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Feng, S. (2023). Grund und Grenzen der strafbaren Beteiligung durch Unterlassen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58693-6
Feng, Sheng-Yen. Grund und Grenzen der strafbaren Beteiligung durch Unterlassen. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58693-6
Feng, S (2023): Grund und Grenzen der strafbaren Beteiligung durch Unterlassen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58693-6

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Grund und Grenzen der strafbaren Beteiligung durch Unterlassen

Feng, Sheng-Yen

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 308

(2023)

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About The Author

Sheng-Yen Feng studierte Rechtswissenschaften an der National Cheng-Chi University in Taipeh, Taiwan. 2007 begann er an dieser Universität sein Masterstudium und legte dort 2008 das taiwanische juristische Staatsexamen ab. Im Jahr 2010 schloss er sodann seinen Master mit dem Thema »Die Rechtsfigur der Organisationsherrschaft im Strafrecht« ab. Von 2013 bis 2018 war er Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. An der Georg-August-Universität Göttingen absolvierte er im Jahr 2014 sein Magister Legum-Studium und bestand im April 2021 die Promotionsprüfung mit der Gesamtnote »summa cum laude«.

Abstract

Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er einen interpersonalen Unrechtsbegriff und eine darauf aufbauende Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Eine solche einheitliche, nämlich für Tun und Unterlassen gleichermaßen geltende Beteiligungslehre ist mithilfe der Normentheorie zu präzisieren: Der Täter verletzt eine täterschaftliche Verhaltensnorm, deren Schutzzweck gerade in der Verhinderung des tatbestandsmäßigen Erfolgs liegt, während der Teilnehmer eine teilnehmerschaftliche Verhaltensnorm verletzt, die die Risikoverringerung der Haupttat bezweckt. Dementsprechend entwickelt der Autor anhand des Inhalts des konkreten Rechtsverhältnisses eine differenzierte Lösung der Anfangsfrage und untersucht schließlich eingehend die verschiedenen Beteiligungsformen durch Unterlassen.This doctoral thesis deals with the question of participation through omission. When the guarantor has an obligation to prevent or obstruct the commission of another person, but he violates that obligation, is he a »principal« or only a »secondary party« of this commission? The author uses a method which combines legal philosophy, norm theory, and doctrinal theory of criminal law to analyse the existing views comprehensively and develops a differential solution to the controversial question.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Einleitung 27
A. Problemaufriss 27
B. Rekonstruktion des Meinungsstands 29
I. Zur Möglichkeit der Teilnahme durch Unterlassen 29
II. Das Verständnis von instrumenteller Tatherrschaft als Ursache der Auffassungsdivergenz 30
1. Gehilfentheorie 30
2. Subjektive Theorie 32
III. Objektiv-normative Tat­herrschaftstheorien 34
1. Potentielle Tat­herrschaftslehren 34
2. Empirisch bemessene potentielle Tat­herrschaftslehre 35
3. Normative Tat­herrschaftslehre im Lichte der Erfolgsverhinderungsmacht 36
a) Normative Gesamtbetrachtungslehre von Rengier 36
b) Selbständige oder akzessorische Erfolgsverhinderungsmacht (Ransiek und Otto) 36
aa) Darstellung 36
bb) Kritische Analyse 40
IV. Pflichtstellungsorientierte Theorien 43
1. Pflichtdeliktslehre 43
a) Grundthese 43
b) Analyse 45
2. Pflichtinhaltstheorien und nahestehende Abgrenzungskriterien 48
V. Andere unselbständige Kombinationstheorien 52
1. Entsprechensklausel als Abgrenzungskriterium? 53
2. Die „normative Kombinationstheorie“ der neueren Rechtsprechung 54
3. Andere unselbständige Kombinationstheorien in der Literatur 62
VI. Wichtige Erkenntnisse aus der kritischen Rekonstruktion des Meinungsstands für die Forschungsaufgabe 64
C. Methodik 70
D. Gang der Untersuchung 74
Erster Teil: Rechtsphilosophische Grundlage 77
A. Darstellung des freiheitlichen Rechtsbegriffs 77
I. Ausgangspunkt: freies Vernunftwesen und sittlich-autonome Person 78
1. Möglichkeit der transzendentalen Freiheit 78
2. Autonomie als Grund des moralischen Gesetzes 79
3. Das Faktum der Vernunft 83
II. Die Elemente des Rechts und das Postulat des Rechtsprinzips 84
1. Kants moralischer Rechtsbegriff 84
a) Der Regelungsbereich des Rechts und die juristische Gesetzgebung 85
b) Transzendentale Freiheit als Grund des allgemeinen Rechtsgesetzes 86
c) Erweiterung zur rechtlich-praktischen Vernunft 90
d) Die angeborene Freiheit eines Rechtssubjekts 92
2. Recht als gegenseitiges Anerkennungsverhältnis zwischen Vernunftwesen bei Fichte 94
a) Intersubjektivität als transzendentale Bedingung des Selbstbewusstseins 95
b) Methodische und inhaltliche Würdigung der Deduktion des Rechtsverhältnisses 99
III. Vom ursprünglichen zum konkreten Rechtsverhältnis, oder: Zur Notwendigkeit einer rechtlich verfassten Gemeinschaft 104
1. Das konkrete Rechtsverhältnis und seine Gestalt in einer Gemeinschaft 104
2. Pflicht zum Eintritt in einen Zustand des öffentlichen Rechts und die Begründung des Staates 106
3. Das gegenseitiges Anerkennungsverhältnis von Person, Gesetz und Institution im Staat 108
IV. Verfassungsrechtliche Verankerung des freiheitlichen Rechtsbegriffs 110
B. Unrecht als Verletzung des begründeten Rechtsverhältnisses in einer rechtlich verfassten Gemeinschaft 114
I. Unrecht als Verletzung eines fremden Daseinselements und der Rechtsgeltung 115
II. Unrecht als Selbstwiderspruch des Täters und der Legitimationsgrund der Unrechtszurechnung 119
III. Unrecht als Rechtsverhältnisverletzung in einer konkreten, rechtlich verfassten Gemeinschaft 120
Zweiter Teil: Pflichtwidriges Unterlassen des Garanten als strafbare Handlung 126
A. Die strafrechtliche Handlungslehre 126
I. Notwendigkeit und Funktionen der Handlungslehre 126
II. Grundlinien einer interpersonalen Handlungslehre 128
1. Methodische Überlegungen 128
2. Menschliches praktisches Vermögen und sein Bewirken 129
a) Erinnerung an die rechtsphilosophische Grundlage 129
b) Die personale Dimension der Handlung: Freie Entscheidung für oder gegen ein Sollen und die Schwächen der kausalen und finalen Handlungslehren 130
c) Die soziale Dimension der Handlung und ihre Begründung 132
III. Die Straftat als eine vom Strafrecht interpretierte Handlung 133
1. Positive Verletzungsmacht statt negativer Bestimmung einer Straftat 133
2. Straftat als schuldhafte Übertretung einer Verhaltensnorm und grundlegende Verletzung eines Rechtsverhältnisses zum Opfer 134
B. Garantenpflichtwidriges Unterlassen als (strafrechtliche) Handlung 141
I. Die sozialontologische Handlungsstruktur des pflichtwidrigen Unterlassens 142
1. Unzulänglichkeit der naturkausalen sowie finalen Handlungserklärung 142
2. Unterlassen als wirkliche Bedingung oder Ursache im Sinne einer Bedingungstheorie der Kausalität? (Puppe) 143
3. Unterlassen nur als intentionale Zulassung eines unerwünschten Erfolgs durch Nichtvornahme einer erwarteten Handlung? (Kindhäuser) 146
4. Unterlassen als freie Entscheidung zur Gestaltung eines Anerkennungsverhältnisses 149
a) Methodische Überlegungen 149
b) Rechtsphilosophische Grundannahme 150
c) Verletzung der Pflicht ursprünglicher Solidarität zwischen Personen 152
d) Verletzung einer Pflicht aus „ursprünglicher Abhängigkeit“ eines Daseinselements von einer bestimmten Person: am Beispiel der Eltern-Kind-Beziehung 155
e) Zwischenergebnis 157
II. Straftheoretische Einführungsbemerkung zum Strafgrund des unechten Unterlassungsdelikts 158
III. Ursprüngliche Abhängigkeit als Entstehungsgrund der Garantenstellung 159
1. Weitere Bestimmungen einer rechtlich ursprünglichen Abhängigkeit 159
2. Erwiderung auf Einwände gegen den Abhängigkeitsgedanken 161
IV. Vielfältigkeit der „rechtlich ursprünglichen“ Abhängigkeitsverhältnisse 163
1. Ursprüngliche Abhängigkeit aus der einseitigen oder gegenseitigen Übernahme der Schutzfunktion 164
a) Eltern-Kind-Verhältnis und andere autonom begründete familienähnliche Rechtsverhältnisse 164
b) Übernahme der Schutzfunktion in der bürgerlichen Gesellschaft 165
c) Übernahme der Schutzfunktion in staatlichen Institutionen: Schutzpflicht von Amtsträgern 169
aa) Begründungszusammenhang: ursprüngliche Abhängigkeit des Bürgers vom Staat 169
bb) Die Garantenstellung des Amtsträgers 171
2. Ursprüngliche Abhängigkeit aufgrund einseitiger Risikoschaffung 174
a) Überwachungspflicht im Eltern-Kind-Verhältnis und anderen autonom begründeten familienähnlichen Rechtsverhältnissen 175
b) Die Begründung der Garantenstellung aus Ingerenz 178
aa) Begründungszusammenhang 178
bb) Insbesondere: Beteiligung als Vorverhalten 180
(1) Garantenpflicht bezogen auf die Verhinderung- oder Erschwerung der Tat, zu deren Begehung ein Tatbeitrag vorsätzlich geleistet wurde 181
(a) Vorsätzlich täterschaftliches Vorverhalten 181
(b) Vorsätzliche Anstiftung und Beihilfe als Vorverhalten 181
(2) Sog. „Weiterungstaten“ 183
c) Zuständigkeit für Sachen als Gefahrenquelle 188
aa) Allgemeine Bemerkung 188
bb) Nichtverhinderung deliktischer Anwendung gefährlicher Sachen durch einen Dritten 190
cc) Nichtverhinderung einer fremden Straftat in bestimmten Räumen 191
3. Insbesondere: Nichtverhinderung einer betriebsbezogenen Straftat in Unternehmen 193
a) Begründungsstränge 194
aa) Garantenstellung aufgrund der Übernahme der Schutzfunktion? 194
bb) Garantenstellung aus Ingerenz und Verantwortlichkeit für gefährliche Sachen oder Betriebstätigkeiten 195
cc) Garantenstellung aus Herrschaft über die partielle Unmündigkeit der Untergeordneten? 197
dd) Das Unternehmen als zu überwachender Gefahrenherd 198
b) Betriebsbezogenheit der zu überwachenden Gefahren als Grund und Grenzen der Garantenpflicht von Vorgesetzten 200
c) Zur personellen Reichweite der Garantenpflichten im Unternehmen 208
aa) Allgemeine Bemerkung 208
bb) Die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder bzw. des Geschäftsführers 212
(1) Der Begründungszusammenhang der Überwachungsgarantenstellung 212
(2) Zur Reichweite der Überwachungsgarantenpflichten 216
(a) Vertikale Überwachung 216
(b) Horizontale Überwachung 217
cc) Die Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder 219
(1) Der Begründungszusammenhang der Überwachungsgarantenstellung 219
(a) Herrschaft über die Vorstandsmitglieder oder über die Mitarbeiter? 220
(b) Übernahme der Überwachungsfunktion in Unternehmen 221
(2) Reichweite der Überwachungsgarantenpflicht 225
dd) Die Verantwortlichkeit der Compliance-Beauftragten 227
(1) Begründungszusammenhang der Überwachungsgarantenstellung eines Compliance-Beauftragten 227
(2) Reichweite der Überwachungsgarantenpflicht des Compliance-Beauftragten 230
d) Schlussbetrachtung 233
V. Konsequenzen der Analyse der Handlungsstrukturen für die Bestimmung der Verletzungsmacht eines garantenpflichtwidrigen Unterlassens 234
1. Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen 234
a) Notwendigkeit der Abgrenzung von Tun und Unterlassen 234
b) Die begrenzte Leistungsfähigkeit der Abgrenzung von Tun und Unterlassen 235
c) Garantenstellung auch bei positivem Tun? 236
d) Zur normativen Relevanz der Abgrenzung von selbständigem und abhängigem Rechtsverhältnis 238
e) Das normative Kriterium zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen 239
2. Die Verletzungsmacht eines garantenpflichtwidrigen Unterlassens aus der Reichweite bzw. dem Schutzzweck der Garantenpflicht 244
3. Erste Kritik an der Pflichtdeliktslehre und an einer bestimmten Variante der Pflichtinhaltstheorie 245
4. Vergleich der Verletzungsmacht von Tun und Unterlassen: Erste Kritik an der instrumentalen Tatherrschaftslehre 246
a) Vergleich der Handlungsstruktur 246
b) Vergleich der Normenlogik 247
c) Vergleich aus der Strafmilderungsvorschrift im § 13 Abs. 2 StGB 248
d) Zusammenfassung und der Einwand gegen die instrumentale Tat­herrschaftslehre 250
VI. Überleitung zur Beteiligungslehre 251
Dritter Teil: Grundlinien einer interpersonalen Beteiligungslehre 252
A. Die Handlungs- und Unrechtsstruktur der Alleintäterschaft 252
I. Unrechtstheoretische Hintergründe 252
II. Normentheoretische Überlegungen 254
1. Verletzung einer kontext- und adressatenspezifisch konkretisierten Verhaltensnorm als Voraussetzung für eine Straftat 254
2. Das Verhältnis von Normverletzung und Pflichtverletzung 255
3. Der Taterfolg als Teil der Straftat und Richtpunkt der Verhaltensnorm 257
III. Straftheoretische Bestimmung des tatbestandsmäßigen Unrechts einer Straftat 259
1. Bestimmung des tatbestandsmäßigen Verhaltens 259
2. Zurechnung des tatbestandsmäßigen Erfolgs zum tatbestandsmäßigen Verhalten 261
3. Zwischenergebnis 262
B. Täterschaft als Verwirklichung der im Tatbestand vertypten Rechtsverhältnisverletzung 262
I. Vorüberlegungen: Die Besonderheit des Beteiligungsverhältnisses 262
1. Die individuelle Dimension der Beteiligungshandlung als autonome Entscheidung 263
2. Die soziale Handlungsdimension der Beteiligungshandlung 264
3. Zur Notwendigkeit einer Beteiligungsformenlehre 266
II. Das Verständnis des materiellen Tatbestandsunrechts als Ausgangspunkt für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 267
1. Extensiver Täterbegriff und seine Schwäche 268
2. Restriktiver Täterbegriff und materielle Tatbestandsauslegung 269
a) Zurückweisung der formell-objektiven Theorie 270
b) Extrem restriktiver Täter- oder Tatbegriff 271
aa) Extrem restriktiver Täterbegriff (Mosenheuer, Hoyer) 272
bb) Notwendigkeit eines restriktiven Tatbegriffs? (Renzikowski, Haas) 274
(1) Darstellung 274
(2) Kritische Würdigung 276
3. Gemäßigt restriktiver Täterbegriff und materiell-objektive Theorie 281
III. Variante 1 der Bestimmung des materiellen Tatbestandsunrechts: Täterschaft als Zentralgestalt handlungsmäßigen Geschehens (Roxin) 282
1. Kritik der methodischen Ausgangspunkte 282
a) Notwendigkeit der Entwicklung eines Leitprinzips der Täterbestimmung und seine Konkretisierung 282
b) Faktizität und Normativität des Täterbegriffs 284
2. Unzulänglichkeit der instrumentalen bzw. faktischen Tat­herrschaft zur Bestimmung des Tatbestandsunrechts bei Herrschaftsdelikten 285
a) Handlungsherrschaft bei unmittelbarer Täterschaft 287
b) Willensherrschaft bei mittelbarer Täterschaft 289
c) Funktionelle Tat­herrschaft bei Mittäterschaft 295
3. Die selbständige Kategorie des Pflichtdelikts und ihre Schwäche 301
a) Keine Notwendigkeit zur Entwicklung der Pflichtdeliktslehre 301
aa) Ursprüngliches Abhängigkeitsverhältnis bei unechten Unterlassungsdelikten 302
bb) Ursprüngliches Abhängigkeitsverhältnis bei echten Sonderdelikten 303
b) Aufspaltung des einheitlichen Unrechtsbegriffs und ihre Konsequenzen 305
4. Täterschaft bei strafbarer persönlicher Erklärung in Abhängigkeit von der Bestimmung der tatbestandsmäßigen Handlung 309
5. Zwischenergebnis 311
IV. Variante 2 zur Bestimmung des materiellen Tatbestandsunrechts: Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolgs (Schünemann) 312
1. Reduzierter Herrschaftsbegriff 313
2. Fehlen der Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Herrschaftsformen 314
3. Inkonsequente Anwendung des Täterkriteriums der Herrschaft über den Grund des Erfolges beim unechten Unterlassungsdelikt 316
V. Variante 3 zur Bestimmung des materiellen Tatbestandsunrechts: Verletzung der negativen bzw. positiven Pflicht (Jakobs) 317
1. Darstellung 318
a) Täterschaft bei Verletzung einer negativen Pflicht 318
b) Täterschaft bei Verletzung einer positiven Pflicht 320
2. Kritik 321
VI. Täterschaft als Herrschaft über die Qualität des Rechtsverhältnisses zum Opfer und deren Konkretisierung 327
1. Methodische Vorbemerkungen 327
2. Herrschaft über die Qualität des Rechtsverhältnisses als Leitprinzip 328
3. Die Bestimmung der tatbestandsmäßigen Handlung und des Inhalts des Rechtsverhältnisses zwischen dem Beteiligten und dem Opfer als Ausgangspunkt 330
a) Die Verhaltensnorm setzt kein ursprüngliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Beteiligten und dem Opfer voraus 330
b) Der Verhaltensnorm liegt ein ursprüngliches Abhängigkeitsverhältnis zugrunde 332
4. Verhaltensnormverletzung, Zurechnung fremden Verhaltens und Erfolgszurechnung bei fremdhändiger Tatbestandsverwirklichung 334
a) Zuständigkeit für fremdes Verhalten und dessen Zurechnung 334
b) Zuständigkeit für das Verhalten des Vordermannes bei mittelbarer Täterschaft 340
aa) Zuständigkeit kraft überlegener Pflichtstellung 340
bb) Zur begrenzten Reichweite des Verantwortungsprinzips sowie zur Begründung des Täters hinter dem Täter am Beispiel der Organisationsherrschaft 343
cc) Handlungs- und Zurechnungsstruktur bei mittelbarer Täterschaft 348
c) Zuständigkeit für die Gesamttat bei Mittäterschaft 349
aa) Zuständigkeit für die Handlung anderer Mittäter kraft autonomer Willensvereinigung 349
bb) Die konstruktive Funktion des § 25 Abs. 2 StGB und ihre Folgen für den Versuchsbeginn der Mittäterschaft 353
C. Teilnahme als akzessorischer Rechtsverhältnisangriff auf das Opfer 356
I. Handlungs-, unrechts- und normentheoretische Analyse des Teilnahmeunrechts 356
1. Unterscheidung und Abhängigkeit der teilnehmerschaftlichen von der täterschaftlichen Verhaltensnorm 356
a) Teilnahme als mittelbare/akzessorische Rechtsverhältnisverletzung 356
aa) Täterschaft und Teilnahme verletzen dasselbe Daseinselement des Opfers 357
bb) Die Art und Weise der Rechtsverletzung der Teilnahme 359
b) Die Notwendigkeit der Selbständigkeit der teilnehmerschaftlichen Verhaltensnorm gegenüber der täterschaftlichen und deren flankierender akzessorischer Charakter 359
aa) Begrenzte Reichweite der täterschaftlichen Verhaltensnorm 359
bb) Notwendige Selbständigkeit und flankierender, abhängiger Charakter der teilnehmerschaftlichen Verhaltensnorm gegenüber der täterschaftlichen Verhaltensnorm 361
cc) Keine völlige Selbständigkeit der teilnehmerschaftlichen gegenüber der täterschaftlichen Verhaltensnorm und Kritik am schlichten abstrakten Gefährdungsverbot der teilnehmerschaftlichen Verhaltensnorm 362
dd) Akzessorische Verursachungstheorie oder Theorie des akzessorischen Rechtsgutsangriffs? 367
2. Die den Teilnehmer treffende sekundäre Pflicht und die Reichweite seiner Zuständigkeit 369
3. Inhalt und Umfang der Verantwortlichkeit der Teilnahme für das tatbestandsmäßige Unrecht 370
II. Die Vernünftigkeit der limitierten Akzessorietät 373
1. Das Vorliegen einer vom Vorsatz getragenen und rechtswidrigen Haupttat 374
2. Wiederbelebung der strengen Akzessorietät? 376
D. Ein monistisches interpersonales Täter-Teilnahme-System 379
I. Der erste Schritt: Ermittlung der Qualität des Rechtsverhältnisses zum Opfer 379
II. Der zweite Schritt: Ermittlung der Reichweite der Verhaltensnorm 380
Vierter Teil: Beteiligung durch Unterlassen 383
A. Abgrenzungskriterien der Beteiligungsformen 383
I. Grundsätzliches: Zweistufiges Abgrenzungsmodell 383
II. Nichtverhinderung einer Teilnahmehandlung 384
III. Täterschaft bei Verletzung einer Beschützergarantenpflicht 385
1. Normentheoretische Befunde 385
2. Klassische Fälle 386
3. Verletzung einer Beschützerpflicht durch positives Tun 388
4. Täterschaft des Beschützergaranten nur bei „Beteiligung“ im Ausführungsstadium? 388
5. Bedenken der Vorverlagerung der Strafbarkeit bei der Vorfeldbeteiligung eines Beschützergaranten 390
6. Teilnahme durch Verletzung einer Beschützerpflicht 391
7. Exkurs: Kritik der Gehilfentheorie 393
a) Allgemeine Akzessorietät des Garantenunterlassens? 393
b) Fehlerhafte Bestimmung der Verletzungsmacht des pflichtwidrigen Garanten als „negative Entscheidungsmacht“ 396
IV. Die Eigenverantwortlichkeit des Begehungstäters als Grund für die Reduzierung des Schutzzwecks der Garantenpflicht auf die Taterschwerung 397
1. Grundsätzliches 397
2. Garantenpflicht zur Überwachung einer gefährlichen Sache, deren Gefahr für das Rechtsgut vom Eingreifen eines menschlichen Verletzungswillens abhängig ist 399
3. Garantenpflicht zur Überwachung eines vollverantwortlichen Handelnden 399
4. Exkurs: Garantenpflichtwidriges Unterlassen als mittelbare Rechtsverletzung. Zugleich eine Kritik der Pflichtdeliktslehre 400
a) Unfähigkeit der „klassischen“ Pflichtdeliktslehre zur Erklärung der Teilnahme durch Unterlassen 400
b) Die Strafmilderungsmöglichkeit des § 13 II StGB als Rettungsanker? 402
c) Positive Begründung für garantenpflichtwidriges Unterlassen als akzessorische Rechtsgutsverletzung 402
V. Die Überwachungspflicht mit dem Schutzzweck der Erfolgsverhinderung 404
1. Täterschaft bei Eingreifen eines nicht vollverantwortlichen Handelnden 405
2. Zuständigkeit für die gefährliche Sache, die unabhängig vom Eingreifen eines menschlichen Verletzungswillens das Rechtsgut gefährden kann 406
3. Geschäftsherrenhaftung: Zuständigkeit des Überwachungsgaranten für die tatbestandsmäßige Handlung des zu überwachenden Handelnden 407
a) Begründungszusammenhang 407
b) Möglichkeit und Notwendigkeit einer Eingrenzung des Schutzzwecks der Überwachungspflicht nach der Pflichtstellung im Unternehmen 409
VI. Abschließende Bewertung konkurrierender Abgrenzungskriterien 412
1. Zum Gedanken des Tatherrschaftswechsels 413
2. Zur Relevanz der Erfolgsverhinderungsmacht 415
a) Empirische Bestimmung der Erfolgsverhinderungsmacht 415
b) Normative Bestimmung der Erfolgsverhinderungsmacht 416
aa) Unmittelbare Erfolgsverhinderungsmacht bei Otto 416
bb) Rechtliche Verhinderungsmacht bei Ransiek 418
3. Kritik anderer Varianten der Pflichtinhaltstheorie und nahestehender Abgrenzungskriterien 419
a) Nichtschlüssigkeit der Unterscheidung zwischen Beschützer- und Überwachungsgarantenstellung 419
b) Untauglichkeit der Unterscheidung zwischen situationsbezogener und situationsunabhängiger Garantenpflichten bei Hoffmann-Holland 421
c) Unterscheidung zwischen negativer und positiver Pflicht bei Jakobs 422
d) Die sogenannte Zurechnungstheorie von Haas 426
e) Die Abgrenzung der Beteiligungsformen nach der Reichweite der Sonderverantwortlichkeit bei Freund und Rauber 429
VII. Zwischenergebnis 431
B. Erscheinungsformen der Täterschaft durch Unterlassen 433
I. Nebentäterschaft durch Unterlassen 433
II. Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen 434
1. Konstruktionsmöglichkeit und Notwendigkeit 434
a) Zum Argument der aktuell-faktischen instrumentellen Tatherrschaft über ein fremdes Verhalten 435
b) Zum Entbehrlichkeitsargument 437
aa) Einebnung der Unterscheidung von unmittelbarer und mittelbarer Täterschaft 437
bb) Ist die Begründung der mittelbaren Täterschaft über die Zurechnung fremden Verhaltens entbehrlich? 438
cc) Ist der Unterschied im Versuchsbeginn ein Argument für die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen? 440
2. Struktur und Reichweite mittelbarer Unterlassungstäterschaft 442
a) Mittelbare Unterlassungstäterschaft durch einen zurechnungsdefizitären Tatmittler 442
aa) Begründungszusammenhang 442
bb) Insbesondere: Mittelbare Unterlassungstäterschaft durch einen objektiv nicht pflichtwidrigen Tatmittler im Organisationsbereich 444
cc) Insbesondere: Mittelbare Unterlassungstäterschaft durch einen sich im Verbotsirrtum befindenden Tatmittler 447
b) Mittelbare Unterlassungstäterschaft durch einen vollverantwortlichen Tatmittler – Verantwortung für fremdes Verhalten in einer vertikalen Zurechnungsstruktur 450
aa) Begründungszusammenhang 450
bb) Uminterpretation der mittelbaren Unterlassungstäterschaft kraft Organisationsherrschaft 452
III. Mittäterschaft durch Unterlassen 454
1. Konstruktive Möglichkeit der Mittäterschaft durch Unterlassen 454
a) Einwände aus dem Missverständnis der Verletzungsmacht der Garantenunterlassung 454
b) Einwände aus der Handlungs- und Zurechnungsstruktur des Unterlassungsdelikts 455
2. Mittäterschaft zwischen einem Garanten und einem Begehungstäter 458
a) Angewiesenheit auf das Abgrenzungskriterium und Aufwertungsverbot 458
b) Beschränkung der Mittäterschaft auf die einheitliche Zurechnungskategorie? 459
c) Mögliche Beispiele und die Notwendigkeit der Annahme der Mittäterschaft 460
aa) Ermöglichung der vollendeten Erfolgszurechnung zum Garanten 460
bb) Ermöglichung der Zurechnung der qualifizierenden verhaltensbezogenen Umstände zum Garanten? 461
3. Mittäterschaft durch Unterlassen bei mehreren Unterlassungen, insbesondere am Beispiel der Gremienentscheidung 468
a) Fallkonstellationen 468
b) Begründung der Garantenpflicht sowie das Handlungsunrecht des Garanten 469
c) Die Erfolgszurechnung zum pflichtwidrigen Unterlassen im Rahmen der Allein- oder Nebentäterschaft 472
aa) Ablehnung der Erfolgszurechnung durch Anwendung der „modifizierten Conditio-Formel“ 472
bb) Begründung der Erfolgszurechnung mit der Risikoverringerungslehre? 474
cc) Versuche, innerhalb der modifizierten Conditio-Formel die Erfolgszurechnung zu begründen 481
(1) Lösung über die kumulative Kausalität? 481
(2) Lösung über die alternative Kausalität? 482
(3) Lösung über die Kombination von kumulativer und alternativer Kausalität? 485
dd) Lösung über die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung? 487
ee) Lösung über die Lehre von der gesetzmäßigen Mindestbedingung? 488
(1) Die erste Kritik: Notwendigkeit der Annahme der Mittäterschaft 489
(2) Die zweite Kritik: Unzulässige allgemeine „Unterstellung“ rechtmäßigen Verhaltens des Dritten 490
(a) Unzulässige kontrafaktische „Unterstellung“ bei der Politbüro-Entscheidung 490
(b) Unzulängliche „Unterstellung“ rechtmäßiger Handlungen der Einzelhändler bei der Lederspray-Entscheidung 491
ff) Zwischenergebnis 496
d) Die Begründung der Mittäterschaft bei gleichzeitigen Unterlassungen 497
aa) Kausalität des Einzeltatbeitrages für den tatbestandsmäßigen Erfolg als notwendige Voraussetzung für Mittäterschaft? 497
bb) Die Begründung des gemeinsamen Tatentschlusses 498
cc) Die Begründung der Übernahme einer wesentlichen Funktion für die Tatbestandsverwirklichung 503
(1) Verletzung der Erfolgsverhinderungspflicht als Tatherrschaftsmacht 503
(2) Mittelbare Täterschaft in Mittäterschaft 505
4. Zwischenergebnis 506
C. Erscheinungsformen der Teilnahme durch Unterlassen 506
I. Garantenunterlassen als akzessorischer Rechtsgutsangriff 506
II. Anstiftung durch Unterlassen 507
1. Das Unrecht der Anstiftung 508
2. Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Bestimmen“ im § 26 StGB 510
a) Schwäche der kausalen oder psychisch-kommunikativen Ansätze 510
b) Bestimmung als Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr in Richtung auf die Aufforderung zur Haupttatbegehung 512
c) Kritische Aufnahme anderer mit der Tatherrschaft vergleichbarer Ansätze 514
d) Grenze der Hervorrufung des Tatentschlusses: Zur Kritik der Rechtsfigur des „omnimodo facturus“ 517
3. Erwiderung auf die Einwände gegen eine Anstiftung durch Unterlassen; Voraussetzungen einer Anstiftung durch Unterlassen 520
a) Zum ersten Einwand: Verletzungsmacht des Garantenunterlassens 520
b) Zum zweiten Einwand: Anforderungen an die Handlungsmodalität 521
aa) Verletzung der Garantenpflicht mit Aufforderungscharakter 521
bb) Zur Nichtbeseitigung einer tatanreizenden Situation 523
4. Erscheinungsformen der Anstiftung durch Unterlassen 524
a) Nichtverhinderung des Entstehens eines fremden Tatentschlusses 525
b) Nichtverhinderung des Entstehens eines fremden Tatentschlusses nach einer eigenen ungewollten Tatprovokation 527
c) Nichtverhinderung der Anstiftung eines Dritten seitens einer vom Garanten zu überwachenden Person 530
5. Zwischenergebnis 533
III. Beihilfe durch Unterlassen 533
1. Einleitende Bemerkung 533
2. Das Unrecht der Beihilfe durch positives Tun 535
a) Die unterschiedlichen Bestimmungen des „Hilfeleistens“ in der Rechtsprechung und im Schrifttum 535
b) Nichtvollständigkeit einer kausalen Erklärung für das notwendige Bewirken 538
c) Schaffung und Erhöhung des Haupttatrisikos in Richtung auf die Haupttatbegehung und dessen Realisierung in der Haupttatbegehung 538
aa) Die Bestimmung der beihilfespezifischen Handlung 539
bb) Zurechnung des beihilfespezifischen Erfolgs 541
3. Das Unrecht der Beihilfe durch Unterlassen 541
a) Das Handlungsunrecht: Verletzung einer Garantenpflicht zur Verringerung des Haupttatrisikos 542
b) Das Erfolgsunrecht: insbesondere die Erfolgszurechnung zum Unterlassen der Taterschwerung 543
4. Zwischenergebnis 549
Resümee 550
Literaturverzeichnis 559
Stichwortverzeichnis 597