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Zurechnung von Dritthandeln im rechtsgeschäftlichen Bereich

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Huber, D. (2022). Zurechnung von Dritthandeln im rechtsgeschäftlichen Bereich. Zugleich eine Neuausrichtung der Willenserklärung und eine Neubewertung des Handelns unter fremdem Namen, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58617-2
Huber, Daniel S.. Zurechnung von Dritthandeln im rechtsgeschäftlichen Bereich: Zugleich eine Neuausrichtung der Willenserklärung und eine Neubewertung des Handelns unter fremdem Namen, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58617-2
Huber, D (2022): Zurechnung von Dritthandeln im rechtsgeschäftlichen Bereich: Zugleich eine Neuausrichtung der Willenserklärung und eine Neubewertung des Handelns unter fremdem Namen, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58617-2

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Zurechnung von Dritthandeln im rechtsgeschäftlichen Bereich

Zugleich eine Neuausrichtung der Willenserklärung und eine Neubewertung des Handelns unter fremdem Namen, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr

Huber, Daniel S.

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 547

(2022)

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About The Author

Daniel S. Huber studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Medienrecht in München. Sein Referendariat absolvierte er anschließend am OLG München mit Stationen u.a. bei einer Wirtschaftskanzlei in Ottawa (Kanada). Nach dem zweiten Staatsexamen forschte und lehrte der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medienrecht von Professor Dr. Johannes Hager, unter dessen Betreuung er promoviert wurde. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei berät er seine Mandanten heute vor allem im Vertrags-, Datenschutz- und E-Commerce-Recht.

Abstract

Die Arbeit setzt sich mit der herrschenden Ansicht zum Umgang mit Handeln unter fremdem Namen kritisch auseinander und untersucht die allgemeinen Prinzipien der Zurechnung von drittbezogenem Handeln im rechtsgeschäftlichen Bereich. Aus einer umfassenden Analyse der Vorschriften der Rechtsgeschäftslehre im Hinblick auf ihre Zurechnungsprinzipien entwickelt der Autor ein modifiziertes Verständnis der Willenserklärung. Neben dem rechtsgeschäftlichen Willen und Verschulden kann demnach auch die Verantwortung für die eigene Risikosphäre zu einer rechtsgeschäftlichen Zurechnung, mithin zu einer vertraglichen Erfüllungshaftung führen. Der Verfasser zeigt zudem, wie die vertragliche Haftung bei Handlungen unter fremdem Namen und bei der Entnahme von Leistungen aus Versorgungsanschlüssen durch Dritte mittels konsequenter Heranziehung des modifizierten Begriffs der Willenserklärung sowie Anwendung des Risikoprinzips gelöst werden können.»Attribution of Third Party actions in the Area of Legal Transactions. Likewise a Realignment of the Declaration of Intent and a Reassessment of Acting under another Person's Name, especially in Electronic Commerce.«: Against the background of acting under another person's name, the author examines the general principles of attribution of third party-related actions in the area of legal transactions. From a comprehensive analysis of the rules of legal transaction doctrine, the author develops a modified understanding of the declaration of intent, according to which responsibility for one's own risk sphere can also lead to contractual liability.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Das Rechtsproblem 21
I. Zurechnung von Dritthandeln im rechtsgeschäftlichen Bereich 21
II. Handeln unter fremdem Namen 22
1. Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdgeschäft 22
2. Die rechtlichen Folgen 25
3. Die Friktionen bei der analogen Anwendung der §§ 164 ff. BGB 27
a) Die Berücksichtigung von Formerfordernissen, höchstpersönlichen Rechtsgeschäften und eigenhändigem Handeln 27
b) Die Rechtsscheinvollmachten 28
III. Die einzelnen Fallgruppen 29
1. Zurechnung von Dritthandeln unter fremder Identität unter Anwesenden 29
a) Abgrenzung von Handeln unter Anwesenden und unter Abwesenden 29
b) Auftreten eines Bevollmächtigten unter fremdem Namen 30
c) Handeln unter fremdem Namen ohne Vertretungsmacht 30
d) Handeln unter fremden Telekommunikationsanschlüssen 32
2. Zurechnung von Dritthandeln unter fremder Identität unter Abwesenden 33
a) Handeln unter fremdem Namen per Telegramm 33
b) Handeln unter fremdem Namen im Briefverkehr 34
c) Einschaltung einer Marionettenfigur durch den Namensträger 34
d) Handeln unter fremdem Namen unter Beteiligung von Vermittlern 35
e) Entnahme von Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme an einem Haus- oder Wohnungsanschluss 36
aa) Abschluss von Versorgungsverträgen aufgrund von Realofferten 36
bb) Bestimmung des Adressaten einer Realofferte 37
cc) Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Anschluss 39
3. Zurechnung von Dritthandeln unter fremder Identität im elektronischen Geschäftsverkehr 40
a) Handeln unter einem fremden elektronischen Nutzerkonto 40
aa) Analoge Anwendung der §§ 164 ff. BGB 40
bb) Typischerweise Fremdgeschäft des Namensträgers 42
cc) Vorliegen von Rechtsscheinvollmachten 42
b) Registrierung unter fremdem Namen 43
c) Registrierung unter falschem Namen oder einem Pseudonym 43
4. Zurechnung von verdecktem Dritthandeln im Rahmen bestehender Verträge 44
IV. Kritik an der rechtlichen Einordung des Handelns unter fremdem Namen 44
1. Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdgeschäft 44
a) Die maßgebliche Sicht des Geschäftsgegners 44
b) Die Kriterien für die Auslegung 45
2. Die analoge Anwendung der §§ 164 ff. beim Handeln unter fremdem Namen in den Fällen der Identitätstäuschung 46
a) Fehlende Offenkundigkeit als Anwendungssperre für die §§ 164 ff. BGB 46
b) Wortlaut des § 164 Abs. 1 S. 1 BGB 47
c) Systematik des Stellvertretungsrechts 48
d) Telos des Offenkundigkeitsprinzips 49
e) Entstehungsgeschichte des Stellvertretungsrechts 51
f) Wahrung des Offenkundigkeitsprinzips bei der analogen Anwendung des Stellvertretungsrechts in sonstigen Konstellationen 51
g) Keine Analogie bei fehlender Regelungslücke im Gesetz 53
3. Keine Anwendung der Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht beim Handeln unter fremdem Namen 53
a) Kein Rechtsschein einer Bevollmächtigung bei verdecktem Dritthandeln 53
b) Irrelevanz von Dauer und Häufigkeit des Auftretens unter fremdem Namen 54
c) Ansatz einer eigenständigen Rechtsscheinhaftung nach den allgemeinen Rechtsscheingrundsätzen 55
4. Bestimmung des Vertragspartners bei Versorgungsverträgen 57
a) Auslegung von Realofferten 57
b) Keine Unerheblichkeit kurzfristiger geringfügiger Leistungsentnahmen 58
c) Zurechnung von Handlungen Dritter 58
V. Resümee 59
B. Die klassische Rechtsgeschäftslehre als gesetzter Rahmen 61
I. Die notwendigen Bedingungen für rechtsgeschäftliche Wirkungen als Ausgangspunkt 61
II. Die Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre 62
1. Die Begründung von Verträgen durch Willenserklärungen 62
a) Der Tatbestand der Willenserklärung 62
b) Die Geschäftsfähigkeit als absolute Sperre zwecks situativen Schutzes der Privatautonomie 63
c) Der geheime Vorbehalt als Ausdruck des Verkehrsschutzgedankens 63
d) Das Scheingeschäft als potentieller Beleg für ein dominantes Willensdogma 64
e) Die Nichtigkeit der Scherzerklärung als Hinweis auf eine allgemeingültige Wertentscheidung 65
f) Die nicht angefochtene irrtumsbehaftete Willenserklärung als möglicher Kerngedanke vertraglicher Bindungen ohne Willensentsprechung qua Risikohaftung 67
g) Die Abgabe der Willenserklärung und die Zurechnung ihres Abhandenkommens 68
h) Der Zugang der Willenserklärung als Abgrenzung von Risikosphären 70
2. Die Unterscheidung von Erfüllung, Erfüllungsschaden und Vertrauensschaden 71
a) Die grundsätzliche Grenzziehung des Gesetzes 71
b) Erfüllung und Erfüllungsschaden (positives Interesse) 72
aa) Vertrag und Anfechtung 72
bb) Stellvertretung samt Duldungs- und Anscheinsvollmacht 72
c) Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) 74
d) Die Charakteristika von Erfüllung und Vertrauensschaden 75
aa) Positive Haftung aufgrund von Risiko 75
bb) Reduktion der Haftung auf das negative Interesse 77
cc) Beständige positive Haftung aufgrund von Verschulden 78
III. Die Rechtsschein- und Vertrauenshaftung als Gegenpole zur klassischen Rechtsgeschäftslehre 79
1. Erfüllungsverpflichtungen außerhalb der klassischen Rechtsgeschäftslehre 79
2. §§ 170–173 BGB als gesetzlich normierte Tatbestandsvoraussetzungen für das Vorliegen einer (Schein-)Willenserklärung 80
3. Die Voraussetzungen und Wirkungen der Anscheinsvollmacht 81
4. Die Vertrauenshaftung 83
IV. Resümee 86
C. Der Wille als bloße Fiktion 87
I. Privatautonomes Handeln ohne Willensfreiheit 87
1. Der privatautonome Begriff der Willensfreiheit 87
2. Formelle Autonomie des Willens 88
a) Willensfreiheit gegenüber dem Staat 88
b) Willensfreiheit gegenüber Privatpersonen 89
3. Materielle Autonomie des Willens 89
a) Kein Schutz materieller Willensfreiheit in der Rechtsgeschäftslehre 89
b) Die Unerheblichkeit von materieller Willensfreiheit für die Privatautonomie 90
II. Fiktion des rechtsgeschäftlichen Willens 92
1. Bestimmung des Willensziels 92
2. Inhaltliche Fiktion des Willens 93
3. Zeitliche Fiktion des Willens 94
III. Zurechnung durch Fiktion des Willens und Zurechnungsalternativen 95
IV. Resümee 96
D. Die Privatautonomie zwischen Wille und Erklärung 98
I. Der Rahmen der Privatautonomie 98
II. Privatautonomie und Vertrauens- und Verkehrsschutz 98
1. Privatautonomie 98
a) Privatautonomie im engeren Sinne 98
b) Privatautonomie im weiteren Sinne 99
c) Die verfassungsrechtliche Dimension der Privatautonomie 102
aa) Die freie Entfaltung der Persönlichkeit als Ausgangspunkt 102
bb) Die Grenzen der individuellen Privatautonomie 103
cc) Die Schutzpflicht des Staates 103
dd) Der verfassungsrechtliche Rahmen der privaten Individualität 105
2. Verkehrs- und Vertrauensschutz 105
a) Verkehrsschutz 105
b) Vertrauensschutz 106
3. Das Verhältnis von Privatautonomie und Verkehrs- und Vertrauensschutz 107
III. Ein historischer Abriss der privatrechtlichen Privatautonomie 109
1. Willenserklärungen und Vertragsschlüsse in der römischen Antike 109
2. Die Naturrechtslehren des 17. und 18. Jahrhunderts und das Allgemeine Preußische Landrecht 109
a) Hugo Grotius verbindliches Versprechen 109
b) Verkehrsschutz als Bestandteil der Willenserklärung 111
3. Die Entwicklung des Willensdogmas und der Erklärungstheorie im 19. Jahrhundert 111
4. Die Entstehungsgeschichte des BGB 113
IV. Wille und Erklärung in der Rechtsgeschäftslehre des BGB 114
1. Interpretationsspielraum aufgrund fehlender Legaldefinition der Willenserklärung 114
2. Willens- und Erklärungstheorie 115
3. Geltungstheorie 115
4. Weitere (normative) Theorien zur Willenserklärung 117
a) Die normative Theorie von Manigk 117
b) Die normative Theorie von Hefermehl 118
c) Die normative Theorie von Pawlowski 119
5. Kombinatorische Theorien 119
a) Das Diskussionsfeld des subjektiven Tatbestandes 119
b) Die Erforderlichkeit des Geschäftswillens 120
c) Das Erfordernis des Erklärungsbewusstseins 120
aa) Das Erklärungsbewusstsein als Gretchenfrage 120
bb) Erklärungsbewusstsein als notweniger Bestandteil des subjektiven Tatbestandes einer Willenserklärung 121
cc) Verzicht auf das Erfordernis des Erklärungsbewusstseins im subjektiven Tatbestand der Willenserklärung 123
dd) Die Lehre von der Erklärungsfahrlässigkeit 125
(1) Die Zurechenbarkeit aufgrund von Erklärungsfahrlässigkeit im ­frühen Schrifttum 125
(2) Die frühe Argumentation 126
(3) BGHZ 91, 324 128
ee) Kritik an der Lehre von der Erklärungsfahrlässigkeit 129
(1) Kritik aus beiden Lagern 129
(2) Keine Legitimation für eine Erfüllungshaftung bei fehlendem Erklärungsbewusstsein aufgrund einer Risikozurechnung 130
(3) Wertungswiderspruch zur culpa in contrahendo 131
(4) Systemwidrigkeit der Erfüllungshaftung bei bloßer ­Erklärungsfahrlässigkeit sowie Kompetenzwidrigkeit 131
(5) Kein Wahlrecht der Anfechtung bei § 118 BGB aus anderem Grund 132
(6) Unbilligkeit der Lehre wegen faktisch gesperrter Anfechtung 133
(7) Inkonsequenz der Lehre wegen Ersetzung des fehlenden Erklärungsbewusstseins 133
(8) Fehlen eines eigenen argumentativen Fundaments der Lehre von der Erklärungsfahrlässigkeit 134
d) Der Verzicht (sogar) auf den Handlungswillen 136
e) Willenserklärung ohne Handlung (automatisierte Willenserklärungen) 138
6. Die Willenserklärung im System der Rechtsgeschäftslehre 141
a) Der gesetzliche Begriff der Willenserklärung 141
b) Immanenter Verkehrs- und Vertrauensschutz 142
c) Weiter Begriffskern der Willenserklärung 143
V. Der Gegensatz von Wille und Erklärung bei der Auslegung von Willenserklärungen 143
1. Fortsetzung der Diskussion bei der Auslegung der Willenserklärung 143
2. Bestimmung von Willenserklärungen 144
a) Bestimmung von Willenserklärungen durch Auslegung 144
b) Auslegung eindeutiger Erklärungen 145
3. Verhältnis von § 133 und § 157 BGB 146
a) Verhältnis nach gegenwärtiger Anschauung 146
b) Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen § 133 und § 157 BGB 148
c) §§ 133, 157 BGB als rein deskriptive Vorschriften 150
4. Vorgang der Auslegung 150
5. Normativer Standpunkt des objektiven Erklärungsadressaten 151
a) Ausgangslage 151
b) Bestimmung des Empfängerkreises 151
c) Die weitere Bestimmung des Empfängerhorizonts 153
6. Falsa demonstratio non nocet – falsa est? 154
a) Ausgangslage 154
b) Für die falsa demonstratio angeführte Argumente 156
c) Kritik an der herrschenden Sichtweise 156
aa) Keine Grundlage im Gesetz 156
bb) Ungerechtfertigte Vernachlässigung von Drittinteressen 157
d) Keine Notwendigkeit der falsa demonstratio 159
aa) Interessengerechte Ergebnisse durch alternativen Ansatz 159
bb) Falsa demonstratio non nocet als typische Folge konsequenter Anwendung gesetzlicher Auslegungsregeln 159
cc) Stillschweigende Änderung des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts durch Annahme als Erfüllung 160
dd) Geltung des objektiv-normativ Erklärten 161
VI. Resümee 161
E. Die rechtsgeschäftliche Zurechnung im bürgerlichen Recht 163
I. Der Begriff der Zurechnung 163
1. Allgemeiner Zurechnungsbegriff 163
2. Rechtlicher Zurechnungsbegriff 163
a) Zurechnung im Sinne von Verantwortung oder Verantwortlichkeit 163
b) Tatsächliche, normative und Zurechnung qua Gesetz 165
c) Zurechnung im engeren Sinne 166
d) Zurechnung und Haftung 167
e) Verschiedene Arten gesetzlich geregelter Zurechnungsgegenstände 169
II. Rechtsgeschäftliche Zurechnungsprinzipien 169
1. Die Willenserklärung als Zurechnungstatbestand 169
2. Das Stellvertretungsrecht als paradigmatischer Ausgangspunkt für die Zurechnung von rechtsgeschäftlichen Wirkungen 172
3. Zurechnung durch Beweis 172
4. Zurechnung durch Auslegung 174
5. Verantwortlichkeit 175
6. Kausalität (Verursachung, Veranlassung) 176
7. Das Risikoprinzip 178
a) Risiko und Risikosphäre 178
aa) Der Risikobegriff 178
bb) Dogmengeschichtlicher Hintergrund des Risikoprinzips 179
cc) Vom Risiko zur Risikosphäre 180
b) Das Risikoprinzip in seinen verschiedenen Ausprägungen 181
aa) Abstrakte oder konkrete Beherrschbarkeit einer Risikosphäre 181
bb) Tatsächliche Beherrschung einer Risikosphäre 183
cc) Setzen oder Erhöhen eines Risikos 184
dd) Einsatz von Erklärungen aufgrund von automatisierten Operationen 185
c) Geltungsgrund für eine Haftung nach Risikosphären 186
aa) Gefahrbeherrschung und Gefahrschaffung 186
(1) Ausgangspunkt einer Gefahr 186
(2) Relative oder absolute Bestimmung von Risikosphären 187
(3) x07Bedeutsamkeit der Unterscheidung von Gefahrbeherrschung und Gefahrschaffung 188
bb) Wirtschaftlicher Vorteil der Eingehung eines Risikos 189
cc) Selbstverantwortung als Legitimationsgrund 190
d) Erfordernis von Risikobewusstsein oder Erkennbarkeit des Risikos 190
aa) Erfordernis eines subjektiven Risikoelements 190
bb) Risikobewusstsein 191
cc) Erkennbarkeit des Risikos 193
e) Zivilrechtliche Haftung nach Risikosphären im Gesetz 194
aa) Gefährdungshaftung 194
bb) Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen 196
cc) Zivilrechtliche Risikozurechnung im Übrigen 197
f) Risiko als Zurechnungsprinzip in der Rechtsgeschäftslehre 198
aa) Zurechnung der Verpflichtung zur Erfüllung anstatt zum bloßen Ersatz von Vertrauensschäden aufgrund der Verantwortlichkeit für ein Risiko 198
bb) § 116 BGB 200
cc) § 117 BGB 201
dd) § 118 BGB 201
ee) § 119 BGB (mit §§ 121, 143 BGB) 203
ff) § 120 BGB 205
gg) § 122 BGB 208
hh) § 130 BGB 210
ii) §§ 170–173 BGB 212
(1) Dogmatische Einordnung der §§ 170–173 BGB 212
(2) Risikoverteilung gemäß §§ 170–173 BGB 214
jj) § 179 Abs. 1 BGB 216
8. Verschulden (subjektive Vorwerfbarkeit) 218
a) Verschulden als Zurechnungsprinzip 218
b) Unterformen des Verschuldens 219
aa) Vorsatz in Abgrenzung zum rechtsgeschäftlichen Willen 219
bb) Fahrlässigkeit 221
cc) Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit 222
c) Abgrenzung von Fahrlässigkeit und Risiko 223
d) Verschulden als Zurechnungsprinzip in der Rechtsgeschäftslehre 224
aa) Fahrlässiges Verhalten als Auslöser von Erfüllungsverpflichtungen 224
bb) Ursprung der Idee vom Verschulden als Zurechnungsprinzip der Willenserklärung 225
cc) Argumente für Verschulden als Zurechnungsprinzip 226
dd) Kritik am Verschulden als Mindestvoraussetzung für die Zurechnung rechtsgeschäftlicher Wirkungen 228
(1) Rechtsunsicherheit aufgrund von Unschärfe 228
(2) Wertungswiderspruch wegen Möglichkeit zur Anfechtung 229
(3) Anwendung der §§ 104 ff. BGB 229
(4) Kein Verstoß gegen Verhaltenspflicht zu richtiger Erklärung 230
(5) Fehlender Gesetzesnachweis 230
9. Der rechtsgeschäftliche Wille 231
a) Die finale Willenserklärung (samt Geschäftswillen) 231
b) Erklärungsbewusstsein und die normativ zugerechnete Willenserklärung 231
c) Handlungswille 232
aa) Handlungswille alleine genügt nicht 232
bb) Bloßer Handlungswille genügt bei Anwendung des Risikoprinzips 233
d) Gesetzlich fingierte Willenserklärungen 234
10. Zurechnung aufgrund von Rechtsscheinhaftung 235
a) Gesetzliche Fälle der Rechtsscheinhaftung mit Erfüllungsverpflichtung 235
b) Außergesetzliche Rechtsscheinhaftung in Form der Rechtsscheinvollmachten 236
11. Zurechnung aufgrund der Inanspruchnahme von Vertrauen (Vertrauenshaftung) 239
III. Resümee 241
F. Zurechnung von Willenserklärungen aufgrund rechtsgeschäftlichen Willens, Verschuldens und der Zuordnung zur Risikosphäre 243
I. Die Zurechnung rechtsgeschäftlicher Wirkungen im Zweipersonenverhältnis 243
1. Gegenstand rechtsgeschäftlicher Zurechnung 243
2. Prinzip rechtsgeschäftlicher Zurechnung 244
3. Positive und negative Zurechnung 245
II. Der Minimaltatbestand der Willenserklärung 245
III. Kriterien zur Bestimmung der Risikosphäre bei der Zurechnung als Willenserklärung 245
1. Abstrakte Kriterien für die Zuordnung zu Risikosphären 245
2. Konkrete Bestimmung für die Zuordnung zu Risikosphären 246
a) Konkretisierung durch Fallgruppenbildung 246
b) Unter Anwesenden 246
c) Unter Abwesenden 247
IV. Der Minimaltatbestand der Willenserklärung im dogmatischen System der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre 249
1. Geschäftsfähigkeit 249
2. Wirksamwerden von Willenserklärungen 250
a) Abgabe 250
aa) Der Normalfall 250
bb) Abhandengekommene Willenserklärung 251
b) Zugang (§ 130 Abs. 1 BGB) 251
3. Willensmängel 252
a) Mentalreservation (§ 116 BGB) 252
b) Scheingeschäft (§ 117 BGB) 252
c) Scherzerklärung (§ 118 BGB) 252
d) Anfechtung wegen Irrtums (§§ 119, 120 BGB) 253
aa) § 119 Abs. 1, Abs. 2 BGB 253
bb) § 120 BGB 254
e) Schadensersatz infolge Anfechtung (§ 122 BGB) 255
f) Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB) 255
aa) Arglistige Täuschung 255
(1) Täuschung und Dritter 255
(2) Täuschung über die Person des Vertragspartners 256
bb) Widerrechtliche Drohung 256
4. Formvorschriften 257
5. Das Stellvertretungsrecht 258
V. Konsequenzen für die Darlegungs- und Beweislast 259
1. Darzulegende Tatsachen beim Minimaltatbestand 259
2. Verteilung der Darlegungs- und Beweislast beim Minimaltatbestand 259
3. Beweiserleichterungen durch Anscheinsbeweise 260
VI. Echte Willenserklärung statt bloße Rechtsscheinwirkung 261
1. Gemeinsamkeiten 261
2. Unterschiede 262
a) Anfechtbarkeit 262
b) Disponibilität der Rechtswirkungen 263
c) Wirkung zu Lasten des Zurechnungsadressaten 263
VII. Resümee 264
G. Zurechnung von Dritthandeln zum Vertragsschluss 265
I. Dritthandeln als Willenserklärung des Zurechnungsadressaten 265
II. Unterscheidung offenen und verdeckten Dritthandelns 265
III. Zurechnung von verdecktem Dritthandeln durch den Minimaltatbestand 266
1. Das Zurechnungsmodell 266
2. Handeln unter fremdem Namen 267
IV. Kein Wertungswiderspruch zu den Vorschriften des Stellvertretungsrechts 268
1. Die Wertungen der §§ 164 ff. BGB 268
2. Willensmängel und Wissenszurechnung (§ 166 BGB) 268
a) § 166 Abs. 1 BGB 268
aa) Willensmängel 268
(1) §§ 116–118 BGB 268
(2) §§ 119, 120 BGB 270
(3) § 123 BGB 271
bb) Wissenszurechnung 272
b) § 166 Abs. 2 BGB 273
3. Vertragsschluss ohne Vertretungsmacht (§ 177 BGB) 274
4. Haftung des falsus procurator (§ 179 BGB) 274
V. Resümee 276
H. Zurechnung von Dritthandeln im Rahmen bestehender Verträge 278
I. Denkbare Zurechnungsmodelle 278
1. Dritthandlungen bei bestehenden Verträgen 278
2. Keine Zurechnung durch § 278 S. 1 BGB 278
3. Zurechnung durch Vertrag oder per Gesetz 279
II. Zurechnung qua vertraglicher Vereinbarung 280
1. Daseinsvorsorge am Beispiel der Stromlieferung 280
2. Telekommunikation 281
3. Elektronischer Zahlungsverkehr 283
a) Vertragliche Zurechnungsbestimmungen 284
b) Kernbestandteile des elektronischen Zahlungsverkehrs 285
III. Zurechnung qua gesetzlicher Regelung 288
1. Daseinsvorsorge 288
a) Spezialgesetzlicher Rahmen 288
b) Die Rechtsprechung 288
2. Telekommunikation 290
a) Spezialgesetzlicher Rahmen 290
b) Die Rechtsprechung 290
aa) Gleichsetzung von Zurechnung und Vertretenmüssen des Teilnehmers 290
bb) Zurechnung auch zum Vertragsschluss 291
cc) Zurechnung nach Verantwortungssphären 293
dd) Zur Zurechnung führende Sorgfaltswidrigkeiten im Einzelnen 294
(1) Sorgfaltswidrigkeit des Anschlussinhabers 294
(2) Keine Sorgfaltswidrigkeit des Anschlussinhabers 296
c) Kritik an der Rechtsprechung 297
aa) Zurechnung ungleich Vertretenmüssen 297
bb) Widersprüchlichkeit der Zurechnung zum Vertragsschluss 298
(1) Sonderdogmatik der Rechtsgeschäftslehre? 298
(2) § 45i Abs. 4 S. 1 TKG als reine Abrechnungsvorschrift 298
cc) Risiko statt Verschulden 300
dd) Keine Zurechnung gemäß § 278 S. 1 BGB analog 301
ee) Fehlende Systematik der Einzelfallentscheidungen 303
3. Elektronischer Zahlungsverkehr 303
a) Spezialgesetzlicher Rahmen 303
b) Die Rechtsprechung 305
aa) Nachweis und Anscheinsbeweis für Autorisierung eines Zahlungsvorgangs 305
bb) Anscheinsbeweis für eine Pflichtverletzung des Bankkunden 306
cc) Zurechnung von Handlungen Dritter aufgrund der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht 308
IV. Zurechnung durch Zuordnung zur Verantwortungssphäre 309
1. Risiko als maßgebliches Prinzip in Verträgen, im Gesetz und in der Rechtsprechung für die Zurechnung von Leistungsentnahmen durch Dritte im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen 309
a) Vertrag 309
aa) Daseinsvorsorge 309
bb) Telekommunikation 309
cc) Elektronischer Zahlungsverkehr 310
b) Gesetz und Rechtsprechung 310
aa) Daseinsvorsorge 310
bb) Telekommunikation 311
cc) Elektronischer Zahlungsverkehr 312
c) Zuordnung zur Verantwortungssphäre als Leitprinzip 313
2. Subsidiäre Zurechnung von Leistungsabrufen durch Dritte im Rahmen bestehender Verträge gemäß Zuordnung zur Verantwortungssphäre 313
V. Resümee 314
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 315
Literaturverzeichnis 323
I. Kommentare und Gesetzesmaterialien 323
II. Lehrbücher, Monographien, Dissertationen und Habilitationen 325
III. Aufsätze und Einzeldarstellungen 331
Stichwortverzeichnis 340