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Matrix einer neuen Generation auslandsnachrichtendienstlicher Überwachungstätigkeit

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Knaust, M. (2023). Matrix einer neuen Generation auslandsnachrichtendienstlicher Überwachungstätigkeit. Extraterritorialer und transnationaler Grund- und Menschenrechtsschutz sowie demokratische Kontrolle bei der auslandsnachrichtendienstlichen strategischen Fernmeldeaufklärung im Rechtsvergleich. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58722-3
Knaust, Maik. Matrix einer neuen Generation auslandsnachrichtendienstlicher Überwachungstätigkeit: Extraterritorialer und transnationaler Grund- und Menschenrechtsschutz sowie demokratische Kontrolle bei der auslandsnachrichtendienstlichen strategischen Fernmeldeaufklärung im Rechtsvergleich. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58722-3
Knaust, M (2023): Matrix einer neuen Generation auslandsnachrichtendienstlicher Überwachungstätigkeit: Extraterritorialer und transnationaler Grund- und Menschenrechtsschutz sowie demokratische Kontrolle bei der auslandsnachrichtendienstlichen strategischen Fernmeldeaufklärung im Rechtsvergleich, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58722-3

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Matrix einer neuen Generation auslandsnachrichtendienstlicher Überwachungstätigkeit

Extraterritorialer und transnationaler Grund- und Menschenrechtsschutz sowie demokratische Kontrolle bei der auslandsnachrichtendienstlichen strategischen Fernmeldeaufklärung im Rechtsvergleich

Knaust, Maik

Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 20

(2023)

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About The Author

Maik Knaust studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Dort war er während und nach seiner Studienzeit über mehrere Jahre Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht und Europarecht bei Richterin am EGMR Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr sowie bei BVR a.D. Prof. Dr. Andreas L. Paulus. Im Rahmen seines Promotionsprojektes war er dabei u.a. Referent bei einem Fachgespräch einer Fraktion im Deutschen Bundestag. Im Anschluss an das Referendariat mit Stationen in Lüneburg, Hamburg und Brüssel arbeitete er als Rechtsanwalt in Lüneburg. Seit 2022 ist er im Ministerialdienst der niedersächsischen Landesverwaltung tätig.

Abstract

»Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht«? Die vorliegende Forschungsarbeit stellt das Gegenteil fest: Massenhaftes Ausspähen - auch unter Freunden - ist nicht nur gängige Praxis der Auslandsnachrichtendienste, sondern erfolgt gerade gegenüber dem Ausland und Ausländern gesetzlich weitestgehend unbeschränkt. Der Fokus der Arbeit liegt daher auf der Untersuchung der Regulierung der auslandsnachrichtendienstlichen strategischen Fernmeldeaufklärung und deren Kontrolle in drei der größten Überwacherstaaten: Deutschland, Frankreich und den USA. Diese haben nach den Snowden-Enthüllungen ihre Überwachungsgesetze neu aufgestellt. Der Grund- und Menschenrechtsschutz - insbesondere von Ausländern - wird dort vermehrt ausgeblendet, viele Normen erweisen sich als unbestimmt und zu weitgehend. Erschwerend kommt hinzu, dass die damit einhergehende Kontrolle der Auslandsnachrichtendienste in allen Vergleichsstaaten erhebliche Defizite aufzeigt. Die Arbeit schließt mit umfassenden Reformvorschlägen.»Matrix of a New Generation of Foreign Intelligence Surveillance Activity. A Comparative Study of Extraterritorial and Transnational Protection of Fundamental and Human Rights as well as Democratic Control of Foreign Intelligence Strategic Surveillance«: Friends just don't spy on each other? This research thesis identifies the opposite: Mass spying - even among friends - is not only common practice of foreign intelligence services, but is also carried out mainly without any legal restrictions, especially vis-à-vis foreign countries and foreigners. Thus, the focus of the thesis lies within the examination of the foreign intelligence surveillance laws as well as the institutional control in three of the biggest surveillance states: Germany, France and the US. In the wake of the Snowden revelations, these states have amended their surveillance laws. The protection of fundamental and human rights - especially of foreigners - is largely ignored, many norms prove to be vague and far too extensive. To make matters worse, the accompanying control of foreign intelligence services reveals considerable deficits in all comparative states. The work concludes with a proposal for a comprehensive reform in that area.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
A. Einleitung 19
B. Einführendes Kapitel 25
I. Intention der Arbeit und Forschungsstand 25
II. Methodische Herangehensweise 27
III. Terminologien 29
1. Die Unterscheidung von Geheim- und Nachrichtendiensten 30
2. Auslandsnachrichtendienste als spezielle Form der Nachrichtendienste 34
3. Verarbeitung personenbezogener Daten 35
4. Institutionelle demokratische Kontrolle der Exekutive und innergewaltliche Aufsichtsbefugnisse 36
IV. Untersuchungsgegenstände und -objekte 39
1. Bedeutung und Mehrwert nachrichtendienstlicher Tätigkeit 39
2. Untersuchungsobjekt: Auslandsnachrichtendienstliche SIGINT-Überwachung 43
3. Untersuchungsgegenstand: Die Auslandsnachrichtendienste Deutschlands, Frankreichs und der USA 45
a) Der Bundesnachrichtendienst 45
aa) Verfassungsrechtliche Verankerung des BND im Grundgesetz? 46
bb) Das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst 48
(1) Territoriales Betätigungsfeld des BND: Aufklärungsauftrag über das Ausland 50
(2) Auslandsnachrichtendienstliche Überwachungsbefugnisse des BNDG 53
cc) Das G10-Gesetz 59
b) Die Auslandsnachrichtendienste in den USA 62
aa) Struktur und Aufgaben der US-amerikanischen Auslandsnachrichtendienste 63
bb) Gesetzliche Grundlagen für die Wahrnehmung des Tätigkeitsauftrages und daraus folgende Befugnisse der auslandsnachrichtendienstlichen Überwachung in den USA 64
(1) Der Foreign Intelligence Surveillance Act 64
(2) Die Executive Order 12.333 69
c) Die Auslandsnachrichtendienste in Frankreich 71
aa) Struktur und Aufgaben der französischen auslandsnachrichtendienstlichen Tätigkeit 72
bb) Gesetzliche Grundlagen für die Wahrnehmung des Tätigkeitsauftrages und daraus folgende Befugnisse der auslandsnachrichtendienstlichen Überwachung in Frankreich 74
4. Zwischenergebnis 79
C. Transnationaler und extraterritorialer Grundrechtsschutz bei auslandsnachrichtendienstlicher Überwachung 83
I. Die Entwicklung und Bedeutung des Konzepts der Privatheit 85
II. Der grundrechtliche Privatsphärenschutz bei auslandsnachrichtendienstlicher Tätigkeit des BND 90
1. Die territoriale Bindungswirkung der deutschen Grundrechte: Räumlicher Anwendungsbereich beim Handeln des BND 91
a) Grundrechtsbindung bei auslandsnachrichtendienstlichem Handeln im Inland – die institutionelle Reichweite von Art. 1 Abs. 3 GG 93
aa) Die Ausübung von Staatsgewalt in Form der vollziehenden Gewalt als Ausgangspunkt staatlicher Grundrechtsbindung 94
bb) Die gesetzliche Ermächtigung des BND zur Ausübung vollziehender Gewalt 97
b) Grundrechtsbindung bei auslandsnachrichtendienstlichem Handeln mit Auslandsbezug – die territoriale Reichweite von Art. 1 Abs. 3 GG 102
aa) Die Theorie zur territorialen Beschränkung des Grundgesetzes auf das Bundesgebiet 104
bb) Universalistische Theorien 105
cc) Eingeschränkte Grundrechtsbindung 108
dd) Unions- und menschenrechtlicher Einfluss auf die Grundrechtsbindung des Art. 1 Abs. 3 GG bei Auslandssachverhalten 114
(1) Supranationaler Einfluss auf die Grundrechtsbindungen? 115
(2) Regionaler und universeller Einfluss der Menschenrechte auf die Grundrechtsbindungen der deutschen Staatsgewalt 118
(a) Einfluss der EMRK und des EGMR auf die Bindungsreichweite des Art. 1 Abs. 3 GG? 119
(b) Universelle Menschenrechtsinstitute und deren Einfluss auf Art. 1 Abs. 3 GG 121
(c) Zwischenergebnis 123
ee) Einschränkung der Bindungswirkung i. S. d. Art. 1 Abs. 3 GG bei transnationalen und extraterritorialen Überwachungen des BND? 124
(1) Notwendigkeit der Bestimmung eines territorialen Anknüpfungspunktes bei digitaler Überwachung? 124
(2) Die Grundrechtsbindung des BND bei der transnationalen Fernmeldeaufklärung 127
(3) Grundrechtsbindung bei der extraterritorialen Fernmeldeaufklärung des BND 133
c) Bewertung der Grundrechtsbindung bei auslandsnachrichtendienstlichen SIGINT-Maßnahmen des BND 138
2. Die territoriale Grundrechtsgeltung im Lichte auslandsnachrichtendienstlicher Überwachung: Privatsphärenschutz in der deutschen Verfassung und das BNDG 141
a) Anwendbarkeit der Grundrechte aus sachlicher und personeller Sicht: Aktivlegitimation für In- und Ausländerinnen bzw. Ausländer 141
aa) Generelle Grundrechtsgeltung im Inland: Bürgergrundrechte und Menschenrechte 141
bb) Die territoriale Reichweite der Grundrechtsgeltung 143
b) Die Geltungsreichweite der Fernmeldefreiheit nach Art. 10 Abs. 1 GG aus personeller und sachlicher Schutzbereichsperspektive 145
c) Die Geltungsreichweite des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus personeller und sachlicher Schutzbereichsperspektive 150
d) Staatliche Beschränkungsmaßnahmen durch die technische Fernmeldeaufklärung 153
e) Rechtfertigungskonstellationen auf verfassungsrechtlicher Ebene 154
f) Internationale Einflüsse auf die Grundrechtswertungen bei der technischen Fernmeldeaufklärung 159
aa) Konventionskonforme Auslegung der Grundrechtsgeltung 159
bb) Weitere menschenrechtliche Einflüsse auf die Grundrechtsgeltung 162
g) Bewertung der Grundrechtsgeltung bei auslandsnachrichtendienstlichen SIGINT-Maßnahmen des BND 163
3. Die Grundrechtsbindung und -geltung bei auslandsnachrichtendienstlichem Handeln im Ausland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung 166
4. Die auslandsnachrichtendienstlichen Rechtsgrundlagen im Lichte der Grundrechte 168
a) Das G10 im verfassungsrechtlichen Kontext 169
b) Das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung im verfassungsrechtlichen Kontext 174
aa) Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und die Grundrechtsgeltung 175
bb) Das Zitiergebot i. S. d. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG 178
cc) Differenzierung von Aufgaben- und Befugnisnormen des BNDG im Lichte des Vorbehalts des Gesetzes 179
dd) Verhältnismäßigkeitserwägungen: Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung 182
ee) Verhältnismäßigkeitserwägungen: Verbot der flächendeckenden Totalüberwachung 184
ff) Verhältnismäßigkeitserwägungen: Der Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern 190
gg) Weitere Anforderungen zur Begrenzung der Überwachung 191
hh) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Auslands-Auslandsfernmeldeaufklärung hinsichtlich der Befugnisse des BND 193
5. Fazit zum transnationalen und extraterritorialen Grundrechtsschutz bei auslandsnachrichtendienstlichen SIGINT-Überwachungen 194
a) Das generelle Problem der Auslandsgeltung bei der auslandsnachrichtendienstlichen Überwachung 194
b) Massenüberwachung und Kernbereichsschutz 199
c) Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern 202
d) Regelungen zur Individualüberwachung 204
e) Schlussbemerkung 204
III. Transnationaler Grund- und Menschenrechtsschutz in anderen Überwachungsnationen 206
1. Der Schutz der Bürger- und Menschenrechte bei auslandsnachrichtendienstlicher Überwachung durch französische Dienste – La Vie privée contre l’Ordre public 207
a) Die Bindungswirkung der französischen Gewalten an den Bloc de constitutionnalité 212
aa) Die umfassende Bindung staatlicher Gewalt auf französischem Territorium 212
bb) Die territoriale Reichweite der Bindungswirkung des Bloc de constitutionnalité 215
b) Die Schutzwirkung des Bloc de constitutionnalité für In- und Ausländer 217
aa) Grundrechtsschutz für Inländer im In- und Ausland 218
bb) Grundrechtsschutz für Ausländerinnen und Ausländer im In- und Ausland 221
(1) Universalistische Ansätze in der Erklärung von 1789 sowie der Präambel der Verfassung von 1946 223
(2) Die verfassungsrechtliche Auslegung der personellen Geltungsreichweite des Bloc de constitutionnalité 225
(3) Das territoriale Verständnis der Geltungsreichweite der bürger- und menschenrechtlichen Gewährleistungen für Ausländer 227
(4) Adaption des internationalen Rechts zur Erweiterung des französischen Bürger- und Menschenrechtsschutzes 230
(a) Der Einfluss der primären Unionsgrundrechte auf die Bürger- und Menschenrechte in Frankreich 232
(b) Der Einfluss des internationalen Menschenrechtsschutzes auf die Bürger- und Menschenrechte in Frankreich 234
c) Zwischenergebnis 238
d) Der Privatsphärenschutz im Lichte auslandsnachrichtendienstlicher Tätigkeit in Frankreich 238
aa) Der Schutz der Privatsphäre in Frankreich 239
bb) Die Privatsphäre und die Loi relative au renseignement 244
cc) Rechtfertigungsmöglichkeiten der Beschränkungen des Privatsphärenschutzes durch nachrichtendienstliche Maßnahmen 245
(1) Die gesetzliche Grundlage zur auslandsnachrichtendienstlichen Tätigkeit und ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben 246
(2) Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte: Der Konflikt des Ordre public und des Schutzes der Privatsphäre 249
e) Rechtliche Würdigung – ein Zwischenergebnis für Frankreich 255
2. Verfassungsrechtlicher Privatsphärenschutz in den USA und auslandsnachrichtendienstliche Überwachung US-amerikanischer Dienste 259
a) Territoriale Bindungsreichweite der US-Grundrechte 262
b) Territoriale Anwendbarkeit der Civil Liberties für In- und Ausländerinnen bzw. Ausländer 267
aa) Persönlicher Anwendungsbereich der Civil Liberties auf US-amerikanischem Hoheitsgebiet 267
bb) Persönlicher Anwendungsbereich der Civil Liberties außerhalb des US-amerikanischen Hoheitsgebietes 273
c) Internationaler Einfluss auf die Bindungs- und Geltungswirkung auf die Civil Liberties 277
d) Der Schutz des „right to privacy“ in den USA in Zeiten auslandsnachrichtendienstlicher Überwachung 280
aa) The Constitutional Right to Privacy in the United States of America 280
bb) The Right to Privacy & State Surveillance 286
cc) The Right to Privacy & FISA 289
(1) FISA & reasonable expectation of privacy 290
(2) FISA und the reasonable test 295
(a) Reasonableness 296
(b) Warrants 297
(c) Probable Cause 300
(d) Zwischenergebnis 302
e) Rechtliche Würdigung – ein Zwischenergebnis für die USA und den FISA 302
aa) Würdigung in Bezug auf die territoriale Anwendbarkeit bei auslandsnachrichtendienstlicher Überwachung 303
bb) Würdigung in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung des Right to privacy bei auslandsnachrichtendienstlichen Überwachungen 308
3. Rechtsvergleich – extraterritorialer Grund- und Menschenrechtsschutz in Zeiten auslandsnachrichtendienstlicher Überwachung 312
D. Nachrichtendienstliche Kontrollmechanismen – Asymmetrische Tendenzen zwischen Kontrolleuren und Kontrollobjekten 316
I. Kontrolle des BND 319
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die nachrichtendienstliche Kontrolle 322
a) Grundgesetzliche Vorgaben für die Nachrichtendienstkontrolle 322
aa) Art. 45d GG 322
bb) Art. 10 Abs. 2 GG 325
b) Verfassungsgerichtliche Vorgaben für die nachrichtendienstliche Tätigkeit 328
2. Einfachgesetzliche Ausgestaltung der Auslandsnachrichtendienstkontrolle 333
a) Parlamentarische Kontrolle der Exekutive 333
aa) Die wesentlichen Änderungen des Kontrollsystems der Nachrichtendienste nach der Gesetzesnovelle 2009 und Gründe für die Re-Novellierung 336
(1) Unterrichtungspflichten der Bundesregierung 337
(2) Die neuen Informationsrechte: Akteneinsichtsrecht 339
(3) Die neuen Informationsrechte: Befragungs- und Auskunftsrechte 340
(4) Die neuen Informationsrechte: Zutrittsrecht zu den Diensträumen 341
(5) Weitere Neuerungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes aus 2009 342
(6) Novellierung als erster Schritt zur Re-Novellierung – Öffentliche Kritik an den Gesetzesnovellen von 2009 344
bb) Parlamentarische Kontrolle des BND nach den Reformen 2016 352
(1) Die Einführung einer bzw. eines Ständigen Bevollmächtigten durch das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle 354
(2) Bewertung der Literatur und Öffentlichkeit 355
(3) Weitere Neuerungen durch das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle 359
(4) Bewertung der Literatur und der Öffentlichkeit 362
cc) Weitere parlamentarische Kontrollorgane und -mechanismen 365
dd) Zwischenfazit 368
b) Exekutive Kontrolle durch Aufsicht? 372
aa) Die Dienst- und Fachaufsicht des BND 374
bb) Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes 377
cc) Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 378
dd) Auslandsnachrichtendienstliche Kontrolle des Bundesrechnungshofes 381
ee) Interne Kontrolle beim BND 382
ff) Zwischenfazit 383
c) Gerichts- und Ersatzgerichtsbarkeit zur Kontrolle des BND 387
aa) Gerichtliche Kontrolle 387
(1) Überprüfungsmöglichkeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit 387
(2) Überprüfungsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichtes 394
(3) Zwischenfazit 400
bb) Quasi-gerichtliche Kontrolle im Bereich des Art. 10 GG und bei der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung 402
(1) Die G10-Kommission 403
(a) Generelle Kontrollaufgabe 404
(b) Neuerungen durch die Gesetzesreformen 2016? 409
(2) Die Neuschaffung des Unabhängigen Gremium durch das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes 410
(3) Zwischenfazit zur quasi-gerichtlichen Kontrolle der ­Ersatzgerichtsbarkeit 412
d) Kontrollverstärkende Faktoren für die staatlichen Gewalten durch die Medien und die Öffentlichkeit 422
aa) Mediale Kontrolle und interne Hinweisgebende 423
bb) Kontrolle durch „hacktivistische“ Initiativen, NGOs und die Wissenschaft 427
cc) Auskunftsansprüche und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger 429
dd) Zwischenfazit 430
3. An einen asymmetrischen Kontrollzustand zu stellende Mindestanforderungen 433
a) Menschenrechtliche Mindestanforderungen an die nachrichtendienstliche Kontrolle auf nationaler Ebene 433
b) Verfassungsrechtliche Mindestanforderungen an die Kontrolle des BND 435
4. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Auslands-Auslandsfernmeldeaufklärung hinsichtlich der Kontrolle des BND 442
5. Kritische Würdigung unter Bezugnahme erster Erfahrungen aus der Praxis zum aktuellen Stand der Kontrolle des BND 442
a) Mangelnde Informationsgewinnungsmöglichkeiten für Kontrollorgane 444
b) Mangelnde „Leistungskontrolle“ 450
c) Mangelnde Leistungsfähigkeit durch Zersplitterung der Kontrolle 458
d) Conclusio 461
II. Auslandsnachrichtendienstliche Kontrolle im Rechtsvergleich 465
1. Die auslandsnachrichtendienstliche Kontrolle in Frankreich 466
a) Nachrichtendienstliche Kontrolle in Frankreich vor 2015 467
b) Die Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement – Symbiose exekutiver, legislativer und fachlicher Auslandsnachrichtendienstkontrolle 469
c) Parlamentarische Kontrolle der Auslandsnachrichtendienste 476
d) Exekutive Kontrolle der Auslandsnachrichtendienste seit den Reformen 2015 479
aa) Die Kontrolle durch die Premierministerin bzw. den Premierminister 479
bb) Commission nationale de contrôle des interceptions de sécurité 481
cc) Le groupement interministériel de contrôle 482
e) Gerichtliche und quasi-gerichtliche Kontrolle 483
f) Zwischenergebnis 486
2. Die Auslandsnachrichtendienstkontrolle in den Vereinigten Staaten von Amerika 488
a) Entwicklung nachrichtendienstlicher Kontrolle in den USA 489
b) Exekutive Kontrolle 492
aa) Der Präsident bzw. die Präsidentin der Vereinigten Staaten von Amerika 492
bb) Das President’s Intelligence Advisory Board und das Intelligence Oversight Board 495
cc) National Security Council 496
dd) Director of National Intelligence und Director of the Central Intelligence Agency 497
ee) Privacy and Civil Liberties Oversight Board 501
ff) Zwischenergebnis 502
c) Parlamentarische Kontrolle 503
aa) Select Committee on Intelligence of the Senate 506
bb) Permanent Select Committee on Intelligence of the House of Representatives 508
d) Die Kontrolle durch den Foreign Intelligence Surveillance Court 509
aa) Entwicklung der kompetenziellen Kontrolle – Gatekeeper of Civil Liberties 511
bb) Einflüsse von 9/11 auf die Kontrolle des FISC – Rule maker for mass surveillance 516
cc) Die auslandsnachrichtendienstliche Kontrolle unter dem USA FREEDOM Act 521
e) Auslandsnachrichtendienstliche Kontrolle durch die ordentliche und verfassungsrechtliche Gerichtsbarkeit der USA 524
f) Weitere Kontrollmechanismen 529
g) Zwischenergebnis 530
3. Einzelne hervorzuhebende nachrichtendienstliche Kontrollansätze aus weiteren Staaten 533
III. Ein Resümee der Novellierungen zur Auslandsnachrichtendienstkontrolle in den USA und Frankreich im Verhältnis zu Deutschland 535
1. Exekutiver Kontrollbereich im Rechtsvergleich 536
2. Parlamentarischer Kontrollvergleich 540
3. Judikativer und quasi-gerichtlicher Kontrollvergleich 543
4. Conclusio 547
E. Matrix – Neun Punkte zur Verbesserung auslandsnachrichtendienstlicher Tätigkeit und Kontrolle 550
I. Ausgangslage einer deutschen Re-Novellierung: Bestehende positive Ansätze im Regelungssystem der Auslandsnachrichtendienste nach den Novellierungen 2016 551
II. Abbau asymmetrischer Strukturen zwischen Staatsangehörigen und Ausländerinnen bzw. Ausländern 553
III. Einführung gesetzlicher Regelungen zur Stärkung der Berufsgeheimnisträgerinnen bzw. Berufsgeheimnisträger bei der auslandsnachrichtendienstlichen Tätigkeit 559
IV. Herstellung einer leistungsfähigen Kontrollarchitektur durch „Entsplitterung“ der Nachrichtendienstkontrolle und Steigerung der Kooperation der Kontrollorgane 561
V. Stärkung der Kontrollbefugnisse und der Personal- sowie Sachmittelausstattung der Kontrollorgane 566
VI. Kein Geheimnisschutz gegenüber und unter den Kontrollorganen 569
VII. Verbesserung der Kontrolle durch Stärkung der parlamentarischen Minderheiten 572
VIII. Vorbeugung von Missständen und Missbrauch bei auslandsnachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen durch Schaffung von Sanktionsmechanismen 577
IX. Steigerung der Transparenz nachrichtendienstlicher Tätigkeit und dessen Kontrolle 582
X. Regelmäßige Evaluierung der auslandsnachrichtendienstlichen Möglichkeiten durch parlamentarische Gremien zur Anpassung der gesetzlichen Befugnisse 584
XI. Zwischenfazit: Matrix auslandsnachrichtendienstlicher Überwachungstätigkeit 585
XII. Ausblick: Der Referentenentwurf des Bundeskanzleramtes vom 25.09.2020 587
F. Fazit 590
Literaturverzeichnis 595
Stichwortverzeichnis 656