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Bleckmann, L. (2023). Arbeitspflicht und Vergütungsrisiko in Zeiten der Pandemie. Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Folgen von Infektion, Infektionsverdacht und erhöhter Gesundheitsgefahr für Arbeitspflicht und Lohnanspruch. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58829-9
Bleckmann, Lena. Arbeitspflicht und Vergütungsrisiko in Zeiten der Pandemie: Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Folgen von Infektion, Infektionsverdacht und erhöhter Gesundheitsgefahr für Arbeitspflicht und Lohnanspruch. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58829-9
Bleckmann, L (2023): Arbeitspflicht und Vergütungsrisiko in Zeiten der Pandemie: Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Folgen von Infektion, Infektionsverdacht und erhöhter Gesundheitsgefahr für Arbeitspflicht und Lohnanspruch, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58829-9

Format

Arbeitspflicht und Vergütungsrisiko in Zeiten der Pandemie

Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Folgen von Infektion, Infektionsverdacht und erhöhter Gesundheitsgefahr für Arbeitspflicht und Lohnanspruch

Bleckmann, Lena

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 376

(2023)

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About The Author

Lena Bleckmann studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ein Auslandssemester verbrachte sie an der Université de Lorraine in Nancy, Frankreich. Während des Studiums arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens setzte sie ihre Tätigkeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) als Wissenschaftliche Mitarbeiterin fort. Seit Oktober 2022 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn.

Abstract

Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend für das deutsche und das französische Arbeitsrecht die Auswirkungen der Coronapandemie auf das Arbeitsverhältnis. Nach einer Betrachtung des grundlegenden Verhältnisses von Arbeit und Lohn und wichtiger Vorfragen im Arbeitsschutz- und Datenschutzrecht werden die Folgen einer nachgewiesenen Coronavirusinfektion, eines Infektionsverdachts sowie eines erhöhten Risikos für die Gesundheit des Arbeitnehmers infolge mangelhaften Arbeitsschutzes oder einer besonderen gesundheitlichen Disposition des Arbeitnehmers untersucht. Im Fokus steht auch die Frage, wer die Kosten des Arbeitsausfalls trägt. Für Fälle, in denen die Tätigkeit im Betrieb pandemiebedingt ausbleiben muss, wird untersucht, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Verlagerung der Tätigkeit ins Homeoffice einseitig durchsetzen können. Für das deutsche Recht wird abschließend hinterfragt, inwiefern aus der vergleichenden Betrachtung Handlungsbedarf und -alternativen hergeleitet werden können.»Obligation to Work and Risk of Remuneration in Times of Pandemic. A Comparative Legal Analysis of the Impacts of Infection, Suspected Infection and Increased Health Risks on Employment Relations«: This study examines the impact of a coronavirus infection, a suspected infection or an increased health risk due to the COVID-19-pandemic on the employment relationship by comparing German and French labor law. In addition to questions of continued payment of wages or compensation for loss of earnings, issues of occupational health and safety and data protection law are examined. Emphasis is also put on remote work and the possibility of its unilateral introduction.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 23
A. Worum es geht: Die Folgen des Arbeitsausfalls bei Infektion, Infektionsverdacht oder erhöhter Gesundheitsgefahr 25
B. Rechtliche Grundlagen: Arbeits- und Vergütungspflicht vor und während der Pandemie 27
I. Deutschland 27
1. Der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ 29
2. Vergütungspflicht und andere Leistungsansprüche auch bei Ausbleiben der Arbeitsleistung 30
3. Grundsätzlicher Fortbestand der Arbeitspflicht in Zeiten der Pandemie 31
a) Keine Unmöglichkeit der Arbeitsleistung 32
b) Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung? 33
c) Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers bei Ausbleiben der Arbeitsleistung 37
4. Zwischenergebnis 39
II. Frankreich 39
1. Der Grundsatz „pas de travail – pas de salaire“ 41
a) Vergütungsrisiko im Falle höherer Gewalt 42
b) Die Rechtsfigur der suspension du contrat de travail 43
c) Das Verhältnis von force majeure und suspension du contrat 45
2. Abweichende Verteilung des Vergütungsrisikos in benannten Fällen 47
3. Was gilt in Zeiten der Pandemie? 48
a) Die Pandemie allein als Umstand, der die Leistungspflicht entfallen lässt? 48
b) Ausnahmen bei besonderer Gefährdung 50
c) Das finanzielle Risiko des pandemiebedingten Arbeitsausfalls 51
4. Zwischenergebnis 52
III. Ein erster Vergleich der deutschen und französischen Rechtslage 54
1. Die unterschiedliche Herleitung derselben Regel 54
2. „Ohne Arbeit kein Lohn“ in Zeiten der Pandemie 55
C. Die Pandemie am Arbeitsplatz – Arbeitsschutzrechtliche Aspekte der Fortsetzung der Tätigkeit im Betrieb 58
I. Deutschland 58
1. Arbeitsschutzverpflichtung des Arbeitgebers in Zeiten der Pandemie 58
a) Privatrechtliche Grundlagen: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 59
b) Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrechts in Zeiten der Pandemie 60
aa) Die zentralen Pflichten des Arbeitgebers auf Basis des ArbSchG 62
bb) Auswirkungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel auf die Schutzpflichten des Arbeitgebers 63
cc) Auswirkungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) 66
c) Auswirkungen der Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes und der Länder 67
2. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers zur Infektionsvorbeugung 68
3. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers 69
a) Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB 70
b) Entfernungsrecht nach § 9 Abs. 3 S. 1 ArbSchG 72
c) Leistungsverweigerung nach § 275 Abs. 3 BGB 73
4. Zwischenergebnis 75
II. Frankreich 76
1. Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers in Zeiten der Pandemie 76
a) Verantwortung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes 77
b) Weitere Rechtsgrundlagen und Akteure des Arbeitsschutzrechts 79
c) Konkretisierung der Arbeitsschutzpflichten im Lichte der Pandemie 80
2. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers 84
3. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers bei Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit 86
a) Voraussetzungen und Folgen des droit de retrait 86
b) Leistungsverweigerung wegen Gesundheitsgefahr in Zeiten der Pandemie 90
4. Zwischenergebnis 91
III. Fragen des Arbeitsschutzes während der Pandemie in Deutschland und Frankreich im Vergleich 93
1. Vertragsrechtliche Anknüpfung des Arbeitsschutzes 93
2. Bedeutung untergesetzlicher Vorgaben für die Pflichten des Arbeitgebers 94
3. Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers 95
4. Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitnehmers 96
D. Erkenntnismöglichkeiten des Arbeitgebers 99
I. Deutschland 99
1. Die Berücksichtigung der Grundrechte im Arbeitsverhältnis 99
2. Konkretisierungen für Fragerechte und Gesundheitsuntersuchungen im Arbeitsverhältnis 101
3. Das berechtigte Informationsinteresse des Arbeitgebers in Zeiten der Pandemie 104
4. Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers 107
a) Informationsrechte und Pflichten bei Infektion und Infektionsverdacht 108
b) Gesundheitsuntersuchungen als Infektionsschutzmaßnahme 110
aa) Zugangskontrollen mit Fiebermessungen 110
bb) Tests auf Krankheitserreger 112
(1) Normative Entwicklung bzgl. der Nutzung von Coronatests im Arbeitsverhältnis 112
(2) Arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Anordnung von Coronatests 114
5. Datenschutzrechtliche Erwägungen 118
a) Einwilligung des Arbeitnehmers als Erlaubnistatbestand, § 26 Abs. 2 S. 1 BDSG 120
b) Datenverarbeitung zur Ausübung von Rechten oder Erfüllung von Pflichten – ein Zirkelschluss? 121
6. Zwischenergebnis 124
II. Frankreich 125
1. Schutz der persönlichen Lebenssphäre im französischen Arbeitsrecht 125
a) Berücksichtigung der persönlichen Rechte und Freiheiten im Arbeitsverhältnis 126
b) Schutz vor Diskriminierung wegen des Gesundheitszustands 128
c) Begrenzung der Informationsmöglichkeiten im Bewerbungsprozess und während des laufenden Arbeitsverhältnisses 129
d) Die Rolle des Betriebsarztes bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung 131
e) Besonderheiten bei Alkohol- und Drogentests 132
f) Die Grenzen des Datenschutzrechts 135
aa) Allgemeine Grenzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten 135
bb) Strengere Grenzen für die Verarbeitung sensibler Daten 136
2. Erkenntnismöglichkeiten in Zeiten der Pandemie 137
a) Fragerecht des Arbeitgebers nach Infektionen und Verdachtsmomenten 137
b) Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers 139
c) Fiebermessungen am Betriebseingang 142
d) Coronatests als Zugangsvoraussetzung 144
3. Zwischenergebnis 148
III. Die Erkenntnismöglichkeiten des Arbeitgebers in Deutschland und Frankreich im Vergleich 150
1. Fragerechte des Arbeitgebers nach Infektionen und Verdachtsmomenten 151
a) Abweichungen im Diskriminierungsschutz 151
b) Abweichungen bei der Bedeutung des Betriebsarztes 153
c) Datenschutzrechtliche Aspekte 154
2. Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers 155
3. Gesundheitsuntersuchungen 155
E. Arbeitsausfall wegen Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber 158
I. Deutschland 158
1. Rechtliche Grundlagen von Arbeits- und Vergütungspflicht bei Freistellung des Arbeitnehmers 158
a) Annahmeverzug trotz Berechtigung zu einseitiger Freistellung 162
b) Weitere Voraussetzungen des Annahmeverzugs 166
2. Die einseitige Freistellung wegen Infektion, Infektionsverdachts oder Infektionsrisikos in Zeiten der Pandemie 167
a) Recht des Arbeitgebers zur Freistellung 168
aa) Freistellung bei nachgewiesener Coronavirusinfektion des Arbeitnehmers 168
bb) Freistellung bei Verdacht einer Coronavirusinfektion des Arbeitnehmers 169
cc) Freistellung bei Verweigerung eines Coronatests im Verdachtsfall 172
dd) Freistellung bei Verweigerung betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen 173
b) Anspruch auf Annahmeverzugslohn in Folge der Freistellung 174
aa) Kein Annahmeverzug bei Arbeitsunfähigkeit oder Absonderung 174
(1) Exkurs: Die Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz 175
(2) Auswirkungen auf den Annahmeverzug 177
bb) Annahmeverzug bei fortbestehender Arbeitsfähigkeit und ausbleibender Absonderung? 177
(1) Nachgewiesene Coronavirusinfektion 178
(a) Auswirkungen der Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers 178
(b) Auswirkungen der Arbeitsschutzpflichten des Arbeitnehmers 179
(aa) Die Abgrenzung selbständiger und leistungsbezogener Nebenpflichten 179
(bb) Die Arbeitsschutzpflicht des Arbeitnehmers als leistungsbezogene Nebenpflicht oder Bestandteil der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht 181
(α) Keine bloße Schadensabwendungs- oder Mitwirkungspflicht 182
(β) Untrennbarer Bezug zur Arbeitsleistung selbst 183
(γ) Einordnung der Ergebnisse 183
(2) Verdacht der Coronavirusinfektion 184
(a) Kein Beschäftigungsverbot im Falle des Infektionsverdachts ohne Absonderung oder Tätigkeitsverbot 184
(b) Der Infektionsverdacht als Frage der Beweislast 185
(c) Ausschluss des Annahmeverzugs wegen Unzumutbarkeit der Annahme? 187
(aa) Entstehung des Gedankens der Unzumutbarkeit der Annahme 187
(bb) Übertragbarkeit auf das fortbestehende Arbeitsverhältnis? 188
(cc) Verzicht auf die Voraussetzung der schwerwiegenden Pflichtverletzung? 188
(d) Ausschluss des Annahmeverzugs wegen verweigerter Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Aufklärung des Infektionsverdachts 190
(e) Einordnung der Ergebnisse 191
(3) Vergütungspflicht bei einseitiger Freistellung gerade wegen der Verweigerung der Vorlage eines berechtigterweise verlangten Testergebnisses 192
(4) Vergütungspflicht bei Verweigerung unzulässiger Infektionsschutzmaßnahmen 194
c) Exkurs: Einseitige Anordnung von Urlaub oder Freizeitausgleich als Alternative 196
d) Zwischenergebnis 197
II. Frankreich 198
1. Die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers und ihre Rechtsfolgen 198
a) Freistellung als Sanktion für eine Vertragsverletzung des Arbeitnehmers 199
b) Freistellung als vorsorgliche Maßnahme bis zur Kündigung oder zu anderen Sanktionen 201
c) Freistellung zur Gefahrenabwehr 204
2. Die Freistellung wegen Infektion, Infektionsverdachts oder Infektionsrisikos in Zeiten der Pandemie 206
a) Freistellung im Falle nachgewiesener Infektion oder eines Infektionsverdachts 206
aa) Schlichte Nichtbeschäftigung Betroffener 207
bb) Disziplinarische oder vorsorgliche Freistellung (mise à pied) 208
cc) Freistellung aus Gründen der betrieblichen Sicherheit 209
dd) Suspendierung des Arbeitsvertrags unabhängig von der Freistellungsentscheidung des Arbeitgebers 211
(1) Die lange währende Freiwilligkeit der Absonderung 211
(2) Suspendierung aus Krankheitsgründen 214
(3) Möglichkeit der Einschaltung des Betriebsarztes 214
(4) Exkurs: Auswirkungen der Schutzpflichten des Arbeitnehmers 216
(5) Exkurs: Einseitige Anordnung von Urlaub oder Freizeitausgleich 217
b) Freistellung wegen Verweigerung der Teilnahme an betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen 218
c) Zwischenergebnis 219
III. Die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen Infektion, Infektionsverdachts oder Infektionsrisikos in Deutschland und Frankreich im Vergleich 220
1. Anderweitiges Entfallen der vertraglichen Hauptleistungspflichten 222
2. Ausbleiben der Arbeitsleistung infolge einer Entscheidung des Arbeitgebers 223
IV. Ein Zwischenstand 224
F. Die Auswirkungen einer nachgewiesenen Coronavirusinfektion 225
I. Deutschland 225
1. Arbeitspflicht bei nachgewiesener Coronavirusinfektion 225
2. Das Vergütungsrisiko bei Arbeitsverhinderung wegen Coronavirusinfektion 228
a) Der symptomlos oder nur leicht symptomatisch infizierte Arbeitnehmer 228
aa) Anspruch auf staatliche Entschädigung im Absonderungsfalle nach § 56 Abs. 1 S. 2, 3 IfSG 229
(1) Die Norm im System des Leistungsstörungsrechts 229
(2) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs 229
(3) Verdienstausfall als Anspruchsvoraussetzung: Das Verhältnis zu arbeitsrechtlichen Lohnfortzahlungsansprüchen 232
(4) Ausschlussgründe nach § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG 235
(5) Ausschluss auch bei anderweitigem Verschulden? 239
(6) Höhe des Anspruchs und Verfahren der Auszahlung 242
(7) Zwischenergebnis 243
bb) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG 244
(1) Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im System des Leistungsstörungsrechts 244
(2) Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im System des Sozialversicherungsrechts 247
(3) Die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG im Lichte der nachgewiesenen Coronavirusinfektion 249
(a) Krankheit 249
(aa) Die symptomatische Infektion als Krankheit 250
(bb) Die symptomlose Infektion als Krankheit? 251
(α) Auslegung nach dem Wortlaut 251
(β) Auslegung nach Systematik und Historie 252
(γ) Auslegung nach dem Zweck der Norm unter Berücksichtigung der Rechtsprechung 253
(δ) Schlussfolgerungen 254
(b) Arbeitsunfähigkeit 255
(aa) Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsverhinderung aus Rechtsgründen? 256
(bb) Berücksichtigung einer Möglichkeit der Leistung im Homeoffice 258
(cc) Berücksichtigung der Entschädigungsregelung nach § 56 IfSG 259
(dd) Berücksichtigung des spezifisch abgesicherten Risikos 259
(ee) Berücksichtigung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie 260
(ff) Schlussfolgerungen 262
(c) Zwischenergebnis 263
cc) Anspruch auf Lohnfortzahlung nach §§ 611a Abs. 2, 616 S. 1 BGB 264
(1) Arbeitsverhinderung aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen 264
(a) Die Arbeitsverhinderung wegen ansteckender Krankheit im Spiegel der Rechtsprechung 265
(b) Abweichende Beurteilung in Zeiten der Pandemie? 267
(2) Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit 269
(a) Belastungsbezogene Betrachtung 270
(b) Ereignisbezogene Betrachtung 271
(c) Übertragung der Wertungen des EFZG 273
(d) Stellungnahme 274
(aa) Wortlaut und Systematik 274
(bb) Historische und systematische Entwicklung – Übertragung der Sechswochengrenze des EFZG? 275
(cc) Orientierung am Zweck der Regelung 277
(3) Weitere Voraussetzungen und Abdingbarkeit der Lohnfortzahlung nach §§ 611a Abs. 2, 616 BGB 280
(4) Zwischenergebnis zur Lohnfortzahlung nach § 616 BGB 280
dd) Auffangen des Verdienstausfalls bei ausbleibender Lohnfortzahlung 281
b) Der durchgehend krankheitsbedingt arbeitsunfähige Arbeitnehmer 283
aa) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG 283
(1) Monokausalität der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit 284
(a) Zusammentreffen mehrerer Verhinderungsgründe 285
(b) Die Verhinderungsgründe bei symptomatischer Coronavirusinfektion 286
(aa) Lösung nach dem Prioritätsprinzip 288
(bb) Lösung nach dem Prinzip des geringsten Risikos für den Arbeitgeber 289
(cc) Die Absonderung als vorrangiger Hinderungsgrund wegen öffentlich-rechtlicher Zwangswirkung? 289
(dd) Bisherige Tendenzen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 290
(ee) Argumente für einen Vorrang der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bei gleichzeitigem Eintritt mit anderen Verhinderungsgründen 291
(α) Keine Verringerung des sozialen Schutzes bei gefährlichen Krankheiten 292
(β) Berücksichtigung der gesetzlichen Risikozuweisung 293
(γ) Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertungen im Rahmen des § 56 IfSG 294
(δ) Vorrang der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch gegenüber der gefährdungsbedingten Leistungsunfähigkeit 295
(c) Zwischenergebnis 295
(2) Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers 296
(a) Missachten von Hygienevorschriften und behördlichen Anordnungen sowie Teilnahme an Corona-Partys 297
(b) Vermeidbare Reisen in Risikogebiete 299
(c) Ausbleiben einer möglichen Schutzimpfung 302
(3) Zwischenergebnis zum Entgeltfortzahlungsanspruch bei anfänglich bestehender Arbeitsunfähigkeit 305
bb) Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V 306
(1) Arbeitsunfähigkeit i.S.d. SGB V 306
(2) Verhältnis zur Entgeltfortzahlung, insbesondere bei Verschulden des Arbeitnehmers 307
cc) Zwischenergebnis für den durchgehend krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer 309
c) Der zunächst symptomlos oder leicht symptomatisch infizierte und später arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer 310
aa) Anspruch auf staatliche Entschädigung nach § 56 Abs. 1 S. 2, 3 IfSG 310
bb) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG 311
(1) Aus der Subsidiarität des § 56 IfSG folgt noch nicht des Rätsels Lösung 312
(2) Abweichende Lösung nach dem Prioritätsprinzip 312
(3) Kritik am Prioritätsprinzip 313
(4) Schutzlücken aufgrund der Konzeption des § 56 IfSG 314
(5) Abschließende und ergänzende Erwägungen 314
cc) Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB 315
dd) Zwischenergebnis: Kostentragung durch den Staat nach § 56 Abs. 1 S. 2, 3 IfSG 315
II. Frankreich 316
1. Die Arbeitspflicht im Falle der nachgewiesenen Coronavirusinfektion 316
a) Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wegen Coronavirusinfektion in den Jahren 2021 und 2022 318
b) Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wegen Coronavirusinfektion im Jahr 2020 319
c) Kein Leistungsverweigerungsrecht nach Art. L.4131-1 Code du travail 322
d) Zwischenergebnis 323
2. Die finanzielle Entschädigung des Arbeitnehmers im Falle des Leistungsausfalls aufgrund einer Coronavirusinfektion 323
a) Indemnités journalières – Leistungen der Krankenversicherung 324
aa) Pandemiebedingte Anpassungen der Gesetzeslage im Jahr 2020 325
bb) Pandemiebedingte Anpassungen der Gesetzeslage in den Jahren 2021 und 2022 327
b) Obligatorische Leistungen des Arbeitgebers 328
aa) Pandemiebedingte Anpassungen im Jahr 2020 329
bb) Pandemiebedingte Anpassungen in den Jahren 2021 und 2022 330
c) Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers 331
3. Zwischenergebnis für den nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Arbeitnehmer 332
III. Auswirkungen der nachgewiesenen Infektion in Deutschland und Frankreich im Vergleich 333
1. Das Schicksal der Arbeitspflicht im Vergleich 333
2. Die Verteilung des Vergütungsrisikos im Vergleich 335
a) Eine vergleichende Betrachtung der Absicherung bei krankheits- oder personenbedingtem Arbeitsausfall in ihren Grundzügen 336
aa) Die unterschiedliche Zielsetzung der Arbeitgeberleistungen 337
bb) Abweichungen im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen und Karenzzeiten 337
cc) Abweichungen hinsichtlich der Auswirkungen eines Eigenverschuldens des Arbeitnehmers 338
dd) Einkommenssicherung bei persönlicher Verhinderung über den Krankheitsfall hinaus 340
ee) Unterschiedlicher Charakter der Leistungen 341
b) Vergleichende Betrachtung der Verteilung des Vergütungsrisikos bei coronavirusinfektionsbedingtem Arbeitsausfall 341
aa) Das Vergütungsrisiko bei Arbeitsausfall aufgrund symptomloser oder nur leicht symptomatischer Infektion 341
(1) Gegenüberstellung im Überblick 342
(2) Grundlegende Differenzen der Lösungswege 343
bb) Das Vergütungsrisiko bei Arbeitsausfall wegen symptomatischer Infektion, die zur körperlichen Arbeitsunfähigkeit führt 344
c) Abschließende Erwägungen 346
G. Arbeitsverhinderung wegen Infektionsverdachts 348
I. Deutschland 348
1. Arbeitspflicht bei Infektionsverdacht 348
2. Vergütungsanspruch bei entfallener Arbeitspflicht 350
a) Vergütungspflicht bei nicht bestätigtem Verdacht und Ausbleiben starker Krankheitssymptome 351
aa) Verhinderung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers 352
bb) Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit der Verhinderung und Monokausalität 353
(1) Absonderungsdauer für Kontaktpersonen 353
(2) Absonderungsdauer für Einreisende aus Risikogebieten 354
(3) Pauschale Einordnung nicht möglich 354
(4) Auswirkungen einer späteren Anordnung der Absonderung 354
cc) Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers 355
b) Vergütungspflicht bei sich später bestätigendem Verdacht und Ausbleiben starker Krankheitssymptome 357
c) Vergütungspflicht bei Zusammentreffen von Infektionsverdacht und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit 358
aa) Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während bereits angeordneter Absonderung 359
bb) Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während freiwilliger Isolation 359
(1) Verdachtsbedingte Selbstisolation und Arbeitsunfähigkeit bei ausbleibendem oder negativem Coronatest 359
(2) Verdachtsbedingte Selbstisolation und Arbeitsunfähigkeit bei Bestätigung des Verdachts 360
cc) Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor oder zeitgleich mit verdachtsbedingter (Selbst-)‌Isolation 361
dd) Verschuldensproblematik 361
d) Entschädigung nach § 56 Abs. 1 S. 2, 3 IfSG 362
e) Zwischenergebnis 363
II. Frankreich 365
1. Auswirkungen des Infektionsverdachts auf die Arbeitspflicht 365
a) Die Rechtslage im Jahr 2020 366
aa) Arrêts de travail von Kontaktpersonen oder solchen, die Symptome aufweisen 366
(1) Modalitäten der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 367
(2) Dauer und Verlängerung der Isolation 368
bb) Arbeitsverhinderung von Einreisenden aus Risikogebieten 369
b) Die Rechtslage in den Jahren 2021 und 2022 371
c) Zwischenergebnis 372
2. Das Vergütungsrisiko bei infektionsverdachtsbedingtem Arbeitsausfall 373
a) Die Rechtslage im Jahr 2020 373
aa) Das Vergütungsrisiko im Fall von Kontaktpersonen 374
(1) Erleichterungen im Hinblick auf Leistungen der Krankenversicherung 374
(2) Erleichterungen im Hinblick auf Arbeitgeberleistungen 375
bb) Das Vergütungsrisiko bei symptombedingtem Infektionsverdacht und die Auswirkungen nachträglich auftretender Symptome oder Bestätigung der Infektion 376
(1) Das Zusammentreffen mehrerer Verhinderungsgründe als (Arbeits-)‌Rechtsproblem 377
(2) Die Verlängerung der Arbeitsverhinderung bei Symptomeintritt oder Bestätigung der Infektion 378
cc) Das Vergütungsrisiko bei Arbeitsverhinderung nach Einreise aus Risikogebieten 379
b) Die Rechtslage in den Jahren 2021 und 2022 381
aa) Anspruchsberechtigung bei negativem Test nach symptombedingtem Infektionsverdacht 381
bb) Anspruchsberechtigung Einreisender aus Risikogebieten 382
c) Zwischenergebnis 383
III. Das Vergütungsrisiko im Hinblick auf den infektionsverdächtigen Arbeitnehmer in Deutschland und Frankreich im Vergleich 384
1. Das Schicksal der Arbeitspflicht im Vergleich 385
2. Die Verteilung des Vergütungsrisikos im Vergleich 386
a) Die Arbeitsverhinderung wegen des Verdachts als solchem 386
aa) Kontaktpersonen 387
bb) Aufgrund einschlägiger Symptome infektionsverdächtige Personen 388
cc) Einreisende aus Risikogebieten ohne Nachweis der Infektion oder Symptome der Erkrankung 389
b) Spätere Bestätigung des Infektionsverdachts oder später auftretende Arbeitsunfähigkeit 390
c) Abschließende Erwägungen 392
H. Tätigkeit im Homeoffice 394
I. Deutschland 395
1. Terminologie: Abgrenzung der Begriffe Homeoffice, Heimarbeit, Telearbeit und mobile Arbeit 395
2. Das Recht des Arbeitgebers, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig anzuordnen 397
a) Gesetzliche Ausgangslage zu Beginn der Pandemie 398
b) Gesetzliche Anpassungen im Verlauf der Pandemie – § 2 Abs. 4 Cor‍onaArbSchVO und § 28b Abs. 7 (später Abs. 4) IfSG 401
c) Abweichende Beurteilung schon aufgrund des Pandemiezustandes selbst? 403
aa) Die Hürde der grundrechtlich geschützten Privatsphäre des Arbeitnehmers 405
bb) Notwendigkeit einer Interessenabwägung 406
cc) Keine Berufung auf die körperliche Unversehrtheit Dritter als kollidierendes Schutzgut 408
dd) § 28b Abs. 7 (Abs. 4) S. 2 IfSG als Argument gegen eine vertragliche Weisungsbefugnis für das Homeoffice 409
ee) Abweichungen aufgrund bestehender Not- oder Ausnahmesituationen 409
ee) Schlussfolgerungen 412
3. Das Recht des Arbeitnehmers, im Homeoffice tätig zu werden 414
a) Gesetzliche Ausgangslage 415
b) Gesetzliche Anpassungen im Verlauf der Pandemie – § 2 Abs. 4 Cor‍onaArbSchVO und § 28b Abs. 7 (später Abs. 4) IfSG 417
c) Die Pandemie als anspruchsbegründender Ausnahmefall 419
aa) Jedenfalls keine eigenmächtige Verlagerung der Tätigkeit ins Homeoffice gegen den Willen des Arbeitgebers 420
bb) Anspruch auf Zuweisung einer Tätigkeit im Homeoffice mittels Direktionsrechtsausübung oder Vertragsanpassung 421
(1) Kein Anspruch aus § 106 S. 1 GewO 421
(2) Kein Anspruch aus § 618 Abs. 1 BGB 422
(3) Das Recht auf Homeoffice als Recht auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz 423
(a) Anspruch auf Änderung des Arbeitsortes im Wege der Direktionsrechtsausübung 424
(b) Erweiterung des Weisungsrechts aufgrund der Disponibilität des Grundrechtsschutzes 425
(c) Anspruch auf Änderung des Arbeitsortes durch Vertragsanpassung 427
(d) Finanzielle Folgen einer unberechtigten Verweigerung des Arbeitgebers 430
(4) Recht auf Homeoffice bei Infektionsverdacht: Das Spannungsfeld zwischen Freistellung und Homeoffice 432
4. Zwischenergebnis 435
II. Frankreich 436
1. Terminologie 438
2. Recht des Arbeitgebers, die Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte einseitig anzuordnen 439
a) Anordnungsbefugnis in Zeiten der Pandemie 440
b) Auswirkungen auf das Vergütungsrisiko 441
3. Pflicht zur Anordnung oder Gewährung von Telearbeit 442
a) Pflicht zur Anordnung oder Gewährung von Homeoffice auf Grundlage pandemiespezifischer Regelungen 443
aa) Keine unmittelbare Bindungswirkung des Protocole national 443
bb) Pflicht zur Telearbeit aufgrund von Ausgangssperren 444
b) Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis 446
aa) Pflicht zur Anordnung oder Gestattung von Telearbeit aufgrund der Schutzpflichten des Arbeitgebers 447
(1) Wirkungen des Protocole national 447
(2) Ausmaß der Schutzpflichten als Frage des Einzelfalls 448
(3) Konsequenzen der Verletzung einer bestehenden Pflicht zur Gewährung von Homeoffice 449
bb) Pflicht zur Anordnung bzw. Gestattung von Telearbeit aufgrund der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers 450
(1) Grundsätzlich keine Beschäftigungspflicht bei suspendiertem Arbeitsvertrag 451
(2) Pflicht zur Zuweisung einer anderen Tätigkeit bei Unmöglichkeit der Ausübung der bisherigen Tätigkeit 452
4. Zwischenergebnis 453
III. Die Tätigkeit im Homeoffice in Zeiten der Pandemie in Deutschland und Frankreich im Vergleich 455
1. Der (nicht) bestehende Rechtsrahmen im Vergleich 455
2. Die grundsätzliche Freiwilligkeit der Tätigkeit außerhalb des Betriebs 455
3. Das Anordnungsrecht des Arbeitgebers in Zeiten der Pandemie 456
4. Die Auswirkungen auf das Vergütungsrisiko bei Weigerung des Arbeitnehmers 457
5. Homeoffice als Recht und Pflicht 458
I. Handlungsbedarf und Handlungsoptionen nach Vorbild des französischen Rechts? 463
I. Die zentrale Frage der Verteilung des Vergütungsrisikos bei Arbeitsausfall 463
1. Ungleich stärkere Belastung des Arbeitgebers 465
2. Die Berechtigung der derzeitigen Lösung 465
II. Verhinderung des Arbeitsausfalls durch Homeoffice 466
J. Thesenartige Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse 468
Literaturverzeichnis 482
I. Verzeichnis der deutschen, rechtswissenschaftlichen Literatur 482
II. Verzeichnis der französischen, rechtswissenschaftlichen Literatur 503
III. Verzeichnis sonstiger Quellen (Pressemitteilungen, nicht-juristische Studien, andere Veröffentlichungen) 515
Stichwortverzeichnis 523