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Das Versicherungsvertragsrecht – ein Spiegel der vorgesetzlichen Praxis?

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Bogner, M. (2022). Das Versicherungsvertragsrecht – ein Spiegel der vorgesetzlichen Praxis?. Das Binnenversicherungsrecht und seine Quellen vom Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) bis zum Versicherungsvertragsrecht (1908). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58313-3
Bogner, Matthias. Das Versicherungsvertragsrecht – ein Spiegel der vorgesetzlichen Praxis?: Das Binnenversicherungsrecht und seine Quellen vom Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) bis zum Versicherungsvertragsrecht (1908). Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58313-3
Bogner, M (2022): Das Versicherungsvertragsrecht – ein Spiegel der vorgesetzlichen Praxis?: Das Binnenversicherungsrecht und seine Quellen vom Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) bis zum Versicherungsvertragsrecht (1908), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58313-3

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Das Versicherungsvertragsrecht – ein Spiegel der vorgesetzlichen Praxis?

Das Binnenversicherungsrecht und seine Quellen vom Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) bis zum Versicherungsvertragsrecht (1908)

Bogner, Matthias

Comparative Studies in the History of Insurance Law / Studien zur vergleichenden Geschichte des Versicherungsrechts, Vol. 19

(2022)

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About The Author

Matthias Bogner studierte Rechtswissenschaften in Augsburg. Darauf folgte das Rechtsreferendariat mit Stationen in Ingolstadt, München und Augsburg, welches er im Frühjahr 2018 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Im Jahr 2021 promovierte Herr Bogner bei Prof. Phillip Hellwege an der Universität Augsburg mit einer dogmengeschichtlichen Forschungsarbeit, die sich mit den Quellen des deutschen Versicherungsvertragsrechts befasst. Matthias Bogner lebt in Augsburg und wirkt derzeit als Notarassessor in Füssen.

Abstract

Das deutsche Versicherungsvertragsrecht ist ein Produkt der vorgesetzlichen Praxis - so lautet jedenfalls ein gängiges Narrativ, das in der rechtsgeschichtlichen Forschung häufig kopiert wird. Die vorliegende Forschungsarbeit analysiert diese Behauptung kritisch. Der Fokus liegt dabei auf dem historischen Feuer- und Lebensversicherungsrecht. In einem ersten Teil wird mithilfe historischer Gesetzgebungsmaterialen herausgearbeitet, wie das Preußische Allgemeine Landrecht (1794) sich an einer Kodifikation des nicht-maritimen Versicherungsrechts versuchte, obwohl die entsprechende Versicherungspraxis noch in ihren Anfängen steckte, und dabei teilweise originär rechtsschöpfend wirkte. Der zweite Teil untersucht, wie stark die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des 19. Jahrhunderts das Versicherungsvertragsgesetz von 1908 prägten. Stets wird auch ein möglicher Einfluss anderer Rechtsquellen, z. B. staatlicher Brandkassen oder ausländischer Kodifikationen, in die Analyse einbezogen.»Insurance Contract Law - a Mirror of pre-legislative Practice? Terrestrial Insurance Law and its Sources from the Prussian Allgemeines Landrecht (1794) to the Versicherungsvertragsgesetz (1908)«: Does German insurance contract law really represent a mere copy of pre-legislative General Conditions of Insurance? This research thesis undertakes a detailed analysis of historical insurance law doctrine that traces its development from the Prussian Landrecht (1794) to the modern Versicherungsvertragsgesetz (1908). Numerous historical sources show that, besides insurance practice, a wide range of other actors with completely different intentions has shaped the law that is still in force today.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
§ 1 Einführung und historischer Kontext 27
A. Die Problemstellung 27
B. Wege, Ziele und Stolpersteine der vorliegenden Forschungsarbeit 31
I. Eine Untersuchung des privaten binnenländischen Versicherungsvertragsrechts und seiner Praxis 31
II. Der Gang der Gesamtdarstellung 34
III. Begriffliche Anmerkungen zur rechtshistorischen Forschung im Versicherungsvertragrecht 36
C. Der rechtliche und rechtshistorische Kontext 37
I. Grundlegende Prinzipien der Versicherungstechnik 38
II. Die Entstehung der Seeversicherung als erster rationell betriebener Versicherungszweig 42
1. Die Entstehung der Seeversicherung als kaufmännisches Gewohnheitsrecht internationaler Prägung 42
2. Der Rechtszustand der Seeversicherung im 18. Jahrundert 47
III. Die dualistische Entwicklung des Gebäude- und Mobiliarfeuerversicherungswesens bis ca. 1800 52
1. Von den Hamburger Feuerkontrakten zum dichten Netz preußischer Gebäude-Feuersozitäten 52
2. Das Recht der öffentlichen Brandversicherungsanstalten – ein Produkt des Kameralismus 60
3. Erste Ansätze der Mobiliarfeuerversicherung im 18. Jahrhundert 67
IV. Die ersten Anfänge der rationell betriebenen Lebensversicherungspraxis 70
1. Die Keime des rationellen Lebensversicherungsbetriebs 71
2. Der Rechtszustand der ersten rationell arbeitenden Witwen- und Waisenkassen im 18. Jahrhundert 76
V. Fazit zum Stand des Versicherungsrechts vor 1794 80
§ 2 Das Binnenversicherungsrecht im Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) und sein Verhältnis zur Versicherungspraxis 82
A. Stand der Forschung und weiterer Gang der Untersuchung 82
I. Narrative zu den rechtlichen Vorbildern der Th. II Tit. 8 §§ 1934–2358 ALR 84
II. Spezifische Narrative zum Binnenversicherungsrecht im preußischen ALR 85
III. Narrative über das Verhältnis des ALR zur Versicherungspraxis des 19. Jahrhunderts 86
IV. Der starre rechtshistorische Fokus auf die staatlichen Brandversicherungsanstalten 87
V. Weiterer Gang der Forschungsarbeiten am ALR 89
B. Das Allgemeine Landrecht und sein Binnenversicherungsrecht 90
I. Die Genese des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten von 1794 90
1. Vorgeschichte, Gründe und Ursachen der preußischen Kodifikationsbestrebungen 91
2. Vom Bedürfnis einer „Universalrechtskodifikation“ bis zum „Entwurf eines Allgemeinen Gesetzbuches“ (1784) 94
3. Die Einholung öffentlicher „Monita“ zum EAGB 97
4. Inkrafttreten und Schicksal des ALR und seiner versicherungsrechtlichen Kodifikation 101
II. Die Gesamtkonzeption des Binnenversicherungsrechts im preußischen Landrecht 103
1. Die systematische Gesamtkonzeption: das Binnenversicherungsrecht als „verlängertes Seerecht“ 104
a) Die gesetzessystematische Veschränkung des See-, Feuer- und Lebensversicherungsrechts 104
b) Das materielle Feuerversicherungsrecht des ALR – ein Nebenprodukt des Seeversicherungsrechts? 106
c) Das Lebensversicherungsrecht im ALR als ein Derivat maritimer Lebens- und Freiheitsversicherungen 109
d) Fazit zur systematischen Gesamtkonzeption des ALR 112
2. Die regelungstechnische Gesamtkonzeption: Kasusitik versus Dogmatik 113
a) Einerseits: die überreiche Kasuistik der Th. II Tit. 8 §§ 1934–2358 ALR 113
b) Andererseits: erste Schritte zu einer abstrakten dogmatischen Struktur des Versicherungsrechts 116
3. Die materiell-rechtliche Gesamtkonzeption: Das ALR als Produkt eines aufklärerischen Paternalismus 118
a) Das ALR als „Katechismus des anständigen Verhaltens“ 118
b) Eine paternalistische Ader im Versicherungsrecht des ALR? 119
4. Fazit zur Gesamtkonzeption des ALR: ein Gesetz ohne rechtspraktisches Vorbild? 122
C. Die „Erste Gründungswelle“ in der Privatversicherungswirtschaft 123
I. Die „erste Gründungswelle“ und ihre historischen Ursachen 124
II. Die „Erste Gründungswelle“ in der Feuerversicherung 127
1. Die „Association Hamburgischer Einwohner zur Versicherung gegen Feursgefahr“ (1795) 128
2. Die Berlinische Feuerversicherungs-Anstalt (1812) 130
3. Die Feuerversicherungsbank für den Deutschen Handelsstand zu Gotha (1820) 132
4. Die Aachener Feuerversicherungs-Gesellschaft (1825) 134
5. Überblick über rechtliche Folgeprobleme der modernen Feuerversicherungstechnik 138
III. Die „Erste Gründungswelle“ in der Lebensversicherung 140
1. Vorgeschichte und Gründung der Gothaer Lebensversicherungsbank (1828) 142
2. Die AVB der Gothaer Lebensversicherungsbank im Spiegel der englischen Lebensversicherungspraxis 144
3. Die Entwicklung des deutschen Lebensversicherungsmarkts nach der Gründung der Gothaer 146
IV. Methodische Anmerkungen zur rechtshistorischen Forschung an den frühesten AVB 147
1. Methodische Wege und Sackgassen der Quellenforschung 148
2. Methodische Ansätze zur Quellenforschung an den ältesten Feuerversicherungsbedingungen 149
3. Methodische Ansätze zur Quellenforschung an den ältesten Lebensversicherungsbedingungen 151
4. Das weitere methodische Vorgehen 152
D. Historische Analyse einzelner versicherungsrechtlicher Figuren 153
I. Die Beschreibung des Leistungsumfangs: Übernommenes Risiko und versicherte Gegenstände 154
1. Die vorgesetzliche Praxis: eine inhomogene Sammlung verschiedenartiger Klauseln 155
2. Das preußische Landrecht und sein Versuch einer systematischen Ordnung des Regelungsmaterials 157
a) Die kasuisitische Aufzählung gefährlicher und wertvoller Gegenstände in Th. II Tit. 8 §§ 2054, 2055 ALR 158
b) Die Erdbeben- und Kriegsgefahr: eine unerwartete Regelungslücke 160
3. Die komplexe Quellenlage der ältesten Feuerversicherungsbedingungen 162
4. Ein signifikanter Einfluss der staatlichen Feuerkassen? 167
II. Das versicherbare Interesse unter besonderer Berücksichtigung des imaginären Gewinns 168
1. Die zwei Spielarten der Gewinnversicherung in Seeversicherungspraxis und Hamburger AHO 170
2. Die Versicherung des imaginären Gewinns und die Versicherung auf Kursverluste im ALR 172
3. Die Gewinnversicherung als unausgesprochene Selbstverständlichkeit in der Feuerversicherungspraxis 174
III. Die Versicherung auf das Leben Dritter 176
1. Die vorgesetzliche Praxis: Einwilligungs- versus Interessekriterium 176
2. Der Sonderweg des ALR: das Verwandtschaftskriterium 178
3. Die ältesten deutschen Lebensversicherungsbedingungen: Rückkehr zur englischen Praxis 181
IV. Über-, Unter- und Mehrfachversicherung 183
1. Die Überversicherung 185
2. Die Versicherung bei mehreren Versicherern 188
a) Überblick über das Normengeflecht der Th. II Tit. 8 §§ 2000–2010 ALR 188
b) Die Hamburgische Seeversicherungspraxis und Gesetzgebung 191
c) Fortschreitende Verfremdung der seeversicherungsrechtlichen Dogmatik im preußischen Recht 193
d) Das ALR als Schlusspunkt eines langwierigen Entwicklungsprozesses 196
3. Die Unterversicherung 197
4. Die rudimentäre schadensversicherungsrechtliche Praxis im frühen 19. Jahrhundert 199
V. Die Zahlung der Versicherungsprämie und der Umgang mit Prämienrückständen 200
1. Die Th. II Tit. 8 §§ 2104–2116 ALR: ein Ausdruck lebendiger Seeversicherungspraxis 201
2. Eine Zäsur in der Rechtsentwicklung: deutsche AVB und der Einfluss der englischen Versicherungspraxis 205
VI. Die Gefahranzeige bei Vertragsschluss 209
1. Das Schweigen der staatlichen und englischen Versicherungspraxis zur Gefahranzeige 210
2. Die Gefahranzeige im Versicherungsrecht des ALR 212
3. Die Genese der Th. II Tit. 8 §§ 2024–2063 ALR: mehr als nur eine Analogie zum Hamburgischen Seeversicherungsrecht 215
a) Das Seeversicherungsrecht der AHOen: ein Konglomerat von Einzelfallregelungen 215
b) Die stufenweise Entwicklung von abstrakten Generalklauseln und feuerversicherungsrechtlichen leges speciales 218
c) Die Gefahranzeige im Lebensversicherungsrecht des ALR: ein Produkt des Seeversicherungsrechts? 219
4. Die Rezeption des Th. II Tit. 8 § 2054 ALR in der Binnenversicherungspraxis – ein singuläres Phämomen? 220
5. Fazit: wie nachhaltige wirkte das ALR auf die deutschen Feuerversicherungsbedingungen? 224
VII. Die Gefahrerhöhung 225
1. Das Schweigen der staatlichen und englischen Versicherungspraxis zur Gefahrerhöhung 225
2. Erste Ansätze von Gefahrerhöhungsvorschriften im Seeversicherungsrecht der AHOen, des EAGB und des ALR 227
3. Auf dem Weg zu einer Gefahrerhöhungsdogmatik: die Generalklauseln in Th. II Tit. 8 §§ 2117, 2118 ALR 229
4. Die Schöpfung von Parallelvorschriften für das Binnenversicherungsrecht 230
a) Die Gefaherhöhungsvorschriften in §§ 2152–2163 ALR als Fortführung der seerechtlichen Dogmatik 230
b) Die Th. II Tit. 8 §§ 2158, 2163 ALR als nachweisliche Eigenschöpfungen des preußischen Gesetzgebers 232
5. Das preußische Landrecht als Basis für eine eigeständige deutsche Versicherungspraxis? 234
a) Die Bedeutung des ALR für die Gefahrerhöhungsklauseln der deutschen Feuerversicherungspraxis 234
b) Ein mittelbar wirkender Einfluss des ALR auf die Lebensversicherungspraxis? 239
VIII. Die Anzeige des Versicherungsfalles 240
1. Die Schadens- oder Todesanzeige als Bedingung des Leistungsanspruches 241
2. Die objektiv-rechtliche Ausschlussfrist in Th. II Tit. 8 § 2164 ALR und ihre Entwicklung 243
3. Das System abgestufter Ausschlussfristen in der Praxis des 19. Jahrhunderts 245
IX. Die Verursachung des Versicherungsfalles durch den Versicherten 249
1. Rudimentäre Klauseln im Feuerversicherungsrecht versus elaborierte Praxis im Lebensversicherungsrecht 250
2. Die inhaltliche Redundanz der Vorschriften im preußischen ALR 252
3. Die verflochtenen Wurzeln der Vorschriften im preußischen Landrecht 256
a) Die erste Wurzel: Tit. V der Hamburger AHO („Von dem Risico oder der Gefahr der Assecuradeurs“) 256
b) Die zweite Wurzel: Tit. VII der Hamburger AHO („Von des Schiffers und des Schiffs-Volcks Versehen“) 257
c) Die redaktionelle Neuordnung des Regelungsmaterials durch den preußischen Gesetzgeber 258
d) Ein Erklärungsansatz zur Genese der feuerversicherungsrechtlichen Th. II Tit. 8 §§ 2156, 2235 ff. ALR 258
e) Ein Erklärungsansatz zur Genese der lebensversicherungsrechtlichen Th. II Tit. 8 §§ 1968, 1969 ALR 260
4. Die Feuer- und Lebensversicherungspraxis: Abkehr vom komplexen Regelungsgefüge des ALR 261
X. Die Ermittlung und Berechnung des Feuerschadens 263
1. Die Schadensberechnungsvorschriften des ALR als reines Seerecht 264
a) Der Totalschaden und das uneingeschränkte „Prinzip der taxierten Police“ 264
b) Die differenzierte Berechnungspraxis bei Partialschäden 265
c) Das Abandonrecht: ein seerechtliches Spezifikum? 269
2. Die Brandschadensermittlung in der Praxis des 19. Jahrhunderts 270
a) Die Praxis der Berlinischen Feuerversicherungs-Anstalt 270
b) Englische Versicherer oder staatliche Feuersozietäten als Vorbilder der „Berlinischen“ AVB? 272
c) Das Allgemeine Landrecht als Vorbild der „Berlinischen“ AVB? 276
d) Die eigenständige Entwicklungsdynamik der deutschen Feuerversicherungspraxis nach 1812 280
E. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 282
I. Das preußische Binnenversicherungsrecht als ein Spiegel des Seeversicherungsrechts 282
II. Die Rolle der vorgesetzlichen Versicherungspraxis bei der Genese des ALR 285
III. Die dogmatischen Impulse des ALR auf die Feuerversicherungspraxis des 19. Jahrhunderts 287
IV. Die staatlich organisierten Feuerkassen – ein Mythos der akademischen Literatur? 292
§ 3 Die Kodifikationsbewegung des 19. Jahrhunderts im Versicherungsrecht und das Versicherungsvertragsgesetz (1908) 296
A. Stand der Forschung und weiterer Gang der Untersuchung 296
I. Das VVG und die „Schutztheorie“ 298
II. Das VVG als „Deskription des vorgesetzlichen Ist-Zustandes“ 299
III. Die weit verbreiteten „indifferenten“ Narrative 301
IV. Weiterer Gang der Darstellung 302
B. Das deutsche Binnenversicherungswesen ab ca. 1850 303
I. Die „Zweite Gründungswelle“ in der deutschen Versicherungswirtschaft 303
1. Die Historischen Hintergründe: Industrialisierung, Professionalisierung, Liberalisierung 305
2. Die Symptome: Einseitige Rechtssetzungsmacht und Verbandsbildung unter den Versicherern 308
II. Die Entwicklung der Feuerversicherungspraxis ab den 1850er Jahren 311
1. Diversifizierung und Ausweitung der versicherten Risiken 312
2. Zunehmende Härten in den Feuerversicherungsbedingungen des 19. Jahrhunderts 314
a) Gründe und Symptome der Rechtsentwicklung bis in die 1880er Jahre 314
b) Die Verbandsbedingungen von 1886: das Ende des Entwicklungstrends zu immer härteren AVB-Klauseln 317
3. Die materielle Versicherungsaufsicht im Feuerversicherungsrecht vor 1901 318
4. Die Rolle des öffentlichen Brandversicherungswesens im 19. Jahrhundert 321
a) Öffentliche und private Versicherer in offenem marktwirtschaftlichem Wettbewerb 321
b) Reger Gedankenaustausch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts 323
III. Die Entwicklung der Lebensversicherungspraxis ab den 1850er Jahren 328
1. Die Wandlung vom kaufmännischen Vorsorgegeschäft zum Sparprodukt für ein breites Publikum 329
a) Die Prämienreserve: ein „Sparguthaben“ des Versicherungsnehmers 329
b) Die Professionalisierung der Rückkauf- und Umwandlungstechnik 331
2. Ein Streifzug durch die zahlreichen Lebensversicherungsmodelle des späten 19. Jahrhunderts 333
3. Die tendenziell versichertenfreundliche Gestaltung der Lebensversicherungsbedingungen im späten 19. Jahrhundert 337
IV. Die Rolle von Wissenschaft und Rechtsprechung im Binnenversicherungsrecht des 19. Jahrhunderts 342
1. Die Entwicklung einer geschlossenen Binnenversicherungsdogmatik in der Rechtswissenschaft 342
a) Die historische Rechtsschule und ihre Relevanz für das deutsche Binnenversicherungsrecht 343
b) Die unkritische Rezeption der AVB in der frühen Wissenschaft des Binnenversicherungsrechts 347
c) Ein Richtungswechsel in der Wissenschaft: die AVB als einseitig vorformulierte Vertragswerke 349
2. Die reichseinheitliche Rechtsprechung als wesentlicher Entwicklungsfaktor des Binnenversicherungsrechts 352
a) Der Zustand der Binnenversicherungsrechtsprechung vor der Schaffung eines einheitlichen deutschen Obergerichts 352
b) Die Entwicklung einer tendenziell versichertenfreundlichen Rechtsprechung seit der Gründung des Bundesoberhandelsgerichtes 355
C. Die versicherungsrechtliche Kodifikationsbewegung des 19. Jahrhunderts 358
I. Die Kodifikationsbewegung im 19. Jahrhundert und ihre historischen Fundamente 359
II. Die Gesetzgebungsarbeiten zum Binnenversicherungsrecht im 19. Jahrhundert 362
1. Der Entwurf für ein Handelsgesetzbuch für das Königreich Württemberg (1839) 363
a) Die Genese des württembergischen HGB-Entwurfes 363
b) Die dokumentierten Rechtsquellen des württembergischen Entwurfs: ausländische Handelsrechtskodifikationen und deutsche AVB 364
c) Das neue systematische Konzept des Entwurfes und dessen Konsequenzen für das materielle Binnenversicherungsrecht 366
2. Der Entwurf eines Handelsgesetzbuchs für die Preussischen Staaten von 1857 372
a) Die Genese des preußischen Entwurfes 372
b) Das Konzept des preußischen und des württembergischen Entwurfes im Vergleich: Konkurrenz oder Kohärenz? 374
3. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (1861) und seine gescheitere Kodifikation des Binnenversicherungsrechts 377
4. Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Königreich Bayern (1861) 379
a) Die Genese des bayerischen Entwurfes 380
b) Die Tendenz des bayerischen Entwurfes zur größtmöglichen Abstraktion 382
5. Der „Dresdener Obligationenrechtsentwurf“ (1866) 384
a) Die Genese des „Dresdener Entwurfes“ als erster gemeinsamer Kodifikationsversuch mehrerer deutscher Staaten 384
b) Der Rechtsschöpfungsprozess des Dresdener Entwurfes: komplexe Quellenlage, abstrakter Regelungsansatz 386
c) Die Tendenz des Dresdener Entwurfes zur „Überdogmatisierung“ des Binnenversicherungsrechts 388
d) Zaghafte Ansätze des Dresdener Entwurfes zum Schutz des Versicherungsnehmers vor einseitigen Vertragsklauseln 392
6. Fazit: die Entwicklungstendenzen in der Kodifikationsbewegung des 19. Jahrhunderts und ihre Beziehung zur Versicherungspraxis 395
III. Das Versicherungsvertragsgesetz (1908) als Kulminationspunkt und Ende der Kodifikationsbewegung 396
1. Die Zeit bis zur Jahrhundertwende: eine Stillstandsphase in der Kodifikationsbewegung? 396
a) Die Entwicklung des Binnenversicherungsrecht zur zivilrechtlichen Sondermaterie 397
b) Die materielle Versicherungsaufsicht unter dem VAG (1901) und ihre Bedeutung für die AVB-Praxis 399
2. Die Genese des Versicherungsvertragsgesetzes (1908) 402
a) Die Vorarbeiten im Reichsjustizamt und die Diskussionen in der Fachöffentlichkeit 402
b) Zwischenspiel: die Rückkopplung des Entwurfes von 1903 auf die Feuerversicherungspraxis und ihre AVB 406
c) Das parlamentarische Verfahren bis zum Inkrafttreten des VVG 407
3. Überblick über die Gesamtkonzeption des VVG 410
a) Die reichhaltigen Rechtsquellen des VVG: Gesetzgebung, Wissenschaft, Praxis, Rechtsprechung 410
b) Die mehrfach gestufte Gesetzessystematik des VVG 413
c) Der Schutz des Versicherungsnehmers vor einseitigen AVB-Klauseln – insbesondere das „Verschuldensprinzip“ in § 6 VVG und seine Genese 414
d) Die Verwendung zwingenden und halbzwingenden Rechts 418
4. Zwischenfazit und Arbeitshypothese: das VVG als Fortführung der im 19. Jahrhundert angedeuteten Entwicklungstendenzen 419
D. Historische Analyse einzelner versicherungsrechtlicher Figuren 420
I. Das übernommene Risiko im Feuerversicherungsrecht 421
1. Die stetige Ausweitung der übernommenen Risiken in der Feuerversicherungspraxis 422
2. Die Abkehr von kasuistischen Riskodefinitionen in den Entwürfen des 19. Jahrhunderts 424
3. Die Gefahrdefinitionen in §§ 82–84 VVG als versichertenfreundliches „Regelrecht“ 426
II. Die Versicherbarkeit imaginären Gewinns und mittelbarer Folgeschäden 430
1. Die Praxis unter den „Mobiliarfeuerversicherungsgesetzen“: ein rigides Verbot der Gewinnversicherung 431
2. Die Gesetzgebung im 19. Jahrhundert: die Gewinnversicherung auf dem Rückzug 433
3. Die Renaissance der Versicherung imaginären Gewinns im VVG 435
III. Die Versicherung auf fremde Leben 440
1. Die Wissenschaft und Praxis im 19. Jahrhundert: ein versicherbares Interesse in der Lebensversicherung? 440
2. Die Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts und ihr Hang zu theoretisierenden Lösungsansätzen 443
3. Das Versicherungsvertragsgesetz – Rückkehr zum Praxisrecht? 446
IV. Über-, Unter- und Mehrfachversicherung 449
1. Die Überversicherung 450
a) Der Ideenstreit: Versicherungspolizeirecht versus zivilrechtliches Austauschverhätnis 450
b) Das Versicherungsvertragsgesetz: das wertungsneutrale vertragliche Austauschverhältnis als Leitbild des Gesetzgebers 454
2. Die Versicherung bei mehreren Versicherern 458
a) Die mehrfache Versicherung in der Praxis des 19. Jahrhunderts und ihre rechtlichen Herausforderungen 458
b) Die Kodifikationsdebatte im 19. Jahrhundert: die mehrfache Versicherung im Schatten der Seeversicherung 461
c) Das Versicherungsvertragsgesetz: mehr als nur die Rückkehr zur Versicherungspraxis 463
aa) Die Haftungsverteilung zwischen den Versicherern: von der Teilschuldnerschaft zur Gesamtschuldnerschaft 464
bb) Die Anzeige der anderweit geschlossenen Versicherung: Siegeszug des „Verschuldensprinzips“ 468
3. Die Unterversicherung 470
V. Die Zahlung der Versicherungsprämie und der Umgang mit Prämienrückständen 472
1. Die versicherungspraktisch gebotene Differenzierung zwischen Erst- und Folgeprämien 473
2. Der Siegeszug des Einlösungsprinzips im 19. Jahrhundert 476
3. Der Prämienverzug im VVG: Rezeption und Modifikation der herrschenden Praxis 478
a) Die Modifikation des strengen Einlösungsprinzips in § 38 VVG 479
b) Der Folgeprämienverzug (§ 39 VVG): Fristsetzung, Mahnung, Verschuldensprinzip 480
c) Die Stundungsfiktion und die Regeln zum Leistungsort: ein gescheiterter und ein erfolgreicher Versuch des Versichertenschutzes 483
d) Fazit zur Prämienzahlung und zum Prämienrückstand im VVG 485
VI. Die Gefahranzeige bei Vertragsschluss 486
1. Die frühsten dogmatischen Ansätze des 19. Jahrhunderts: die Rechtsgeschäfts- oder Irrtumslehre 486
2. Das spätere 19. Jahrhundert: der verfeinerte Dogmatik des Versicherungsvertrages als „contractus uberrimae fidei“ 491
3. Die Gefahranzeige im VVG: altbekannte und innvovative Ansätze des Versichertenschutzes 495
a) Die Gefahranzeige im VVG als Produkt einer Dogmatik des „besonderen Treueverhältnisses“ 495
b) Das Kausalitätskriterium (§ 21 VVG) und das Prämienerhöhungsrecht (§ 41 VVG) – zwei Neuschöpfungen des Gesetzgebers 500
c) Ausgewählte Spezifika der Lebensversicherung 502
d) Fazit zum Recht der Gefahranzeige im VVG 506
VII. Gefahrerhöhung und Veräußerung der versicherten Sache 506
1. Die inhomogene Praxis der Gefahrerhöhung und Sachveräußerung 507
a) Die Entwicklung der „zweigleisigen“ Gefahrerhöhungsdogmatik in den AVB der Feuerversicherungspraxis 507
b) Die Veräußerung der versicherten Sache – ein praktischer Unterfall der Gefahrerhöhung? 510
c) Die Spezifika der Lebensversicherungspraxis, insbesondere die Entwicklung von Kriegs- und Reiseversicherungen 512
2. Die weitere dogmengeschichtliche Entwicklung der Gefahrerhöhung 514
a) Die Debatte um die Gefahrerhöhung in der Wissenschaft und Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts 514
b) Die filigrane Regelung der Gefahrerhöhung im VVG 519
aa) Die objektive Gefahrerhöhung 519
bb) Subjektive Gefahrerhöhung 523
cc) Die tatbestandliche Definition einer Gefahrerhöhung 528
3. Die weitere dogmengeschichtliche Entwicklung der Sachveräußerung 531
a) Der weitläufige theoretische Diskurs und seine Auswirkungen auf die Kodifikationsdebatte 531
b) Das Versicherungsvertragsgesetz als Schmelztigel mehrerer dogmatischer Ansätze 536
aa) Die schrittweise Rückkehr des VVG-Gesetzgebers zur cessio legis der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvetrag 536
bb) Die Sachveräußerungsanzeige und ihre Nähe zur Gefahrerhöhungsanzeige 540
4. Gemeisames Fazit zur Gefaherhöhung und zur Veräußerung der versicherten Sache 544
VIII. Die Rückabwicklung der Versicherungsprämie im Falle der Vertragsnichtigkeit oder -auflösung 544
1. Das Prinzip der „Unteilbarkeit der Prämie“ 545
2. Der Rückkauf und die Umwandlung von Lebensversicherungsverträgen 550
a) Die vielfältigen Rückkaufs- und Umwandlungsmodelle in der Lebensversicherungspraxis 551
b) Der Umgang der §§ 173–178 VVG mit dem inhomogenen Praxisrecht 555
aa) Vom Rückkaufsrecht zur Rückkaufspflicht 556
bb) Die Umwandlung des Lebensversicherungsvertrages im VVG und ihre Nähe zum Praxisrecht 561
cc) Fazit zum Rückkauf- und Umwandlungsrecht des VVG 563
IX. Die Anzeige des Versicherungsfalles 563
1. Die Versicherungspraxis im 19. Jahrhundert und ihre mehrstufigen Ausschlussfristen 564
2. Das Gegenkonzept der Gesetzgebung: die Anzeige des Versicherungsfalles als vertragliche Nebenpflicht 567
3. Das Versicherungsvertragsgesetz: die „missverstandene“ Dogmatik des § 33 VVG 569
X. Die Verursachung des Versicherungsfalles durch den Versicherten 572
1. Die allgemeinen Regeln zur Verursachung des Versicherungsfalles 573
2. Die leges speciales des Lebensversicherungsrechts – insbesondere der Selbstmord der versicherten Person 578
a) Spezifische Fallgruppen zur Verursachung des Versicherungsfalles im Lebensversicherungsrecht des 19. Jahrhunderts 578
b) Die differenziete Behandlung insbesondere des Suizides in Praxis und Gesetzgebung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts 581
XI. Die Ermittlung und Berechnung des Feuerschadens 585
1. Die Schadensermittlung und -berechnung in der gefestigten Feuerversicherungspraxis des 19. Jahrhunderts 586
a) Das kontradiktorische Schadensermittlungsverfahren und seine Vorzüge für die Versicherungsgesellschaften 586
b) Die wenig differenzierten Wertbegriffe der Feuerversicherungspraxis 588
2. Die zurückhaltenden Regelungsansätze des 19. Jahrhunderts 592
a) Die vereinzelt gebliebene Diskussion verschiedener Wertbegriffe im württembergischen Entwurf 592
b) Die Diskussion um die rechtliche Bedeutung von „taxierten Policen“ 593
3. Das VVG und seine reformfreudige Kodifikation der Schadensermittlungs- und -berechnungsregeln 596
a) Die Bedeutung „taxierter Policen“ im VVG 596
b) Die Verwendung unterschiedlicher Wertbegriffe zum Zweck der effektiveren Schadensrestitution 599
c) Ein versichertenfreundlicher Rahmen für das förmliche Schadensermittlungsverfahren 600
E. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 603
I. Die erste Entwicklungstendenz: die Kompilations- und Abstraktionsarbeit des Gesetzgebers 604
II. Die zweite Entwicklungstendenz: die Dogmatisierung des Binnenversicherungsrechts 607
III. Die dritte Entwicklungstendenz: der Schutz des geschäftlich Unerfahrenen vor nachteilhaften AVB 610
IV. Resumee: das VVG als „Zusammenfassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen“? 615
§ 4 Das gesamte Bild 619
A. Zusammenfassung wesentlicher Thesen 619
I. Die Feuer- und Lebensversicherungspraxis des 18. Jahrhunderts 620
II. Das preußische ALR: Ansätze einer dogmatischen Struktur 621
III. Die Binnenversicherungspraxis im 18. Jahrhundert und ihre tieferen Wurzeln 624
IV. Das 19. Jahrhundert und seine Kodifikationsbewegung 626
V. Das Versicherungsvertragsgesetz: ein Kulminationspunkt 629
B. Ausblick: ein europäisches Versicherungsvertragsrecht? 633
Quellenverzeichnis 634
I. Archivalia 634
II. Gesetze, Verordnungen, Entwürfe, Gesetzgebungsmaterialien und sonstige legislative Akte 635
III. Regelwerke staatlicher Versicherungsanstalten 638
IV. Regelwerke privatwirtschaftlicher Versicherer 640
Literaturverzeichnis 644
Sachverzeichnis 660