Indiztatsachen bei Hehlerei oder ähnlichen Delikten 205
(cc) Zwischenergebnis 210
(c) Bar- oder Buchgeld 211
(d) Andere Sachen 213
(e) Gegenwärtige Gefahr auch bei Sicherung von Rückforderungsansprüchen? 213
(aa) Vorrang von § 26 Nr. 2 Nds. SOG? 214
(α) Direkte Anwendung von § 26 Nr. 2 Nds. SOG bei unkörperlichen Sachen? 215
(β) Analoge Anwendung von § 26 Nr. 2 Nds. SOG bei unkörperlichen Sachen? 216
(bb) Fehlender zivilrechtlicher Schutz als Hindernis einer präventiven Maßnahme 218
(cc) Zwischenergebnis 219
(2) § 26 Nr. 2 Nds. SOG – Schutz privater Rechte – zulässige Bewertungskriterien 220
(a) Zum Schutz privater Rechte vor Verlust oder Beschädigung 221
(aa) Widerlegung der Eigentumsvermutung – § 1006 I 1 BGB 221
(α) Grundsätzliche Anforderungen an die primäre Darlegungs- und Beweislast 223
(β) Beweislastumkehr / besondere Anforderungen im Gefahrenabwehrrecht? 226
(γ) Erhöhte Anforderungen bei Bargeld? 229
(δ) Zwischenergebnis 230
(bb) Zulässigkeit trotz unbekanntem Berechtigten? 231
(cc) Zivilrechtlicher Schutz 232
(b) Dem Besitz entgegenstehender Wille des Berechtigten 233
(c) Erforderlichkeit einer gegenwärtigen oder konkreten Gefahr? 234
(d) Bargeld und die Folgen einer Einzahlung zwecks Verwahrung 235
(e) Indiztatsachen für eine Widerlegung von § 1006 I 1 BGB mangels Eigentums 236
(f) Deliktische Herkunft allein ausreichend? 239
(3) Runderlass: Sicherstellung von Bargeld bevorzugt nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG 240
cc) Polizeipflichtigkeit – Adressierung 241
d) Rechtsfolge – Möglichkeiten und Grenzen 241
aa) Entschließungsermessen: Anspruch / matr. Pflicht auf Einschreiten? 242
bb) § 26 Nr. 1: Ermessensreduktion auf Null bei Bargeld 247
cc) § 26 Nr. 2: Ermessensreduktion auf Null bei fehlendem zivilrechtlichen Schutz 248
dd) §§ 26 Nr. 2, 4 III Nds. SOG: Zulässigkeit trotz unbekanntem Berechtigten? 249
ee) Erforderlichkeit der Belassung eines „Schonvermögens“ 253
ff) Entzug des Tatanreizes als zulässiger Gesichtspunkt? 255
gg) Zulässiger Anreiz, dass die investierte Arbeit nicht „wirkungslos verpuffen“ soll? 257
hh) Fiskalische Beweggründe als zulässige Motive? 258
(1) Zielsetzung der 500 € Bagatellgrenze des Runderlasses 259
(2) Staatsaufgabe Sicherheit – ihre Vereinbarkeit mit Beschränkungen aufgrund fiskalischer Erwägungen 260
(3) Einfachrechtliche Ausgestaltung der Sicherheit – Zulässigkeit von fiskalischen Erwägungen? 262
(4) Haushaltsrecht als zu beachtende innere Grenze 262
(a) Rechtswirksamkeit des Haushaltsrechts 264
(b) Grad der Beachtlichkeit des Haushaltsrechts und seine Auswirkungen auf das zu gewährleistende Maß an Sicherheit 266
(c) Unzulässigkeit der Mittelbeschaffung als entscheidungstragender Zweck 268
(d) Beachtlichkeit fiskalischer Erwägungen im Rahmen der Spielräume des Nds. SOG 268
(e) Zulässige Zweckbegrenzung aufgrund unverhältnismäßigen Kostenaufwands? 271
(5) Zwischenergebnis 274
3. Dauer der Rechtswirksamkeit einer Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG 275
a) Keine Präklusion wegen fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung 276
b) Ende der Rechtswirksamkeit trotz Bestandskraft der Sicherstellung 280
aa) Bindungswirkung 282
bb) Erledigung gemäß § 43 II VwVfG 285
cc) Verstoß gegen Treu und Glauben 289
dd) Verpflichtung zum Widerruf / Rücknahme 290
c) Zwischenergebnis 291
II. Veränderung der Grenzen durch Novellierung des Nds. SOG mit Gesetz vom 20.05.2019 292
F. Schlussbetrachtung 296
Literaturverzeichnis 312
Sachverzeichnis 337