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Schädel, P. (2022). Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58520-5
Schädel, Paul. Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58520-5
Schädel, P (2022): Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58520-5

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Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes

Schädel, Paul

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 548

(2022)

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About The Author

Paul Schädel studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Barcelona und Köln. Seine Erste Juristische Prüfung legte er im Jahr 2017 vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Von 2017 bis 2020 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Thole). Seit Oktober 2020 absolviert er sein Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Köln.

Abstract

Die Arbeit untersucht die These von der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes und arbeitet zunächst heraus, dass höchstpersönliches Handeln Gläubigerschutz vermittelt. Der Vergleich mit den höchstpersönlichen Leistungspflichten und anderen höchstpersönlichen privaten Ämtern zeigt zudem auf, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren des Schutzes der höchstpersönlichen Amtsführung bedürfen. Ausgehend von diesem gläubigerschützenden Verständnis der Höchstpersönlichkeit und unter Berücksichtigung der qualitätsfördernden Wirkung der Delegation an fachkundiges Personal wird unter Anlehnung an die mit der Aufteilung von Sachwalter- und Schuldnerzuständigkeiten verbundene gesetzgeberische Wertung in der Eigenverwaltung ein neues Delegationsmodell entwickelt. Auf Rechtsfolgenseite zeigt die Untersuchung, dass der Verstoß gegen die Höchstpersönlichkeit die Wirksamkeit der Rechtshandlung nicht berührt, jedoch zu einer anteiligen Vergütungskürzung des Verwalters führt.»Personal Performance Obligation and Delegation Authority of the Insolveny Administrator«: The study creates a dogmatic foundation for the thesis of the personal obligation of the insolvency administrator. Furthermore, a delegation model is developed on the basis of the creditor-protecting effect of the personal obligation and by analysing the legislative intent. In addition, it is shown that the violation of the personal obligation does not lead to the invalidity of the legal act, but to a proportional reduction of the administrator's remuneration.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
A. Einführung in die Thematik 19
B. Ziel der Untersuchung 23
C. Gang der Untersuchung 23
D. Begriffslegung 24
1. Kapitel: Die Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes 25
A. Begriffsverständnis der Höchstpersönlichkeit 25
I. Begriffsverständnis der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes 25
1. Definition in der Rechtsprechung 26
2. Begriffsverständnis in der Literatur 28
3. Analyse 30
a) Substitutionsverbot 30
b) Höchstpersönliche Zuständigkeiten 30
aa) Das Substitutionsverbot als Ursprung höchstpersönlicher Zuständigkeiten 30
bb) Die Zuständigkeitseinteilung als Maßstab 31
4. Die „natürliche Person“ als Merkmal der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes? 32
5. Zusammenfassung 36
II. Die Höchstpersönlichkeit anderer Rechtsinstitute 37
1. Das höchstpersönliche Recht 37
2. Das höchstpersönliche Rechtsgeschäft 38
3. Die höchstpersönliche Leistungspflicht 39
4. Das höchstpersönliche Amt 40
III. Zusammenfassung 40
B. Die Substitution 41
I. Das Substitutionsverständnis im Insolvenzrecht 42
1. Die materielle Substitution 42
2. Die formale Substitution 43
a) Begriffsverständnis 43
b) Offensichtliche Inkompatibilität mit den Vorschriften der InsO 43
3. Verbot materieller Substitution? 44
II. Das vertragliche Substitutionsverständnis 45
1. Das Substitutionsverständnis im Auftragsrecht 45
a) Vollübertragung 46
b) Eigene Verantwortung 47
c) Selbstständigkeit 47
2. Das Substitutionsverständnis im Dienstvertragsrecht 49
3. Zusammenfassung 50
III. Die Anlehnung der insolvenzrechtlichen Höchstpersönlichkeit an § 613 BGB 51
IV. Zwischenergebnis 53
C. Untersuchung der Zulässigkeit materieller Substitution 53
I. Meinungsstand 54
1. Höchstpersönlichkeit des Amtes 54
2. Keine Höchstpersönlichkeit des Amtes 56
II. Auslegung 57
1. Wortlaut 57
a) Der Wortlaut von § 56 InsO 57
b) „Der Insolvenzverwalter“ 58
c) Das Delegationsverbot gemäß § 407a Abs. 3 ZPO 59
d) Die „natürliche Person“ als normatives Tatbestandsmerkmal 62
e) Zwischenergebnis 63
2. Historie 63
3. Systematische Auslegung: Die Insolvenzverwalterhaftung für Dritte als Ausgangspunkt eines höchstpersönlichen Amtsverständnisses 65
a) Das Haftungsmodell der herrschenden Meinung 65
b) Die Ansicht des BGH 67
c) Analyse 69
aa) Zum Haftungsmodell der herrschenden Meinung 69
(1) Auslegung der Haftungsvorschriften in der InsO 70
(2) Die insolvenzrechtliche Anlehnung an § 613 BGB 72
(3) Rechtsgrund der Haftungsprivilegierung des § 664 Abs. 1 S. 2 BGB 72
(aa) Unentgeltlichkeit 72
(bb) Schutz vor unverhältnismäßiger Kostenbelastung 73
(cc) Tätigkeit im Fremdinteresse 74
(dd) Zwischenergebnis 76
(4) Zusammenfassung 77
bb) Zur Ansicht des BGH 77
cc) Zwischenergebnis 78
4. Telos 78
a) Topos von der Einheit der Rechtsordnung 79
b) Das höchstpersönliche Recht 81
c) Das höchstpersönliche Rechtsgeschäft 82
d) Das höchstpersönliche Amt: Die Bestellungsentscheidung als Auslöser der Höchstpersönlichkeit 82
aa) „Besonderes Vertrauen“ 82
bb) Transmitterfunktion der Höchstpersönlichkeit 83
cc) Zusammenfassung 85
e) Die höchstpersönliche Leistungspflicht: Gläubigerschutz durch höchstpersönliche Vertragserfüllung 86
aa) Strukturell angelegte Gläubigerbenachteiligung im Rahmen tätigkeitsbezogener Leistungspflichten 88
(1) Das Erfolgsrisiko des Gläubigers 88
(2) Keine Regulierung des verletzten Äquivalenzinteresses 89
(aa) Kein synallagmatisches Verhältnis zwischen Qualität der Leistung und Vergütung? 89
(bb) Streitstand 90
(α) Erfüllungswirkung „mangelhafter“ Leistungen 90
(β) Keine Erfüllungswirkung „mangelhafter“ Leistungen 90
(cc) Stellungnahme 92
(α) Qualität der Leistung als Ausdruck eines Erfolgsbezugs 92
(β) Umgehung der Voraussetzungen von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB 92
(γ) Kein Einzug des Erfolgsbezugs im Dienstvertragsrecht mit § 630a Abs. 2 BGB 93
(dd) Zwischenergebnis 93
(3) Zusammenfassung 94
bb) Schutzbedürftigkeit der Gläubiger 94
(1) Leidglich präventiver Schutz durch Weisungs- und Kündigungsmöglichkeit 94
(2) Angelegtes Qualifikationsgefälle beim Austauschvertrag 95
(3) Erschwerte Feststellung minderwertiger Leistungen beim tätigkeitsbezogenen Vertrag 95
(4) „moral hazard“-Problematik 96
(5) Zwischenergebnis 97
cc) Die Schutzwirkung der Höchstpersönlichkeit 97
dd) Die These vom „besonderen Vertrauen“ 99
ee) Zusammenfassung 100
f) Die Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes als gläubigerschützendes Phänomen 101
aa) Tätigkeitsbezogenheit der Verfahrensführung 101
bb) Struktureller Nachteil der Gläubiger bei Schlechtleistungen 104
cc) Besondere Schutzbedürftigkeit der Gläubiger im Insolvenzverfahren 105
dd) Gläubigerschützende Wirkung der Höchstpersönlichkeit 107
(1) Transmittereffekt der Höchstpersönlichkeit beim Insolvenzverwalter 107
(2) Schutz vor dem Delegationsrisiko: Qualitätssicherung im höchstpersönlichen Bereich der Verfahrensführung 109
ee) Gläubigerbegünstigende Wirkung der Delegation 110
ff) Zusammenfassung 111
5. Verfassungsrechtliche Auslegung 111
a) Die Substitution vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips 112
aa) Die rechtsstaatliche Implikation der höchstpersönlichen Verfahrensführung 112
bb) Anforderungen an Substitution und Delegation aus öffentlich-rechtlicher Sicht 113
b) Höchstpersönlichkeit und Aufsicht als rechtfertigende Elemente für den Eingriff in das Eigentumsgrundrecht der Gläubiger 114
aa) Keine effektive Aufsicht bei juristischen Personen 114
bb) Die Insolvenzverwalteraufsicht als verlängerter Arm der qualitätsorientierten Auswahlentscheidung 115
cc) Keine effektive Aufsicht im Fall der Substitution 117
c) Zusammenfassung 119
III. Zwischenergebnis 120
D. Disponibilität der Höchstpersönlichkeit 120
I. Der Vergleich mit dem Testamentsvollstrecker 122
II. Disponibilität der Anforderungskriterien des § 56 InsO am Beispiel der Unabhängigkeit 124
1. Unabhängigkeit und Höchstpersönlichkeit als wesensverwandte verhaltenssteuernde Bestellungskriterien 124
2. Disponibilität der Unabhängigkeit 125
a) Die Auswahl des Insolvenzverwalters als Ausdruck der Gläubigerautonomie 125
b) Telos der Unabhängigkeit 126
3. Zwischenergebnis 128
III. Die öffentlich-rechtliche Funktion der Höchstpersönlichkeit und die Dispositionsbefugnis 128
1. Keine Beschränkung der Gläubigerautonomie aufgrund der den Grundrechtseingriff rechtfertigenden Rolle der Höchstpersönlichkeit 128
2. Die das Rechtsstaatsprinzip wahrende Funktion der Höchstpersönlichkeit als Grenze der Gläubigerautonomie 130
IV. Zwischenergebnis 131
E. Ergebnis 131
2. Kapitel: Die Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes 132
A. Ausgangsüberlegungen 132
I. Zuständigkeitsorientierte Betrachtung 132
II. Delegation im Spannungsfeld zwischen Gläubigerschutz und Gläubigerbegünstigung 133
III. Dimensionen der Delegation des Insolvenzverwalters 134
B. Dogmatische Grundlegung 135
I. Die Abgrenzung zwischen höchstpersönlichen und delegierbaren Zuständigkeiten (horizontale Delegationsebene) 135
1. Abgrenzungsmodelle in Literatur und Rechtsprechung 135
a) Die Lehre von der Insolvenztypizität 135
b) Die (modifizierte) Einzelfalltheorie des BGH 137
aa) Die klassische Einzelfalltheorie 137
bb) Annäherung an die Lehre von der Insolvenztypizität 137
(1) BGH, Beschluss vom 19.09.2013 – IX AR (VZ) 1/12 137
(2) BGH, Beschluss vom 25.09.2014 – IX ZB 11/14 139
(3) Zusammenfassung 139
c) Die Einzelfalltheorie in der Literatur 140
d) Die Lehre von den Kernaufgaben 141
e) Differenzierung nach der Wichtigkeit 142
f) Das modale Abgrenzungsmodell des BFH 142
g) Kongruenz zur InsVV 143
2. Kritische Würdigung der Abgrenzungsmodelle 144
a) Keine Kongruenz zwischen Höchstpersönlichkeit und kostenrechtlicher Zuständigkeitsabgrenzung in der InsVV 144
b) Mangelnde Rechtssicherheit 146
aa) Vorteile der Einzelfallbetrachtung 146
bb) Keine hinreichende Rechtssicherheit 146
cc) Bedürfnis nach einem rechtssicheren Delegationsmodell 147
c) Fehlende dogmatische Verankerung 149
d) Zielkonflikte mit der gläubigerschützenden Qualitätssicherung der Höchstpersönlichkeit 149
aa) Die Lehre von der Insolvenztypizität 149
bb) Die modale Abgrenzung des BFH 153
e) Zwischenergebnis 155
3. Eigenes Delegationsmodell 155
a) Formulierung der These: Die Zuständigkeitsabgrenzung der §§ 270ff. InsO zwischen Sachwalter und Schuldner als Delegationsmodell 157
b) Begründung der These: Die Zuständigkeitsabgrenzung in der Eigenverwaltung als Auflösung des delegativen Zielkonflikts zwischen Gläubigerbegünstigung und -gefährdung 158
aa) Gläubigerbegünstigung durch Arbeitsteilung in der Eigenverwaltung 159
bb) Gläubigerschutz mittels Sachwalterzuständigkeit 160
(1) Risiken der Arbeitsteilung in der Eigenverwaltung 160
(aa) Interessenkonflikte des Schuldners 160
(bb) Keine „insolvenzspezifische“ Kompetenz beim Schuldner 161
(cc) „Delegationsrisiko“ 161
(dd) Zusammenfassung 163
(2) Sachwalterbeteiligung als Ausdruck des Gläubigerschutzes 163
(aa) Schutzwirkung der Sachwalterbeteiligung 163
(bb) Kein hinreichender Gläubigerschutz bei reiner Orientierung an den Fähigkeiten 165
(cc) Zusammenfassung 166
(3) Dogmatische Parallelität zur Höchstpersönlichkeit: Schutz vor dem Delegationsrisiko 167
(aa) Differentes Risikopotential in der Eigenverwaltung gegenüber dem fremdverwalteten Verfahren 167
(bb) Gleichlaufende Schutzintention der Zuständigkeitsaufteilung 168
(α) Kein intendierter Schutz vor mangelnder (Insolvenz-)‌Expertise auf Seiten des Schuldners 169
(β) Keine allein interessenkonfliktorientierte Zuständigkeitszuweisung 169
(γ) Wahrnehmung im besonderen Interesse der Gläubiger 171
cc) Zwischenergebnis 172
c) Beteiligungsgrad des Sachwalters 172
d) Zwischenergebnis 172
4. Deduktion der These am Beispiel der Unternehmensfortführung 173
a) Die Lehre von der Insolvenztypizität: Die Fortführungsentscheidung als nicht höchstpersönliche Zuständigkeit 173
b) Eigenverwaltungsmodell: Höchstpersönliche Entscheidung über die Unternehmensfortführung 174
II. Der höchstpersönliche Anteil an der Ausübung einer höchstpersönlichen Zuständigkeit (vertikale Delegationsebene) 177
1. Das dichotomische Verständnis der Amtszuständigkeiten 177
2. Dogmatische Herleitung der Dichotomie 179
a) Insolvenzrechtliche Betrachtung 179
b) Parallelität zum dienstvertraglichen Substitutionsverständnis 180
c) Kongruenz mit dem Gesellschaftsrecht 181
3. Zwischenergebnis 182
III. Zusammenfassung 183
C. Anwendung der Delegationsparameter 183
I. Parameter der Konkretisierung 183
1. Der stufenartige Beteiligungsgrad des Sachwalters 183
a) Die originären Zuständigkeiten des Sachwalters als stärkste gläubigerschützende Beteiligungsform 184
b) Abgestufter Gläubigerschutz zwischen den übrigen Beteiligungsformen 184
aa) Die Zustimmung als stärkere Beteiligungsform gegenüber dem Widerspruch 186
bb) Das Einvernehmen als schwächere Beteiligungsform gegenüber der Zustimmung 188
cc) Das Einvernehmen als intensivere Form der Beteiligung gegenüber dem Widerspruch 189
dd) Zwischenergebnis 189
2. Die Abgrenzung von Befugnissen und Pflichten vor dem Hintergrund der Dichotomie der Verfahrensführung 190
II. Die Befugnisse des Insolvenzverwalters 190
1. Entscheidungsebene 191
a) Originäre Zuständigkeiten des Sachwalters 191
b) Zustimmungsvorbehalt, § 275 Abs. 1 S. 1 InsO 192
c) Einvernehmen, §§ 279 S. 2, 282 Abs. 2 InsO 193
d) Widerspruch, § 275 Abs. 1 S. 2 InsO 194
e) Ausschließliche Zuständigkeiten des Schuldners 195
f) Zwischenergebnis 195
2. Ausführungsebene 195
a) Delegationsreichweite auf Ausführungsebene 195
b) Gläubigerschutzbedingte Einschränkungen bezüglich der Wahl der Hilfspersonen 196
aa) Der Einsatz eigener Mitarbeiter als Qualitätsfaktor 196
bb) Die praktische Notwendigkeit zum Einsatz externer Dritter 198
cc) Stellungnahme 199
3. Abschließende Einteilung der Befugnisse 199
a) Absolut-höchstpersönliche Befugnisse 199
b) Semi-höchstpersönliche Befugnisse 199
c) Übertragbare Befugnisse 200
4. Zusammenfassung 200
III. Die Pflichten 201
1. Prüfungs- und Überwachungspflichten 202
2. Auskunfts- und Berichtspflichten 203
a) Höchstpersönliche Stellungnahme und Auskunft im Berichtstermin 203
b) Keine Anwesenheitspflicht in der Gläubigerversammlung 204
c) Höchstpersönliche Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht 206
d) Zusammenfassung 207
3. Pflichten im Zusammenhang mit der Überwachung des Insolvenzplans 207
D. Ergebnis 208
3. Kapitel: Das Fehlerfolgenregime 210
A. Implikation der Höchstpersönlichkeit für die Haftung 210
I. Keine Modifikation der Insolvenzverwalterhaftung für Dritte abseits höchstpersönlicher Zuständigkeiten 210
II. Pflichtverletzung und Verschulden des Insolvenzverwalters bei Substitution höchstpersönlicher Zuständigkeiten 211
III. Zusammenfassung 212
B. Wirksamkeit substituierter Rechtshandlungen 213
I. Keine Unwirksamkeit bei Verstoß gegen gläubigerschützende Verfahrensvorschriften 213
1. Die gesetzgeberische Entscheidung für den Schutz des Rechtsverkehrs 213
a) Die Wirksamkeit des Verwalterhandelns bei Missachtung der Gläubigerbeteiligung nach § 164 InsO 214
b) Wirksamkeit der Rechtshandlung in der Eigenverwaltung bei Missachtung der Sachwalterbeteiligung 215
c) Zwischenergebnis 216
2. Übertragung auf den Verstoß gegen das Höchstpersönlichkeitsgebot 216
II. Keine Insolvenzzweckwidrigkeit des Höchstpersönlichkeitsverstoßes 217
III. Zusammenfassung 218
C. Vergütung substituierter Rechtshandlungen 218
I. Keine Erfüllungswirkung substituierter Leistungen im Vertragsrecht 219
1. Auftragsrecht 220
2. Dienstvertragsrecht 220
3. Zusammenfassung 221
4. Stellungnahme 222
II. Übertragung auf die Insolvenzverwaltervergütung 224
1. (Partielle) Vergütungskürzung bei nicht höchstpersönlicher Leistung 224
2. Vergütungsrechtliche Umsetzung 225
a) Keine Vergütungskürzung im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV 225
b) Abschlag gemäß § 3 Abs. 2 InsVV 226
III. Zwischenergebnis 227
D. Ergebnis 227
4. Kapitel: Thesenartige Zusammenfassung der Ergebnisse 228
A. Die Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes 228
B. Die Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes 231
C. Das Fehlerfolgenregime 233
Literaturverzeichnis 235
Sachwortverzeichnis 256