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Mayer, F. (2022). Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag. Zugleich ein Beitrag zum tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58459-8
Mayer, Felix. Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag: Zugleich ein Beitrag zum tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58459-8
Mayer, F (2022): Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag: Zugleich ein Beitrag zum tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58459-8

Format

Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag

Zugleich ein Beitrag zum tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Mayer, Felix

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 370

(2022)

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About The Author

Felix Mayer, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2021 Promotion; derzeit Referendar im Bezirk des OLG Stuttgart.

Abstract

Der Streit um die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln geht in eine neue Runde: Während sich die Debatte bislang hauptsächlich auf Tarifklauseln konzentrierte, die zwischen Gewerkschaftsmitglieder und anderen Arbeitnehmern unterscheidet, beschäftigen sich die Gerichte seit einiger Zeit auch mit Tarifverträgen, die Leistungen von der Mitgliedschaft zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt abhängig machen. Damit unterscheiden sog. »Binnendifferenzierungsklauseln« augenscheinlich nur zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern. Felix Mayer zeigt auf, dass das BAG in seiner viel diskutierten Entscheidung vom 15.4.2015 lediglich über eine Spielart dieser Klauseln entschieden hat und die Grenzen der tarifvertraglichen Ausgestaltungsfreiheit von der jeweiligen konkreten Situation abhängen. Er hinterfragt zudem die bisherigen Begründungsansätze für die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifverträgen und erarbeitet hierfür eine neue dogmatische Grundlage.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Teil 1: Einleitung 21
A. Niedrige Organisationsquoten in den Verbänden als elementare Herausforgerung für das aktuelle Tarifvertragsrecht 21
B. Globale, regionale und lokale Faktoren für geringe Mitgliederzahlen 23
C. Individualvertragliche Bezugnahmeregelungen als Brandbeschleuniger des Mitgliederschwundes 26
D. Gegensteuerungsversuche von Seiten des Staates 29
E. Differenzierungsklauseln als organisationspolitische Antwort auf die Gleichstellungsstrategie vieler Arbeitgeber 31
I. Die Zulässigkeit tariflicher Differenzierungsklauseln im Spiegel einer jahrzehntelangen Debatte 33
II. Kategorisierung und Nomenklatur 34
III. Rechtliche Bewertung durch BAG und Schrifttum 36
F. Unterscheidung anhand der Mitgliedschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt als neue Facette innerhalb der Differenzierungsklauselproblematik 40
I. Unterschiedliche Behandlung von tarifgebundenen Arbeitnehmern als bekanntes Phänomen in der tarifvertraglichen Praxis 40
II. Grundlegende Judikate zu tariflichen Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung 43
1. Urteil des BAG vom 9.5.2007 43
2. Urteil des BAG vom 18.3.2009 45
3. Urteile des BAG vom 5.9.2012 und 21.8.2013 47
4. Urteil des BAG vom 15.4.2015 50
a) Tatbestand und Verfahrensgang 50
b) Urteilsgründe des BAG 52
c) Bestätigung der Rechtsprechung in Folgeentscheidungen 54
5. Beschluss des BVerfG vom 14.11.2018 56
6. Schlussfolgerungen aus den Entscheidungen und ihre Bedeutung für die vorliegende Arbeit 58
a) Eingeschränkte Kommensurabilität der Entscheidungen als Folge unterschiedlicher Sachverhalte 58
b) Etablierung der Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung als genuin eigenständige Kategorie in der BAG-Rechtsprechung 60
III. Zwischenergebnis 61
G. Taxonomie der unterschiedlichen Arten der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung 62
Teil 2: Die Zulässigkeit der unterschiedlichen Arten von tarifvertraglichen Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung 66
A. Grundlegende Präliminarien für die Prüfung 66
I. Überblick über den strukturellen Aufbau der Untersuchung 66
II. Methodische Grundausrichtung 67
1. Freiheitlich-privatautonomes Verständnis von Tarifautonomie als argumentatives Fundament der Untersuchung 68
2. Konsequenzen für die Darstellungsweise 71
3. Der ungeklärte Bedeutungsgehalt der „Tarifmacht“ als Belastung für eine einheitliche Terminologie und Struktur bei der Kontrolle von Tarifverträgen 72
B. Differenzierungsklausel mit Stichtag vor Abschluss des Tarifvertrags (Stichtag in der Vergangenheit) 74
I. Hermeneutische Analyse und systematische Einordnung in das Gefüge der Differenzierungsklauseln 74
1. Position des BAG 75
2. Kritik am ausschließlichen Fokus auf die „Binnendifferenzierung“ 76
3. Ermittlung des tatsächlichen Regelungszwecks 77
a) Wortlaut 79
b) Regelungswille der Tarifvertragsparteien 79
aa) Staffelung nach dem Beitrittszeitpunkt als unselbständige Vorstufe zur Erreichung der Außenseiter-Differenzierung 80
bb) Sonderfall Tarifsozialplan: Einbindung der kritischen Unternehmenssituation in das strategische Kalkül der Tarifvertragsparteien 83
c) Ergebnis der Auslegung 84
d) Auswirkung der konkreten Zweckbestimmung auf die Einordnung der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung 84
e) Möglichkeit der Umdeutung einer Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit in eine einfache Differenzierungsklausel 85
II. Kongruenz zwischen normativer Regelungsbefugnis und konkretem Tarifinhalt 86
1. Faktisch-überschießende Tarifnormwirkung als Überschreitung der normativen Regelungsbefugnis? 87
a) Unterscheidung zwischen mittelbaren Auswirkungen des Tarifvertrags auf das Außenseiter-Arbeitsverhältnis und unmittelbarer Usurpation in den tariffreien Bereich 87
b) Anwendung der entwickelten Prinzipien auf die Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit 90
2. Verschleierte Abstrafung der Außenseiter durch die konkrete Ausgestaltung der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung? 91
a) Abstrafung der Außenseiter als rechtlich relevantes Motiv 93
aa) Abstrakte Berücksichtigungsfähigkeit der parteiinternen Motive neben dem gemeinsamen Willen der Tarifvertragsparteien 94
bb) Abstrafung der Außenseiter als bewusstseinsdominantes Motiv beider Tarifvertragsparteien? 96
(1) Gewerkschaftsseite 96
(2) Arbeitgeberseite 100
b) Zwischenergebnis 101
3. Ergebnis 101
4. Sperrwirkung der §§ 111ff. BetrVG gegenüber tarifvertraglicher Normsetzung bei Betriebsänderungen? 102
a) Argumente der Befürworter einer Sperrwirkung 102
b) Argumente der Gegner einer Sperrwirkung 103
c) Kritische Würdigung 104
d) Ergebnis 109
III. Inhaltliche Rechtmäßigkeit von Differenzierungsklauseln mit Stichtag in der Vergangenheit 110
1. Präliminarien zur Überprüfung der konkreten Tarifnorm auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht 110
2. Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der nicht- oder andersorganisierten Arbeitnehmer 112
a) Dogmatische Verankerung der negativen Koalitionsfreiheit 113
b) Eingriff in den Schutzbereich 117
aa) Erheblichkeit des Beitrittsdrucks als entscheidender Maßstab 117
bb) Sozialadäquanz als inhaltliche Leerformel ohne eigenständigen materiellen Bedeutungsgehalt 119
cc) Anwendung der Prinzipien auf die Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit 121
(1) Auffassung des BAG 121
(2) Eigene Auffassung: Kein Beitrittsdruck bei tariflichen Leistungen mit Stichtag in der Vergangenheit 122
dd) Irrelevanz des Leistungsumfangs für die Frage nach dem Beitrittsdruck gegenüber Außenseitern 124
ee) Verschlechterung der Verhandlungsposition für die Außenseiter durch Exklusivleistungen in einem Tarifsozialplan als Eingriff 124
(1) Keine verfassungsrechtliche Gewährleistung einer Gleichbehandlung zwischen organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmer durch die negative Koalitionsfreiheit 126
(2) Unterschiedliche Lohnniveaus von Gewerkschaftsmitgliedern und Außenseitern als Grundannahme des deutschen Tarifvertragsrechts 128
(3) Keine Übertragung von § 75 I BetrVG auf den Tarifsozialplan 129
(4) Keine generelle, verfassungsrechtlich institutionalisierte Rücksichtnahmepflicht der Tarifvertragsparteien gegenüber Außenseitern 130
ff) Kein Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit der Außenseiter durch den generalpräventiven Druck angesichts künftiger Sanierungstarifverträge mit Stichtagsklauseln 133
c) Ergebnis 136
3. Verstoß gegen die Aus- bzw. Übertrittsfreiheit durch unmittelbaren Bleibedruck bei hohen Beträgen 136
4. Verstoß gegen die Aus- bzw. Übertrittsfreiheit durch die Kopplung der tariflichen Leistungen an eine Stichtagsklausel mit überlangen Bleibefristen und Rückzahlungsverpflichtungen 138
a) Überlange Bleibefrist als Eingriff? 138
b) Überlange Bleibefrist mit Rückzahlungsverpflichtung als Eingriff? 140
c) Ergebnis 144
5. Verstoß gegen die individuelle positive Koalitionsfreiheit 144
6. Verstoß gegen die Arbeitsvertragsfreiheit der nicht begünstigten Arbeitnehmer 147
a) Ausgangslage und maßgebliche Perspektive 148
b) Dogmatische Verankerung und Schutzbereich der Arbeitsvertragsfreiheit 149
c) Eingriff in die Arbeitsvertragsfreiheit durch die Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung 152
aa) Tarifliche Regelungen als Belastung für individualvertragliche Abmachungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien 153
bb) Keine „rechtlich-logische Unmöglichkeit“ einer individualvertraglichen Regelung durch den Tarifvertrag mit Stichtagsklausel 153
cc) Faktische Aussichtslosigkeit einer individualvertraglichen Abmachung als Äquivalent zur „rechtlich-logischen Unmöglichkeit“? 154
d) Ergebnis 156
7. Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot 156
a) Die Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundsätze der Gleichbehandlung bei der tariflichen Normsetzung 157
b) Notwendigkeit einer dogmatischen Begründung für die Bindung der Tarifvertragsparteien an die Gleichheitsrechte 158
aa) Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur 158
bb) Eigener Standpunkt 160
cc) Zwischenergebnis 161
c) Ansätze zur Erklärung einer Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 I GG 162
aa) Der Ansatz einer unmittelbaren Bindung 162
(1) Delegationstheorie 162
(2) Verwandte Erklärungsansätze 163
bb) Theorie einer immanenten Bindung an Art. 3 I GG als Folge einer Rechtsidentität zwischen individueller Koalitionsfreiheit und Koalitionsvereinbarung 165
cc) Theorie einer Bindung an die Gleichheitsrechte aufgrund des staatlichen Normgeltungsbefehls in § 4 I TVG 166
dd) Theorie einer mittelbaren Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 I GG infolge des staatlichen Schutzauftrags 167
(1) Schutzfunktion der Grundrechte im Privat- und Arbeitsrecht 167
(2) Neuere Tendenzen des BVerfG im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Art. 3 I GG in Privatrechtsverhältnissen 171
ee) Zweifel an einer Bindung der Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz 173
d) Bewertung der präsentierten Modelle 174
aa) Keine unmittelbare Bindung an Art. 3 I GG 174
bb) Keine immanente Bindung als Folge einer Rechtsidentität zwischen individueller Koalitionsfreiheit und Koalitionsvereinbarung 176
cc) Keine Bindung als Konsequenz aus dem staatlichen Normgeltungsbefehl 178
dd) Keine mittelbare Bindung an Art. 3 I GG über die Schutzpflichtendimension der Grundrechte 181
ee) Keine mittelbare Bindung an Art. 3 I GG infolge der privaten Entscheidungsmacht der Tarifvertragsparteien 185
e) Eigener Ansatz: Bindung an den tarifrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz 188
aa) Kohärenz zwischen tariflicher Normgeltung und dogmatischer Herleitung der Gleichbehandlungskontrolle 188
bb) Willkürkontrolle als Schutzmechanismus bei Unterwerfung unter private Gestaltungsmacht 189
cc) Gleichbehandlung als Mediatisierung der iustitia distributiva 192
dd) Dogmatische Grundlagen für die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsrecht 195
(1) Ansatz einer normativen Bindungswirkung 195
(2) Ansatz einer Rückführung auf ein „überpositives Ideal der Gerechtigkeit“ 195
(3) Ansatz einer Gleichbehandlungspflicht als Folge der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht bzw. Pflicht zur Entscheidung nach billigem Ermessen 197
(4) Ansatz einer Gleichbehandlungspflicht als Folge einer Gemeinschaft 199
(5) Ansatz einer Gleichbehandlungspflicht als Folge einer privatautonomen Entscheidung der Arbeitnehmer 200
(6) Abschließende Bewertung 201
ee) Übertragung auf das Tarifvertragsrecht 203
(1) Gleichmäßige privatautonome Legitimation des Tarifinhalts als entscheidender Anknüpfungspunkt 203
(a) Verbandsmitglieder 203
(b) Außenseiter 206
(c) Sonderfall: Betriebsnormen im Sinne von § 3 II TVG? 208
(2) Kollektiver Bezug der tariflichen Maßnahme als zwingende Anwendungsvoraussetzung für den Gleichbehandlungsgrundsatz 209
(3) Beschränkung des Schutzes auf Situationen willkürlicher Schlechterstellung 211
(4) Zwischenergebnis 212
f) Inhaltliche Konkretisierung des Prüfungsmaßstabs bei Differenzierungen zwischen Gewerkschaftsmitgliedern im Tarifvertrag 213
aa) Vorgehen des BVerfG bei der Feststellung der Kontrolldichte im Rahmen von Art. 3 I GG 214
bb) Besonderheiten des Rechtfertigungsmaßstabs im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zu den einzelnen Verbandsmitgliedern 215
g) Aufgespaltene Regelung materieller Arbeitsbedingungen 218
aa) Geltungsbereichsbeschränkungen in Tarifverträgen 218
bb) Tarifvertragsübergreifende Gleichbehandlungskontrolle 220
cc) Zwischenergebnis 221
h) Willkürverbot auch bei schuldrechtlichen Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien 221
aa) Keine materielle Kongruenz von normativer und schuldrechtlicher Regelungsbefugnis 222
bb) Punktuelle Suspendierung der Angemessenheitsvermutung bei willkürlichen Differenzierungen 224
i) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz 227
j) Zwischenergebnis: Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Willkürprüfung bei tariflichen Differenzierungen unter den tarifgebundenen Arbeitnehmern 229
k) Anwendung der Prinzipien auf die Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit 230
aa) Unterscheidung innerhalb der Gewerkschaftsmitglieder als gleichbehandlungsrelevante Differenzierung 230
bb) Rechtfertigung der Differenzierung anhand eines Stichtags in der Vergangenheit 231
(1) Vorgehensweise bei der Darstellung 231
(2) Rechtfertigungsgründe 233
(a) Sanierungssituation als solche 233
(b) Koalitionsspezifische Interessen 233
(c) Bedürfnis nach kalkulatorischer Sicherheit 235
(aa) Bedürfnis nach kalkulatorischer Sicherheit bei einem begrenzten Finanzierungsvolumen im Tarifsozialplan 235
(bb) Bedürfnis nach kalkulatorischer Sicherheit als Rechtfertigungsgrund in anderen Rechtsgebieten 238
(cc) Zwischenergebnis 239
(3) Notwendiger Zusammenhang zwischen dem Kalkulationsinteresse der Tarifvertragsparteien und der Wahl des Stichtags 239
(4) Keine objektive Kontrolle der Stichtagslösung auf eine vermeintliche Optimierung des Mitgliederschutzes 241
(5) Grenzen der Rechtfertigungsmöglichkeit 244
(a) Qualitative Beschränkung bezüglich des Leistungsgegenstands auf Abfindungs- und Überbrückungszahlungen 244
(aa) Wiederkehrende Leistungen 245
(bb) Sonderfall: Tariflicher Bestandsschutz 248
(cc) Zwischenergebnis 251
(b) Vollständige Verteilung des Finanzierungsvolumens durch die Tarifvertragsparteien ohne Rückstellungen für Neumitglieder 251
(c) Notwendigkeit einer finanziellen Entschädigung für die Aufgabe des Sonderkündigungsschutzes auch für Neueinsteiger? 252
(aa) Verlust des Sonderkündigungsschutzes aufgrund normativer Tarifwirkung als zentrales Tatbestandsmerkmal 254
(bb) Konkreter Nachteilsausgleich keine unmittelbare Kompensation für den Verlust des Sonderkündigungsschutzes 254
(cc) Zwischenergebnis 256
l) Ergebnis für diesen Abschnitt 256
8. Verstoß gegen §§ 3 I, 4 I TVG 257
9. Ordnungsfunktion des Tarifvertrags als Schranke für differenzierende Regelungsinhalte? 259
a) „Ordnungsfunktion“ als unpräzises Schlagwort zwischen faktischer Ordnungswirkung der Tarifverträge und normativer Ordnungsaufgabe für die Tarifvertragsparteien 260
b) Keine umfassende Rechtsetzungskompetenz der Tarifvertragsparteien über den Mitgliederkreis hinaus auf Grundlage eines vermeintlichen Ordnungsauftrags 264
c) Normative Pflicht zur Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber der gesamten Belegschaft auf Grundlage der Ordnungsfunktion? 266
d) Erfüllung der öffentlichen Ordnungsaufgabe durch die Wahrnehmung gruppenspezifischer Interessen innerhalb der Reichweite der normativen Regelungsbefugnis 271
e) Zwischenergebnis 273
10. Unzulässiges kollusives Zusammenwirken der Tarifvertragsparteien zu Lasten der Außenseiter? 274
a) Keine Nichtigkeit des Tarifvertrags gemäß § 138 BGB 275
b) Kollusives Zusammenwirken der Koalitionen zum Nachteil des Außenseiters als haftungsbegründende Schädigung im Sinne des § 826 BGB? 277
aa) Argumentation des BVerfG 277
bb) Kein sittenwidriges Verhalten der Tarifvertragsparteien 278
cc) Keine zurechenbare Verknüpfung zwischen Abschluss des Tarifvertrags und tatbestandsmäßigem Schaden bei den Außenseitern 279
dd) Ergebnis 280
11. Exkurs: Verhältnis der tariflichen Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit zu nationalen und unionsrechtlichen Kartellvorschriften 281
a) Haustarifvertrag als Vereinbarung zwischen „Organisationen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten“ 285
b) Tarifvertrag mit Differenzierungsklausel und Stichtagsregelung als „Vereinbarung zur unmittelbaren Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen“? 287
c) Zwischenergebnis 290
12. Ergebnis 291
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte bei Tarifsozialplänen mit exklusiven Leistungen für bestimmte Gewerkschaftsmitglieder 291
1. Übernahme von Regelungen aus dem Tarifsozialplan als zulässige Vorgehensweise im betrieblichen Sozialplanverfahren 292
2. Übernahme von Regelungen aus dem Tarifsozialplan bei gleichzeitiger Besserstellung bestimmter Gewerkschaftsmitglieder in einem parallelen Tarifvertrag 293
3. Auswirkungen auf die Praxis 295
V. Bezugnahmerechtliche Aspekte bei der individualvertraglichen Weitergabe der tariflichen Sonderleistungen im Außenseiter-Arbeitsverhältnis 297
1. Die bisherige Auslegungspraxis in Rechtsprechung und Schrifttum bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf differenzierende Tarifinhalte 297
2. Würdigung und eigene Herangehensweise 299
a) Im Ausgangspunkt autonome Vertragsauslegung: Ausschließliche Berücksichtigung des übereinstimmenden Willens der Arbeitsvertragsparteien 300
b) Kontrolle dieser Grundsätze im Hinblick auf die Auslegungspraxis des BAG bei individualvertraglichen Bezugnahmeklauseln 302
3. Auslegung der individualvertraglichen Bezugnahmeklausel bei einer tariflichen Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit 305
4. Keine Kontrolle auf einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei bloßer Bezugnahme auf tarifliche Regelungen im Individualarbeitsverhältnis 307
a) Sichtweise des BAG und BVerfG 308
b) Eigener Standpunkt 309
5. Ergebnis 310
C. Differenzierungsklauseln mit individuellen Wartezeiten 311
I. Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der Außenseiter 312
II. Verstoß gegen die positive Koalitionsfreiheit der Neumitglieder 313
III. Verstoß gegen die Arbeitsvertragsfreiheit 313
IV. Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz 313
1. Kalkulatorische Sicherheit als ausreichender Sachgrund für eine Ungleichbehandlung? 314
2. Notwendigkeit eines Sachgrunds selbst bei vermeintlich geringfügigen Ungleichbehandlungen 316
a) Vermeidung von Mitnahmeeffekten als Sachgrund? 317
b) Konkrete Anforderungen an den Sachgrund „Vermeidung von Mitnahmeeffekten“ 319
aa) Maximale Höchstfrist der tariflichen Anwartschaftsphase 319
bb) Konnexität zwischen Leistungshöhe und Mindestmitgliedschaftsdauer? 320
c) Ausnahmeregelungen für den laufenden Bezugszeitraum? 320
V. Ergebnis 322
D. Differenzierungsklauseln mit Stichtag in der Zukunft 323
Teil 3: Das Verhältnis zwischen Differenzierungsklauseln im Mehrheitstarifvertrag und dem Nachzeichnungsrecht nach § 4a IV S. 1 TVG 326
A. Auslegung im engeren Sinn 328
I. Wortlaut des § 4a IV S. 1 TVG 328
II. Systematischer Zusammenhang 329
III. Historie des § 4a IV TVG im Lichte des Gesetzgebungsverfahrens 331
1. Die Entstehung und Entwicklung des Nachzeichnungsrechts zum Schutz der Minderheitsgewerkschaft bis zum Regierungsentwurf vom 11.12.2014 332
2. Entwicklungsstufen des Nachzeichnungsrechts im parlamentarischen Verfahren 334
3. Bewertung der historischen Entwicklung im Hinblick auf die Reichweite des Nachzeichnungsrechts 336
IV. Zwischenergebnis 339
B. Verfassungskonforme Auslegung von § 4a IV TVG im Fall eines Mehrheitstarifvertrags mit Differenzierungsklausel 339
I. Verfassungskonforme Auslegung als Instrument zur Herstellung und Bewahrung der Einheit der Rechtsordnung 340
II. Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich angeordneten Tarifeinheit bei einem rein formalistisch verstandenen Nachzeichnungsrecht 343
III. Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich angeordneten Tarifeinheit bei einem weit verstandenen Nachzeichnungsrecht mit einer wirtschaftlichen Gleichstellung aller tarifgebundenen Arbeitnehmer 346
IV. Zwischenergebnis 349
C. Ergebnis 349
Teil 4: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 351
Literaturverzeichnis 361
Stichwortverzeichnis 410