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Kohärente Entwicklungszusammenarbeit durch Recht

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Stöhr, J. (2022). Kohärente Entwicklungszusammenarbeit durch Recht. Das Für und Wider eines Gesetzes zur Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der Entwicklungsgesetze führender Geberstaaten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58680-6
Stöhr, Jan. Kohärente Entwicklungszusammenarbeit durch Recht: Das Für und Wider eines Gesetzes zur Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der Entwicklungsgesetze führender Geberstaaten. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58680-6
Stöhr, J (2022): Kohärente Entwicklungszusammenarbeit durch Recht: Das Für und Wider eines Gesetzes zur Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der Entwicklungsgesetze führender Geberstaaten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58680-6

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Kohärente Entwicklungszusammenarbeit durch Recht

Das Für und Wider eines Gesetzes zur Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der Entwicklungsgesetze führender Geberstaaten

Stöhr, Jan

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 237

(2022)

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About The Author

Jan Stöhr studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Nach bestandenem 1. Staatsexamen promovierte er, gefördert durch ein Landesgraduiertenstipendium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, bei Professorin Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein. Seit 2021 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel.

Abstract

Die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist elementarer Bestandteil der deutschen Außenpolitik. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Geberstaaten hat Deutschland bisher kein Gesetz zur Regelung dieses Politikbereichs erlassen. Die Arbeit untersucht, ob und in welcher Form die deutsche EZ durch rechtliche Vorgaben angeleitet wird. Dabei wird das Entwicklungsrecht als ein Mehrebenensystem verstanden, das neben dem nationalen Recht auch das Europa- und Völkerrecht erfasst.

Daran anknüpfend wird geprüft, welche Vor- und Nachteile der Erlass eines Entwicklungsgesetzes im Vergleich zum Status Quo des in Deutschland geltenden Entwicklungsrechts hätte. Zu diesem Zweck werden die Entwicklungsgesetze von zehn führenden Geberstaaten im Rahmen einer rechtsvergleichenden Untersuchung analysiert. Abschließend wird bestimmt unter welchen Voraussetzungen der Erlass eines deutschen Entwicklungsgesetzes anzustreben wäre.
»Coherent Development Cooperation through Law. The Pros and Cons of a Law on German Development Cooperation taking into Consideration the Development Acts of Leading Donor Countries«: In contrast to numerous donor countries, Germany hasn’t enacted a law on Official Development Assistance. This study analyzes the Status Quo of the legal foundations of the German Development Cooperation. The Staus Quo is compared to existing Laws on Official Development Assistance of selected donor countries in order to determine the conditions under which the enactment of such a Law would also be desirable in Germany.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 23
Teil 1: Grundlagen 31
§ 1 Terminologien 31
§ 2 Recht und Kohärenz 33
A. Kohärenz in der Entwicklungszusammenarbeit 39
I. Stringenz 40
II. Synergien 41
III. Langfristigkeit 42
IV. Objektivität 43
V. Arbeitsdefinition 43
B. Entwicklungsrecht und Kohärenz 44
C. Das Entwicklungsrecht als Mehrebenensystem 48
I. Völkerrecht 49
1. Prinzipien einer effektiven Entwicklungszusammenarbeit 51
a) Ownership 53
b) Alignment 54
c) Harmonisation 55
d) Managing for Results 56
e) Mutual Accountability 56
2. Die Millenniumserklärung und die Agenda 2030 57
II. Europarecht 59
III. Deutsches Recht 61
IV. Entwicklungsgesetze 62
§ 3 Gang der Untersuchung 64
§ 4 Untersuchungsumfang 67
A. Inhaltliche Einschränkungen 67
B. Die Vergleichsstaaten 69
§ 5 Methodisches Vorgehen 79
§ 6 Zusammenfassung 80
Teil 2: Einführung in die Entwicklungszusammenarbeit 82
§ 1 Genese der Entwicklungszusammenarbeit 82
A. Erste Erscheinungsformen 84
B. Die Anfänge der modernen Entwicklungszusammenarbeit 86
C. Die Entwicklungszusammenarbeit im 21. Jahrhundert 89
§ 2 Sinn und Zweck der Entwicklungszusammenarbeit 94
§ 3 Einführung in die deutsche Entwicklungszusammenarbeit 98
A. Akteure und Kompetenzverteilung 98
B. Formen der Zusammenarbeit 100
C. Rechtsgrundlagen 102
§ 4 Zusammenfassung 104
Teil 3: Der Begriff der Entwicklungszusammenarbeit 105
§ 1 Official Development Assistance (ODA) 106
§ 2 Einordnung der ODA-Definition 110
§ 3 Rechtsqualität der ODA-Definition 112
A. Rechtliche Umsetzung in Deutschland 112
I. Einzelplan 23 114
II. Einzelplan 05 115
III. ODA als Ermessensschranke 116
B. Rechtliche Umsetzung im Europa- und Völkerrecht 117
C. Rechtliche Umsetzung in den Entwicklungsgesetzen 120
I. ODA als Anwendungsschranke 120
II. ODA als Handlungsauftrag 122
III. ODA als Ausgangspunkt 122
IV. ODA als gemeinsame Grundlage 123
§ 4 Leitdefinition im Wandel 125
§ 5 Fazit 128
Teil 4: Pflicht zur Entwicklungszusammenarbeit 130
§ 1 Bestehende Leistungsbeziehungen Deutschlands 131
A. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit 133
I. Vertragliche Ausgestaltung der finanziellen Zusammenarbeit 135
II. Vertragliche Ausgestaltung der technischen Zusammenarbeit 138
B. Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit 140
§ 2 Abstrakte Leistungspflicht aus dem Völker- oder Europarecht? 143
A. Pflicht der Industriestaaten 143
I. Völkerrechtliche Verträge 144
1. UN-Charta 144
2. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 146
II. Völkergewohnheitsrecht 147
III. Menschenrechtliche Begründungsansätze 149
B. Pflicht Deutschlands 153
§ 3 Entwicklungsgesetze als Rechtsgrundlage für Leistungspflichten 159
A. Abstrakte Pflicht 160
B. Qualifizierte Pflicht 162
§ 4 Fazit 164
Teil 5: Inhaltliche Steuerung der Entwicklungszusammenarbeit 167
§ 1 Das Interventionsverbot im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit 168
§ 2 Auswahl der Empfängerstaaten 175
A. Steuerung der Auswahl in Deutschland 176
B. Ermessensreduktion durch das Völkerrecht 178
C. Ermessensreduktion durch das Europarecht 181
D. Rechtsvergleichende Untersuchung der Entwicklungsgesetze 185
I. Direkte Steuerung der Auswahl 186
1. Auswahlkriterien 187
a) Das spanische Auswahlmodell 187
b) Das belgische Auswahlmodell 188
2. Geberkoordination 191
II. Indirekte Steuerung der Auswahl 193
1. Rechtliche Bedeutung von Zielnormen 194
2. Zielnormen in den Entwicklungsgesetzen 198
a) Das Armutsmodell 198
b) Das Entwicklungsmodell 202
c) Das differenzierte Modell 203
d) Einordnung 206
3. Rechtswirkung der Zielnormen 208
E. Fazit 209
§ 3 Auswahl der Entwicklungsprojekte 212
A. Steuerung der Auswahl in Deutschland 214
B. Ermessensreduktion durch das Völkerrecht 218
C. Ermessensreduktion durch das Europarecht 221
D. Rechtsvergleichende Untersuchung der Entwicklungsgesetze 222
I. Auswahl durch die Empfängerstaaten 223
II. Auswahl durch die Geberstaaten 226
1. Direkte Steuerung 226
2. Indirekte Steuerung 228
E. Fazit 231
Teil 6: Interne Strukturierung der Geberstaaten 234
§ 1 Kompetenzen 235
A. Kompetenzverteilung in Deutschland 236
B. Kompetenzrechtliche Bestimmungen in den Entwicklungsgesetzen 239
I. Das zweigeteilte Kompetenzmodell 240
II. Entwicklungszusammenarbeit als Aufgabengebiet des Außenministeriums 241
III. Entwicklungszusammenarbeit als eigenständiger Teilbereich des Außenmi‍nisteriums 244
IV. Keine kompetenzrechtlichen Regelungen 247
C. Fazit 248
§ 2 Transparenz 251
A. Transparenz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit 254
B. Transparenzpflichten im Völker- und Europarecht 256
C. Transparenzpflichten in den Entwicklungsgesetzen 257
I. Das belgische Transparenzmodell 258
II. Das kanadische Transparenzmodell 259
III. Das italienische Transparenzmodell 260
IV. Das spanische Transparenzmodell 261
V. Das südkoreanische Transparenzmodell 262
VI. Das britische Transparenzmodell 263
VII. Das US-amerikanische Transparenzmodell 264
D. Fazit 265
§ 3 Pflicht zur Erstellung politischer Leitdokumente 267
A. Leitdokumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit 269
B. Entwicklungsgesetze als Grundlage 270
I. Abstrakte Pflicht 271
II. Qualifizierte Pflicht 272
C. Fazit 276
Teil 7: Gesamtbetrachtung 278
§ 1 Status Quo des Entwicklungsrechts 278
A. Entwicklungsvölkerrecht 279
B. Europäisches Entwicklungsrecht 281
C. Deutsches Entwicklungsrecht 282
D. Entwicklungsgesetze anderer Geberstaaten 284
§ 2 Merkmale eines „guten“ Entwicklungsgesetzes 285
A. Der Begriff der Entwicklungszusammenarbeit 289
B. Pflicht zur Entwicklungszusammenarbeit 290
C. Inhaltliche Steuerung 292
I. Auswahl der Empfängerstaaten 292
II. Auswahl der Entwicklungsprojekte 294
D. Interne Strukturierung 296
I. Kompetenzverteilung 296
II. Transparenz 297
III. Pflicht zur Erstellung politischer Leitdokumente 298
E. Fazit 299
§ 3 Bisherige Gesetzgebungsbestrebungen in Deutschland 301
A. Der Begriff der Entwicklungszusammenarbeit 302
B. Leistungspflicht zur Entwicklungszusammenarbeit 302
C. Inhaltliche Steuerung 302
D. Interne Strukturierung 304
E. Fazit 306
Ergebnis und Ausblick 308
Literaturverzeichnis 312
Dokumentenverzeichnis 338
Verzeichnis der Entwicklungsgesetze 353
Stichwortverzeichnis 356