Private Investigations im Wandel – Rechtsstaatlich (un)bedenkliche Phänomene?
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Private Investigations im Wandel – Rechtsstaatlich (un)bedenkliche Phänomene?
Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht, Vol. 5
(2022)
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Vera Prechtel studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und absolvierte 2021 die Erste Juristische Prüfung. Bereits während des Studiums richtete sie ihren Fokus auf das Strafrecht; den Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften schloss sie mit der Gesamtnote »sehr gut« ab. 2022 wurde sie mit einer wirtschaftsstrafrechtlichen Arbeit promoviert; promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Boutique-Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in München tätig und übernahm Lehraufträge im Strafrecht und Öffentlichen Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Anschluss an die Promotion widmete sie sich dem Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg. Hierbei sammelte sie praktische Erfahrungen durch die Mitarbeit in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf und war fortwährend als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich des Strafrechts tätig. Seit 2023 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet in einer ausschließlich auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Nürnberg als Strafverteidigerin.Abstract
Vera Prechtel betrachtet Private Investigations vor dem Hintergrund der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Eine Abgrenzung der Investigation-Typen erfolgt anhand des Kriteriums der sog. »Weisungsabhängigkeit«. Berücksichtigung finden insbesondere die im VerSanG-E enthaltenen Regelungen.Interne Erhebungen können eine Chance für die Verteidigung darstellen, zugleich aber u. U. zu einer rechtsstaatlich problematischen Privatisierung von Aufklärungstätigkeit in dem Sinne führen, dass Untersuchungsführer faktisch als Hilfsorgane der Strafverfolgungsbehörden fungieren. Die Arbeit beschäftigt sich im Kern mit der Frage, (ab) wann Private Investigations (aufgrund diverser Anreizregelungen, Vorgaben hinsichtlich der Investigation-Durchführung sowie undurchsichtiger Beschlagnahmeschutzvorschriften) als bedenkliche »Kooperationsphänomene«, welche mit rechtsstaatlichen Mindeststandards konfligieren, zu klassifizieren sind und wie dieser Malaise zufriedenstellend entgegengetreten werden kann.Private Investigations in Transition. Phenomena Unobjectionable to the Rule of Law?: Vera Prechtel examines private investigations against the background of the criminal defendants’/defence rights. She differentiates between the various types of investigations and analyzes the extent to which private investigations not only represent an opportunity for the defence, but may also conflict with minimum requirements of the rule of law, especially when private investigators act as de facto auxiliary bodies or according to instructions from the prosecution authorities.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
1. Teil: Hinführung | 21 | ||
A. Gegenstand der Untersuchung und Problemaufriss | 21 | ||
B. Überblick über die Struktur und den Gang der Untersuchung | 27 | ||
2. Teil: Private Investigations in Unternehmen – Einführung und Überblick | 31 | ||
A. Strafverfahren im Wandel: Gründe für den stetig zunehmenden Bedeutungsgewinn der Private Investigations | 32 | ||
I. „Unverzichtbares Instrument“ zur Durchführung von Unternehmensstrafverfahren aufgrund bestehender Ressourcenknappheit? | 33 | ||
II. Entlastung der Strafjustiz – ein Déjà-vu? | 35 | ||
B. Internal Investigations | 37 | ||
I. Internal Investigations als Querschnittsmaterie – Motive für die Durchführung einer (Corporate) Internal Investigation | 38 | ||
II. Unternehmensinterne Untersuchungen: Wesentlicher Teil von „Compliance“ | 41 | ||
1. Begriffsklärung „Compliance“ | 41 | ||
2. Pflicht zur Implementierung eines Compliance-Management-Systems? | 45 | ||
3. Zusammenspiel von Internal Investigations und Compliance-Management-Systemen | 48 | ||
a) „Internal Investigations“ als wesentlicher Bestandteil eines effektiven, wirksamen Compliance-Management-Systems? | 48 | ||
b) Exkurs: Compliance Audits | 50 | ||
c) Faktische Pflicht zur Durchführung von (Compliance) Internal Investigations? | 50 | ||
III. Kooperative Internal Investigations: Informationsweitergabe als kooperative Verteidigungsstrategie | 52 | ||
1. Kooperationsmodell als Win-Win-Situation | 53 | ||
2. Neue Verteidigungsstrategie und „Unternehmensverteidigung“ als Betätigungsfeld: Geburt eines „Neuen Strafverteidigertypus“ ohne Kampfgeist? | 54 | ||
3. Wahl der (kooperativen) Verteidigungsstrategie: Umfassende, vorausgehende Sachverhaltsaufklärung als unerlässliche Entscheidungsgrundlage | 56 | ||
IV. Zusammenfassender Überblick der Internal Investigations: Klassifizierung als Verteidigungsinstrumente? | 58 | ||
C. External Investigations – „Unabhängiger“ Investigation-Typus als Ermittlungssurrogat? | 60 | ||
I. SEC-Investigations als Ursprung der External Investigations? | 61 | ||
II. External Investigations als in der Rechtspraxis zunehmend geläufiger Investigation-Typus | 62 | ||
1. „Outsourcing“ am Beispiel U.S. v. Connolly | 62 | ||
a) Vornahme der Investigation nach behördlichen Weisungen | 63 | ||
b) Keine parallele Durchführung staatlicher Ermittlungen | 64 | ||
2. Volkswagen und Jones Day – jüngste Meldungen aus dem Bereich der External Investigations | 65 | ||
a) Sachverhaltsschilderung | 65 | ||
b) Staatliche Aufklärung auf Rechnung des Unternehmens | 66 | ||
III. „Weisungsabhängigkeit“ – Wesentliches Abgrenzungskriterium der Private Investigations | 67 | ||
IV. Abgrenzung der Investigations – Tatsächliche Durchführung entscheidend | 68 | ||
D. Internal und External Investigations: Worin liegt der Unterschied dieser privaten Sachverhaltsaufklärungen? | 69 | ||
I. Exkurs: Unterschiedliche Ausgangs- und Interessenlagen von Internal Investigations und staatlichen Ermittlungen bzw. External Investigations | 69 | ||
1. Zwei Paar Stiefel – Wesensverschiedenheit von Internal Investigations und staatlichen Ermittlungen | 70 | ||
2. Kooperative Internal Investigations – Schnittstellen zur hoheitlichen Sphäre | 72 | ||
3. External Investigations als private Sachverhaltsaufklärung im Interessenkreis der staatlichen (Strafverfolgungs-)Behörden? | 73 | ||
II. Notwendigkeit einer peniblen Differenzierung zwischen Internal und External Investigations | 74 | ||
III. Genaue Terminologie: „Hilfsmittel“ zur Vermeidung von Verwechslungen der Investigation-Typen | 75 | ||
3. Teil: „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ – Exempel für gegenwärtige und künftig zu erwartende (bedenkliche) Entwicklungen und Tendenzen | 77 | ||
A. Reform des Unternehmenssanktionenrechts – Die unendliche Geschichte? | 79 | ||
I. Steter Tropfen höhlt den Stein: Etappen auf dem Weg zu einem „Unternehmensstrafrecht“ | 79 | ||
II. Fehlende Möglichkeit der effektiven Bekämpfung von Unternehmenskriminalität? | 80 | ||
III. Das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft: Reaktive Gesetzgebung und Symbolpolitik? | 82 | ||
B. Private Investigations – Unabdingbare „Hilfsmittel“ im Kampf gegen die Unternehmenskriminalität | 84 | ||
I. Anreizregelung in § 15 Abs. 3 S. 2 Nr. 7 VerSanG-E – Motivator zur Offenlegung der aus einer (Compliance) Internal Investigation resultierenden Unterlagen | 85 | ||
II. Anreizsystem in §§ 16–18 VerSanG-E | 87 | ||
1. §§ 16–18 VerSanG-E – „Zuckerbrot-und-Peitsche“-Prinzip | 87 | ||
2. Einordnung der „verbandsinternen Untersuchungen“ – Regulierung und Anpassung der „altbewährten“ Internal Investigations oder neuer „Investigation-Typus“? | 88 | ||
a) „Schlüsselnorm“ § 17 VerSanG-E – definiertes Regelungskorsett | 89 | ||
aa) „Wesentlicher“ Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung und umfassende, frühzeitige Ergebnisoffenlegung – Substitution der staatlichen Ermittlungen? | 89 | ||
bb) Durchführung von Mitarbeiterinterviews nach staatlichen Grundsätzen | 91 | ||
cc) Ausgestaltung der Investigation im Ermessen der Verfolgungsbehörde | 93 | ||
dd) Zweck des Trennungsgebots: Vermeidung von Interessenkonflikten bei einer Personenidentität und fehlende Unabhängigkeit des Unternehmensverteidigers | 95 | ||
b) „Verbandsinterne Untersuchung“ alias External Investigation | 98 | ||
III. Kostenträchtige Konsequenz: Doppelte Investigation-Durchführung | 101 | ||
IV. Zunehmender Sanktionierungswille trifft auf Ressourcenknappheit: „Outsourcing“ als (rechtsstaatlich akzeptables) Mittel der Wahl? | 103 | ||
4. Teil: Revolutioniertes und reformiertes Wirtschaftsstrafverfahren oder rechtsstaatlich unzulässige Erosion von Verteidigungsrechten – Quo vadis? | 105 | ||
A. Exkurs: Vereinbarkeit der Private Investigations mit (wesentlichen) Prozessmaximen | 106 | ||
B. Modernisierung des Wirtschaftsstrafverfahrens und zunehmende Verschlankung – Wo verläuft die Grenze des Pragmatismus? | 109 | ||
I. Verteidigungsrechte – Hohes Gut eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats | 109 | ||
II. Exkurs: Beschuldigten- und Verteidigungsrechte des Verbandes? | 110 | ||
1. Subjektstellung des Verbandes und Recht auf Verteidigerbeistand? | 110 | ||
2. Das nemo tenetur-Prinzip und dessen Anwendbarkeit auf juristische Personen | 112 | ||
a) Bundesverfassungsgericht – Positionierung contra Geltung des nemo tenetur-Prinzips für juristische Personen | 112 | ||
b) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Positionierung pro Geltung des nemo tenetur-Prinzips für juristische Personen | 113 | ||
c) Positionierung pro Anwendbarkeit des Schweigerechts für Verbände | 113 | ||
3. Geltung der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte im Verbandssanktionsverfahren | 116 | ||
III. Private Investigations: Rechtsstaatlich inakzeptable Kräfteverlagerung? | 116 | ||
1. Vorgabe der Verteidigungsstrategie: Unzulässige Einschränkung der effektiven Verteidigung | 117 | ||
2. Private Investigation – Freiverantwortliche, verteidigungsgesteuerte Kooperation oder selbstbelastendes Outsourcing-Modell? | 119 | ||
a) Kooperationsgebot versus Kooperationszwang – Das Unternehmen als „Herr seiner Investigations bzw. Unterlagen“ oder als „Spielball“ des Staates? | 119 | ||
aa) Ausgangsproblem: Entstehung begehrter Unterlagen im Rahmen der Durchführung einer Private Investigation | 120 | ||
bb) Zugriff staatlicher Behörden auf Unterlagen aus Private Investigations mittels Zwangsmaßnahmen | 121 | ||
cc) Faktischer Kooperationszwang aufgrund Gefahr staatlichen Zugriffs | 122 | ||
b) Verhinderung eines Kooperationszwangs durch (weitreichenden) Schutz vor staatlichem Zugriff und jederzeitige Unterlagenkontrolle – Beschlagnahmeschutz als „Wunderwaffe“ einer effektiven Verteidigung | 123 | ||
3. Kooperation oder Kapitulation – „Zweistufigkeit“ als Unbedenklichkeitskriterium | 124 | ||
C. Unbedenkliche Integration der Private Investigations in das deutsche Straf(prozess)recht unter Wahrung der Interessen der Beteiligten – Die „Quadratur des Kreises“? | 124 | ||
I. Internal Investigations – Ein „Fremdkörper“ im Strafprozess | 125 | ||
1. Dilemmasituation der Unternehmen | 126 | ||
2. Schutz der aus Internal Investigations resultierenden Unterlagen vor staatlichem Zugriff? | 126 | ||
a) Blick über den Tellerrand: Vollständige Kontrolle über den Informationsfluss in den USA | 127 | ||
aa) Inhalt und Sinn des „legal privilege“ | 128 | ||
bb) Reformüberlegung „legal privilege“ – Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Implementierung dieser Grundsätze in das deutsche Rechtssystem? | 129 | ||
b) Zufriedenstellende Handhabung mittels de lege lata bestehender Beschlagnahmevorschriften der Strafprozessordnung? | 130 | ||
aa) § 160a StPO – Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern | 132 | ||
(1) § 160a StPO: Kursorischer Überblick | 132 | ||
(2) Beschlagnahmeschutz des § 160a StPO sowie Verhältnis zu § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO | 133 | ||
(a) Weitreichenderer Schutz durch § 97 Abs. 1 StPO | 133 | ||
(b) § 160a Abs. 5 StPO als „Meistbegünstigungsklausel“? | 133 | ||
(aa) Kumulative Anwendbarkeit der Vorschriften | 134 | ||
(bb) Sperrwirkung der lex specialis | 135 | ||
bb) Verbot der Beschlagnahme nach §§ 97, 148 StPO | 137 | ||
(1) Allgemeines zu § 148 StPO: Grundsatz der Beschlagnahmefreiheit von Verteidigerunterlagen | 138 | ||
(2) Personelle Bedingungen für das Zubilligen eines Beschlagnahmeschutzes nach §§ 97, 148 StPO | 138 | ||
(a) Untersuchungsführer als „Verteidiger“ i.S.d. § 148 StPO? | 138 | ||
(b) Juristische Person als „Beschuldigter“ | 139 | ||
(3) Exkurs „Fehlende beschuldigtenähnliche Stellung des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlagnahme“? | 140 | ||
(4) Zeitliche Dimension des aus §§ 97, 148 StPO resultierenden Beschlagnahmeschutzes | 142 | ||
(a) Nochmals, doch immer wieder: Beginn der „beschuldigtenähnlichen Stellung“ – Beschlagnahmeschutz schon vor formeller Einleitung eines Ermittlungsverfahrens? | 143 | ||
(aa) Konsequent formale Betrachtungsweise: Erfordernis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens | 143 | ||
(bb) Zunehmende Abkehr vom formalen Verständnis und Zubilligen eines Schutzes vor der förmlichen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens | 144 | ||
(α) Hinreichender Verdacht | 146 | ||
(β) „Befürchtung“ eines Ermittlungsverfahrens | 147 | ||
(b) Zäsurwirkung | 148 | ||
(aa) Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen der zeitlichen Dimension einer beschuldigtenähnlichen Stellung und dem Aspekt der Zäsurwirkung | 149 | ||
(bb) Beschluss des LG München I vom 11.12.2018 – Konfligierende Auffassungen von Gericht und Staatsanwaltschaft | 149 | ||
(5) Gegenständlicher Anwendungsbereich der §§ 97, 148 StPO | 151 | ||
(a) Kenntlichmachung von Verteidigungsunterlagen | 152 | ||
(b) Was charakterisiert Verteidigungsunterlagen? | 152 | ||
(c) Unterlagen aus Internal Investigations: Verteidigungsunterlagen i.S.v. § 148 StPO? | 153 | ||
(aa) Internal Investigations als Basis der Wahl einer bestmöglichen Verteidigungsstrategie | 153 | ||
(bb) Verfolgen unterschiedlicher Motive mit der Durchführung einer Internal Investigation | 154 | ||
(cc) Verteidigungsunterlagen oder die Verteidigung lediglich vorbereitende Unterlagen? | 154 | ||
(α) Einleitung eines staatlichen Verfahrens als Abgrenzungskriterium? | 155 | ||
(β) Materielles Verständnis – Unmittelbare Verteidigertätigkeit? | 155 | ||
(6) Gewahrsamsregelung gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 StPO – Konsequenzen einer fehlenden Qualifizierung der Investigation-Unterlagen als „Verteidigungsunterlagen“ | 157 | ||
cc) Verbot der Beschlagnahme nach § 97 StPO – „Dreh- und Angelpunkt“ des Beschlagnahmeschutzes | 159 | ||
(1) Beschlagnahmeverbot gemäß § 97 StPO – Gleichlauf mit den Zeugnisverweigerungsrechten? | 159 | ||
(2) Überblick über § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO – Gegenständlicher Schutzbereich | 160 | ||
(3) Ein argumentatives Patt: Kontroverse um die Auslegung des „Problemkinds“ § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO – Schutz des Nichtbeschuldigten oder gesetzgeberisches Versehen? | 161 | ||
(a) Extensives Verständnis | 161 | ||
(b) Restriktives Verständnis | 163 | ||
(4) § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO: Anwendbarkeit auf juristische Personen? | 165 | ||
(a) Mögliche Nichtanwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO als Folge der selektiven Aufzählung von Vorschriften i.R.d. § 428 Abs. 1 S. 2 StPO | 165 | ||
(b) Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO auf juristische Personen: Eine Selbstverständlichkeit? | 166 | ||
c) Exkurs „Mitarbeiterinterviews“: Schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Untersuchungsführer und Befragtem? | 167 | ||
aa) LG Hamburg | 168 | ||
bb) LG Mannheim | 169 | ||
cc) LG Stuttgart | 170 | ||
d) Situation de lege lata: Immense Rechtsunsicherheit und unzureichende Integration der Internal Investigations | 170 | ||
3. Modell „freiverantwortliche Kooperation“: Rechtsstaatlich unbedenkliche Lösung unter Berücksichtigung und Austarierung der widerstreitenden Interessen | 173 | ||
a) Vorverlagerte Aufklärungsarbeit als spezifischer Unterschied zum Individualstrafrecht | 174 | ||
aa) Zubilligen eines weitreichenden Schutzes über § 160a Abs. 1 StPO? | 175 | ||
bb) Anpassung der Vorschrift des § 97 Abs. 1 StPO | 175 | ||
(1) Absehen vom Erfordernis einer „Beschuldigtenstellung“ i.R.d. § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO? | 176 | ||
(2) Klarstellung der Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO auf juristische Personen | 176 | ||
(3) „Beschuldigtenstellung“ – Zeitlicher Anwendungsbereich | 177 | ||
(4) Zäsurwirkung | 179 | ||
(5) Gegenständliche Beschränkung des Schutzes über den Aspekt des Zweckes der Investigation | 180 | ||
(6) Anpassung der Gewahrsamsregelung, § 97 Abs. 2 S. 1 StPO | 182 | ||
(7) Klarstellung bezüglich der allumfassenden Beschlagnahmefähigkeit etwaiger „Grunddokumente“ | 182 | ||
cc) Mitarbeiterinterviews – Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Klarstellung | 183 | ||
b) Möglichkeit der Konstruktion eines kräftewahrenden Kooperationsmodells | 184 | ||
II. External Investigations – Einbahnstraße „Kooperation“? | 185 | ||
1. Unterlagen aus External Investigations – Schutz vor staatlichem Zugriff? | 187 | ||
a) „Vertrauensverhältnis“ – Das Alpha und das Omega des Beschlagnahmeschutzes | 187 | ||
aa) Das „Vertrauensverhältnis“ in der Causa „VW/Jones Day“ | 188 | ||
bb) „Outsourcing“ am Beispiel des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft: Eine bedenkliche Konstruktion? | 189 | ||
b) Unbedenkliche Implementierung des Phänomens der External Investigation durch Verzicht auf das Minimalerfordernis einer Vertrauensbeziehung? | 192 | ||
2. Zubilligen einer Entscheidungsfrist – Das Mittel der Wahl zur Beseitigung der rechtsstaatlichen Bedenklichkeit? | 192 | ||
3. External Investigations – ein rechtsstaatlich inakzeptables Verschlankungsmodell | 194 | ||
a) Kräfteungleichgewicht durch External Investigations | 194 | ||
b) Einfordern solcher Investigations im Rahmen etwaiger Anreizsysteme – Inakzeptables Verschlankungsmodell | 196 | ||
D. Keine generelle Dämonisierung der Private Investigations | 197 | ||
I. Internal Investigations – „Win-Win-Phänomen“ für Staat und Unternehmen | 198 | ||
II. External Investigations – Ein rechtsstaatliches Desaster | 199 | ||
III. Prozessmaximen – Fehlende Notwendigkeit staatlicher Tätigkeit durch kooperatives Vorgehen | 200 | ||
E. Notwendigkeit einer peniblen Differenzierung zwischen den Investigation-Arten | 201 | ||
I. Unzureichende Differenzierung der Investigation-Typen | 201 | ||
II. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! | 202 | ||
5. Teil: Mission accomplished: Effektive Strafverfolgung und Verteidigung im Kräftegleichgewicht – Ein Lösungsvorschlag zur unbedenklichen Nutzbarmachung der Private Investigations | 204 | ||
A. Moderner Präventivansatz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität – Verbesserung interner Strukturen | 206 | ||
B. Notwendigkeit von Anreizsystemen | 207 | ||
I. Anreize für eine frühzeitige Durchführung einer Internal Investigation | 208 | ||
1. Anreizsystem für Investitionen in Compliance und die damit verbundene Durchführung von Internal Investigations – Der Hebel zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität | 209 | ||
2. Gewährleistung eines umfassenden, frühzeitigen Beschlagnahmeschutzes | 212 | ||
II. Anreize für ein kooperatives Vorgehen | 214 | ||
1. Kooperationsbeitrag zur angemessenen Förderung der Aufklärung und Notwendigkeit einer frühzeitigen Ergebnisoffenlegung | 218 | ||
2. Anreize zur Sachverhaltsaufklärung durch einen vom Verteidiger personenverschiedenen Untersuchungsführer – Gesteigerte Neutralität der Ergebnisse | 220 | ||
3. Vorgaben zur Durchführung der Mitarbeiterinterviews | 224 | ||
a) Ausgangslage: Unklarheiten hinsichtlich der Verwertbarkeit der aus Mitarbeiterinterviews gewonnenen Erkenntnisse | 224 | ||
b) Bedenkliche Dilemmasituation des Befragten | 225 | ||
aa) Umfassende Auskunftspflicht des Arbeitnehmers? | 225 | ||
bb) „Knast oder Kündigung“ | 227 | ||
c) Vorschläge zur Problemlösung | 228 | ||
aa) Anwendung der Grundsätze des fairen Verfahrens auf privatrechtliche Befragungen | 228 | ||
(1) Voraussetzungen und zu beachtende Aspekte im Rahmen der Interviews | 229 | ||
(2) Schutz der Mitarbeiter vor Selbstbelastung und Sicherstellung der Verwertbarkeit in strafprozessualer Sphäre | 230 | ||
(3) Grundsätze eines fairen Verfahrens – „Best Practice“ bei der Durchführung von Mitarbeiterbefragungen | 230 | ||
(4) Ausrichtung der Investigations nach staatlichen Vorgaben: Nützliches Indiz für ein „befürchtetes Ermittlungsverfahren“ | 231 | ||
(5) Qualitätseinbuße der unternehmensinternen Aufklärung? | 231 | ||
(6) Angemessene Förderung der Sachverhaltsaufklärung – Unmöglichkeit aufgrund begrenzter Informationserlangung? | 233 | ||
(7) Fehlende Rechtssicherheit für Mitarbeiter und Unternehmen | 234 | ||
(8) Durchführung der Investigations im strafprozessualen Gewand – Nicht überzeugender Lösungsansatz | 235 | ||
bb) Lösung an der Schnittstelle zum hoheitlichen Bereich – Korrektur der umfassenden Auskunftspflicht | 236 | ||
(1) Hintergrund der Beweisverwertungsverbote | 237 | ||
(2) Schwierigkeit im Rahmen der Internal Investigations: Rechtmäßigkeit der Beweisbeschaffung | 238 | ||
(3) Verschiedene Ansätze zur Herleitung eines Verwertungsverbots im Hinblick auf Mitarbeiterprotokolle | 238 | ||
(a) Beweisverwertungsverbot: Resultat des Fairness-Gedankens | 239 | ||
(b) Zurechnung des privaten Handelns zur staatlichen Sphäre | 239 | ||
(c) Parallelen zum Gemeinschuldner-Beschluss – Überzeugende Berücksichtigung des Dualismus der betroffenen Sphären | 243 | ||
(aa) Hintergrund der Gemeinschuldner-Entscheidung | 243 | ||
(bb) Gemeinschuldner-Beschluss: Abwägende Billigkeitsrechtsprechung oder generalisierbare Regel? | 245 | ||
(cc) Übertragbarkeit der Grundsätze des Gemeinschuldner-Beschlusses auf Mitarbeiterinterviews im Rahmen der Internal Investigations | 246 | ||
(α) Fehlende Geltung des nemo tenetur-Grundsatzes mangels rechtlichen Zwangs im Bereich zivilrechtlicher Auskunftspflichten? | 247 | ||
(β) „Lediglich“ vertragliche Auskunftspflichten im arbeitsrechtlichen Verhältnis | 249 | ||
(dd) Vergleichbare Konstellationen und Notwendigkeit eines Beweisverwertungsverbots | 250 | ||
(4) Umfassende Auskunftspflicht als Prämisse für die Notwendigkeit einer Korrektur in hoheitlicher Sphäre | 253 | ||
(a) Sonderfall OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.1988 – Fehlende Zwangswirkung mangels Auskunftspflicht | 253 | ||
(b) Rechtssicherheit und Qualitätsgewinn durch Statuierung einer „Empfehlung“ bezüglich einer (umfassenden) „zweckbezogenen“ Auskunftspflicht? | 254 | ||
(aa) (Vermeintliche) Vorteile einer solch umfassenden Auskunftspflicht bezüglich sämtlicher Vorgänge | 255 | ||
(bb) Gesetzliche Verankerung einer solchen Pflicht oder schlichte „Empfehlung“? | 256 | ||
(cc) Nachteile einer solch umfassenden Auskunftspflicht | 257 | ||
(dd) Vertragsfreiheit und umfassende Aufklärung zur bestmöglichen Verhinderung ungewollter Selbstbelastungen der Mitarbeiter | 257 | ||
(ee) Zusätzliche Information hinsichtlich Zweck und Nutznießer | 258 | ||
(5) Gesetzliche Verankerung eines Beweisverwendungsverbots | 259 | ||
d) Keine unmittelbar einzuhaltenden Vorgaben im Bereich der Mitarbeiterinterviews | 261 | ||
4. Sanktionsfreiheit und -milderung infolge einer Kooperationsleistung: Alles-oder-Nichts-Regelung? | 263 | ||
III. Reform des Sanktionenrechts – Anreizwirkung hoher abstrakter Strafmaße | 264 | ||
1. Status quo der Sanktionierung von Unternehmen in Deutschland – Das Ordnungswidrigkeitengesetz als unzureichende Sanktionierungsmöglichkeit? | 264 | ||
2. Reformbedürftigkeit des Verbandssanktionsrechts? | 267 | ||
C. „Allzweckwaffe“ Internal Investigation: Integritätsstärkung und Entlastung in der Strafverfolgung | 271 | ||
6. Teil: Resümee, Ausblick und abschließende Bewertung | 274 | ||
Literaturverzeichnis | 289 | ||
Stichwortverzeichnis | 326 |