Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag
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Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung im Tarifvertrag
Zugleich ein Beitrag zum tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 370
(2022)
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Felix Mayer, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2021 Promotion; derzeit Referendar im Bezirk des OLG Stuttgart.Abstract
Der Streit um die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln geht in eine neue Runde: Während sich die Debatte bislang hauptsächlich auf Tarifklauseln konzentrierte, die zwischen Gewerkschaftsmitglieder und anderen Arbeitnehmern unterscheidet, beschäftigen sich die Gerichte seit einiger Zeit auch mit Tarifverträgen, die Leistungen von der Mitgliedschaft zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt abhängig machen. Damit unterscheiden sog. »Binnendifferenzierungsklauseln« augenscheinlich nur zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern. Felix Mayer zeigt auf, dass das BAG in seiner viel diskutierten Entscheidung vom 15.4.2015 lediglich über eine Spielart dieser Klauseln entschieden hat und die Grenzen der tarifvertraglichen Ausgestaltungsfreiheit von der jeweiligen konkreten Situation abhängen. Er hinterfragt zudem die bisherigen Begründungsansätze für die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifverträgen und erarbeitet hierfür eine neue dogmatische Grundlage.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Teil 1: Einleitung | 21 | ||
A. Niedrige Organisationsquoten in den Verbänden als elementare Herausforgerung für das aktuelle Tarifvertragsrecht | 21 | ||
B. Globale, regionale und lokale Faktoren für geringe Mitgliederzahlen | 23 | ||
C. Individualvertragliche Bezugnahmeregelungen als Brandbeschleuniger des Mitgliederschwundes | 26 | ||
D. Gegensteuerungsversuche von Seiten des Staates | 29 | ||
E. Differenzierungsklauseln als organisationspolitische Antwort auf die Gleichstellungsstrategie vieler Arbeitgeber | 31 | ||
I. Die Zulässigkeit tariflicher Differenzierungsklauseln im Spiegel einer jahrzehntelangen Debatte | 33 | ||
II. Kategorisierung und Nomenklatur | 34 | ||
III. Rechtliche Bewertung durch BAG und Schrifttum | 36 | ||
F. Unterscheidung anhand der Mitgliedschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt als neue Facette innerhalb der Differenzierungsklauselproblematik | 40 | ||
I. Unterschiedliche Behandlung von tarifgebundenen Arbeitnehmern als bekanntes Phänomen in der tarifvertraglichen Praxis | 40 | ||
II. Grundlegende Judikate zu tariflichen Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung | 43 | ||
1. Urteil des BAG vom 9.5.2007 | 43 | ||
2. Urteil des BAG vom 18.3.2009 | 45 | ||
3. Urteile des BAG vom 5.9.2012 und 21.8.2013 | 47 | ||
4. Urteil des BAG vom 15.4.2015 | 50 | ||
a) Tatbestand und Verfahrensgang | 50 | ||
b) Urteilsgründe des BAG | 52 | ||
c) Bestätigung der Rechtsprechung in Folgeentscheidungen | 54 | ||
5. Beschluss des BVerfG vom 14.11.2018 | 56 | ||
6. Schlussfolgerungen aus den Entscheidungen und ihre Bedeutung für die vorliegende Arbeit | 58 | ||
a) Eingeschränkte Kommensurabilität der Entscheidungen als Folge unterschiedlicher Sachverhalte | 58 | ||
b) Etablierung der Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung als genuin eigenständige Kategorie in der BAG-Rechtsprechung | 60 | ||
III. Zwischenergebnis | 61 | ||
G. Taxonomie der unterschiedlichen Arten der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung | 62 | ||
Teil 2: Die Zulässigkeit der unterschiedlichen Arten von tarifvertraglichen Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung | 66 | ||
A. Grundlegende Präliminarien für die Prüfung | 66 | ||
I. Überblick über den strukturellen Aufbau der Untersuchung | 66 | ||
II. Methodische Grundausrichtung | 67 | ||
1. Freiheitlich-privatautonomes Verständnis von Tarifautonomie als argumentatives Fundament der Untersuchung | 68 | ||
2. Konsequenzen für die Darstellungsweise | 71 | ||
3. Der ungeklärte Bedeutungsgehalt der „Tarifmacht“ als Belastung für eine einheitliche Terminologie und Struktur bei der Kontrolle von Tarifverträgen | 72 | ||
B. Differenzierungsklausel mit Stichtag vor Abschluss des Tarifvertrags (Stichtag in der Vergangenheit) | 74 | ||
I. Hermeneutische Analyse und systematische Einordnung in das Gefüge der Differenzierungsklauseln | 74 | ||
1. Position des BAG | 75 | ||
2. Kritik am ausschließlichen Fokus auf die „Binnendifferenzierung“ | 76 | ||
3. Ermittlung des tatsächlichen Regelungszwecks | 77 | ||
a) Wortlaut | 79 | ||
b) Regelungswille der Tarifvertragsparteien | 79 | ||
aa) Staffelung nach dem Beitrittszeitpunkt als unselbständige Vorstufe zur Erreichung der Außenseiter-Differenzierung | 80 | ||
bb) Sonderfall Tarifsozialplan: Einbindung der kritischen Unternehmenssituation in das strategische Kalkül der Tarifvertragsparteien | 83 | ||
c) Ergebnis der Auslegung | 84 | ||
d) Auswirkung der konkreten Zweckbestimmung auf die Einordnung der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung | 84 | ||
e) Möglichkeit der Umdeutung einer Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit in eine einfache Differenzierungsklausel | 85 | ||
II. Kongruenz zwischen normativer Regelungsbefugnis und konkretem Tarifinhalt | 86 | ||
1. Faktisch-überschießende Tarifnormwirkung als Überschreitung der normativen Regelungsbefugnis? | 87 | ||
a) Unterscheidung zwischen mittelbaren Auswirkungen des Tarifvertrags auf das Außenseiter-Arbeitsverhältnis und unmittelbarer Usurpation in den tariffreien Bereich | 87 | ||
b) Anwendung der entwickelten Prinzipien auf die Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit | 90 | ||
2. Verschleierte Abstrafung der Außenseiter durch die konkrete Ausgestaltung der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung? | 91 | ||
a) Abstrafung der Außenseiter als rechtlich relevantes Motiv | 93 | ||
aa) Abstrakte Berücksichtigungsfähigkeit der parteiinternen Motive neben dem gemeinsamen Willen der Tarifvertragsparteien | 94 | ||
bb) Abstrafung der Außenseiter als bewusstseinsdominantes Motiv beider Tarifvertragsparteien? | 96 | ||
(1) Gewerkschaftsseite | 96 | ||
(2) Arbeitgeberseite | 100 | ||
b) Zwischenergebnis | 101 | ||
3. Ergebnis | 101 | ||
4. Sperrwirkung der §§ 111ff. BetrVG gegenüber tarifvertraglicher Normsetzung bei Betriebsänderungen? | 102 | ||
a) Argumente der Befürworter einer Sperrwirkung | 102 | ||
b) Argumente der Gegner einer Sperrwirkung | 103 | ||
c) Kritische Würdigung | 104 | ||
d) Ergebnis | 109 | ||
III. Inhaltliche Rechtmäßigkeit von Differenzierungsklauseln mit Stichtag in der Vergangenheit | 110 | ||
1. Präliminarien zur Überprüfung der konkreten Tarifnorm auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht | 110 | ||
2. Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der nicht- oder andersorganisierten Arbeitnehmer | 112 | ||
a) Dogmatische Verankerung der negativen Koalitionsfreiheit | 113 | ||
b) Eingriff in den Schutzbereich | 117 | ||
aa) Erheblichkeit des Beitrittsdrucks als entscheidender Maßstab | 117 | ||
bb) Sozialadäquanz als inhaltliche Leerformel ohne eigenständigen materiellen Bedeutungsgehalt | 119 | ||
cc) Anwendung der Prinzipien auf die Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit | 121 | ||
(1) Auffassung des BAG | 121 | ||
(2) Eigene Auffassung: Kein Beitrittsdruck bei tariflichen Leistungen mit Stichtag in der Vergangenheit | 122 | ||
dd) Irrelevanz des Leistungsumfangs für die Frage nach dem Beitrittsdruck gegenüber Außenseitern | 124 | ||
ee) Verschlechterung der Verhandlungsposition für die Außenseiter durch Exklusivleistungen in einem Tarifsozialplan als Eingriff | 124 | ||
(1) Keine verfassungsrechtliche Gewährleistung einer Gleichbehandlung zwischen organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmer durch die negative Koalitionsfreiheit | 126 | ||
(2) Unterschiedliche Lohnniveaus von Gewerkschaftsmitgliedern und Außenseitern als Grundannahme des deutschen Tarifvertragsrechts | 128 | ||
(3) Keine Übertragung von § 75 I BetrVG auf den Tarifsozialplan | 129 | ||
(4) Keine generelle, verfassungsrechtlich institutionalisierte Rücksichtnahmepflicht der Tarifvertragsparteien gegenüber Außenseitern | 130 | ||
ff) Kein Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit der Außenseiter durch den generalpräventiven Druck angesichts künftiger Sanierungstarifverträge mit Stichtagsklauseln | 133 | ||
c) Ergebnis | 136 | ||
3. Verstoß gegen die Aus- bzw. Übertrittsfreiheit durch unmittelbaren Bleibedruck bei hohen Beträgen | 136 | ||
4. Verstoß gegen die Aus- bzw. Übertrittsfreiheit durch die Kopplung der tariflichen Leistungen an eine Stichtagsklausel mit überlangen Bleibefristen und Rückzahlungsverpflichtungen | 138 | ||
a) Überlange Bleibefrist als Eingriff? | 138 | ||
b) Überlange Bleibefrist mit Rückzahlungsverpflichtung als Eingriff? | 140 | ||
c) Ergebnis | 144 | ||
5. Verstoß gegen die individuelle positive Koalitionsfreiheit | 144 | ||
6. Verstoß gegen die Arbeitsvertragsfreiheit der nicht begünstigten Arbeitnehmer | 147 | ||
a) Ausgangslage und maßgebliche Perspektive | 148 | ||
b) Dogmatische Verankerung und Schutzbereich der Arbeitsvertragsfreiheit | 149 | ||
c) Eingriff in die Arbeitsvertragsfreiheit durch die Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung | 152 | ||
aa) Tarifliche Regelungen als Belastung für individualvertragliche Abmachungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien | 153 | ||
bb) Keine „rechtlich-logische Unmöglichkeit“ einer individualvertraglichen Regelung durch den Tarifvertrag mit Stichtagsklausel | 153 | ||
cc) Faktische Aussichtslosigkeit einer individualvertraglichen Abmachung als Äquivalent zur „rechtlich-logischen Unmöglichkeit“? | 154 | ||
d) Ergebnis | 156 | ||
7. Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot | 156 | ||
a) Die Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundsätze der Gleichbehandlung bei der tariflichen Normsetzung | 157 | ||
b) Notwendigkeit einer dogmatischen Begründung für die Bindung der Tarifvertragsparteien an die Gleichheitsrechte | 158 | ||
aa) Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur | 158 | ||
bb) Eigener Standpunkt | 160 | ||
cc) Zwischenergebnis | 161 | ||
c) Ansätze zur Erklärung einer Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 I GG | 162 | ||
aa) Der Ansatz einer unmittelbaren Bindung | 162 | ||
(1) Delegationstheorie | 162 | ||
(2) Verwandte Erklärungsansätze | 163 | ||
bb) Theorie einer immanenten Bindung an Art. 3 I GG als Folge einer Rechtsidentität zwischen individueller Koalitionsfreiheit und Koalitionsvereinbarung | 165 | ||
cc) Theorie einer Bindung an die Gleichheitsrechte aufgrund des staatlichen Normgeltungsbefehls in § 4 I TVG | 166 | ||
dd) Theorie einer mittelbaren Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 I GG infolge des staatlichen Schutzauftrags | 167 | ||
(1) Schutzfunktion der Grundrechte im Privat- und Arbeitsrecht | 167 | ||
(2) Neuere Tendenzen des BVerfG im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Art. 3 I GG in Privatrechtsverhältnissen | 171 | ||
ee) Zweifel an einer Bindung der Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz | 173 | ||
d) Bewertung der präsentierten Modelle | 174 | ||
aa) Keine unmittelbare Bindung an Art. 3 I GG | 174 | ||
bb) Keine immanente Bindung als Folge einer Rechtsidentität zwischen individueller Koalitionsfreiheit und Koalitionsvereinbarung | 176 | ||
cc) Keine Bindung als Konsequenz aus dem staatlichen Normgeltungsbefehl | 178 | ||
dd) Keine mittelbare Bindung an Art. 3 I GG über die Schutzpflichtendimension der Grundrechte | 181 | ||
ee) Keine mittelbare Bindung an Art. 3 I GG infolge der privaten Entscheidungsmacht der Tarifvertragsparteien | 185 | ||
e) Eigener Ansatz: Bindung an den tarifrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz | 188 | ||
aa) Kohärenz zwischen tariflicher Normgeltung und dogmatischer Herleitung der Gleichbehandlungskontrolle | 188 | ||
bb) Willkürkontrolle als Schutzmechanismus bei Unterwerfung unter private Gestaltungsmacht | 189 | ||
cc) Gleichbehandlung als Mediatisierung der iustitia distributiva | 192 | ||
dd) Dogmatische Grundlagen für die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsrecht | 195 | ||
(1) Ansatz einer normativen Bindungswirkung | 195 | ||
(2) Ansatz einer Rückführung auf ein „überpositives Ideal der Gerechtigkeit“ | 195 | ||
(3) Ansatz einer Gleichbehandlungspflicht als Folge der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht bzw. Pflicht zur Entscheidung nach billigem Ermessen | 197 | ||
(4) Ansatz einer Gleichbehandlungspflicht als Folge einer Gemeinschaft | 199 | ||
(5) Ansatz einer Gleichbehandlungspflicht als Folge einer privatautonomen Entscheidung der Arbeitnehmer | 200 | ||
(6) Abschließende Bewertung | 201 | ||
ee) Übertragung auf das Tarifvertragsrecht | 203 | ||
(1) Gleichmäßige privatautonome Legitimation des Tarifinhalts als entscheidender Anknüpfungspunkt | 203 | ||
(a) Verbandsmitglieder | 203 | ||
(b) Außenseiter | 206 | ||
(c) Sonderfall: Betriebsnormen im Sinne von § 3 II TVG? | 208 | ||
(2) Kollektiver Bezug der tariflichen Maßnahme als zwingende Anwendungsvoraussetzung für den Gleichbehandlungsgrundsatz | 209 | ||
(3) Beschränkung des Schutzes auf Situationen willkürlicher Schlechterstellung | 211 | ||
(4) Zwischenergebnis | 212 | ||
f) Inhaltliche Konkretisierung des Prüfungsmaßstabs bei Differenzierungen zwischen Gewerkschaftsmitgliedern im Tarifvertrag | 213 | ||
aa) Vorgehen des BVerfG bei der Feststellung der Kontrolldichte im Rahmen von Art. 3 I GG | 214 | ||
bb) Besonderheiten des Rechtfertigungsmaßstabs im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zu den einzelnen Verbandsmitgliedern | 215 | ||
g) Aufgespaltene Regelung materieller Arbeitsbedingungen | 218 | ||
aa) Geltungsbereichsbeschränkungen in Tarifverträgen | 218 | ||
bb) Tarifvertragsübergreifende Gleichbehandlungskontrolle | 220 | ||
cc) Zwischenergebnis | 221 | ||
h) Willkürverbot auch bei schuldrechtlichen Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien | 221 | ||
aa) Keine materielle Kongruenz von normativer und schuldrechtlicher Regelungsbefugnis | 222 | ||
bb) Punktuelle Suspendierung der Angemessenheitsvermutung bei willkürlichen Differenzierungen | 224 | ||
i) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den tarifvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz | 227 | ||
j) Zwischenergebnis: Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Willkürprüfung bei tariflichen Differenzierungen unter den tarifgebundenen Arbeitnehmern | 229 | ||
k) Anwendung der Prinzipien auf die Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit | 230 | ||
aa) Unterscheidung innerhalb der Gewerkschaftsmitglieder als gleichbehandlungsrelevante Differenzierung | 230 | ||
bb) Rechtfertigung der Differenzierung anhand eines Stichtags in der Vergangenheit | 231 | ||
(1) Vorgehensweise bei der Darstellung | 231 | ||
(2) Rechtfertigungsgründe | 233 | ||
(a) Sanierungssituation als solche | 233 | ||
(b) Koalitionsspezifische Interessen | 233 | ||
(c) Bedürfnis nach kalkulatorischer Sicherheit | 235 | ||
(aa) Bedürfnis nach kalkulatorischer Sicherheit bei einem begrenzten Finanzierungsvolumen im Tarifsozialplan | 235 | ||
(bb) Bedürfnis nach kalkulatorischer Sicherheit als Rechtfertigungsgrund in anderen Rechtsgebieten | 238 | ||
(cc) Zwischenergebnis | 239 | ||
(3) Notwendiger Zusammenhang zwischen dem Kalkulationsinteresse der Tarifvertragsparteien und der Wahl des Stichtags | 239 | ||
(4) Keine objektive Kontrolle der Stichtagslösung auf eine vermeintliche Optimierung des Mitgliederschutzes | 241 | ||
(5) Grenzen der Rechtfertigungsmöglichkeit | 244 | ||
(a) Qualitative Beschränkung bezüglich des Leistungsgegenstands auf Abfindungs- und Überbrückungszahlungen | 244 | ||
(aa) Wiederkehrende Leistungen | 245 | ||
(bb) Sonderfall: Tariflicher Bestandsschutz | 248 | ||
(cc) Zwischenergebnis | 251 | ||
(b) Vollständige Verteilung des Finanzierungsvolumens durch die Tarifvertragsparteien ohne Rückstellungen für Neumitglieder | 251 | ||
(c) Notwendigkeit einer finanziellen Entschädigung für die Aufgabe des Sonderkündigungsschutzes auch für Neueinsteiger? | 252 | ||
(aa) Verlust des Sonderkündigungsschutzes aufgrund normativer Tarifwirkung als zentrales Tatbestandsmerkmal | 254 | ||
(bb) Konkreter Nachteilsausgleich keine unmittelbare Kompensation für den Verlust des Sonderkündigungsschutzes | 254 | ||
(cc) Zwischenergebnis | 256 | ||
l) Ergebnis für diesen Abschnitt | 256 | ||
8. Verstoß gegen §§ 3 I, 4 I TVG | 257 | ||
9. Ordnungsfunktion des Tarifvertrags als Schranke für differenzierende Regelungsinhalte? | 259 | ||
a) „Ordnungsfunktion“ als unpräzises Schlagwort zwischen faktischer Ordnungswirkung der Tarifverträge und normativer Ordnungsaufgabe für die Tarifvertragsparteien | 260 | ||
b) Keine umfassende Rechtsetzungskompetenz der Tarifvertragsparteien über den Mitgliederkreis hinaus auf Grundlage eines vermeintlichen Ordnungsauftrags | 264 | ||
c) Normative Pflicht zur Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber der gesamten Belegschaft auf Grundlage der Ordnungsfunktion? | 266 | ||
d) Erfüllung der öffentlichen Ordnungsaufgabe durch die Wahrnehmung gruppenspezifischer Interessen innerhalb der Reichweite der normativen Regelungsbefugnis | 271 | ||
e) Zwischenergebnis | 273 | ||
10. Unzulässiges kollusives Zusammenwirken der Tarifvertragsparteien zu Lasten der Außenseiter? | 274 | ||
a) Keine Nichtigkeit des Tarifvertrags gemäß § 138 BGB | 275 | ||
b) Kollusives Zusammenwirken der Koalitionen zum Nachteil des Außenseiters als haftungsbegründende Schädigung im Sinne des § 826 BGB? | 277 | ||
aa) Argumentation des BVerfG | 277 | ||
bb) Kein sittenwidriges Verhalten der Tarifvertragsparteien | 278 | ||
cc) Keine zurechenbare Verknüpfung zwischen Abschluss des Tarifvertrags und tatbestandsmäßigem Schaden bei den Außenseitern | 279 | ||
dd) Ergebnis | 280 | ||
11. Exkurs: Verhältnis der tariflichen Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit zu nationalen und unionsrechtlichen Kartellvorschriften | 281 | ||
a) Haustarifvertrag als Vereinbarung zwischen „Organisationen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten“ | 285 | ||
b) Tarifvertrag mit Differenzierungsklausel und Stichtagsregelung als „Vereinbarung zur unmittelbaren Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen“? | 287 | ||
c) Zwischenergebnis | 290 | ||
12. Ergebnis | 291 | ||
IV. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte bei Tarifsozialplänen mit exklusiven Leistungen für bestimmte Gewerkschaftsmitglieder | 291 | ||
1. Übernahme von Regelungen aus dem Tarifsozialplan als zulässige Vorgehensweise im betrieblichen Sozialplanverfahren | 292 | ||
2. Übernahme von Regelungen aus dem Tarifsozialplan bei gleichzeitiger Besserstellung bestimmter Gewerkschaftsmitglieder in einem parallelen Tarifvertrag | 293 | ||
3. Auswirkungen auf die Praxis | 295 | ||
V. Bezugnahmerechtliche Aspekte bei der individualvertraglichen Weitergabe der tariflichen Sonderleistungen im Außenseiter-Arbeitsverhältnis | 297 | ||
1. Die bisherige Auslegungspraxis in Rechtsprechung und Schrifttum bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf differenzierende Tarifinhalte | 297 | ||
2. Würdigung und eigene Herangehensweise | 299 | ||
a) Im Ausgangspunkt autonome Vertragsauslegung: Ausschließliche Berücksichtigung des übereinstimmenden Willens der Arbeitsvertragsparteien | 300 | ||
b) Kontrolle dieser Grundsätze im Hinblick auf die Auslegungspraxis des BAG bei individualvertraglichen Bezugnahmeklauseln | 302 | ||
3. Auslegung der individualvertraglichen Bezugnahmeklausel bei einer tariflichen Differenzierungsklausel mit Stichtag in der Vergangenheit | 305 | ||
4. Keine Kontrolle auf einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei bloßer Bezugnahme auf tarifliche Regelungen im Individualarbeitsverhältnis | 307 | ||
a) Sichtweise des BAG und BVerfG | 308 | ||
b) Eigener Standpunkt | 309 | ||
5. Ergebnis | 310 | ||
C. Differenzierungsklauseln mit individuellen Wartezeiten | 311 | ||
I. Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der Außenseiter | 312 | ||
II. Verstoß gegen die positive Koalitionsfreiheit der Neumitglieder | 313 | ||
III. Verstoß gegen die Arbeitsvertragsfreiheit | 313 | ||
IV. Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz | 313 | ||
1. Kalkulatorische Sicherheit als ausreichender Sachgrund für eine Ungleichbehandlung? | 314 | ||
2. Notwendigkeit eines Sachgrunds selbst bei vermeintlich geringfügigen Ungleichbehandlungen | 316 | ||
a) Vermeidung von Mitnahmeeffekten als Sachgrund? | 317 | ||
b) Konkrete Anforderungen an den Sachgrund „Vermeidung von Mitnahmeeffekten“ | 319 | ||
aa) Maximale Höchstfrist der tariflichen Anwartschaftsphase | 319 | ||
bb) Konnexität zwischen Leistungshöhe und Mindestmitgliedschaftsdauer? | 320 | ||
c) Ausnahmeregelungen für den laufenden Bezugszeitraum? | 320 | ||
V. Ergebnis | 322 | ||
D. Differenzierungsklauseln mit Stichtag in der Zukunft | 323 | ||
Teil 3: Das Verhältnis zwischen Differenzierungsklauseln im Mehrheitstarifvertrag und dem Nachzeichnungsrecht nach § 4a IV S. 1 TVG | 326 | ||
A. Auslegung im engeren Sinn | 328 | ||
I. Wortlaut des § 4a IV S. 1 TVG | 328 | ||
II. Systematischer Zusammenhang | 329 | ||
III. Historie des § 4a IV TVG im Lichte des Gesetzgebungsverfahrens | 331 | ||
1. Die Entstehung und Entwicklung des Nachzeichnungsrechts zum Schutz der Minderheitsgewerkschaft bis zum Regierungsentwurf vom 11.12.2014 | 332 | ||
2. Entwicklungsstufen des Nachzeichnungsrechts im parlamentarischen Verfahren | 334 | ||
3. Bewertung der historischen Entwicklung im Hinblick auf die Reichweite des Nachzeichnungsrechts | 336 | ||
IV. Zwischenergebnis | 339 | ||
B. Verfassungskonforme Auslegung von § 4a IV TVG im Fall eines Mehrheitstarifvertrags mit Differenzierungsklausel | 339 | ||
I. Verfassungskonforme Auslegung als Instrument zur Herstellung und Bewahrung der Einheit der Rechtsordnung | 340 | ||
II. Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich angeordneten Tarifeinheit bei einem rein formalistisch verstandenen Nachzeichnungsrecht | 343 | ||
III. Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich angeordneten Tarifeinheit bei einem weit verstandenen Nachzeichnungsrecht mit einer wirtschaftlichen Gleichstellung aller tarifgebundenen Arbeitnehmer | 346 | ||
IV. Zwischenergebnis | 349 | ||
C. Ergebnis | 349 | ||
Teil 4: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 351 | ||
Literaturverzeichnis | 361 | ||
Stichwortverzeichnis | 410 |