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Rügamer, D. (2022). Verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58479-6
Rügamer, David. Verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58479-6
Rügamer, D (2022): Verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58479-6

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Verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rügamer, David

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 174

(2022)

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About The Author

David Rügamer studierte Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg und an der Universität Passau mit Schwerpunkt im Steuerrecht (Erstes Staatsexamen 2017). Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz und Steuerrecht (Prof. Dr. Rainer Wernsmann), an der Universität Passau sowie bei Flick Gocke Schaumburg in München tätig. Seine Promotion wurde durch ein Stipendium des von der Deutschen Rentenversicherung Bund getragenen Forschungsnetzwerks Alterssicherung gefördert. Seit April 2021 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des OLG München.

Abstract

In einem Urteil aus dem Jahr 2002 stellte das BVerfG fest, dass die damals unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit Art. 3 I GG vereinbar war. Es forderte den Gesetzgeber auf, eine gleichheitsgerechte Neuregelung zu treffen und wies darauf hin, dass (bei den Sozialversicherungsrenten) doppelte Besteuerung zu vermeiden sei. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen doppelte Besteuerung vorliegt, ist bis heute nicht abschließend durch das BVerfG geklärt. Die Ausführungen des BFH zu dieser Frage in den vielbeachteten Urteilen vom 19. Mai 2021 überzeugen in einigen Punkten nicht. Der Autor beschäftigt sich insbesondere mit der Definition der verfassungswidrigen doppelten Besteuerung und leitet diese aus dem Grundgesetz ab. Außerdem behandelt der Autor die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG sowie die Frage des Umgangs mit doppelter Besteuerung im Verwaltungsverfahren und im finanzgerichtlichen Prozess.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Forschungspreis 2022 des von der Deutschen Rentenversicherung Bund getragenen Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA).
»Unconstitutional Intertemporal Double Taxation of Social Security Retirement Benefits in Germany«: The study focuses on the definition of unconstitutional intertemporal double taxation of Social Security retirement benefits in Germany. The Fed. Const. Court has not yet defined the term. The definition given by the Fed. Fisc. Court in its latest decisions can be criticized in some regards. The study also analyses the constitutionality of section 22 No. 1 third sentence (a) (aa) Income Tax Act and discusses the approach to cases of double taxation by administration and fiscal courts.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 15
I. Rechtfertigung der Untersuchung 15
II. Zur Terminologie: „Doppelte Besteuerung“ 17
III. Begrenzung der Untersuchung auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der allgemeinen Rentenversicherung 18
IV. Gang der Darstellung 19
1. Teil: Ausgangslage 20
§ 1 „Quelle“ und „dogmatische Herleitung“ sowie Inhalt des sog. Verbots der doppelten Besteuerung 20
I. Folgerichtigkeitsgebot als steuerrechtsspezifische Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG 24
1. Verfassungsrechtliche Verortung, Inhalt und Anwendung des Folgerichtigkeitsgebots 25
2. Vorliegend maßgebliche Belastungsgrundentscheidung 30
a) Vergleichssachverhalte mit intertemporalem Einkommenstransfer 31
aa) Aufbewahren von Bargeld sowie Ein- und Auszahlungen auf bzw. von einem Bankkonto 32
bb) Anschaffung und Veräußerung von Grund und Boden oder Aktien (Parallele: Versorgungsanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung) 32
cc) Sonstige Formen organisierter Alterssicherung 35
dd) Zusammenfassung 36
b) Einkommensteuerliche Behandlung der Vergleichssachverhalte nach geltendem Recht 37
aa) Aufbewahren von Bargeld 38
bb) Ein- und Auszahlungen auf bzw. von einem Bankkonto sowie Anschaffung und Veräußerung von Grund und Boden oder Aktien 38
cc) Sonstige Formen organisierter Alterssicherung 41
dd) Zusammenfassung 44
c) Schlussfolgerung für die Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung 46
II. Objektives Nettoprinzip und Leistungsfähigkeitsprinzip 49
1. Kein Gebot der Abziehbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge aus dem einfachgesetzlichen objektiven Nettoprinzip 50
2. Kein Gebot der Abziehbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge aus dem unmittelbar verfassungsrechtlichen objektiven Nettoprinzip 52
3. Objektives Nettoprinzip: Abzugsgebot für Ausgaben, nicht Besteuerungsverbot für Einnahmen 56
4. Keine absolute Obergrenze für die Besteuerung und kein Zwang zur Lebenseinkommensbesteuerung aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip 59
III. Art. 14 GG und Art. 2 Abs. 1 GG 62
IV. Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG zwischen doppelt besteuerten Rentnern und „nur einmal“ besteuerten Rentnern 64
§ 2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und steuerliche Behandlung der Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen 65
I. Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung 66
1. Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als dem Grunde nach steuerbare Einnahmen 67
a) Renten wegen Alters, Erwerbsminderung und Todes 70
b) An den Bezug einer Rente anknüpfende Zusatzleistungen: Krankenversicherung der Rentner und Höherversicherung 71
c) Leistungen zur Teilhabe 75
d) Sonstige Leistungen (Beitragserstattungen, Witwen- bzw. Witwerrentenabfindungen, Zinsen) 77
2. Umfang der Besteuerung 82
a) Abhängigkeit des Umfangs der Besteuerung vom Jahr des Rentenbeginns 82
b) Die sog. Öffnungsklausel in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG 87
aa) Zweck und praktische Relevanz der Öffnungsklausel 88
bb) Aufteilung der erfassten Leistungen 90
cc) Einmalleistungen 92
c) Exkurs: Verfassungswidrigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG 94
II. Einkommensteuerliche Behandlung der Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen 97
1. Sonderausgabenabzug 99
a) Sonderausgabenabzug nur für vom Steuerpflichtigen selbst getragene Rentenversicherungsbeiträge 100
b) Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug 102
c) Abhängigkeit des Umfangs des Sonderausgabenabzugs vom Jahr der Beitragsentrichtung in der Zeit von 2005 bis 2024 107
2. Steuerfreiheit der Arbeitgeberanteile 109
III. Die Besteuerungsmodelle der nachgelagerten (konsumorientierten) und vorgelagerten (kapitalorientierten) Besteuerung 110
IV. Seit Anfang 2005: Systemwechsel von der sog. Ertragsanteilsbesteuerung hin zur nachgelagerten Besteuerung 112
1. Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung: Endzustand und Übergangsphase 113
2. Bis Ende 2004: Ertragsanteilsbesteuerung 114
2. Teil: Die Definition der doppelten Besteuerung 119
§ 3 Definitionsansatz 121
I. Anerkannter Definitionsansatz 122
1. Vergleich der Summe der aus versteuertem Einkommen entrichteten Beiträge mit der Summe bestimmter steuerunbelastet bezogener Leistungen 123
2. Zugrundelegung von Nominalwerten 124
3. Varianten des anerkannten Definitionsansatzes 126
II. Abweichende Definitionsansätze: Vergleich des geltenden Rechts mit einem angeblich steuersystematisch sachgerechten Besteuerungsmodell 129
III. Stellungnahme 134
1. Verfassungsrechtliche Ableitung des anerkannten Definitionsansatzes 135
2. Keine Anbindung der abweichenden Definitionsansätze an das Grundgesetz 138
3. Bagatellgrenze 138
§ 4 Konkretisierung der Vergleichsgröße „Summe bestimmter steuerunbelastet bezogener Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ 140
I. Zu berücksichtigende Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (prinzipielle Möglichkeit doppelter Besteuerung) 141
1. Bisherige Diskussion 141
2. Stellungnahme: Doppelte Besteuerung nur bei an das Alter anknüpfenden Leistungen 144
3. Versorgungsausgleich ohne Auswirkung 152
II. Relevante einkommensteuerliche Entlastungsbeträge 154
1. Vorbemerkung: Notwendigkeit einer „klassischen“ Auslegung des Einkommensteuergesetzes 156
2. Steuerfreier Teil der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 4 EStG 160
3. Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 161
4. Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG 169
5. Steuerbefreiung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 249a SGB V bzw. § 106 SGB VI gemäß § 3 Nr. 14 EStG 176
6. Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG und Sonderausgabenpauschbetrag gemäß § 10c EStG 180
III. Bestimmung der insgesamt während der Leistungsbezugsphase steuerunbelastet bezogenen Altersrenten 184
1. Zugrundelegung der statistischen Lebenserwartung des Steuerpflichtigen 185
2. Keine Berücksichtigung möglicher Leistungen an etwaige Hinterbliebene mit höherer statistischer Lebenserwartung 192
§ 5 Konkretisierung der Vergleichsgröße „Summe der insgesamt aus versteuertem Einkommen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge“ 196
I. Aufteilung des Höchstbetrags für den Sonderausgabenabzug nach altem Recht zwischen den Vorsorgeaufwendungen 198
II. Aufteilung des Höchstbetrags für den Sonderausgabenabzug zwischen zusammenveranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern 206
III. Veranlagungszeiträume mit Steuerfestsetzung auf 0 DM bzw. 0 Euro 208
IV. Herausrechnen von Rentenversicherungsbeiträgen, die kalkulatorisch nicht auf die Finanzierung von an das Alterranknüpfenden Leistungen entfallen 210
1. Notwendigkeit des Herausrechnens bestimmter Beitragsanteile dem Grunde nach 211
2. Bestimmung der Höhe der herauszurechnenden Beitragsanteile unter Bezugnahme auf die Mittelverwendung der Rentenversicherungsträger 212
a) Argumente für die Bezugnahme auf die Mittelverwendung der Rentenversicherungsträger 214
b) Problem: Berücksichtigung der Bundeszuschüsse 216
V. Versorgungsausgleich 221
3. Teil: Konsequenzen doppelter Besteuerung 224
§ 6 Verfassungswidrigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG 224
I. Grundsätzliche Möglichkeit der Rechtfertigung doppelter Besteuerung unter Typisierungsgesichtspunkten 227
II. Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer verfassungsgemäßen Typisierung 230
III. Lösungsansätze zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit 236
§ 7 Umgang mit doppelter Besteuerung im Einzelfall 240
I. Der Anspruch des Steuerpflichtigen auf Milderung des Steuerzugriffs 242
II. Feststellungslast für das Vorliegen doppelter Besteuerung beim Steuerpflichtigen 245
Zusammenfassung 248
1. Teil: Ausgangslage 248
§ 1 „Quelle“ und „dogmatische Herleitung“ sowie Inhalt des sog. Verbots der doppelten Besteuerung 248
§ 2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und steuerliche Behandlung der Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen 249
2. Teil: Die Definition der doppelten Besteuerung 250
§ 3 Definitionsansatz 250
§ 4 Konkretisierung der Vergleichsgröße „Summe bestimmter steuerunbelastet bezogener Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ 251
§ 5 Konkretisierung der Vergleichsgröße „Summe der insgesamt aus versteuertem Einkommen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge“ 252
3. Teil: Konsequenzen doppelter Besteuerung 253
§ 6 Verfassungswidrigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG 253
§ 7 Umgang mit doppelter Besteuerung im Einzelfall 254
Literaturverzeichnis 256
Sachverzeichnis 268