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Videotechnologie im Strafverfahren

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Rapo, T. (2022). Videotechnologie im Strafverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58622-6
Rapo, Tamara. Videotechnologie im Strafverfahren. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58622-6
Rapo, T (2022): Videotechnologie im Strafverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58622-6

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Videotechnologie im Strafverfahren

Rapo, Tamara

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 283

(2022)

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About The Author

Tamara Rapo-Bastian studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Professor Dr. Bernd Heinrich in Tübingen tätig und absolvierte zeitgleich ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Hechingen. Seit April 2021 ist Tamara Rapo als Richterin tätig. Die Promotion erfolgte im Februar 2022. Die Dissertation wurde durch die Friedrich-Ebert-Stiftung gefördert.

Abstract

Die Videotechnologie im Strafverfahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzesgebers gerückt. Die Strafprozessordnung enthält inzwischen zahlreiche Regelungen zur Nutzung von Videotechnik, insbesondere zur audiovisuellen Aufzeichnung und Video-Simultanübertragung von Vernehmungen. Seit jeher ist der Einsatz von Videotechnologie jedoch auch Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Vor dem Hintergrund der nur zögerlichen praktischen Umsetzung der strafprozessualen Option einer Videovernehmung unterzieht die Autorin die strafprozessualen Vorschriften zur Videotechnologie einer kritischen Betrachtung. Im Ergebnis plädiert sie für eine moderate Erweiterung des Einsatzes audiovisueller Aufzeichnungen von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren. Zudem werden die gewichtigen Bedenken, denen sich eine Videodokumentation der Hauptverhandlung ausgesetzt sieht, mithilfe einer Online-Befragung in den Blick genommen.

Die Arbeit wurde mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis 2023 ausgezeichnet.

»Video Technology in Criminal Proceeding«: Video technology in criminal proceedings has increasingly become the focus of legislative attention in recent years. The Code of Criminal Procedure now contains numerous regulations on the use of video technology, which have always been the subject of controversial discussions. Against the background of the hesitant practical implementation of the criminal procedural option of video interrogation, the author subjects the criminal procedural regulations on video technology to critical scrutiny.

The work was awarded the Reinhold and Maria Teufel Prize 2023.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 25
1. Kapitel: Das Strafverfahren im Spannungsfeld zwischen Strafverfolgungsinteresse und Grundrechtsschutz 29
§ 1 Die Ziele des Strafverfahrens 29
A. Die Feststellung und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs 29
B. Die Erforschung der materiellen Wahrheit in einem justizförmigen Verfahren 32
C. Die materielle und prozessuale Gerechtigkeit im Strafverfahren 36
D. Die Wiederherstellung des Rechtsfriedens 44
E. Schlussfolgerung 50
§ 2 Die Bedeutung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Vernehmungssituationen 51
A. Verfassungsrechtliche Grundlagen und praktische Bedeutung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts 51
I. Ein historischer Rückblick 51
II. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 54
III. Verfassungsrechtliche Einordnung der Videodokumentation 60
B. Persönlichkeitsschutz in Vernehmungssituationen 63
I. Die Zeugenvernehmung 64
1. Zeugenrechte und -pflichten 64
2. Vernehmungsablauf 69
a) Vernehmung als Kommunikationsprozess 69
b) Rechtliche Rahmenbedingungen 70
3. Sonstige verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen 77
a) Vernehmungsprotokolle 77
b) Hinweis auf besondere Schutzwürdigkeit des Opferzeugen 78
c) Einsatz von Videotechnologie 79
II. Die Beschuldigtenvernehmung 80
1. Sicherung der Beschuldigtenrechte und Vernehmungsablauf 80
2. Sonstige verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen 89
a) Vernehmungsprotokolle 89
b) Einsatz von Videotechnologie 90
C. Zusammenfassung und Bewertung 91
2. Kapitel: Der Einsatz von Videotechnologie im Strafverfahren – Rückblick und aktuelle Praxis 94
§ 1 Entstehungsgeschichte 94
A. Entstehung des ZSchG (1998) 94
B. Übersicht über die Vorschriften des ZSchG (1998) 101
§ 2 Die tatsächliche Nutzungspraxis 102
A. Untersuchungen, Erfahrungsberichte und Einschätzungen aus den Jahren 1997–2003 103
B. Erfahrungsberichte, Einschätzungen und Untersuchungen aus den Jahren 2004–2006 113
C. Erfahrungsberichte, Einschätzungen und Untersuchungen aus den Jahren 2011–2012 117
D. Erfahrungsberichte, Einschätzungen und Untersuchungen aus den Jahren 2015–2021 118
E. Fazit 122
3. Kapitel: Die videodokumentierte Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung 126
§ 1 Die Regelung des § 58a StPO zur Videoaufzeichnung der Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren 126
A. Die Gesetzgebung im Wandel der Zeit 126
I. Die schonende Vernehmung des „schutzbedürftigen Zeugen“ als Leitgedanke 126
II. Opferrechtsreformgesetz (2004) 129
III. 2. Opferrechtsreformgesetz (2009) 131
IV. Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (2013) 133
V. Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (2019) 134
VI. Fazit 136
B. Die Befugnistatbestände des § 58a Abs. 1 StPO 138
I. Die fakultative Aufzeichnung nach § 58a Abs. 1 S. 1 StPO 139
1. Geltungsumfang und Anwendungsbereich 139
2. Abwägungskriterien 139
II. Aufzeichnungsgebot nach § 58a Abs. 1 S. 2 StPO 152
1. Allgemeines 152
2. § 58a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StPO 152
3. § 58a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO 156
4. Einbeziehung weiterer besonders schutzbedürftiger Personengruppen 159
5. Duldungspflicht 160
III. Aufzeichnungspflicht nach § 58a Abs. 1 S. 3 StPO 163
1. Gesetzesstruktur 164
2. Beschränkung auf die Straftatbestände der Sexualdelikte 165
3. Zustimmungsvorbehalt und Widerspruchsmöglichkeit 166
4. Zwischenergebnis 170
C. Umfang der Aufzeichnung 171
D. Zuständigkeit und praktische Hinweise 173
E. Verwendungsbeschränkungen und Löschung 173
F. Akteneinsichtsrecht 175
G. Zwischenergebnis 180
§ 2 Die Regelungen der §§ 136 Abs. 4 StPO, 70c Abs. 2 JGG zur Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren 182
A. Die Gesetzgebung im Wandel der Zeit 182
I. Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videotechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren (2013) 182
II. Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (2017) 184
III. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (2019) 186
B. Die Befugnistatbestände der §§ 136 Abs. 4 StPO, 70c Abs. 2 JGG 190
I. Duldungspflicht des Beschuldigten 191
II. Beschränkung auf vorsätzliche Tötungsdelikte 193
III. Die Aufzeichnungspflicht im Falle besonders schutzbedürftiger Beschuldigter 199
IV. Die fakultative Aufzeichnung nach § 136 Abs. 4 S. 1 StPO und § 70c Abs. 2 S. 1 JGG 201
V. Umfang der Aufzeichnung 205
VI. Grenzen der Aufzeichnungspflicht 206
VII. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht 208
VIII. Verwendungsbeschränkungen und Löschung 213
IX. Akteneinsichtsrecht 214
X. Besonderheiten des § 70c Abs. 2 S. 2 JGG 218
C. Zusammenfassende Bewertung 220
4. Kapitel: Die Protokollierung von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren 231
§ 1 Protokollierungspflicht de lege lata 231
A. Inhalt und Form eines richterlichen Vernehmungsprotokolls 232
B. Inhalt und Form eines ermittlungsbehördlichen Vernehmungsprotokolls 237
§ 2 Defizite des status quo 239
A. Selektions- und Verfälschungsproblematik 239
I. Beispiele 242
II. Zwischenfazit 245
B. Praktische Unzulänglichkeiten 247
§ 3 Möglichkeiten zur Optimierung der Rechtslage 252
A. Anerkennung des Videoprotokolls 252
B. Einführung eines Ergebnisprotokolls 255
C. Gesetzesvorschlag 257
§ 4 Die Vernehmungsdokumentation im Ausland 259
A. Österreich 260
B. Schweiz 261
C. Frankreich 262
D. England und Wales 264
E. Vereinigte Staaten von Amerika 268
§ 5 Fazit 269
5. Kapitel: Die Einführung videodokumentierter Vernehmungen in die Hauptverhandlung 271
§ 1 Die Einführung der videodokumentierten Zeugenvernehmung nach § 255a StPO 271
A. § 255a StPO im Wandel der Zeit 272
B. § 255a StPO im Kontext des Unmittelbarkeitsgrundsatzes 274
C. Die Gleichstellung von Videoaufzeichnungen mit schriftlich fixierten Zeugenaussagen nach § 255a Abs. 1 StPO 277
I. Allgemeines 277
II. Videovorführung und nachträgliche Zeugnisverweigerung 279
D. Ersetzung der Vernehmung in der Hauptverhandlung nach § 255a Abs. 2 StPO 283
I. Erfordernis einer richterlichen Vernehmung 283
II. Begrenzung auf Katalogstraftaten und bestimmte Zeugengruppen 284
III. Gelegenheit zur Mitwirkung und Akteneinsichtsrecht 287
IV. Widerspruchsrecht 291
V. Ermessensentscheidung 291
§ 2 Die Einführung der videodokumentierten Beschuldigtenvernehmung nach § 254 StPO 293
A. Anwendungsbereich und Regelungsgehalt ndes § 254 StPO 293
B. Vorhalt der Videoaufzeichnung 296
6. Kapitel: Die Video-Simultanübertragung 299
§ 1 Die Regelung des § 168e StPO zur Video-Simultanübertragung der Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren 299
A. Die schonende Vernehmung des „schutzbedürftigen Zeugen“ als Leitgedanke 299
B. Geltungsumfang und Anwendungsbereich 300
C. Subsidiaritätsklausel 309
D. Durchführung der Vernehmung 313
E. Zwischenergebnis 317
§ 2 Die Regelung des § 247a StPO zur Video-Simultanübertragung einer Zeugen- und Sachverständigenvernehmung in der Hauptverhandlung 320
A. § 247a StPO im Wandel der Zeit 320
B. Normzweck 323
C. Regelungsgehalt 324
I. Videovernehmung des Zeugen 324
1. Systematischer Vergleich mit § 247 S. 2 StPO 327
2. Gefährdete Zeugen 332
3. Auslandszeugen 337
4. Ermessensentscheidung 342
a) Allgemeines 342
b) Defizite der audiovisuellen Kommunikation 345
5. Videoaufzeichnung 348
6. Zuständigkeit und Verfahren 350
7. Ausschluss der Anfechtung 353
II. Videovernehmung des Sachverständigen 355
D. Fazit 357
§ 3 Ein Überblick zum weiteren Einsatz von Video-Simultanübertragungen 358
A. § 185 Abs. 1a GVG – Dolmetscher per Videokonferenz 360
B. § 115 Abs. 1a StVollzG – Anhörung des Gefangenen 362
C. § 58b StPO – Zeugenvernehmung außerhalb der Hauptverhandlung 364
D. § 118a Abs. 2 S. 2 StPO – Durchführung der mündlichen Haftprüfung 366
E. § 138d Abs. 4 S. 2 StPO – Anhörung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer 368
F. § 233 Abs. 2 S. 3 StPO – Vernehmung des abwesenden Angeklagten 369
G. § 463e StPO – Anhörung des Verurteilten 370
7. Kapitel: Die Videodokumentation der Hauptverhandlung 374
§ 1 Die Dokumentation der Hauptverhandlung de lege lata 375
A. Die Beurkundung der Hauptverhandlung nach § 273 StPO 375
B. Verbot von Ton-, Fernseh-Rundfunk- und Filmaufnahmen (§ 169 Abs. 1 S. 2 GVG) 378
C. Zulässigkeit von Tonaufnahmen zu wissenschaftlichen oder historischen Zwecken (§ 169 Abs. 2 GVG) 379
D. Zulässigkeit von Ton-, Fernseh-Rundfunk- und Filmaufnahmen bei Entscheidungsverkündungen des BGH (§ 169 Abs. 3 GVG) 380
E. Ton- oder Bild-Ton-Aufzeichnungen zu justizinternen Zwecken 381
F. Fazit: Defizite des status quo 383
§ 2 Videodokumentation der Hauptverhandlung – eine optimale Lösung? 386
A. Ein Stimmungsbild: Online-Befragung nunter Praktikerinnen und Praktikern der Justiz nin Baden-Württemberg 386
I. Hintergrund und Ziel der Befragung 386
II. Erhebungsmethode: Online-Befragung 387
III. Zielgruppe 388
IV. Fragebogenkonzeption 389
V. Durchführung 390
VI. Datenaufbereitung und -auswertung 391
B. Chancen und Risiken einer Videodokumentation 394
I. Chancen 395
II. Risiken 398
1. Praktische Eignung 398
2. Beeinflussung des Aussageverhaltens 399
3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht 402
4. Revisionsaspekte 412
III. Fazit 417
Zusammenfassung 419
A. Ergebnisse 419
B. Gesetzentwürfe 428
Anhang 432
A. Auswertung der Befunde 432
B. Freitextantworten zu Frage 9 und 10 445
Literaturverzeichnis 465
Sachwortverzeichnis 517