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Orthmann, M. (2023). Landesverteidigung. Struktur, Reichweite und Entscheidungskompetenzen der Einsatzbefugnisse der Streitkräfte zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58663-9
Orthmann, Maximilian. Landesverteidigung: Struktur, Reichweite und Entscheidungskompetenzen der Einsatzbefugnisse der Streitkräfte zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58663-9
Orthmann, M (2023): Landesverteidigung: Struktur, Reichweite und Entscheidungskompetenzen der Einsatzbefugnisse der Streitkräfte zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58663-9

Format

Landesverteidigung

Struktur, Reichweite und Entscheidungskompetenzen der Einsatzbefugnisse der Streitkräfte zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland

Orthmann, Maximilian

Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 21

(2023)

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About The Author

Maximilian Orthmann studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Université de Fribourg. Anschließend war er als Doktorand am Institut für Öffentliches Recht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Reimer in Bonn tätig. 2021 wurde er von der Juristischen Fakultät der Universität Bonn zum Dr. iur. promoviert. 2022 legte er sein zweites Staatsexamen ab.

Abstract

Elementare Pfeiler der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland stellen die Streitkräfte dar. Deren Einsatzbefugnisse ergeben sich sowohl aus dem Begriff der Verteidigung als auch aus den flankierenden Normen der Folgeabsätze des Art. 87a GG und des Art. 35 GG. Doch wie verhalten sich die Einsatzbefugnisse zueinander? Und welche Stelle entscheidet über Vorliegen der Merkmale einer jeweiligen Einsatzbefugnis? Insbesondere das systematische Verhältnis der Einsatzbefugnisse zueinander, wie auch der einzelnen Tatbestandsmerkmale zueinander, wird beleuchtet. Hierdurch wird ein Gesamtüberblick über die Wehrverfassung geschaffen, der sich nicht nur auf eine einzelne Einsatzbefugnis begrenzt, sondern das Gesamtsystem der Einsatzbefugnisse in ihrer Struktur darstellt. Zusätzlich werden die korrespondierenden Entscheidungskompetenzen und deren Verhältnis zueinander berücksichtigt.»National Defense. Structure, Scope and Decision-Making Competences of the Armed Forces for the Protection of the Federal Republic of Germany«: Recent or resurgent threat scenarios, such as terrorism, cyberwarfare or new ones as the Russian war of aggression cause necessity to constantly re-examine the concept of defense and its accompanying additional competences of the German armed forces. For this purpose, the operational powers are concretized in an individual and overall systematic view. Additionally the review is framed by a consideration of the corresponding decision-making competences.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abbildungsverzeichnis 21
Teil 1: Einleitung 23
A. Cyberangriffe als „neue“ gefahrenabwehrrechtliche Aufgabe für die Streitkräfte 23
B. Ziel der Arbeit 26
C. Methodischer Gang der Untersuchung 26
D. Anstoß zur erneuten Betrachtung 28
Teil 2: Die Struktur der Wehrverfassung 30
Kapitel 1: Grundlagen zur Wehrverfassung 30
A. Überblick über die Wehrverfassung 30
I. Relevante wehrverfassungsrechtliche Normen 30
II. Überblick über die historische Entwicklung wehrverfassungsrechtlicher Normen 32
1. Aufstellung der Streitkräfte 1956 33
2. Notstandsnovelle 1968 35
B. Der Kerngehalt des Verteidigungsbegriffs 36
I. Der Verteidigungsbegriff als zentraler Ausgangspunkt 36
II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 37
III. Notwendigkeit eines Angriffs 41
1. Normauslegung von Art. 87a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG 41
a) Wortlaut 42
b) Historische Auslegung 42
c) Systematische Auslegung 44
d) Auslegung durch das Telos 46
e) Normstrukturelle Überlegungen 48
2. Bestätigung durch weitere Literatur 48
3. Zwischenergebnis 49
IV. Anforderungen an einen Angriff 49
1. Gemeinsamkeit der Beschreibung von Angriffsanforderungen 49
2. Bestehen von besonderen Anforderungen an den Angriff 49
a) Keine besonderen Anforderungen bei rein gefahrenbezogenem Verständnis 50
b) Argumentativer Bezug auf eine fehlende Praktikabilität 51
c) Widerspruch zur Kompetenzwertung des Art. 87a Abs. 4 S. 1 GG 52
d) Keine Verdrängung durch teleologische Erwägungen 54
aa) Bestehen einer angeblichen gefahrenabwehrrechtlichen Schutzlücke 54
bb) Bedeutung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum LuftSiG 55
cc) Historischer Vergleich zur Entstehung des Art. 35 Abs. 2, 3 S. 1 GG a.F. 57
dd) Gesellschaftliches und internationales Verständnis der Bundesrepublik zur Entstehungszeit 58
e) Zwischenergebnis 60
3. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 60
4. Völkerrechtliche Bestimmung 61
a) Literaturstimmen 61
b) Die Reichweite des Gebotes völkerrechtsfreundlicher Auslegung 64
c) Übertragung der Rechtsprechung zum wehrverfassungsrechtlichen Einsatzbegriff 65
d) Einordnung in ein (wehr-)‌verfassungsrechtliches System 67
e) Vergleich zur Etatbestimmung 68
f) Zirkelschluss einer völkerrechtlichen Auslegung 68
g) Auswirkungen völkerrechtlicher Normen 69
5. Verfassungsrechtliche Bestimmung 71
a) Historische Auslegung 71
aa) Die Berücksichtigung von Art. 73 Nr. 1 GG a.F. bei der Bestimmung von „militärischer Verteidigung“ 71
bb) „Militärische Verteidigung“ als Inhalt des Art. 87a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG 73
cc) Bedeutung von „militärischer Verteidigung“ für die Anforderungen an einen Angriff 74
b) Systematisches Argument 77
aa) Systematik gegenseitiger Abgrenzung 77
bb) Negativer Bestimmungsgehalt des Art. 35 Abs. 2 S. 2 1. Alt.; Abs. 3 S. 1 1. Alt. GG 79
cc) Negative Bestimmung durch Sonderbefugnisse im Verteidigungs- und Spannungsfall und schweren staatsgefährdenden Notstand 81
V. Zwischenergebnis 82
VI. Auswirkungen kumulativer Angreifer bzw. Angegriffener 83
1. Mögliche Szenarien 83
2. Keine Addition zu einem Angriff/Trennung in verschiedene Angriffe 84
3. Auswirkungen auf und Subsidiarität der Kompetenzbereiche 85
C. Sperrwirkung des Art. 87a Abs. 2 GG (In- und Auslandsbezug) 87
Kapitel 2: Verhältnis wehrverfassungsrechtlicher Normen zueinander 90
A. Das Dreiecksverhältnis von Verteidigung zum Verteidigungsfall und zum Schutz Ziviler vor Zivilen im Verteidigungsfall 90
I. Das Verhältnis von Verteidigung zu den Sonderbefugnissen nach Art. 87a Abs. 3 GG 91
II. Das Verhältnis von Verteidigung zum Verteidigungsfall 94
III. Das Verhältnis der Sonderbefugnisse nach Art. 87a Abs. 3 GG zum Verteidigungsfall 98
IV. Annex: Das Verhältnis zum Spannungsfall 99
V. Zwischenergebnis 99
B. Das Verhältnis von Verteidigung zum schweren staatsgefährdenden Notstand und Katastrophennotstand 100
C. Das Verhältnis zu Art. 24 Abs. 2 GG 101
I. Kerngehalt des Art. 24 Abs. 2 GG 102
II. Verhältnis zum Verteidigungsauftrag 103
III. Trennung der Regelungsbereiche 104
IV. Beachtung der Wertungen des Art. 87a GG 106
Teil 3: Einsätze auf Grund eines Angriffs mit militärischer Dimension 108
Kapitel 1: Die Struktur des Verteidigungsbegriffs 108
A. Die innere Struktur des Verteidigungsbegriffs 108
I. Ausgangsüberlegung 108
II. Internes Stufenverhältnis 110
III. Strukturierung konkreter Problematiken 110
B. Das Verhältnis von Verteidigungslage und Verteidigungshandlung 111
I. Verständnisweisen 111
II. Auswirkung des internen Stufenverhältnisses 114
III. Bestimmung des Zwecks 116
C. Das Verhältnis von Verteidigung zu anderen Begriffen und dogmatischen Mustern 119
I. Verhältnis zu anderen Verfassungsbestimmungen 119
1. Art. 26 GG 119
2. Art. 87b GG 120
3. Verteidigung nach Art. 73 Nr. 1 Alt. 2 GG 120
4. Verteidigung in Art. 79 Abs. 1 S. 2 GG 121
II. Verhältnis zu dogmatischen Mustern und Begriffen 123
1. Verhältnis zum strafrechtlichen Verteidigungsbegriff 123
2. Verhältnis zum Gefahrenabwehrrecht 124
3. Verhältnis zu grundrechtlichen und institutionellen Schutzpflichten 126
Kapitel 2: Die Verteidigungslage 131
A. Der Angriffsbegriff 131
I. Angriffsobjekt/Verteidigungsschutzgut 132
1. Abstraktes Schutzgut 133
a) Bestand des Bundes, der Länder und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 133
aa) Einführung des Verteidigungsbegriffs in das Grundgesetz 133
bb) Fortführung durch die Notstandsnovelle 135
cc) Aufgreifen in Rechtsprechung und Literatur 136
b) Eigenschutz der Streitkräfte 136
c) Zwischenergebnis 137
2. Konkreter Bezug auf einzelne Rechtsgüter 138
a) Bestand des Bundes und der Länder 139
b) Freiheitliche demokratische Grundordnung 140
c) Eigenschutz der Streitkräfte 142
d) Unterschied der abstrakten Schutzgüter 143
e) Zwischenergebnis 144
3. Mögliche Einschränkung durch außerstaatlichen Territorialbezug 145
a) Innerhalb deutschen Territoriums (Territorial-/Landesverteidigung) 146
b) Außerhalb deutschen Territoriums 147
aa) Einbeziehung deutscher Staatsangehöriger (Personalverteidigung) 147
(1) Eingeschränkter Schutzbereichsumfang 148
(2) Uneingeschränkter Schutzbereichsumfang 148
(a) Strukturverhältnis zum materiellen Verteidigungsfall 148
(b) Einschränkendes Potential auf anderen Ebenen 150
(c) Wehrverfassungsrechtliche Schutzpflicht im Verhältnis zur grundrechtlichen Schutzpflicht 150
(d) Widersprüchlichkeit des Ergebnisses 152
(e) Zwischenergebnis 153
bb) Fremde Staatsangehörige bzw. Staatenlose 153
(1) Intervention zum Schutz von fremden Staaten und fremden Staatsangehörigen bzw. Staatenlosen 153
(2) Sonderstatus von verbündeten Drittstaaten bzw. Drittstaatsangehörigen (Bündnisverteidigung) 155
(a) Argumentation in der Literatur 155
(b) Keine direkte Einbeziehung von Drittstaaten 155
(c) Indirekte Einsatzbefugnis durch Gefährdungspotential 160
4. Zwischenergebnis zum Angriffsobjekt/Verteidigungsschutzgut 163
II. Der Angriffserfolg 164
1. Gefahr als Angriffserfolg 164
a) Kerngehalt des Gefahrenbegriffs 165
b) Bestätigung des Gefahrenverständnisses 166
aa) Bestätigung durch das abstrakte Schutzgut 166
bb) Betroffenheit sachlicher Güter/des konkreten Schutzgutes 167
cc) Richtungsweisende Tendenz durch Völkerrecht 170
dd) Auflösung mittelbarer Verursachungen 172
c) Zwischenergebnis 174
2. Funktionale Perspektive der Gefahrenschwelle 174
3. Zeitliche Perspektive der Gefahrenschwelle 175
a) Vergangenheitsgerichtete Perspektive (ex post) 175
b) Zukunftsgerichtete Perspektive (ex ante) 175
c) Mischformen 176
d) Vorzugswürdige Perspektive 176
aa) Notwendigkeit einer zukunftsgerichteten Perspektive 176
bb) Gefahrenabwehr anstatt Gefahrenhinnahme 176
cc) Keine Befugnis zu unmöglichen Handlungen 177
dd) Verständnis als „Abwehr eines Angriffs“ 178
ee) Bestimmbarkeit des Endes einer Einsatzbefugnis 178
ff) Zwischenergebnis 179
gg) Indirekte Auswirkung des Schadensausmaßes als Indikator der Wahrscheinlichkeit neuen Schadens 179
(1) Schadensverhinderung gegenüber Schadensbeseitigung 179
(2) Bedeutung eines eingetretenen Schadens 181
4. Überschreiten der Gefahrenschwelle auf Grund gesamtstaatlicher Auswirkung und gesellschaftlicher Intensität 181
a) Militärischer Eigenschutz 182
b) Rückschluss aus dem militärischen Eigenschutz 183
c) Gesellschaftliche Wertung als Tatbestandsmerkmal 185
d) Einordnung im wehrrechtlichen Gesamtkontext 186
5. Zwischenergebnis: Gefahrenbegriffsorientierung des Angriffserfolgs 187
III. Angriffshandlung 188
1. Kerngehalt: Hervorrufen eines Angriffserfolgs 188
2. Umfang der notwendigen Handlung 188
a) Notwendigkeit einer menschlichen Handlung 188
b) Vermeintliche Grenzfälle 190
c) Keine Notwendigkeit eines subjektiven Merkmals 191
d) Keine Notwendigkeit eines hinreichend qualitativen Grads an Rückführbarkeit zu einem bestimmten Angreifer 192
3. (Verfassungs-)‌Rechtswidrigkeit der Angriffshandlung 194
a) Notwendigkeit einer Rechtswidrigkeitsanforderung 194
b) (Verfassungs-)‌Rechtfertigungsgründe 196
aa) Einwilligung durch den deutschen Staat 196
bb) Fremde Verteidigungshandlung 198
4. Zwischenergebnis zur Angriffshandlung 199
IV. Zwischenergebnis zum Angriffsbegriff 199
B. Die militärische Dimension 199
I. Kerngehalt des militärischen Bezugs 200
1. Ausgangsüberlegung 200
2. Militärischer Angegriffener bzw. Angegriffenes 200
3. Militärischer Angreifer 200
a) Annäherung durch das Gegenstück des zivilen Personenstatus 201
b) Verfassungsrechtlicher Rückschluss aus Art. 65a GG 201
c) Verfassungsrechtlicher Rückschluss aus Art. 87a Abs. 1 S. 2 GG 202
d) Verfassungsrechtlicher Rückschluss aus Art. 87a Abs. 4 GG 202
e) Zwischenergebnis 203
f) Weiteres hinzukommendes Merkmal 203
aa) Gefahrenherkunftsort außerhalb deutschen Territoriums 204
bb) Fremdstaatlichkeit 205
cc) Verhältnis der möglichen zusätzlichen Merkmale 206
dd) Eigene Wertung 207
4. Zwischenergebnis 212
II. Das Merkmal der Bewaffnung 212
1. Abstrakter Bedeutungsgehalt 213
a) Technisches Verständnis durch den Wortlaut von „militärisch bewaffneter“ 213
b) Untechnisches Verständnis durch systematischen Ausgangspunkt 214
c) Verhältnis der Verständnisweisen 216
d) Modifizierung des Angriffserfolgs 217
2. Konkreterer Bedeutungsgehalt und Überschreiten der Intensitätsschwelle 219
a) Umfassende territoriale und personelle Schutzwirkung 219
b) Ausgrenzung einzelner Schutzgüter 220
aa) Ausschluss durch fehlende Relevanz selbst bei höchster Intensität 220
bb) Umkehr der Betrachtung 221
cc) Relevanz bei höchster Intensität 222
(1) Funktionalität grundlegender staatlicher Institutionen 222
(2) Leben 222
(3) Körper 222
(4) Fortbewegungsfreiheit 223
(5) Eigentum 223
(6) Allgemeines Persönlichkeitsrecht bzw. informationelle Selbstbestimmung 224
(7) Weitere Rechtsgüter 224
(8) Folgebetrachtung 225
c) Beachtung der Vulnerabilität 225
d) Überschreiten der entsprechenden Intensitätsschwelle 226
e) Kumulation mehrerer Angriffe („Nadelstichtaktik“) 227
3. Zwischenergebnis 229
III. Das Merkmal der Organisationsstruktur 230
1. Konkretisierung durch Art. 65a GG 230
2. Bedeutung für den militärischen Angreifer 231
3. Modifizierung der Angriffshandlung 232
4. Zwischenergebnis 232
IV. Das Merkmal der (Fremd-)‌Staatlichkeit 233
1. Notwendigkeit einer Zwischenstaatlichkeit 233
a) Staatlichkeit durch Zurechnung der Handlung 233
b) Angriffshandlung als Bezugspunkt 234
c) Abstraktheit des Zurechnungsadressaten 234
2. Zurechnung durch hierarchisch höchste staatliche Stelle der Organisationsstruktur 235
a) Art. 65a GG als (teilweiser) Zurechnungsmaßstab 235
b) Übertragung auf den militärischen Angreifer 236
3. Zurechnung ohne höchste staatliche Befehls- und Kommandostelle 237
a) Der „Unwilling-or-unable“-Test 238
b) „Unwillen“ oder „Unfähigkeit“ als verfassungsrechtlicher Zurechnungsmaßstabes 239
aa) Verankerung im Bund-Länder-Verhältnis 239
bb) Verankerung durch Schutzpflicht des deutschen Staates im internationalen Verkehr 241
(1) Grundprinzip der Schutzpflicht 241
(2) Schutzpflichtdimension der Grundrechte 242
(3) Schutzpflichtdimension des Art. 26 Abs. 1 GG und der Präambel 243
(4) Übertragbarkeit der Schutzpflichtdimensionen 244
c) Keine Modifikation des Angriffshandlungsbegriffs 246
4. Zwischenergebnis 247
V. Verhältnis der verschiedenen Merkmale der militärischen Dimension 248
1. Ausgangsüberlegung 248
2. Vermutung einer Organisation und Staatlichkeit bei militärischer Bewaffnung 248
3. Vermeintliches Potential verfassungswidriger Einsätze 250
4. Organisation und Staatlichkeit durch Bewaffnung 251
VI. Zwischenergebnis 252
C. Zusammenfassung zur Verteidigungslage 253
Kapitel 3: Die Verteidigungshandlung 253
A. Grundlagen zur Verteidigungshandlung 253
I. Notwendigkeit einer Verteidigungslage 253
II. Einsatzqualität der Verteidigungshandlung 254
III. Funktionale Ausrichtung einer Verteidigungshandlung 254
IV. Adressat der Verteidigungshandlung 256
1. Kein Kriterium der Unmittelbarkeit 256
2. Maßnahmen gegen Dritte 257
V. Vorfeld- und Aufklärungsmaßnahmen 258
B. Einschränkung von Verteidigungshandlungen 260
I. Unmöglichkeit 260
II. Unmittelbar geltendes (humanitäres) Völkerrecht 261
1. Geltung von Völkerrecht 261
2. Ius in bello 262
III. Einschränkungsgründe mit Auslegung durch und Verweis auf Völkerrecht 262
1. Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker nach Art. 26 GG 263
2. Allgemeine Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG 264
3. Völkervertragsrecht nach Art. 59 Abs. 2 GG 265
4. Europäische Integration nach Art. 23 Abs. 1 GG 265
5. Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 GG 265
6. Schiedsgerichtsbarkeit nach Art. 24 Abs. 3 GG 266
IV. Grundrechtsschutz 267
1. Grundrechtsschutz Betroffener 267
a) Grundrechtlicher Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 268
b) Besonders herauszustellende Konstellationen 269
aa) Betroffenheit eines militärischen Angegriffenen 269
bb) Identitätsunklarheit des Angreifers und Belastung Dritter 271
2. Grundrechtsschutz der eingesetzten Streitkräfte 272
V. Rechtsstaatlicher Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 273
VI. Zwischenergebnis 274
C. Entscheidung über eine Verteidigungshandlung 274
I. Trennung zwischen Vornahme und Art und Weise der Ausführung der Verteidigungshandlung 275
II. Vornahme einer Verteidigungshandlung 275
1. Inzidente Wertung über das Vorliegen einer Verteidigungslage 275
a) Entscheidung hinsichtlich des Vorliegens einer Verteidigungslage 275
b) Anforderungen an eine behördliche Annahme einer Verteidigungslage 275
c) Entscheidungszuständigkeit über Vorfeld- und Aufklärungsmaßnahmen 277
d) Nachträgliche Veränderung einer Schadenspotentialbewertung 278
aa) Nachträgliches Herausstellen einer Verteidigungslage 278
bb) Nachträgliches Herausstellen keiner Verteidigungslage 279
2. Entscheidung des Inhabers/der Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt 281
3. Legislativvorbehalt 282
a) Abgrenzung zum Parlamentsvorbehalt 283
b) Systematische Begründung eines Legislativvorbehalts 284
aa) Legislative Mitwirkungsrechte 284
bb) Einbeziehung des Bundesrates in den Vorbehalt 285
(1) Unzureichender Rückschluss des Bundesverfassungsgerichts 286
(2) Heranziehung des Wesentlichkeitsgedankens 289
(3) Vergleichbarkeit zum Gesetzgebungs- und Transformationsverfahren 290
(4) Vergleichbarkeit zu durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Szenarien 292
(5) Zwischenergebnis eines einheitlichen Vorbehalts 292
cc) Umfang der Beteiligung des Bundesrates 293
c) Voraussetzungen des Legislativvorbehalts 294
aa) Vorhersehbarkeit bewaffneter Auseinandersetzungen 294
(1) Qualifizierte Erwartung an eine bewaffnete Unternehmung 294
(2) Entscheidungszuständigkeit bezüglich bewaffneter Auseinandersetzung 295
bb) Keine Eilbedürftigkeit 296
cc) Keine Notwendigkeit eines Auslandsbezugs 297
dd) Notwendigkeit einer Wesentlichkeit 299
(1) Legislativvorbehalt als Ausfluss der Wesentlichkeitstheorie 299
(2) Wesentlichkeit bei zwischenstaatlicher Relevanz 299
d) Überlagerung durch Feststellung des Verteidigungsfalls nach Art. 115a GG 301
aa) Inzidente Entscheidung zur Vornahme von Verteidigungshandlungen 301
bb) Rechtsfolge einer fehlenden Feststellung des Verteidigungsfalls 302
cc) Auswirkungen einer Fiktion nach Art. 115a Abs. 4 GG 303
(1) Notwendigkeit einer Bewertungskompetenz als Merkmal 303
(2) Bewertungskompetenz der Bundesregierung 305
(3) Zwischenergebnis 307
4. Regierungsentscheidung 308
5. Gerichtliche Überprüfbarkeit 309
III. Art und Weise der Ausführung der Verteidigungshandlung 309
IV. Zwischenergebnis 310
D. Zusammenfassung zur Verteidigungshandlung 311
Teil 4: Einsätze bei Szenarien ohne militärische Dimension 312
Kapitel 1: Sonderbefugnisse im Verteidigungs- bzw. Spannungsfall nach Art. 87a Abs. 3 GG 312
A. Grundlagen zu den Sonderbefugnissen im Verteidigungs- bzw. Spannungsfall 312
I. Eigenständige Einsatzbefugnis oder Modifizierung der Verteidigungsbefugnis 313
II. Einsatzbefugnisse des Art. 87a Abs. 3 GG 314
III. Das Dreiecksverhältnis von Verteidigungsfall, Verteidigungsbegriff und den Sonderbefugnissen nach Art. 87a Abs. 3 GG 315
B. Verteidigungsakzessorische Sonderbefugnisse nach Art. 87a Abs. 3 S. 1 GG 316
I. Die Einsatzlage verteidigungsakzessorischer Sonderbefugnisse nach Art. 87a Abs. 3 S. 1 GG 317
1. Verteidigungsfall 317
a) Notwendigkeit eines formellen Verteidigungsfalls für Art. 87a Abs. 3 GG 317
b) Merkmale des materiellen Verteidigungsfalls 319
aa) Angriff 320
(1) Gleichsetzen der Angriffsbegriffe 320
(2) Folge der Gleichsetzung 321
bb) Sachliches Merkmal („Waffengewalt“) 323
(1) Untechnisches Verständnis 323
(2) Waffengewalt als besonders qualifizierter Angriffserfolg 324
(3) Konkretisierung der besonders qualifizierten Relevanzschwelle 325
(a) Übertragungen aus der „zweiten“, „qualifizierten“ Relevanzschwelle 325
(b) Besonders schwerwiegende Staatsgefährdung 326
(c) Ausschluss militärisch schwacher Staaten 328
(d) Notwendigkeit einer Feststellung des Verteidigungsfalls 329
(4) Zwischenergebnis 330
cc) Räumliches Merkmal („Bundesgebiet“) 331
dd) Zeitliches Merkmal („wird“/„droht“) 332
c) Feststellung des Verteidigungsfalls 333
aa) Verteilung der Feststellungskompetenz 333
bb) Feststellungskompetenz als tatbestandliche Bewertungskompetenz 334
cc) Beschlussunfähigkeit 335
dd) Fiktionale Feststellung und Bewertungskompetenz 336
d) Zwischenergebnis 338
2. Spannungsfall 339
a) Notwendigkeit eines formellen Spannungsfalls für Art. 87a Abs. 3 GG 340
b) Materieller Spannungsfall 340
c) Feststellung des Spannungsfalls 341
d) Zwischenergebnis 342
3. Gefahr für ein verteidigungsrelevantes ziviles Objekt durch einen Zivilen (Var. 1) 342
a) Gefahrenbegriff 342
b) Verteidigungsrelevanz 343
c) Objektbegriff 343
d) Begriff des Zivilen 344
e) Zivile Gefahrenbegründung 344
4. Zwischenergebnis 344
II. Einsatzhandlungen verteidigungsakzessorischer Sonderbefugnisse nach Art. 87a Abs. 3 S. 1 GG 345
1. Allgemeines zu beiden möglichen Einsatzhandlungen 345
a) Einschränkungsgründe 345
b) Erforderlichkeit für den Verteidigungsauftrag 345
2. Maßnahmen zum Schutz ziviler Objekte (Var. 1) 346
a) Zweiphasigkeit der Schutzhandlungen 346
b) Doppelte Funktionalität und Umfang der Einsatzhandlungen 347
3. Verkehrssicherungsmaßnahmen (Var. 2) 348
III. Feststellungskompetenz hinsichtlich Art. 87a Abs. 3 S. 1 GG 349
1. Vornahme einer Einsatzhandlung 349
2. Art und Weise der Ausführung der Einsatzhandlung 350
C. Übertragung verteidigungsunabhängiger Sonderbefugnisse nach Art. 87a Abs. 3 S. 2 GG 351
I. Synonymität hinsichtlich der Einsatzlage und Einsatzhandlung zu Art. 87a Abs. 1 S. 1 GG 351
II. Besonderheiten der verteidigungsunabhängigen Sonderbefugnis 352
1. Kein Erforderlichkeitszusammenhang 352
2. Einsatzhandlungen als Unterstützung 352
3. Notwendigkeit einer Überforderung 353
4. Befugnis durch Übertragungsakt 354
a) Notwendigkeit eines Übertragungsaktes als Voraussetzung 354
b) Entscheidungskompetenz einer Übertragung 355
Kapitel 2: Der schwere staatsgefährdende Notstand 356
A. Die Einsatzlage des schweren staatsgefährdenden Notstands 356
I. Allgemeine Voraussetzungen der Einsatzlagen des schweren staatsgefährdenden Notstands 357
1. Drohende Gefahr für den Bestand des Bundes, eines Landes oder dessen freiheitlicher demokratischer Grundordnung 357
a) Bezugspunkte des Gefahrenbegriffs 357
b) Konkretisierung des Schadensausmaßes (schwere Staatsgefährdung) 359
c) Konkretisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit (drohend) 361
d) Quantitative und qualitative Gefahrenbegründung 362
2. Gefahrenkonstellation 363
a) Zivile Konstellation/Subsidiarität gegenüber dem Verteidigungsbegriff 363
b) Widerlegung der Vermutung einer Staatlichkeit/Organisation 364
3. Subsidiarität gegenüber Art. 91 Abs. 2 GG 365
4. Rückschluss für den Begriff der Verteidigung 365
II. Besonderheit der Einsatzlage zum Schutz ziviler Objekte (Var. 1) 365
1. Gefahr für ein ziviles Objekt 366
2. Keine Gefahrenbegründung in organisierter Struktur 366
3. Keine Notwendigkeit einer Inlandsherkunft 366
III. Besonderheit des Aufruhrnotstands (Var. 2) 367
1. Vorliegen militärischer und organisierter Aufständischer 367
2. Notwendigkeit einer Inlandsherkunft der Aufständischen 368
B. Einsatzhandlungen des schweren staatsgefährdenden Notstands 369
I. Objektiver Funktionalbezug der Einsatzhandlung 369
II. Einsatzhandlung als Unterstützung der Polizeikräfte 370
III. Auslöser und Reichweite defensiver Schutzmaßnahmen (Var. 1) 371
IV. Auslöser und Reichweite von Kampfhandlungen (Var. 2) 373
C. Feststellungskompetenzen hinsichtlich des Aufruhrnotstands 374
Kapitel 3: Hilfseinsätze im Katastrophennotstand 375
A. Verhältnis zum schweren staatsgefährdenden Staatsnotstand 376
B. Bundeslandbezogene Hilfseinsätze nach Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG 377
I. Einsatzlage des Katastrophennotstands nach Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG 377
1. Gefahrenauslöser 378
a) Naturkatastrophe 378
b) Besonders schwerer Unglücksfall 379
c) Einfluss menschlicher Verursachung 379
2. Gefahrenintensität 381
a) Mindestgefahrenintensität 382
b) Maximale Gefahrenintensität bei besonders schweren Unglücksfällen 383
c) Auswirkung auf den wehrverfassungsrechtlichen Kontext 384
3. Bundeslandbezogener Gefahrenbezug 385
4. Anforderung durch ein Bundesland 386
II. Einsatzhandlungen des Katastrophennotstands nach Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG 388
1. Erforderlichkeit 388
2. Territorialer Zweckbezug 389
3. Keine territoriale Ausführungsbegrenzung 389
4. Weitere Einschränkungen von Einsatzhandlungen 390
III. Entscheidungskompetenzen hinsichtlich Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG 390
IV. Zwischenergebnis 393
C. Bundesländerübergreifende Hilfseinsätze nach Art. 35 Abs. 3 S. 1 GG („Bundesintervention“) 394
I. Grundsätzliche Übertragbarkeit der Ausführungen 394
II. Besonderheiten des bundesländerübergreifenden Hilfseinsatzes gegenüber einem bundeslandbezogenen Hilfseinsatz 395
1. Territoriale Betroffenheit mehrerer Bundesländer 395
2. Erforderlichkeit 395
3. Verfahrensvoraussetzung 396
4. Entscheidungskompetenzen 396
III. Zwischenergebnis 397
Teil 5: Zusammenfassung der Thesen und Prüfungsschemata 398
Literaturverzeichnis 406
Stichwortverzeichnis 420