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Müller, T. (2022). Die Täuschung des Beschuldigten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58519-9
Müller, Tobias. Die Täuschung des Beschuldigten. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58519-9
Müller, T (2022): Die Täuschung des Beschuldigten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58519-9

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Die Täuschung des Beschuldigten

Müller, Tobias

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 304

(2022)

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About The Author

Tobias Müller studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt im Steuerrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU). Nach Abschluss des ersten Staatsexamens im Jahr 2017 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Helmut Frister sowie am Institut für Rechtsfragen der Medizin (IMR) in Düsseldorf und war als Lehrbeauftragter an der Medizinischen Fakultät der HHU tätig. Im Dezember 2020 nahm er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Düsseldorf auf, unter anderem mit Stationen am Landgericht Düsseldorf, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und in der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei VBB Rechtsanwälte.

Abstract

Irreführende Ermittlungsmethoden und Vernehmungsmuster gehören seit jeher zum Repertoire der Strafverfolgungsbehörden und sind nach wie vor aus dem Ermittlungsverfahren nicht hinwegzudenken. Die StPO bezieht zu deren Einsatz in der Beschuldigtenvernehmung insoweit Stellung, als sie in § 136a Abs. 1 Satz 1 ein Täuschungsverbot für die Vernehmung statuiert und in § 136 Abs. 2 anordnet, dass die Vernehmung dem Beschuldigten die Gelegenheit geben soll, Verdachtsgründe zu beseitigen und entlastende Umstände vorzubringen. Tobias Müller folgert daraus, dass die Vernehmung entgegen der herrschenden Meinung ausschließlich der Gewährung rechtlichen Gehörs zur Beseitigung eines vorliegenden Verdachts dient, weshalb in der Vernehmung nichts geschehen darf, was dieser Entlastungsfunktion zuwiderläuft. Entgegen diesem Verbot erhobene Aussagen dürfen regelmäßig nicht verwertet werden. Außerhalb der Vernehmung ist der Beschuldigte durch die Selbstbelastungsfreiheit partiell vor Irreführungen geschützt.»Deceptions of the Accused«: Criminal proceedings are still characterized by the use of deceptive investigation techniques against the accused, particularly during interrogation. Tobias Müller examines the legitimacy of such techniques and advocates an understanding of interrogation as means of the accused’s right to be heard for the purpose of exoneration.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
Kapitel 1: Vernehmung des Beschuldigten 24
A. Die Beschuldigteneigenschaft 25
I. Die grundverschiedene Stellung von Beschuldigten und Zeugen im Strafverfahren 25
II. § 157 StPO als Ausgangspunkt der Begriffsbestimmung 26
III. Der Beschuldigte als verdächtige Person 28
1. Das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte als Voraussetzung der Ermittlungsbefugnis und Ermittlungspflicht 28
a) Relativität des Anfangsverdachts 28
b) Verfolgbare Straftat 30
c) Zureichende verdachtsbegründende Tatsachen 31
2. Der Anfangsverdacht als notwendige Bedingung der Beschuldigung 32
3. Der Anfangsverdacht als hinreichende Bedingung der Beschuldigung 33
IV. Ergebnis 38
B. Der Zweck der Beschuldigtenvernehmung 38
I. Der Inquisitionsprozess der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 40
II. Abschaffung der Folter durch Friedrich II. von Preußen als erster Schritt der Abwendung vom Inquisitionsprozess 41
III. Die Beschuldigtenvernehmung in der Reichsstrafprozessordnung von 1877 44
1. Genese der Vorschriften zur Beschuldigtenvernehmung: § 136 Abs. 2 StPO als zentrale Vorschrift 45
2. Wahrheitsermittlung als Zweck der Beschuldigtenvernehmung aus Sicht des historischen Gesetzgebers 49
3. Formulierung des § 136 Abs. 2 StPO als „Soll-Vorschrift“? 52
IV. Weitere Entwicklung des Zwecks der Beschuldigtenvernehmung und Ergebnis 54
C. Der Begriff der Beschuldigtenvernehmung 56
I. Beschuldigtenvernehmung als Befragung im Rahmen eines Strafverfahrens – Abgrenzung zu Spontanäußerungen und informatorischen Befragungen 56
1. Spontanäußerungen 57
2. Sogenannte informatorische Befragungen 58
II. Offenes Vorgehen der Vernehmungsperson als begriffskonstituierendes Merkmal der Beschuldigtenvernehmung? 59
III. Durch eine Strafverfolgungsbehörde veranlasste Befragung des Beschuldigten durch einen privaten Dritten als Vernehmung 64
IV. Ergebnis 66
Kapitel 2: Täuschung des Beschuldigten 67
A. Gegenstand der Täuschung 67
I. Täuschungen über Tatsachen 67
1. Grundlagen des Tatsachenbegriffs 68
a) Kriterium der Beweisbarkeit 69
b) Zukünftige Zustände, Ereignisse und Vorgänge als Tatsachen 71
2. Innere Tatsachen 72
II. Irreführungen über Werturteile als Täuschungen 74
III. Täuschungen über Rechtsfragen 75
IV. Ergebnis 77
B. Art und Weise der Täuschung 78
I. Einführung 78
1. Täuschung als kommunikatives Verhalten des Vernehmenden 78
2. Fehlvorstellung als psychische Reaktion des Beschuldigten: Unabhängigkeit des Täuschungsbegriffs vom Irrtumserfolg 80
II. Aktive Täuschung 81
1. Ausdrückliche Täuschung 81
2. Konkludente Täuschung 83
III. Täuschung durch Unterlassen: Verschweigen von Tatsachen und Beschuldigtenrechten 84
1. Grundlagen der Täuschung durch Unterlassen: Erfordernis einer Garantenstellung 84
2. Abgrenzung zwischen aktiver Täuschung und Täuschung durch Unterlassen 85
3. Aufklärungspflichten gegenüber dem Beschuldigten 87
a) Gesetzliche Aufklärungspflichten über Beschuldigtenrechte 88
aa) Belehrungsvorschriften im Gefüge der Strafprozessordnung 88
bb) Belehrungspflichten als Garantenpflichten 89
(1) Belehrungsvorschriften ohne Ermessensspielraum („Ist-Vorschriften“) 89
(2) Belehrungsvorschriften mit Ermessensspielraum („Soll-Vorschriften“) 94
b) Gesetzliche Aufklärungspflichten über Tatsachen 95
c) Nichtaufklärung und Ausnutzung eines Irrtums beim Beschuldigten 100
IV. Suggestiv- und Fangfragen 101
1. Fangfragen 102
a) Begriff der Fangfrage 102
b) Fangfragen als Täuschung 102
2. Suggestivfragen 104
a) Begriff der Suggestivfrage 104
b) Suggestivfragen als Täuschung 107
C. Erfordernis einer Täuschungsabsicht 107
I. Problemaufriss 107
II. Die fahrlässige Täuschung des Beschuldigten 108
1. Die Möglichkeit einer unbewussten Irreführung 108
2. Die unbewusste Irreführung als Täuschung im Sinne des Strafverfahrensrechts 109
a) Meinungsstand 109
aa) Ausschluss unbewusster Irreführungen aus dem gesetzlichen Täuschungsverbot 109
bb) Differenzierung zwischen Irreführungen über Tatsachen und Rechtsfragen 110
cc) Differenzierung zwischen polizeilicher bzw. staatsanwaltschaftlicher und richterlicher Vernehmung 110
dd) Ausweitung des Täuschungsverbots auf fahrlässige Irreführungen 111
b) Eigene Untersuchungen 111
aa) Unergiebigkeit der historischen Betrachtung 111
bb) Rechtsgebietsübergreifender Vergleich 112
cc) Untersuchung anhand des Zwecks des Täuschungsverbots 115
dd) Stellungnahme und Zwischenergebnis 116
3. Erfordernis eines fahrlässigen Verhaltens des Vernehmenden? 117
D. Ergebnis: Begriff der Täuschung 118
E. Der Konflikt der Täuschung mit dem Zweck der Beschuldigtenvernehmung 119
Kapitel 3: Die Täuschung des Beschuldigten im Lichte des Verfassungsrechts 121
A. Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) 121
I. Ausgangspunkt: Kein Eingriff in die Menschenwürde durch Täuschungen des Beschuldigten 121
II. Unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung als Grenze 124
1. Der Einsatz verdeckt ermittelnder Personen im Umfeld des Beschuldigten als Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung? 124
2. Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung am Beispiel des Urteils des Landgerichts Kiel vom 15. Januar 2010 (Az. 8 Ks 4/09) 127
3. Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in der Untersuchungshaft und im Strafvollzug 128
III. Täuschungsgebot aufgrund kollidierender Menschenwürde Dritter? 129
IV. Ergebnis 131
B. Mitwirkungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare) 131
I. Rechtsgrundlagen der Mitwirkungsfreiheit 132
1. Europäische Menschenrechtskonvention und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 132
2. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Mitwirkungsfreiheit 135
II. Täuschungen des Beschuldigten als Eingriff in die Mitwirkungsfreiheit 139
1. Grundlagen des durch die Mitwirkungsfreiheit garantierten Schutzumfangs und Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 139
a) Vis absoluta und vis compulsiva 139
b) Täuschungen über die Existenz einer Mitwirkungspflicht 141
c) Die täuschungsbedingte Zwangslage in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 142
2. Von der Unzulässigkeit der Pflicht zur Mitwirkung an der eigenen Strafverfolgung 146
a) Schutzzweck der Mitwirkungsfreiheit 148
b) Entlastungsfunktion der Beschuldigtenvernehmung und fehlende Mitwirkungspflicht 152
c) Die Folgen für den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen 155
d) Mitwirkungsfreiheit des Beschuldigten außerhalb seiner Vernehmung, insbesondere die Zulässigkeit von technischen Überwachungsmaßnahmen 157
III. Ergebnis 159
C. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege 160
I. Das Risiko täuschungsbedingt falscher Selbstbelastungen des Beschuldigten als Gefahr für die Wahrheitsermittlung 160
1. „We don’t interrogate innocent people.“ – Die Voreingenommenheit des Vernehmungsbeamten in der Vernehmung 161
2. Die Anwendung sogenannter Minimierungs- und Maximierungstechniken als Risikofaktor für falsche Selbstbelastungen 164
3. „Kinder und Narren sagen die Wahrheit.“ – Erhöhte Suggestibilität bestimmter Personengruppen 169
4. Täuschende Vernehmungsmuster als Gefahr für die Wahrheitsermittlung am Beispiel des Urteils des Landgerichts Kiel vom 15. Januar 2010 (Az. 8 Ks 4/09) 171
II. Meinungsstand zur Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege als Verfassungsgebot in Rechtsprechung und Literatur 173
III. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege und positive Generalprävention 175
1. Ziel des Strafverfahrens im demokratischen Rechtsstaat 175
2. Erhalt der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege als verfassungsrechtlicher Imperativ 178
a) Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege als Abwägungstopos 178
b) Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege als Untermaßverbot 181
IV. Ergebnis 182
D. Ergebnis: Verfassungsrechtliche Bewertung der Täuschung des Beschuldigten 183
Kapitel 4: Prozessuale Folgen der Verletzung des Täuschungsverbots 185
A. Beweisverwertungsverbote als Fremdkörper im deutschen Strafrecht? – Zur Funktion der Beweisverwertungsverbote im System der Strafprozessordnung 186
I. Beweisverwertungsverbote im Gefüge der Strafprozessordnung 186
II. Die Funktionsweise der Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren 189
1. Wahrheitsschützende Funktionsweise der Beweisverwertungsverbote 190
2. Individualrechtsschützende Funktionsweise der Beweisverwertungsverbote 191
3. Beweisverwertungsverbote als funktionales Mittel zur Sicherung der positiv-generalpräventiven Wirkung der strafprozessualen Entscheidung 192
III. Das materielle Strafrecht als denkbarer Ersatz von Beweisverwertungsverboten? 196
IV. Zwischenergebnis 198
B. Allgemeine Fragen der Verwertung täuschungsbedingter Beweise 199
I. Zur Unverwertbarkeit entgegen § 136 Abs. 2 StPO erlangter Beschuldigtenaussagen 199
II. Verwertungsproblematik bei Täuschungen außerhalb der Beschuldigtenvernehmung 204
C. Anforderungen an die Unverwertbarkeit der täuschungsbedingten Aussage im Einzelnen 211
I. Die unfreie Aussage des Beschuldigten 211
II. Die Täuschung als Bedingung der unfreien Aussage 214
III. Anforderungen an den prozessualen Nachweis von Täuschungsanwendung, unfreier Aussage und Ursachenzusammenhang 216
1. Ausgangsüberlegungen und Abgrenzung zwischen Freibeweis- und Strengbeweisverfahren 216
2. Die Behandlung von Zweifelskonstellationen 218
3. Indizierung des Erfolgsunwerts sowie des Ursachenzusammenhangs durch das Vorliegen einer Täuschung 222
IV. Heilung von Verstößen gegen das strafprozessuale Täuschungsverbot 224
D. Umfang und Grenzen des Verbots der Verwertung mittels Täuschung erlangter Beweismittel 225
I. Beweisverwertungsverbote als Belastungsverbote 225
II. Fehlende Dispositionsbefugnis des Beschuldigten über die Anwendung inquirierender Verhörmethoden und die Verwertung der rechtswidrig erlangten Aussage 233
III. Erstreckung des Beweisverwertungsverbots auf „mittelbar“ erlangte Beweismittel? – Zur Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots 235
1. Umfang des Beweisverwertungsverbots 235
2. Die Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe 239
E. Abschließende Überlegungen und Zusammenfassung der Ergebnisse 240
Kapitel 5: Abschließende Bemerkungen und Ausblick 243
A. Überblick über die gewonnenen Erkenntnisse 243
B. Rechtspolitischer Ausblick auf das Ermittlungsverfahren 246
Literaturverzeichnis 248
Sachwortverzeichnis 275