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Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO

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Schraa, F. (2022). Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO. Zugleich ein Ausblick auf die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58728-5
Schraa, Franca. Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO: Zugleich ein Ausblick auf die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58728-5
Schraa, F (2022): Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO: Zugleich ein Ausblick auf die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58728-5

Format

Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO

Zugleich ein Ausblick auf die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828

Schraa, Franca

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 285

(2022)

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About The Author

Franca Schraa studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin für eine internationale Wirtschaftskanzlei tätig, darüber hinaus als Leiterin von Arbeitsgemeinschaften im Zivilrecht und als Klausurkorrektorin für die Universität Bonn, außerdem als Dozentin für ein privates juristisches Repetitorium. Seit 2021 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Ihre Promotion durch die juristische Fakultät der Universität Bonn erfolgte im Mai 2022.

Abstract

Die Einführung der Musterfeststellungsklage ergänzt das bisherige System des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland um ein neuartiges Instrument. Die Musterfeststellungsklage wirft aufgrund ihrer prozessualen Besonderheiten vielfältige Fragen auf. Teilweise sind diese bereits bekannt aus Diskussionen zum KapMuG, welches der Musterfeststellungsklage als Vorbild diente. Besonders brisant ist für beide Verfahren die Frage, welches Maß an Verantwortung der Kollektivkläger und seine Anwälte im Kollektivverfahren für das Verfahrensergebnis tragen und ob sie gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten für eine mangelhafte Verfahrensführung haften. Mit der Beantwortung dieser Frage steht und fällt der Erfolg der Musterfeststellungsklage selbst. Aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Haftungsfrage für den praktischen Erfolg eines Kollektivverfahrens werden im Folgenden mögliche Varianten zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie unter Berücksichtigung der vorherigen Ergebnisse erörtert.»Liability for Litigation Errors in Model Cases Pursuant to the KapMuG and in Declaratory Model Actions Pursuant to Sections 606 et seq. ZPO«: This paper examines the controversial question of whether the collective plaintiff and its attorneys bear responsibility in collective proceedings under the KapMuG and under Sections 606 - 613 ZPO for the outcome of the proceedings and whether they are liable to other participants in the proceedings for inadequate conduct of the proceedings. On the basis of the results found, possible variants for implementing the directive on representative actions into German law are then discussed.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
I. Die Einführung der Musterfeststellungsklage als Reaktion auf den „Dieselskandal“ 19
1. Ein „stumpfes Schwert“ für den Verbraucherschutz? 20
2. Die Musterfeststellungsklage im Praxistest – Das Verfahren 4 MK 1/18 22
3. Vorläufige Einschätzung – Ein wichtiger Schritt in Richtung des kollektiven Rechtsschutzes 25
II. Deutsche Bemühungen um kollektiven Rechtsschutz 26
III. Europäischer Kontext 27
IV. Untersuchungsgegenstand 28
1. Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG 29
2. Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606ff. ZPO 30
3. Die Haftung für Prozessführungsfehler des Verbandsklägers bei Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828 33
V. Gang der Untersuchung 34
Teil 1: Die Haftung in Musterverfahren nach dem KapMuG 36
A. Kurzer Überblick über das Verfahren 36
B. Ausgangspunkt der Haftungsproblematik 38
I. Gesetzgeberischer Ursprung 38
II. Gerichtliche Befassung mit der Haftungsproblematik – Der Fall „LBB Fonds 6“ 40
III. Dogmatische Anknüpfung in der Literatur 42
C. Die Haftungssituation im Musterverfahren 43
I. Keine Haftung des Musterklägers 43
II. Keine Haftung des Musterklägeranwalts 45
1. Fehlen einer tauglichen Anspruchsgrundlage 45
a) Keine eigenen vertraglichen Ansprüche 45
b) Keine Ansprüche aus einem echten Vertrag zugunsten Dritter 45
c) Keine Ansprüche aus einem unechten Vertrag zugunsten Dritter 47
d) Keine Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 48
aa) Leistungsnähe der Beigeladenen 49
bb) Schutzwürdiges Einbeziehungsinteresse des Musterklägers 50
cc) Erkennbarkeit der Einbeziehung 52
dd) Schutzbedürftigkeit der Beigeladenen 53
ee) Ergebnis 55
e) Keine Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag 55
aa) Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag liegen nicht vor 55
(1) Der Musterklägeranwalt führt kein objektiv fremdes oder auch-fremdes Geschäft 55
(2) Mangels Fremdgeschäftsführungswillens führt er auch kein subjektiv fremdes Geschäft 56
(3) Prozessführung erfolgt mit Berechtigung i.S.v. § 677 BGB 57
bb) Rechtsfolgenseite widerspräche dem Gesetzgeberwillen 57
(1) Keine Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Musterklägeranwalts 58
(2) Prozessführung erfolgt nicht im Interesse aller Beigeladenen unter Berücksichtigung ihres tatsächlichen oder mutmaßlichen Willens 58
(3) Kein Vergütungsanspruch des Musterklägeranwalts und kein ergebnisunabhängiger Ersatz der Sachverständigenkosten 63
cc) Zwischenergebnis 65
f) Ergebnis 66
2. Haftungszusammenhang nicht erfüllt 66
a) Anwendung der Grundsätze zur Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs durch schadensbegünstigendes Verhalten des Geschädigten 66
aa) Äquivalenztheorie 68
bb) Adäquanztheorie 68
cc) Theorie vom Schutzzweck der Norm 69
dd) Zwischenergebnis 70
b) Einstandspflicht des Beigeladenenanwalts 70
3. Fazit und Stellungnahme 71
III. Ergebnis zur Haftungsfrage 72
IV. Die Novelle aus 2012 74
1. Wegfall der Haftungsfrage auf Beklagtenseite 74
2. Gültigkeit der Haftungsfrage auf Klägerseite 75
a) Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG 75
b) Einführung einer zusätzlichen Gebühr nach § 41a RVG 76
c) Aufnahme des Kriteriums der „Geeignetheit“ in § 9 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Kap‍MuG 79
aa) Ungeeignetheit der Auswahlkriterien zur Gewährleistung der Beigeladeneninteressen 80
bb) Relevanz des Musterklägervertreters für eine interessengerechte Prozessführung 82
cc) Wahrung einer angemessenen Prozessführung durch das Gericht 83
dd) (Mit-)Wahrnehmung der Beigeladeneninteressen als reiner Rechtsreflex 84
d) Resümee: Auswirkungen der Novelle auf die Haftungsproblematik 85
D. Zusammenfassung der Ergebnisse 87
Teil 2: Die Haftung in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606ff. ZPO 88
A. Gesetzgebungsziele, Gesetzgebungsverfahren, Gesetzgebungsmaterialien 88
I. Kurzer Überblick über das Musterfeststellungsverfahren 88
II. Die Gesetzgebungsziele und das Problem von Streu- und Massenschäden 90
1. Streuschäden: Sanktion rechtswidrigen Wettbewerbsverhaltens und Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für Verbraucher 91
2. Massenschäden: Entlastung der Gerichte 92
3. Zusammenfassung 92
4. Eignung der Musterfeststellungsklage zur Umsetzung der Gesetzgebungsziele 92
III. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Musterfeststellungsklage 95
IV. Die Haftungsfrage im Gesetzgebungsverfahren 98
1. Der Gesetzesentwurf zur Musterfeststellungsklage 98
2. Erste Beratung 99
3. Stellungnahmen der Sachverständigen 99
a) Schmidt-Kessel 100
b) Meller-Hannich 101
c) vzbv 101
d) Liebscher 102
e) Lutz 102
4. Beschlussempfehlung 103
5. Zweite und dritte Beratung 105
6. Annahme der Musterfeststellungsklage gegen die Stimmen der Opposition 106
V. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz als Vorbild der Musterfeststellungsklage 107
VI. Unterschiede zwischen dem KapMuG und den §§ 606ff. ZPO 109
B. Die Haftung nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen 111
I. Potentiell haftungsträchtige Verhaltensweisen des Musterklägers und seines Prozessbevollmächtigten 111
1. Verhaltensweisen des Musterklägers 112
a) Bis Beginn der ersten mündlichen Verhandlung 112
aa) Betreiben des Prozesses 112
bb) Bereitstellung von Informationen gegenüber den Verbrauchern 113
cc) Bereitstellung von Informationen gegenüber den prozessführenden Anwälten 113
dd) Weisungen gegenüber den prozessführenden Anwälten 114
b) Ab der ersten mündlichen Verhandlung 114
c) Ab Abschluss der ersten mündlichen Verhandlung bis Verfahrensende 116
2. Verhaltensweisen der prozessführenden Anwälte 116
a) Bis Beginn der ersten mündlichen Verhandlung 118
aa) Beratung und Belehrung 118
bb) Erstellung, Änderung und Erweiterung der Klageschrift 118
cc) Termine und Fristen 120
b) Ab der ersten mündlichen Verhandlung 120
aa) Unzureichender Vortrag 120
bb) Vergleichsabschluss 120
cc) Belehrung über Rechtsmittel‍(-fristen) 122
3. Ergebnis 122
4. Entstehen eines kausalen und zurechenbaren materiellen Schadens 123
a) Hypothetische Schadensursache 123
aa) „Schadensanlage“ 124
bb) Allgemeines Prozessrisiko 125
cc) Zwischenergebnis 126
b) Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch schadensbegünstigendes Verhalten des Geschädigten 127
aa) Keine Übertragbarkeit der Ergebnisse zum KapMuG 127
bb) Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch unterlassene Abmeldung 129
cc) Schutzzweck der Norm 130
II. Normative Anknüpfungspunkte 130
1. Gesamtbetrachtung 131
a) Klagebefugnis 131
b) Bindungswirkung 132
c) Anmeldung 132
2. Alternative Betrachtung 133
a) Klagebefugnis und Anmeldung 133
b) Bindungswirkung und Klagebefugnis 134
c) Anmeldung und Bindungswirkung 135
d) Zwischenergebnis 137
C. Zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einordnung? 137
D. Haftung des Musterklägers 140
I. Vertragliches Schuldverhältnis 140
1. Vertragsschluss 140
a) Rechtsbindungswille und inhaltliche Bestimmtheit 142
aa) Klageerhebung und öffentliche Bekanntmachung im Klageregister 142
(1) Fehlender materiell-rechtlicher Aussagegehalt der Klageerhebung 142
(2) Öffentliche Bekanntmachung ist keine offerta ad incertas personas 142
(a) Adressatenkreis nicht eingegrenzt 143
(b) Unzureichende finanzielle Ausstattung 144
(c) Fehlende Versicherbarkeit 147
(d) Zwischenergebnis 149
(3) § 663 BGB begründet keinen Vertragsschluss 149
(4) Ergebnis 150
bb) Verhandeln in der ersten mündlichen Verhandlung 151
cc) Zwischenergebnis 151
dd) Anmeldung zum Klageregister 151
ee) Ergebnis 153
b) Wirksamwerden 153
c) Ergebnis 154
2. Vertragstypen 154
a) Geschäftsbesorgungsverhältnis 155
aa) Vertragstypologische Qualifikationsmerkmale 155
(1) Tätigkeit 156
(2) Entgeltlichkeit 156
(3) Selbständigkeit 156
(4) Wirtschaftlichkeit 157
(5) Vermögensbezug 158
(6) Fremdnützigkeit 160
(7) Interessenwahrungscharakter 160
(8) Zwischenergebnis 161
bb) Rechtsfolgen 161
cc) Ergebnis 162
b) „Repräsentationsverhältnis mit Geschäftsbesorgungscharakter“ 162
c) Auftragsverhältnis 163
aa) Anspruchsvoraussetzungen 164
(1) Tätigkeit 164
(2) Unentgeltlichkeit 164
(3) Fremdnützigkeit 165
(4) Zwischenergebnis 165
bb) Rechtsfolgen 165
(1) Für den Beauftragten 165
(a) Pflicht zur weisungsgemäßen Geschäftsbesorgung 165
(b) Pflicht zur Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung 167
(2) Für den Auftraggeber 168
(a) Pflicht zur Vorschussleistung und zum Aufwendungsersatz 168
(b) Widerrufsrecht 168
(c) Zwischenergebnis 169
cc) Ergebnis 169
d) „Besonderes unkündbares Prozessrechtsverhältnis“ 169
e) Gesellschaft bürgerlichen Rechts 171
f) Zwischenergebnis 172
3. Ergebnis 173
II. Rechtsgeschäftliches Gefälligkeitsverhältnis 173
1. Einordnung als rechtsgeschäftliches Gefälligkeitsverhältnis 173
a) Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB 174
b) Rechtsbindungswille 175
2. Ergebnis 177
III. Stellvertretung, Sachwalterhaftung, Ermächtigung 177
IV. Geschäftsführung ohne Auftrag 178
1. Voraussetzungen 179
a) Verfahrensbetreibung stellt für den Musterkläger kein objektiv fremdes Geschäft dar 179
b) … zumindest aber ein auch-fremdes Geschäft 181
aa) Der Musterkläger als „pflichtgebundener Geschäftsführer“? 182
(1) Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und Kritik an dieser 182
(2) Systematische Einordnung 183
(3) Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum „pflichtgebundenen Geschäftsführer“ auf die Betätigung des Musterklägers 184
(4) Zwischenergebnis 185
bb) Wahrnehmung eines sonstigen auch-fremden Geschäfts 185
cc) Tatbestandliche Anknüpfung an die Anspruchsdurchsetzung 185
c) Fremdgeschäftsführungswille 187
d) Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung 189
e) Ergebnis 190
V. Besonderes gesetzliches Schuldverhältnis 191
1. Allgemeines zu gesetzlichen Schuldverhältnissen 191
2. Die Entstehung gesetzlicher Schuldverhältnisse 192
3. Die Beteiligung am Musterfeststellungsverfahren als besonderes gesetzliches Schuldverhältnis? 194
a) Tatbestand 194
aa) Aufeinandertreffen fremder Interessensphären 195
bb) Nachteile hieraus für die Beteiligten 195
cc) Tatbestandsmäßige Handlung 195
b) Rechtsfolgen 196
c) Zwischenergebnis 196
d) Rechtfertigung eines Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit des Musterklägers 196
aa) Unzureichende finanzielle Ausstattung und unversicherbares Haftungsrisiko 197
bb) Übernahme von Verantwortung gegenüber altruistischer Betätigung 198
cc) Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör der Verbraucher? 200
dd) Erfolgsaussichten des Modells der Musterfeststellungsklage 202
ee) Gerechtigkeitserwägungen 203
ff) Zwischenergebnis 204
e) Zwischenergebnis 205
4. Ergebnis 205
VI. Deliktische Haftung 205
1. Haftungsmaßstab 205
a) Trennung zwischen einer Haftungsprivilegierung zugunsten des Musterklägers und zugunsten seines Anwalts 206
b) Angemessenheit einer Haftungsprivilegierung zugunsten des Musterklägers 207
c) Methodische Umsetzung einer Haftungsbeschränkung 208
aa) Keine analoge Anwendung der Haftungsreduzierungen der unentgeltlichen Verträge 208
bb) Keine analoge Anwendung der Haftungsprivilegierung des § 680 BGB 210
cc) Keine analoge Anwendung von § 708 BGB 211
dd) Keine analoge Anwendung der §§ 31a, 31b BGB 211
ee) Stillschweigender Haftungsverzicht 212
(1) Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsverzichts 212
(2) Übertragbarkeit auf die Musterfeststellungsklage 214
2. Anspruchsgrundlagen 217
3. Ergebnis 218
VII. Zusammenfassung der Ergebnisse 218
E. Haftung des Musterklägeranwalts 218
I. Vertrag 218
II. Echter Vertrag zugunsten Dritter 219
III. Unechter Vertrag zugunsten Dritter 220
IV. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 221
1. Abgrenzung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zur Drittschadensliquidation 222
2. Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 223
a) Leistungsnähe 223
b) Schutzwürdiges Einbeziehungsinteresse des Musterklägers 225
c) Erkennbarkeit 227
d) Schutzbedürftigkeit 229
e) Zwischenergebnis 232
3. Ergebnis 232
V. Drittschadensliquidation 232
1. Die Drittschadensliquidation als Ausnahme vom Prinzip des Gläubigerinteresses 233
2. Vergleichbarkeit mit den anerkannten Fallgruppen der Drittschadensliquidation 234
a) Keine Sonderverbindung und keine zufällige Schadensverlagerung 235
b) Unzulässige Schadenshäufung 236
3. Rechtliche Hindernisse: Fehlende Rechtsbeziehung der Verbraucher zum Musterkläger 237
4. Praktische Hindernisse: Aufwendige Schadensabwicklung 237
5. Ergebnis 238
VI. Deliktische Haftung 238
VII. Zusammenfassung der Ergebnisse 239
F. Ergebnis und abschließende Bewertung 240
I. Zusammenfassung der Ergebnisse 240
II. Vergleich zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz 240
III. Notwendigkeit einer weitergehenden Haftung 241
IV. Billigkeit des Ergebnisses 244
V. Vereinbarkeit mit den Zielen des Gesetzgebers 246
VI. Abschließende Bewertung 247
Teil 3: Die Lehren für die Umsetzung des „New Deal for Consumers“ 249
A. Der „New Deal for Consumers“ 249
I. Das europäische Gesetzgebungsverfahren 249
II. Die wesentlichen Inhalte der Richtlinie 251
1. Verbandsklage ergänzt bisheriges System 251
2. Gerichtliches oder behördliches Verfahren 252
3. Opt-in- oder Opt-out-Mechanismus 252
4. Ausrichtung auf Unterlassung und Abhilfe 252
5. Echte Repräsentation 253
6. Umfassende Klagebefugnis zugunsten qualifizierter Einrichtungen 253
7. Differenzierte Informationspflichten 253
8. Finanzierung einer Verbandsklage 254
III. Maßgaben für eine Umsetzung in Deutschland unter Berücksichtigung der Haftungsproblematik 254
B. Umsetzung mit Haftung des Verbandsklägers 256
C. Umsetzung ohne Haftung des Verbandsklägers 259
I. Einschränkung der Bindungswirkung nach § 613 ZPO 260
1. Nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs 260
2. Isolierung des fehlerhaften Teils 261
3. Lediglich faktische Präjudizwirkung 261
4. Ergebnis 262
II. Verlängerung der Anmelde- und Rücknahmemöglichkeit nach § 608 ZPO 262
III. Ausweitung der Klagebefugnis nach § 606 ZPO 263
1. Annäherung an das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz 263
2. Zulassen von Verbraucherzusammenschlüssen 264
3. Ergebnis 264
D. Eigener Vorschlag 264
I. Ausgangspunkt im deutschen Recht 264
II. Nebeneinander von KapMuG und MuFKlG 267
III. Sperrwirkung nur für Verfahren derselben Klageart 267
IV. Haftungsausschluss für Verbandsklagen 268
V. Zusammenfassung 269
Endergebnis 270
Literaturverzeichnis 272
Stichwortverzeichnis 286