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Das Recht auf Home-Office

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Barrein, A. (2022). Das Recht auf Home-Office. Handlungsspielräume und Grenzen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für die digitalisierte Arbeitswelt 4.0. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58537-3
Barrein, Anton. Das Recht auf Home-Office: Handlungsspielräume und Grenzen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für die digitalisierte Arbeitswelt 4.0. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58537-3
Barrein, A (2022): Das Recht auf Home-Office: Handlungsspielräume und Grenzen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für die digitalisierte Arbeitswelt 4.0, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58537-3

Format

Das Recht auf Home-Office

Handlungsspielräume und Grenzen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für die digitalisierte Arbeitswelt 4.0

Barrein, Anton

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 369

(2022)

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About The Author

Anton Barrein studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover sowie der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte er bei Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M. (LSE). Er ist seit 2022 als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei der Kanzlei activelaw Offenhausen.Wolter in Hannover tätig.

Abstract

Das Home-Office ist für einen Großteil der Bevölkerung durch die Corona-Pandemie eine sehr reale Erfahrung geworden. Die Praxis zeigt, dass die rechtlichen Grundlagen jedoch noch wenig aufbereitet sind. Der Regelungsrahmen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts erscheint daher für die Arbeitsvertragsparteien als eine Herausforderung, sodass dieser zu Beginn dargestellt wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Rechtslage de lege lata, die schon in bestimmten Einzelfällen Anspruchskonzeptionen auf Home-Office bereithält. Gleichwohl plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - weiterhin - einen Rechtsanspruch auf Home-Office. De lege ferenda muss dafür der unions- und verfassungsrechtliche Rahmen mit einbezogen werden. Ein an § 8 TzBfG orientierter Rechtsanspruch auf Home-Office entpuppt sich als für beide Arbeitsvertragsparteien sehr kompliziert und daher nur bedingt nützlich. Der Gesetzgeber sollte im Gegensatz dazu betriebliche und tarifvertragliche Regelungen fördern.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Brüggehagen Promotionspreis 2022 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
»The Right to Work from Home. Scope of Action and Limits of Labor and Social Security Law for the Digitized World of Work 4.0«: This thesis first explores the framework of labor and social security law as well as existing claims to work from home de lege lata. Since the Federal Ministry of Labor and Social Affairs is - still - planning a legal claim to work from home, this is subjected to a critical examination de lege ferenda. A legal claim based on § 8 TzBfG turns out to be of limited use. Instead, the legislator should promote regulations based on social partnership.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
1. Kapitel: Einleitung und Problemstellung 27
A. Untersuchungsgegenstand: Das geplante Recht auf Home-Office 27
I. Dynamisierung der politischen Debatte 28
II. Zahlen und Fakten in Bezug auf Home-Office 31
III. Bisherige Untersuchungen und aktueller Forschungsbedarf 35
IV. Gang und Eingrenzung der Untersuchung 37
B. Begriffsbestimmungen 38
I. Home-Office als Erscheinungsform der Telearbeit 38
1. Ursprung der Telearbeit 39
2. Industrie 4.0 – Arbeit 4.0 – Home-Office 42
3. Alternierende Telearbeit als primäre Home-Office-Organisationsform 43
4. Ergebnis 44
II. Abgrenzung von Home-Office zu anderen digitalen Arbeitsformen 45
1. Mobile-Office 45
2. Heimarbeit i.S.d. Heimarbeitsgesetzes 47
3. Plattformökonomie 50
4. Ergebnis 52
C. Einflussbereiche der Digitalisierung – Entwicklung zu einer Arbeitswelt 4.0 52
I. Veränderung der technischen Rahmenbedingungen 53
II. Einfluss auf die örtliche und zeitliche Entgrenzung von Arbeitsverhältnissen 54
2. Kapitel: Rechtliche Hürden und Handlungsspielräume der Digitalisierung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit Blick auf Home-Office 57
A. Regelungsrahmen des Arbeitsrechts 58
I. Statusrechtliche Einordnung von Home-Office 59
1. Normative Definition des Arbeitnehmerbegriffs? 59
2. Anwendung des Arbeitnehmerbegriffs auf Home-Office-Lösungen 60
a) Weisungsgebundenheit 62
aa) Örtliche Weisungsbindung 63
bb) Zeitliche Weisungsbindung 64
cc) Fachliche Weisungsbindung 66
dd) Zwischenergebnis 67
b) Eingliederung in den Betrieb 69
3. Zusammenfassung 73
a) Bedeutungsgewinn der Eingliederung in den Betrieb 74
b) Irrelevanz der wirtschaftlichen Abhängigkeit 75
c) Ergebnis: Keine „Flucht aus dem Arbeitsverhältnis“ 76
II. Arbeitsschutzrechtlicher Rahmen im Home-Office 79
1. Anwendbarkeit des ArbSchG im Home-Office 79
a) Teile der Literatur: Begrenzte Anwendbarkeit des ArbSchG 79
aa) Vorüberlegung: Zutrittsrecht des Arbeitgebers 80
(1) Schutzumfang des Art. 13 GG 81
(2) Übertragung dieser Wertung auf das Zutrittsrecht des Arbeitgebers 81
bb) Zwischenergebnis 86
b) Gegenauffassung: Kein Zutrittsrecht 86
c) Stellungnahme 86
2. Konkrete Pflichten des Arbeitgebers nach dem ArbSchG 88
a) Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, § 5 ArbSchG 89
aa) Erforderlichkeit der Inaugenscheinnahme des Home-Offices? 89
bb) Gegenauffassung: Lösung über die Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers 89
cc) Stellungnahme und praktische Umsetzung 90
(1) Befragung der Arbeitnehmer als gleich geeignetes Mittel 90
(2) Möglichkeit der einheitlichen Beurteilung, § 5 Abs. 2 S. 2 ArbSchG 91
(3) Insbesondere psychische Belastungen, § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG 93
(4) Anforderungen an die Unterweisung des Arbeitnehmers, § 12 ArbSchG 94
b) Ergebnis 94
3. Anwendbarkeit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 95
a) Begriffsbestimmung der Telearbeit in § 2 Abs. 7 S. 1 ArbStättV 95
b) Eingeschränkter Anwendungsbereich der ArbStättV, § 1 Abs. 4 ArbStättV 98
4. Anwendbarkeit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 100
5. Anwendbarkeit Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 101
6. Ergebnis 101
III. Arbeitszeitgesetz 102
1. Grundlagen 103
2. Übertragung dieser Grundsätze auf das Arbeiten im Home-Office 104
a) Home-Office als besondere Gefährdungslage für das geltende Arbeitszeitrecht 104
b) Das EuGH-Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18 („CCOO“) 105
aa) Die Vorgaben des EuGHs zur Arbeitszeiterfassung 105
bb) Transformation der Entscheidung in Lösungen für das Home-Office 106
cc) Zwischenergebnis 109
c) Arbeitszeitrechtliche Kategorisierung der ständigen Erreichbarkeit 110
aa) Traditionelle Kategorisierung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst 113
bb) Übertragung der Kategorien auf Formen der „ständigen Erreichbarkeit“ 114
cc) Stellungnahme 114
d) Freiwillige Arbeitsleistungen als Arbeitszeit 117
aa) Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nur bei Duldung oder Weisung des Arbeitgebers 117
bb) Fremdbestimmtheit der Arbeitsleistung als maßgebliches Kriterium 118
cc) Stellungnahme 118
e) Geringfügige Unterbrechungen der Ruhezeit 122
aa) Meinungsstand in der Literatur 122
bb) Stellungnahme 123
f) Sanktionen bei Verstößen, § 22 ArbZG 125
3. Ergebnis 126
IV. Beschäftigten- und Arbeitgeberdatenschutz 129
1. Beschäftigtendatenschutz und Datensicherheit 130
a) Kontrollmaßnahmen im Home-Office nach § 26 BDSG 133
aa) Videoüberwachung am Home-Office-Arbeitsplatz 133
bb) Überwachung der IT als Kontrollmaßnahme 135
(1) Vorüberlegung: Erlaubte und untersagte Privatnutzung der IT-Geräte 135
(2) Nutzungsverhalten – Leistungs- und Verhaltenskontrollen 137
(3) E-Mails 140
(4) Sonderfall „Keylogger“ 142
(5) Qualitätsmanagement am Beispiel von Call-Agents 145
(6) Sonderfall „Bring Your Own Device“ (BYOD) 146
b) Zwischenergebnis 147
c) Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorschriften 148
2. Arbeitgeberdatenschutz – Geheimnisschutz durch das GeschGehG 150
a) Anwendung arbeits- und lauterkeitsrechtlicher Grundlagen 150
b) Neuerungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) 152
c) Überprüfung der Zugangsberechtigung zur IT des Arbeitgebers 153
d) Haftungsrisiken des Arbeitnehmers aus der DS-GVO? 155
e) Zwischenergebnis 156
3. Ergebnis 156
V. Haftungsrisiken, Betriebsrisiko und Aufwendungsersatzansprüche 158
1. Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung 158
a) Betrieblich veranlasste Tätigkeit 159
b) Verschuldensmaßstab 160
2. Haftung von Familienmitgliedern oder sonstigen Personen 161
3. Betriebsrisiko, § 615 S. 3 BGB 162
4. Aufwendungsersatz, § 670 BGB analog 163
5. Ergebnis 164
VI. Kündigungsschutz 164
1. Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 1 Abs. 2 S. 2, 3 KSchG 165
a) Grundlagen 165
b) Das Home-Office als Weiterbeschäftigungsmöglichkeit 166
aa) BAG, Urt. v. 02.03.2006 166
bb) LAG Hessen, Urt. v. 10.06.2015 167
cc) LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.12.2018 167
dd) Stellungnahme 168
2. Home-Office-Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen 170
3. Ergebnis 171
VII. Ergebnis: Regelungsrahmen des Arbeitsrechts 172
B. Regelungsrahmen des Sozialversicherungsrechts 172
I. Reichweite des Unfallversicherungsschutzes, § 8 Abs. 1 SGB VII 173
1. Betriebswege im Home-Office bis zum Urteil des BSG vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R 174
2. Änderung der Rechtsprechung durch BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R 175
3. Stellungnahme 176
II. Wegeunfälle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII 182
1. Anwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII 182
2. Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 8 Abs. 2 Nr. 2 lit. a SGB VII 184
3. Stellungnahme und eigener Lösungsansatz 185
III. Ergebnis 188
C. Ergebnis zum 2. Kapitel 189
3. Kapitel: Anspruch und Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung aus dem Home-Office de lege lata 192
A. Ausgangslage: Kein genereller gesetzlicher Anspruch 192
B. Weisungsbefugnis des Arbeitgebers für die Einführung von Home-Office 193
I. Gesetzlicher Umfang des Weisungsrechts hinsichtlich des Arbeitsorts 193
1. Einseitige Zuweisung von Home-Office durch den Arbeitgeber 195
2. Zwischenergebnis 197
II. Vertraglicher Umfang des Weisungsrechts – Versetzungsklauseln 198
III. Änderungskündigung als Einführungsmöglichkeit für Home-Office 199
IV. Zwischenergebnis 199
C. Anspruch des Arbeitnehmers auf Home-Office durch Einschränkung des Weisungsrechts 200
I. Beschränkung des Weisungsrechts als Grundlage der fortdauernden oder wiederkehrenden Ausübung von Home-Office 201
1. Verwirkung 201
2. Konkludente Vertragsänderung und betriebliche Übung 201
3. Ergebnis 203
II. Pflicht zur Neukonkretisierung der Arbeitsleistung bei Leistungshindernissen 203
1. Grundsätze der Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes 204
2. Familiäre Belange als berechtigtes Interesse 207
3. Home-Office als Maßnahme gegen Mobbing-Fälle 210
4. Kein Anspruch auf Vertragsanpassung mit Hilfe des § 106 S. 1 GewO 211
5. Prozessuale Durchsetzbarkeit der Neuausübung des Weisungsrechts 213
6. Erweiterung der vorprozessualen Ansprüche des Arbeitnehmers? 215
7. Ergebnis 216
III. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 218
IV. Pflicht zur Vertragsanpassung, § 313 Abs. 1 BGB 219
V. Rückkehrrecht des Arbeitnehmers aus dem Home-Office 220
VI. Ergebnis 221
D. Neubewertung der Situation in Zeiten einer pandemischen Krankheitswelle? 223
I. Anordnungspflicht des Arbeitgebers 223
II. Anordnungsrecht des Arbeitgebers 226
III. Ergebnis 229
E. Ergebnis zum 3. Kapitel 230
Viertes Kapitel: Exkurs – Rechtsvergleich zu bestehenden Ansprüchen auf Home-Office im internationalen Vergleich 232
A. Vermeintlicher Blueprint des niederländischen Vorreitermodells des Rechts auf Home-Office 232
B. Rechtslage im Vereinigten Königreich 234
C. Rechtslage in den USA 237
D. Ergebnis zum 4. Kapitel 238
5. Kapitel: Konzeption und Bewertung des Rechtsanspruchs auf Home-Office de lege ferenda 240
A. Vorüberlegung: Vor- und Nachteile von Home-Office 241
B. Unions- und verfassungsrechtlicher Rahmen eines Rechtsanspruchs auf Home-Office 247
I. Unionsrechtliche Determination eines Rechtsanspruchs auf Home-Office durch die Elternzeit-RL 2019? 248
II. Vereinbarkeit eines Rechts auf Home-Office mit der Berufsfreiheit des Arbeitgebers, Art. 12 Abs. 1 GG 251
1. Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG 251
a) Schutzbereich der Arbeitsvertragsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 251
b) Schutzbereich der Unternehmerfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 252
c) Zwischenergebnis 253
2. Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG 253
3. Rechtfertigung 254
a) Vorüberlegung: Umfang der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative als Begrenzung des Kontrollmaßstabs 254
b) Legitimes Ziel und Geeignetheit 256
c) Erforderlichkeit 258
aa) Förderungsmöglichkeiten von Home-Office durch finanzielle Bezuschussung 259
bb) Förderungsmöglichkeiten von Home-Office durch eine Ausgleichsabgabe 261
cc) Verhandlungsanspruch 262
dd) Stellungnahme und Zwischenergebnis 263
d) Angemessenheit 263
aa) Gewicht des konkreten Eingriffs in die betroffenen Rechtsgüter der Arbeitgeber 264
(1) Gewicht der Beeinträchtigung der Arbeitsvertragsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 264
(a) Durchbrechung des Grundsatzes pacta sunt servanda 265
(b) Zusätzlicher Regelungsaufwand durch Home-Office-Vereinbarung 267
(c) Zwischenergebnis 269
(2) Gewicht der Beeinträchtigung der unternehmerischen (Organisations-)‌Freiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 270
(a) Notwendige Anpassung des Führungskonzepts für Home-Office? 270
(b) Verpflichtung zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes als Beeinträchtigung der unternehmerischen Organisationsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 272
(c) Unterschiedliche Beeinträchtigung der Organisationsfreiheit von § 8 TzBfG zu § 8a TzBfG-E? 274
(d) Gewicht der unternehmerischen Entscheidung, kein Home-Office einzuführen 274
(e) Zwischenergebnis 276
(3) Wesentliche Beeinträchtigung des Weisungsrechts des Arbeitgebers, § 106 S. 1 GewO 276
(4) Gewicht der Beeinträchtigung der Wettbewerbsposition des Arbeitgebers im „war for talents“ 281
bb) Rechtfertigung durch die von § 8a TzBfG-E verfolgten legitimen Ziele 283
(1) Schutzauftrag des Staates im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, 2 GG – Vereinbarkeit von Familie und Beruf 283
(a) Verfassungsrechtliche Dimension des Schutzauftrags aus Art. 6 Abs. 1, 2 GG 283
(b) Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als spezielle Ausprägung des Art. 6 Abs. 1 GG 284
(c) Kritik an der generalisierenden Befürwortung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Home-Office 286
(d) Gefährdung der Gleichstellung von Frauen und Männern? 290
(e) Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gesamtgesellschaftliche Aufgabe 292
(f) Zwischenergebnis 292
(2) Grundrechtlicher Schutz der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben? 293
(3) Rechtfertigung durch den Ausgleich der strukturellen Unterlegenheit – Grundrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG 294
(a) Verhandlungsposition der Arbeitnehmer in Bezug auf Home-Office – differenzierte Betrachtung der strukturellen Unterlegenheit 295
(b) Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zur strukturellen Unterlegenheit 299
(c) Hilfsweise Heranziehung des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG? 301
(d) Zwischenergebnis 302
(4) Klimaschutz als Staatszielbestimmung 304
cc) Abwägung 306
4. Ergebnis 308
III. Vereinbarkeit des Rechtsanspruchs auf Home-Office mit der Tarifautonomie, Art. 9 Abs. 3 GG 310
1. Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG 310
2. Beeinträchtigung des Art. 9 Abs. 3 GG 311
3. Rechtfertigung 312
a) Bestimmung der Eingriffsintensität 312
b) Abwägung mit den Rechtfertigungsgründen 315
4. Ergebnis 316
IV. Verstoß gegen das Gleichheitsgebot durch Ungleichbehandlung von ortsgebundenen und nicht-ortsgebundenen Arbeitnehmern 316
1. Ungleichbehandlung 317
2. Sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung 318
3. Ergebnis 320
V. Gesamtergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfung des § 8a TzBfG-E 320
C. Genese der rechtspolitischen Forderung nach einem Recht auf Home-Office in der Literatur – § 8a TzBfG-E 320
I. Vorschlag des Deutschen Juristinnenbund – Das Wahlarbeitszeitgesetz 321
II. Stellungnahme des DGB anlässlich des 71. DJT 321
III. Vorschlag von Preis/Wieg – Orientierung an § 8 TzBfG 322
IV. Gutachten und Referate des 71. DJT 323
V. Kritik an einem Rechtsanspruch auf Home-Office vor, während und nach dem 71. DJT 324
VI. Positionspapier der SPD – Gesetzgebungsvorhaben des BMAS 326
VII. Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 328
VIII. Mobile Arbeit-Gesetz (MAG) und Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung mobiler Arbeit (EMAG) 329
D. Erforderliche Tatbestandsvoraussetzungen eines Rechtsanspruches auf Home-Office – Vorschlag des § 8a TzBfG-E 335
I. Persönlicher Anwendungsbereich 335
II. Sachgrunderfordernis auf Seiten des Arbeitnehmers? 336
III. Wartezeit nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 TzBfG 340
IV. Erforderlichkeit eines Schwellenwerts 341
V. Ankündigungsfrist und sonstige Anforderungen an die Antragsstellung 344
VI. Vorrang der Verhandlungslösung nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG 345
VII. Entgegenstehen betrieblicher Gründe 347
1. Rechtsprechung des BAG zu den „betrieblichen Gründen“ gem. § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG 348
a) Kritik an der Drei-Stufen-Prüfung des BAG 349
b) Ablehnung einer betriebsbezogenen Bestimmung der betrieblichen Gründe 350
c) Zwischenergebnis 351
2. Übertragung dieser Erkenntnisse auf die Gestaltung der betrieblichen Gründe im Rahmen des § 8a Abs. 4 TzBfG-E 351
a) Organisationsbeeinträchtigungen und Arbeitsablaufstörungen 352
aa) Fehlende Eignung der Tätigkeit für das Home-Office 352
bb) Weitere organisations-‍, personen- und arbeitsschutzbezogene Ablehnungsgründe 354
b) Unverhältnismäßige Kosten 356
c) Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb 357
d) „Dringende“ oder „einfache“ betriebliche Gründe? 357
e) Zwischenergebnis – Umsetzung durch Erweiterung der Regelbeispiele in § 8a TzBfG-E 359
3. Tarifvertragliche Ausgestaltung der betrieblichen Gründe? 360
a) Konkretisierungsmöglichkeit der betrieblichen Gründe durch die Tarifvertragsparteien 360
b) Konkretisierungsmöglichkeit der betrieblichen Gründe auch durch die Betriebsparteien? 361
c) Ergebnis 362
VIII. Wahrung des Äquivalenzverhältnisses bei einseitiger Änderung des Arbeitsortes 362
IX. Zeitlicher Flexibilisierungskorridor des Arbeitsortes 365
X. Ausgleich zwischen Überforderungsschutz und Flexibilisierungsinteressen 367
1. Rückkehrrecht aus dem Home-Office 367
2. Sperrfrist nach §§ 8 Abs. 6, 9a Abs. 5 TzBfG 369
3. Probezeit für Home-Office 371
4. Parallele Geltendmachung von Zeitflexibilitäts- und Ortsflexibilitätsansprüchen 372
XI. Konkurrenzsituation bei mehreren Anspruchstellern und begrenzten Kapazitäten 373
XII. Beteiligungsrechte des Betriebsrats 373
XIII. Formulierungsvorschlag des § 8a TzBfG-E 377
E. Bekannte Probleme der Teilzeitansprüche des §§ 8, 9a TzBfG im neuen Gewand? 378
I. Klagbarer Anspruch – Rechtsstreit im lebendigen Arbeitsverhältnis 380
II. Aspekte der Beweislastverteilung für die betrieblichen Gründe im Rahmen des § 8a Abs. 3 S. 2 TzBfG-E 383
III. Rechtsunsicherheit auf Seiten des Arbeitnehmers – prozessuale Risiken 386
IV. Zwischenergebnis: Verfehlung des gesetzgeberischen Ziels 390
F. Alternativ: Tarifvertragliche Regelungen 392
G. Alternativ: Regelungen auf betrieblicher Ebene 394
H. Ergebnis zum 5. Kapitel 399
I. Anhang: Musterbetriebsvereinbarung Home-Office 406
6. Kapitel: Ergebnisse in Form von Schlussthesen 414
A. Thesen zu dem 1. Kapitel: Einleitung und Problemstellung 414
B. Thesen zu dem 2. Kapitel: Rechtliche Hürden und Handlungsspielräume der Digitalisierung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht am Beispiel Home-Office 414
C. Thesen zu dem 3. Kapitel: Anspruch und Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung aus dem Home-Office de lege lata 417
D. Thesen zu dem 4. Kapitel: Exkurs – Rechtsvergleichender Exkurs zu bestehenden Rechtsansprüchen auf Home-Office im internationalen Vergleich 418
E. Thesen zu dem 5. Kapitel: Erforderliche Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen de lege ferenda – Der geplante Rechtsanspruch auf Home-Office 418
Literaturverzeichnis 422
Statistikverzeichnis 462
Sachverzeichnis 465