Magdeburger Recht auf der Burg zu Krakau
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Magdeburger Recht auf der Burg zu Krakau
Die güterrechtliche Absicherung der Ehefrau in der Spruchpraxis des Krakauer Oberhofs
Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F., Vol. 48
(2005)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Wie sah die güterrechtliche Absicherung der Ehefrau in der Spruchpraxis des Obersten Gerichts auf der Burg zu Krakau in den Jahren 1456-1481 aus? Das Gericht urteilte nach sächsisch-magdeburgischem Recht. Die Entscheidungen lassen fünf Institute erkennen, die der gegenseitigen Absicherung der Ehegatten auf den Todesfall dienten: die Gerade, das dotalicium, das Dritteilsrecht, die Vergabe und das Testament. Das Interesse der Untersuchung gilt nicht nur der Geschichte dieser Institute, sondern vor allem ihren Funktionen: Die güterrechtliche Absicherung der Ehefrau ist ein wesentlicher Indikator für die gesellschaftliche Stellung der Frau.Die Analyse der Schöffensprüche lässt sich darum auch von den Fragen leiten, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Ehefrau hatte, ihre wirtschaftliche Absicherung selbst zu regeln, welchen Spielraum ihr die familiären Abhängigkeiten ließen und ob ihre Absicherung ein dem Güterrecht von der Gesellschaft vorgegebenes Ziel war. Ergänzend analysiert Margret Obladen die Vormundschaft des Ehemanns über seine Frau, ihre Eidesfähigkeit bei der gerichtlichen Beweiserhebung und ihre Fähigkeit, vor Gericht zu klagen. Weiterhin untersucht sie die Art und Weise der Rechtsfindung durch das Schöffengericht einschließlich der verwendeten Beweismittel wie Eid und Urkunde. Seine Sprüche dokumentieren eine professionelle Beherrschung des Rechtsstoffs, seiner Regelungen und ihres Zusammenspiels. Nachdrücklich widerlegen sie die immer noch verbreitete Auffassung einer irrational bestimmten Rechtsfindung durch den mittelalterlichen Laienrichter.Die Entscheidungen des Krakauer Oberhofs zeichnen auch ein Bild von der Geltung und Anwendung des deutschen Rechts in Polen. Mit der Ostsiedlung sind nicht nur die Rechtsbücher und Spruchsammlungen des sächsisch-magdeburgischen Rechts nach Polen gelangt. Der Vergleich mit Entscheidungen des Magdeburger Schöffenstuhls und zentralen sächsischen Rechtsquellen ergibt, dass deutsches Recht auch wirklich angewandt wurde und die Spruchpraxis des Krakauer Oberhofs beherrschte. Damit geht die Autorin über die bisherige Forschung auch insofern hinaus, als diese sich nur mit der Ausbreitung deutscher Rechtstexte in Osteuropa, nicht aber mit deren praktischer Anwendung befasst hat.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhalt | 9 | ||
A. Einleitung | 13 | ||
I. Erläuterungen zu Thematik, Literatur und Quelle | 13 | ||
1. Gegenstand der Untersuchung und Erkenntnisziele | 13 | ||
a) Thematischer Rahmen | 13 | ||
b) Erkenntnisziele | 15 | ||
2. Literaturüberblick und Forschungsstand | 16 | ||
a) Das 19. Jahrhundert: Höhepunkt der germanistischen Mittelalterforschung | 16 | ||
b) Ferdinand von Martitz | 17 | ||
c) Alfred Agricola | 19 | ||
d) Richard Schröder | 20 | ||
e) Neuere Forschung | 22 | ||
3. Die decreta des Krakauer Oberhofs und ihre Erschließung | 24 | ||
II. Das sächsisch-magdeburgische Recht und der Krakauer Oberhof | 26 | ||
1. Deutsches Recht in Polen | 26 | ||
a) Die deutschrechtliche Siedlung als Träger des ius teutonicum | 26 | ||
b) Das sächsisch-magdeburgische Recht | 29 | ||
c) Sammlung und Verbreitung von Rechtstexten | 32 | ||
Karte | 34 | ||
2. Krakau und der Oberhof | 35 | ||
a) Die Stadt Krakau: Das Umfeld für den Oberhof | 35 | ||
b) Organisationsstruktur und Zuständigkeit des Oberhofs | 38 | ||
c) Rechtscharakter der Anfragen | 41 | ||
d) Sprache und Stil der Sprüche | 46 | ||
B. Die Spruchpraxis des Krakauer Oberhofs | 48 | ||
I. Die Erbfolge in der Krakauer Spruchpraxis | 48 | ||
1. Der Grundsatz des Verwandtenerbrechts | 48 | ||
2. Die Erbfolge bei unbekindeter Ehe | 49 | ||
3. Die Erbfolge bei bekindeter Ehe | 51 | ||
4. Zusammenfassung | 58 | ||
II. Die Gerade: Relikt aus einer vergangenen Zeit? | 58 | ||
1. Literaturüberblick | 58 | ||
2. Die Gerade in der Spruchpraxis der Krakauer Schöffen | 62 | ||
a) Terminologie | 62 | ||
b) Gegenständlicher Bereich der Gerade | 63 | ||
c) Die Erbfolge bei der Gerade | 66 | ||
d) Die Witwengerade | 69 | ||
e) Regel und Ausnahme: Die Befreiung von der Niftelgerade durch Privilegien | 70 | ||
f) Beweisrecht | 78 | ||
3. Bewertung der Gerade als Versorgungsinstitut | 80 | ||
III. Das dotalicium: Die Gabe des Mannes an die Frau | 85 | ||
1. Terminologie | 85 | ||
2. Morgengabe und Leibgedinge in den Rechtstexten und der Literatur | 86 | ||
a) Die Quellen des sächsisch-magdeburgischen Rechts | 86 | ||
b) Das Begriffsgebäude der Literatur | 96 | ||
3. Das dotalicium in der Krakauer Spruchpraxis | 99 | ||
a) Inhalt des dotalicium | 99 | ||
b) Sicherung des dotalicium | 106 | ||
c) Das Verhältnis von dotalicium und Erblasserschulden | 116 | ||
d) Beweisrecht | 121 | ||
e) dotalicium und Mitgift | 126 | ||
f) Das dotalicium nach dem Tode der Frau | 127 | ||
4. Ergebnis | 130 | ||
IV. Das Dritteilsrecht: antiqua conswetudo in Terra Russie | 132 | ||
1. Der Kampf der Literatur mit dem Dritteilsrecht | 132 | ||
2. Das Dritteilsrecht in der Spruchpraxis des Krakauer Oberhofs | 136 | ||
a) Das Verhältnis von Gerade und dotalicium zum Dritteilsrecht | 136 | ||
b) Teilung des gesamten ehelichen Vermögens | 139 | ||
c) Das Dritteilsrecht bei erneuter Heirat | 141 | ||
3. Zusammenfassung | 143 | ||
V. Eheliche Vergabungen: Die Zunahme individueller Gestaltungsmöglichkeiten | 145 | ||
1. Einführung und Schwerpunkte der Literatur | 145 | ||
2. Zuwendungen der Frau an ihren Mann | 150 | ||
a) Die gerichtliche Vormundschaft | 150 | ||
b) Die adelige Frau Hedwig und ihr rechtlicher Handlungsspielraum | 154 | ||
c) Die Übertragung aller Güter als Abkehr vom überkommenen Erbrecht | 160 | ||
3. Vergabungen des Mannes an seine Ehefrau | 162 | ||
4. Gegenseitige Vergabungen | 165 | ||
5. Zusammenfassung | 170 | ||
VI. Testamente: ultima voluntas habet vigorem | 171 | ||
1. Das Aufkommen des Testaments und seine formellen Voraussetzungen | 171 | ||
a) Die ‚Entdeckung‘ letztwilliger Verfügungsmacht | 171 | ||
b) Beispiele für Formerfordernisse aus der Rechtspraxis | 173 | ||
2. Inhaltliche Bestimmungen in Testamenten | 178 | ||
3. Kurzer Ausblick | 182 | ||
C. Schlussbetrachtung | 185 | ||
I. Ehegüterrecht und Versorgung | 185 | ||
1. Die Krakauer Spruchpraxis – Teil des sächsisch-magdeburgischen Rechtskreises | 185 | ||
2. Ehegüterrechtliche Entwicklungstendenzen | 186 | ||
3. Die güterrechtliche Absicherung der Witwe | 188 | ||
II. Das Ehegüterrecht unter Lebenden | 190 | ||
1. Die Illusion vom gemeindeutschen Ehegüterrecht | 190 | ||
2. Die Lehre von der Verwaltungsgemeinschaft | 192 | ||
3. Auseinandersetzung mit der These W. Ebels | 195 | ||
4. Ergebnis | 198 | ||
III. Neue Perspektiven zur Interpretation des spätmittelalterlichen Ehegüterrechts | 199 | ||
IV. Das Krakauer Schöffenrecht | 203 | ||
1. Strukturen der Spruchpraxis zur güterrechtlichen Absicherung | 203 | ||
a) Stimmiges Regelungsgefüge | 203 | ||
b) Zwingendes und flexibles Recht | 205 | ||
c) Schichten des Rechts: ius teutonicum, conswetudo, wilkor, privilegium | 206 | ||
d) Rationalisierung? Das Zusammenspiel von Eid und urkundlichen Beweismitteln | 208 | ||
2. Spätmittelalterliche Rechtsfindung: Tradiertes Wissen und Buchgelehrtheit | 210 | ||
Quellen- und Literaturverzeichnis | 213 | ||
Quellen | 213 | ||
Nachschlagewerke und Hilfsmittel | 215 | ||
Literatur | 216 | ||
Sachwortverzeichnis | 234 |