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Selinger, S. (2023). Herbergen in der Kemptener Fürstabtei. Ein Beitrag zur Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58720-9
Selinger, Sven. Herbergen in der Kemptener Fürstabtei: Ein Beitrag zur Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58720-9
Selinger, S (2023): Herbergen in der Kemptener Fürstabtei: Ein Beitrag zur Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58720-9

Format

Herbergen in der Kemptener Fürstabtei

Ein Beitrag zur Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums

Selinger, Sven

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 208

(2023)

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Abstract

Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im Rahmen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises weiterleben. Bereits die nationale Rechtsordnung des Fränkischen Reiches enthielt das Fundament für einen mit Herbergspflichten belasteten Grundbesitz, wie sich an den frühmittelalterlichen karolingischen Königshöfen mit ihren heriberga erkennen lässt. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im Vordergrund der rechtsdogmatischen Behandlung steht das Bayerische Herbergsrecht. Nachdem das Stockwerkseigentum neben den landesrechtlichen Vorschriften auch auf Bundesrecht aufbaut, bereitet die Arbeit das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf. Mit dem Grundsatz der betroffenen Einheitlichkeit wird der Arbeit eine über die rechtsgeschichtliche Eigenschaft hinausgehende Bedeutung für die alltägliche Rechtspraxis verliehen.»Hostels in the Kempten Princely Abbey - A Contribution to the Dogmatics of Bavarian Condominium Ownership«: Hostels, or in the old right herbergs, are relics of a bygone era that still live on within the conti-nental European legal sphere. The work focuses on the history of the hostels in the Kempten Princely Abbey, but it has also the character of a contribution to European legal history. The focus of the legal dogmatic treatment is the Bavarian hostel law. With the detailed treatment of federal law with regard to condominium ownership, the work also prepares the applicable law in Germany in a generally manner.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einleitung 17
B. Historische Grundlagen 38
I. Die Kemptener Fürstabtei – vom Benediktinerkloster zur aufstrebenden Landesgewalt 38
1. Das Benediktinerkloster Kempten als königliches Eigenkloster im Rahmen der Marca Campidonensis 38
2. Regina Hildegardis und das karolingische Erbe Karls des Großen – der frühmittelalterliche Königshof Hildegardisberg uff der Rotach 49
3. Der Aufstieg der Kemptener Abtei zum Reichsfürstentum als Beleg für die staufische „Feudalisierung der Reichsverfassung“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 80
II. Die obrigkeitsstaatliche Landeshoheit des neuzeitlichen Fürststifts Kempten 97
1. Fürstliche Kirchenherrschaft und Staatsgewalt 97
a) Die superioritas territorialis der entstehenden Kemptener Fürstabtei und ihr Verhältnis zu den königlichen Regalien sowie der geistlichen Kirchengewalt 97
b) „Exempto Territorio Campidunensi“ 110
2. Die Kemptener Fürstabtei im Lichte von obrigkeitsstaatlichen Bestrebungen seit dem 15. Jahrhundert – der Allgäuische Gebrauch als zweischneidiges Schwert 126
3. Absolutistisch-despotische Alleinherrschaft in prunkvoll-majestätischem Glanz und merkantilistische Wirtschaftspolitik im Fürststift Kempten des 17. und 18. Jahrhunderts 136
4. Aufgeklärter Absolutismus und Reformkatholizismus 147
5. Hofstaat und Landstandschaft – die neuzeitliche Verfassung des Fürststifts Kempten 156
III. Die Genealogie der Herbergen 163
IV. Das Recht der unbeweglichen Güter im Fürststift Kempten 190
1. Dominium directum et utile als allgemeiner Ausgangspunkt für Lehen, Emphyteuse und Bodenzinsgüter 190
2. Das Lehenswesen in der Kemptener Fürstabtei 199
a) Die allgemeinen Entwicklungslinien des Lehenswesens im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 199
b) Die Investitur als feierlicher Vergabeakt der Lehensgüter 205
c) Die staatsrechtliche Natur des neuzeitlichen Lehenswesens 213
d) Die geltenden Rechtsquellen des Lehensrechts – der Schwabenspiegel oder: Kunig Karls Reht 222
e) Die Kategorien von Zinslehen und Erblehen im Schwabenspiegel 229
f) Edelmannslehen und Beutel- bzw. Bauernlehen 238
g) Die Zinslehen – eine bayerisch-schwäbische Lehensart sui generis 243
h) Die Lehenserbfolge und die Kategorie der Erblehen in der Kemptener Fürstabtei 251
aa) Heimfallrecht und die Auflassung aus der Hand des Monarchen 251
bb) Lehenserbfolge und Allodialerbfolge 257
cc) Lex investiturae bzw. das sukzessive Lehenserbrecht im Fürststift Kempten – die Erblehen 263
3. Die Herbergen – von der klösterlichen Häuserleihe zum Freieigentum 275
a) Die Grundherrschaft im Fürststift Kempten im Lichte der Agrarverfassung – die emphyteutischen Güter und die bäuerlichen Lehen 275
b) Die kirchliche Emphyteuse und die Bodenzinsgerechtigkeit bei Herbergen – zinseigene Güter und Zinslehen 285
c) Die Herbergen im Lichte von geteiltem Eigentum und Allodifikation 295
V. Reichsfürstliches Patrimonium als Instrument zur Verwirklichung einer dem Allgäuischen Gebrauch entrückten Untertänigkeit nach reichsrechtlichem Muster 304
VI. Quellennachweise aus der Zeit der Kemptener Fürstabtei 306
C. Rechtliche Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums 313
I. Herbergsrecht in der Kemptener Fürstabtei – das bayerische Rechtsinstitut im Lichte der allgemein geltenden Rechtsgrundsätze für das Stockwerkseigentum 313
1. Das Prinzip der Horizontalteilung in Abgrenzung zu dem aus dem römischen Recht stammenden Grundsatz superficies solo cedit 313
2. Die Rechtsnatur des Stockwerkseigentums 318
a) Die dogmatische Einordnung des Stockwerkseigentums 321
b) Eigentliches und uneigentliches Stockwerkseigentum 332
3. Die Entstehungsgeschichte des geltenden positiven Rechts 336
a) Allgemeines 336
b) Die Normzwecke der Regelungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Bezug auf das Stockwerkseigentum – die Motive der Väter des reichseinheitlichen Privatrechts 340
c) Motive hinsichtlich des Stockwerkseigentums im Entwurf für ein Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Bayern aus dem Jahre 1864 345
d) Der reichseinheitliche Sinneswandel im Königreich Bayern mit der Norm des Art. 42 des Bayerischen Gesetzes, Übergangsvorschriften zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 09.06.1899 betreffend 349
4. Die Kommentierung bei Wilhelm von Henle und Heinrich von Schneider als Referenz der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts 353
5. Die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts 356
a) BayObLGZ 3, 1023 (Unzulässigkeit der Ausdehnung von Stockwerkseigentum auf bisher im Alleineigentum stehende Teile der Grundfläche) 356
b, BayObLGZ 22, 270 (Miteigentum als Voraussetzung von Stockwerkseigentum) 357
c) BayObLGZ 11, 713 (Unzulässigkeit einer nachträglichen Teilung) 359
d) Die grundsätzliche Dogmatik des Stockwerkseigentums in der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts 360
6. Das geltende Gesetzesrecht 361
a) Der eingeschränkte Anwendungsbereich des Art. 42 BayÜGBGB bzw. des Art. 62 BayAGBGB 361
b) Das Stockwerkseigentum vor den Schranken des Grundgesetzes – die verfassungsrechtliche Fundierung des Grundsatzes der betroffenen Einheitlichkeit 378
c) Der Anwendungsbereich des Art. 182 EGBGB 392
d) Die Norm des Art. 181 II EGBGB 402
e) Die Norm des Art. 131 EGBGB 407
f) Die Norm des Art. 189 I 3 EGBGB 412
g) Einzelfragen – Tausch von Sondernutzungsteilen, Umbau, Teilung und Gebäudeaufstockung, Untergang bzw. Abbrand des Gebäudes 414
7. Das Verhältnis der Stockwerkseigentümer untereinander – der Weg ins Bürgerliche Gesetzbuch 427
8. Belastung der gemeinschaftlichen Grundfläche zugunsten einer Herbergseinheit 435
9. Herbergsrecht und gutgläubiger Erwerb 446
II. Kellerrecht 456
1. Die geltenden Rechtsquellen 456
2. Entstehung und Aufhebung von altrechtlichen Kellerrechten 459
3. Das Platzrecht als gelebtes Kellerrecht im Königreich Bayern 469
4. Die bayerische Rechtsprechung zu Kellerrechten 473
5. Exkurs: Erbbaurechte an Kellern 482
D. Linksrheinische Dogmatik des Stockwerkseigentums im Lichte des Code Napoléon und ihre Brauchbarkeit für das Verständnis des bayerischen Rechtsinstituts 487
I. Das französische Stockwerkseigentum als droit coutumier 487
II. Stockwerkseigentum unter dem französischen Code civil – die Rechtsfigur der „servitudes établies par la loi“ 490
III. Das badische Stockwerkseigentum und das Relikt des Obereigentums 509
IV. Württembergisches Stockwerkseigentum 521
V. Linksrheinisches Kellerrecht 529
E. Die Herbergen im Lichte des Fränkischen Rechts 538
I. Fränkische Reichsorganisation – königliche Grundherrschaft 546
II. Der demokratische Gedanke der Markgenossenschaft und die hochmittelalterliche Stadtentwicklung 554
1. Sondereigen und markeigene Allmende als strukturelle Elemente eines frühgenossenschaftlichen Verbandes aus individuellen Teilhabern 554
2. Fränkische Markgenossenschaft und Herbergsrecht 559
3. Die Rechtsinstitute der Ganerbschaft und der Belehnung zur gesamten Hand als Ansatzpunkte eines germanischen Gesamteigentums 565
4. Herbergen und Zuwege als Frühformen von öffentlichen Sachen 578
III. Die Anfänge der rechtsgelehrten Jurisprudenz ab dem 15. Jahrhundert – Stockwerksservitut und einheitliches Sonder- und Miteigentum an Herbergen 586
IV. Der urgermanische Ursprung des Stockwerksrechts als Sondereigen 592
F. Die Entstehung des modernen Grundbuchwesens im Königreich Bayern 611
I. Die Kemptener Landtafeln aus dem Jahre 1738 611
II. Die Urkatastervermessung 616
III. Das Hypothekenbuch als Vorgänger des Grundbuchs (Art. 189 I EGBGB) 628
G. Die Überleitung von Stockwerkseigentum nnach dem Wohnungseigentumsgesetz 640
H. Schluss 642
Literaturverzeichnis 676
Stichwortverzeichnis 716