Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor chinesischem Hintergrund
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Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor chinesischem Hintergrund
Studien zum vergleichenden Privatrecht / Studies in Comparative Private Law, Vol. 18
(2022)
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About The Author
Wangjie Chen studierte von 2009 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Tongji Universität in Shanghai, wo er 2012 das juristische Staatsexamen der Volksrepublik China ablegte. Anschließend begann er dort weiter das Masterstudium in Jura, das er 2016 abschloss. Gefördert durch ein DAAD-Stipendium absolvierte er von 2014 bis 2016 das LL.M.-Studium an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Promotion erfolgte im Jahr 2022 bei Prof. Dr. Gerhard Wagner an der Humboldt-Universität zu Berlin. Während seines Promotionsstudiums wurde er von der Friedrich-Ebert-Stiftung gefördert. Seit Dezember 2022 ist er Associate Professor an der Intellectual Property School der East China University of Political Science and Law.Abstract
Rechtsstreitigkeiten um Persönlichkeitsrechte sind nicht selten, insbesondere in Bezug auf wirtschaftliche Gewinne. Die Untersuchung richtet den Fokus auf das postmortale Persönlichkeitsrecht. Es ist in diesem Zusammenhang besonders interessant, da es keine eindeutige Antwort auf die Frage gibt, wer der Träger des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist. Die Arbeit befasst sich eingehend mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht, insbesondere mit den vermögenswerten Bestandteilen.In Verbindung mit den Bestimmungen des Buches »Persönlichkeitsrecht« des chinesischen Zivilgesetzbuches und durch eine vergleichende Untersuchung des deutschen Persönlichkeitsrechts und den Erkenntnissen der Rechtsökonomie werden die Mängel und Unzulänglichkeiten der chinesischen Gesetzgebung zum Persönlichkeitsrecht aufgezeigt. Darüber hinaus erarbeitet der Autor einen Vorschlag, wie das postmortale Persönlichkeitsrecht und seine vermögenswerten Bestandteile besser geschützt werden können.»Protection of the Pecuniary Elements of the Post-Mortem Personality Right from the Chinese Background«: This thesis deals in depth with the post-mortem right of personality, in particular with the pecuniary elements. In addition, the author attempts to answer important questions about post-mortem personality rights. On the basis of a comparative study with German personality law and the findings of the economics, the deficits of Chinese legislation on post-mortem personality law are pointed out and suggestions for improvement presented.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einführung und Problemstellung | 19 | ||
A. Die Entwicklung der chinesischen Persönlichkeitsrechte | 22 | ||
I. Die Entwicklung der Persönlichkeitsrechte vor der Gründung der VR China | 22 | ||
1. Die Entstehung des Begriffs der Persönlichkeit, des Persönlichkeitsschutzes und des Namensrechts im Entwurf-Qing-ZGB (von 1908 bis 1911) | 22 | ||
2. Das Persönlichkeitsrecht im Entwurf Republik-China-ZGB (von 1926 bis 1929) | 25 | ||
3. Das Persönlichkeitsrecht im ZGB der Republik China (von 1929 bis 1949) | 26 | ||
4. Zwischenergebnis | 27 | ||
II. Die Entwicklung der Persönlichkeitsrechte nach der Gründung der VR China | 27 | ||
1. Frühere gescheiterte Versuche für die Kodifikation des ZGB der VR China | 27 | ||
2. In der AGZ | 28 | ||
3. Im Deliktgesetz | 30 | ||
4. Kodifikation des ZGB der VR China | 31 | ||
a) Das Persönlichkeitsrecht im Allgemeinen Teil des CZGB | 31 | ||
aa) Bestimmungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht | 31 | ||
bb) Bestimmungen zu den Besonderen Persönlichkeitsrechten | 33 | ||
cc) Exkurs: Besonderer Persönlichkeitsschutz für Helden und Gefallene | 33 | ||
b) Das Persönlichkeitsrecht im Buch Persönlichkeitsrecht des CZGB | 35 | ||
5. Zwischenergebnis | 36 | ||
III. Wichtige Erkenntnisse über das Persönlichkeitsrecht | 36 | ||
1. Die Begriffe der Persönlichkeit, des Persönlichkeitsrechts und der Persönlichkeitsinteressen | 36 | ||
a) Besondere Persönlichkeitsrechte | 37 | ||
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht | 38 | ||
c) Die Beziehung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den besonderen Persönlichkeitsrechten | 40 | ||
2. Die wichtigen Eigenschaften der Persönlichkeitsrechte und die Auswirkung der Eigenschaften auf die kommerzielle Verwendung der Persönlichkeitselemente | 41 | ||
a) Verfügungsgewalt über eigene Persönlichkeitsinteressen und die Voraussetzung für eine kommerzielle Verwendung der Persönlichkeitselemente | 41 | ||
b) Unauflöslichkeit des Persönlichkeitsrechts auch bei der kommerziellen Verwendung der Persönlichkeitsmerkmale und Probleme | 42 | ||
3. Träger des Persönlichkeitsrechts | 43 | ||
a) Natürliche Person | 43 | ||
b) Verstorbene | 44 | ||
c) Nasziturus | 45 | ||
d) Juristische Personen und andere Organisationen | 47 | ||
e) Zwischenergebnis | 47 | ||
4. Kommerzielle Nutzung der Persönlichkeitsmerkmale, ideelle und vermögenswerte Bestandteile des Persönlichkeitsrechts | 48 | ||
a) Wirtschaftliche Werte der Persönlichkeitselemente | 48 | ||
b) Kommerzielle Nutzung von Persönlichkeitselementen mit oder ohne Zustimmung des Rechtsinhabers | 49 | ||
c) Kommerzialisierbare versus unkommerzialisierbare Persönlichkeitsinteressen | 50 | ||
d) Ideelle und vermögenswerte Bestandteile des Persönlichkeitsrechts | 51 | ||
5. Wichtige Überlegungen bei der Beurteilung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die angemessene Verwendung der Persönlichkeitsinteressen | 52 | ||
a) Besondere Gruppen von Tätern und Geschädigten | 53 | ||
aa) Person der Zeitgeschichte: Notwendige „Opferung“ des Persönlichkeitsschutzes und gerechtfertigte Interessen | 54 | ||
(1) Politische Personen der Zeitgeschichte | 54 | ||
(2) Gesellschaftliche Personen der Zeitgeschichte | 55 | ||
(3) Verhältnisse zwischen den Prominenten und den Massenmedien | 55 | ||
(4) Relative Personen der Zeitgeschichte | 56 | ||
bb) Medien: Pressefreiheit und Begrenzungen | 56 | ||
(1) Medien und Pressefreiheit | 56 | ||
(2) Begrenzung der Pressefreiheit und Kriterien | 57 | ||
b) Fair Use der Persönlichkeitsinteressen und Bewertungskriterien der angemessenen Nutzung | 59 | ||
aa) Fair-Use der Persönlichkeitsinteressen bei der Nachrichtenberichterstattung oder der Überwachung durch die öffentliche Meinung | 59 | ||
bb) Kriterien für Unfair-Use der Persönlichkeitsinteressen | 60 | ||
cc) Fair-Use der Persönlichkeitsinteressen bei den anderen Fällen | 60 | ||
6. Ansprüche für den Schutz der Persönlichkeit | 61 | ||
a) Persönlichkeitsrechtsansprüche | 61 | ||
aa) Unterschied zwischen den Persönlichkeitsrechtsansprüchen und den Deliktsansprüchen | 61 | ||
(1) Kein Erfordernis eines Täterverschulden | 62 | ||
(2) Keine Verjährung des Persönlichkeitsrechtsanspruchs | 62 | ||
(3) Kein Erfordernis der Vornahme einer unerlaubten Handlung | 62 | ||
(4) Verschiedene Funktionen | 62 | ||
(5) Kein Schadenseintritt | 63 | ||
bb) Persönlichkeitsrechtsansprüche | 63 | ||
b) Deliktsanspruch | 64 | ||
aa) Ersatzanspruch auf materielle Schäden | 66 | ||
(1) Das Recht auf Leben, Körper und Gesundheit | 66 | ||
(2) Andere Persönlichkeitsinteressen | 66 | ||
bb) Entschädigungsanspruch | 66 | ||
cc) Nebeneinander und selbstständige Geltendmachung von deliktischen Ansprüchen und Persönlichkeitsrechtsansprüchen | 69 | ||
c) Exkurs: Einstweilige Verfügung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts | 70 | ||
B. Das postmortale Persönlichkeitsrecht und der Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts in China | 72 | ||
I. Die Entwicklung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch die richterliche Rechtsfortbildung | 72 | ||
1. Exkurs: Funktion der autoritativen Auslegung und Musterentscheidung | 72 | ||
a) Autoritative Auslegung | 73 | ||
b) Musterentscheidung | 74 | ||
2. Autoritative Auslegungen und Musterentscheidungen zum postmortalen Persönlichkeitsrecht | 75 | ||
a) Autoritative Auslegungen zum Schutz der ideellen Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 77 | ||
aa) Antwort zum Ehrenschutz | 77 | ||
bb) Antwort zu Hai Deng 1 und Antwort zu Hai Deng 2 | 79 | ||
cc) Auslegung zum Ehrenrecht | 80 | ||
dd) Auslegung für immaterielle Schäden | 80 | ||
b) Autoritative Auslegung zum Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 81 | ||
aa) Antwortschreiben des Zivilsenats des Obersten Volksgerichts | 81 | ||
bb) Antwort zu Lu Xun | 82 | ||
c) Musterentscheidung zum postmortalen Persönlichkeitsrecht | 83 | ||
aa) Fall Li Siguang | 83 | ||
bb) Fall Peng Jiazhen | 83 | ||
cc) Fall Fünf Helden des Langya Bergs | 85 | ||
d) Bewertung der autoritativen Auslegungen und der Musterentscheidungen zum postmortalen Persönlichkeitsrecht | 86 | ||
aa) Schutz der postmortalen Persönlichkeitsinteressen: Vom Genuss des Persönlichkeitsrechts wie bei einer natürlichen Person bis zum spezifischen postmortalen Persönlichkeitsinteresse | 86 | ||
bb) Anspruchssteller des Entschädigungsanspruchs | 87 | ||
cc) Unklare Einstellung zum Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 88 | ||
II. Ergänzung durch das CZGB für den Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts und die damit verbundenen Probleme und Defizite | 90 | ||
1. Gesetzlicher Schutzumfang der postmortalen Persönlichkeitsinteressen | 91 | ||
2. Schutzdauer des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 92 | ||
3. Träger des postmortalen Persönlichkeitsrechts und die damit verbunden Diskussionen | 93 | ||
a) Theorien zum Träger des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 93 | ||
aa) Theorie zum Verstorbenen als fortbestehender Träger seiner eigenen Persönlichkeitsrechte (Fortbestehungstheorie) | 93 | ||
bb) Theorie zum Andenkensschutz der Angehörigen | 94 | ||
cc) Theorie zum Schutz des öffentlichen Interesses | 97 | ||
b) Diskussion und Auswahl von drei Theorien | 98 | ||
aa) Widerlegung der Fortbestehungstheorie | 99 | ||
bb) Widerlegung der Theorie zum Schutz des öffentlichen Interesses | 100 | ||
cc) Befürwortung der Theorie zum Andenkensschutz | 101 | ||
(1) Die Theorie ist konsistent mit der Gesetzesnorm zur Rechtsfähigkeit | 101 | ||
(2) Die Theorie ist am ehesten mit dem Antragsteller nach dem Gesetz vereinbar | 101 | ||
(3) Die Theorie besteht in Übereinstimmung mit der im CZGB vorgesehenen Schutzfrist | 102 | ||
(4) Die Theorie besteht im Einklang mit der Unvererblichkeit des Persönlichkeitsrechts gemäß § 992 CZGB | 103 | ||
(5) Integration von öffentlichen und privaten Interessen | 103 | ||
4. Defizite der Theorie zum Andenkensschutz im Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts und ökonomische Analyse | 104 | ||
a) Ungeregelte vermögenswerte Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts im CZGB und kommerzialisierbare Persönlichkeitselemente | 104 | ||
b) Ungelöstes Schutzproblem zu den vermögenswerten Bestandteilen des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch die Theorie zum Andenkensschutz | 105 | ||
c) Ökonomische Analyse der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts als ausschließliches Vermögensrecht und die damit verbundenen Fragen | 106 | ||
aa) Effizienz – Kaldor-Hicks-Kriterium | 107 | ||
bb) Erörterung eines hypothetischen Falles aus ökonomischer Ansicht, in dem der vermögenswerte Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen als ausschließliches Vermögensrecht gewährt werden soll | 108 | ||
(1) Szenario 1: Das persönlichkeitsrechtliche Vermögensinteresse des Verstorbenen würde nicht als ausschließliches Vermögensrecht anerkannt | 108 | ||
(2) Szenario 2: Das persönlichkeitsrechtliche Vermögensinteresse des Verstorbenen würde als ausschließliches Vermögensrecht anerkannt | 110 | ||
(3) Zusammenfassung des hypothetischen Falls: Die Anerkennung des persönlichkeitsrechtlichen Vermögensinteresses des Verstorbenen als ausschließliches Vermögensrecht kann Effizienz erzielen | 111 | ||
cc) Das Coase-Theorem und Effizienz durch Zuweisung des Vermögensrechts auf die postmortalen Persönlichkeitsmerkmale | 112 | ||
dd) Ökonomische Analyse der Übertragbarkeit des Vermögensrechts | 113 | ||
ee) Zwischenergebnis | 115 | ||
5. Die Schaffungsmöglichkeit eines Vermögensrechts auf die vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts aus rechtsdogmatischer Sicht | 115 | ||
a) Die Natur der Vererbung des Vermögensrechts auf die vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 115 | ||
b) Die Schaffungsbefugnis eines Vermögensrechts auf die vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch das Oberste Volksgericht | 116 | ||
c) Exkurs: Vorherige Schaffung eines Vermögensrechts durch das Oberste Volksgericht, das die Vererbbarkeit des wirtschaftlichen Werts eines ideellen Interesses vom Verstorbenen verkappt anerkannt hat | 117 | ||
d) Referenzpunkt: Das duale Modell des Schutzes der Urheberpersönlichkeit und der Urhebervermögensrechte im chinesischen Urheberrechtsgesetz | 119 | ||
e) Verbesserung des Schutzmodells der postmortalen Persönlichkeitsrechte unter der Theorie zum Andenkensschutz durch Anlehnung an das duale Schutzmodell des Urheberrechts | 121 | ||
6. Ansprüche wegen der Verletzung der postmortalen Persönlichkeitsinteressen nach dem verbesserten Schutzmodell unter der Theorie zum Andenkensschutz | 122 | ||
C. Das Persönlichkeitsrecht in Deutschland und sein Schutz für die vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 124 | ||
I. Entwicklung des Persönlichkeitsrechts vor dem 2. Weltkrieg in Deutschland | 124 | ||
1. Einstellungen und Bestimmungen zum Persönlichkeitsrecht in der deutschen Kodifikation des BGB | 124 | ||
2. Der Fall „Bismarck“ und das Bildnisrecht im KUG | 125 | ||
a) Der Weg des RG zum Schutz der Persönlichkeit des Verstorbenen im Fall „Bismarck“ | 125 | ||
b) Recht am eigenen Bild im KUG | 126 | ||
II. Die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland | 127 | ||
1. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das besondere Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB | 127 | ||
a) Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den BGH | 127 | ||
b) Die verfassungsmäßige Bestätigung für die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das BVerfG | 128 | ||
2. Exkurs: Gescheiterte Gesetzgebungsversuche für das Persönlichkeitsrecht | 130 | ||
3. Schutz für immaterielle und materielle Interessen des Persönlichkeitsrechts durch den BGH | 132 | ||
4. Das deutsche postmortale Persönlichkeitsrecht | 133 | ||
a) Bestimmungen der anderen Gesetze über das postmortale Persönlichkeitsrecht | 133 | ||
b) Die Anerkennung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch die richterrechtliche Rechtsfortbildung | 135 | ||
aa) Die Anerkennung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch den BGH | 135 | ||
(1) Fall Cosima Wagner: Vorposten der Anerkennung des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 135 | ||
(2) Fall Mephisto: Formelle Anerkennung des Schutzes der ideellen Persönlichkeitsinteressen des Verstorbenen | 136 | ||
bb) Die verfassungskonforme Anerkennung und Korrektur des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch das BVerfG | 137 | ||
c) Der Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch die richterliche Rechtsfortbildung | 138 | ||
aa) Die Anerkennung der Vererbbarkeit der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch den BGH | 138 | ||
(1) Fall Marlene Dietrich: Die Anerkennung der Vererbbarkeit des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch den BGH | 139 | ||
(2) Fall „Der blaue Engel“: Übertragbarkeit des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 140 | ||
bb) Verfassungskonforme Bestätigung für die Vererbbarkeit des vermögenswerten Persönlichkeitsinteresses durch das BVerfG | 141 | ||
d) Schutzdauer des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 142 | ||
aa) Die 10-jährige Schutzdauer des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechts, § 22 Abs. 3 KUG analog | 142 | ||
bb) Unbestimmte Schutzdauer des ideellen Persönlichkeitsinteresses des Verstorbenen | 143 | ||
5. Rechtswidrigkeit und Interessenabwägung | 144 | ||
6. Ansprüche gegen die Verletzung des Persönlichkeitsrechts | 146 | ||
a) Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Gegendarstellungsanspruch | 146 | ||
aa) Unterlassungsanspruch | 146 | ||
bb) Beseitigungsanspruch und Gegendarstellungsanspruch | 147 | ||
b) Entschädigungsanspruch | 148 | ||
aa) Richterliche Rechtsfortbildung für den Entschädigungsanspruch bei der Persönlichkeitsrechtsverletzung: Von der analogen Anwendung des § 847 a.F. BGB zum Beruhen auf dem Schutzauftrag der Art. 1 und Art. 2 I GG | 148 | ||
bb) Unvererbbarkeit des Entschädigungsanspruchs | 150 | ||
c) Anspruch auf materiellen Schadensersatz und auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung | 150 | ||
d) Herausgabeanspruch | 153 | ||
D. Vergleichende Untersuchung zwischen den deutschen und chinesischen postmortalen Persönlichkeitsrechten und ökonomische Analyse | 154 | ||
I. Der Vergleich des Entwicklungswegs des Persönlichkeitsrechts zwischen China und Deutschland und der Schutzumfang der Persönlichkeitsrechte natürlicher Personen | 155 | ||
1. Zivilrechtliche Gesetzgebung des Persönlichkeitsrechts in China v. „Case Law“ in Deutschland | 155 | ||
2. Vergleich des Schutzumfangs des Persönlichkeitsrechts der natürlichen Personen zwischen China und Deutschland | 156 | ||
II. Vergleichende Untersuchung des postmortalen Persönlichkeitsrechts zwischen China und Deutschland (China anhand des verbesserten Schutzmodells) | 157 | ||
1. Das deutsche postmortale Persönlichkeitsrecht | 157 | ||
2. Das chinesische postmortale Persönlichkeitsrecht (anhand des verbesserten Schutzmodells) | 159 | ||
3. Vergleichende Untersuchung über den Träger des postmortalen Persönlichkeitsrechts (China anhand des verbesserten Schutzmodells) | 160 | ||
4. Vergleichende Untersuchung über den Schutzbereich des postmortalen Persönlichkeitsrechts (China anhand des verbesserten Schutzmodells) | 161 | ||
III. Vergleichende Untersuchung über Begrenzungen auf das postmortale Persönlichkeitsrecht zwischen China und Deutschland | 163 | ||
1. Kollidierende Interessen als Begrenzungen des Persönlichkeitsrechts | 163 | ||
2. Ökonomische Analyse von Interessenkonflikten und angemessene Nutzung von Persönlichkeitselementen | 166 | ||
a) Die Rolle der „Learned-Hand-Formel“ bei der Bemessung des Sorgfaltsmaßstabs | 166 | ||
b) Ökonomische Grundlagen der Meinungsfreiheit/Pressefreiheit | 169 | ||
c) Positive externe Effekte und eine angemessene Nutzung von Persönlichkeitselementen durch Dritte | 171 | ||
3. Vergleichende und ökonomische Analyse der zeitlichen Beschränkung des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 173 | ||
a) Vergleichende Untersuchung der Schutzdauer des postmortalen Persönlichkeitsrechts zwischen China und Deutschland (China unter dem verbesserten Schutzmodell) | 173 | ||
b) Ökonomische Analyse der Schutzfrist des postmortalen Persönlichkeitsrechts und Vorschlag für eine feste Schutzdauer des vermögenswerten Bestandteils des postmortalen Persönlichkeitsrechts in China | 175 | ||
4. Vergleichende und ökonomische Analyse der chinesischen und deutschen Ansprüche | 177 | ||
a) Vergleichende Untersuchung über chinesische und deutsche Ansprüche gegen die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 177 | ||
b) Bewertung der unterschiedlichen Haltungen Chinas und Deutschlands gegenüber dem Geldentschädigungsanspruch wegen der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts und ökonomische Analyse | 180 | ||
aa) Bewertung der Funktionen des Geldentschädigungsanspruchs bei der postmortalen Persönlichkeitsrechtsverletzung und vergleichende Untersuchung | 180 | ||
bb) Ökonomische Analyse des Geldentschädigungsanspruchs bei der postmortalen Persönlichkeitsrechtsverletzung | 181 | ||
(1) Szenario 1: Ohne Gewährung des Entschädigungsanspruchs wird ein effizientes Vorsorgeniveau bei einer fährlässigen Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts niemals erreicht | 181 | ||
(2) Szenario 2: Entschädigungsanspruch dient hauptsächlich einer abschreckenden Präventionsfunktion bei der vorsätzlichen Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts | 183 | ||
Zusammenfassung der wichtigen Ergebnisse der Arbeit | 184 | ||
Anhang: Wichtige Bestimmungen des CZGB zum Persönlichkeitsrecht | 192 | ||
Literaturverzeichnis | 197 | ||
Stichwortverzeichnis | 204 |