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Die Steuerhinterziehung im Spiegel der Rechtsprechung

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Peres, W. (1963). Die Steuerhinterziehung im Spiegel der Rechtsprechung. Die Entscheidungspraxis des Amts- und des Landgerichts Köln von 1950 bis 1959. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41117-7
Peres, Wolfgang. Die Steuerhinterziehung im Spiegel der Rechtsprechung: Die Entscheidungspraxis des Amts- und des Landgerichts Köln von 1950 bis 1959. Duncker & Humblot, 1963. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41117-7
Peres, W (1963): Die Steuerhinterziehung im Spiegel der Rechtsprechung: Die Entscheidungspraxis des Amts- und des Landgerichts Köln von 1950 bis 1959, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41117-7

Format

Die Steuerhinterziehung im Spiegel der Rechtsprechung

Die Entscheidungspraxis des Amts- und des Landgerichts Köln von 1950 bis 1959

Peres, Wolfgang

Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten. N. F., Vol. 27

(1963)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 5
Inhalt 7
Einleitung 11
A. Die Steuerhinterziehung in der älteren finanzwissenschaftlichen Literatur 14
I. Der umstrittene Begriff der Steuerhinterziehung 14
II. Die Einstellung der Finanzwissenschaftler zur Steuerhinterziehung 17
III. Die Ausführung der Strafbestimmungen des preußischen Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 in der Praxis 28
B. Die Gesetzgebung – Gegenüberstellung der Tatbestandsmerkmale des Betruges nach § 263 StGB und der Steuerhinterziehung nach § 396 AO 34
I. Die Steuerhinterziehung Verwaltungsunrecht oder Strafdelikt? 34
II. Das geschützte Rechtsgut in beiden Tatbeständen 38
III. Die Tatbestandsmerkmale des Betruges 39
IV. Der hohe Abstraktionsgrad der Steuerhinterziehung als eines Blankettgesetzes 41
V. Die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung und der Unterschied zwischen § 263 StGB und § 396 AO 42
VI. Rechtshistorischer Exkurs 46
1. Die Bedeutung der Schuldvermutungen 47
2. Der Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung 50
C. Die Rechtsprechung des Amts- und Landgerichts Köln in der Zeit vom 1. Januar 1950 bis zum 31. Dezember 1959. Empirische Untersuchung von 96 Straffällen in Veranlagungssteuerstrafsachen 53
I. Das gerichtliche Steuerstrafverfahren wird in Gang gesetzt durch 55
1. Antrag des Beschuldigten 55
2. Abgabe eines anhängigen Verwaltungsstrafverfahrens 55
II. Festgestellte Begehungsarten der Steuerhinterziehung 58
1. Nichtabgabe von Steuererklärungen und Verstoß gegen die Meldepflicht nach § 191 AO 58
2. Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen 61
a) Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen auf Grund von formellen Mängeln der Buchhaltung 62
α) Verstoß gegen die Verordnung zur Führung eines Wareneingangsbuches 62
β) Verstöße gegen allgemeine Formvorschriften 63
γ) Urkundenfälschung 64
δ) Unrichtige Kalkulation 66
b) Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen auf Grund von materiellen Mängeln der Buchhaltung 68
α) Nichtverbuchung von Geschäftsvorfällen 68
β) Falsche Bilanzierung 71
3. Abhilfevorschlag 71
III. Analyse des Tatmotivs 73
1. Aufbau und Ausbau einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz des Täters 75
2. Erfolgreiche Überbrückung von Schwierigkeiten im Unternehmen des Täters 75
3. Versuch, die selbständige Existenz zu verlängern 76
IV. Die Wirkung der Steuerstrafe 77
1. Allgemein 77
a) Das Material 77
b) Das Kriterium 79
2. Die Wirkung der Steuerstrafe bei Verfahren, die durch Urteil abgeschlossen wurden 79
a) Keine Wirkung der Steuerstrafe auf die selbständige wirtschaftliche Existenz des Täters 79
b) Schwache Wirkung der Steuerstrafe auf die selbständige wirtschaftliche Existenz des Täters 80
c) Starke und sehr starke Wirkung der Steuerstrafe auf die selbständige wirtschaftliche Existenz des Täters 82
d) Verlust der selbständigen wirtschaftlichen Existenz 86
α) Die Steuerstrafe ist lediglich der letzte Anlaß für den Existenzverlust 87
β) Die Steuerstrafe ist die eigentliche Ursache für den Existenzverlust 89
3. Die Wirkung der Steuerstrafe bei Verfahren, die ohne Urteil abgeschlossen wurden 92
D. Probleme der Zweigleisigkeit des Steuerstrafverfahrens 94
I. Wettbewerb, Steuerhinterziehung und Steuergeheimnis 96
II. Das Steuerstrafverfahren der Gerichte und der Verwaltung, eine zahlenmäßige Gegenüberstellung für den Bezirk Köln 105
1. Der zahlenmäßige Umfang der Steuerstrafverfahren der Gerichte und der Verwaltung 106
2. Die Zahl der von der Verwaltung eingestellten Verfahren 110
3. Die Umwandlung von Geldstrafen der Finanzverwaltung in Ersatzfreiheitsstrafen nach § 470 AO 114
4. Einige Bemerkungen zur Praxis des Steuerstrafverfahrens der Verwaltung 120
5. Zusammenfassung 126
III. Das Erfordernis einer öffentlichen Kontrolle des Steuerstrafverfahrens der Verwaltung 128
Anhang 135
Anhang Nr. 1: Zahlenmaterial zur Anwendung der Strafbestimmungen des preußischen Einkommensteuergesetzes aus der Zeit von 1892 bis 1913 137
Anhang Nr. 2: Aufstellung nach Berufen der Täter 138
Anhang Nr. 3: Aufstellung über Pflichten, die nach § 392 Abs. I AO im Interesse der Besteuerung auferlegt sind und gegen die im Untersuchungszeitraum am häufigsten verstoßen wurde 139
Anhang Nr. 4: Aufstellung über diejenigen Straffälle in Veranlagung- und Kraftfahrzeugsteuersachen, die im Untersuchungszeitraum vom Amts- und Landgericht Köln entschieden wurden 140
Anhang Nr. 5: Aufstellung über die mit oder ohne Urteil abgeschlossenen gerichtlichen Steuerstrafverfahren 141
Anhang Nr. 6: Aufschlüsselung der im gerichtlichen Steuerstrafverfahren ohne Urteil abgeschlossenen Fälle 141
Anhang Nr. 7: Übersicht über die von der Gemeinsamen Strafsachenstelle Köln (errichtet 1953) in den Jahren 1953 bis 1960 eingeleiteten, erledigten und an die Justizverwaltung zur gerichtlichen Entscheidung oder zur Umwandlung nach § 470 AO abgegebenen Strafverfahren sowie die Höhe der von der Gemeinsamen Strafsachenstelle Köln insgesamt verhängten Geldstrafen in Verwaltungsstrafverfahren 142
Anhang Nr. 8: Aufschlüsselung der Gesamtzahl der seit 1953 von der Gemeinsamen Strafsachenstelle Köln im Verwaltungswege erledigten Steuerstrafverfahren (vgl. Anhang Nr. 7, Spalte 3) 143
Anhang Nr. 9: Aufschlüsselung der Gesamthöhe der von der Gemeinsamen Strafsachenstelle Köln seit 1953 verhängten Geldstrafen (vgl. Anhang Nr. 7, Spalte 6) 143
Anhang Nr. 10: Anzahl der bei der Oberfinanzdirektion Köln eingelegten Beschwerden gegen Strafbescheide der Gemeinsamen Strafsachenstellen Aachen, Bonn und Köln 144
Anhang Nr. 11: Zahl der wegen Betrug und Untreue im Landgerichtsbezirk Köln verurteilten Personen 145
Anhang Nr. 12: Zusammenstellung nach Wirkungsgraden der Steuerstrafe (vgl. Gesamtübersicht, Spalte 13) 146
Literaturverzeichnis 147
Gesamtübersicht 151
Erläuterungen 152