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Das Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB

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Schneider, A. (2023). Das Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58705-6
Schneider, Annalena. Das Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58705-6
Schneider, A (2023): Das Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58705-6

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Das Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB

Schneider, Annalena

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 552

(2023)

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About The Author

Annalena Schneider studierte von 2010 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover, an der sie anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin von 2017 bis 2022 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht bei Herrn Prof. Dr. Eichelberger, LL.M.oec.tätig war. In dieser Zeit absolvierte Annalena Schneider auch das Referendariat am OLG Celle. Derzeit ist sie als Rechtsanwältin in Hannover tätig.

Abstract

Im Jahr 2017 ist das immaterielle Schadensersatzrecht um den Anspruch auf Hinterbliebenengeld erweitert worden. Die deutsche Zivilrechtsordnung enthält damit erstmalig eine Anspruchsgrundlage für eine immaterielle Entschädigung bei erlittenem seelischen Leid. Ein Anspruch besteht jedoch nur für Hinterbliebene einer verstorbenen nahestehenden Person. Diese Arbeit widmet sich der Frage unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht. Dabei setzt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage des anspruchsberechtigten Personenkreises auseinander. Der Gesetzgeber fordert ein sog. »besonderes persönliches Näheverhältnis«. Unbeantwortet lässt der Gesetzgeber zudem die Frage, ob und wie eine Entschädigung aufgrund der Tötung einer nahestehenden Person in Geld bemessen werden kann. Für diese Frage werden der Sinn und Zweck des Hinterbliebenengeldes mithilfe der für das Schadensersatzrecht entwickelten Ausgleichs-, Genugtuungs- und Präventionsfunktion untersucht.»Dependents's Pain Compensation«: German civil law has been extended to include the right to Dependents's pain compensation. Thus, for the first time, there is a claim to non-material compensation for the infliction of emotional suffering. The thesis examines the conditions for entitlement to Dependents's pain compensation. In addition to the group of persons entitled to Dependents's pain compensation, the thesis deals in particular with the question of the extent to which non-material compensation in money can be assessed on the basis of the death of a close person.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einführung 19
I. Problemstellung 19
II. Ziel der Untersuchung 22
III. Gang der Untersuchung 23
B. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld gem. § 844 Abs. 3 BGB – Eine erste Bestandsaufnahme 25
I. Beweggründe für die Einführung des Hinterbliebenengeldes 26
1. Die Kritik an einer fehlenden Anspruchsgrundlage für ein Angehörigenschmerzensgeld 26
2. Der Umsetzungsdruck auf europäischer Ebene 30
3. Der Einfluss von Großereignissen auf die Einführung des Hinterbliebenengeldes 33
4. Die Konkretisierung eines „Angehörigenschmerzensgeldes“ durch die Entwürfe des bayerischen Staatsministeriums der Justiz 36
a) Der erste Entwurf des bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Jahr 2012 36
b) Der zweite Entwurf des bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Jahr 2015 39
5. Ergebnis 42
II. Die Nichtberücksichtigung eines Angehörigenschmerzensgeldes durch das 2. SchadÄndG 42
III. Das Hinterbliebenengeld im System des Deliktsrechts 45
1. Die Struktur der §§ 844, 845 BGB 46
a) Der Anspruch des Dritten auf Ersatz der Beerdigungskosten gem. § 844 Abs. 1 BGB 48
aa) Der Verpflichtete als Anspruchsteller gem. § 844 Abs. 1 BGB 48
bb) Die Höhe der gem. § 844 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Beerdigungskosten 49
b) Der Anspruch des Dritten auf entgangenen Unterhalt gem. § 844 Abs. 2 BGB 49
c) Der Anspruch des Dritten wegen entgangener Dienste gem. § 845 BGB 50
2. Zwischenergebnis 51
IV. Das Hinterbliebenengeld gem. § 844 Abs. 3 BGB – die Anspruchsvoraussetzungen auf haftungsbegründender und haftungsausfüllender Ebene 52
1. Die Voraussetzungen des Hinterbliebenengeldes gem. § 844 Abs. 3 BGB 52
a) Der haftungsbegründende Tatbestand des § 844 Abs. 3 BGB 53
aa) Das Bestehen einer Ersatzpflicht gegenüber dem Getöteten 53
(1) Rechtsgutsverletzung und haftungsbegründende Kausalität 54
(2) Verschulden: Mitverantwortlichkeit 54
bb) Die Anspruchsberechtigung gem. § 844 Abs. 3 BGB 55
(1) Die Bedeutung des Angehörigenbegriffs in verschiedenen Gesetzestexten 56
(a) Der Angehörigenbegriff im Strafrecht 57
(b) Der Angehörigenbegriff im Zivilrecht 58
(2) Die Familie als Kern der Angehörigeneigenschaft 60
(3) Der Personenkreis der Verwandten 61
(4) Zusammenfassung 62
cc) Das besondere persönliche Näheverhältnis als haftungsbegründende Voraussetzung gem. § 844 Abs. 3 BGB 64
(1) Der Wortlaut von „besonderes persönliches Näheverhältnis“ gem. § 844 Abs. 3 BGB 65
(2) Die teleologische Einordnung des Begriffs „besonderes persönliches Näheverhältnis“ 67
(3) Die Konkretisierung des Begriffs „besonderes persönliches Näheverhältnis“ für nicht privilegierte Personenkreise 68
(a) Die Haushaltsgemeinschaft als Kriterium für ein besonderes persönliches Näheverhältnis gem. § 844 Abs. 3 BGB 68
(b) Die Heranziehung der Kriterien zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft für das Näheverhältnis gem. § 844 Abs. 3 BGB 70
(c) Zwischenergebnis 73
(4) Die funktionale Betrachtung zur Feststellung eines Näheverhältnisses gem. § 844 Abs. 3 BGB 73
(5) Zwischenergebnis 74
(6) Die Vermutungsregelung in § 844 Abs. 3 S. 2 BGB und ihre Widerlegbarkeit 74
(a) Das besondere persönliche Näheverhältnis als gesetzliche Vermutung 75
(b) Sekundäre Darlegungslast 77
(7) Der Zeitpunkt des Vorliegens eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses 79
(8) Zusammenfassung 80
b) Der haftungsausfüllende Tatbestand des § 844 Abs. 3 BGB 81
aa) Das seelisches Leid als Schaden gem. § 844 Abs. 3 BGB 81
bb) Angemessene Entschädigung als Rechtsfolge gem. § 844 Abs. 3 BGB 84
(1) Orientierung an der Höhe der immateriellen Entschädigungsbeträge für Schockschäden 85
(2) Orientierung an den Bemessungsfaktoren des immateriellen Schadensersatzes gem. § 253 Abs. 2 BGB 85
(3) Das Näheverhältnis als Bemessungsfaktor für eine Entschädigung gem. § 844 Abs. 3 BGB 87
(4) Zwischenergebnis 89
2. Zwischenergebnis 89
3. Verjährung 90
4. Vererbbarkeit 91
5. Zwischenergebnis 93
6. Das Verhältnis zur Schockschaden-Rechtsprechung 93
a) Der Begriff des Schockschadens 93
b) Die Orientierung an der Schockschaden-Rechtsprechung 93
c) Die Haftung für immateriellen Schadensersatz bei Schockschäden 95
d) Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz aufgrund eines Schockschadens 96
aa) Das Vorliegen einer erheblichen Gesundheitsverletzung gem. § 823 Abs. 1 BGB 96
bb) Angemessenes Verhältnis zwischen Schock und Anlass 97
cc) Anspruchsteller ist naher Angehöriger 98
dd) Der Umfang des immateriellen Schadens 98
e) Die fehlende Vergleichbarkeit zwischen Schockschadensersatz und Hinterbliebenengeld 99
f) Konsequenzen für das Verhältnis Schockschadensersatz/Hinterbliebenengeld 100
V. Ergebnis 102
C. Der immaterielle Schadensersatz 103
I. Einführung 103
II. Die historische Entwicklung des immateriellen Schadensersatzes 105
1. Die Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden vor der Entstehung des BGB 106
2. Der immaterielle Schadensersatz nach Entstehung des BGB 107
3. Zwischenergebnis 110
III. Überblick über das System des immateriellen Schadensersatzes 111
1. Die Begriffe Schmerzensgeld und immaterieller Schadensersatzanspruch 111
2. Die systematische Stellung des immateriellen Schadens 111
3. Die Bemessung des immateriellen Schadens 113
a) Die Bestimmung des immateriellen Schadens 115
b) Die haftungsausfüllende Funktion des immateriellen Schadensersatzanspruchs 118
aa) Die Entwicklung der Funktionsbestimmung des immateriellen Schadensersatzes 121
(1) Die Ablösung des Strafcharakters durch die Genugtuungsfunktion 122
(2) Die Genugtuungsfunktion des immateriellen Schadensersatzanspruchs 124
(3) Die Präventionsfunktion des immateriellen Schadensersatzrechts 126
(4) Zwischenergebnis 129
bb) Die Schadensanfälligkeit des Geschädigten als Bemessungskriterium 130
cc) Das Mitverschulden des Verletzten als Bemessungskriterium 130
dd) Das Verschulden des Schädigers als Bemessungskriterium 131
ee) Der Anlass der Verletzungshandlung als Bemessungskriterium 132
ff) Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten als Bemessungskriterium 132
gg) Die Vermögensverhältnisse des Schädigers als Bemessungskriterium 133
hh) Zwischenergebnis 136
c) Die Heranziehung von Vergleichsrechtsprechung für die Bemessung der immateriellen Entschädigung 137
4. Die Vererbbarkeit des immateriellen Schadensersatzanspruchs 139
a) Die ursprüngliche Regelung zum Ausschluss der Vererbbarkeit 139
b) Die Bejahung der Vererbbarkeit des immateriellen Schadensersatzanspruchs 139
5. Die Rechtsgutsbezogenheit des immateriellen Schadensersatzanspruchs 140
6. Der Anspruch bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Abgrenzung zum immateriellen Schadensersatz gem. § 253 Abs. 2 BGB 140
a) Die engen Anforderungen der Rechtsprechung an eine Entschädigung aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung 143
b) Die Vererbbarkeit des Anspruchs aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung 143
c) Der Anspruch aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung als Anspruch sui generis 144
d) Die Bestimmung des immateriellen Schadens bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung 146
e) Die Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit als Verletzung des Persönlichkeitsrechts 147
f) Zwischenergebnis 148
7. Reformbestrebungen vor dem 2. SchadÄndG 149
8. Ergebnis 152
IV. Das 2. SchadÄndG 154
1. Der erste Entwurf zum 2. SchadÄndG aus dem Jahr 1998 154
2. Der zweite Entwurf zum SchadÄndG aus dem Jahr 2001 156
3. Die Einführung des § 253 Abs. 2 BGB durch das 2. SchadÄndG 158
4. Der Einfluss der Neuregelung des § 253 Abs. 2 BGB auf die Funktion des immateriellen Schadensersatzes 159
5. Reformbestrebungen vs. Umsetzung 160
6. Kritik 161
7. Zwischenergebnis 162
V. Ergebnis 164
D. Das neue Hinterbliebenengeld vor dem Hintergrund des immateriellen Schadensersatzes 167
I. Die Rechtsnatur des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes 167
1. Das Hinterbliebenengeld als eigenständige Anspruchsgrundlage 168
2. Die fehlende Rechtsgutsbezogenheit des Hinterbliebenengeldes 171
3. Zwischenergebnis 172
II. Die Bemessung der Entschädigung des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes 172
1. Die Erforderlichkeit der Funktionsbestimmung 173
2. Die Relevanz der Ausgleichsfunktion für das Hinterbliebenengeld auf haftungsbegründender Ebene (Haftungsgrund) 174
a) Differenzierung zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Funktion 175
b) Die Persönlichkeitsrechtsverletzung des Hinterbliebenen als Haftungsgrund 175
c) Der Ausgleich seelischen Leids als Haftungsgrund 177
d) Die Relevanz des durch § 823 BGB geschützten Rechtsguts Leben 178
e) Der Rechtsfortsetzungsgedanke 180
f) Zwischenergebnis 183
3. Die Relevanz der Ausgleichsfunktion für das Hinterbliebenengeld auf haftungsausfüllender Ebene 184
4. Die Relevanz der Genugtuungsfunktion für das Hinterbliebenengeld auf haftungsausfüllender Ebene 184
5. Die Relevanz der Präventionsfunktion für das Hinterbliebenengeld auf haftungsausfüllender Ebene 187
6. Zwischenergebnis 189
7. Die Berücksichtigung des Haftungsgrundes auf haftungsausfüllender Ebene 190
a) Leben als geschütztes Rechtsgut 190
b) „Das Leben als Schaden“ 192
aa) Anspruch der Eltern aufgrund des „Kindes als Schaden“ 192
bb) Der Anspruch des Kindes aufgrund der eigenen Existenz 193
cc) Anspruch wegen „erlittenem Leben“ 194
dd) Die Relevanz der Frage nach dem „Leben als Schaden“ für das Hinterbliebenengeld 196
c) Die Schadensbemessung unter Berücksichtigung des Todeseintritts 198
aa) Die Pauschalierung des Entschädigungsbetrags 199
bb) Zwischenergebnis 200
8. Zwischenergebnis 201
III. Der Anwendungsbereich des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes 202
1. Der Anwendungsbereich des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des Arzthaftungsrechts 203
a) Der Behandlungsvertrag im Arzthaftungsrecht 204
aa) Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient 206
bb) Der Behandlungsvertrag zwischen Krankenhausträger und Patient 207
(1) Totaler Krankenhausaufnahmevertrag 207
(2) Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag 208
(3) Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag 209
b) Die fehlende Relevanz der Nichtberücksichtigung der vertraglichen Haftung 209
aa) Die vertragliche Haftung für den Erfüllungsgehilfen 209
bb) Die deliktsrechtliche Haftung für den Verrichtungsgehilfen 210
(1) Die Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen 211
(2) Die Entlastungsmöglichkeit des Geschäftsherrn 212
(3) Besondere Beweislastregelungen für den Behandlungsvertrag gem. § 630a BGB 213
c) Zwischenergebnis 215
2. Der Anwendungsbereich des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des Arbeitsrechts 216
a) Der Haftungsausschluss gem. § 104 SGB VII 216
b) Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses 218
c) Zwischenergebnis 221
d) Verbleibender Anwendungsbereich im Dienstvertragsrecht 222
3. Ergebnis 223
IV. Ergebnis 224
E. Die Konkretisierung der Anspruchsvoraussetzungen des § 844 Abs. 3 BGB auf haftungsbegründender und haftungsausfüllender Ebene 228
I. Restriktive Auslegung der Voraussetzungen des § 844 Abs. 3 BGB 228
1. Die Durchbrechung des haftungsrechtlichen Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch § 844 Abs. 3 BGB 229
2. § 844 Abs. 3 BGB als eigenständige Anspruchsgrundlage 231
3. Die Beschränkung der Hinterbliebenengeldentschädigung auf den Ausgleich des Schadens 232
4. Zwischenergebnis 233
II. Die Voraussetzungen gem. § 844 Abs. 3 BGB auf haftungsbegründender Ebene 234
1. Der Tod als haftungsbegründende oder haftungsausfüllende Voraussetzung des § 844 Abs. 3 BGB 234
a) Problemstellung 234
aa) Differenzierung zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Ebene 235
bb) Prozessuale Bedeutung der Differenzierung zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität 236
cc) Der Tod als haftungsausfüllende Voraussetzung des § 844 Abs. 1 und Abs. 2 BGB 237
b) Meinungsstand zum Tod als haftungsbegründende oder haftungsausfüllende Voraussetzung des § 844 Abs. 3 BGB 239
aa) Der Tod als haftungsausfüllende Voraussetzung des § 844 Abs. 3 BGB 239
bb) Der Tod als haftungsbegründende Voraussetzung des § 844 Abs. 3 BGB 240
c) Stellungnahme 240
aa) Sinn und Zweck der § 844 Abs. 1 und Abs. 2 BGB 241
bb) Abgrenzung der Ersatzpflicht von den haftungsbegründenden Voraussetzungen des § 844 Abs. 3 BGB 242
cc) Kritik an prozessualer Umsetzung 242
d) Ergebnis 243
e) Konsequenzen für den Zeitpunkt des Vorliegens des Näheverhältnisses 243
f) Konsequenzen für die Verjährung des Hinterbliebenengeldanspruchs 244
g) Konsequenzen für die haftungsbegründende Kausalität im Arzthaftungsrecht 245
h) Zwischenergebnis 246
2. Die Feststellung der Anspruchsberechtigung gem. § 844 Abs. 3 BGB im dreistufigen System 246
a) Die Vermutungsregelung gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB 247
aa) Ehegatten und Lebenspartner 247
bb) Kinder und Eltern 249
b) Die Feststellung des besonderen persönlichen Näheverhältnisses außerhalb der Vermutungsregelung gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB 250
aa) Drei-Stufen-Prüfung zur Feststellung eines besonderen Näheverhältnisses 251
bb) Personenkreis (Stufe 1) 251
(1) Geschwister und Großeltern 251
(2) Nichteheliche Lebensgemeinschaft 253
(3) Patchwork-Familie 255
(4) Andere 256
(5) Zwischenergebnis 256
cc) Geeignete Kriterien für Personen außerhalb der Vermutungsregelung gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB (Stufe 2) 257
(1) Haushaltsgemeinschaft 257
(2) Die Dauer der Beziehung 259
(3) Kommunikation 260
(4) Die gemeinsame Sorge und das Sorgeverhältnis 261
(a) Die gemeinsame Sorge 261
(b) Das Sorgeverhältnis 263
(5) Zwischenergebnis 264
dd) Funktionale Betrachtung (Stufe 3) 264
ee) Tabellarische Darstellung zu den nicht privilegierten Personenkreisen 265
ff) Zwischenergebnis 268
c) Ergebnis 268
3. Der Nasciturus im System des Hinterbliebenengeldanspruchs 269
a) Die Anspruchsberechtigung des Nasciturus gem. § 844 Abs. 3 BGB 270
aa) Der zivilrechtliche Schutz des Nasciturus 270
bb) Näheverhältnis gem. § 844 Abs. 3 BGB zwischen Nasciturus und Getötetem 272
cc) Seelisches Leid des neugeborenen Kindes 273
dd) Die Einbeziehung des Nasciturus in den Schutzbereich des Hinterbliebenengeldes 274
ee) Zwischenergebnis 275
b) Die Anspruchsberechtigung im Falle der Tötung des Nasciturus gem. § 844 Abs. 3 BGB 276
c) Zwischenergebnis 278
4. Die Vererbbarkeit des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld gem. § 844 Abs. 3 BGB 279
5. Zwischenergebnis 281
III. Die Bemessung der Hinterbliebenengeldentschädigung gem. § 844 Abs. 3 BGB auf haftungsausfüllender Ebene 282
1. Die Berücksichtigung des Verhältnisses zum Schockschaden bei der Bemessung der Hinterbliebenengeldentschädigung 284
a) Von der Schockschaden-Rechtsprechung abzugrenzender Haftungsgrund 284
b) Der Einfluss auf die Bemessung der Entschädigung 285
2. Keine Berücksichtigung der Bemessungskriterien zum immateriellen Schadensersatz bei der Bemessung der Hinterbliebenengeldentschädigung 287
a) Der Umfang des seelischen Leids als Bemessungskriterium 287
b) Die Schadensanfälligkeit des Geschädigten 288
c) Das Mitverschulden des Verletzten 290
d) Der Anlass der Verletzungshandlung und das Verschulden des Schädigers 290
e) Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Geschädigten und Schädigers 291
3. Das besondere persönliche Näheverhältnis als ausschließliche Bemessungsgrundlage für die Hinterbliebenengeldentschädigung 292
a) Die das Näheverhältnis gem. § 844 Abs. 3 BGB begründenden Kriterien als Bemessungskriterien 293
aa) Finanzielle Abhängigkeit 294
bb) Die Dauer der Beziehung 295
cc) Die Haushaltsgemeinschaft 296
dd) Die gemeinsame Sorge 296
ee) Die funktionale Betrachtung 297
b) Die Festsetzung von Ausgangsbeträgen 298
aa) Die Bedeutung des Personenkreises für die Bemessung 299
bb) Eltern und Kinder 301
cc) Ehegatten 302
dd) Geschwister 303
ee) Nichteheliche Lebensgemeinschaft 303
ff) Andere 304
gg) Die vorgeschlagenen Ausgangsbeträge 304
IV. Der Vorschlag für einen Fragebogen als Hilfestellung zur Feststellung der Anspruchsberechtigung gem. § 844 Abs. 3 BGB 304
F. Zusammenfassung 308
I. Kein immaterieller Schadensersatzanspruch i.S.d. § 253 Abs. 2 BGB 308
II. Das Näheverhältnis als anspruchsbegründende Voraussetzung gem. § 844 Abs. 3 BGB 309
III. Das Näheverhältnis als Bemessungsgrundlage auf haftungsausfüllender Ebene 311
IV. Vorschlag zur Festsetzung von Ausgangsbeträgen 312
Literaturverzeichnis 314
Internetquellenverzeichnis 331
Stichwortverzeichnis 334