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Eigentumserwerb nach Schuldrecht?

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Bel, J. (2023). Eigentumserwerb nach Schuldrecht?. Ein Plädoyer für eine teleologische Extension von § 937 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58686-8
Bel, Jannik. Eigentumserwerb nach Schuldrecht?: Ein Plädoyer für eine teleologische Extension von § 937 BGB. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58686-8
Bel, J (2023): Eigentumserwerb nach Schuldrecht?: Ein Plädoyer für eine teleologische Extension von § 937 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58686-8

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Eigentumserwerb nach Schuldrecht?

Ein Plädoyer für eine teleologische Extension von § 937 BGB

Bel, Jannik

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 550

(2023)

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About The Author

Jannik Bel begann sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität in Marburg im Sommersemester 2015 und schloss das erste Staatsexamen im Juni 2019 ab. Promotionsbegleitend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Clifford Chance im Bereich Health Care, Life Science and Chemicals in Düsseldorf und am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Constantin Willems tätig. Im Oktober 2021 nahm er den juristischen Vorbereitungsdienst am LG Aachen auf. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte im April 2022 durch den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg.

Abstract

Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der Eigentümer seine dingliche Berechtigung nicht einbüßt - es entsteht ein dominium sine re. Dieser nicht zuletzt aufgrund der einhergehenden Folgeproblematiken wenig erstrebenswerte Rechtszustand kann unter anderem auf die Verjährung des Vindikationsanspruchs (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die Zusendung unbestellter Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) und das Verlangen von Schadensersatz anstatt des Vindikationsanspruchs (§ 281 Abs. 1 BGB) zurückgehen. Der Autor untersucht sämtliche zu den genannten Fällen diskutierten Ansätze zur Auflösung des dominium sine re und verwirft diese überwiegend als nicht überzeugend. In diesem Zusammenhang wird die teleologische Extension von § 937 BGB als alternativer Lösungsansatz erarbeitet, der das dominium sine re mittels Eigentumserwerbs zugunsten des redlichen Besitzers eindämmen soll.»Acquisition of Ownership Under the Law of Obligations? A Plea for a Teleological Extension of § 937 BGB«: If the vindication claim is no longer enforceable, ownership and possession fall apart permanently. This unfortunate legal situation can be caused, among other things, by the statute of limitations of the vindication claim, the sending of unsolicited goods and the claiming of damages instead of the vindication claim. The author examines the solutions considered so far and also introduces the teleological extension of § 937 of the Civil Code into the discussion.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
Kapitel 1: Das Phänomen des dominium sine re 18
A. Begriffsbestimmung 18
B. Fallkonstellationen, die zu einer dauerhaften Trennung von Eigentum und Besitz führen können 21
I. Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung des Vindikationsanspruchs 22
II. Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch § 105a BGB 22
III. Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch § 241a BGB 27
1. Die europäischen Wurzeln des § 241a BGB 27
2. Reichweite des Anspruchsausschlusses aus § 241a I BGB 29
a) Ausschluss vertraglicher Ansprüche 29
b) Ausschluss des Vindikationsanspruchs 33
aa) Erwägungen vor dem Hintergrund der Fernabsatzrichtlinie 34
(1) Modifikation der Rechtsfolgenseite durch teleologische Reduktion 34
(2) Modifikation der Rechtsfolgenseite durch verfassungskonforme Auslegung 38
bb) Erwägungen auf Grundlage der Verbraucherrechterichtlinie 43
(1) Der Vindikationsanspruch als Gegenleistung im Sinne des Art. 27 Verbraucherrechterichtlinie 43
(2) Richtlinienkonformität des § 241a I BGB aufgrund des eng gefassten Regelungsbereichs der Verbraucherrechterichtlinie 45
IV. Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch § 281 BGB in der Konstellation der „Chorarchiventscheidung“ (BGH, Urteil vom 09.11.2017 – IX ZR 305/16) 49
1. Rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch den BGH 50
2. Anwendbarkeit des § 281 BGB auf den Vindikationsanspruch und dessen Auswirkungen 52
a) Anwendbarkeit des § 281 BGB auf den Vindikationsanspruch 53
aa) Anwendbarkeit des allgemeinen Leistungsstörungsrechts auf den Vindikationsanspruch 53
bb) Uneingeschränkte Anwendung des § 281 BGB auf den Vindikationsanspruch 57
cc) Anwendung des § 281 BGB auf den Vindikationsanspruch unter den zusätzlichen Voraussetzungen der §§ 989, 990 BGB 59
dd) Vorliegen der Analogievoraussetzungen 63
b) Ausschluss des Vindikationsanspruchs durch § 281 IV BGB 69
C. Gründe für die Vermeidung des dominium sine re 71
I. Die Wertlosigkeit des dominium sine re 74
1. Wiederaufleben des Vindikationsanspruchs als Beleg für die Werthaltigkeit des dominium sine re? 74
2. Mögliche Ansprüche des Eigentümers gegenüber dem Besitzer 76
a) Mögliche Ansprüche des Eigentümers nach Eintritt der Vindikationsverjährung 76
b) Mögliche Ansprüche des Eigentümers nach Zusendung unbestellter Waren 80
c) Mögliche Ansprüche des Eigentümers nach Geltendmachung von Schadensersatz statt der Vindikation 82
II. Folgeprobleme der dauerhaften Trennung von Eigentum und Besitz 87
III. Die Wertvorstellung des Gesetzes: Vereinigung von Eigentum und Besitz in einer Person 89
IV. Die Lehre vom doppelten Eigentum 92
Kapitel 2: Exkurs: Das dominium sine re im Kontext der Verjährung 96
A. Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Immobiliar­sachenrecht 96
B. Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Mobiliarsachenrecht 99
I. Unverjährbarkeit des Vindikationsanspruchs 100
1. Rechtsvergleichender Überblick 100
2. Diskussion über die Verjährbarkeit des Vindikationsanspruchs im deutschen Recht 103
a) Der Zeitraum vor der Schuldrechtsmodernisierung 103
aa) Befürworter der Unverjährbarkeit des Vindikationsanspruchs im deutschen Recht 103
bb) Kritische Auseinandersetzung mit der Unverjährbarkeit des Vindikationsanspruchs 105
(1) Privilegierung von Hehlern und Dieben 107
(a) Keine abschließende Rechtsicherheit durch Ersitzung 107
(b) Die Privilegierung des Gutgläubigen 110
(c) Das subjektive Element im Rahmen der Verjährung 110
(2) Die die Verjährung rechtfertigenden Gründe 111
(a) Die Individualinteressen 112
(b) Das Allgemeininteresse 117
(3) Der Anreiz zur Begehung verbotener Eigenmacht 121
(a) Wertungswidersprüche bei Neuaufleben eines unverjährten Vindikationsanspruchs 121
(b) Lösungsmodelle zur Vermeidung des Wiederauflebens eines unverjährten Vindikationsanspruchs 124
(c) Präklusion der Wertungswidersprüche qua Besitzrecht zugunsten des Besitzers 126
(4) Der Profiteur eines (zweiten) Diebstahls 128
(5) Die Beeinträchtigung des Rechtsfriedens durch § 816 I BGB 129
(a) Der tatbestandliche Ausschluss des § 816 I BGB 130
(b) Die gleichzeitige Verjährung von § 985 BGB und § 816 I BGB 133
(aa) Lektüre des Normtextes und systematische Betrachtung 133
(bb) Wertungsgesichtspunkte für eine parallele Verjährung 135
(cc) Dogmatische Legitimation einer parallelen Verjährung 139
(α) Die Gesamtverjährung im BGB 139
(β) Voraussetzungen für eine Gesamtverjährung abseits des § 217 BGB 143
(γ) Gesamtverjährung von § 985 und § 816 I BGB 144
(6) Die Vorstellung des Gesetzes 145
cc) Zwischenergebnis 147
b) Der Zeitraum nach der Schuldrechtsmodernisierung 147
aa) Die die Verjährung rechtfertigenden Gründe 149
bb) Der „Kleingartenfall“ 149
cc) Zwischenergebnis 152
c) Gesamtergebnis 153
II. Der Wille des Gesetzgebers – die bewusste dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz? 153
III. Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re im Kontext der Verjährung 156
1. Außerordentliche Ersitzung 157
a) Das Lösungsmodell 157
b) Kritische Auseinandersetzung 160
2. Entsitzung 165
a) Das Lösungsmodell 165
b) Kritische Auseinandersetzung 167
3. Anspruch auf Eigentumsverzicht/-übertragung 169
a) Das Lösungsmodell 169
b) Kritische Auseinandersetzung 171
4. Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung 172
a) Das Lösungsmodell 172
b) Kritische Auseinandersetzung 174
5. Der Ersitzungstatbestand als Anknüpfungspunkt 176
a) Hemmung der Verjährung durch „großzügige“ Auslegung im Kontext der Beutekunstfälle 176
b) Vermeidung des dominium sine re durch „großzügige“ Auslegung des § 937 BGB 179
c) Auflösung des dominium sine re im Wege gesetzesimmanenter Rechtsfortbildung 181
d) Teleologische Extension des § 937 BGB zugunsten des redlichen Besitzers 184
aa) Berücksichtigung von Redlichkeitsgesichtspunkten im Rahmen der Gutgläubigkeit 190
(1) Die Schutzwürdigkeit des ursprünglich gutgläubigen Besitzers nach Eintritt der Vindikationsverjährung 192
(2) Die Schutzwürdigkeit des von Beginn an bösgläubigen Besitzers nach Eintritt der Vindikationsverjährung 196
bb) Vereinbarkeit der teleologischen Extension des § 937 BGB mit dem numerus clausus der Eigentumserwerbstatbestände 197
cc) Die Vorzüge der teleologischen Extension 198
C. Fazit 200
Kapitel 3: Die Konstellation der „Chorarchiventscheidung“ des BGH – Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re 202
A. Schadensersatz statt der Vindikation – Ermittlung der Schadenshöhe 203
I. Schadensersatz in Höhe des Besitzwertes 203
1. Die Bemessung des Besitzwertes 205
a) Die Vergleichbarkeit von § 985 BGB und § 546 BGB 205
b) Schadensersatz bemessen nach dem kapitalisierten Nutzungswert 207
c) Schadensersatz gerichtet auf Naturalrestitution 210
d) Die tatsächliche Besitzergreifung als Schadensposten 212
2. Zwischenergebnis 215
II. Schadensersatz in Höhe des Vorenthaltungsschadens 216
III. Schadensersatz in Höhe des Sachwertes 217
1. Positives Interesse und Differenzhypothese 218
2. Dogmatische Legitimation 220
B. Wege zur Auflösung eines dominium sine re nach Anwendung des § 281 BGB rauf den Vindikationsanspruch 224
I. Originärer Eigentumserwerb 225
1. Paralleles Erlöschen/paralleler Übergang von Eigentum und Vindikationsanspruch durch § 281 IV BGB 226
2. Dereliktion und Aneignung 230
a) Wille zur Dereliktion 231
b) Aufschiebend bedingter Wille zur Dereliktion 232
3. Entsitzung 236
4. Zwischenergebnis 236
II. Derivativer Eigentumserwerb 237
III. Erwerb durch Hoheitsakt 241
IV. Übereignungsanspruch durch analoge Anwendung des § 255 BGB 242
1. Vergleichbare Interessenlage 244
a) Verlust einer Sache 244
aa) § 281 IV BGB als „Verlust“ 244
bb) Unmittelbarkeit des Sachverlustes 247
cc) Die Genese des § 255 BGB 248
b) Zweipersonenkonstellation 249
c) Rechtsfolge in Form der Eigentumsübertragung 253
aa) Die Untrennbarkeit von Eigentum und Verwirklichungsanspruch als Argument für eine Eigentumsübertragung aufgrund von § 255 BGB 254
bb) Dogmatische Begründung der Eigentumsübertragung aufgrund von § 255 BGB 256
cc) Kritik an der Eigentumsübertragung aufgrund von § 255 BGB 258
dd) Die Untrennbarkeit von Eigentum und Rechtverwirklichungsanspruch als Argument gegen eine Eigentumsübertragung aufgrund von § 255 BGB 262
d) Zwischenergebnis 266
2. Planwidrige Regelungslücke 266
3. Analogiefähigkeit 267
4. Das Erfordernis von Ausnahmen 269
5. § 255 BGB als Gegenrecht im Sinne des § 273 BGB 272
6. Zwischenergebnis 274
V. Parallel zur analogen Anwendung des § 255 BGB verlaufende Lösungsmodelle 274
1. Auflösung des dominium sine re über die Vorteilsausgleichung und „Neu für Alt“ 274
2. Auflösung des dominium sine re über § 242 BGB 275
VI. Teleologische Extension des § 937 BGB 278
1. Zugänglichkeit der Konstellation der „Chorarchiventscheidung“ zur teleologischen Extension des § 937 BGB 281
2. Die Schutzwürdigkeit des Vindikationsschuldners 282
a) Teleologische Extension des § 937 BGB zugunsten des von Beginn an bösgläubigen Besitzers? 283
b) Der ursprünglich gutgläubige Besitzer 286
3. Stellungnahme 289
Kapitel 4: Das dominium sine re als Resultat des Verbraucherschutzes – § 241a BGB 291
A. Billigende Inkaufnahme des dominium sine re durch den Gesetzgeber? 291
B. Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re im Kontext des § 241a BGB 293
I. Unmittelbarer Eigentumserwerb durch § 241a I BGB 293
1. Rechtsvergleichender Überblick 295
2. § 241a I BGB als gesetzlicher Eigentumserwerbstatbestand 297
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem unmittelbaren Eigentumserwerb durch § 241a I BGB 300
a) Auslegung des § 241a I BGB 300
b) Wortlautauslegung vor dem Hintergrund des Wertpapierrechts 303
c) Der Wille des Gesetzgebers 307
d) Drohende Lasten für den Verbraucher 313
4. Zwischenergebnis 316
II. Mittelbarer Eigentumserwerb durch § 241a I BGB 316
1. Gesetzliche Fiktion einer Handschenkung 317
a) Das Lösungsmodell 317
b) Kritische Auseinandersetzung 318
2. Gesetzliche Fiktion eines unbedingten Übereignungsangebotes 322
a) Das Lösungsmodell 322
b) Kritische Auseinandersetzung 325
3. Zwischenergebnis 328
III. Eigentumserwerb jenseits des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 241a I BGB 329
1. Dereliktion 329
2. Unbedingtes Übereignungsangebot 334
a) Protestatio facto contraria 334
b) Die Unwirksamkeit der aufschiebenden Bedingung 335
3. Übereignungsanspruch 339
4. Verwirkung des Eigentums 342
5. Zwischenergebnis 344
IV. Eigentumserwerb durch analoge Anwendung des Ersitzungstatbestandes 345
V. Stellungnahme 347
1. Teleologische Extension des § 937 BGB zugunsten des rechtskundigen Verbrauchers 348
2. Vereinbarkeit der teleologischen Extension des § 937 BGB zugunsten des rechtskundigen Verbrauchers mit dem numerus clausus der Eigentumserwerbstatbestände 351
3. Vorzüge der teleologischen Extension des § 937 BGB 352
4. Die Praktikabilität der teleologischen Extension des § 937 BGB 354
Fazit: Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse in Thesen 355
Literaturverzeichnis 360
Stichwortverzeichnis 382