Menu Expand

Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich

Cite BOOK

Style

Voli, A. (2023). Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58595-3
Voli, Afroditi. Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58595-3
Voli, A (2023): Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58595-3

Format

Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich

Voli, Afroditi

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 307

(2023)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Afroditi Voli studierte Jura an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen. Nach Abschluss des LL. M. im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München folgte die Promotion im Strafrecht bei Herrn Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin. Die Autorin ist Rechtsanwältin (Dikigoros, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Athen). Seit 2020 ist sie Professorin an der Hochschule für Nationale Sicherheit in Athen. Im Juni 2021 begann sie ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Vizepräsidenz der griechischen Regierung.

Abstract

Die Arbeit liefert eine umfangreiche rechtsvergleichende Behandlung der Pönalisierung der Leugnung historischer Tatsachen. Die in der Rechtsprechung und in der Theorie vertretenen geschützten Rechtsgüter der aufhetzenden und der schlichten (§ 130 Abs. 1, 3 StGB) Leugnung werden kritisch betrachtet. Für die Autorin ist die historische Wahrheit kein legitimes Rechtsgut und daher ist die Bestrafung des schlichten Leugnens historischer Tatsachen illegitim. Anderes gilt für die aufhetzende Leugnung historischer Tatsachen, die die persönliche Sicherheit, die ›Freiheit von Furcht‹ und das Recht von Minderheiten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt.

Darauffolgend setzt sich die Autorin kritisch mit der Deliktsnatur der Tatbestände mit einer Eignungsklausel auseinander. Verfassungsrechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt und es wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, ob ein gesetzgebungskritisches Rechtsgutskonzept auch verfassungsrechtliche Relevanz aufweist.
»The Denial of Historical Facts as a Criminal Offense: an International Comparison«: The dissertation examines the denial of historical facts from a comparative law perspective. What is the purpose of punishment and does it include the denial of historical facts? When denial incites to violence, personal security, ›freedom from fear‹ and the right of minorities to free development of personality are worthy of protection. Constitutional aspects, especially the compatibility of § 130 (1, 3) of the German Criminal Code with the freedom of expression, are discussed in detail.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
I. Die „Leugnung von historischen Tatsachen“ 19
II. Themeneingrenzung und -abgrenzung 20
III. Stand der rechtswissenschaftlichen Forschung 21
IV. Gang der Untersuchung 22
A. Die Leugnung von historischen Tatsachen im internationalen Vergleich 24
I. Einleitung 24
II. Internationale Vorgaben 25
1. Vereinte Nationen 25
2. Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken 26
3. Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz 27
4. Europarat 29
a) Rechtsakte des Europarats 29
b) Das Zusatzprotokoll 30
5. Das Europäische Parlament 32
6. Der Rahmenbeschluss 2008/913 35
7. Kritische Einschätzung des Rahmenbeschlusses 38
III. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Leugnung von historischen Tatsachen 40
1. Einführung – die Aufnahme des Negationismus in die angelsächsische gerichtliche Sphäre und die Spruchpraxis internationaler Organisationen als Indikator der inkohärenten frühen Phase der Menschenrechtskommission 40
2. Die ersten Urteile: Das Verbot der Holocaustleugnung als erforderlicher Schutz demokratischer Prinzipien – Art. 10 EMRK 42
3. Die Entwicklung der Rechtsprechung durch kumulative Anwendung des Art. 10 EMRK und der Missbrauchsklausel (Art. 17 EMRK) 44
a) Die Berufung auf die Art. 10 und 17 EMRK als nächste Phase der Rechtsprechung 44
b) Kritik der zweiten Phase der Spruchpraxis der Menschenrechtskommission 47
4. Die Leugnung historischer Tatsachen als grundlegenden Werten der Konvention widersprechende Äußerung? 48
a) Das obiter dictum im Fall Lehideux als Orientierungspunkt der jüngsten Rechtsprechung 48
b) Der Fall Garaudy 49
5. Die historische Erinnerung als „Res judicata“: die geschichtsbezogene Rechtsprechung des EGMR als historische Schiedsgerichtsbarkeit 51
6. Das obiter dictum Lehideux als allgemein geltender Ansatz? – Der Anwendungsbereich des Art. 17 EMRK als Schutzbereichsbegrenzung in Fällen zur Leugnung von unbestreitbaren historischen Fällen außer dem Holocaust 53
a) Das Bestreiten der rechtlichen Charakterisierung als negationistische Äußerung: der Fall Perinçek 53
b) Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Art. 17 EMRK durch die obiter dicta des EGMR zur Leugnung von historischen Tatsachen 58
IV. Einzelne Staaten 62
1. Albanien 62
2. Andorra 63
3. Armenien 63
4. Bangladesch 64
5. Belgien 64
6. Bosnien 65
7. Bulgarien 66
8. Chile 67
9. Deutschland 68
a) Geschichtliche Entwicklung des Tatbestandes 68
aa) Die ersten Jahre 68
bb) Die zweite Phase: die ausdrückliche Erfassung der Genozidleugnung 71
cc) Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI 75
10. Frankreich 79
11. Griechenland 83
12. Israel 84
13. Italien 85
14. Kambodscha 86
15. Kolumbien 86
16. Kroatien 87
17. Lettland 88
18. Liechtenstein 88
19. Litauen 89
20. Luxemburg 89
21. Malta 90
22. Nordmazedonien 91
23. Österreich 91
24. Peru 92
25. Polen 93
26. Portugal 95
27. Ruanda 96
28. Rumänien 97
29. Russland 98
30. Schweiz 98
31. Serbien 99
32. Slowakei 99
33. Slowenien 100
34. Spanien 101
a) Vorgeschichte 101
b) Das Urteil des spanischen Verfassungsgerichts (Tribunal Constitucional) als Wendepunkt der Debatte über die Kriminalisierung des Leugnens von historischen Tatsachen 102
35. Tschechien 104
36. Türkei 105
37. Ungarn 107
38. USA 108
39. Zypern 111
40. Andere Länder 112
V. Leugnung von historischen Tatsachen im internationalen Vergleich 114
1. Handlungsvariante 114
2. Historische Materie als Tatbestandsmerkmal der Leugnungstatbestände (g.a.: gerichtlich anerkannt, p.a.: parlamentarisch anerkannt) 115
3. Kommunikationsmittel der Leugnung von historischen Tatsachen 117
4. Identifizierungsmerkmale 118
VI. Zwischenergebnis 122
B. Das geschützte Rechtsgut des Volksverhetzungsparagraphen 123
I. Was darf der Staat unter Strafe stellen? 123
1. Alternative Ansätze zur Legitimation von Strafe 123
a) Jakobs 123
b) Hörnles Ansatz 126
c) Harm Principle 126
d) Die Sozialschädlichkeit als Legitimationskriterium bei Amelung 127
e) Mediating principles als Strafbarkeitsbegrenzung 128
f) Verfassungsrechtlicher Ansatz 130
g) Die Rechtsgutstheorie 132
aa) Die frühe Phase 132
bb) Die Rechtsgutstheorie heute 135
(1) Die systemimmanente Rechtsgutslehre 135
(2) Die personale Rechtsgutslehre 135
(3) Die gesetzgebungskritische Rechtsgutstheorie 136
cc) Kritik der Rechtsgutstheorie 143
II. Das geschützte Rechtsgut der Bestrafung der Holocaustleugnung in der Rechtsprechung 146
III. Das geschützte Rechtsgut der Bestrafung der Holocaustleugnung in der Theorie 149
IV. Die in Betracht kommenden Rechtsgüter im Einzelnen 156
1. Der öffentliche Frieden 156
a) Der Begriff des öffentlichen Friedens in der Rechtsprechung 156
b) Der öffentliche Frieden im Schrifttum 162
c) Der öffentliche Frieden als Rechtsgut 164
aa) Die Eignung zur Friedensstörung als Postulat 164
bb) Die Konturlosigkeit des Begriffes 166
cc) Feststellbarkeit der subjektiven und objektiven Komponente des öffentlichen Friedens 167
dd) Kein Schutz von Gefühlen 169
ee) Der Schutz vor einer Vergiftung des psychischen Klimas 170
ff) Die Vagheit des Friedensbegriffes 171
gg) Ergebnis 175
2. Menschenwürde 175
a) Die Menschenwürde als geschütztes Rechtsgut des Volksverhetzungsparagraphen im Schrifttum 175
b) Die Menschenwürde als geschütztes Rechtsgut des Volksverhetzungsparagraphen in der Rechtsprechung 176
c) Der Inhalt des Begriffes der Menschenwürde 177
aa) Die Menschenwürde nach Kant 177
bb) Der moderne Begriff der Menschenwürde 179
cc) Verankerung der Menschenwürde im Grundgesetz 182
dd) Der Inhalt der Menschenwürde im Schrifttum 182
ee) Die Menschenwürde in der Rechtsprechung 184
d) Die Menschenwürde als Rechtsgut im Strafrecht 190
e) Zur Argumentation über die Ablehnung der strafrechtlichen Schutzwürdigkeit der Menschenwürde 191
f) Die Legitimation der kollektiven Menschenwürde 194
g) Verletzung der Menschenwürde durch Äußerungen? 197
aa) Herangehensweise der Rechtsprechung 197
bb) Die Bejahung eines Menschenwürdeangriffes bei Äußerungen als „kleine Münze“ 200
h) Die Menschenwürde als geschütztes Rechtsgut des § 130 Abs. 1, 3 StGB 202
aa) Angriff auf die Menschenwürde bei Aufstachelung zum Hass 202
bb) Angriff auf die Menschenwürde bei Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen 203
cc) Angriff auf die Menschenwürde bei Beschimpfung, böswilliger Verächtlichmachung und Verleumdung 203
dd) Angriff auf die Menschenwürde beim „schlichten“ Bestreiten der nationalsozialistischen Verbrechen 204
i) Das Tatbestandsmerkmal des Angriffes auf die Menschenwürde als Symbolik 205
3. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht 208
a) Die Identität 208
aa) Allgemeine Anmerkungen 208
bb) Die Erinnerung als Bestandteil der Identität 210
cc) Die Identität als Rechtsgut im Strafrecht 213
dd) Zabels Identitätsschutz qua Erinnerungsschutz 216
b) Das Recht auf Selbstdarstellung 219
c) Die Ehre 220
aa) Der Begriff der Ehre 220
bb) Die Ehre als Rechtsgut 222
cc) Die Ehre als geschütztes Rechtsgut des Volksverhetzungsparagraphen 223
(1) Die Ehre als geschütztes Rechtsgut des § 130 Abs. 3 StGB 224
(2) Die Ehre als geschütztes Rechtsgut des § 130 Abs. 1 StGB 225
(a) Die aufhetzende Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen als Beeinträchtigung der Kollektivehre? 225
(b) Die aufhetzende Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen als Beeinträchtigung der Ehre unter einer Kollektivbezeichnung? 226
dd) Zwischenergebnis 228
d) Postmortaler Persönlichkeitsschutz 229
aa) Standpunkt der Rechtsprechung 229
bb) Der Begriff des postmortalen Persönlichkeitsrechts 230
cc) Das postmortale Persönlichkeitsrecht als geschütztes Rechtsgut des § 130 Abs. 3 StGB 234
dd) Das postmortale Persönlichkeitsrecht als geschütztes Rechtsgut des § 130 Abs. 1 StGB 236
4. Die historische Wahrheit 237
a) Der Schutz der Wahrheit im Strafgesetzbuch 237
b) Die Pflicht zur Wahrheit als moralische Vorstellung 237
c) Die Bestrafung der Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen als Wahrheitsschutz 239
d) Die historische Wahrheit als symbolisches Rechtsgut 242
aa) Roxin 243
bb) Fronza 245
cc) Die Bestrafung der Leugnung historischer Tatsachen als Symbolik in den Gesetzesmaterialien 247
e) Zwischenergebnis 249
5. Andere Rechtsgüter 249
V. Die Ermittlung des geschützten Rechtsgutes des § 130 Abs. 1 StGB 251
VI. Wirkung der Tathandlungen auf die Angriffsobjekte 254
VII. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 255
1. Der Begriff des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 255
2. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Rechtsgut 256
3. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als geschütztes Rechtsgut des § 130 Abs. 1 StGB 258
4. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Rechtsgut des § 130 Abs. 3 StGB 261
5. Zwischenergebnis 263
VIII. Die Sicherheit 263
1. Einleitung 263
2. Sicherheit als Staatsaufgabe 265
3. Das Grundrecht auf Sicherheit 265
4. Sicherheitsverwahrung als Feindrecht 266
5. Sicherheit als Verfassungswert 268
6. Kritik 271
a) Grundrecht auf Sicherheit 271
b) Recht auf Sicherheit als Feindrecht 274
7. Verfassungsrechtliche Grundlage eines Rechtes auf Sicherheit – Schutzpflicht des Staates als Recht auf Sicherheit 274
8. Die Sicherheit als Rechtsgut 277
a) Die öffentliche Sicherheit als Rechtsgut 277
b) Die persönliche Sicherheit als Rechtsgut 278
9. Die Sicherheit als geschütztes Rechtsgut des § 130 Abs. 1 StGB 279
IX. Freiheit von Furcht 280
1. Entstehungsgeschichte des Rechts auf Freiheit von Furcht 280
2. Die Freiheit von Furcht im Völkerrecht 282
3. Die Freiheit von Furcht in der Rechtsprechung des BVerfG 283
4. Die Herleitung der Freiheit von Furcht 288
5. Die Freiheit von Furcht als Rechtsgut im Strafrecht 290
6. Die Freiheit von Furcht als Rechtsgut des § 130 Abs. 1 StGB 291
7. Zwischenergebnis 292
X. Straftheoretische Überlegungen 293
1. Verzicht auf Vergeltung 293
2. Die Spezialprävention 294
a) Das schlichte Bestreiten von historischen Tatsachen 294
b) Das aufhetzende Bestreiten von historischen Tatsachen 294
3. Die Generalprävention 295
a) Die aufhetzende Leugnung von historischen Tatsachen 295
b) Die schlichte Leugnung von historischen Tatsachen 297
4. Die expressive Funktion der Strafe 298
XI. Deliktssystematische Einordnung 300
1. Die Einteilung des § 130 Abs. 1 und 3 StGB im Schrifttum 300
2. Die Deliktsnatur des § 130 Abs. 1 und 3 StGB in der Rechtsprechung 302
3. Kritische Einschätzung 303
4. Die Eignungsklausel als Korrektiv 305
5. Gefahrmaßbestimmung durch die Eignungsklausel 308
6. Die „Eignungsdelikte“ in der Theorie 309
a) Die Ansicht Schröders 309
b) Kritik an Schröders Ansatz 310
c) Die Auffassung von Gallas 312
d) Kritik am Gallas'schen Ansatz 313
e) Hoyers Eignungsdelikte 314
f) Kritik an Hoyers Ansatz 314
g) Weitere Auffassungen in der Theorie 316
h) Kritik 318
7. Die einzelnen Deliktsgruppen 319
a) Konkrete Gefährdungsdelikte 319
b) Abstrakte Gefährdungsdelikte 320
c) Abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte 320
8. Deliktsnatur des § 130 Abs. 1 und 3 StGB 322
a) Der § 130 Abs. 1 StGB als Verletzungsdelikt 323
b) Der § 130 Abs. 1 StGB als Gefährdungsdelikt 325
c) Der § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB 325
d) Der § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB 326
e) Die Volksverhetzung als Vorbereitungshandlung eines Völkermords 328
f) Stellungnahme 329
C. Verfassungsrechtliche Einschätzung 331
I. Die schlichte Leugnung von historischen Tatsachen (§ 130 Abs. 3 StGB) 331
1. Der Standpunkt der Rechtsprechung 331
2. Der Standpunkt im Schrifttum 331
3. Schutzbereich des Art. 5 GG – Tatsachenbehauptungen und Werturteile 332
4. Kritik der Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen – Die historische Tatsache als Grauzone 332
5. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 335
a) Die Sonderrechtslehre 336
b) Die Abwägungslehre 337
c) Die Kombinationslehre des Bundesverfassungsgerichts 337
d) Würdigung der Kombinationslehre 338
aa) Kritische Anmerkungen 338
bb) Lösungsansatz: Gesetzgebungskritische Kombinationsformel 340
II. Die Schranke des Jugendschutzes 342
III. Weitere verfassungsrechtliche Schranken 343
IV. Die aufhetzende Leugnung von historischen Tatsachen 344
1. § 130 Abs. 1 StGB als allgemeines Gesetz 344
2. Verhältnismäßigkeit des § 130 Abs. 1 StGB 345
a) Die Geeignetheit 345
b) Die Erforderlichkeit 346
c) Die Angemessenheit 348
V. Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit 349
1. Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit 349
2. Die Bestrafung des Negationismus als Verletzung der Wissenschaftsfreiheit in der Rechtsprechung 350
3. § 130 Abs. 1, 3 StGB und Wissenschaftsfreiheit – Stellungnahme 351
a) § 130 Abs. 1 StGB 352
b) § 130 Abs. 3 StGB 352
VI. Das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) 354
VII. Schlussfolgerung 356
D. Zusammenfassung und Epilog 357
I. Zusammenfassung 357
II. Kritische Anmerkungen 358
1. Vorschläge an den Rechtsanwender 358
2. Vorschläge an den Gesetzgeber 358
a) Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 359
b) Kritikpunkte 359
aa) Friedensklausel 359
bb) Menschenwürdeklausel 359
cc) § 130 Abs. 3 StGB 359
dd) Reformvorschlag 360
Literaturverzeichnis 361
Stichwortverzeichnis 392