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DNA-Analyse und Strafverfahren

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Schneider, M. (2023). DNA-Analyse und Strafverfahren. Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis von Datenschutz- und Strafverfahrensrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58766-7
Schneider, Maximilian. DNA-Analyse und Strafverfahren: Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis von Datenschutz- und Strafverfahrensrecht. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58766-7
Schneider, M (2023): DNA-Analyse und Strafverfahren: Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis von Datenschutz- und Strafverfahrensrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58766-7

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DNA-Analyse und Strafverfahren

Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis von Datenschutz- und Strafverfahrensrecht

Schneider, Maximilian

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 286

(2023)

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About The Author

Maximilian Schneider studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Sein Schwerpunktstudium absolvierte er im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes, der Kriminologie und des Europäischen Strafrechtes. Seit April 2022 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg am Landgericht Karlsruhe. Im Juli 2022 verlieh die Universität Konstanz ihm den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft.

Abstract

DNA-Analysen werden in Deutschland für strafforensische Zwecke seit nunmehr über dreißig Jahren eingesetzt. Bis heute ist diese Entwicklung von einem Wandel der rechtlichen Grundlagen begleitet, der auf die §§ 81e ff. StPO nicht beschränkt ist. Beeinflusst wird der rechtliche Rahmen, in dem DNA-Analysen im Strafverfahren stattfinden, auch durch das allgemeine und bereichsspezifische Datenschutzrecht jenseits der §§ 81e ff. StPO.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Gesetzesnovellen innerhalb wie außerhalb der Strafprozessordnung untersucht der Verfasser, wie DNA-Analysen im Strafverfahren Verwendung finden. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Umsetzung der sog. »JI-RL« als auch das Inkraftreten der DSGVO Einfluss auf die Anwendung der §§ 81e ff. StPO nehmen. Aufgezeigt wird, dass nicht nur, aber auch wegen der vorbezeichneten Novellierung manche herrschende Meinung, die sich über die Jahre zum Recht der DNA-Analyse gebildet hat, nicht mehr aufrechtzuerhalten ist oder zumindest überdacht werden will.
»DNA Analysis and Criminal Proceedings«: This study deals with the law of forensic DNA analysis. It is shown - abstractly and separately for each basis of authorization - that the amendment of data protection law forced by the European Union in 2018 also affects the application and interpretation of the Sections 81e et seq. Code of Criminal Procedure (StPO). In addition, questions without implications of data protection law concerning the law of DNA analysis are covered, which have not been dealt with in the previous research so far.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 31
Kapitel 1: Einleitung und Gang der Arbeit 39
§ 1 Einleitung 39
§ 2 Untersuchungsgegenstand und Gang der Arbeit 43
Kapitel 2: Die DNA aus naturwissenschaftlicher Sicht und ihre Rolle im Prozess 47
§ 1 Aufbau und Struktur von DNA 48
I. Chemisch-biologische Zusammensetzung von DNA 48
II. Chromosome als Träger der Erbinformation 49
III. Codierende und nicht codierende Abschnitte der DNA 50
1. Die Funktion von DNA im Organismus 51
a) Die Entstehung des Organismus 51
b) Replikation 52
c) Transkription 53
d) Translation 53
2. Nicht codierende DNA als „evolutionärer Ballast“? 54
§ 2 Geeignete Untersuchungsgegenstände 56
I. Der „genetische Fingerabdruck“ 56
II. mt-DNA als Untersuchungsgegenstand 58
III. Beschaffenheit des Untersuchungsgegenstands 59
§ 3 Das Untersuchungsverfahren 60
I. DNA-Extraktion 60
II. DNA-Amplifikation 61
III. DNA-Analyse 62
1. RFLP-Verfahren 62
2. Modernes Analyse-Verfahren 63
3. Zusammenfassung 64
§ 4 Verwertung und Beweiswert von DNA-Analysen im Strafprozess 65
I. Systematische Einordnung der DNA-Analyse im Strafverfahrensrecht 65
II. Inhalt des DNA-Gutachtens 66
III. Grenze des Inhalts des DNA-Gutachtens 66
1. Der Weg der Spur oder secondary transfer, Verunreinigung und Vertauschung 66
2. Wahrscheinlichkeitsaussage 68
IV. Beweiswert und Verwendung des DNA-Gutachtens im Strafverfahren 70
Kapitel 3: Datenschutzrechtliche Implikationen bei DNA-Analysen 73
§ 1 Problemaufriss: Zusammenhang von Strafverfolgung und Datenschutzrecht 73
§ 2 Datenschutz auf europäischer Ebene 74
I. Grundrechtsschutz gem. Art. 8 Abs. 1 EMRK 74
II. Datenschutz auf Unionsebene 75
1. Primärrecht 75
a) Grundrechte-Charta 75
b) Verträge 77
2. Die JI-Richtlinie als maßgebliches Sekundärrecht 77
§ 3 Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts 78
I. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 78
1. Schutzbereich 79
a) Bestimmung des Schutzbereichs 79
b) Informationen über unbekannte Spurenleger 80
aa) Rechtsprechung und Literatur 80
(1) Fehlender Personenbezug im Zeitpunkt der Erhebung 81
(2) Absondern der Spur in der Öffentlichkeitssphäre 81
(3) Trennung von Erhebung und Verwendung des DNA-Identifikationsmusters und Grundrechtsschutz bei weiteren Ermittlungsmaßnahmen 81
(4) Folgen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit 82
bb) Stellungnahme 82
(1) Die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Sprache und Systematik beim Verständnis des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung 82
(2) Die dogmatische Herleitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der immanente Aspekt der Verhaltensfreiheit 83
(3) Grundrechtsschutz bei fehlenden weiteren oder zeitlich nachgelagerten Ermittlungsmaßnahmen 85
(4) Vermischung von Materialerhebung und Analyse und von Schutzbereich, Eingriff und Verletzung 86
(5) Ergebnis 86
(6) Konsequenzen für das Verhältnis von Datenschutz- und Strafverfahrensrecht 87
2. Eingriff 87
3. Rechtfertigung 88
a) Allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen 88
b) Die Sphärentheorie des BVerfG 88
c) Grundrechtsverzicht 90
aa) Grundlagen 90
(1) Begriffsbestimmung, Voraussetzungen und Rechtsfolge 90
(2) Abgrenzung zu ähnlichen Grundrechtsinstituten 91
(3) Grundrechtsverzicht und Gesetzesvorbehalt 92
bb) Verzicht auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; zugleich Kritik an der Sphärentheorie 95
cc) Konsequenz für das Verhältnis von Datenschutz- und Strafverfahrensrecht 96
II. Menschenwürde 97
§ 4 Das Bundesdatenschutzgesetz und sein Verhältnis zur StPO 98
I. Anwendbarkeit des BDSG im Strafverfahren 98
II. Das Verhältnis von BDSG und StPO zueinander 99
§ 5 Einwilligung in DNA-Analysen 100
I. Grundlagen 100
1. Die Mitwirkung des Betroffenen im Strafverfahren 101
a) Nemo tenetur se ipsum accusare und Verzicht 101
b) Einwilligungsmöglichkeit bei DNA-Analysen 102
2. Grundrechtsverzicht und strafprozessuale Einwilligung 103
a) Unterscheidung von Grundrechtsverzicht und Einwilligung 103
b) Einwilligung als Unterfall des Grundrechtsverzichts 104
c) Stellungnahme 105
aa) Kritik zu Amelung 105
(1) Das Verbot des Totalverzichts 105
(2) Ungeeignetheit des Einwilligungsbegriffs bei allen Verzichtskonstellationen 105
bb) Kritik zu Geiger 107
cc) Gleichlauf bei Rechtsfolge und Bindungswirkung 107
II. Begriff der strafverfahrensrechtlichen Einwilligung 108
III. Arten der Einwilligung 109
1. Differenzierung anhand gesetzlicher Normierung der Einwilligungsmöglichkeit 109
2. Differenzierung anhand zwangsweiser Durchsetzungsmöglichkeit 110
a) Einwilligung bei zwangsweiser Durchsetzungsmöglichkeit 110
b) Einwilligung als Durchführungsvoraussetzung 111
IV. Zulässigkeit der Einwilligung 113
1. Ausgangspunkt: Gesetzliche Normierung in einigen Normen der StPO 113
2. Zulässigkeit und Unzulässigkeit von Einwilligungen im System der StPO 113
3. Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf 114
4. Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts 114
a) Verankerung der Einwilligungsfreiheit in der Verfassung 115
aa) Die Einwilligung als Verbürgung eines speziellen Grundrechts 115
bb) Die Einwilligungsfreiheit als Element der allgemeinen Handlungsfreiheit 115
cc) Verankerung im allgemeinen Persönlichkeitsrecht 116
dd) Stellungnahme 116
b) Schranken der Einwilligungsfreiheit 119
c) Zusammenfassung 119
5. Vorgaben durch JI-Richtlinie und BDSG 120
a) Vorgaben der JI-Richtlinie 120
aa) Grundsätzliche Unzulässigkeit der Einwilligung 120
bb) Grundsätzliche Zulässigkeit der Einwilligung 121
cc) Stellungnahme 122
b) (Überschießende) Umsetzung durch den Gesetzgeber? 124
V. Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung 125
1. Disponibilität des beeinträchtigten Rechtsguts 125
2. Freiwilligkeit 126
a) Unklarheit in der juristischen Dogmatik 126
b) Mehrdimensionalität des Begriffes der Freiwilligkeit 126
c) Besonderheiten im Staat-Bürger-Verhältnis 127
d) Die Abwesenheit von Zwang und Irrtum als hinreichende Bedingungen von Freiwilligkeit 128
aa) Das Erfordernis rechtlich relevanten Zwangs zur Verneinung der Freiwilligkeit 128
(1) Ungeeignetheit des Zwangsbegriffs des nemo-tenetur-Grundsatzes 128
(2) Freiwilligkeit als autonom zu verstehender, normativer Rechtsbegriff 128
(3) Zwischenergebnis: Beachtlichkeit nur staatlichen Zwangs 130
(4) Die Abgrenzung von unzulässigem und zulässigem Zwang 130
(a) Unterscheidung anhand der Initiative zur Einwilligung? 130
(b) Die Rechtswidrigkeit der angedrohten staatlichen Alternativmaßnahme als erster Indikator 130
(c) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 131
(5) Zusammenfassung 132
bb) Die Abwesenheit von Irrtümern in der Person des Einwilligenden – Die Belehrung als ausschlaggebendes Kriterium 132
3. Form 134
4. Zeitpunkt der Einwilligung 134
5. Die Erklärung 135
6. Einwilligungsfähigkeit 135
a) Verfassungsrechtliche Wurzel 135
b) Berücksichtigung strafrechtlicher Besonderheiten 137
c) Keine Vorgaben durch Unionsrecht 137
d) Ergebnis 138
VI. Widerruflichkeit der Einwilligung und Rechtsfolgen 139
1. Möglichkeit eines Widerrufs und Anforderungen an denselben 139
2. Rechtsfolgen des Widerrufs 139
§ 6 Zusammenfassung 140
Kapitel 4: DNA-Analyse als Beweismittel im laufenden Strafverfahren 141
§ 1 Die Gewinnung von Untersuchungsmaterial 141
I. Gewinnung von Körperzellen am oder im menschlichen Körper 141
1. Körperzellenentnahme gem. § 81a Abs. 1 StPO beim Beschuldigten 142
a) Blutprobenentnahme 142
b) Der Abstrich der Wangeninnenseite als anderer körperlicher Eingriff i.S.v. § 81a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 StPO 142
aa) Auslegung nach dem Wortlaut 143
bb) Systematische Auslegung 144
(1) Vergleich mit der Entnahme einer Blutprobe gem. § 81a Abs. 1 S. 2 Alt. 1 StPO 144
(2) Vergleich mit der einfachen Untersuchung gem. § 81a Abs. 1 StPO 145
(3) Gesamtbetrachtung 145
cc) Teleologische Auslegung 146
dd) Verfassungskonforme Auslegung sub specie Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG 147
ee) Gesamtwürdigung 149
(1) Ergebnis der Auslegung und verfassungsrechtliche Problematik sub specie der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Verhältnismäßigkeitsprinzips 149
(2) Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch Stützung des Wangenabstrichs auf andere Ermächtigungsgrundlagen 150
(a) Einwilligung 150
(b) Beschlagnahme oder Sicherstellung gem. § 94 StPO 151
(c) Generalklausel gem. §§ 161 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, 163 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 StPO 152
ff) Eigener Lösungsansatz: Weite Auslegung des Eingriffsbegriffs bei gleichzeitiger teleologischer Reduktion der Eingriffsvoraussetzung 153
gg) Ergebnis 155
2. Körperzellenentnahme gem. § 81c StPO beim Dritten 155
a) Parallelen zu und Unterschiede gegenüber § 81a StPO 155
b) Die Problematik um den Vaginal- und Wangenabstrich 156
aa) Auslegung des § 81c StPO Abs. 2 S. 1 nach dem Wortlaut 156
bb) Systematische Auslegung 156
(1) Vergleich mit der einfachen Untersuchung gem. § 81c Abs. 1 StPO 156
(2) Vergleich mit der Untersuchung zu Abstammungsfragen gem. § 81c Abs. 2 S. 1 Alt. 1 StPO 157
(3) Vergleich mit § 81a Abs. 1 S. 2 StPO 159
cc) Teleologische Auslegung 159
dd) Historische Auslegung 159
ee) Verfassungskonforme Auslegung 161
(1) Im Hinblick auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG 161
(2) Besonderheiten beim Vaginalabstrich im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 162
ff) Gesamtwürdigung 163
gg) Eigener Lösungsvorschlag: Analoge Anwendung des § 81c Abs. 2 S. 1 StPO auf die Konstellationen des Wangen- bzw. Vaginalabstriches 164
hh) Ergebnis und Gesetzesvorschlag 165
II. Vom Körper getrennte Körperzellen 166
III. Heimlich erlangtes Material als Untersuchungsgegenstand 168
1. Problemstellung 168
2. Vorgefundene Ansätze 169
a) Das heimlich erlangte Material als Material i.S.v. § 81e Abs. 1 StPO 169
b) Das heimlich erlangte Material als Material i.S.v. § 81e Abs. 2 StPO 169
c) Keine Verwendung heimlich erlangten Materials 171
3. Stellungnahme 173
a) Auslegung des § 81e StPO nach dem Wortlaut 173
aa) Wortlaut des § 81e Abs. 1 StPO 173
(1) Ausschließlicher Verweis auf §§ 81a, 81c StPO 173
(2) Heimliches Erlangen von Zellen auf Grundlage der §§ 81a, 81c StPO? 173
(a) Wortlaut der §§ 81a, 81c StPO 174
(b) Umgehung der hoheitlichen Anordnungskompetenz 174
(c) Umgehung des Untersuchungsverweigerungsrechts 175
(d) Der Arztvorbehalt 176
(e) Die Vorschrift des § 101 StPO 176
(f) Zwischenergebnis 177
(3) Ergebnis 177
bb) Wortlaut des § 81e Abs. 2 StPO 177
b) Systematische Auslegung 177
aa) Vergleich mit anderen heimlichen Maßnahmen 177
bb) Vergleich des § 81e Abs. 2 StPO mit § 81e Abs. 1 StPO i.V.m. § 81a Abs. 3 Hs. 2 StPO 179
cc) Verwendung in künftigen Verfahren, § 81g StPO 180
c) Historische Auslegung 180
aa) Entwicklung des § 81e StPO 180
(1) Fassung von 1997 bis 2017 180
(2) Novellierung durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens von 2017 und das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens von 2019 181
bb) Entwicklung des § 101 StPO 183
(1) Einfügung des § 81e StPO in den Katalog des § 101 StPO im Jahre 1997 183
(2) Tilgung des § 81e StPO aus dem Katalog des § 101 StPO im Jahre 2007 183
d) Teleologische Auslegung 184
e) Verfassungskonforme Auslegung 187
aa) Recht auf informationelle Selbstbestimmung 187
(1) Differenzierung von Zellgewinnung und DNA-Analyse – Vorwirkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 187
(2) Keine Eingriffsintensivierung durch heimliches Vorgehen? – Der Ansatz von Beck 188
(3) Stellungnahme zu diesem Ansatz 189
bb) Nemo-tenetur-Grundsatz 190
cc) Gebot der Verhältnismäßigkeit 191
f) Ergebnis 191
§ 2 Untersuchungs- und Feststellungsverbote 192
I. Feststellungs- und Untersuchungsverbote 192
1. Stand bis zur Novellierung des § 81e Abs. 2 StPO durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens 192
2. Erweiterung möglicher Feststellungen auf phänotypische Merkmale unbekannter Spurenleger durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 193
a) Vorgefundene Ansätze zur Möglichkeit der Feststellung phänotypischer Merkmale 194
aa) Ansätze gegen die Feststellung phänotypischer Merkmale 194
(1) Unantastbarer Kernbereich und die Analyse codierender DNA-Bereiche 194
(2) Codierende DNA-Bereiche und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 197
(3) Vermischung von Strafverfolgung und präventiv-polizeilicher Arbeit 197
(4) Verringerung des kriminalistischen Nutzens durch nachträgliche Veränderung des Aussehens, Fehlerquellen und bewusste Manipulation 197
(5) Die Gefahr der Diskriminierung von Minderheiten 198
(6) Verstoß gegen Unionsrecht 198
(7) Subsidiäre Anwendung der erweiterten Feststellungsmöglichkeiten 198
bb) Ansätze für die Feststellung phänotypischer Merkmale 199
(1) Kein Eindringen in den absoluten geschützten Kernbereich der Persönlichkeit 199
(2) Recht auf informationelle Selbstbestimmung 202
(3) Sinnlosigkeit der Trennung von codierender und nicht-codierender DNA für juristische Zwecke 203
(4) Die Analyse codierender DNA-Bereiche als naturwissenschaftliches und juristisches Gebot? 203
(5) Rechtsunsicherheit durch Trennung in codierende und nicht-codierende DNA-Bereiche 203
(6) Keine Verringerung des kriminalistischen Nutzens durch Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes; keine spezifische Missbrauchsgefahr 204
(7) Zur Gefahr einer Diskriminierung 205
b) Stellungnahme zu § 81e Abs. 2 S. 2 StPO n.F. 206
aa) Codierende und nicht codierende DNA-Bereiche – ein unbrauchbares Kriterium 206
(1) Keine verfassungsgerichtliche Präjudiz 206
(2) Naturwissenschaftliche Argumente gegen die Unterscheidung von codierenden und nicht-codierenden DNA-Abschnitten im Juristischen 207
(3) Zusammenfassung 209
bb) Unantastbarer Kernbereich der Persönlichkeit 210
(1) Die Bestimmung des Kernbereichs im Einzelfall – Augen-‍, Haut- und Haarfarbe und Alter als Höchstpersönliches? 210
(a) Keine Totalerfassung 210
(b) Die Möglichkeit der Geheimhaltung am Beispiel des Beschlusses des BVerfG über Ehescheidungsakten 210
(c) Höchstpersönlicher Charakter und der Wille zur Geheimhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Vorliegens einer Straftat 211
(d) Zwischenergebnis 213
(2) Die Sensibilität der festgestellten Information als allein entscheidendes Kriterium – Keine weitere Kategorisierung 213
cc) Recht auf informationelle Selbstbestimmung 214
(1) Zur Eingriffsintensität 214
(2) Zur Rechtfertigung des Eingriffes 215
dd) Abgrenzung zur präventiv-polizeilichen Arbeit 216
ee) Kriminalistischer Nutzen der neuen Merkmale und Diskriminierung – Ein Problem der Beweiswürdigung 218
(1) Der kriminalistische Nutzen der neuen Feststellungsmöglichkeiten 218
(a) Naturwissenschaftliche Sicherheiten 218
(b) Äußerlich sichtbare Merkmale – Ein Ermittlungsansatz 219
(2) Unsicherheiten, Missbrauchsgefahr und Umgehungsversuche – Ein Problem der Beweiswürdigung 222
(3) Der Einwand der Diskriminierung 223
(a) Das normative Phänomen der Diskriminierung aus juristischer Sicht 223
(b) Die Möglichkeiten der Diskriminierung durch eine DNA-basierte Feststellung des Phänotyps 223
(c) Juristische Bewertung dieser Form der Diskriminierung 224
(d) Ergebnis 226
ff) Implikationen der JI-Richtlinie bzw. des BDSG 227
(1) Die Differenzierung von personenbezogenen Daten in Kategorien und die Anforderungen an ihre Verarbeitung 227
(2) Daten aus einer DNA-Analyse – eine besondere Kategorie personenbezogener Daten? 227
(a) Verarbeitung genetischer Daten, §§ 48 i.V.m. 46 Nr. 13, 11 BDSG 228
(b) Verarbeitung herkunftsbezogener Daten, §§ 48 i.V.m. 46 Nr. 14 lit. a BDSG 229
(3) Die Anforderungen an die Feststellung von Informationen molekulargenetischen Ursprungs im Unionsrecht und im deutschen Recht 229
(a) Unbedingte Erforderlichkeit 230
(b) Geeignete Schutzgarantien 231
(4) Zusammenfassung zu den europarechtlichen Implikationen 231
gg) Allgemeine Verhältnismäßigkeitsdogmatik statt Subsidiarität 231
hh) Zusammenfassung der Stellungnahme zu § 81e Abs. 2 S. 2 StPO 232
II. Überschießende Feststellungen kraft Einwilligung? 232
1. Vorgefundene Ansätze 233
a) Keine überschießenden Feststellungen kraft Einwilligung 233
b) Differenzierende Ansätze 233
c) Überschießende Feststellungen kraft Einwilligung möglich 234
2. Stellungnahme 235
a) Die Einwilligungsfrage des § 81e StPO als allgemeine Frage 235
b) Kritik an den Stimmen, die die Einwilligungsmöglichkeit ausschließen 235
c) Grundsätzliche Zustimmung zur Einwilligungsmöglichkeit 236
d) Berücksichtigung der JI-RL und von § 51 BDSG – Zulassung der Einwilligung durch § 81f Abs. 1 S. 1 StPO? 237
§ 3 Zweckbindungsgebote und Verwendungsbeschränkungen 238
I. Definition des Zwickbindungsgebotes 238
II. Zweckbindungsgebote und Verwendungsbeschränkungen für den Umgang mit den Körperzellen 239
1. Der Umgang mit Körperzellen, die gem. § 81e Abs. 1 StPO analysiert wurden 239
2. Der Umgang mit Körperzellen, die gem. § 81e Abs. 2 StPO analysiert wurden 239
a) Argumente, warum im Rahmen des § 81e Abs. 2 StPO kein Vernichtungsgebot besteht 240
b) Stellungnahme zu diesen Argumenten 240
aa) Unwiederbringlicher Verlust und Wiederbeschaffbarkeit 240
bb) Einsatz im Wiederaufnahmeverfahren 241
cc) Konsequenzen 245
c) Der Grundsatz der Datensparsamkeit oder warum auch das Material i.S.v. § 81e Abs. 2 StPO vernichtet werden muss 245
d) Vernichtung bei wiederbeschaffbarem Material gem. § 111n StPO 246
e) Vernichtung unwiederbringlichen Materials im Wege einer Gesamtanalogie der die Rückgabe von Beweismittel und die Löschung von Daten betreffenden Vorschriften 248
aa) Rechtsgedanke der §§ 81a Abs. 3 Hs. 2, 111n StPO 248
bb) Die Rechtsprechung des BVerfG zur Löschung qua Verfassung 248
cc) Rechtsgedanke der §§ 489 StPO, 58 Abs. 2, 75 Abs. 2 BDSG 249
dd) Zusammenfassung 250
3. Die Begrenzung möglicher Feststellungen – Eine Frage der Zweckbindung? 250
4. Verwendung nur in bereits anhängigen Verfahren 252
III. Zweckbindungsgebote für den Umgang mit den Feststellungen 252
1. Verwendung nur im laufenden und speziellen anhängigen Verfahren 252
a) Keine Verwendungsbeschränkung expressis verbis – Einsatz im Anlassverfahren 252
b) Keine Verwendung in zukünftigen Strafverfahren vor dem Hintergrund des § 81g StPO 253
c) Verwendung in bereits anhängigen, anderen Verfahren – Ein Täterscree‍ning? 253
d) Zusammenfassung 254
2. Das Vorhandensein von Vergleichsmaterial als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der DNA-Analyse 255
a) Material i.S.v. § 81e Abs. 2 StPO als Durchführungsvoraussetzung für eine DNA-Analyse gem. § 81e Abs. 1 StPO? 255
b) Material i.S.v. § 81e Abs. 1 StPO als Durchführungsvoraussetzung für eine DNA-Analyse gem. § 81e Abs. 2 StPO? 256
c) Stellungnahme 256
§ 4 Formelle Voraussetzungen 258
I. Anordnungskompetenz und Einwilligung gem. § 81f Abs. 1 StPO 258
1. Richtervorbehalt und anordnungsverdrängende Einwilligung bei Maßnahmen gegen bekannte Spurenleger 258
a) Richtervorbehalt und Einwilligung 258
b) Belehrung auch über eine mögliche Nutzung im Rahmen des § 81g StPO? 259
aa) Vorgefundene Ansätze 259
(1) Qualifizierte Belehrung erforderlich 259
(2) Keine weitergehende Belehrung 260
bb) Stellungnahme 260
2. Verzicht auf den Richtervorbehalt bei Maßnahmen gegen unbekannte Spurenleger 262
II. Anforderungen an die Durchführung der eigentlichen Analyse gem. § 81f Abs. 2 StPO 263
1. Anforderungen an den Sachverständigen, § 81f Abs. 2 S. 1 StPO 264
2. Anforderung an die Übermittlung des Zellmaterials an den Sachverständigen, § 81f Abs. 2 S. 3 StPO 266
a) Kritik an § 81f Abs. 2 S. 3 StPO 266
b) Stellungnahme zur Kritik 268
aa) Pseudonymisierung statt Anonymisierung 268
bb) Zur naturwissenschaftlichen Richtigkeit und Sorgfalt und anderen praktischen Problemen 269
cc) Das Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen 270
dd) Wirkung der Pseudonymisierung im Hinblick auf die Anwesenheit des Sachverständigen in der Hauptverhandlung 276
ee) Der Vergleich mit der Gutachtenerstellung über hinsichtlich §§ 20, 21 StGB relevante Feststellungen 277
ff) Zusammenfassung 279
3. Anforderungen an die DNA-Analyse, § 81f Abs. 2 S. 2 StPO 279
4. Datenschutzrechtliche Kontrolle des Sachverständigen, der keine öffentliche Stelle ist 280
§ 5 Die Verwertbarkeit von rechtswidrig erlangtem Material im Hinblick auf die DNA-Analyse und von rechtswidrigen Analyse-Ergebnissen 282
I. Die Abwägungslehre des BGH 282
1. Im Hinblick auf rechtswidrig erlangtes Material 284
2. Im Hinblick auf rechtswidrige DNA-Analysen, insbesondere im Hinblick auf überschießende Feststellungen unter Verstoß gegen § 81e Abs. 1 S. 2 StPO 287
II. Datenschutzrechtliche Implikationen der Abwägungslehre und Auswirkungen der JI-Richtlinie 292
1. Datenschutzrechtliche Problematik der Verwertung rechtswidrig erhobener Beweise 292
2. § 49 BDSG als Ermächtigungsgrundlage für die Verwertung 292
3. § 261 StPO als Ermächtigungsgrundlage für die Verwertung 294
III. Ergebnis 296
Kapitel 5: Die DNA-Reihenuntersuchung nach § 81h StPO 298
§ 1 Die Körperzellentnahme 299
§ 2 Feststellungs- und Untersuchungsverbote 302
I. Explizit zugelassene Feststellungen 302
II. Kein explizites Feststellungs- und Untersuchungsverbot – Ermöglichung der Abstammungsfeststellung über § 81h Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO? 305
1. Zur Frage einer möglichen Feststellung der Abstammung via § 81h Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO 305
2. Implizites Feststellungs- und Untersuchungsverbot 307
§ 3 Zweckbindungsgebote und Verwendungsbeschränkungen 309
I. Zweckbindungsgebote und Verwendungsbeschränkungen im Hinblick auf die Körperzellen 309
1. Vernichtungsgebot, § 81h Abs. 3 S. 2 StPO 309
2. Einsatz nur im Anlassverfahren 311
a) Normative Überlegungen 311
b) Konkretisierung 312
II. Zweckbindungsgebote und Verwendungsbeschränkungen im Hinblick auf das Analyseergebnis 314
1. Löschungsgebot, § 81h Abs. 3 S. 3 StPO 314
a) Konkretisierung anhand der Gesetzmaterialien: Ermittlung des Spurenlegers und Verjährung der Anlasstat als maßgebliche Zeitpunkte 314
b) Der Ansatz von Literatur und Rechtsprechung: Kritik an der Verjährung als maßgeblicher Zeitpunkt 315
c) Stellungnahme zu den Ansätzen und eigener Vorschlag 316
aa) Löschung bei Feststellung des Spurenlegers oder eines Beinahetreffers 317
(1) Der Wortlaut des Gesetzes und seine historische Entwicklung – zugleich zum Zweck der DNA-Reihenuntersuchung 317
(2) Verfassungsrechtliche Argumentation – zugleich zur Reichweite der Einwilligung 318
(3) Keine Geltung beim Beinahetreffer 319
(4) Keine Vorgaben für das Analyseverfahren? 320
(5) Zwischenergebnis 321
bb) Löschung, wenn kein Spurenleger ermittelt werden konnte 321
2. Verwendung nur im Anlassverfahren 323
§ 4 Materielle Anordnungsvoraussetzungen 324
I. Qualifizierte Anlasstaten 325
1. Verbrechen gegen bestimmte Rechtsgüter 325
a) Der Verbrechensbegriff des materiellen Strafrechts als erstes Selektionskriterium 325
b) Das geschützte Rechtsgut als zweites Kriterium – Abschnittsbezogenes oder rechtsgutsbezogenes Verständnis? 326
aa) Abschnittsbezogener Ansatz 326
(1) Konsequenz und Inhalt eines abschnittsbezogenen Verständnisses 326
(2) Die DNA-Reihenuntersuchung als ultima ratio 326
(3) Die gesetzgeberische Intention 327
(4) Vergleich mit der Rechtsprechung des BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB a.F. 327
(5) Kriminalistische Ungeeignetheit der DNA-Reihenuntersuchung zur Aufklärung weiterer Delikte 328
(6) Abstumpfungseffekte bei der Bevölkerung 328
(7) Der Ansatz Rogalls – Verlagerung der Eingrenzung auf Verhältnismäßigkeitsebene? 329
(8) Rechtssicherheit 329
bb) Rechtsgutsbezogener Ansatz – zugleich Stellungnahme 329
(1) Die gesetzgeberische Intention und Konsequenz 329
(2) Kritik am abschnittsbezogenen Verständnis 330
(a) Berücksichtigung des ultima-ratio-Charakters 330
(b) Zur Gesetzgebungstechnik 331
(c) Keine Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu § 66b StGB a.F. 332
(d) Eignung der DNA-Analytik als Kriterium der Verhältnismäßigkeit 332
(e) Das Legalitätsprinzip als Absage an rein ökonomische und logistische Argumentation i.R.d. Gesetzesauslegung 332
(f) Keine „Abstumpfungserscheinungen“ bei der Bevölkerung 334
(g) Das Argument der Rechtssicherheit 334
(3) Argumentation pro Rechtsgutsbezug 335
(a) Der höchstpersönliche Charakter des angegriffenen Rechtsguts als gesetzgeberisches Kriterium 335
(b) Fehlende Eignung der Abschnittseinteilung im StGB für die (strafverfahrensrechtliche) Gesetzesauflegung 335
(c) Besserstellung des brutaleren Täters im abschnittsbezogenen Verständnis aufgrund der Gesetzeskonkurrenz 337
cc) Zusammenfassung 338
c) Keine „Erweiterungsfähigkeit“ 338
2. Verdachtsgrad 339
3. Stadium der Tat 341
4. Prognoseentscheidung 341
II. Prüfungsmerkmale – Eingeschränkter Teilnehmerkreis 343
III. Verhältnismäßigkeit 346
1. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme insgesamt 346
2. Verhältnismäßigkeit der Durchführung im Einzelnen 348
§ 5 Formelle Voraussetzungen 350
I. Freiwillige Teilnahme – Einwilligung und Belehrung 350
1. Zweifel an der Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme 351
a) Sozialer Druck zur Teilnahme 351
b) Die Folgen der verweigerten Einwilligung 353
aa) Unwirksamkeit der Einwilligung, wenn aus der Verweigerung ein Tatverdacht geschlussfolgert wird 353
bb) Unwirksamkeit der Einwilligung, wenn die Verweigerung bereits mittelbar mit anderen Beweisen zur Verdachtsbegründung führt 354
cc) Die Kenntnis des Betroffenen von der Verdachtsneutralität 354
dd) Nemo tenetur se ipsum accusare und Einwilligungsverweigerung 355
ee) Unbeachtlichkeit eines Irrtums über die Tatverdachtsneutralität 356
2. Stellungnahme 357
a) Zur Beachtlichkeit rein sozialen Drucks 357
b) Die Folgen der Einwilligungsverweigerung – Problem und Lösung auch anhand der Belehrungsvorschrift 359
aa) Verdachtsbegründung alleine aufgrund der Verweigerung 359
(1) Unzulässigkeit der Verdachtsbegründung nur aufgrund der Verweigerung 359
(2) Kenntnis der Unzulässigkeit – Defizite bei der Belehrung nach § 81h Abs. 4 StPO 361
(a) Die Belehrung über die Freiwilligkeit gem. § 81h Abs. 4 S. 1 StPO 361
(b) Qualifizierte Belehrung auch über die Verdachtsneutralität der Belehrung? 362
bb) Verdachtsbegründung trotz der Verweigerung mit anderen Momenten – zugleich zu Selbstbelastungsfreiheit und Unschuldsvermutung und den Ermittlungen nach der Reihenuntersuchung gem. §§ 81a, 81e StPO 365
(1) Zur Notwendigkeit der Weiterermittlung 365
(2) Problemstellung hinsichtlich der Verdachtsbegründung 367
(3) Die Zugehörigkeit zur Gruppe der Merkmalsträger nach Durchführung der Reihenuntersuchung – Inkulpation durch Dritte 367
(a) Zur weiteren Benutzung der Merkmale – Voraussetzungen und Begründung der Inkulpation 367
(b) Teilnahme und Verweigerung im Lichte negativer und positiver Selbstbelastungsfreiheit 371
(c) Die Einwilligung in die DNA-Reihenuntersuchung – Eine „Einwilligung zu Lasten Dritter“? 372
(d) Die Unschuldsvermutung 373
(e) Zwischenergebnis 375
(4) Weitere Erkenntnisse 375
(5) Ergebnis 376
cc) Vorgehen gegen den Verweigerer auf Grundlage des § 81c StPO i.V.m. § 81e StPO 377
(1) Voraussetzungen des § 81c Abs. 2 StPO für die Zellgewinnung im Lichte der DNA-Reihenuntersuchung 379
(a) Die Zumutbarkeitsgrenze des § 81c Abs. 4 StPO 379
(b) Das Untersuchungsverweigerungsrecht des § 81c Abs. 3 StPO 384
(c) Der historische Wille des Gesetzgebers als Anhaltspunkt für einen individualbezogenen Ansatz 391
(2) Voraussetzungen des § 81e StPO im Lichte der Reihenuntersuchung 393
(3) Ergebnis 394
dd) Zusammenfassung zu den Folgen der Einwilligungsverweigerung 394
3. Die Belehrungsvorschrift des § 81h Abs. 4 StPO im Gefüge der allgemeinen Einwilligungs- und Freiwilligkeitsdogmatik 394
4. Belehrungserfordernisse jenseits von § 81h StPO i.R.d. DNA-Reihenuntersuchung 397
a) Weitergehende Erklärungen über den Sinngehalt der Belehrung 397
b) Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit 397
c) Weitere Belehrungserfordernisse nach dem BDSG, insbesondere zur Löschung 401
5. Zur Reformbedürftigkeit der Vorschrift – zugleich Kritik zu bereits geforderten Reformvorhaben 404
a) Zum Nebeneinander von BDSG und StPO 404
b) Zur sprachlichen Gestaltung der Belehrung 405
II. Gebot richterlicher Anordnung 410
III. Die Kopplung von Einwilligung und richterlicher Anordnung – eine Kritik 413
1. Kritik in der Literatur an § 81h StPO 413
a) Ansätze für eine Streichung des Richtervorbehalts bei gleichzeitiger Beibehaltung des Freiwilligkeitserfordernisses 413
b) Ansätze für die Streichung des Freiwilligkeitserfordernisses bei gleichzeitiger Beibehaltung des Gebotes richterlicher Anordnung – § 81h StPO als Zwangsmodell 415
2. Alternative Möglichkeiten und deren Bewertung 424
a) Zwangsweise Reihenuntersuchung – Durchführung auch ohne Einwilligung 424
aa) Zwangsweise Reihenuntersuchungen de lege lata 424
(1) Reihenuntersuchungen gem. §§ 81a, 81e StPO 425
(2) Reihenuntersuchungen gem. §§ 81c, 81e StPO 426
(3) Zusammenfassung zur Möglichkeit zwangsweiser DNA-Reihenuntersuchungen de lege lata 426
bb) Zwangsweise Reihenuntersuchung im eigentlichen Sinne de lege ferenda 427
(1) Entgegenstehen der Menschenwürde? 427
(2) Entgegenstehen der Unschuldsvermutung? 432
(3) Entgegenstehen der Selbstbelastungsfreiheit? 433
(4) Verhältnismäßigkeit einer entsprechenden Regelung 436
(5) Die zwangsweise DNA-Reihenuntersuchung als grundrechtsberührende Maßnahme gegen eine Mehrzahl bis dahin Nichtbeschuldigter zur Begründung eines Tatverdachtes – Ein (weiteres) Unikum innerhalb der StPO? 437
(a) Allgemeiner Vergleich mit Maßnahmen gegen Nichtbeschuldigte 437
(b) Vergleich mit der Rasterfahndung nach §§ 98af. StPO und dem Datenabgleich nach § 98c StPO 440
(c) Vergleich mit der Errichtung von Kontrollstellen gem. § 111 StPO 447
(d) Vergleich mit der Schleppnetzfahndung gem. § 163d StPO 450
(e) Zusammenfassung 453
(6) Argumente pro und contra zwangsweiser DNA-Reihenuntersuchungen i.R.d. Verhältnismäßigkeit 454
(a) Opferschutz als Rechtfertigungsargument – Zum Ansatz Trücks 454
(b) Angemessenheit durch Straftatenkatalog? 456
(c) Angemessenheit durch Einführung der Subsidiaritätsklausel 461
(d) Explizite Erwähnung der Verhältnismäßigkeit 462
(e) Zur Notwendigkeit eines Weigerungsrechtes 463
(f) Zur Beibehaltung oder Ausweitung des Richtervorbehaltes und zur Einführung von Rechtsschutzmöglichkeiten 466
(g) Steigerung der Eingriffsintensität durch Vorbereitungsmaßnahmen 470
(h) Vernichtungs- und Löschungsvorschriften als eingriffsmildernde Verfahrenssicherung? 471
(7) Systematik der Regelungen betreffend die DNA-Analytik im Strafprozess 472
(8) Der Ansatz Boschs und Giesens – Zur Notwendigkeit eines Zwangsmodelles 474
(9) Ergebnis, Zusammenfassung und rechtspolitischer Ausblick 476
b) Verzicht auf die richterliche Anordnung – reines Freiwilligkeitsmodell 477
aa) Notwendigkeit und Zweck präventiver richterlicher Kontrolle aus verfassungs- und strafrechtlicher Sicht 478
(1) Zur verfassungsrechtlichen Notwendigkeit 478
(a) Spezielle verfassungsrechtliche Vorgaben 478
(b) Allgemeine verfassungsrechtliche Vorgaben 480
(2) Grundrechtssicherung als Zweck des Richtervorbehaltes 482
(3) Doppelbelastung bei strafprozessualen Grundrechtseingriffen 484
bb) Der Richtervorbehalt des § 81h Abs. 2 StPO als individualschützende Verfahrensvorschrift 486
(1) Grundrechtsschutz 486
(a) Zur Bedeutung der Einwilligung und zum richterlichen Prüfungsumfang 486
(b) Richterliche Anordnung als Kompensation für fehlende Freiwilligkeit? 487
(c) Gebot richterlicher Anordnung trotz Einwilligung wegen der hypothetischen Eingriffsintensität 489
(2) Vorgezogener Rechtsschutz wegen Heimlichkeit oder Überraschungseffekten? 489
(3) Doppelfunktion strafprozessualer Zwangsmaßnahmen 490
cc) Der Richtervorbehalt des § 81h Abs. 2 StPO als Mittel der Verfahrensregulierung 490
(1) Regulierung der Teilnehmerzahl durch Kontrolle der Merkmale 490
(2) Regulierung des Anwendungsbereiches – zugleich zum Bedeutungswandel des § 81h StPO durch die JI-RL und § 51 BDSG 492
(3) Erhöhte Teilnahmebereitschaft durch Richtervorbehalt 493
dd) Der Richtervorbehalt des § 81h Abs. 2 StPO als verfahrensschützende Vorschrift 494
ee) Zusammenfassung und Ergebnis 495
3. Konsequenz aus der Kritik und den alternativen Möglichkeiten 496
§ 6 Beweisverwertungsverbote 497
I. Einwilligungsmängel 498
1. Fehlerfolgen von Einwilligungsmängeln bei anderen Zwangsmaßnahmen am Beispiel des § 81f Abs. 1 StPO 498
2. Vorgefundene Ansätze zu den Fehlerfolgen von Einwilligungsmängeln i.R.d. § 81h StPO 500
3. Stellungnahme 501
a) Keine Unterscheidung nach spezifischen und allgemeinen Einwilligungsvoraussetzungen 501
b) Zur Schutzrichtung der Normen bei Familienbelastung 502
c) Unterscheidung in echte und unechte Einwilligungsvoraussetzungen 503
aa) Echte Einwilligungsvoraussetzungen 504
bb) Unechte Einwilligungsvoraussetzungen, insb. zur Belehrungs- und Formproblematik 505
(1) Fehler bei der Erteilung der Belehrung 505
(2) Verstöße gegen die Schriftlichkeitsgebote 507
(a) Sinn und Zweck von Formerfordernissen im Zivilrecht und öffentlichen Recht 508
(b) Sinn und Zweck des Schriftlichkeitsgebots in § 81h StPO 511
(c) Ergebnis 513
d) Zur hypothetischen Beweisgewinnung nach Durchführung der Untersuchung gem. §§ 81a, 81e StPO 513
II. Fehler bei den Anordnungsvoraussetzungen 515
1. Vorgefundene Ansätze 515
2. Stellungnahme 516
a) Zur Konnexität von Einwilligung und Anordnungsvoraussetzung 516
b) Konsequenzen für Fehler i.R.d. Anordnung 517
c) Zusammenfassung 518
Kapitel 6: DNA-Analyse als Beweismittel für künftige Strafverfahren 520
§ 1 Zur Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage aus datenschutzrechtlicher Perspektive und zur Geschichte der Norm 521
§ 2 Körperzellentnahme nach § 81g Abs. 1 S. 1 StPO 522
§ 3 Feststellungs- und Untersuchungsverbote 524
§ 4 Zweckbindung und Verwendungsregeln 525
I. Im Umgang mit den Körperzellen 525
II. Im Umgang mit dem DNA-Identifikationsmuster – Speicherung und konkretes Einsatzfeld 526
1. Speicherung beim BKA 527
a) Gesetzliche Grundlage zur Einrichtung und Unterhaltung der sog. DNA-Analyse-Datei 527
aa) DNA-Identifikationsmuster als erkennungsdienstliche Daten i.S.v. § 16 Abs. 5 S. 1 BKAG 528
bb) Sammlung von DNA-Identifikationsmustern als Aufgabe des BKA nach § 2 Abs. 4 BKAG 528
cc) Informationssystem 530
dd) Weiterverarbeitung 530
ee) Erlaubnis durch § 81g StPO i.V.m. § 16 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BKAG 530
b) Funktionsweise der DNA-Analyse-Datei 531
2. Verwendung gem. § 81g Abs. 5 S. 1 Alt. 2 StPO nach Maßgabe des BKAG 532
a) Abgleich von Spurenmaterial mit gespeicherten DNA-Identifikationsmustern 532
aa) Besonderheiten des § 81g StPO im Vergleich zu §§ 81e, 81h StPO im Hinblick auf den Abgleich 533
bb) Abgleich auf Grundlage des BKAG 534
(1) Durch das BKA 534
(2) Durch die Verbundteilnehmer 535
cc) Anforderungen an das künftige Strafverfahren 536
b) Manuelle Übermittlung der Daten 540
aa) Zur Übermittlungsmöglichkeit des BKAG nach §§ 25ff. BKAG 541
bb) Einschränkung der Übermittlungsbefugnisse durch § 81g Abs. 5 S. 3 StPO 542
cc) Zur Vereinbarkeit des § 81g Abs. 5 S. 3 StPO mit dem Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung 543
dd) Das Verhältnis von § 81g Abs. 5 S. 3 StPO zu den Übermittlungsverboten des § 28 BKAG 545
3. Der Vertrag von Prüm – Zum grenzüberschreitenden Abgleich gespeicherter DNA-Identifikationsmuster 547
a) Der Vertrag von Prüm als völkerrechtliches Novum 547
b) Verfahren nach dem Vertrag von Prüm 547
c) Europäisierung des Vertrages 548
d) Konsequenzen für datenschutzrechtliche Belange des Betroffenen 549
aa) Zur Reichweite des Verfahrens nach dem Prümer Vertrag 549
bb) Datenschutzrechtliche Schutzvorkehrungen i.R.d. Prümer Vertrages 551
4. Speicherung ad infinitum? 552
a) Löschung nach BKAG und BDSG 552
aa) Löschungsgründe 552
(1) Unzulässigkeit der Verarbeitung, § 75 Abs. 2 Var. 1 BDSG 553
(2) Zum Sonderfall des § 16 Abs. 5 S. 2 i.V.m. § 18 Abs. 5 BKAG 554
(a) Speicherung trotz Freispruchs beim Eingreifen von Entschuldigungsgründen 554
(b) Nicht nur vorläufige Einstellung – Zur Unzulässigkeit der Speicherung bei Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 556
(c) Beweislast 558
(3) Fehlende Erforderlichkeit, § 75 Abs. 2 Var. 3 BDSG 561
(a) Nachträglicher Wegfall der Negativprognose 562
(b) Tod des Betroffenen 563
(4) Speicherung trotz Nichtverurteilung – Ein Resümee 566
(a) Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit 566
(b) Zur systematischen Inkongruenz der Speicherung am Beispiel der Entschuldigungsgründe 567
(c) Zur Grenze der Aufklärungspflicht der Staatsanwaltschaft 567
(5) Speicherung bei Verurteilung wegen einer Tat, die nicht Anlasstat ist 569
bb) Prüfungsfristen 571
b) Löschungsverfahren nach dem Prümer Vertrag 574
§ 5 Materielle Anordnungsvoraussetzungen 574
I. Anlasstaten 574
1. Straftat erheblicher Bedeutung 575
a) Unzulänglichkeit der allgemeinen Definition des Begriffes 575
b) Konkretisierung 577
aa) Verwendung an anderen Stellen der StPO 577
bb) Historischer Ansatz 578
(1) § 81g Abs. 1 StPO in der Fassung von 1998 579
(2) Anlage zu § 2c DNA-IFG a.F. 580
(3) Zwischenergebnis 583
cc) Systematischer Ansatz 583
(1) Fahrlässigkeitsdelikte 583
(2) Täterschaft und Teilnahme; Versuch; Vollrausch 585
dd) Einzelfallbetrachtung 587
(1) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 587
(2) Zu berücksichtigende Faktoren 588
(3) Nicht zu berücksichtigende Faktoren 590
c) Gleichstellungsklausel, § 81g Abs. 1 S. 2 StPO 592
2. Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung 595
a) Eigenständige Kategorie von Anlasstaten 595
b) Rechtsgutsbezogenes oder abschnittsbezogenes Verständnis 596
aa) Keine Einbeziehung von Straftaten außerhalb des 13. Abschnittes des StGB 597
bb) Enges oder weites Begriffsverständnis 598
(1) Vorgefundene Ansätze 599
(2) Stellungnahme 599
(a) Entwicklung des § 81g StPO im Bezug auf das Sexualstrafrecht 603
(b) Der Wille des Gesetzgebers 604
(c) Zum Sonderproblem des neuen Sexualstrafrechts der §§ 184i–184l StGB sowie die Straferhöhung insbesondere im Rahmen der Pornographiedelikte 606
c) Verfassungsrechtliche Problematik 609
3. Zusammenfassung 610
II. Gleichstellungsklausel, § 81g Abs. 4 StPO 611
III. Negativprognose 614
1. Prognosegegenstand 614
a) Noch nicht entdeckte Straftaten als Prognosegegenstand 617
aa) Vorgefundene Ansätze 617
(1) Pro Einbeziehung 617
(2) Contra Einbeziehung 618
bb) Stellungnahme 619
(1) Das fehlende Problembewusstsein bei Gesetzgeber und Rechtsprechung 620
(2) Verfassungsrechtliche Gründe 621
(3) Das Verhältnis des § 81g StPO zu den §§ 81a, 81c, 81e StPO auch im Hinblick auf die Zweckbestimmungen 622
(4) Die Löschungsvorschrift wegen mangelnder Erforderlichkeit 623
(5) Der Wortlaut im Vergleich zu §§ 63ff. StGB, § 112a StPO 624
(6) Der Wortlaut im Vergleich zu § 16 BKAG 625
(7) Der Wortlaut im Vergleich zu § 484 StPO 625
(8) Ergebnis 627
b) Anzahl der Verfahren 628
2. Prognosekriterien 628
a) Art oder Ausführung der Tat 629
b) Persönlichkeit des Betroffenen 631
c) Sonstige Erkenntnisse 634
d) Grenzen der Prognose 635
3. Prognosemaßstab und das Verhältnis ausgewählter Prognosen zu der des § 81g StPO 635
a) Maßstab für die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung, § 56 StGB 636
aa) Meinungsstand 636
bb) Stellungnahme 640
(1) Prognosegegenstand und Prognosemaßstab 640
(2) Regel-Ausnahmeverhältnis in §§ 81g StPO, 56 StGB 640
(3) Keine unterschiedlichen Prognosekriterien 641
(4) Zur denkbaren Divergenz der Ergebnisse der Prognosen aufgrund des Prognosemaßstabes 641
(5) Besserstellung desjenigen, dessen Strafe vollstreckt wird? 642
(6) Prognosemaßstab des § 56 StGB 644
(7) Prognosemaßstab des § 81g StPO 645
(8) Zwischenfazit 646
cc) Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei gleichzeitiger Verneinung der Negativprognose 646
b) Maßstab der §§ 63ff. StGB 646
c) Maßstab für den Erlass eines Haftbefehls wegen Wiederholungsgefahr, § 112a StGB 648
d) Maßstab des § 8 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 BKAG a.F. oder Maßstab sui generis? 651
IV. Verhältnismäßigkeit 653
1. Eignung 653
2. Erforderlichkeit 656
a) Vorhandenes DNA-Identifikationsmuster gleicher Qualität 657
b) Vorhandenes DNA-Identifikationsmuster minderer Qualität – Auftypisierungsfälle 658
aa) Auftypisierung ablehnende Stimmen 659
bb) Auftypisierung befürwortende Stimmen 660
cc) Erfordernis einer neuerlichen Anlasstat 662
dd) Eigener Ansatz 664
(1) Kein gesetzgeberischer Wille und keine verfassungsgerichtliche Rechtsprechung 664
(2) Kein Erfordernis einer neuerlichen Anlasstat 667
(3) Keine Frage der Erforderlichkeit 668
(a) Definition 668
(b) Gleiche Eignung 669
(c) Einzelfallbetrachtung? 670
c) Subsidiarität der DNA-Identitätsfeststellung 671
d) Vorratsbeschlüsse 673
3. Angemessenheit 674
a) Einschränkung der Auftypisierung 674
b) Allgemeine Erwägungen 676
§ 6 Formelle Anordnungsvoraussetzungen 676
I. Zwangsweises Vorgehen 677
1. Anordnungskompetenz 677
a) Zuständigkeit in Zwischen- und Hauptverfahren 678
b) Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Körperzellentnahme 681
2. Begründungsanforderungen 682
II. Einwilligung 683
1. Belehrung nach § 81g Abs. 3 S. 3 StPO und allgemeine Voraussetzungen der Einwilligung im Lichte der DNA-Identitätsfeststellung 683
a) Belehrung gem. § 81g Abs. 3 S. StPO 683
b) Zur Einwilligungsfähigkeit der in § 81g Abs. 4 Nr. 1–3 StPO Genannten 684
c) Weitergehende Belehrungserfordernisse 685
d) Folgen des Widerrufs 687
e) Zur Notwendigkeit des Vorliegens der materiellen Voraussetzungen 694
2. Zum Sonderfall der Einwilligung in die Auftypisierung 695
§ 7 Die Verwendung bereits vorhandener DNA-Identifikationsmuster – Umwidmungsfälle gem. § 81g Abs. 5 S. 2 StPO 696
I. Die Verwendung bereits gewonnener Daten als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips 696
II. Verwendung von Daten des Beschuldigten oder von Spurenmaterial 697
1. Vorgaben des § 81g Abs. 5 S. 2 StPO 697
2. Kritik 698
III. Verwendung von Daten Nichtbeschuldigter – zugleich zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beschuldigteneigenschaft in § 81g Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StPO 704
1. Umwidmung von gem. §§ 81c, 81e Abs. 1 StPO gewonnenen DNA-Identifikationsmustern 704
2. Keine Umwidmung von DNA-Identifikationsmustern aus Reihenuntersuchungen 705
IV. Die Benachrichtigungspflicht des § 81g Abs. 5 S. 4 StPO zur Sicherung des Charakters der Umwidmung als milderes Mittel 706
1. Zur Benachrichtigung verpflichtete Stelle 707
2. Unterlassen des Antrages auf gerichtliche Entscheidung als Einwilligung? 709
V. Umwidmung von Körperzellen analog § 81g Abs. 5 S. 2 StPO? 711
§ 8 Beweisverwertungsverbote 713
I. Verstöße gegen die formellen Voraussetzungen 713
1. Einwilligungsmängel 714
2. Keine oder formell fehlerhafte richterliche Anordnung 715
II. Verstöße gegen die materiellen Anordnungsvoraussetzungen 716
1. Verdacht 717
2. Negativprognose 718
3. Anlasstat und Tat des Prognoseverfahrens 719
a) Straftat von erheblicher Bedeutung 719
b) Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung 720
4. Unterscheidung nach Tatsachen- oder Wertungsentscheidung 721
III. Fernwirkungsprobleme 723
IV. Nachträglicher Wegfall der materiellen Voraussetzungen 724
Kapitel 7: Fazit und Schlussbemerkungen 726
Literaturverzeichnis 730
Stichwortverzeichnis 802