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Grundlegung der Soziologie des Rechts

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Ehrlich, E. (2022). Grundlegung der Soziologie des Rechts. Fünfte Auflage, neu bearbeitet von Manfred Rehbinder. 5. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58443-7
Ehrlich, Eugen. Grundlegung der Soziologie des Rechts: Fünfte Auflage, neu bearbeitet von Manfred Rehbinder. (5).Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58443-7
Ehrlich, E (2022): Grundlegung der Soziologie des Rechts: Fünfte Auflage, neu bearbeitet von Manfred Rehbinder, 5,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58443-7

Format

Grundlegung der Soziologie des Rechts

Fünfte Auflage, neu bearbeitet von Manfred Rehbinder

Ehrlich, Eugen

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 69

(2022)

Additional Information

Book Details

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkungen des Herausgebers 5
Inhalt 11
Vorrede 21
I. Der praktische Rechtsbegriff 23
Wissenschaftliche Ausprägung der Rechtsgeschichte 24
Notwendige Beschränktheit des praktischen Wissens 25
Lückenhaftigkeit der praktischen Rechtslehre 26
Lücken der heutigen Jurisprudenz 27
Der praktische Rechtsbegriff 30
Das Recht als Regel des Handelns 30
Die Lehre vom Rechtsirrtum 32
Das außerstaatliche Recht in der heutigen Jurisprudenz 33
Das Naturrecht als außerstaatliches Recht 36
Savigny und Puchta als gedankliche Väter einer Wissenschaft vom Recht 37
Außerstaatliches Recht gegenwärtig nicht erforscht 38
Die Lehre von der Geschlossenheit des Rechtssystems 40
Die Lehre vom Recht als staatlicher Zwangsordnung 42
Recht als Ordnung menschlicher Verbände 45
Rechtswissenschaft als Soziologie 47
II. Die innere Ordnung der gesellschaftlichen Verbände 48
Die Gesellschaft 48
Urwüchsige und andere Verbände 48
Das alte Recht als Verbandsrecht 50
Das älteste Bodenrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Staatsrecht 51
Reste eines Rechts ohne Rechtssätze in späterer Zeit 53
Das Recht der archaischen Gesellschaft 55
Das Lehnrecht 55
Heutiges Recht als Verbandsordnung 57
Rechtssätze zunächst nur als Prozessrecht 59
Rechtsnorm und Rechtssatz 61
III. Die gesellschaftlichen Verbände und die gesellschaftlichen Normen 62
Rechtsnorm als Regel gesellschaftlichen Handelns 62
Rechtsnorm als Organisation der Verbände 64
Recht stets Verbandsrecht 65
Die drei Aufgaben der wirtschaftlichen Verbände 67
Der Zusammenhang von wirtschaftlichem Aufbau und juristischen Formen der Gesellschaft 68
Die organisatorische Natur des Vertragsrechts 70
Gesellschaftliche Bedingtheit von Abschluss und Inhalt der Verträge 71
Die gesellschaftlichen Aufgaben des Vertrages 74
Die gesellschaftliche Bedingtheit des Erbrechts 74
Privatrecht als „Sozialrecht“ 77
Normen zweiter Ordnung als Schutzrecht 79
Außerrechtliche Normen als Stützen der rechtlichen Verbandsordnung 80
Vergleich der Ordnung in der sozialistischen und der heutigen Gesellschaft 83
IV. Gesellschaft und staatlicher Normenzwang 85
Gesellschaftliche Normen als Ausdruck gesellschaftlicher Macht 85
Rechtszwang und Normenzwang 86
Der Ursprung des Normenzwanges in den Verbänden 87
Die Macht des gesellschaftlichen Normenzwanges 88
Der Normenzwang der Unternehmer- und Arbeiterverbände 90
Geringe Bedeutung des Strafzwanges 92
Beschränkte Wirkung des Vollstreckungszwanges 93
Gesellschaftlicher und staatlicher Normenzwang 95
Gesellschaften ohne staatliche Zwangsordnung 97
Der gesellschaftliche Normenzwang in Vergangenheit und Gegenwart 99
Gleichsetzung von Recht und staatlicher Zwangsordnung als Ausdruck der Entfremdung großer Teile der Gesellschaft vom Staat 100
Recht als Instrument einer Ausbeutung der besitzlosen Mehrheit? 101
Wirkung der Normen weniger durch Zwang als durch Suggestion 104
Die Beschränkung gesellschaftlicher Normen auf die jeweiligen Verbände 105
Die Beschränkung der Rechtsnormen erster Ordnung auf den jeweiligen Verband 107
V. Die Tatsachen des Rechts 109
Die Unhaltbarkeit der Beschränkung der Rechtsquellen auf Gesetz und Gewohnheitsrecht 109
Die Übung als Quelle der inneren Ordnung im Verbande 111
Wirtschaftliche Bestimmungsgründe für den Inhalt der Übung 113
Die Herrschaft als Quelle der inneren Ordnung im Verbande 114
Die Herrschaft als Folge der Schutzlosigkeit des Beherrschten 116
Wirtschaftliche Bestimmungsgründe für den Umfang der Herrschaft 117
Der Besitz als die wirtschaftliche Verwaltung der Sache 119
Eigentum unabhängig von wirtschaftlicher Beziehung zur Sache 121
Eigentumsordnung abhängig von Besitzordnung 122
Der Grundsatz: Hand muss Hand wahren 124
Der Besitz als Grundlage der inneren Ordnung im Verbande 126
Inhalt des Eigentums abhängig von Wirtschaftsordnung 127
Die Eingliederung des Besitzes in die Wirtschaftsordnung 130
Besitz und Eigentum als Wechselbegriffe 131
Der Vertrag als Quelle der inneren Ordnung im Verbande 131
Die Wurzeln des Vertragsrechts 133
Schuld und Haftung 134
Die vertragliche Bestimmung des Haftungsumfanges 135
Der Schuldvertrag im modernen Leben 138
Die Entstehung des Erbrechts 139
Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Erbrechts 142
Nichtwirtschaftliche Einflüsse auf die Tatsachen des Rechts 143
Die geschichtliche Entwicklung der Tatsachen des Rechts 144
Die Verbände als Schöpfer ihrer inneren Ordnung 146
Die Gleichförmigkeit der inneren Ordnung nder Verbände 147
VI. Die Entscheidungsnormen 149
Gerichte als gesellschaftliche und als staatliche Einrichtungen 149
Die Quelle der Entscheidungsnormen 151
Die Verallgemeinerung und Vereinheitlichung der Entscheidungsnormen 152
Eigenständige Entscheidungsnormen für streitige Verhältnisse 153
Der Einfluss der Gesellschaft auf die Entscheidungsnormen 156
Der Einfluss außerrechtlicher Normen auf die Entscheidungsnorm 157
Die Wirkung der Gebundenheit an das Gesetz 158
Das Gesetz der Stetigkeit der Entscheidungsnormen 161
Die inneren Wandlungen der Entscheidungsnormen 163
Die Fortentwicklung der Entscheidungsnormen 164
VII. Staat und Recht 166
Der ursprüngliche Staat und das Recht 167
Die ursprünglichen Gerichte 168
Verstaatlichung der Gerichte 171
Bedingungen der Entstehung des staatlichen Rechts 172
Zur Geschichte des staatlichen Rechts 174
Formen des staatlichen Rechts 178
Entstehung des staatlichen Verwaltungsrechts 179
Staatliche Gesetzgebung als Ausdruck der Einheitlichkeit der Gesellschaft 180
Gesetzgebung als äußere Ordnung der Verbände durch die Gesellschaft 182
Der Staat als Organ der Gesellschaft 183
Staatliches Recht als zweite Ordnung der Gesellschaft 185
Das Verhältnis des Staates zur Hausordnung in Rom 186
Das Verhältnis des Staates zur mittelalterlichen Herrschaft 188
Das Verhältnis des Staates zur Gemeinde 189
Rechtsnorm nicht immer vom Staat ausgehend 190
Lebensverhältnisse, die sich vom Staat fernhalten 192
Vom Staate unabhängiges Recht 193
Unhaltbarkeit der staatlichen Rechtsauffassung 194
Normenarten nach Gefühlstönen zu unterscheiden 196
Unterschiedliche Normen desselben Inhalts? 197
Müssen Rechtsnormen „anerkannt“ sein? 198
Die Eigenart der Rechtsnorm 199
Vom Staat verbotene Verhältnisse keine Rechtsverhältnisse 202
VIII. Die Bildung des Rechtssatzes 204
Die Entscheidungsnorm als Tatfrage 204
Untrennbarkeit der Rechtsfrage von der Tatfrage 205
Entscheidungsnorm notwendig trotz Rechtssatz 207
Entscheidungsnorm als Quelle des Rechtssatzes 207
Entscheidungsnorm als Werk der Jurisprudenz 208
Richterrecht als Juristenrecht 210
Das Juristenrecht der juristischen Schriftsteller und Lehrer 211
Kennzeichen der Verbindlichkeit und Schranken der freien Normbildung 213
Juristenrecht und Amtsrecht 216
Juristenrecht in den Gesetzen 217
Notwendigkeit des gesetzlichen Juristenrechts 218
Verhältnis des richterlichen zum gesetzlichen Juristenrecht 220
Abgrenzung des staatlichen Rechts vom Juristenrecht 222
Gesetzesbefehl und Gesetzesinhalt 224
IX. Der Aufbau des Rechtssatzes 226
Die Bedeutung der Rechtssätze 226
Dem Einfluss von Rechtssätzen entrückte Rechtsverhältnisse 227
Rechtssätze, die Normen aus den Tatsachen anerkennen 229
Rechtssätze, die Normen aus den Tatsachen brechen 230
Rechtssätze, die Rechtsfolgen unabhängig von den Tatsachen setzen 231
Gesellschaftliche Einflüsse auf die Rechtssätze 231
Der Jurist als Organ gesellschaftlicher Gerechtigkeit 233
Gerechtigkeit als Ausdruck für die Unbefangenheit 235
Gerechtigkeit als Macht der Gesellschaft über die Gemüter 236
Gerechtigkeit als Gegenstand der Wissenschaft 237
Individuelle Gerechtigkeit als Ergebnis genialer Synthese der Gegensätze 242
Die Benthamsche Formel als Formel nur einer bestimmten Klasse 244
Der Rechtssatz als Gesamtwerk der Gesellschaft und des Juristen 247
Die Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge des Rechtssatzes 249
X. Die Inhalte der Gerechtigkeit 251
Die schutzwürdigen Interessen der rechtlichen Urzeit 251
Der Schutz des Eigentums durch Schadenersatzanspruch 252
Der Schutz des Eigentums durch Bereicherungsanspruch 254
Die technische Frage des gerechten Eigentumsanspruchs 256
Der Rechtsschutz der vertragsgemäßen Verfügung 257
Das Vertragsrecht und die volkswirtschaftliche Wertlehre 259
Vertragsrecht als Ablehnung des unwirtschaftlichen Vertrages 261
Vertrauen auf äußere Tatbestände 263
Die technische Frage des gerechten Vertragsanspruches 264
Die Gerechtigkeitsgedanken des Verwandtenerbrechts 266
Die Gerechtigkeitsgedanken des letztwilligen Erbrechts 267
Verschiedene ins Erbrecht hineinspielende Strömungen 268
Die leitenden Gerechtigkeitsgedanken des Erbrechts 269
Die Gerechtigkeitsgedanken des Rechts am Arbeitsergebnis 271
Die Gerechtigkeit als Ausdruck der gesellschaftlichen Statik 272
Die Gerechtigkeitsgedanken des Individualismus 273
Die Gerechtigkeit des Gemeinschaftsgedankens 275
Verhältnis des Individualismus zum Gemeinschaftsgedanken 277
Ewiges Schwanken der Gerechtigkeit 280
Die Entwicklungslinie der Gerechtigkeit 282
XI. Die römische Jurisprudenz 283
Gesetz und juristische Literatur 283
Wesen und Aufgabe der Jurisprudenz 284
Mittelalterliche deutsche Rechtsaufzeichnungen 287
Die Jurisprudenz der Rechtsbücher 289
Unterschied der römischen und deutschen Rechtsentwicklung 292
Die Jurisprudenz der XII Tafeln 293
Formenstrenge des Rechts aus späterer Zeit stammend 296
Gesetze und Edikt nicht Quelle der römischen Jurisprudenz 298
Die Anschauung des Lebens als Quelle der römischen Juristen 300
Verallgemeinerungen als Quelle römischer Entscheidungsnormen 302
Das Aktionensystem als mechanische Verallgemeinerung 304
Rechtsetzung durch römische Juristen 306
Das römische Amtsrecht als dem Juristenrecht gleichartig 307
Die römischen Juristen als Praktiker, Schriftsteller und Lehrer 308
Das römische Recht als Werk der Jurisprudenz 309
Über den konservativen Charakter der römischen Jurisprudenz 310
XII. Die englische Jurisprudenz 311
Die römische formula und das germanische zweizüngige Urteil 312
Assisa und iurata 312
Das ältere englische Verfahren als Legisaktionenverfahren, nicht Formularverfahren 315
Gerichtszuständigkeit 316
Die Ausstellung der writs 317
Die Ausbreitung des trespass 318
Die Fiktionen des englischen Prozesses 320
Der Kanzler und die equity 321
Die equity und das prätorische Recht 323
Die equity als eigenes Rechtssystem der Chancery 325
Die Entwicklung des trusts 326
Das common law als richterliches Juristenrecht 329
Auch equity meist richterliches Juristenrecht 331
Die Persönlichkeit des Richters in englischem Recht 332
Englische Kautelarjurisprudenz 333
Freie Rechtsfindung durch Gesetz nicht ausgeschlossen 333
Keine Rechtschöpfung durch englische Literatur 334
Bedeutung und Wert des common law 335
Zusammenfassung 338
XIII. Die ältere gemeinrechtliche Jurisprudenz 339
Die veränderte Rolle der Jurisprudenz 339
Die Anknüpfungsschwierigkeiten bei der Aufnahme fremden Rechts 340
Die Anknüpfungsschwierigkeiten als Ursache der Begriffsjurisprudenz 344
Die Anpassung des römischen Rechts durch Abstraktion 346
Der abstrakte Eigentumsbegriff 348
Die Schranken der abstrakten Begriffsbildung 351
Geschichte der konstruktiven Jurisprudenz 353
Anschauung als Quelle auch der konstruktiven Jurisprudenz 355
Begriffsbildung und Konstruktion in der deutschen Jurisprudenz 359
Zusammenfassung 361
XIV. Die historische Richtung der gemeinrechtlichen Jurisprudenz 363
Nur Rechtssätze als Gegenstand der historischen Rechtsschule 364
Begründer der historischen Rechtsschule keine Romantiker 365
Die Rechtshistoriker vor der Frage der Anknüpfung 366
Juristische Begriffsmathematik 369
Zwei Beispiele für Begriffsmathematik 372
Begriffsmathematik entgegen dem Anschein gesellschaftlichen Einflüssen unterworfen 375
Wesen und Aufgabe der Systematik 376
Die Geschlossenheit des Rechtssystems 380
Unterschied zwischen dem römischen und gemeinen Recht 382
Unvergänglicher Wert der „Pandektologie“ 384
XV. Das Werk der Jurisprudenz 387
Die anwaltschaftliche Jurisprudenz 387
Die geschäftliche Jurisprudenz 389
Das Nahziel: richterliche Jurisprudenz 390
Die Zusammensetzung des Rechtssatzes 392
Entscheidungsnormen als Voraussetzung der Rechtssätze 394
Die Bildung von Entscheidungsnormen durch Umwandlung der Tatfrage in die Rechtsfrage 395
Beispiele: Kontokorrentrecht und Arbeitsrecht 396
Das Vorgehen bei prozessualer Trennung von Tat- und Rechtsfragen 397
Beispiele: Verschuldenshaftung und Handelsrecht 399
Die innere Ordnung der Verbände als Material der Jurisprudenz 401
Die innere Ordnung der Verbände als Rechtsverhältnis 402
Die innere Ordnung der Verbände als Natur der Sache 404
Der Tatbestand eines Gesetzes 405
Normenfinden als praktische Kunstlehre, nicht Wissenschaft 406
Beispiel: Persönlichkeitsschutz 407
Die Persönlichkeit des Normautors als Quelle der normsetzenden Kraft der Jurisprudenz 410
XVI. Das staatliche Recht 414
Die Abhängigkeit staatlichen Rechts von der Durchsetzung durch staatliche Behörden 414
Staatliches Recht als Entscheidungsnorm oder Eingriffsnorm 415
Die schwache Wirkung der staatlichen Entscheidungsnormen 417
Beispiele für die Unwirksamkeit staatlicher Entscheidungsnormen 418
Die Unzulänglichkeit staatlicher Eingriffe 420
Widerstände gegen staatliches Recht 422
Die Grenzen der Staatsgewalt 423
Staatliches Recht vor allem verbietend, zerstörend 425
Staatliches Recht im Befehlen meist unwirksam 426
Staat als Schöpfer von Staatsvolk, staatlichem Frieden und Vermögensrechten 427
Besitz und Eigentum 429
Das staatliche Erbrecht der Seitenverwandten 435
Staatliche Renten, Privatmonopole, Beschränkungen freier Betätigung 436
Bescheidener Anteil des Staates am jeweiligen Rechtszustand 438
XVII. Die Wandlungen des Rechts in Staat und Gesellschaft 441
Rechtsänderungen außerhalb der Gesetzgebung 441
Rechtsänderungen durch Veränderungen rder menschlichen Bedürfnisse 442
Rechtsänderungen durch Änderung des Kräfteverhältnisses in menschlichen Verbänden 444
Funktionslosigkeit von Rechtssätzen durch Wandel in den Rechtseinrichtungen 445
Widerspiegelung des Rechtswandels in den Urkunden 447
Beweglichkeit des gesellschaftlichen und Unbeweglichkeit des staatlichen Rechts 451
Die Projektion des Rechtssatzes auf neue Rechtserscheinungen 453
Übergang vom gesellschaftlichen zum staatlichen Recht durch Verstaatlichung des Strafrechts und Zivilprozesses 456
Rechtswandel durch Bedeutungswandel gesellschaftlicher Normen 458
Rechtswandel durch juristische Erfindungen 459
Rechtswandel durch Eingriff der Gesetzgebung und wachsende Einsicht in seine Grenzen 462
XVIII. Die Legalisierung des Juristenrechts 464
Die Bestandteile der Gesetzbücher: Rechtswissenschaft, Juristenrecht und staatliches Recht 464
Die Quellen der modernen Gesetzbücher: gemeines Recht, bodenständiges Recht und Naturrecht 467
Naturrecht als Ausdruck der wirtschaftlichen Forderungen des Bürgertums 470
Der materielle Inhalt des Naturrechts 471
Die technischen Gedanken des Naturrechts 473
Zusammenfassung über den Inhalt des Naturrechts 474
Die Bausteine der großen europäischen Gesetzbücher 475
Aufgabe der Gesetzbücher: Legalisierung des Juristenrechts 476
Wirkung der Legalisierung des Juristenrechts 479
Wirkung der Aufnahme bestimmter Lebensverhältnisse in die Gesetzbücher auf die rechtliche Anerkennung anderer Lebensverhältnisse 479
Die fortwährende Durchbrechung der Geschlossenheit des Rechtssystems 482
Trotz Aufnahme im Gesetzbuch: Juristenrecht 486
Fortbildung der Jurisprudenz über das Gesetzbuch hinaus 487
XIX. Die Theorie des Gewohnheitsrechts 490
Das ius civile als Bezeichnung für das römische Juristenrecht 491
Kein „Gewohnheitsrecht“ in Rom außer ius civile 494
Consuetudo als Bezeichnung für lokale Gewohnheiten bei Justinian 497
„Gewohnheitsrecht“ als Bezeichnung für das Ortsrecht bei gemeinrechtlichen Juristen 497
Das „Gewohnheitsrecht“ bei Savigny und Puchta 498
Die Juristen als Repräsentanten des Volkes 502
Recht als Ergebnis einer Entwicklung des Volkes 503
Gewohnheitsrecht vor allem Regel des Handelns 506
Juristenrecht nie anders als Entscheidungsnorm 507
Die Lehre vom Eintritt der Juristen an die Stelle des Gesamtvolks 509
Empirische Grundlage der Lehre vom Gewohnheitsrecht 510
Mängel der Lehre von Savigny und Puchta 512
Die rechterzeugende Kraft der Wissenschaft bei Puchta und Savigny 515
Beselers Lehre vom Volksrecht und Juristenrecht 519
Die Erforschung des Volksrechts 522
Die Unergiebigkeit der gemeinrechtlichen Lehre nund der Lehre von Savigny und Puchta 524
Wert des „Gewohnheitsrechts“ für die Soziologie des Rechts 529
XX. Methoden der Soziologie des Rechts 531
1. Rechtsgeschichte und Jurisprudenz 531
Rechtssoziologie als Beobachtungswissenschaft 531
Das historische und ethnologische Material der Soziologie 533
Praktische Jurisprudenz als Beschreibung der Rechtseinrichtungen 535
Erforschung der Rechtseinrichtungen unabhängig vom Rechtssatz 537
Die gemeinrechtliche Jurisprudenz als Grundlage einer allgemeinen Rechtswissenschaft 537
Beispiel: die gemeinrechtliche Erklärung der Lehre von der consideration 540
Keine nationale Beschränkung der Rechtswissenschaft 542
Gemeines Recht als Grundlage der partikularrechtlichen Jurisprudenz 542
Die jurisprudence der Austinschen Schule als allgemeine Rechtswissenschaft und ihre Mängel 544
2. Die Erforschung des lebenden Rechts 546
Erforschung des Rechts, das nicht in Rechtssätzen enthalten ist 547
Schwierigkeit, die Gegenwart durch die Vergangenheit zu verstehen 549
Unbekanntes Recht der Gegenwart 549
Als einziges gut erforscht: Das Handelsrecht 553
Lebendes Recht und seine Erkenntnisquellen, insbesondere Gerichtsurteile und Geschäftsurkunden 554
Der soziologische Gehalt der Urkunde 557
Erforschung des lebenden Rechts: Überlebendes altes Recht und Keime neuen Rechts 559
Erforschung der konkreten Ordnung der heutigen Gesellschaft 562
Geschichtliche Rechtswissenschaft 565
Erforschung des tatsächlichen Rechtszustandes notwendig Stückwerk 566
Weitere Methoden der Soziologie des Rechts 567
Bibliographie der Werke Eugen Ehrlichs 569
Namensverzeichnis 580
Sachverzeichnis 585