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Reinecke, H. (1968). Schaden und Interesseneinbuße. Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42120-6
Reinecke, Horst. Schaden und Interesseneinbuße: Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung. Duncker & Humblot, 1968. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42120-6
Reinecke, H (1968): Schaden und Interesseneinbuße: Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42120-6

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Schaden und Interesseneinbuße

Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung

Reinecke, Horst

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 9

(1968)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Einleitung 17
I. Problemlage und Ansätze für die Problemlösung zu den Grundlagen des Schadensrechts Untersuchungsweg und Untersuchungsweise 17
II. Die Ausgestaltung des Schadensrechtssystems 21
III. Problemlage und Ansätze für die Problemlösung zum Haftpflichtrechtssystem 22
IV. Ziel der Vervollständigung des Haftpflichtrechtssystems 25
B. Die Grundlagen 26
I. Zur Terminologie 26
II. Der wirkliche (natürliche) Schaden 26
1. Einheitliche Verallgemeinerung der wirklichen Schäden zu „dem“ wirklichen Schaden oder Beschreibung der wirklichen Einzelschäden? – Schadenstypen 26
2. Der objektgebundene-wirkliche Einzelschaden 26
a) Der objektgebundene-wirkliche Schaden an Dingen 27
b) Der objektgebundene-wirkliche Schaden in Beziehung zu unkörperlichen, geistigen Gegenständen 29
3. Der entgegenständlichte-wirkliche Schaden und der rein-abstrakte Schaden 32
4. Der personbezogene-wirkliche Schaden 33
a) Der zweiteilige personbezogene-wirkliche Schaden 33
b) Der einheitliche personbezogene – Vermögenseinzelschaden 34
c) Die im Eigenbereich der Persönlichkeit auftretenden wirklichen Einzelschäden – Nichtvermögensschäden als wirkliche Persönlichkeitsschäden 37
aa) Der Leibesschaden (Körperschaden) 37
bb) Der Körperschmerzensschaden 38
cc) Unlustschäden i.e.S.: Gefühlsschmerzensschäden, Angstschäden, reine Unlustschäden, seelische Leidschäden, Entseelungsschäden als Entpersönlichungsschäden 39
dd) Substanzschäden der Persönlichkeit 40
ee) Persönlichkeitswertschäden im Zentrum der Wertpersönlichkeit 41
5. Die Schadensentwicklung: Erstschäden und Folgeschäden 42
6. Der wirkliche (natürliche) Gesamtschaden 44
III. Die Interesseneinbuße 45
1. Zur Terminologie 45
2. Die Eigenheiten der wirklichen Interesseneinbuße 46
3. Die rechtlichen Interesseneinbußen 47
IV. Die Stellung des Schadensrechts im Haftpflichtrechtsystem und der Anwendungsbereich des Schadensrechts auf die empirischen Sachverhalte 51
1. Der Standort der rechtlichen Einzelschäden im Recht. – „Grundverhältnis“ zwischen wirklichen und rechtlichen Schäden 51
2. Das Verhältnis der rechtlichen Verantwortungsordnung zur rechtlichen Schadensordnung 51
3. Die Beziehung des Schadensrechts zu den empirischen Sachverhalten und die Geltungsbereichsgrenze des Schadensrechts 53
C. Das geltende haftpflichtrechtliche Schadensrecht 55
I. Orientierende Überlegungen. Haftpflichtrechtliches und außerhaftpflichtrechtliches Schadensrecht 55
II. Die allgemeinen Momente „des“ rechtlichen Schadens und der rechtliche Schadensgrundbegriff 56
1. Der Untersuchungsbefund: Fehlende Angabe der allgemeinen Momente „des“ rechtlichen Schadens und fehlende Definition des rechtlichen Schadensgrundbegriffs im Bürgerlichen Gesetzbuch 56
2. Die Nachforschung nach den allgemeinen Momenten des rechtlichen Schadens und nach dem rechtlichen Schadensgrundbegriff 57
a) Nachforschung nach dem rechtlichen Schadensgrundbegriff im Anschluß an § 249 S. 1 BGB: Rückblick vom Schadensersatzzweck „Naturalherstellung“ über den „Zustand“ zum Schaden; Rückblick vom Gesetzessatz zum Gesetzesentwurf und zu den Gesetzesmotiven 57
b) Die mit der Nichtentdeckung eines vom Gesetzgeber bestimmten Schadensgrundbegriffs oder von ihm vorgestellten Gesamtschadens gezeitigte Rechtsproblematik. Lösung der Grundprobleme 59
aa) Die durch Außerkraftsetzung der Landesgesetze (Art. 55 EGzBGB) geschaffene Rechtslage zum Schadensrecht: Teilhabe der Gesetzessätze zum Schadensrecht an der Außerkraftsetzung der sie enthaltenden Landesgesetzeswerke: Aberkennung ihrer Beschaffenheit als staatliches Machtrecht 60
bb) Die vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches bereits existierenden Rechtssätze zum Schadensrecht: die gemeinrechtliche Rechtslehre über das Interesse und die im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten gültigen Rechtssätze über den Schaden, der Schadensbegriff im Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen v. J. 1865 61
cc) Das erste schadensrechtliche Grundproblem: Weitere Existenz der vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches gültigen Rechtssätze zu Schäden und zu Interesseneinbußen. Problemerörterung. Bejahung der weiteren Existenz dieser Rechtssätze 62
dd) Das zweite schadensersatzrechtliche Grundproblem: Aufklärung, welchem existierenden Rechtsbegriff mit ganzem oder partiellem Gehalt die alleinige äußere Rechtsgeltung als Schadensgrundbegriff unseres gegenwärtig geltenden Schadensrechts gebührt 63
(1) Erörterung der Grundproblemmomente dieses Grundproblems: innere und äußere Rechtsgeltung, Geltungsgrund der äußeren Rechtsgeltung. Ordnungsgesichtspunkte für die alleinige äußere Rechtsgeltung eines Begriffsgehalts 64
(2) Beachtliche Momente zur Verneinung der weiteren äußeren Rechtsgeltung der gemeinrechtlichen Interessenbegriffe für unser gegenwärtiges Schadensrecht 66
(3) Rationelle Zweckmäßigkeitsqualitäten des gemeinrechtlichen Interesseneinheitsbegriffs. Fehlende Zweckmäßigkeitsqualitäten im Gehalt des Preußischen Schadensgrundbegriffs. Die Stellungnahme des Gesetzgebers des BGB zur rationellen Zweckmäßigkeit im Schadensersatzrecht 69
(4) Rangvergleich zwischen dem veränderten Gehalt des Interessebegriffs und dem Gehalt des preußischen Schadensgrundbegriffs 71
(5) Das Ergebnis des Rangvergleichs: Vorrang des Gehalts des preußischen Schadensgrundbegriffs vor dem Gehalt der rechtserheblichen wirklichen Interessendifferenz als Grundlage unseres gegenwärtig geltenden Schadensrechtssystems. Dessen partielle äußere Rechtsgeltung, Notwendigkeit seiner Abänderung und Ausdifferenzierung 74
ee) Das dritte schadensrechtliche Grundproblem: Weiterentwicklung des Rechtsdenkens im Anschluß an den Begriffsinhalt des preußischen Schadensgrundbegriffs 75
3. Die Begriffsmerkmale des rechtlichen Schadensgrundbegriffs im gegenwärtig geltenden Haftpflichtrecht 76
a) Vororientierende Anhalte für die Begrenzung des rechtlichen Schadensgrundbegriffs – Ausklammerung der Beeinträchtigungen? 76
b) Tatsächliche und rechtliche Beeinträchtigungen. Unterscheidung zwischen „rechtliche Beeinträchtigung“ und „der rechtliche Schaden“. Deren haftpflichtrechtliche Bedeutung 77
c) Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das personalistische Schadensrecht 80
d) Bestimmung des rechtlichen Schadensgrundbegriffs. Dessen Verhältnis zu den besonderen rechtlichen Schadensbegriffen 80
III. Die rechtlichen Nichtvermögensschäden. Der rechtliche Nichtvermögensschadensbegriff als rechtlicher Persönlichkeitsschadensbegriff 83
1. Kritik an den bisher verwandten Rechtsbegriffen 83
2. Der rechtliche Persönlichkeitsschaden Nichtvermögensschadensrechtliche Probleme: Rechtserheblichkeit von Nichtvermögensschäden, die keine Persönlichkeitsschäden sind? Abgrenzung der Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsverletzungen und von Persönlichkeitsschäden. Die rechtlichen Persönlichkeitsschäden 85
a) Das problematische Verhältnis der Beeinträchtigungen zu Persönlichkeitsverletzungen und zu Persönlichkeitsschäden 87
b) Die rechtlichen Persönlichkeitsschäden 89
aa) Der bleibende Körperschaden: die Entstellung und das Gebrechen 90
bb) Die rechtserheblichen psychischen Schäden 91
(1) Der Körper- und der Gefühlsschmerzensschaden 91
(2) Die in der Rechtserheblichkeit reiner Unlustschäden vorliegende Problematik 93
(3) Der reine seelische Leidschaden 95
(4) Der Schreck- und Angstschaden 97
cc) Der Persönlichkeitssubstanzschaden und der Wesensveränderungsschaden 97
dd) Zentrale Persönlichkeitswertschäden des Geschädigten als Intim- und als Sozialperson 98
(1) Zentrale Persönlichkeitswertschäden des Geschädigten als Intimpersönlichkeit 98
(2) Unmittelbare und mittelbare zentrale Persönlichkeitswertschäden des Geschädigten als Sozialpersönlichkeit 99
ee) Bestimmung des Rechtsbegriffs „der rechtliche Persönlichkeitsschaden“ (der rechtliche Nichtvermögensschaden) 101
IV. Der rechtliche Vermögensschaden 102
1. Die dreiheitlichen allgemeinen Momente der rechtlichen Schadensordnung 102
a) Die wertindifferenten-rechtlichen Schadensmomente 103
aa) Das allgemeine gestalt- und strukturgebundene Moment der rechtlichen Schadensordnung 103
(1) Das hervorgehobene Moment „Gestalt“ eines jeden rechtlichen Schadens 103
(2) Das hervorgehobene Moment „Struktur“ der rechtlichen Schadensordnung. – Der Unterschied zwischen Eigenstruktur und Außenstruktur der rechtlichen Schadensordnung 103
(3) Das allgemeine gehaltgebundene Moment der rechtlichen Schadensordnung 103
bb) Die Funktion des allgemeinen wertindifferenten Moments der Schadensordnung und der besonderen wertindifferenten Momente in der Schadensbeurteilung 104
cc) Das Erfassen des rechtserheblichen Sachschadens bei Beanspruchung von Schadensersatz nach Maßgabe der Naturalherstellung oder der Leistung eines ähnlichen Gegenstandes 104
dd) Das Erfassen des rechtserheblichen wirklichen Schadens bei Beanspruchung von Geldersatz 105
b) Die wertbezogenen rechtlichen Schadensmomente 105
aa) Das allgemeine wertbezogene Moment der rechtlichen Schadensordnung 105
bb) Die Funktion des allgemeinen wertbezogenen Schadensmoments und der besonderen wertbezogenen Schadensmomente in der Schadensbeurteilung 105
cc) Die Schadensbewertung bei Beanspruchung von Schadensersatz nach Maßgabe der „Naturalherstellung“ oder der „Leistung eines ähnlichen Gegenstandes“ 106
(1) Die zweiteilige Schadensbewertung. Das vom Eigenwert des Etwas geprägte objektive Wertmoment der Schadensbewertung. Dessen Geltung für Persönlichkeitsschäden und für Schäden hier als objektiver Wert für den objektgebundenen Teil der zweiteiligen Sachschadensbewertung 106
(2) Der personbezogene Teil der zweiteiligen Schadensbewertung: die vermögensbestandsbezogene Interessenbewertung 107
(3) Das Problem der zurückgebliebenen Wertminderung Nach der Schadensbeseitigung haftet der Individualsache, der typisierten Sache oder der Gattungssache oft noch ein Minderwert an 110
(4) Die zweiteilige Schadensbewertung von Sachschäden zur Leistung eines ähnlichen Gegenstandes 111
dd) Schadensbewertung bei Beanspruchung von Geldersatz 111
(1) Die Bewertung eines Etwas im geldwirtschaftlichen Umsatzverkehr. Gültiger relativer Wert „Geldeswert“. Gemeiner Verkehrswert und gemeiner Marktwert eines Etwas. Dessen Geldeswert in der Interessenbewertung. Der Geldeswert der Individualsache 112
(2) Die zweiteilige Schadensbewertung in zwei Stadien (dies bei Umwertung des Nichtgeldschadens in Geldeswert) zum Geldersatz 113
α) Die zweiteilige Schadensbewertung als objekt- und als personbezogene Sachschadensbewertung 113
β) Das zweite Stadium für die Bewertung von Nichtgeldschäden: Umwertung des Nichtgeldschadens in Geldeswert 115
c) Die rechnerisch-rechtlichen Schadensmomente 118
aa) Das allgemeine rechnerische Moment der rechtlichen Schadensordnung 118
bb) Die Funktion der rechnerischen Momente der Schadensordnung 118
cc) Die Stellung der rechnerischen Momente der rechtlichen Einzelschäden 119
2. Die Zuordnung der Vorteile zu den dreiheitlich-allgemeinen Momenten der rechtlichen Schadensordnung 119
a) Die Vorteilserfassung 120
b) Die Vorteilsbewertung 121
c) Die Vorteilsanrechnung 121
3. Begrenzung der Höhe des zu ersetzenden Schadens in haftpflichtrechtlichen Gesetzessätzen 122
4. Die Beziehung der rechnerischen Momente des rechtlichen Vermögensgesamtschadens zum ersatzpflichtigen-rechtlichen Schaden 123
5. Das Vermögen und das Vermögensschadensrecht 124
a) Potentielles und aktuelles Vermögen des Vermögensinhabers. Die Vermögensstücke des Vermögensinhabers für andere Erwerbsinteressenten als bloßes Gut im Umsatzverkehr. Unterscheidungen: (Privat-)Vermögen, Nationalreichtum, Gemeindeeigentum 124
b) Der Vermögensbegriff im geltenden Zivilrecht 126
c) Die Stellung der Vermögensrechtsbegriffe zum Vermögensschadensrechtsbegriff: Problemerörterung, Problemlösung: Der heteronomwirtschaftliche Vermögensrechtsbegriff in Form des gegliedertengestalthaften Vermögensbegriffs als Grundlage des geltenden personalistischen Vermögensschadensrechtsbegriffs. Zusätzliche Merkmale in dessen Begriffsbestandteil „Vermögen“ 131
d) Der rechtliche Vermögensschadensbegriff 136
6. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des rechtlichen Vermögensschadens gegenüber dem wirklichen Nichtvermögensschaden bei zunächst vermögensmindernden Ausgaben des Vermögensinhabers 138
a) Die Beziehung der Theaterfreikarte zum rechtlichen Vermögensgesamtschaden 139
b) Der rechtliche Vermögensgesamtschaden und die vermögenszweckentzogenen Ausgaben des Vermögensinhabers 142
7. Die Aufgliederung des rechtlichen Vermögensgesamtschadens 145
a) Der handlungsunabhängige-rechtliche Vermögensschaden 145
aa) Damnum emergens. Ineinsfassung der Einbußen im potentiellen Vermögen des Vermögensinhabers und in dessen Vermögensbestand 146
(1) Der unmittelbare Schaden 148
α) Der Körper- und der Gesundheitsschaden 149
β) Vermehrung der Bedürfnisse (§ 843 I BGB, § 11 StVG, § 3 a RHG, § 36 LuftvG.) 149
γ) Der rechtserhebliche Entziehungs- und Substanzschaden bezüglich der zum Vermögensbestand zugehörigen Sachen 150
(2) Der mittelbare Schaden innerhalb des Vermögensbestandschadens 151
α) Der entgangene innere Zugewinn aus der Fruchtziehung 151
β) Die schadensrechtliche Erheblichkeit entgangener persönlicher Gebrauchsvorteile der eigenen Sache. 152
(a) Ersatz der Mietkosten für entgangenen Sachgebrauch. Problemlösung durch die herrschende Lehrmeinung. Eigene Problemlösung: doppelte Beschaffenheit der Mietkosten als Schadensabwehr- und als Schadensbeseitigungskosten; Beurteilung als Schadensabwehrkosten nach handlungsabhängigem-rechtlichem Schaden in Beziehung zum Schadensverhinderungszweck – dessen Relation zur Schadensminderungspflicht; Beurteilung der Mietkosten als Schadensbeseitigungskosten 152
(b) Das Problem „transitorischer Gebrauchsverlust der eigenen Sache als rechtserheblicher Vermögensschaden“ 158
(c) Das Problem „zeitweilig vergebliche Ausgaben zur Aufrechterhaltung der eigenen Gebrauchsmöglichkeit einer Sache als verselbständigter rechtlicher Vermögensschaden“. Die „wirtschaftlich nutzlose Ausgabe“ als Ausschlußkriterium, die „zeitweilig zwecklos gewordene“ und „wirtschaftlich zweckmäßige Ausgabe“ als Merkmale des rechtlichen Vermögenseinzelschadens 171
bb) Der mittelbare Schaden als entgangener Gewinn und als Nachteil im Fortkommen 173
b) Die rechtliche Schadensgruppe „handlungsabhängiger-rechtlicher Vermögensschaden“ 175
aa) Die Eigenstruktur des „handlungsabhängigen-rechtlichen Vermögensschadens“ 176
bb) Die im persönlichkeitsimmanenten Moment ruhende materiale Problematik des „handlungsabhängigen-rechtlichen Schadens“ 177
cc) Die Schadensuntergruppe: Vermögensminderungen aus Handlungen des Geschädigten, die in objektive Zweckzusammenhänge zu den objektiven Zwecken „Gefahrabwehr“ und „Schadensabwehr“ eingefügt sind. Begriffsmerkmale: das formale Ausschlußmerkmal „gänzliche Zweckverfehlung“, das wertbezogene Merkmal „zweckmäßig“; Ausnahmen zugunsten des Geschädigten: „den Umständen nach gebotene“, „ziemlich unzweckmäßige Ausgabe“ 178
dd) Die Schadensuntergruppe: Vermögensminderungen aus Handlungen des Geschädigten, die in objektive Zweckzusammenhänge zu den objektiven Rechtszwecken „Schadensminderung“, „Schadensbeseitigung“ und „Verfolgung des Schadensersatzanspruchs“ eingefügt sind. Begriffsmerkmale: das formale Ausschlußmerkmal „gänzliche Zweckverfehlung“, das wertbezogene Merkmal „Zweckmäßig“. Ausnahmen zugunsten des Geschädigten: „den Umständen nach gebotene“, „ziemlich unzweckmäßige Ausgabe“. Die im materialen Merkmal der Rechtsverfolgungskosten ruhende Problematik 181
ee) Schaden aus antriebsunmittelbarem Handeln des Geschädigten 189
V. Der ersatzpflichtige-rechtliche Schaden 189
1. Das Verschulden i.S. von § 254 Abs. I BGB. Verschuldensphänomene und ihre Einfügung in das Haftpflichtrechtssystem 190
2. Die in § 254 Abs. I BGB miteinander verknüpften vier Bereiche: (1) Der Verantwortungsbereich für Verwirklichtes, (2) Entstehung des Schadens, (3) konkrete „Verpflichtung zum Ersatze“, (4) konkreter „Umfang des zu leistenden Ersatzes“ Ihre Trennung in der Gesetzesanalyse – § 254 Abs. I BGB als partielle Ausprägung der Rechtsgestalt „ersatzpflichtiger-rechtlicher Schaden“ und als Stadium zur endgültigen Festlegung des ersatzpflichtigen Schadens bzw. der Schadensersatzschuld 195
3. Die in § 254 Abs. II S. 1 BGB vermerkten Rechtspflichten des Geschädigten. Ihr Einfluß auf den Fortfall der singulären Ersatzverpflichtung des zivilrechtlich Verantwortlichen und auf den Umfang des zu leistenden Ersatzes 199
4. Das Handeln auf eigene Gefahr in seiner Beziehung zur singulären Ersatzverpflichtung und zum Umfang des zu leistenden Ersatzes 200
5. Haftungsverzicht als Ausschluß und Haftungshöchstsumme als Begrenzung des ersatzpflichtigen Schadens 201
6. Quotenvorrecht des Ersatzberechtigten auf den ersatzpflichtigen Schaden. Kongruenz des Inhalts eines Ersatzanspruchs mit dem ersatzpflichtigen Schaden 203
7. Der ersatzpflichtige Schaden und die Schadensersatzschuld 205
8. Die Verknüpfung des ersatzpflichtigen Schadens mit der Schadensverteilung 206
D. Der Schadensersatz 207
I. Der Zusammenhang der Schadensersatzverpflichtung über den ersatzpflichtigen Schaden mit dem Schadensersatzanspruch. Dessen Dependenzverhältnis. Schadensersatzanspruch und Rechtsverfolgung 207
II. Ausgleichsformen des Ausgleichsprinzips Dessen Geltungsbereich 207
III. Das Verhältnis des ersatzpflichtig-rechtlichen Schadens über den Schadensersatzanspruch zu den besonderen Schadensersatzzwecken 208
IV. Die vier besonderen Schadensersatzzwecke 209
V. Der Inhalt der Schadensersatzordnung i. e. S. 213
VI. Die Rechtsgeltung des abstrakt-normativen Schadens und der abstrakt-normativen Schadensberechnung bei Verletzung von Immaterialgütern – Die Rechtsgeltung von Buße und Genugtuung in unserem gegenwärtig geltenden Haftpflichtrecht 214
E. Das Untersuchungsergebnis und seine Stellung in der geistigen Entwicklung 216
Literaturverzeichnis 229
Sachverzeichnis 236