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Enteignung für Rohrleitungsvorhaben

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Carstensen, L. (2022). Enteignung für Rohrleitungsvorhaben. Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58588-5
Carstensen, Lukas. Enteignung für Rohrleitungsvorhaben: Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58588-5
Carstensen, L (2022): Enteignung für Rohrleitungsvorhaben: Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58588-5

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Enteignung für Rohrleitungsvorhaben

Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater

Carstensen, Lukas

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1476

(2022)

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About The Author

Lukas Carstensen studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach dem Referendariat in Münster, Düsseldorf und Berlin folgte eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter, ab 2018 als Rechtsanwalt für eine Essener Rechtsanwaltskanzlei. Seit 2021 ist er für das Fernstraßen-Bundesamt in Bonn tätig.

Abstract

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit spezifischem Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung bisher nicht behandelter Aspekte und bestehender offener Fragen wird der ›topos‹ privatbegünstigende Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten sind. Insbesondere erhöhte Bestimmtheitsanforderungen sind nicht zu stellen. Im Übrigen präsentiert die Untersuchung neue Differenzierungen und genauere Handlungsanweisungen, etwa zu den Destinatären des Gemeinwohls oder der Ausgestaltung von Enteignungsgesetzen. Die dauerhafte Sicherstellung des Gemeinwohlbezugs begreift die Arbeit inhaltlich als Frage der Risikoabwehr und plädiert für ein einzelfallabhängiges Sicherungsprogramm.»Expropriation for Pipeline Projects. Common Good Reference, Concretisation of the Common Good and Safeguarding the Common Good in the Case of Expropriation in Favour of Private Parties«: The study examines the constitutional requirements for the legitimacy of expropriation in favour of private parties with regard to pipeline projects. This type of expropriation is subjected to a general analysis in a critical appraisal of constitutional court case law. As a result, stricter requirements than for expropriations in favour of the public sector are not constitutionally required. The safeguarding of the permanent public interest must be assessed on a case-by-case basis.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
A. Einleitung 13
B. Spielarten der Enteignung 15
I. Enteignungsbegriff 15
II. Enteignung auf dem Gebiet des Rohrleitungsbaus: Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit 18
III. Gesetzliche Grundlage: Nebeneinander von Legal- und Administrativenteignung 20
1. Legalenteignung 21
2. Administrativenteignung 22
a) Bundesrecht 22
b) Landesrecht 23
3. Nebeneinander von Legal- und Administrativenteignung 24
a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 24
b) Kritik 26
IV. Enteignung „zugunsten Privater“ 29
C. Einfachgesetzliche Grundlagen für Enteignungen auf dem Gebiet des Rohrleitungsbaus 33
I. Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz 33
1. Verfassungsrechtliche Bezüge der Norm 33
2. Enteignung nach § 45 EnWG als Enteignung zugunsten Privater 34
3. Tatbestandsvoraussetzungen 35
a) Vorhabenkatalog gem. § 43 EnWG 36
b) Sonstige Vorhaben 37
c) Enteignungserforderlichkeit als energiewirtschaftliche Notwendigkeit 39
II. Rohrleitungsbau und Landesrecht 40
1. Enteignungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz 40
2. Rangverhältnis von Enteignungsgesetzen 42
3. Allgemeine Enteignungsgesetze als subsidiäre Instrumentarien 43
4. Enteignungsrechtliche Fachgesetze auf Landesebene 46
5. Projektbezogene Enteignungsgesetze 46
a) MERO-Gesetz 46
b) NRWRohrlG 48
c) BayRohrlEnteigG 49
d) BWEthylRohrlG 50
D. Enteignung zugunsten Privater im Lichte der Rechtsprechung 52
I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1981 (Gondelbahn) und Sondervotum Böhmers, BVerfGE 56, 266 52
II. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1984 (Energiewirtschaftsgesetz), BVerfGE 66, 248 55
III. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 (Prüfgelände Boxberg), BVerfGE 74, 264 56
IV. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (Garzweiler), BVerfGE 134, 242 60
V. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2016 (NRWRohrlG) 65
VI. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2017 (BWEthylRohrlG) 67
VII. Aktueller Befund 69
1. Grundsätzliche Zulässigkeit der Enteignung zugunsten Privater 69
2. Allgemeinwohl: Weite Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers 70
3. Hinreichende gesetzliche Konkretisierung von Vorhaben und Gemeinwohlziel 70
4. Gesetzliche Sicherung dauerhafter Gemeinwohlnutzung 71
5. Enteignungserforderlichkeit und Enteignungsverhältnismäßigkeit, insbesondere Gesamtabwägung 74
E. Verfassungsrechtliche Voraussetzungen der Enteignung zugunsten Privater 75
I. Terminologisches Spektrum 75
1. Allgemeinwohl und öffentliches Interesse 75
2. Gemeinwohlziel – Enteignungszweck – Entziehungszweck 77
II. Allgemeinwohl 78
1. Abgrenzung zulässiger Gemeinwohlziele 79
a) Festlegung von Gemeinwohlzielen als „Qualifikationskompetenz“ des parlamentarischen Gesetzgebers 80
aa) Wesentlichkeitslehre 81
bb) Gesetzmäßigkeit der Enteignung 81
cc) Kein statischer Gemeinwohlbegriff 84
b) Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit – Justiziabilität des Gemeinwohls anhand von Negativkriterien 84
aa) Negativkatalog 85
bb) Rein privatnützige Belange 88
cc) Beruhen auf offensichtlich unzulässiger Beurteilung 89
c) Positive Merkmale des Gemeinwohls 91
aa) Enteignungsrechtliche Gemeinwohlintensität 92
bb) Abgrenzung zu Art. 14 Abs. 2 S. 2 GG 93
cc) Staatsaufgaben als messbarer Schweregrad von Gemeinwohlintensität? 94
dd) Anforderungen an die Gemeinwohlintensität bei Enteignungen zugunsten Privater 95
ee) Gemeinwohl als Ergebnis einer bilanzierenden Abwägung 97
(1) Abwägungsvorgang und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 98
(2) Gerichtliche Bilanzierungskontrolle 99
d) Fallbeispiele für Gemeinwohlbelange auf dem Gebiet des Rohrleitungsbaus 100
aa) Gutnachbarschaftliche Beziehungen 101
bb) Stärkung der wirtschaftlichen Struktur und Sicherung von Arbeitsplätzen 101
cc) Verbesserung der Transportsicherheit 102
dd) Zwischenergebnis 103
2. Gemeinwohlbezug als Zulässigkeitsvoraussetzung der Enteignung 104
a) Enteignungsrechtliche Gemeinwohldienlichkeit 104
b) Exklusivität des Gemeinwohlbezugs 105
c) Destinatar des Gemeinwohls und grenzüberschreitende Bezüge 106
3. Allgemeinwohl und Privatwirtschaft 112
a) Kein verfassungsrechtlicher Ausschluss nbestimmter Enteignungsbegünstigter 113
aa) Privatbegünstigende Enteignungen als historischer Normalfall 115
bb) Schutzzweck der Eigentumsgarantie 117
b) „Enteignungsansprüche“ des privaten Unternehmens 118
aa) Anspruch auf behördliches Einschreiten 118
bb) Anspruch auf gesetzgeberisches Tätigwerden 120
III. Formelle Anforderungen an Enteignungsgesetze 121
1. Hintergrund weitergehender Konkretisierungserfordernisse 121
a) Vorbehalt des Gesetzes und Bestimmtheitsgrundsatz 122
b) Wesentlichkeitslehre 124
2. Wesentlichkeit als Kriterium der Regelungsdichte 125
a) Regelungsstoff 125
b) Regelungsmethode 126
3. Enteignungsrechtliche Wesentlichkeit 127
a) Regelungsstoff in Enteignungsgesetzen 127
aa) Gemeinwohlziel und Vorhaben 128
bb) Zugriffsobjekt und sonstige materielle Zulässigkeitsvoraussetzungen 129
cc) Erklärung über das Zugriffsmittel 130
dd) Regelung des Enteignungsverfahrens? 130
ee) Sicherungsregelung 132
ff) Vorgaben für die Gesamtabwägung? 133
gg) Entschädigungsregelung 135
b) Regelungsgestaltung in Enteignungsgesetzen 136
aa) Interdependenz von Gemeinwohlziel und Vorhaben 137
bb) Gemeinwohlziel 138
(1) Beispiel Wirtschaftsförderung 140
(2) Beispiel Arbeitsplätze 142
(3) Beispiel Transportsicherheit 143
(4) Negativbeispiele 144
cc) Vorhaben 144
dd) Gestaltung der sonstigen Regelungsmaterie 146
c) Einheitliche enteignungsrechtliche Bestimmtheitsanforderungen 149
IV. Nachhaltigkeit des Gemeinwohlbezugs 153
1. Erfordernis eines dauerhaften Gemeinwohlbezugs 153
2. Gemeinwohlverantwortung und Sicherungsauftrag 155
3. Risikoabwehr als Inhalt des Sicherungsauftrags 156
a) Risiken für den Gemeinwohlbezug 156
b) Risikobewertung 158
aa) Subsumptionsrisiko 158
bb) Gemeinwohlzielprognoserisiko 159
cc) Verhaltensrisiko 160
dd) Zwischenergebnis 162
c) Sicherungsprogramm als Programm der Risikoabwehr 162
aa) Handlungsoptionen: Erfolgs- oder verhaltensorientierte Maßnahmen? 163
bb) Bewertung der Handlungsoptionen 164
(1) Status des Enteignungsbegünstigten: Indienstnahme oder Rechtsverhältnis sui generis? 164
(2) Eingriffe in den Schutzbereich und Ungleichbehandlung 168
(3) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere Verhältnismäßigkeitsprüfung 171
(a) Legitimer Zweck: Risikoabwehr als Sicherung des Gemeinwohlbezugs 172
(b) Geeignetheit: Beherrschbarkeit von Gemeinwohlzielen 173
(c) Erforderlichkeit: Vertrauensvorschuss? 175
(d) Angemessenheit: Verantwortung des Enteignungsbegünstigten? 177
(4) Zwischenergebnis: Einzelfallabhängiges Sicherungsprogramm 181
4. Sicherungsmittel und formelle Anforderungen 181
a) Gesetzliche Sicherungsgrundlage 182
b) Anspruch auf Rückübereignung 184
c) Vertragliche Sicherungsverpflichtung 187
V. Enteignungsrechtliche Verhältnismäßigkeit 189
1. Geeignetheit: Förderung von Vorhaben und Gemeinwohlziel 189
2. Erforderlichkeit: Unverzichtbarkeit der Maßnahme und Gebotenheit des Vorhabens 190
3. Angemessenheit, insbesondere Gesamtabwägung 193
F. Zusammenfassung in Thesen 196
Literaturverzeichnis 201
Sachwortverzeichnis 217