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Private Investigations im Wandel – Rechtsstaatlich (un)bedenkliche Phänomene?

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Prechtel, V. (2022). Private Investigations im Wandel – Rechtsstaatlich (un)bedenkliche Phänomene?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58735-3
Prechtel, Vera. Private Investigations im Wandel – Rechtsstaatlich (un)bedenkliche Phänomene?. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58735-3
Prechtel, V (2022): Private Investigations im Wandel – Rechtsstaatlich (un)bedenkliche Phänomene?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58735-3

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Private Investigations im Wandel – Rechtsstaatlich (un)bedenkliche Phänomene?

Prechtel, Vera

Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht, Vol. 5

(2022)

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About The Author

Vera Prechtel studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und absolvierte 2021 die Erste Juristische Prüfung. Bereits während des Studiums richtete sie ihren Fokus auf das Strafrecht; den Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften schloss sie mit der Gesamtnote »sehr gut« ab. 2022 wurde sie mit einer wirtschaftsstrafrechtlichen Arbeit promoviert; promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Boutique-Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in München tätig und übernahm Lehraufträge im Strafrecht und Öffentlichen Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Anschluss an die Promotion widmete sie sich dem Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg. Hierbei sammelte sie praktische Erfahrungen durch die Mitarbeit in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf und war fortwährend als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich des Strafrechts tätig. Seit 2023 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet in einer ausschließlich auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Nürnberg als Strafverteidigerin.

Abstract

Vera Prechtel betrachtet Private Investigations vor dem Hintergrund der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Eine Abgrenzung der Investigation-Typen erfolgt anhand des Kriteriums der sog. »Weisungsabhängigkeit«. Berücksichtigung finden insbesondere die im VerSanG-E enthaltenen Regelungen.

Interne Erhebungen können eine Chance für die Verteidigung darstellen, zugleich aber u. U. zu einer rechtsstaatlich problematischen Privatisierung von Aufklärungstätigkeit in dem Sinne führen, dass Untersuchungsführer faktisch als Hilfsorgane der Strafverfolgungsbehörden fungieren. Die Arbeit beschäftigt sich im Kern mit der Frage, (ab) wann Private Investigations (aufgrund diverser Anreizregelungen, Vorgaben hinsichtlich der Investigation-Durchführung sowie undurchsichtiger Beschlagnahmeschutzvorschriften) als bedenkliche »Kooperationsphänomene«, welche mit rechtsstaatlichen Mindeststandards konfligieren, zu klassifizieren sind und wie dieser Malaise zufriedenstellend entgegengetreten werden kann.
Private Investigations in Transition. Phenomena Unobjectionable to the Rule of Law?: Vera Prechtel examines private investigations against the background of the criminal defendants’/defence rights. She differentiates between the various types of investigations and analyzes the extent to which private investigations not only represent an opportunity for the defence, but may also conflict with minimum requirements of the rule of law, especially when private investigators act as de facto auxiliary bodies or according to instructions from the prosecution authorities.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
1. Teil: Hinführung 21
A. Gegenstand der Untersuchung und Problemaufriss 21
B. Überblick über die Struktur und den Gang der Untersuchung 27
2. Teil: Private Investigations in Unternehmen – Einführung und Überblick 31
A. Strafverfahren im Wandel: Gründe für den stetig zunehmenden Bedeutungsgewinn der Private Investigations 32
I. „Unverzichtbares Instrument“ zur Durchführung von Unternehmensstrafverfahren aufgrund bestehender Ressourcenknappheit? 33
II. Entlastung der Strafjustiz – ein Déjà-vu? 35
B. Internal Investigations 37
I. Internal Investigations als Querschnittsmaterie – Motive für die Durchführung einer (Corporate) Internal Investigation 38
II. Unternehmensinterne Untersuchungen: Wesentlicher Teil von „Compliance“ 41
1. Begriffsklärung „Compliance“ 41
2. Pflicht zur Implementierung eines Compliance-Management-Systems? 45
3. Zusammenspiel von Internal Investigations und Compliance-Mana‍ge‍ment-‌Systemen 48
a) „Internal Investigations“ als wesentlicher Bestandteil eines effektiven, wirksamen Compliance-Mana‍ge‍ment-‌Systems? 48
b) Exkurs: Compliance Audits 50
c) Faktische Pflicht zur Durchführung von (Compliance) Internal Investigat‍i‍o‍ns? 50
III. Kooperative Internal Investigations: Informationsweitergabe als kooperative Verteidigungsstrategie 52
1. Kooperationsmodell als Win-Win-Situation 53
2. Neue Verteidigungsstrategie und „Unternehmensverteidigung“ als Betätigungsfeld: Geburt eines „Neuen Strafverteidigertypus“ ohne Kampfgeist? 54
3. Wahl der (kooperativen) Verteidigungsstrategie: Umfassende, vorausgehende Sachverhaltsaufklärung als unerlässliche Entscheidungsgrundlage 56
IV. Zusammenfassender Überblick der Internal Investigations: Klassifizierung als Verteidigungsinstrumente? 58
C. External Investigations – „Unabhängiger“ Investigation-Typus als Ermittlungssurrogat? 60
I. SEC-Investigations als Ursprung der External Investigations? 61
II. External Investigations als in der Rechtspraxis zunehmend geläufiger Investigation-Typus 62
1. „Outsourcing“ am Beispiel U.S. v. Connolly 62
a) Vornahme der Investigation nach behördlichen Weisungen 63
b) Keine parallele Durchführung staatlicher Ermittlungen 64
2. Volkswagen und Jones Day – jüngste Meldungen aus dem Bereich der External Investigations 65
a) Sachverhaltsschilderung 65
b) Staatliche Aufklärung auf Rechnung des Unternehmens 66
III. „Weisungsabhängigkeit“ – Wesentliches Abgrenzungskriterium der Private Investigations 67
IV. Abgrenzung der Investigations – Tatsächliche Durchführung entscheidend 68
D. Internal und External Investigations: Worin liegt der Unterschied dieser privaten Sachverhaltsaufklärungen? 69
I. Exkurs: Unterschiedliche Ausgangs- und Interessenlagen von Internal Investigations und staatlichen Ermittlungen bzw. External Investigations 69
1. Zwei Paar Stiefel – Wesensverschiedenheit von Internal Investigations und staatlichen Ermittlungen 70
2. Kooperative Internal Investigations – Schnittstellen zur hoheitlichen Sphäre 72
3. External Investigations als private Sachverhaltsaufklärung im Interessenkreis der staatlichen (Strafverfolgungs-)‌Behörden? 73
II. Notwendigkeit einer peniblen Differenzierung zwischen Internal und External Investigations 74
III. Genaue Terminologie: „Hilfsmittel“ zur Vermeidung von Verwechslungen der Investigation-Typen 75
3. Teil: „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ – Exempel für gegenwärtige und künftig zu erwartende (bedenkliche) Entwicklungen und Tendenzen 77
A. Reform des Unternehmenssanktionenrechts – Die unendliche Geschichte? 79
I. Steter Tropfen höhlt den Stein: Etappen auf dem Weg zu einem „Unternehmensstrafrecht“ 79
II. Fehlende Möglichkeit der effektiven Bekämpfung von Unternehmenskriminalität? 80
III. Das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft: Reaktive Gesetzgebung und Symbolpolitik? 82
B. Private Investigations – Unabdingbare „Hilfsmittel“ im Kampf gegen die Unternehmenskriminalität 84
I. Anreizregelung in § 15 Abs. 3 S. 2 Nr. 7 VerSanG-E – Motivator zur Offenlegung der aus einer (Compliance) Internal Investigation resultierenden Unterlagen 85
II. Anreizsystem in §§ 16–18 VerSanG-E 87
1. §§ 16–18 VerSanG-E – „Zuckerbrot-und-Peitsche“-Prinzip 87
2. Einordnung der „verbandsinternen Untersuchungen“ – Regulierung und Anpassung der „altbewährten“ Internal Investigations oder neuer „Investigation-‌Typus“? 88
a) „Schlüsselnorm“ § 17 VerSanG-E – definiertes Regelungskorsett 89
aa) „Wesentlicher“ Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung und umfassende, frühzeitige Ergebnisoffenlegung – Substitution der staatlichen Ermittlungen? 89
bb) Durchführung von Mitarbeiterinterviews nach staatlichen Grundsätzen 91
cc) Ausgestaltung der Investigation im Ermessen der Verfolgungsbehörde 93
dd) Zweck des Trennungsgebots: Vermeidung von Interessenkonflikten bei einer Personenidentität und fehlende Unabhängigkeit des Unternehmensverteidigers 95
b) „Verbandsinterne Untersuchung“ alias External Investigation 98
III. Kostenträchtige Konsequenz: Doppelte Investigation-Durchführung 101
IV. Zunehmender Sanktionierungswille trifft auf Ressourcenknappheit: „Outsourc‍ing“ als (rechtsstaatlich akzeptables) Mittel der Wahl? 103
4. Teil: Revolutioniertes und reformiertes Wirtschaftsstrafverfahren oder rechtsstaatlich unzulässige Erosion von Verteidigungsrechten – Quo vadis? 105
A. Exkurs: Vereinbarkeit der Private Investigations mit (wesentlichen) Prozessmaximen 106
B. Modernisierung des Wirtschaftsstrafverfahrens und zunehmende Verschlankung – Wo verläuft die Grenze des Pragmatismus? 109
I. Verteidigungsrechte – Hohes Gut eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats 109
II. Exkurs: Beschuldigten- und Verteidigungsrechte des Verbandes? 110
1. Subjektstellung des Verbandes und Recht auf Verteidigerbeistand? 110
2. Das nemo tenetur-Prinzip und dessen Anwendbarkeit auf juristische Personen 112
a) Bundesverfassungsgericht – Positionierung contra Geltung des nemo tenetur-Prinzips für juristische Personen 112
b) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Positionierung pro Geltung des nemo tenetur-Prinzips für juristische Personen 113
c) Positionierung pro Anwendbarkeit des Schweigerechts für Verbände 113
3. Geltung der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte im Verbandssanktionsverfahren 116
III. Private Investigations: Rechtsstaatlich inakzeptable Kräfteverlagerung? 116
1. Vorgabe der Verteidigungsstrategie: Unzulässige Einschränkung der effektiven Verteidigung 117
2. Private Investigation – Freiverantwortliche, verteidigungsgesteuerte Kooperation oder selbstbelastendes Outsourcing-Modell? 119
a) Kooperationsgebot versus Kooperationszwang – Das Unternehmen als „Herr seiner Investigations bzw. Unterlagen“ oder als „Spielball“ des Staates? 119
aa) Ausgangsproblem: Entstehung begehrter Unterlagen im Rahmen der Durchführung einer Private Investigation 120
bb) Zugriff staatlicher Behörden auf Unterlagen aus Private Investigations mittels Zwangsmaßnahmen 121
cc) Faktischer Kooperationszwang aufgrund Gefahr staatlichen Zugriffs 122
b) Verhinderung eines Kooperationszwangs durch (weitreichenden) Schutz vor staatlichem Zugriff und jederzeitige Unterlagenkontrolle – Beschlagnahmeschutz als „Wunderwaffe“ einer effektiven Verteidigung 123
3. Kooperation oder Kapitulation – „Zweistufigkeit“ als Unbedenklichkeitskriterium 124
C. Unbedenkliche Integration der Private Investigations in das deutsche Straf‍(prozess)‌recht unter Wahrung der Interessen der Beteiligten – Die „Quadratur des Kreises“? 124
I. Internal Investigations – Ein „Fremdkörper“ im Strafprozess 125
1. Dilemmasituation der Unternehmen 126
2. Schutz der aus Internal Investigations resultierenden Unterlagen vor staatlichem Zugriff? 126
a) Blick über den Tellerrand: Vollständige Kontrolle über den Informationsfluss in den USA 127
aa) Inhalt und Sinn des „legal privilege“ 128
bb) Reformüberlegung „legal privilege“ – Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Implementierung dieser Grundsätze in das deutsche Rechtssystem? 129
b) Zufriedenstellende Handhabung mittels de lege lata bestehender Be‍schlagnahmevorschriften der Strafprozessordnung? 130
aa) § 160a StPO – Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern 132
(1) § 160a StPO: Kursorischer Überblick 132
(2) Beschlagnahmeschutz des § 160a StPO sowie Verhältnis zu § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO 133
(a) Weitreichenderer Schutz durch § 97 Abs. 1 StPO 133
(b) § 160a Abs. 5 StPO als „Meistbegünstigungsklausel“? 133
(aa) Kumulative Anwendbarkeit der Vorschriften 134
(bb) Sperrwirkung der lex specialis 135
bb) Verbot der Beschlagnahme nach §§ 97, 148 StPO 137
(1) Allgemeines zu § 148 StPO: Grundsatz der Beschlagnahmefreiheit von Verteidigerunterlagen 138
(2) Personelle Bedingungen für das Zubilligen eines Beschlagnahmeschutzes nach §§ 97, 148 StPO 138
(a) Untersuchungsführer als „Verteidiger“ i.S.d. § 148 StPO? 138
(b) Juristische Person als „Beschuldigter“ 139
(3) Exkurs „Fehlende beschuldigtenähnliche Stellung des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlagnahme“? 140
(4) Zeitliche Dimension des aus §§ 97, 148 StPO resultierenden Beschlagnahmeschutzes 142
(a) Nochmals, doch immer wieder: Beginn der „beschuldigtenähnlichen Stellung“ – Beschlagnahmeschutz schon vor formeller Einleitung eines Ermittlungsverfahrens? 143
(aa) Konsequent formale Betrachtungsweise: Erfordernis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens 143
(bb) Zunehmende Abkehr vom formalen Verständnis und Zubilligen eines Schutzes vor der förmlichen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens 144
(α) Hinreichender Verdacht 146
(β) „Befürchtung“ eines Ermittlungsverfahrens 147
(b) Zäsurwirkung 148
(aa) Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen der zeitlichen Dimension einer beschuldigtenähnlichen Stellung und dem Aspekt der Zäsurwirkung 149
(bb) Beschluss des LG München I vom 11.12.2018 – Konfligierende Auffassungen von Gericht und Staatsanwaltschaft 149
(5) Gegenständlicher Anwendungsbereich der §§ 97, 148 StPO 151
(a) Kenntlichmachung von Verteidigungsunterlagen 152
(b) Was charakterisiert Verteidigungsunterlagen? 152
(c) Unterlagen aus Internal Investigations: Verteidigungsunterlagen i.S.v. § 148 StPO? 153
(aa) Internal Investigations als Basis der Wahl einer bestmöglichen Verteidigungsstrategie 153
(bb) Verfolgen unterschiedlicher Motive mit der Durchführung einer Internal Investigation 154
(cc) Verteidigungsunterlagen oder die Verteidigung lediglich vorbereitende Unterlagen? 154
(α) Einleitung eines staatlichen Verfahrens als Abgrenzungskriterium? 155
(β) Materielles Verständnis – Unmittelbare Verteidigertätigkeit? 155
(6) Gewahrsamsregelung gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 StPO – Konsequenzen einer fehlenden Qualifizierung der Investigation-Unterlagen als „Verteidigungsunterlagen“ 157
cc) Verbot der Beschlagnahme nach § 97 StPO – „Dreh- und Angelpunkt“ des Beschlagnahmeschutzes 159
(1) Beschlagnahmeverbot gemäß § 97 StPO – Gleichlauf mit den Zeugnisverweigerungsrechten? 159
(2) Überblick über § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO – Gegenständlicher Schutzbereich 160
(3) Ein argumentatives Patt: Kontroverse um die Auslegung des „Problemkinds“ § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO – Schutz des Nichtbeschuldigten oder gesetzgeberisches Versehen? 161
(a) Extensives Verständnis 161
(b) Restriktives Verständnis 163
(4) § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO: Anwendbarkeit auf juristische Personen? 165
(a) Mögliche Nichtanwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO als Folge der selektiven Aufzählung von Vorschriften i.R.d. § 428 Abs. 1 S. 2 StPO 165
(b) Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO auf juristische Personen: Eine Selbstverständlichkeit? 166
c) Exkurs „Mitarbeiterinterviews“: Schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Untersuchungsführer und Befragtem? 167
aa) LG Hamburg 168
bb) LG Mannheim 169
cc) LG Stuttgart 170
d) Situation de lege lata: Immense Rechtsunsicherheit und unzureichende Integration der Internal Investigations 170
3. Modell „freiverantwortliche Kooperation“: Rechtsstaatlich unbedenkliche Lösung unter Berücksichtigung und Austarierung der widerstreitenden Interessen 173
a) Vorverlagerte Aufklärungsarbeit als spezifischer Unterschied zum Individualstrafrecht 174
aa) Zubilligen eines weitreichenden Schutzes über § 160a Abs. 1 StPO? 175
bb) Anpassung der Vorschrift des § 97 Abs. 1 StPO 175
(1) Absehen vom Erfordernis einer „Beschuldigtenstellung“ i.R.d. § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO? 176
(2) Klarstellung der Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO auf juristische Personen 176
(3) „Beschuldigtenstellung“ – Zeitlicher Anwendungsbereich 177
(4) Zäsurwirkung 179
(5) Gegenständliche Beschränkung des Schutzes über den Aspekt des Zweckes der Investigation 180
(6) Anpassung der Gewahrsamsregelung, § 97 Abs. 2 S. 1 StPO 182
(7) Klarstellung bezüglich der allumfassenden Beschlagnahmefähigkeit etwaiger „Grunddokumente“ 182
cc) Mitarbeiterinterviews – Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Klarstellung 183
b) Möglichkeit der Konstruktion eines kräftewahrenden Kooperationsmodells 184
II. External Investigations – Einbahnstraße „Kooperation“? 185
1. Unterlagen aus External Investigations – Schutz vor staatlichem Zugriff? 187
a) „Vertrauensverhältnis“ – Das Alpha und das Omega des Beschlagnahmeschutzes 187
aa) Das „Vertrauensverhältnis“ in der Causa „VW/Jones Day“ 188
bb) „Outsourcing“ am Beispiel des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft: Eine bedenkliche Konstruktion? 189
b) Unbedenkliche Implementierung des Phänomens der External Investigation durch Verzicht auf das Minimalerfordernis einer Vertrauensbeziehung? 192
2. Zubilligen einer Entscheidungsfrist – Das Mittel der Wahl zur Beseitigung der rechtsstaatlichen Bedenklichkeit? 192
3. External Investigations – ein rechtsstaatlich inakzeptables Verschlankungsmodell 194
a) Kräfteungleichgewicht durch External Investigations 194
b) Einfordern solcher Investigations im Rahmen etwaiger Anreizsysteme – Inakzeptables Verschlankungsmodell 196
D. Keine generelle Dämonisierung der Private Investigations 197
I. Internal Investigations – „Win-Win-Phänomen“ für Staat und Unternehmen 198
II. External Investigations – Ein rechtsstaatliches Desaster 199
III. Prozessmaximen – Fehlende Notwendigkeit staatlicher Tätigkeit durch kooperatives Vorgehen 200
E. Notwendigkeit einer peniblen Differenzierung zwischen den Investigation-Arten 201
I. Unzureichende Differenzierung der Investigation-Typen 201
II. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! 202
5. Teil: Mission accomplished: Effektive Strafverfolgung und Verteidigung im Kräftegleichgewicht – Ein Lösungsvorschlag zur unbedenklichen Nutzbarmachung der Private Investigations 204
A. Moderner Präventivansatz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität – Verbesserung interner Strukturen 206
B. Notwendigkeit von Anreizsystemen 207
I. Anreize für eine frühzeitige Durchführung einer Internal Investigation 208
1. Anreizsystem für Investitionen in Compliance und die damit verbundene Durchführung von Internal Investigations – Der Hebel zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität 209
2. Gewährleistung eines umfassenden, frühzeitigen Beschlagnahmeschutzes 212
II. Anreize für ein kooperatives Vorgehen 214
1. Kooperationsbeitrag zur angemessenen Förderung der Aufklärung und Notwendigkeit einer frühzeitigen Ergebnisoffenlegung 218
2. Anreize zur Sachverhaltsaufklärung durch einen vom Verteidiger personenverschiedenen Untersuchungsführer – Gesteigerte Neutralität der Ergebnisse 220
3. Vorgaben zur Durchführung der Mitarbeiterinterviews 224
a) Ausgangslage: Unklarheiten hinsichtlich der Verwertbarkeit der aus Mitarbeiterinterviews gewonnenen Erkenntnisse 224
b) Bedenkliche Dilemmasituation des Befragten 225
aa) Umfassende Auskunftspflicht des Arbeitnehmers? 225
bb) „Knast oder Kündigung“ 227
c) Vorschläge zur Problemlösung 228
aa) Anwendung der Grundsätze des fairen Verfahrens auf privatrechtliche Befragungen 228
(1) Voraussetzungen und zu beachtende Aspekte im Rahmen der Interviews 229
(2) Schutz der Mitarbeiter vor Selbstbelastung und Sicherstellung der Verwertbarkeit in strafprozessualer Sphäre 230
(3) Grundsätze eines fairen Verfahrens – „Best Practice“ bei der Durchführung von Mitarbeiterbefragungen 230
(4) Ausrichtung der Investigations nach staatlichen Vorgaben: Nützliches Indiz für ein „befürchtetes Ermittlungsverfahren“ 231
(5) Qualitätseinbuße der unternehmensinternen Aufklärung? 231
(6) Angemessene Förderung der Sachverhaltsaufklärung – Unmöglichkeit aufgrund begrenzter Informationserlangung? 233
(7) Fehlende Rechtssicherheit für Mitarbeiter und Unternehmen 234
(8) Durchführung der Investigations im strafprozessualen Gewand – Nicht überzeugender Lösungsansatz 235
bb) Lösung an der Schnittstelle zum hoheitlichen Bereich – Korrektur der umfassenden Auskunftspflicht 236
(1) Hintergrund der Beweisverwertungsverbote 237
(2) Schwierigkeit im Rahmen der Internal Investigations: Rechtmäßigkeit der Beweisbeschaffung 238
(3) Verschiedene Ansätze zur Herleitung eines Verwertungsverbots im Hinblick auf Mitarbeiterprotokolle 238
(a) Beweisverwertungsverbot: Resultat des Fairness-Gedankens 239
(b) Zurechnung des privaten Handelns zur staatlichen Sphäre 239
(c) Parallelen zum Gemeinschuldner-Beschluss – Überzeugende Berücksichtigung des Dualismus der betroffenen Sphären 243
(aa) Hintergrund der Gemeinschuldner-Entscheidung 243
(bb) Gemeinschuldner-Beschluss: Abwägende Billigkeitsrechtsprechung oder generalisierbare Regel? 245
(cc) Übertragbarkeit der Grundsätze des Gemeinschuldner-Beschlusses auf Mitarbeiterinterviews im Rahmen der Internal Investigations 246
(α) Fehlende Geltung des nemo tenetur-Grundsatzes mangels rechtlichen Zwangs im Bereich zivilrechtlicher Auskunftspflichten? 247
(β) „Lediglich“ vertragliche Auskunftspflichten im arbeitsrechtlichen Verhältnis 249
(dd) Vergleichbare Konstellationen und Notwendigkeit eines Beweisverwertungsverbots 250
(4) Umfassende Auskunftspflicht als Prämisse für die Notwendigkeit einer Korrektur in hoheitlicher Sphäre 253
(a) Sonderfall OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.1988 – Fehlende Zwangswirkung mangels Auskunftspflicht 253
(b) Rechtssicherheit und Qualitätsgewinn durch Statuierung einer „Empfehlung“ bezüglich einer (umfassenden) „zweckbezogenen“ Auskunftspflicht? 254
(aa) (Vermeintliche) Vorteile einer solch umfassenden Auskunftspflicht bezüglich sämtlicher Vorgänge 255
(bb) Gesetzliche Verankerung einer solchen Pflicht oder schlichte „Empfehlung“? 256
(cc) Nachteile einer solch umfassenden Auskunftspflicht 257
(dd) Vertragsfreiheit und umfassende Aufklärung zur bestmöglichen Verhinderung ungewollter Selbstbelastungen der Mitarbeiter 257
(ee) Zusätzliche Information hinsichtlich Zweck und Nutznießer 258
(5) Gesetzliche Verankerung eines Beweisverwendungsverbots 259
d) Keine unmittelbar einzuhaltenden Vorgaben im Bereich der Mitarbeiterinterviews 261
4. Sanktionsfreiheit und -milderung infolge einer Kooperationsleistung: Alles-‌oder-Nichts-Regelung? 263
III. Reform des Sanktionenrechts – Anreizwirkung hoher abstrakter Strafmaße 264
1. Status quo der Sanktionierung von Unternehmen in Deutschland – Das Ordnungswidrigkeitengesetz als unzureichende Sanktionierungsmöglichkeit? 264
2. Reformbedürftigkeit des Verbandssanktionsrechts? 267
C. „Allzweckwaffe“ Internal Investigation: Integritätsstärkung und Entlastung in der Strafverfolgung 271
6. Teil: Resümee, Ausblick und abschließende Bewertung 274
Literaturverzeichnis 289
Stichwortverzeichnis 326