Menu Expand

Der Sperrgrund der Tatentdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Cite BOOK

Style

Neumüller, E. (2023). Der Sperrgrund der Tatentdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58678-3
Neumüller, Elena. Der Sperrgrund der Tatentdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58678-3
Neumüller, E (2023): Der Sperrgrund der Tatentdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58678-3

Format

Der Sperrgrund der Tatentdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Neumüller, Elena

Schriften zum Strafrecht, Vol. 404

(2023)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Elena Neumüller studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Sie absolvierte zunächst den Bachelorstudiengang Unternehmensjurist und legte anschließend das Erste Juristische Staatsexamen ab. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte sie 2017 im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab. Seit 2017 arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei im Bereich des Steuerrechts. Unter Betreuung von Herrn Prof. Dr. Jens Bülte erfolgte 2021 die Promotion.

Abstract

Der Sperrgrund der Tatentdeckung findet sich - wenn auch nicht exakt in dem heutigen Gesetzeswortlaut - bereits seit 1952 im Gesetz. Zu seiner Auslegung liegt in nicht geringem Umfang Rechtsprechung und zahlreiche Literatur vor. Daraus könnte man schlussfolgern, die Anwendung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO sei in der Praxis klar und ausdiskutiert. Tatsache ist jedoch, dass kaum ein Fall und auch nicht die in der Arbeit aufgezeigten Beispielsfälle zu einem unumstrittenen Ergebnis führen. Unklar ist etwa nach wie vor, wie der Begriff der Tatentdeckung auszulegen und insbesondere, wer tauglicher Tatentdecker ist und ob und gegebenenfalls welche Bedeutung heute noch der subjektiven Komponente des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO beizumessen ist. In dieser Arbeit werden die Schwierigkeiten bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Sperrgrunds der Tatentdeckung erörtert, indem die seitens der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen kritisch hinterfragt werden mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit in der Handhabung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für den Rechtsanwender zu gewinnen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einführung 15
I. Einleitung 15
II. Gang der Untersuchung 17
B. Sperrtatbestand der Tatentdeckung im System des Selbstanzeigerechts 19
I. Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO 19
II. Selbstanzeige nach § 371 AO 22
1. Entstehungsgeschichte der Selbstanzeige 22
a) Vorläuferregelungen 22
b) Novellierungen seit 2011 23
aa) Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.04.2011 23
bb) Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 22.12.2014 24
cc) Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23.06.2017 24
2. Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige 24
3. Strafrechtsdogmatische Stellung der Selbstanzeige 25
III. Abgrenzung von anderen Normen 27
1. Abgrenzung von der Anzeige- und Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO 27
2. Abgrenzung von der Fremdanzeige gemäß § 371 Abs. 4 AO 28
3. Abgrenzung vom Rücktritt gemäß § 24 StGB 30
C. Systematik und Auslegung der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO 32
I. Negative Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige 32
II. Auslegung der Sperrgründe 34
1. Schlussfolgerungen aus einer (vermeintlichen) Ausnahmestellung des § 371 AO 34
2. Auslegung nach den klassischen Auslegungsmethoden 36
a) Grammatikalische Auslegung 36
b) Systematische Auslegung 36
c) Historische Auslegung 37
aa) Entwicklungsgeschichte der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO 37
bb) Zwischenergebnis 40
d) Teleologische Auslegung 42
aa) Fiskalpolitische Begründung 42
bb) Kriminalpolitische Begründung 43
cc) Strafrechtliche Begründung 44
dd) Zwischenergebnis 45
3. Stellungnahme: Sperrgründe sind restriktiv auszulegen 48
D. Objektiver Tatbestand des Sperrgrundes der Tatentdeckung im Einzelnen 49
I. Begriff der Entdeckung 50
1. Entdeckung einer Tat als objektive Voraussetzung 50
2. Gesetzesmaterialien 51
3. Auslegung durch die Rechtsprechung 52
a) Untergerichtliche Rechtsprechung 52
b) Obergerichtliche Rechtsprechung 52
c) Höchstrichterliche Rechtsprechung 53
aa) Erstmalige Definition im BGH-Urteil vom 13.05.1983 – 3 StR 82/83 53
bb) Konkretisierung des Begriffs der Entdeckung im „Selbstanzeigebeschluss“ vom 20.05.2010 – 1 StR 577/09 54
d) Exkurs: Begriff der Entdeckung nach Auffassung des Reichsgerichts 56
4. Auslegung durch die Literatur 57
a) Vorstufe des Anfangsverdachts 57
b) Mehr als ein Anfangsverdacht 58
c) Hinreichender Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO 59
5. Stellungnahme: Tatentdeckung liegt vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist 59
II. Begriff der Tat 64
1. Meinungsstand 65
2. Stellungnahme: Die Tat ist nach Steuerart, Besteuerungszeitraum und Steuerpflichtigem zu bestimmen 67
III. Erforderlichkeit der Entdeckung der subjektiven Seite des Täters 69
1. Auslegung durch die Rechtsprechung 69
a) Frühere Rechtsprechung 69
b) BGH-Beschluss vom 20.05.2010 – 1 StR 577/09 70
c) Aktueller Stand: BGH-Urteil vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16 71
2. Auslegung durch die Literatur 71
3. Stellungnahme: Die Entdeckung der subjektiven Seite des Täters ist erforderlich 72
IV. Erforderlichkeit der Entdeckung des Täters 75
1. Auslegung durch die Rechtsprechung 75
2. Auslegung durch die Literatur 76
3. Stellungnahme: Nicht die Person des Täters, aber die des Steuerpflichtigen muss identifizierbar sein 77
V. Begriff der Teilentdeckung 80
1. Allgemeines 80
2. Teilentdeckung durch Entdeckung von Vorbereitungshandlungen 80
a) Problemaufriss 80
b) Rechtsprechung 81
c) Literatur 81
d) Stellungnahme: Entdeckung von Vorbereitungshandlungen ist nicht ausreichend 82
VI. Person des Tatentdeckers 83
1. Finanzbehörden 84
2. Andere Behörden 84
a) Inländische Behörden 84
aa) Anzeige von Straftaten nach § 116 AO 85
bb) Legalitätsgrundsatz, §§ 152 Abs. 2, 160, 163 Abs. 1 StPO 87
cc) Zwischenergebnis: Inländische Behörden sind grundsätzlich aufgrund der Pflicht zur Weiterleitung ihrer Kenntnisse von einer Steuerstraftat taugliche Tatentdecker 87
dd) Außerdienstliches Erfahren von Steuerstraftaten 88
b) Ausländische Behörden 89
aa) Rechtsprechung des BGH 89
bb) Literatur 90
cc) Stellungnahme: Ausländische Behörden sind keine geeigneten Tatentdecker 91
3. Tatentdeckung durch Privatpersonen 93
a) Generelle Möglichkeit der Tatentdeckung durch Privatpersonen 93
b) Entwicklung der Rechtsprechung 95
aa) Rechtsprechung des RG zum Tatentdecker im Sinne des § 46 Nr. 2 RStGB 1871 95
bb) Obergerichtliche Rechtsprechung 96
cc) BGH und heutige Literatur 96
dd) Zwischenergebnis 97
c) Probleme bei der Bestimmung des tauglichen Tatentdeckers unter Privatpersonen 98
aa) Begriff der nahestehenden Personen und Vertrauenspersonen 98
bb) Zerrüttetes Vertrauensverhältnis 100
cc) Zwischenergebnis: Fehlende Bestimmtheit mangels Anknüpfung an gesetzliche Normen 102
d) Ermittlung des tauglichen Tatentdeckers unter Privatpersonen anhand einer Pflicht zur Mitteilung der Kenntnis von einer Steuerstraftat 104
aa) Tatbeteiligte als Tatentdecker 104
bb) Angehörige als Tatentdecker 106
cc) Steuerberater und Rechtsanwälte als Tatentdecker 108
dd) Mitgesellschafter als Tatentdecker 111
(1) Problemaufriss 111
(2) Umgehung des Sperrgrundes der Tatentdeckung durch die Fremdanzeige 112
(3) Gesetzgeberische Motive 116
(4) Relevanz der gesetzgeberischen Motive des § 371 Abs. 4 AO bei der Frage nach der Tatentdeckung durch Mitgesellschafter 117
(a) Die Frage des „Ob“ 117
(b) Die Frage des „Inwieweit“ 117
e) Stellungnahme: Privatpersonen sind (auch) nur bei einer Pflicht zur Weiterleitung ihrer Kenntnisse von einer Steuerstraftat taugliche Tatentdecker 119
f) Tatsächliche Weitergabe von Informationen durch untauglichen Tatentdecker 120
E. Subjektiver Tatbestand des Sperrgrundes der Tatentdeckung im Einzelnen 123
I. Entwicklung und heutige Bedeutung der subjektiven Komponente 123
II. Kenntnis von der Tatentdeckung 125
III. Rechnenmüssen mit der Tatentdeckung 126
1. Anforderungen an das Rechnenmüssen 126
a) Meinungsstand 126
b) Stellungnahme: Weder Vermutungstatbestand noch Beweisregel 127
2. Begriff des Rechnenmüssens 129
a) Meinungsstand 129
b) Stellungnahme: Leichtfertiges Verkennen der Tatentdeckung erforderlich 131
3. Verständige Würdigung der Sachlage 133
a) Meinungsstand 134
b) Stellungnahme: Maßgeblichkeit der persönlichen Erkenntnis- und Urteilsfähigkeit des Täters auf Basis einer objektiven Wertung 135
4. Bezug der subjektiven Komponente 137
F. Umfang der Sperrwirkung 140
I. Persönlicher Umfang der Sperrwirkung 140
1. Persönlicher Umfang der Sperrwirkung bei den Sperrgründen nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 140
2. Meinungsstand zur persönlichen Sperrwirkung im Rahmen des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO 142
3. Stellungnahme: Keine Sperrung der Selbstanzeige des Teilnehmers gemäß § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO 144
II. Sachlicher Umfang der Sperrwirkung 146
1. Sachlicher Umfang der Sperrwirkung bei den Sperrgründen nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 146
2. Meinungsstand 147
3. Stellungnahme: Sperrwirkung umfasst sämtliche noch nicht verjährten Steuerstraftaten der betroffenen Steuerart 149
4. Konsequenzen der Entdeckung einer verjährten Steuerstraftat 150
III. Zeitlicher Umfang der Sperrwirkung – Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit? 152
1. Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit bei den übrigen Sperrgründen nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 153
2. Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit beim Sperrgrund der Tatentdeckung 154
a) Entkräftung eines Tatverdachts 155
aa) Wiederaufleben dem Grunde nach 155
bb) Zeitpunkt des Wiederauflebens 155
(1) Problemaufriss 155
(2) Meinungsstand 156
(3) Stellungnahme 157
b) Wiederaufleben nach Tatentdeckung 161
aa) Ausgangspunkt der Untersuchung 161
bb) Wiederaufleben dem Grunde nach 162
(1) Meinungsstand 162
(2) Stellungnahme 164
cc) Zeitpunkt des Wiederauflebens 165
G. Sperrgrund der Tatentdeckung in der Praxis 167
I. Steuerdaten-CDs 167
1. Objektive Voraussetzungen 168
a) Tatentdeckung durch Abgleich der Steuerakte 168
b) Tatentdeckung bereits nach Sichtung des Steuerdatenmaterials 168
2. Subjektive Voraussetzungen 170
II. Tatentdeckung durch Medien 174
III. Gruppenanfragen 175
IV. Grenzüberschreitender Bargeldverkehr und Grenzkontrollen 177
V. Kontrollmitteilungen und darauf basierendes Schreiben an Steuerpflichtigen 181
1. Kontrollmitteilung 181
2. Schreiben des Finanzamts an Steuerpflichtigen 184
VI. Geldwäscheverdachtsmeldung 185
1. Objektive Tatentdeckung 187
2. Subjektive Tatentdeckung 190
VII. Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß § 138d AO 192
H. Zusammenfassung und Gesamtergebnis 194
Literaturverzeichnis 201
Stichwortverzeichnis 216