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Gröhe, B. (2022). Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung des § 36a AufenthG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58539-7
Gröhe, Bernhard. Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung des § 36a AufenthG. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58539-7
Gröhe, B (2022): Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung des § 36a AufenthG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58539-7

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Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung des § 36a AufenthG

Gröhe, Bernhard

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1472

(2022)

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About The Author

Bernhard Gröhe studierte Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Péter-Pázmány-Universität in Budapest mit dem Schwerpunkt Internationales Recht, Europarecht und IPR. Nach Abschluss des 1. Staatsexamens promovierte er bei Prof. Dr. Fabian Wittreck zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Daneben arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierte Industrien. Im Jahr 2020 begann er seinen juristischen Vorbereitungsdienst beim OLG Düsseldorf.

Abstract

Im Jahr 2018 beschloss der Bundestag die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Dieser erhält durch § 36a AufenthG eine ›Obergrenze‹, weshalb nur noch maximal 1.000 Visa monatlich verteilt werden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Einschränkung des Familiennachzugs mit dem deutschen Grundgesetz, der EMRK und dem Unionsrecht vereinbar ist. Dabei stellt sie auch die grundlegende Struktur sowohl des Familiennachzugs als auch des subsidiären Schutzes dar. Zudem befasst sich die Arbeit in einem Exkurs mit der Frage, ob syrischen Bürgern, die nach Deutschland geflohen sind, der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz zu gewähren ist. Insgesamt kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zwar mit dem Grundgesetz, der EMRK und der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist, jedoch gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie verstößt und daher unionsrechtswidrig ist.»New Regulation of Family Reunification for Persons eligible for Subsidiary Protection. A Constitutional and European Law Examination of Sec. 36a AufenthG«: Since the new regulation, only 1,000 family members per month are allowed to enter Germany for family reunification with persons eligible for subsidiary protection. The thesis addresses the question of whether this restriction is in accordance with constitutional and European law. It concludes that this regulation of family reunification to persons eligible for subsidiary protection is compatible with the German Constitution, the ECHR and the CFR, but violates the Family Reunification Directive.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einleitung 17
B. Der Familiennachzug 23
I. Gesetzeshistorie und Systematik 24
II. Allgemeine Voraussetzungen und Versagungsgründe 26
1. Allgemeine Voraussetzungen 26
2. Versagungsgründe 28
a) Nichtzulassung des Familiennachzugs 29
b) Neue Versagungsgründe des Familiennachzugs 30
III. Begünstigter Personenkreis 30
1. Ehegatten 31
a) Bestand einer wirksam geschlossenen Ehe 31
b) Mindestalter, § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG 33
c) Spracherfordernis, § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG 35
2. Kinder 36
a) Vor Vollendung des 16. Lebensjahres 37
b) Nach Vollendung des 16. Lebensjahres 39
3. Eltern minderjähriger Kinder 40
a) Minderjährig bis zur Gewährung des Familiennachzugs 41
b) Minderjährig bis zur Asylantragsstellung 43
c) Keine Ungleichbehandlung zwischen Eltern- und Kindernachzug 45
4. Sonstige Familienangehörige 46
a) Allgemein 46
b) Die Geschwister als Problemkinder 47
IV. Schlussfolgerungen 50
C. Der subsidiäre Schutz 53
I. Vom nationalen zum europäischen Begriff: Historie des subsidiären Schutzes 54
1. Auf dem Weg zu europäischen Standards 55
2. Die Qualifikationsrichtlinie 58
II. Voraussetzungen für die Gewährung des subsidiären Schutzes 60
1. Todesstrafe 61
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung 62
a) Folter 63
b) Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 64
3. Individuelle Bedrohung im Rahmen eines bewaffneten Konflikts 66
a) Individuelle Betroffenheit 67
b) Willkürliche Gewalt 68
c) Bewaffneter Konflikt 69
4. Ausschlusstatbestände 70
III. Internationaler Schutz: Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz im Vergleich 73
1. Die Tatbestandsebene 74
a) Tatbestandsvoraussetzungen 74
b) Ausschlusstatbestände 77
2. Die Rechtsfolgen 78
3. Schlussfolgerungen 80
IV. Exkurs: Schutzstatus von syrischen Staatsangehörigen 83
1. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft 84
2. Gewährung des subsidiären Schutzes 91
3. Nach Europa geflohenen Syrern droht Verfolgung in Syrien 95
D. Die Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten 102
I. Regelungshistorie 103
1. 1990–2013: Der „subsidiäre Schutz“ im Ausländer- und Zuwanderungsgesetz 104
2. 2013: Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie 105
3. 2015: Gleichstellung beim Familiennachzug 106
4. 2016: Aussetzung des Familiennachzugs 107
5. 2018: Begrenzung des Familiennachzugs 109
II. Der neue § 36a AufenthG 110
1. Personenkreis: Kernfamilie 112
2. Obergrenze: 1.000 Visa pro Monat 114
3. Der unbestimmte Begriff der „humanitären Gründe“ 116
a) Lange Dauer der Trennung 118
b) Besonderer Schutz minderjähriger Kinder 119
c) Ernsthafte Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit 120
d) Schwerwiegende Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit 121
4. Ausschlussgründe: „Soll-Nicht“-Vorschriften 122
a) Erst nach Flucht geschlossene Ehe 123
b) Straftaten durch den subsidiär Schutzberechtigten 125
c) Absehbares Aufenthaltsende des subsidiär Schutzberechtigten 127
5. Verhältnis zu anderen Normen 129
III. Schlussfolgerungen 131
E. Verfassungsrechtliche Betrachtung 134
I. Vereinbarkeit mit dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) 135
1. Inhalt und Ausgestaltung des besonderen Schutzes von Ehe und Familie 136
a) Eröffnung des abwehrrechtlichen Schutzbereichs 138
b) Neuregelung des Familiennachzugs greift in Art. 6 Abs. 1 GG ein 141
c) Institutsgarantie und wertentscheidende Grundsatznorm 152
2. Abwägung zwischen den Interessen der betroffenen Familien und denen der Allgemeinheit 153
a) Widerstreitendes Verfassungsrecht 154
b) Verfassungslegitime Zwecke für die Steuerung der Zuwanderung 158
c) Geeignetheit der Neuregelung des Familiennachzugs 159
d) Erforderlichkeit der Neuregelung des Familiennachzugs 163
e) Angemessener Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen 165
aa) Die widerstreitenden Interessen der Familien und des Staates 166
bb) „Warteschlangenprinzip“ statt Einzelfallprüfung? 172
cc) Das Grundgesetz gebietet keine fixe Höchstgrenze der Trennungsdauer 175
dd) Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG 178
3. Keine Verletzung des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG 180
II. Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) 182
1. Der speziellere Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht anwendbar 183
2. Die Ungleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Konventionsflüchtlingen 184
3. Sachlicher Grund und Grad der Ungleichbehandlung 186
4. Keine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG 194
III. Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) 196
IV. Die Neuregelung des Familiennachzugs ist verfassungsgemäß 202
F. Europarechtliche Betrachtung 205
I. Vereinbarkeit mit europäischen Grundrechten 206
1. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 8 EMRK 207
a) Bedeutung der Europäischen Konvention für Menschenrechte im Unionsrecht 207
b) Allgemeine Schutzgewährleistung durch Art. 8 EMRK 209
c) Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit Art. 8 EMRK vereinbar 212
2. Recht auf Achtung des Familienlebens, Art. 7 GRCh 214
3. Keine Verletzung von Art. 8 EMRK und Art. 7 GRCh 215
II. Vereinbarkeit mit europäischem Sekundärrecht 216
1. Europarechtliche Grundlagen 218
a) Familienzusammenführungsrichtlinie 218
b) Qualifikationsrichtlinie 220
2. Möglicher Anspruch auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus der Familienzusammenführungsrichtlinie 222
a) Subsidiärer Schutz als subsidiäre Schutzform? 223
b) Die Privilegierung von Flüchtlingen 232
c) Sonderfall: Ausschluss von nach der Flucht geschlossenen Ehen (§ 36a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG) 240
d) § 36a AufenthG ist teilweise europarechtswidrig 243
3. Europarechtswidrig und nun? – Die Folgen 245
III. Die Neuregelung des Familiennachzugs ist teilweise europarechtswidrig 248
G. Ergebnis 252
Literaturverzeichnis 263
Sachwortverzeichnis 272