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Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998)

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Schmiegelt, C. (2023). Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58741-4
Schmiegelt, Christoph. Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998). Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58741-4
Schmiegelt, C (2023): Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58741-4

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Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998)

Schmiegelt, Christoph

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 210

(2023)

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About The Author

Christoph Schmiegelt studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit rechtshistorischem Schwerpunkt. Nach der Ersten Juristischen Prüfung absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Andreas Roth. In dieser Zeit arbeitete er am Projekt »Notare in der nationalsozialistischen ›Volksgemeinschaft‹« von Prof. Roth und Prof. Dr. Michael Kißener vom Arbeitsbereich Zeitgeschichte des Historischen Seminars der Johannes Gutenberg-Universität mit.

Abstract

Der Autor untersucht die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft, Schwägerschaft und Geschlechtsgemeinschaft seit Gründung des deutschen Nationalstaates. Nach einem Überblick über die Zeit ab der römischen Antike stellt das Reichspersonenstandsgesetz von 1875, das erstmals das deutsche Eheverbotsrecht seinem Umfang nach vereinheitlichte, den eigentlichen Ausgangspunkt der Untersuchung dar. Im Anschluss wird der Gang der Gesetzgebung bis 1998 dargestellt, der erst nach 1946 eine stetige Reduzierung der Eheverbote erkennen lässt. Die Gründe für diese wechselhafte Geschichte liegen nach Ansicht des Autors in den gravierenden Unterschieden der politischen und weltanschaulichen Rahmenbedingungen in Kaiserreich, Nationalsozialismus, unter alliierter Besatzung, in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik. Abschließend wird untersucht, ob und inwiefern sich die verbliebenen Eheverbote wegen Verwandtschaft unter dem Grundgesetz rechtfertigen lassen.»The Historical Development of Marriage Bans on Grounds of Kinship and Affinity from the Empire Personal Status Act (Reichspersonenstandsgesetz) to the Marriage Law Act (Eheschließungsrechtsgesetz) (1875 to 1998)«: The author examines the history of marriage bans on grounds of kinship, affinity, and sexual union since the founding of the German nation-state. Because of the changing political and ideological conditions in the German Empire, National Socialism, under Allied occupation, in the German Democratic Republic and in the Federal Republic, the tendency of their steady reduction finally becomes apparent only after 1946. Complete abolition, on the other hand, is not recommended.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 19
1. Kapitel: Die Entwicklung von der Antike bis zum 19. Jahrhundert im Überblick 23
A. Das antike Recht der Römer und Germanen 23
I. Das römische Recht 23
II. Das germanische Recht 24
B. Das Mittelalter 25
C. Reformation und Konfessionalismus 28
I. Die protestantischen Territorien 29
II. Die katholischen Territorien 30
D. Das Vernunftrecht der Aufklärung 31
I. Die Emanzipation des Eherechts von Religion und Tradition durch die Erkenntnisphilosophie der Aufklärung 31
II. Beispiele staatlicher Gesetzgebung im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert 33
1. Bayern 35
2. Österreich 35
3. Preußen 37
4. Frankreich 40
E. Die Gesetzgebung deutscher Staaten im 19. Jahrhundert bis zur Gründung des Deutschen Reiches 1871 41
2. Kapitel: Das Kaiserreich (1871 bis 1918) 46
A. Das „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ vom 6. Februar 1875 46
I. Vorgeschichte und Hintergründe 47
1. Die Forderung des Liberalismus nach Einführung der obligatorischen Zivilehe 47
2. Der Kulturkampf 48
3. Exkurs: Die Entwicklung in Österreich 50
II. Die Entstehungsgeschichte des RPStG 53
1. Von der „Resolution zu dem Gesetze betreffend die Beschränkung des Rechtes zum Aufenthalt der Jesuiten im Deutschen Reich“ bis zur Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Reiches 53
2. Der „Entwurf eines Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ vom 2. März 1874 und seine Beratung und Verabschiedung im Reichstag 61
3. Die Ablehnung des Gesetzentwurfes im Bundesrat und die Verabschiedung des neuen „Entwurfs eines Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ durch den Bundesrat 72
4. Die Beratung und Annahme des neuen Gesetzentwurfes durch den Reichstag 78
5. Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und das Inkrafttreten des RPStG 91
III. Die fortgeltenden landesrechtlichen Bestimmungen über die rechtlichen Folgen von Verstößen gegen die Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft nach dem RPStG 92
IV. Würdigung 96
B. Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896 101
I. Von den Richtlinien der Vorkommission für ein bürgerliches Gesetzbuch bis zur Wahl der Ersten Kommission durch den Bundesrat 103
II. Der „Entwurf eines Familienrechts für das Deutsche Reich“ von Gottlieb Planck (sogenannter Vorentwurf) 108
III. Der „Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Erste Lesung“ (sogenannter Erster Entwurf) 118
1. Die Beratungen der Ersten Kommission über den Vorentwurf zum Familienrecht 119
2. Die redaktionelle Überarbeitung der gefassten Beschlüsse und die Zusammenstellung der sachlich beschlossenen Bestimmungen des Familienrechts nach den Beschlüssen des Redaktionsausschusses der 1. Kommission 127
3. Die Beratungen der Ersten Kommission über die „Zusammenstellung der sachlich beschlossenen Bestimmungen“ und der sogenannte Kommissionsentwurf 131
4. Die erste und zweite Beratung des Kommissionsentwurfes 134
5. Die Veröffentlichung des Ersten Entwurfes und der dazugehörenden Motive 137
IV. Der Zweite Entwurf 153
1. Die Einsetzung der Zweiten Kommission 153
2. Die Arbeit der Zweiten Kommission 161
V. Die Gesetzesberatungen in Bundesrat und Reichstag und das Inkrafttreten des BGB 174
1. Die Beratung im Bundesrat 176
2. Von den Beratungen im Reichstag bis zum Inkrafttreten des BGB 182
a) Die erste Beratung im Reichstag 182
b) Die Arbeit der XII. Kommission 188
c) Von der zweiten Beratung im Reichstag bis zum Inkrafttreten des BGB 191
VI. Würdigung 197
3. Kapitel: Weimarer Republik, nationalsozialistische Diktatur und alliierte Kontrollratsgesetzgebung (1919 bis 1949) 204
A. Ausbleibende Reformen in der Weimarer Republik und nationalsozialistische Ehegesetzgebung bis zum Jahr 1938 204
B. Die Gesetzesänderungen des Jahres 1938: „Liberalisierung“ durch den nationalsozialistischen Gesetzgeber? 208
I. Das „Gesetz über die Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriften und über die Rechtsstellung der Staatenlosen“ vom 12. April 1938 nebst Durchführungsverordnung vom 23. April 1938 209
II. Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet“ vom 6. Juli 1938 nebst Durchführungsverordnung vom 27. Juli 1938 211
III. Die Gründe für die Gesetzgebung des Jahres 1938 218
1. Die amtlichen Begründungen zu den Gesetzen des Jahres 1938 219
2. Die „nationalsozialistische Weltanschauung“ 221
3. Der Nationalsozialismus als „politische Religion“ 225
4. Das Kirchenpolitik des nationalsozialistischen Staates bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 229
a) Das Verhältnis des Nationalsozialismus zu den christlichen Kirchen während der Weimarer Republik und unmittelbar nach der Machtübernahme 1933 230
b) Die Politik gegenüber der katholischen Kirche bis 1937 232
c) Die Politik gegenüber den evangelischen Landeskirchen bis 1937 233
d) „Entkonfessionalisierung“ in den letzten beiden Vorkriegsjahren 236
IV. Fazit 240
C. Das Gesetz Nr. 16 des Alliierten Kontrollrates vom 20. Februar 1946 241
4. Kapitel: Die Deutsche Demokratische Republik (1949 bis 1990) 250
A. Das marxistisch-sozialistische Rechtsverständnis: Recht als Mittel zur Durchsetzung sozialistischer Moral 250
B. Die gesetzgeberische Praxis zu den Eheverboten wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft 254
I. Fortgeltung des Ehegesetzes von 1946 während der „antifaschistischen Umwälzung“ und Gründung der DDR 254
II. Der Erlass der „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. November 1955 während der „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ 256
III. Der Erlass des „Familiengesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 20. Dezember 1965 während des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“ 259
C. Ideologische Grundlagen für die Eheverbotsgesetzgebung in der DDR 260
I. Marxistische Grundannahmen über die Ehe 261
II. Die Ablehnung des antiken römischen Rechts und des Kirchenrechts 264
III. Marxismus-Leninismus als „politische Religion“? 267
D. Fazit 269
5. Kapitel: Die Bundesrepublik Deutschland bis zum Erlass des Eheschließungsrechtsgesetzes (1949 bis 1998) 271
A. Der „Entwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts (Familienrechtsgesetz)“ vom 23. Oktober 1952 272
B. Der „Entwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts“ der FDP-Bundestagsfraktion vom 2. Dezember 1953 277
C. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften“ vom 9. Juli 1955 280
D. Das „Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz)“ vom 11. August 1961 280
E. Das „Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder“ vom 19. August 1969 283
F. Das „Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)“ vom 14. Juni 1976 285
I. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum zum Eheverbot wegen Geschlechtsgemeinschaft bis zu den frühen siebziger Jahren 286
1. Die Rechtsprechung 286
2. Das rechtswissenschaftliche Schrifttum 288
3. Die Eherechtskommission des Bundesjustizministeriums 295
4. Fazit 296
II. Der „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)“ 296
III. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1973 297
IV. Der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens 302
V. Würdigung 303
G. Das „Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz)“ vom 2. Juli 1976 305
H. Das „Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz – EheschlRG)“ vom 4. Mai 1998 308
I. Die rechtswissenschaftliche Kontroverse um das Eheverbot wegen Schwägerschaft seit den fünfziger Jahren bis zum Eheschließungsrechtsgesetz 309
II. Das Gesetzgebungsverfahren 317
III. Würdigung 320
1. Die Rückführung des Eheschließungsrechts in das BGB 320
2. Die Übertragung der Befugnis zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens auf die Verwaltungsbehörden 321
3. Die Abschaffung des Eheverbotes wegen Schwägerschaft 322
4. Die Abschaffung der Ehenichtigkeit und die Vereinheitlichung der Rechtsfolgen von Verstößen gegen Eheverbote 327
6. Kapitel: Legitimation der verbliebenen Eheverbote wegen Verwandtschaft und etwaiger Reformbedarf 331
A. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eheverbote wegen Verwandtschaft 334
I. Sittlich-religiöse Tabus 334
II. Die Eindeutigkeit der sozialen Rolle der einzelnen Familienmitglieder für Familie und Gesellschaft sowie die Verhinderung von Geschlechtskonkurrenz in der Kernfamilie und der Zwang zu exogamem Heiratsverhalten 335
III. Die Gefahr sexuellen Missbrauchs und seiner nachträglichen Legitimation durch das Versprechen einer späteren Eheschließung 340
IV. Die Verhinderung von Erbkrankheiten 345
B. Die Frage nach etwaigem Reformbedarf des geltenden Eheverbotsrechts 348
I. § 1307 BGB 348
II. § 1308 BGB 352
III. Die Rechtsfolgenseite 353
Schluss 354
Anhang: Gesetzestexte (auszugsweise) 357
Literaturverzeichnis 372
Stichwortverzeichnis 387