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Vehling, E. (2023). Die Auswirkungen des Völkerrechts auf die grenzüberschreitende Ermittlung digitaler Beweise nach der StPO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58814-5
Vehling, Esther-Nicola. Die Auswirkungen des Völkerrechts auf die grenzüberschreitende Ermittlung digitaler Beweise nach der StPO. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58814-5
Vehling, E (2023): Die Auswirkungen des Völkerrechts auf die grenzüberschreitende Ermittlung digitaler Beweise nach der StPO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58814-5

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Die Auswirkungen des Völkerrechts auf die grenzüberschreitende Ermittlung digitaler Beweise nach der StPO

Vehling, Esther-Nicola

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 290

(2023)

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About The Author

Esther-Nicola Vehling studierte von 2011 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Universitat Internacional de Catalunya in Barcelona. Anschließend absolvierte sie von 2017 bis 2018 ein LL.M.-Studium zum Völkerrecht an der Universität Utrecht (NL). Von 2018 bis 2022 verfasste Frau Vehling ihre Promotion. Zugleich arbeitete sie von 2018 bis 2020 als wiss. Mitarbeiterin im Arbeitsrecht bei einer Großkanzlei. 2021 begann Frau Vehling ihr Referendariat am KG Berlin und fokussierte sich in diesem Rahmen auf das Strafrecht. Sie absolvierte Stationen im BMF (Zollfahndung), bei einer Großkanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und beim BKA (Abteilung Cybercrime).

Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, dass sich ein Großteil ermittlungsrelevanter Daten auf Servern im Ausland und im Gewahrsam ausländischer Dienstanbieter befindet, Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsmaßnahmen nach dem völkerrechtlichen Souveränitätsprinzip aber nur im eigenen Staatsgebiet vornehmen dürfen. Vor dem Hintergrund, dass Daten durch einen Fernzugriff oder über die betreffenden Serviceprovider nach Deutschland verbracht werden können, ohne fremdes Staatsgebiet zu betreten, untersucht die Autorin die Frage, ob das Völkerrecht einem Zugriff auf digitale Beweismittel im Ausland tatsächlich entgegensteht. Sie kommt dabei zum Ergebnis, dass ein eigenmächtiger Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland und die Verpflichtung ausländischer Dienstanbieter zur Herausgabe von Daten völkerrechtswidrig ist und ein Verstoß gegen das Völkerrecht zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann. Die Lösung des Problems sieht sie auf internationaler Ebene.»The Impact of Public International Law on the Cross-Border Investigation of Digital Evidence under the German Code of Criminal Procedure«: The dissertation deals with the problem that data relevant to investigations is often located on servers abroad and in the possession of foreign service providers, whereas law enforcement agencies are only allowed to carry out investigative measures within their own territory under public international law. The author examines how international law limits the possibilities of accessing data abroad and how violations of international law can lead to the inadmissibility of evidence.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Kapitel 1: Technische Grundlagen der unkörperlichen Telekommunikation und des Internets 20
A. Technische Grundlagen der Telefonie 20
I. Festnetz 20
II. Mobilfunknetz 22
B. Technische Grundlagen des Internets 24
I. Architektur des Internets 25
II. Das TCP/IP-Referenzmodell 26
1. Die Anwendungsschicht 29
2. Die Transportschicht 29
3. Die Internetschicht 30
4. Die Netzwerkschicht 31
5. Die physikalische Schicht 31
III. Internetanwendungen 32
1. Das World Wide Web (www) 32
2. Cloudcomputing 33
3. E-Mails 36
4. WhatsApp 37
5. Soziale Netzwerke 37
6. VoIP 38
Kapitel 2: Ermächtigungsgrundlagen für den Zugriff auf nicht-gegenständliche Beweise im deutschen Strafverfahren 39
A. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen 40
I. Die zentrale Bedeutung des Telekommunikationsbegriffs für die Bestimmung der repressiven Zugriffsmöglichkeiten auf ermittlungsrelevante Daten 41
II. Der Telekommunikationsbegriff der StPO 42
1. Die Legaldefinition des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 42
2. Formell-technischer Telekommunikationsbegriff 43
3. Genuin strafverfahrensrechtlicher Telekommunikationsbegriff der Literatur 44
4. Stellungnahme 46
III. Die Ermächtigungsgrundlagen im Einzelnen 53
1. § 100a Abs. 1 S. 1 StPO: „Herkömmliche“ Telekommunikationsüberwachung 53
a) E-Mails 55
aa) E-Mails in der Ruhendphase auf dem Server des E-Mail-Anbieters 55
bb) Endgespeicherte, auf dem Server des E-Mail-Anbieters belassene E-Mails 57
b) Der Telekommunikationsanbieter als der nach § 100a Abs. 4 StPO zur Mithilfe an der Telekommunikationsüberwachung Verpflichtete 61
aa) Literatur 62
bb) Rechtsprechung 64
(1) EuGH Urteil vom 13.06.2019: Google LLC/Bundesrepublik Deutschland 64
(2) LG München I, Beschluss vom 4.12.2019 – 9 Qs 15/19 65
cc) Abschaffung des Problems durch das TKModG in Umsetzung des Europäischen Elektronischen Kommunikationskodexes 66
c) Verschlüsselte Telekommunikationsformen (internetbasierte Telefon- und Messengerdienste) 67
2. § 4 Abs. 2 S. 1 TKÜV: Auslandskopfüberwachung 68
3. § 100a Abs. 1 S. 2 und 3 StPO: Quellen-Telekommunikationsüberwachung 70
a) Zugriff auf laufende Kommunikation, § 100a Abs. 1 S. 2 StPO 71
b) Zugriff auf Inhalte bereits abgeschlossener Kommunikation, § 100a Abs. 1 S. 3 StPO 72
4. § 100b StPO: Online-Durchsuchung 73
a) Das informationstechnische System i. S. d. § 100b StPO 74
b) Die Nutzung von Webcam und Mikrofon zur Raumüberwachung unter § 100b StPO 76
c) Herausgabeverlangen von Inhaltsdaten an Dienstanbieter als Minus von der Online-Durchsuchung erfasst? 79
5. § 100i StPO: Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten 80
6. Datenabfrage bei Dienstanbietern 81
a) Grundmodell der behördlichen Datenabfrage bei privaten Dienstanbietern 81
b) § 100g StPO: Erhebung von Verkehrsdaten 82
aa) Erhebung von nach §§ 9, 12 TTDSG, § 2a Abs. 1 BDBOSG gespeicherten Verkehrsdaten 83
bb) Erhebung von nach § 176 TKG (§ 113b TKG a. F.) gespeicherten Verkehrsdaten 84
cc) Funkzellenabfrage 86
dd) Sicherungsanordnung (Quick-Freeze), § 100g Abs. 5 StPO-E 87
c) §§ 161 Abs. 1, 163 Abs. 1 StPO, § 173 TKG (§ 112 TKG a. F.): Auskunftsersuchen bei der Bundesnetzagentur über Telekommunikationsbestandsdaten im automatisierten Verfahren 87
d) § 100j StPO: Auskunftsverlangen beim Dienstanbieter über Bestandsdaten im manuellen Verfahren 89
aa) Entwicklung der manuellen Bestandsdatenauskunft in den Jahren 2020–2022 89
bb) Regelungsgehalt des § 100j StPO 91
e) § 100k StPO: Abfrage von Nutzungsdaten bei Telemedienanbietern 92
B. Offene Ermittlungsmaßnahmen 93
I. § 94 StPO: Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken 93
1. Der Wortlaut des § 94 StPO 94
2. Zulässigkeit einer Beschlagnahme von Daten unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten 95
II. § 95 StPO: Pflicht zur Herausgabe beweisrelevanter Gegenstände 101
III. § 110 Abs. 3 StPO: Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien 101
IV. Die Ermittlungsgeneralklausel, §§ 161 Abs. 1, 163 Abs. 1 StPO 103
1. Zugriff auf öffentlich zugängliche Daten im Internet (OSINT-Recherchen) 103
2. Ermittlungen durch informelle Kooperation mit Dateninhabern 105
Kapitel 3: Völkerrechtliche Implikationen eines Zugriffs auf digitale Beweismittel 106
A. Territorialität als Kernelement des Völkerrechts 107
I. Territoriale Souveränität als Zuweisungs- und Abgrenzungskriterium von Staatsmacht 107
II. Grenzüberschreitende Hoheitsbefugnisse und Beschränkung der Rechtsdurchsetzungsmacht (jurisdiction to enforce) auf das Hoheitsgebiet 109
III. Territoriale Hoheitsansprüche im Telefonnetz 112
IV. Territoriale Hoheitsansprüche im Cyberspace 112
1. Cyberspace als Raum sui generis unter dem Ausschluss hoheitlicher Rechte 113
2. Cyberspace als Staatengemeinschaftsraum frei von territorialer Hoheitsgewalt 114
3. Cyberspace als Objekt territorialer Hoheitsgewalt 116
4. Stellungnahme 117
B. Beweisermittlung unter Verstoß gegen das Völkerrecht 120
I. Extraterritorialität ohne physische Penetration eines fremden Staatsgebietes: Eingriff in eine fremde Gebietshoheit durch datenbezogene Ermittlungsmaßnahmen? 122
1. Extraterritorialität bei einer Überwachung leitungsgebundener Telekommunikation in Echtzeit 123
a) Ansichten in der Literatur und in der Rechtsprechung 124
b) Eigene Ansicht 126
aa) Die Überwachung des Anschlusses 127
bb) Das Ausleiten der Daten 128
cc) Ergebnis 128
2. Extraterritorialität beim Zugriff auf in fremdem Hoheitsgebiet gespeicherte Daten 129
a) Zugriff auf Daten, die lokal auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert sind 129
b) Zugriff auf Daten, die „im Netz“, d. h. serverbasiert gespeichert sind 132
aa) Direkter Zugriff durch die Ermittlungsbehörden selbst 132
(1) Der Speicherort der Daten als Anknüpfungspunkt für territoriale Hoheitsbefugnisse 133
(2) Der Aufenthaltsort der handelnden Ermittlungsperson als Anknüpfungspunkt für territoriale Hoheitsbefugnisse 134
(3) Der Beschuldigte 134
(4) Ort, von welchem die Daten bestimmungsgemäß abgerufen werden sollen als Anknüpfungspunkt für territoriale Hoheitsbefugnisse 135
(5) Zuordnung zu einem Hoheitsgebiet durch Abwägung der staatlichen Interessen an der Geltendmachung ihrer territorialen Hoheitsansprüche 135
(6) Rechtsauffassung der Staaten (opinio juris) 136
(7) Stellungnahme und Ergebnis 138
bb) Zugriff auf die Daten unter Zuhilfenahme der Serviceprovider 139
(1) Anfrage an Dienstanbieter territorial oder extraterritorial 140
(a) Zuordnung des Dienstanbieters zu der territorialen Hoheitsmacht eines Staates 140
(b) An ausländische Serviceprovider gerichtete Herausgabeanordnung als Ausübung extraterritorialer Hoheitsmacht 143
(2) Umfang der Herausgabeverpflichtung – auch Daten im Ausland? 146
(3) Informelle Anfrage beim Serviceprovider 149
3. Extraterritorialität beim Zugriff auf im Internet öffentlich zugängliche Daten 153
II. Extraterritoriale Datenermittlung als völkerrechtliches Delikt 154
1. Kein Verstoß gegen das Interventionsverbot 155
a) Domaine resérvé 156
b) Zwangselement 157
2. Völkerrechtsbruch durch Verstoß gegen das Gebot der Achtung der Souveränität 159
a) Souveränität als unverbindliches Prinzip des Völkerrechts 159
b) Souveränität und deren Achtung als rechtlich verbindliche Norm 160
c) Stellungnahme und Ergebnis 160
d) Verstoß gegen das Gebot der Achtung der Souveränität bei Datenermittlungen, insbesondere im Cyberspace 162
aa) Geltung des Gebots der Achtung fremder Souveränität 163
bb) Bruch des Gebots der Achtung fremder Souveränität 166
(1) Grundsatz 166
(2) Ausnahmen bei loss of location und „good faith“-Fällen 168
3. Bruch von Völkervertragsrecht durch Umgehung eines Rechtshilfevertrags 170
III. Zwischenergebnis Beweisermittlungsmaßnahmen unter Verstoß gegen das Völkerrecht 171
C. Völkerrechtliche Erlaubnistatbestände 171
I. Nach Gewohnheitsrecht anerkannte völkerrechtliche Erlaubnistatbestände der ILC 171
1. Zulässige Gegenmaßnahme/Repressalie (countermeasures) 172
2. Notlage (distress) und Notstand (necessity) 173
3. Einwilligung 173
a) Ad-hoc Einwilligung zum Datenzugriff durch ausländische Ermittlungsbehörden 173
b) Völkervertragliche Einwilligung 174
II. Völkervertragsrecht als Ausdruck der Einwilligung 174
1. Überblick über relevante Rechtshilfeübereinkommen 176
a) Allgemeine Rechtshilfeverträge 176
aa) Die Europäische Ermittlungsanordnung 176
bb) Andere allgemeine Rechtshilfeinstrumente in Europa 178
cc) Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und den USA 179
b) Datenspezifische Rechtshilfeabkommen 180
aa) Cybercrime Convention des Europarats 180
bb) Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime Convention 181
cc) Entwurf einer Europäischen Sicherungs- und Herausgabeanordnung 182
2. Einzelne Vorschriften der Rechtshilfe bei der Telekommunikationsüberwachung 184
a) Cybercrime Convention 184
b) Europäische Ermittlungsanordnung 184
c) EurRhÜbk und RhÜbk-EU 186
d) Rechtshilfeabkommen mit den USA 187
3. Einzelne Vorschriften der Rechtshilfeabkommen beim Zugriff auf in fremdem Hoheitsgebiet gespeicherte Daten 187
a) Cybercrime Convention 188
aa) Klassische Rechtshilferegelungen des Art. 31 CCC 188
bb) Unilaterale Handlungsbefugnis des Art. 32 CCC 188
b) Europäische Ermittlungsanordnung 189
aa) Allgemein: Erweiterung des räumlichen Anwendungsbereichs inländischer Ermittlungsmaßnahmen 189
bb) Problem des Befugnis-Shoppings 191
c) EurRhÜbk und RhÜbk-EU 192
d) Rechtshilfeabkommen mit den USA 192
e) Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime Convention 193
aa) Art. 6 Zusatzprotokoll: Abfrage von Domain-Name-Registrierungsinformationen (Request for domain name registration information) 193
bb) Art. 7 Zusatzprotokoll: Preisgabe von Bestandsdaten (Disclosure of subscriber information) 193
cc) Art. 8 Zusatzprotokoll: Durchsetzung von Anordnungen ausländischer Strafverfolgungsbehörden zur beschleunigten Übermittlung von Bestands- und Verkehrsdaten (Giving effect to orders from another party for expedited production of subscriber informati 194
dd) Art. 9 Zusatzprotokoll: Beschleunigte Preisgabe gespeicherter Computerdaten bei außerordentlicher Dringlichkeit (Expedited disclosure of stored computer data in an emergency) und Art. 10 Zusatzprotokoll: Rechtshilfe bei außerordentlicher Dringlichke 195
ee) Art. 12 Zusatzprotokoll: Einrichtung von gemeinschaftlichen Ermittlungsgruppen (joint investigation teams and joint investigations) 196
ff) Einfluss des Zusatzprotokolls auf die völkerrechtliche Zulässigkeit grenzüberschreitender Datenzugriffe 197
f) Entwurf einer europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnung 199
Kapitel 4: Bedeutung der völkerrechtlichen Grundsätze für die nationalen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden nach der StPO 202
A. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen 202
I. § 100a Abs. 1 S. 1 StPO und § 4 Abs. 2 S. 1 TKÜV: Herkömmliche Telekommunikationsüberwachung und Auslandskopfüberwachung 202
1. Grundsatz 202
2. Rechtshilfe 203
II. § 100a Abs. 1 S. 2 und 3 StPO und § 100b StPO: Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung 204
1. Grundsatz 204
2. Rechtshilfeverfahren 205
III. § 100g, § 100j und § 100k StPO: Erhebung von Verkehrs-, Bestands- und Nutzungsdaten 206
1. Grundsatz 206
2. Rechtshilfeverfahren 206
IV. § 100i StPO: Technische Ermittlungen bei Mobilfunkendgeräten 207
1. Grundsatz 207
Kapitel 5: Die Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Beweise 212
A. Herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur 212
B. Eigene Ansicht 213
I. Prämisse der herrschenden Meinung 213
II. Unselbstständige Beweisverwertungsverbote 214
1. Dogmatische Einordnung im deutschen Strafprozessrecht 214
2. Funktion und Begründung eines unselbstständigen Beweisverwertungsverbots 214
a) Funktion von Beweisverwertungsverboten 215
b) Begründung eines unselbstständigen Beweisverwertungsverbots 216
aa) Rechtskreistheorie und Schutzzwecklehre 216
bb) Abwägungslehre 217
cc) Informationsbeherrschungslehre 218
dd) Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren 219
ee) Stellungnahme und Ergebnis 221
(1) Entstehung des Beweisverwertungsverbots 221
(a) Recht auf faires Verfahren und Informationsbeherrschungsrecht maßgebend 221
(b) Unzulänglichkeit der Abwägungslehre, Rechtskreistheorie und Schutzzwecktheorie 224
(2) Berücksichtigungsfähigkeit hypothetischer Ermittlungsverläufe 225
(a) Grundsatz: Keine Berücksichtigungsfähigkeit 225
(b) Berücksichtigungsfähigkeit bei Vorliegen eines Erlaubnistatumstandsirrtums seitens der Behörden 226
3. Ergebnis zur Entstehung eines Beweisverwertungsverbots 228
III. Bedeutung der beweisrechtlichen Grundsätze für völkerrechtswidrig erlangte Beweismittel 228
1. Das Gebot der Achtung fremdstaatlicher Souveränität und Art. 25 GG als Beweiserhebungsverbot 228
2. Verwertungsverbot bei völkerrechtswidriger Beweiserlangung 229
a) Grundsatz 229
b) Besonderheiten bei der Verwertbarkeit bei völkerrechtswidrig ermittelter Beweise 231
aa) Vorliegen eines Rechtshilfevertrags 231
bb) Nachträgliche Zustimmung des Staates 232
cc) Good faith 233
dd) Unbestimmbarkeit des Aufenthaltsorts der Zielperson oder des Speicherorts (loss of location) 233
C. Zusammenfassung 234
Fazit 237
Literaturverzeichnis 240
Stichwortverzeichnis 262