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Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung

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Josten, R. (2022). Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung. Historie - Zeitgeschichte - Perspektive. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58517-5
Josten, Ralf. Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung: Historie - Zeitgeschichte - Perspektive. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58517-5
Josten, R (2022): Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung: Historie - Zeitgeschichte - Perspektive, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58517-5

Format

Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung

Historie - Zeitgeschichte - Perspektive

Josten, Ralf

Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft, Vol. 222

(2022)

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About The Author

Rechtsanwalt Ralf Josten ist Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln und zudem seit 2021 Chief Compliance Officer. Er erwarb berufsbegleitend den »Magister Wirtschaftsrecht (LL.M. oec.)« an der Universität zu Köln und die aufsichtsrechtliche Qualifikation »Certified Compliance Officer« an der EBS Oestrich-Winkel. 2021 erfolgte die Promotion zum Dr. iur an der DHPol, Münster. Josten übt eine komplexe Dozententätigkeit aus und nimmt Lehraufträge an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Hochschule für Finanzwirtschafts- und Management, Bonn, wahr. Er publiziert im Bereich des Wirtschafts- und Bankrechts und ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abstract

Eine historische Analyse des jeweiligen Landessparkassenrechts belegt die Existenz von »Strukturprinzipien«, welche dauerhaft die begriffsbildenden Qualifikationsmerkmale von Sparkassen determinieren und sie damit konstitutiv von anderen Kreditinstituten im Gruppenwettbewerb unterscheiden. Die bestehende Sparkassenverfassung charakterisiert die strukturelle Vorgabe eines »öffentlichen Auftrags« als Legitimationsgrundlage sowie Handlungsprogramm, die Unterstellung der Gewinnpolitik unter die sparkassenrechtliche »Gemeinnützigkeit«, die Verfassung als »rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts«, das »Regionalprinzip« und die sog. »kommunale Bindung« in Beziehung zu den kommunalen Anstaltsträgern. In der Zeitgeschichte der Bundesrepublik Deutschland erweisen sich diese »Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung« über sämtliche »Schlüsselereignisse« hinweg auf einer fundierten staatsrechtlichen Grundlage als Konstanten und begründen das Fortbestehen kommunal gebundener Sparkassen.»Structural Principles of the Savings Bank Constitution«: In contrast to other credit institutions, the existing savings bank constitution constitutes type-defining structural principles. These are: the specification of a »public mandate« as a basis for legitimation and a program of action, the subordination of profit policy to »non-profit status« under savings bank law, the constitution as »legal entities under public law«, the »regional principle« and the so-called »communal bond« in relation to their muncipal institutions.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 30
Einleitung 39
A. Problemstellung und Motivation 39
B. Untersuchungsgegenstand 44
I. Begriffsbestimmung „öffentlich-rechtliche Sparkasse“ und „Sparkassenrecht“ 45
II. Begriffsbestimmung „Sparkassenverfassung“, „Strukturprinzipien“ und „Geschäftsrecht“ 47
1. „Sparkassenverfassung“ 47
2. „Strukturprinzipien“ 47
a) Der gesetzlich institutionalisierte „öffentliche Auftrag“ der Sparkassen 48
b) Die sparkassengesetzliche „Gemeinnützigkeit“ 48
c) Die Verfassung als „rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts“ 48
d) Die „Mündelsicherheit“ der Sparkassen 48
e) Das „Regionalprinzip“ 48
f) Das „Verbundprinzip“ 49
g) Die „kommunalen Bindung“ 49
3. „Geschäftsrecht“ 49
a) Hoher Detaillierungsgrad und Reagibilitätsbedürftigkeit 50
b) „Allgemeines Geschäftsrecht“ versus „Sparkassengeschäftsrecht“ 51
c) Rechtssystematische Bindung an das „Enumerationsprinzip“ 52
d) Aufgabe des „Enumerationsprinzips“ zu Gunsten des „eingeschränkte Universalprinzips“ 53
e) Interdependenzen zwischen Strukturprinzipien und Geschäftsrecht 54
III. Zeitliche Abgrenzung 54
IV. Örtliche Abgrenzung 55
C. Anordnung der Untersuchung und damit verbundene Fragestellungen 55
I. Staatsrechtliche Grundlagen des Grundgesetzes für das Sparkassenwesen (1. Teil) 56
1. Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG (§ 1) 56
2. Errichtung und Betrieb von Sparkassen als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe (§ 2) 57
3. Gesetzgebungskompetenz des Grundgesetzes für das Sparkassenrecht (§ 3) 57
4. Sparkassen und Grundrechte (§ 4) 58
II. Schlüsselereignisse und Rechtsentwicklung sparkassenrechtlicher Kodifikationen (2. Teil) 59
III. Der „öffentliche Auftrag“ als legitimierendes Strukturprinzip des Sparkassenwesens (3. Teil) 61
IV. Weitere Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung (4. Teil) 63
V. Aktuelles Geschäftsrecht und Geschäftsbeschränkungen unter historischen Bezügen (5. Teil) 64
1. Teil: Staatsrechtliche Grundlagen des Sparkassenwesens 67
§ 1 Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG 67
A. Entscheidung „wesentlicher“ Fragen durch Gesetz 68
B. Bestimmungskompetenz des Gesetzgebers für „öffentliche Aufgaben“ 68
C. Landessparkassengesetze als Legitimationsgrundlage 70
D. Unverzichtbarkeit eines öffentlichen Zwecks bei Sparkassen 71
E. Ergebnisse zu § 1 73
§ 2 Errichtung und Betrieb von Sparkassen als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe 73
A. Die institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung durch Art. 28 Abs. 2 GG 74
B. Sparkassen als freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden 76
I. Zugehörigkeit der „Sparkassenhoheit“ zur objektiven Rechtsinstitutionsgarantie 76
II. Verhältnis zwischen Sparkassenrecht und Kommunalrecht 77
III. Der Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 2 GG 79
1. Kernbereichslehre des Bundesverfassungsgerichts 79
2. Kriterien zur Abgrenzung 80
IV. Zugehörigkeit des Sparkassenwesens zum unantastbaren Kernbereich 82
1. Substraktionsmethode 83
2. Historische Methode 83
C. Ergebnisse zu § 2 85
§ 3 Gesetzgebungszuständigkeit des Grundgesetzes für das Sparkassenrecht 86
A. Problem der Zuständigkeitskonkurrenz nach dem Grundgesetz 87
I. Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gemäß Art. 30, 70 GG 88
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 89
B. Relevanz der Kompetenzabgrenzung 90
I. Prozess der Rechtserneuerung nach 1945 – kein „Bundessparkassengesetz“ 90
II. Fortgeltungsrang nach Art. 125 GG des Notverordnungsrechts 1931 91
III. Abgrenzung der bundesrechtlichen Bankenaufsicht zur landesrechtlichen Sparkassenaufsicht 92
IV. Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Prävention und Bewältigung von Krisen 92
C. Die Differenzierung zwischen „Geschäftspolitik“ und „Organisationsrecht“ 93
D. Kritik an der Abgrenzung 94
E. Die Zugehörigkeit der Sparkassen zum „Bankwesen“ i. S. v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 96
I. Verfassungshistorische Grundlage des Notverordnungsrechts anlässlich der Bankenkrise 1931 96
II. Tätigkeitsbezogene Zuordnung 97
III. Bankaufsichtsrechtliche und bankwirtschaftliche Regelungszwecke 98
1. Präventiver Schutzzweck des Bankaufsichtsrechts durch bundeseinheitliche Regelungen 99
2. „Bankgeschäftlicher“ Regelungsbereich 100
3. Konkreteres Merkmal des „Sparkassengeschäftsrechts“ 100
F. Organisationsrechtliche Regelungszuständigkeit des Bundes kraft Sachzusammenhangs 101
I. Verdichteter Zweckmäßigkeitszusammenhang 101
II. Problematik „ungeschriebener“ Bundeszuständigkeiten 102
III. Verfassungskonforme Mitregelung kraft Sachzusammenhang 103
G. Funktionale Differenzierung der einzelnen Regelungsintentionen 103
I. Für alle Kreditinstitute geltende Gesetze 103
II. Normgruppen im Sparkassenrecht 104
1. Länderkompetenz bezüglich organisationsrechtlicher Regelungen 104
2. Differenzierung innerhalb des Geschäftsrechts verschiedener Geschäftsbeschränkungen 105
a) Geschäftsrechtliche Normen mit risikopräventiven Funktionen 105
b) Geschäftsrechtliche Normen mit aufgabensichernder Funktion 106
c) Geschäftsrechtliche Normen mit kumulativen Funktionen 107
H. Ergebnisse zu § 3 108
§ 4 Sparkassen und Grundrechte 111
A. Keine Grundrechtsfähigkeit der Sparkassen 112
I. Grundrechtsfähigkeit bei Zuordnung eines „grundrechtlich geschützten Lebensbereichs“ 113
II. Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 114
III. Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG 115
IV. Privatautonomie, Art. 2 Abs. 1 GG 115
V. Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, und einfach-gesetzliche „Fiskusprivilegien“ 116
1. Grundbucheinsicht 116
2. Selbsttitulierungsrecht 117
3. Durchsuchungsanordnung 118
B. Grundrechtsbindung der Sparkassen 118
I. Kein subjektiv-öffentliches Recht auf bankwirtschaftliche Leistungen 119
II. Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG 120
1. „Kaufmännisches Ermessen“ und Gleichheitssatz 121
2. Verpflichtung zur Kontoführung für verfassungsfeindliche Parteien 122
a) Befürchtete Reputationsschädigungen 123
b) Verstoß gegen das Willkürverbot mangels sachlichem Grund – Grundsatzurteil des BGH vom 11. 03. 2003 124
c) Rechtsfolgen der Grundsatzentscheidung 126
d) Geschäftspolitische Folgen und Kritik der Grundsatzentscheidung 127
3. Erfordernis eines „sachgerechten Grundes“ bei ordentlicher Kündigung der Geschäftsbeziehung 128
a) „Sachgrundfreies“ Kündigungsrecht der Privatbanken 128
b) „Sachgerechter Grund“ in Ziff. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen 129
c) Ertragsverluste im Niedrigzinsumfeld als „sachgerechter Grund“ zur ordentlichen Kündigung von Prämiensparverträgen 130
C. Ergebnisse zu § 4 131
2. Teil: Schlüsselereignisse und Entwicklung sparkassenrechtlicher Kodifikationen 133
§ 5 Die Restrukturierung des deutschen Sparkassenrechts: „Bonner Entwürfe“ einer Mustersatzung vom 30. 01. 1953 zur „Erneuerung des Sparkassenrechts“ 134
A. Bestandsaufnahme der landesmäßigen Sparkassenrechtsgebiete 1945 134
I. Ehemals preußisches Rechtsgebiet 134
II. Bayerisches Rechtsgebiet 135
III. Württembergisches Rechtsgebiet 135
IV. Badisches Rechtsgebiet 135
V. Hessisches Rechtsgebiet 136
B. Motivation zur Rechtsvereinheitlichung und Verbindlichkeitsgrad der Mustersatzung 1953 137
I. Vorgesehene Verfahrensweise: Rezeption preußischen Sparkassenrechts 138
II. Bestätigung der Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung 141
III. Materiell-rechtliche Modifikationen gegenüber der pr Musa 1932 142
1. Organisationsrechtliche Ausrichtung auf Vorstand und Verwaltungsrat sowie Einführung der Personalhoheit bei den Sparkassen 142
2. Geringe Änderungen im Geschäftsrecht der Musa 1953 143
a) Beibehaltung der geschäftspolitischen Grundausrichtung und des „kodifikatorischen“ Charakters der Mustersatzung 1953 144
b) Spareinlagengeschäft und Kreditgeschäft 144
C. Die legislative Umsetzung der „Bonner Entwürfe“ in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland 145
I. Differenzierte Übernahme der „Bonner Entwürfe“ in den Bundesländern 145
II. Rechtsetzungsakte der Länder 146
1. Bayern 147
2. Hessen 147
3. Bremen 148
4. Rheinland-Pfalz 148
5. Schleswig-Holstein 148
6. Berlin 148
7. Niedersachsen 149
8. Saarland 149
9. Baden-Württemberg 149
10. Nordrhein-Westfalen 149
D. Ergebnisse zu § 5 150
§ 6 Wiederaufbau – Erneuerung des Sparkassenrechts in Nordrhein-Westfalen 1958 151
A. Das erste Sparkassengesetz in Nordrhein-Westfalen 1958 151
B. Die erste nordrhein-westfälische Mustersatzung 1958 152
C. Übernahmegrad und Einfluss der „Bonner Entwürfe“ 155
D. Ergebnisse zu § 6 155
§ 7 Wettbewerbsenquête 1968 – Reform des nordrhein-westfälischen Sparkassenrechts 1970 156
A. Bankpoltische Wettbewerbsauseinandersetzung 157
B. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 16. 03. 1961 und Wettbewerbsenquête der Bundesregierung vom 18. 11. 1968 158
C. Grundhaltung in der Wettbewerbsenquête 159
D. Grundlagen und Grenzen des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute 160
I. Existenz und Bestand des öffentlichen Auftrags der Sparkassen 160
II. Korrelation mit den sparkassentypischen Strukturprinzipien 161
III. Aufgabenwahrende Funktion von Geschäftsbeschränkungen 161
1. Expansion der von Sparkassen betriebenen Geschäftskreise 162
2. Höchstkreditgrenzen 162
3. Regionalprinzip 162
4. Wertpapiereigengeschäfte, Beteiligungen, Wertpapierkonsortialgeschäfte, Devisengeschäfte, Geldhandelsgeschäfte, Wechselgeschäfte 163
5. Vorschläge der Wettbewerbsenquête zur Reform des Sparkassenwesens 163
E. Subsidiarität der Sparkassentätigkeit 164
I. Aussagen der Wettbewerbsenquête 165
II. Konsequenzen für die weitere Geschäftsentwicklung der Sparkassen 165
III. Widerlegung der Geltung des Subsidiaritätsprinzips im Sparkassenrecht 166
1. Wettbewerbliche Chancengleichheit 166
2. Keine Rezeption des Subsidiaritätsprinzips in das Grundgesetz 167
3. Keine Rezeption des Subsidiaritätsprinzips in den Landesverfassungen, § 67 DGO 1935 und landesgesetzliche Folgebestimmungen 168
a) Landesverfassungen 168
b) Kommunales Wirtschaftsrecht – § 67 DGO 1935 und landesrechtliche Nachfolgeregelungen 169
aa) Öffentlicher Zweck und Leistungsfähigkeit 169
bb) Bessere oder wirtschaftlichere Zweckerfüllung durch einen anderen 169
cc) Unvereinbarkeit der Subsidiarität kommunaler Wirtschaftsbetätigung mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie 170
dd) Kommunales Bankverbot 171
ee) Vorbehalt für das Sparkassenwesen besondere Vorschriften 171
4. Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Sparkassentätigkeit entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip 173
F. Stützungsfonds zur Einlagensicherung als Folge der Wettbewerbsenquête 174
G. Die Reform des die nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz 1970 176
I. Motivation 176
II. Uneingeschränkte Personalhoheit 177
III. Verwaltungsrat 177
IV. Sonderausprägungen des Regionalprinzips 178
V. Überführung des Geschäftsrechts von der Mustersatzung in die Sparkassenverordnung 178
H. Ergebnisse zu § 7 180
§ 8 Europäischer Binnenmarkt – Reform des nordrhein-westfälischen Sparkassenrechts 1994/95 181
A. Relevanz des Binnenmarktes für die nationale Kreditwirtschaft 181
B. Begrenzungen durch das sparkassenrechtliche Regionalprinzip 183
C. Wettbewerbliche Forcierung des Sparkassenrechts 184
D. Aufgabe des „Enumerationsprinzips“ zugunsten des „eingeschränkten Universalprinzips“ 185
E. Geschäftsrechtliche Liberalisierungen in der nw SpkVO 1995 187
F. Ergebnisse zu § 8 188
§ 9 Europarechtlicher Entfall der Gewährträgerhaftung und Modifizierung der Anstaltslast – Reform des nordrhein-westfälischen Sparkassenrechts 2002 189
A. Gewährträgerhaftung – zunächst keine ausdrückliche Regelung der Anstaltslast im Sparkassengesetz 190
B. Materiell-rechtlicher Gehalt von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung 191
I. Anstaltslast 191
II. Gewährträgerhaftung 193
C. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auf dem Prüfstand des Europarechts 194
I. System der europarechtlichen Beihilfeaufsicht 194
1. Begriff der Beihilfe 195
2. Dienstleistungen vom allgemeinen wirtschaftlichen Interesse 196
II. Etappen der europarechtlichen Auseinandersetzung 198
III. Gewährträgerhaftung und Anstaltslast als europarechtliche Beihilfe 202
1. Refinanzierungsvorteile in Folge verbesserten Ratings 202
2. Parallele: „To big to fail“ 203
3. Beihilfe nur bei konkreter Ausübung der Anstaltslast 204
4. Keine „Vergütungsprämie“ als Äquivalent 205
5. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung als Gegenleistungen zum „öffentlichen Auftrag“ der Sparkassen 206
IV. Die „Brüsseler Verständigung vom 17. 07. 2001“ 207
V. „Schlussfolgerungen vom 28. 02. 2002 über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung betreffend die Verständigung über Landesbanken und Sparkassen vom 17. 07. 2001“ 212
VI. Konsequenzen und Umsetzung der „Brüsseler Verständigung vom 17. 07. 2001“ und der „Schlussfolgerungen vom 28. 02. 2002“ 215
1. Vollständiger Entfall der Gewährträgerhaftung 215
2. „Modifizierung“ der Anstaltslast 216
a) Änderungsgrad 216
b) Anstalt ohne Anstaltslast? 217
3. Absage an eine „formelle Privatisierung“ der Sparkassen 218
4. Insolvenzfähigkeit der Sparkassen 220
5. Verstärkung der Institutssicherung – Haftungsverbund 221
D. Die gesetzliche Regelung im nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz 2002 222
I. Beibehaltung der Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung als Grundintention 222
II. Umsetzung im Sparkassengesetz 2002 223
III. Geschäftspolitische Konsequenzen 224
IV. Bekenntnis zu den verbleibenden Strukturmerkmalen der Sparkassenverfassung 225
1. Bestätigung des gesetzlich institutionaliserten „öffentlichen Auftrags“ 225
2. Gemeinnützigkeit 226
3. Beibehaltung der Rechtsform als Anstalt öffentlichen Rechts 226
4. Beibehaltung des Sicherheitsprinzips – Mündelsicherheit 227
5. Beibehaltung der „kommunalen Bindung“ 227
V. Geschäftsrecht 228
E. Ergebnisse zu § 9 229
§ 10 Globale Finanzmarktkrise – Reform des Sparkassengesetzes 2008 231
A. Entstehen der globalen Finanzmarktkrise 2007 231
I. US-amerikanischer Immobilienmarkt 232
II. Verbriefung von Kreditforderungen in ABS-Transaktionen 232
III. Zusammenbruch des Immobilienmarktes und uneinbringliche Immobilienkredite 234
IV. Verfall der Asset Backed Securities und Vertrauensverfall 235
V. Übergreifen der Krise auf die deutsche Realwirtschaft – Gefahr eines Bankenruns 236
VI. Garantieerklärung der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers 237
VII. „Systemrelevanz“ und Stützungsmaßnahmen 237
VIII. Betroffenheit deutscher Kreditinstitute 239
1. Privatbanken 239
2. Landesbanken 240
3. Sparkassen 241
B. Die Reform des nordrhein-westfälischen Sparkassengesetzes 2008 244
I. Bekenntnis zur dreigliedrigen Bankenstruktur 244
II. Entfall der nordrhein-westfälische Sparkassenverordnung in der Reform 2008 245
C. Ergebnisse zu § 10 246
3. Teil: Der materielle Gehalt des „öffentlichen Auftrags“ als legitimierendes Strukturprinzip und Handlungsprogramm des Sparkassenwesens 248
§ 11 Gesetzlich institutionalisierte Sparkassenaufgaben aus Primärquellen 250
A. Sparkassenaufgaben in der Mustersatzung 1953 der „Bonner Entwürfe“ als Regelungsvorschlag 251
I. „Gelegenheit, Ersparnisse und andere Gelder sicher und verzinslich anzulegen“ 252
II. „Sparsinn der Bevölkerung wecken und fördern“ 252
III. „Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs nach Maßgabe dieser Satzung“ 254
IV. Keine Akzentverschiebung des Sparkassengeschäfts auf das „kurzfristige“ Geschäft 255
V. Fixierungen des Kundenkreises im Personalkreditgeschäft 256
VI. Regionalisierung auf den „örtlichen“ Kreditbedarf 257
VII. „Nach Maßgabe dieser Satzung“ 258
VIII. Unzulässigkeit von Spekulationskrediten 258
IX. Betrieb „der weiteren in dieser Satzung vorgesehenen Geschäfte“ 259
B. Nordrhein-westfälisches Sparkassengesetz 1958 und nordrhein-westfälische Mustersatzung 1958 260
I. „Sparsinn in der Bevölkerung wecken und fördern“ 260
II. „Dient der örtlichen Kreditversorgung“ 261
III. „Betreibt die weiteren in der Satzung vorgesehenen Geschäfte“ 261
IV. Zielklientel 262
V. Regionalbindung 262
C. Nordrhein-westfälische Sparkassengesetze 1970, 1971, 1975 und 1984 263
I. „Sparsinn und Vermögensbildung fördern“ 264
II. „Kreditwirtschaftliche Versorgung“ 265
III. Kein Verweis auf den Betrieb der „weiteren Geschäfte“ 265
IV. Zielklientel 266
V. Regionalbindung 267
VI. Wesentliche Grundaussagen und „weitere“ Sparkassengeschäfte 267
D. Nordrhein-westfälische Sparkassengesetze 1994/95, 2002, 2004 und aktuelle Fassung 2008 268
I. „Sparsinn und Vermögensbildung der Bevölkerung sowie das eigenverantwortliche Verhalten der Jugend in wirtschaftlichen Angelegenheiten fördern“ 270
II. „Geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung“ 273
III. Betrieb „aller banküblichen Geschäfte“ 276
1. Wechsel der Regelungssystematik vom „Enumerationsprinzip“ zum „eingeschränkten Universalprinzip“ 276
2. Freigabe aller „banküblichen“ Geschäfte 277
3. Fehlende Abhängigkeit von Tätigkeiten anderer Kreditinstitute 278
4. Nebengeschäfte mit bankgeschäftlichem Bezug 278
5. Beachtung des öffentlichen Auftrags und Vorbehalt „im Rahmen dieses Gesetzes und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften“ 278
IV. Zielklientel 280
V. Regionalbindung auf das „Geschäftsgebiet“ sowie das „Gewährträgergebiet (Geschäftsgebiet)“ 281
VI. „Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag“ 283
1. „Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände“ 283
2. „Stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe“ 285
3. Bankwirtschaftliche Geschäftsgrundsätze 286
VII. Finanzierungsbeitrag zur Schuldnerberatung als neuer Bestandteil des „öffentliche Auftrags“ 288
1. Motivation: Zunehmende Überschuldungen von Privatpersonen 288
2. Das Zustandekommen im Gesetzgebungsverfahren 293
3. Regelungsgehalt und Abwicklung 294
4. Die freiwillige „Fondslösung“ der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände 295
5. Systematische zutreffende Stellung im Gesetz und Fortbestand der Förderungspflicht 297
E. Ergebnisse zu § 11 298
§ 12 Kontroverse Diskussion um den öffentlichen Auftrag und dessen Auftragsziele 301
A. Aberkennung des öffentlichen Auftrags der Sparkassen 302
I. Institutionelle Kritiker 303
1. IX. Hauptgutachten der Monopolkommission 1990/1991 303
2. Deutsche Bundesbank 304
3. Internationaler Währungsfonds 305
4. XX. Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 306
II. Literatur – öffentlicher Auftrag als „fossiles Relikt“ 307
B. Anerkennung des öffentlichen Auftrags der Sparkassen 308
I. Der öffentliche Auftrag in der Rechtsprechung 308
1. Bundesverfassungsgericht 309
2. Landesverfassungsgerichte 311
3. Verwaltungsgerichtsbarkeit 313
II. Literatur – Verteidigung des öffentlichen Auftrags 314
III. Faktum der gesetzlichen Institutionalisierung des öffentlichen Auftrags und Konsequenzen 314
IV. Konstanz der gesetzlichen Institutionalisierung und Konkretisierungsfunktion des Geschäftsrechts 315
C. Mit dem öffentlichen Auftrag verbundene weitergehende öffentliche Aufgaben („Auftragsziele“) 317
I. Definition und Kategorisierung von „Auftragszielen“ 317
II. Methodik der Untersuchung 319
III. Gewährleistungs- und Versorgungsfunktion 319
1. Ableitung aus dem Gesetzestext 319
2. Funktionsinhalt 321
3. Kritik 322
a) Hoher Flächendeckungsgrad mit Bankstellen – „Overbanked“ 322
b) Online-Banking 323
c) Ansammeln von Kleineinlagen unwirtschaftlich 323
d) Keine Dezentralisationsfunktion 323
4. Stellungnahme 324
IV. Struktursicherungsfunktion 325
1. Ableitung aus dem Gesetzestext 325
2. Funktionsinhalt 326
3. Kritik 327
4. Stellungnahme 327
V. Förderfunktion 327
1. Ableitung aus dem Gesetzestext 328
2. Funktionsinhalt 328
3. Kritik 331
4. Stellungnahme 331
VI. Kommunalpolitische Hausbankfunktion 333
1. Ableitung aus dem Gesetzestext 333
2. Funktionsinhalt 334
a) Hausbankfunktion 334
b) Kommunalpolitische Instrumentalfunktion 334
3. Auswirkungen der „kommunalen Bindung“ 335
4. Kein Kontrahierungszwang 336
5. Kritik 337
6. Stellungnahme 338
VII. Wettbewerbssicherungsfunktion 339
1. Ableitung aus dem Gesetzestext 340
2. Funktionsinhalt 340
3. Kritik 342
4. Stellungnahme 342
VIII. Freigebigkeits- und andere Sparkassenleistungen 344
D. Perspektive: Notwendige Beibehaltung der Versorgungsfunktion bei Schließung von Zweigstellen 346
I. Bedeutungsverlust der Zweigstelle als traditionelle Form des Kundenzugangs 346
II. Sparkassenrechtliche Anforderungen für eine Schließung von Zweigstellen 347
III. Sachgerechte Auswahlkriterien für Zweigstellenschließungen und alternative Zugangsformen 348
E. Perspektive: Implementierung von „Sustainable Finance“ im „öffentlichen Auftrag“ 349
I. Begriffsbestimmungen 350
1. „Sustainable Finance“ 350
2. „Nachhaltigkeit“ und „ESG-Kriterien“ 350
3. „Corporate Social Responsibilty“ 351
II. Treiber einer nachhaltigen Entwicklung 351
III. Relevanz für die Sparkassen und ihren „öffentlichen Auftrag“ 353
1. Tauglichkeit des „öffentlichen Auftrags“ 353
2. Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes 354
3. Initiativen der Landesgesetzgeber 355
4. Institutsinterne Umsetzung durch Sparkasse und kommunale Träger 355
5. Empfehlungen zur kompatiblen Integration in die Sparkassenverfassung 356
F. Ergebnisse zu § 12 357
4. Teil: Weitere Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung 362
§ 13 Gemeinnützigkeit 362
A. Gewinnmaximierung bei Privatbanken 363
B. Legislative und administrative Fixierungen 364
I. Musa 1953 – „Bonner Entwürfe“ 364
II. Nordrhein-westfälische Sparkassengesetze 1958 und 1970 365
III. Aktuelle Gesetzeslage 366
C. Abgrenzung gegenüber dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit 366
D. Überschussverwendung zu „gemeinnützigen Zwecken“ durch den Gewährträger 367
E. Das „gemeinnützige“ Selbstverständnis der Sparkassenorganisation 369
F. Der Bezug auf das „öffentliche Interesse“ als allein begriffsbildendes Kriterium 372
I. Differenzierung des Bundesgerichtshofs 372
II. Betriebswirtschaftliche Bedingungen der Gewinnpolitik 373
III. Determination der Gewinnpolitik durch die Unternehmensaufgabe 373
G. Beziehung zwischen Sparkassenaufgaben und öffentlichem Interesse 374
I. Institutionelle Absicherung der Gemeinnützigkeit 374
II. Stufenverhältnis 375
III. Wandelbarkeit des öffentlichen Interesses 376
H. Gewinnpolitik und Konditionengestaltung 377
I. Notwendigkeit einer Gewinnerzielung 377
II. Aufgabenimmanenter Verzicht auf Gewinnmaximierung 378
III. Faktoren der Preisbildung 379
IV. Erfordernis einer „marktkonformen“ Konditionengestaltung 380
V. Vertretbarkeit von Vorzugs- und Sonderkonditionen 381
VI. Kaufmannseigenschaft der Sparkassen 382
I. Ergebnisse zu § 13 383
§ 14 Rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts 386
A. Legislative Konstanz in den Sparkassengesetzen 387
B. Die Diskussion über die Privatisierung der Sparkassen 388
I. Grundformen der Privatisierung 389
1. „Formelle Privatisierung“ 389
2. „Materielle Privatisierung“ 390
II. „Materielle Privatisierung“ der Sparkassen 391
III. Argumentationsmuster 392
1. Obsolenz eines öffentlichen Auftrags 393
2. Subsidiarität der öffentlichen Wirtschaftstätigkeit 393
3. „Teil-Subsidiarität“ durch Reduktion auf eine Ergänzungsfunktion 395
4. Erzielung von Veräußerungserlösen 396
5. Drei-Säulen-Struktur als Marktzutrittshindernis für Auslandsbanken 396
6. Zurückdrängung kommunalpolitscher Einflüsse – kommunale Selbstverwaltung 398
IV. Teilprivatisierung 399
1. Konzeptionsbeispiel „Deregulierung mit Restaufgaben“ 399
2. Konzeptionsbeispiel „Teilprivatisierung in eine Sparkassen-AG“ 400
C. Funktionszusammenhänge zwischen der anstaltsrechtlichen Rechtsform und den Strukturprinzipien der Sparkassenverfassung 402
I. Funktionszusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag 402
1. Öffentlicher Auftrag als verfassungsrechtliche Legitimationsgrundlage 403
2. Öffentlicher Auftrag als essentieller Bestandteil des Anstaltsbegriffs 404
II. Funktionszusammenhang mit der Gemeinnützigkeit 404
III. Funktionszusammenhang mit dem Regionalprinzip 407
IV. Funktionszusammenhang mit der „kommunalen Bindung“ 408
D. Ergebnisse zu § 14 409
§ 15 Mündelsicherheit der Sparkassen 412
A. Begriff 413
B. Historischer Ursprung – Einfluss des BGB auf das (preußische) Sparkassenrecht 414
C. Die Mündelsicherheit der Sparkassen als Gegenstand der Wettbewerbsenquête 415
D. Ausprägung der Mündelsicherheit in den sparkassenrechtlichen Kodifikationen 417
E. Verleihung der „subjektiven Mündelsicherheit“ auch an andere Kreditinstitute 417
F. Ergebnisse zu § 15 418
§ 16 Regionalprinzip 419
A. Historische Grundlagen des Regionalprinzips 420
I. Preußisches Sparkassenreglement 1838 420
II. Preußische Mustersatzung 1932 421
III. Bedürfnisprüfung bei der Errichtung von Zweigstellen nach § 3 Abs. 2 KWG 1934 423
B. Das Regionalprinzip in der Musa 1953 der „Bonner Entwürfe“ 424
I. Fortbestand der Bedürfnisprüfung bei der Errichtung von Zweigstellen nach § 3 Abs. 2 KWG 1934 424
II. Regionalisierung der Kreditvergaben 424
C. Das Regionalprinzip im nordrhein-westfälischen Sparkassenrecht 425
D. Das Regionalprinzip als Anwendungsfall des kommunalverfassungsrechtlichen Territorialitätsprinzips 426
I. Durchgängige Verfestigung des Regionalprinzips in der Rechtsentwicklung 427
II. Das Territorialitätsprinzip gemäß Art. 28 Abs. 2 GG 429
III. Grundsätzliche Kongruenz zwischen dem kommunalen Gebiet des Anstaltsträgers und dem Geschäftsgebiet der Sparkasse 430
1. Durchbrechungen des Regionalprinzips durch Gebietsüberschreitungen 430
2. Gebietsüberschreitungen im allgemeinen Kommunalwirtschaftsrecht 432
3. Rechtfertigung von Gebietsüberschreitungen 433
IV. Sparkassen als kommunale Einrichtungen – Errichtungskompetenz 434
1. Kommunale Errichtungskompetenz 434
2. Mehrfachträgerschaft 435
E. Regionalbezug und Aufgabenwahrnehmung 436
I. Kreditwirtschaftliche Durchdringung und Versorgung des kommunalen Trägergebietes 436
II. Errichtung und Betrieb von Zweigstellen 437
III. Sparkassenrechtliche Zuständigkeitsordnung – Verbot der Doppelverwaltung und der Anstaltskonkurrenz 439
IV. Risikobegrenzung für Sparkassen und Gemeinden 440
F. Materiell-rechtlicher Inhalt des Regionalprinzips 441
I. Sparkassenorganisationsrecht 441
II. Sparkassengeschäftsrecht 441
III. Folgen eines Verstoßes gegen das Regionalprinzip 442
G. Europarechtliche Konformität des Regionalprinzips – Ablehnung durch die Monopolkommission 443
I. Das Regionalprinzip im Europäischen Binnenmarkt 1992 443
II. Forderung nach Abschaffung des Regionalprinzips: Grundhaltung der Monopolkommission und Reaktionen 444
III. Keine Gebietsabsprache nach Art. 101 Abs. 1 c) AEUV 446
IV. Keine Extension des Kartellverbots nach Art. 101 Abs. 1 c) AEUV über den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV 446
V. Kein Verstoß gegen Art. 106 Abs. 1 AEUV 447
1. Sparkasse als öffentliche Unternehmen im Sinne von Art. 106 Abs. 1 AEUV 447
2. „Maßnahme“ im Sinne von Art. 106 Abs. 1 AEUV 448
3. Verbot der Besserstellung nach Art. 106 Abs. 1 AEUV 449
4. Kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten 450
a) Grundsätzliche Anwendbarkeit der Grundfreiheiten auf Sparkassen 450
b) Kein Marktaustrittsrecht der Sparkassen aufgrund der Niederlassungsfreiheit, Art. 49 ff. AEUV 451
VI. Kein Verstoß gegen Art. 101 AEUV 453
1. Keine „Unternehmensvereinbarung“ 453
2. Gemeinschaftswerbung außerhalb des Trägergebietes 453
3. Keine „Marktaufteilung“ im Sinne von Art. 101 Abs. 1 c) AEUV 454
4. Kein Verstoß gegen die „Zwischenstaatlichkeitsklausel“ 455
VII. Kein Verstoß gegen Art. 106 Abs. 2 AEUV – Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse 456
1. Betrauung der Sparkassen mit der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse 456
2. Bestätigung durch die „Amsterdamer Erklärung“ 458
3. Verhinderung der Aufgabenerfüllung 458
4. Beeinträchtigung der Entwicklung des Handelsverkehrs 460
VIII. Europarechtliches Zwischenergebnis zu G. 460
H. Perspektive: Fortbestand des organisationsrechtlichen und geschäftsrechtlichen Regionalprinzips 461
I. Perspektive: „Digitale Transformation“ des Bankgeschäfts und Geltung des Regionalprinzips 462
I. „Digitale Transformation“ durch „medialen Vertrieb“ und „Multi-Channel-Ansatz“ 462
II. Einschlägigkeit bestehender regionaler Geschäftsbeschränkungen 462
III. Die sparkassenrechtliche Zulässigkeit eines Internetauftritts via Homepage 464
J. Ergebnisse zu § 16 466
§ 17 Verbundprinzip – „Verbund in der Sparkassenorganisation“ 469
A. Historische Entwicklung von Verbundnormen 469
B. Aktuelle sparkassenrechtliche Normierung des „Verbundes“ 470
C. Beteiligungen an Einrichtungen der Sparkassenorganisation 470
D. Ergebnisse zu § 17 473
§ 18 „Kommunale Bindung“ 473
A. Nachweis rechtlicher Verknüpfungen zwischen Sparkasse und Trägerkommune 474
B. „Geschäftspolitische Richtlinienkompetenz“ als besondere Einflussnahmemöglichkeiten des Verwaltungsrats auf das Sparkassengeschäft 475
C. Keine Loslösung oder „Entkommunalisierung“ der Sparkassen 477
D. „Wem gehört die Sparkasse?“ 478
E. Ergebnisse zu § 18 481
5. Teil: Aktuelles Geschäftsrecht und Geschäftsbeschränkungen unter historischen Bezügen 482
§ 19 Entwicklung geschäftsrechtlicher Rechtsgrundlagen 482
A. 1958 – Fortschreibung der pr Musa 1932 und der Musa 1953 483
B. 1970 – Überführung des Geschäftsrechts von der Mustersatzung in die Sparkassenverordnung 484
C. 1988 – Vierte Verordnung zur Änderung der nw Sparkassenverordnung vom 31. 08. 1988 485
I. Extension des geschäftsrechtlichen Handlungsrahmens 485
II. Letzte abgeschlossene Enumeration zugelassener Sparkassengeschäfte 486
D. 1994/95 – Grundlegender Systemwechsel vom „Enumerationsprinzip“ zum „eingeschränkte Universalprinzip“ 486
I. Das tradierte Regelungssystem der Enumeration von Sparkassengeschäften 487
II. Der geschäftsrechtliche Handlungsrahmen „Betrieb aller banküblichen Geschäfte“ 489
E. 2008 – Endgültige Abschaffung der Sparkassenverordnung 490
F. Ergebnisse zu § 19 491
§ 20 Passivgeschäft 493
A. Begriff der Spareinlage 495
I. Systematik und bankwirtschaftliche Konsequenzen des § 21 Abs. 4 RechKredV 1993 495
II. Die Regelung des § 21 Abs. 4 Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute 1993 497
III. Funktion sparkassenrechtlicher Definitionen 497
B. Kleinsparwesen 499
I. Rentabilitätsproblematik bei Annahme von Kleineinlagen 500
II. Bezug zum öffentlichen Auftrag 501
C. Kontrahierungszwang zur Annahme von Spareinlagen 504
I. Normentwicklung 505
II. Wirkungsweise und bankwirtschaftliche Bedeutung eines Kontrahierungszwanges 506
III. Rechtfertigung des Kontrahierungszwangs 507
1. Wirkungsweise des Kontrahierungszwangs 507
2. Historische Entwicklung der „Spareinlagenannahme“ im preußischen Sparkassenrecht 508
3. Analogie zu spezialgesetzlichen Vertragsabschlusspflichten bei Wahrnehmung von Versorgungsaufgaben 511
4. Herleitung grundsätzlicher Vertragsabschlusspflichten aus der anstaltsrechtlichen Verfassung 513
5. Aufgabenbezogene Interpretation aus dem „öffentlichen Auftrag“ 515
IV. Ausdrückliche sparkassengesetzliche Annahmeverpflichtung 516
1. Kreis der Anspruchsberechtigten 516
2. Fehlende Regionalisierung 517
D. Zulässigkeit der Erhebung von negativen Zinsen oder „Verwahrentgelt“ im Spareinlagengeschäft 518
I. Extreme Marktsituation in Folge negativer Zinsen 518
II. Besondere Betroffenheit der Sparkassen 520
III. Grenzen der Verpflichtung zur Spareinlagenannahme 520
1. Tatbestandliche Ausgrenzung gemäß dem Spareinlagenbegriff der RechKredV 521
2. Tatbestandliche Erfassung privater Sparer 523
3. Entgegenstehen des „öffentlichen Auftrags“ zur Sparförderung 525
4. Keine Berechtigung zur Vereinnahmung negativer Zinsen bei Spareinlagen 526
IV. Teleologische Reduktion der Verpflichtung zur Spareinlagenannahme 528
1. Äußere Grenze einer wirtschaftlichen Existenzbedrohung der Sparkasse 528
2. Höchstgrenzen für die Annahme von Spareinlagen 528
a) Höchstbetrag als aufgabensicherndes Regelungsmodell 529
b) Nichtberücksichtigung des Negativzinses beim Normerlass 529
c) Sparkassenrechtlicher Höchstbetrag für Spareinlagen in der Historie 530
d) Mischkalkulation zur Deckung des Kleinsparwesens 531
e) Sicherung der Funktionsfähigkeit des Sparkassenrechts in der Negativzinskrise 531
f) Festlegung eines konkreten Höchstbetrages zur Begrenzung des Kontrahierungszwangs 532
E. Zulässigkeit von negativen Zinsen oder „Verwahrentgelt“ bei Kontokorrent- und Giroeinlagen 532
I. Besonderheiten bei Kontokorrent- und Giroeinlagen gegenüber den Spareinlagen 532
II. Geschäftsrechtliche Zulässigkeit von negativen Zinsen oder „Verwahrentgelt“ bei Kontokorrent- und Giroeinlagen in Abgrenzung zur Spareinlage 533
F. Ergebnisse zu § 20 536
§ 21 Aktivgeschäft 540
A. Frühere Enumerationskataloge der zugelassenen Anlagen 541
B. Regionalisierung der Kreditvergaben 542
I. Sinn und Zweck 543
II. Historische Regionalbindungen der einzelnen Kreditformen 545
1. Realkredite 545
2. Personalkredite 545
3. Genossenschaftskredite 546
4. Körperschaftskredite 546
III. Systematik von „Gewährträgerbezirk“ und „Ausleihbezirk“ 547
IV. Ausnahmetatbestand zur Überschreitung des Satzungsgebietes 549
V. Begrenzungskriterien bei Ausweitung des Ausleihbezirks 550
VI. Bestandsschutz 553
VII. Kredite mit Auslandsberührung 554
1. Auslandsgeschäfte der Sparkassenkundschaft 554
2. „Anknüpfungsgrundsatz“ 555
3. Aufnahme des „Anknüpfungsgrundsatzes“ in das Sparkassengeschäftsrecht 556
C. Regionalisierung des Kreditgeschäfts nach Aufgabe der Differenzierung zwischen Real- und Personalkrediten 1994 557
I. Konflikt zwischen Europäisierung des Kreditgeschäfts und Sparkassenaufgaben 557
II. Kreditvergaben innerhalb der Europäischen Union 558
III. Kreditvergaben außerhalb der Europäischen Union 559
D. Aktuelle Systematik der Regionalisierung der Kreditvergaben 560
E. Ausnahmen von einer Regionalisierung 561
F. Anlage in Beteiligungen 563
I. Begriffsbestimmung und Risikolage 564
II. Grundsätzliches Beteiligungsverbot im preußischen Sparkassenrecht 564
III. Gewerbliche Beteiligungen als Ausnahme 566
IV. Zulassung indirekter Beteiligungen 1988 566
1. Motivation 567
2. Beteiligung an Kapitalbeteiligungsgesellschaften 569
3. Beteiligungen in haftungsbeschränkender Form 570
4. Bindung an die Aufgabenstellung der Sparkasse 571
5. Regionalisierung auf das Satzungsgebiet 573
6. Ausschlusstatbestände und Gesamtkontingent 574
a) Unternehmen und Einrichtungen, die Finanzdienstleistungen anbieten 574
b) Unternehmen und Einrichtungen, die Aufgaben des Gewährträgers erfüllen 575
c) Indirekte Beteiligungen zur Vermeidung oder zum Ausgleich sparkasseneigener Verluste 576
d) Gesamtkontingent für Beteiligungen an Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Höchstgrenze für die einzelne indirekte Beteiligung 577
e) Organisationsrechtliche Sicherungen 578
V. Andere Beteiligungen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 578
VI. Zulassung direkter Beteiligungen 1994 579
1. Chancen 580
2. Risiken 580
3. Erweiterung der Beteiligungsvorschrift 581
4. Renditeerfordernis 582
5. Beteiligungen an Auslagerungsunternehmen – „Outsourcing“ 583
a) Betriebswirtschaftliche Motivation 583
b) Sicherung des Geschäftsrechts durch das „Mutter-Tochter-Prinzip“ 584
6. Extension der Regionalisierung 585
7. Aufgaben des Gewährträgers – Verbesserung der regionalen Struktur des Gewährträgergebietes 587
8. Zustimmungserfordernis des Verwaltungsrates 588
9. Höchstgrenze für die Einzelbeteiligung, Haftungsbeschränkung, Verbot von Tochterunternehmen 589
G. Ergebnisse zu § 21 590
§ 22 Dienstleistungsgeschäft 594
A. Koexistenz der Kontrahierungszwänge zur Annahme von „Spareinlagen“ und zur „Errichtung und Führung von Girokonten“ 595
I. Die Bedeutung des Girokontos im modernen Wirtschaftsleben – keine allgemeine Verpflichtung der Kreditwirtschaft zur Führung von Girokonten bis 2016 596
II. Sparkassenrechtliche Normentwicklung 598
III. Wirkungsweise und bankwirtschaftliche Bedeutung eines Kontrahierungszwangs 599
IV. Anspruchsvoraussetzungen 600
V. Ausschlusstatbestände 601
VI. Rechtsfolge 603
VII. Der öffentliche Auftrag als Rechtfertigungsgrund 603
VIII. Gestaltung der Kontoführungsgebühren 604
IX. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Kontrahierungszwangs 606
B. Die allgemeine Verpflichtung der Kreditwirtschaft zur Führung von Girokonten 608
I. ZKA-Empfehlung „Girokonto für jedermann“ 1995 609
II. Kein Kontrahierungszwang aus § 826 BGB und aus §§ 19, 20 AGG 610
III. Schaffung des „Pfändungsschutzkontos“ im Jahr 2010 611
1. „Blockadewirkung“ als Veranlassung 611
2. Erhaltung des Girokontos als Zahlungsverkehrsmittel 611
3. Bepreisung des Pfändungsschutzkontos 612
IV. Selbstverpflichtung der deutschen Sparkassen zum „Bürgerkonto“ vom 29. 09. 2012 614
V. Schaffung des „Basiskontos“ im Jahr 2016 615
1. Funktionen des Basiskontos 616
2. Anspruchsgläubiger: „Verbraucher“ 617
3. Ablehnungs- und Kündigungsgründe 618
4. Bepreisung des Basiskontos 619
5. Rechtsschutzmöglichkeiten bei Streitigkeiten 619
C. Verhältnis zwischen den Kontrahierungszwängen § 31 ZKG und § 5 Abs. 2 nw SpkG 2008 620
I. Keine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den sparkassenrechtlichen Kontrahierungszwang 620
II. Weitgehende Gleichheit der Rechtsfolge 622
III. Unterschiede im normativen Anwendungsbereich 623
D. Ergebnisse zu § 22 624
Zusammenfassung 627
A. Sparkassen und Staat 627
B. Sparkassen und Kommunen 629
C. Sparkassen und Europa 630
D. Sparkassen und Wettbewerb in der Kreditwirtschaft 631
E. Sparkassen und Krisen 632
F. Sparkassen und System der Strukturprinzipien 633
G. Sparkassen und Geschäftsbeschränkungen 635
H. Sparkassen und Zukunft 636
Literaturverzeichnis 638
Sachverzeichnis 662