Der Anwendungsbereich konkreter Gefährdungsdelikte mit vorsätzlicher Leibes- oder Lebensgefährdungskomponente de lege ferenda

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Der Anwendungsbereich konkreter Gefährdungsdelikte mit vorsätzlicher Leibes- oder Lebensgefährdungskomponente de lege ferenda
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 310
(2023)
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Anna Steins studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Paris. Das erste juristische Staatsexamen absolvierte sie 2017. Während des sich anschließenden Rechtsreferendariats am Kammergericht Berlin war sie unter anderem am Landgericht Berlin in einer Schwurgerichtskammer tätig. 2020 legte sie das zweite juristische Staatsexamen ab und begann mit dem Promotionsstudium. Nach ihrer Ernennung zur Richterin auf Probe im Justizdienst des Landes Berlin im Oktober 2021 wurde sie 2022 an der Universität Hamburg promoviert.Abstract
Die Arbeit behandelt die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Allgemeinen, wobei sie sich den Zugang zu diesem Problem über eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes zum bedingten Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz und zur bewussten Fahrlässigkeit im Besonderen verschafft. Im Hinblick auf eine in Rechtsprechung und Schrifttum zu beobachtende Tendenz zur Identifizierung des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes mit bedingtem Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz setzt sie sich im Schwerpunkt mit den Begründungen der rein kognitiven und kognitiv-voluntativen Vorsatzkonzeptionen, dem Wesen des Vorsatzes an sich und den Charakteristika des konkreten Gefährdungsvorsatzes sowie - unter Berücksichtigung interdisziplinärer Erkenntnisse - der Entwicklung einer Methode zur Feststellung von Vorsatz in Abgrenzung zur Fahrlässigkeit auseinander.»The Application of Concrete Endangerment Offenses with Intentional Endangerment of Life or Limb de lege ferenda«: The thesis examines the tense relationship between the concrete intent to endanger life and the conditional intent to injure or kill on the one hand and deliberate negligence on the other. In doing so, it illuminates the characteristics of intent in general and those of concrete intent to endanger life in particular and develops - taking into account interdisciplinary findings - a method for distinguishing intent from negligence.