Schaden und Interesseneinbuße
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Reinecke, H. (1968). Schaden und Interesseneinbuße. Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42120-6
Reinecke, Horst. Schaden und Interesseneinbuße: Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung. Duncker & Humblot, 1968. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42120-6
Reinecke, H (1968): Schaden und Interesseneinbuße: Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42120-6
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Schaden und Interesseneinbuße
Beiträge zu einer Schadens- und Schadensersatzordnung
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 9
(1968)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
A. Einleitung | 17 | ||
I. Problemlage und Ansätze für die Problemlösung zu den Grundlagen des Schadensrechts Untersuchungsweg und Untersuchungsweise | 17 | ||
II. Die Ausgestaltung des Schadensrechtssystems | 21 | ||
III. Problemlage und Ansätze für die Problemlösung zum Haftpflichtrechtssystem | 22 | ||
IV. Ziel der Vervollständigung des Haftpflichtrechtssystems | 25 | ||
B. Die Grundlagen | 26 | ||
I. Zur Terminologie | 26 | ||
II. Der wirkliche (natürliche) Schaden | 26 | ||
1. Einheitliche Verallgemeinerung der wirklichen Schäden zu „dem“ wirklichen Schaden oder Beschreibung der wirklichen Einzelschäden? – Schadenstypen | 26 | ||
2. Der objektgebundene-wirkliche Einzelschaden | 26 | ||
a) Der objektgebundene-wirkliche Schaden an Dingen | 27 | ||
b) Der objektgebundene-wirkliche Schaden in Beziehung zu unkörperlichen, geistigen Gegenständen | 29 | ||
3. Der entgegenständlichte-wirkliche Schaden und der rein-abstrakte Schaden | 32 | ||
4. Der personbezogene-wirkliche Schaden | 33 | ||
a) Der zweiteilige personbezogene-wirkliche Schaden | 33 | ||
b) Der einheitliche personbezogene – Vermögenseinzelschaden | 34 | ||
c) Die im Eigenbereich der Persönlichkeit auftretenden wirklichen Einzelschäden – Nichtvermögensschäden als wirkliche Persönlichkeitsschäden | 37 | ||
aa) Der Leibesschaden (Körperschaden) | 37 | ||
bb) Der Körperschmerzensschaden | 38 | ||
cc) Unlustschäden i.e.S.: Gefühlsschmerzensschäden, Angstschäden, reine Unlustschäden, seelische Leidschäden, Entseelungsschäden als Entpersönlichungsschäden | 39 | ||
dd) Substanzschäden der Persönlichkeit | 40 | ||
ee) Persönlichkeitswertschäden im Zentrum der Wertpersönlichkeit | 41 | ||
5. Die Schadensentwicklung: Erstschäden und Folgeschäden | 42 | ||
6. Der wirkliche (natürliche) Gesamtschaden | 44 | ||
III. Die Interesseneinbuße | 45 | ||
1. Zur Terminologie | 45 | ||
2. Die Eigenheiten der wirklichen Interesseneinbuße | 46 | ||
3. Die rechtlichen Interesseneinbußen | 47 | ||
IV. Die Stellung des Schadensrechts im Haftpflichtrechtsystem und der Anwendungsbereich des Schadensrechts auf die empirischen Sachverhalte | 51 | ||
1. Der Standort der rechtlichen Einzelschäden im Recht. – „Grundverhältnis“ zwischen wirklichen und rechtlichen Schäden | 51 | ||
2. Das Verhältnis der rechtlichen Verantwortungsordnung zur rechtlichen Schadensordnung | 51 | ||
3. Die Beziehung des Schadensrechts zu den empirischen Sachverhalten und die Geltungsbereichsgrenze des Schadensrechts | 53 | ||
C. Das geltende haftpflichtrechtliche Schadensrecht | 55 | ||
I. Orientierende Überlegungen. Haftpflichtrechtliches und außerhaftpflichtrechtliches Schadensrecht | 55 | ||
II. Die allgemeinen Momente „des“ rechtlichen Schadens und der rechtliche Schadensgrundbegriff | 56 | ||
1. Der Untersuchungsbefund: Fehlende Angabe der allgemeinen Momente „des“ rechtlichen Schadens und fehlende Definition des rechtlichen Schadensgrundbegriffs im Bürgerlichen Gesetzbuch | 56 | ||
2. Die Nachforschung nach den allgemeinen Momenten des rechtlichen Schadens und nach dem rechtlichen Schadensgrundbegriff | 57 | ||
a) Nachforschung nach dem rechtlichen Schadensgrundbegriff im Anschluß an § 249 S. 1 BGB: Rückblick vom Schadensersatzzweck „Naturalherstellung“ über den „Zustand“ zum Schaden; Rückblick vom Gesetzessatz zum Gesetzesentwurf und zu den Gesetzesmotiven | 57 | ||
b) Die mit der Nichtentdeckung eines vom Gesetzgeber bestimmten Schadensgrundbegriffs oder von ihm vorgestellten Gesamtschadens gezeitigte Rechtsproblematik. Lösung der Grundprobleme | 59 | ||
aa) Die durch Außerkraftsetzung der Landesgesetze (Art. 55 EGzBGB) geschaffene Rechtslage zum Schadensrecht: Teilhabe der Gesetzessätze zum Schadensrecht an der Außerkraftsetzung der sie enthaltenden Landesgesetzeswerke: Aberkennung ihrer Beschaffenheit als staatliches Machtrecht | 60 | ||
bb) Die vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches bereits existierenden Rechtssätze zum Schadensrecht: die gemeinrechtliche Rechtslehre über das Interesse und die im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten gültigen Rechtssätze über den Schaden, der Schadensbegriff im Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen v. J. 1865 | 61 | ||
cc) Das erste schadensrechtliche Grundproblem: Weitere Existenz der vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches gültigen Rechtssätze zu Schäden und zu Interesseneinbußen. Problemerörterung. Bejahung der weiteren Existenz dieser Rechtssätze | 62 | ||
dd) Das zweite schadensersatzrechtliche Grundproblem: Aufklärung, welchem existierenden Rechtsbegriff mit ganzem oder partiellem Gehalt die alleinige äußere Rechtsgeltung als Schadensgrundbegriff unseres gegenwärtig geltenden Schadensrechts gebührt | 63 | ||
(1) Erörterung der Grundproblemmomente dieses Grundproblems: innere und äußere Rechtsgeltung, Geltungsgrund der äußeren Rechtsgeltung. Ordnungsgesichtspunkte für die alleinige äußere Rechtsgeltung eines Begriffsgehalts | 64 | ||
(2) Beachtliche Momente zur Verneinung der weiteren äußeren Rechtsgeltung der gemeinrechtlichen Interessenbegriffe für unser gegenwärtiges Schadensrecht | 66 | ||
(3) Rationelle Zweckmäßigkeitsqualitäten des gemeinrechtlichen Interesseneinheitsbegriffs. Fehlende Zweckmäßigkeitsqualitäten im Gehalt des Preußischen Schadensgrundbegriffs. Die Stellungnahme des Gesetzgebers des BGB zur rationellen Zweckmäßigkeit im Schadensersatzrecht | 69 | ||
(4) Rangvergleich zwischen dem veränderten Gehalt des Interessebegriffs und dem Gehalt des preußischen Schadensgrundbegriffs | 71 | ||
(5) Das Ergebnis des Rangvergleichs: Vorrang des Gehalts des preußischen Schadensgrundbegriffs vor dem Gehalt der rechtserheblichen wirklichen Interessendifferenz als Grundlage unseres gegenwärtig geltenden Schadensrechtssystems. Dessen partielle äußere Rechtsgeltung, Notwendigkeit seiner Abänderung und Ausdifferenzierung | 74 | ||
ee) Das dritte schadensrechtliche Grundproblem: Weiterentwicklung des Rechtsdenkens im Anschluß an den Begriffsinhalt des preußischen Schadensgrundbegriffs | 75 | ||
3. Die Begriffsmerkmale des rechtlichen Schadensgrundbegriffs im gegenwärtig geltenden Haftpflichtrecht | 76 | ||
a) Vororientierende Anhalte für die Begrenzung des rechtlichen Schadensgrundbegriffs – Ausklammerung der Beeinträchtigungen? | 76 | ||
b) Tatsächliche und rechtliche Beeinträchtigungen. Unterscheidung zwischen „rechtliche Beeinträchtigung“ und „der rechtliche Schaden“. Deren haftpflichtrechtliche Bedeutung | 77 | ||
c) Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das personalistische Schadensrecht | 80 | ||
d) Bestimmung des rechtlichen Schadensgrundbegriffs. Dessen Verhältnis zu den besonderen rechtlichen Schadensbegriffen | 80 | ||
III. Die rechtlichen Nichtvermögensschäden. Der rechtliche Nichtvermögensschadensbegriff als rechtlicher Persönlichkeitsschadensbegriff | 83 | ||
1. Kritik an den bisher verwandten Rechtsbegriffen | 83 | ||
2. Der rechtliche Persönlichkeitsschaden Nichtvermögensschadensrechtliche Probleme: Rechtserheblichkeit von Nichtvermögensschäden, die keine Persönlichkeitsschäden sind? Abgrenzung der Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsverletzungen und von Persönlichkeitsschäden. Die rechtlichen Persönlichkeitsschäden | 85 | ||
a) Das problematische Verhältnis der Beeinträchtigungen zu Persönlichkeitsverletzungen und zu Persönlichkeitsschäden | 87 | ||
b) Die rechtlichen Persönlichkeitsschäden | 89 | ||
aa) Der bleibende Körperschaden: die Entstellung und das Gebrechen | 90 | ||
bb) Die rechtserheblichen psychischen Schäden | 91 | ||
(1) Der Körper- und der Gefühlsschmerzensschaden | 91 | ||
(2) Die in der Rechtserheblichkeit reiner Unlustschäden vorliegende Problematik | 93 | ||
(3) Der reine seelische Leidschaden | 95 | ||
(4) Der Schreck- und Angstschaden | 97 | ||
cc) Der Persönlichkeitssubstanzschaden und der Wesensveränderungsschaden | 97 | ||
dd) Zentrale Persönlichkeitswertschäden des Geschädigten als Intim- und als Sozialperson | 98 | ||
(1) Zentrale Persönlichkeitswertschäden des Geschädigten als Intimpersönlichkeit | 98 | ||
(2) Unmittelbare und mittelbare zentrale Persönlichkeitswertschäden des Geschädigten als Sozialpersönlichkeit | 99 | ||
ee) Bestimmung des Rechtsbegriffs „der rechtliche Persönlichkeitsschaden“ (der rechtliche Nichtvermögensschaden) | 101 | ||
IV. Der rechtliche Vermögensschaden | 102 | ||
1. Die dreiheitlichen allgemeinen Momente der rechtlichen Schadensordnung | 102 | ||
a) Die wertindifferenten-rechtlichen Schadensmomente | 103 | ||
aa) Das allgemeine gestalt- und strukturgebundene Moment der rechtlichen Schadensordnung | 103 | ||
(1) Das hervorgehobene Moment „Gestalt“ eines jeden rechtlichen Schadens | 103 | ||
(2) Das hervorgehobene Moment „Struktur“ der rechtlichen Schadensordnung. – Der Unterschied zwischen Eigenstruktur und Außenstruktur der rechtlichen Schadensordnung | 103 | ||
(3) Das allgemeine gehaltgebundene Moment der rechtlichen Schadensordnung | 103 | ||
bb) Die Funktion des allgemeinen wertindifferenten Moments der Schadensordnung und der besonderen wertindifferenten Momente in der Schadensbeurteilung | 104 | ||
cc) Das Erfassen des rechtserheblichen Sachschadens bei Beanspruchung von Schadensersatz nach Maßgabe der Naturalherstellung oder der Leistung eines ähnlichen Gegenstandes | 104 | ||
dd) Das Erfassen des rechtserheblichen wirklichen Schadens bei Beanspruchung von Geldersatz | 105 | ||
b) Die wertbezogenen rechtlichen Schadensmomente | 105 | ||
aa) Das allgemeine wertbezogene Moment der rechtlichen Schadensordnung | 105 | ||
bb) Die Funktion des allgemeinen wertbezogenen Schadensmoments und der besonderen wertbezogenen Schadensmomente in der Schadensbeurteilung | 105 | ||
cc) Die Schadensbewertung bei Beanspruchung von Schadensersatz nach Maßgabe der „Naturalherstellung“ oder der „Leistung eines ähnlichen Gegenstandes“ | 106 | ||
(1) Die zweiteilige Schadensbewertung. Das vom Eigenwert des Etwas geprägte objektive Wertmoment der Schadensbewertung. Dessen Geltung für Persönlichkeitsschäden und für Schäden hier als objektiver Wert für den objektgebundenen Teil der zweiteiligen Sachschadensbewertung | 106 | ||
(2) Der personbezogene Teil der zweiteiligen Schadensbewertung: die vermögensbestandsbezogene Interessenbewertung | 107 | ||
(3) Das Problem der zurückgebliebenen Wertminderung Nach der Schadensbeseitigung haftet der Individualsache, der typisierten Sache oder der Gattungssache oft noch ein Minderwert an | 110 | ||
(4) Die zweiteilige Schadensbewertung von Sachschäden zur Leistung eines ähnlichen Gegenstandes | 111 | ||
dd) Schadensbewertung bei Beanspruchung von Geldersatz | 111 | ||
(1) Die Bewertung eines Etwas im geldwirtschaftlichen Umsatzverkehr. Gültiger relativer Wert „Geldeswert“. Gemeiner Verkehrswert und gemeiner Marktwert eines Etwas. Dessen Geldeswert in der Interessenbewertung. Der Geldeswert der Individualsache | 112 | ||
(2) Die zweiteilige Schadensbewertung in zwei Stadien (dies bei Umwertung des Nichtgeldschadens in Geldeswert) zum Geldersatz | 113 | ||
α) Die zweiteilige Schadensbewertung als objekt- und als personbezogene Sachschadensbewertung | 113 | ||
β) Das zweite Stadium für die Bewertung von Nichtgeldschäden: Umwertung des Nichtgeldschadens in Geldeswert | 115 | ||
c) Die rechnerisch-rechtlichen Schadensmomente | 118 | ||
aa) Das allgemeine rechnerische Moment der rechtlichen Schadensordnung | 118 | ||
bb) Die Funktion der rechnerischen Momente der Schadensordnung | 118 | ||
cc) Die Stellung der rechnerischen Momente der rechtlichen Einzelschäden | 119 | ||
2. Die Zuordnung der Vorteile zu den dreiheitlich-allgemeinen Momenten der rechtlichen Schadensordnung | 119 | ||
a) Die Vorteilserfassung | 120 | ||
b) Die Vorteilsbewertung | 121 | ||
c) Die Vorteilsanrechnung | 121 | ||
3. Begrenzung der Höhe des zu ersetzenden Schadens in haftpflichtrechtlichen Gesetzessätzen | 122 | ||
4. Die Beziehung der rechnerischen Momente des rechtlichen Vermögensgesamtschadens zum ersatzpflichtigen-rechtlichen Schaden | 123 | ||
5. Das Vermögen und das Vermögensschadensrecht | 124 | ||
a) Potentielles und aktuelles Vermögen des Vermögensinhabers. Die Vermögensstücke des Vermögensinhabers für andere Erwerbsinteressenten als bloßes Gut im Umsatzverkehr. Unterscheidungen: (Privat-)Vermögen, Nationalreichtum, Gemeindeeigentum | 124 | ||
b) Der Vermögensbegriff im geltenden Zivilrecht | 126 | ||
c) Die Stellung der Vermögensrechtsbegriffe zum Vermögensschadensrechtsbegriff: Problemerörterung, Problemlösung: Der heteronomwirtschaftliche Vermögensrechtsbegriff in Form des gegliedertengestalthaften Vermögensbegriffs als Grundlage des geltenden personalistischen Vermögensschadensrechtsbegriffs. Zusätzliche Merkmale in dessen Begriffsbestandteil „Vermögen“ | 131 | ||
d) Der rechtliche Vermögensschadensbegriff | 136 | ||
6. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des rechtlichen Vermögensschadens gegenüber dem wirklichen Nichtvermögensschaden bei zunächst vermögensmindernden Ausgaben des Vermögensinhabers | 138 | ||
a) Die Beziehung der Theaterfreikarte zum rechtlichen Vermögensgesamtschaden | 139 | ||
b) Der rechtliche Vermögensgesamtschaden und die vermögenszweckentzogenen Ausgaben des Vermögensinhabers | 142 | ||
7. Die Aufgliederung des rechtlichen Vermögensgesamtschadens | 145 | ||
a) Der handlungsunabhängige-rechtliche Vermögensschaden | 145 | ||
aa) Damnum emergens. Ineinsfassung der Einbußen im potentiellen Vermögen des Vermögensinhabers und in dessen Vermögensbestand | 146 | ||
(1) Der unmittelbare Schaden | 148 | ||
α) Der Körper- und der Gesundheitsschaden | 149 | ||
β) Vermehrung der Bedürfnisse (§ 843 I BGB, § 11 StVG, § 3 a RHG, § 36 LuftvG.) | 149 | ||
γ) Der rechtserhebliche Entziehungs- und Substanzschaden bezüglich der zum Vermögensbestand zugehörigen Sachen | 150 | ||
(2) Der mittelbare Schaden innerhalb des Vermögensbestandschadens | 151 | ||
α) Der entgangene innere Zugewinn aus der Fruchtziehung | 151 | ||
β) Die schadensrechtliche Erheblichkeit entgangener persönlicher Gebrauchsvorteile der eigenen Sache. | 152 | ||
(a) Ersatz der Mietkosten für entgangenen Sachgebrauch. Problemlösung durch die herrschende Lehrmeinung. Eigene Problemlösung: doppelte Beschaffenheit der Mietkosten als Schadensabwehr- und als Schadensbeseitigungskosten; Beurteilung als Schadensabwehrkosten nach handlungsabhängigem-rechtlichem Schaden in Beziehung zum Schadensverhinderungszweck – dessen Relation zur Schadensminderungspflicht; Beurteilung der Mietkosten als Schadensbeseitigungskosten | 152 | ||
(b) Das Problem „transitorischer Gebrauchsverlust der eigenen Sache als rechtserheblicher Vermögensschaden“ | 158 | ||
(c) Das Problem „zeitweilig vergebliche Ausgaben zur Aufrechterhaltung der eigenen Gebrauchsmöglichkeit einer Sache als verselbständigter rechtlicher Vermögensschaden“. Die „wirtschaftlich nutzlose Ausgabe“ als Ausschlußkriterium, die „zeitweilig zwecklos gewordene“ und „wirtschaftlich zweckmäßige Ausgabe“ als Merkmale des rechtlichen Vermögenseinzelschadens | 171 | ||
bb) Der mittelbare Schaden als entgangener Gewinn und als Nachteil im Fortkommen | 173 | ||
b) Die rechtliche Schadensgruppe „handlungsabhängiger-rechtlicher Vermögensschaden“ | 175 | ||
aa) Die Eigenstruktur des „handlungsabhängigen-rechtlichen Vermögensschadens“ | 176 | ||
bb) Die im persönlichkeitsimmanenten Moment ruhende materiale Problematik des „handlungsabhängigen-rechtlichen Schadens“ | 177 | ||
cc) Die Schadensuntergruppe: Vermögensminderungen aus Handlungen des Geschädigten, die in objektive Zweckzusammenhänge zu den objektiven Zwecken „Gefahrabwehr“ und „Schadensabwehr“ eingefügt sind. Begriffsmerkmale: das formale Ausschlußmerkmal „gänzliche Zweckverfehlung“, das wertbezogene Merkmal „zweckmäßig“; Ausnahmen zugunsten des Geschädigten: „den Umständen nach gebotene“, „ziemlich unzweckmäßige Ausgabe“ | 178 | ||
dd) Die Schadensuntergruppe: Vermögensminderungen aus Handlungen des Geschädigten, die in objektive Zweckzusammenhänge zu den objektiven Rechtszwecken „Schadensminderung“, „Schadensbeseitigung“ und „Verfolgung des Schadensersatzanspruchs“ eingefügt sind. Begriffsmerkmale: das formale Ausschlußmerkmal „gänzliche Zweckverfehlung“, das wertbezogene Merkmal „Zweckmäßig“. Ausnahmen zugunsten des Geschädigten: „den Umständen nach gebotene“, „ziemlich unzweckmäßige Ausgabe“. Die im materialen Merkmal der Rechtsverfolgungskosten ruhende Problematik | 181 | ||
ee) Schaden aus antriebsunmittelbarem Handeln des Geschädigten | 189 | ||
V. Der ersatzpflichtige-rechtliche Schaden | 189 | ||
1. Das Verschulden i.S. von § 254 Abs. I BGB. Verschuldensphänomene und ihre Einfügung in das Haftpflichtrechtssystem | 190 | ||
2. Die in § 254 Abs. I BGB miteinander verknüpften vier Bereiche: (1) Der Verantwortungsbereich für Verwirklichtes, (2) Entstehung des Schadens, (3) konkrete „Verpflichtung zum Ersatze“, (4) konkreter „Umfang des zu leistenden Ersatzes“ Ihre Trennung in der Gesetzesanalyse – § 254 Abs. I BGB als partielle Ausprägung der Rechtsgestalt „ersatzpflichtiger-rechtlicher Schaden“ und als Stadium zur endgültigen Festlegung des ersatzpflichtigen Schadens bzw. der Schadensersatzschuld | 195 | ||
3. Die in § 254 Abs. II S. 1 BGB vermerkten Rechtspflichten des Geschädigten. Ihr Einfluß auf den Fortfall der singulären Ersatzverpflichtung des zivilrechtlich Verantwortlichen und auf den Umfang des zu leistenden Ersatzes | 199 | ||
4. Das Handeln auf eigene Gefahr in seiner Beziehung zur singulären Ersatzverpflichtung und zum Umfang des zu leistenden Ersatzes | 200 | ||
5. Haftungsverzicht als Ausschluß und Haftungshöchstsumme als Begrenzung des ersatzpflichtigen Schadens | 201 | ||
6. Quotenvorrecht des Ersatzberechtigten auf den ersatzpflichtigen Schaden. Kongruenz des Inhalts eines Ersatzanspruchs mit dem ersatzpflichtigen Schaden | 203 | ||
7. Der ersatzpflichtige Schaden und die Schadensersatzschuld | 205 | ||
8. Die Verknüpfung des ersatzpflichtigen Schadens mit der Schadensverteilung | 206 | ||
D. Der Schadensersatz | 207 | ||
I. Der Zusammenhang der Schadensersatzverpflichtung über den ersatzpflichtigen Schaden mit dem Schadensersatzanspruch. Dessen Dependenzverhältnis. Schadensersatzanspruch und Rechtsverfolgung | 207 | ||
II. Ausgleichsformen des Ausgleichsprinzips Dessen Geltungsbereich | 207 | ||
III. Das Verhältnis des ersatzpflichtig-rechtlichen Schadens über den Schadensersatzanspruch zu den besonderen Schadensersatzzwecken | 208 | ||
IV. Die vier besonderen Schadensersatzzwecke | 209 | ||
V. Der Inhalt der Schadensersatzordnung i. e. S. | 213 | ||
VI. Die Rechtsgeltung des abstrakt-normativen Schadens und der abstrakt-normativen Schadensberechnung bei Verletzung von Immaterialgütern – Die Rechtsgeltung von Buße und Genugtuung in unserem gegenwärtig geltenden Haftpflichtrecht | 214 | ||
E. Das Untersuchungsergebnis und seine Stellung in der geistigen Entwicklung | 216 | ||
Literaturverzeichnis | 229 | ||
Sachverzeichnis | 236 |