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Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen

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Salazar Sánchez, N. (2023). Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen. Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und spanischen Beteiligungssystems unter besonderer Berücksichtigung der idealistischen Pflichtverletzungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58762-9
Salazar Sánchez, Nelson. Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen: Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und spanischen Beteiligungssystems unter besonderer Berücksichtigung der idealistischen Pflichtverletzungslehre. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58762-9
Salazar Sánchez, N (2023): Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen: Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und spanischen Beteiligungssystems unter besonderer Berücksichtigung der idealistischen Pflichtverletzungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58762-9

Format

Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen

Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und spanischen Beteiligungssystems unter besonderer Berücksichtigung der idealistischen Pflichtverletzungslehre

Salazar Sánchez, Nelson

Schriften zum Strafrechtsvergleich, Vol. 18

(2023)

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About The Author

Nelson Salazar Sánchez studierte Rechtswissenschaft an der Universidad Nacional Mayor de San Marcos (Perú). 2014 erwarb er einen LL.M. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 2015 bis 2019 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (jetzt Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht). Von 2020 bis 2021 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 2022 schloss er seine Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ab. Seit 2019 ist er Direktor am Institut für Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht.

Abstract

Die Beteiligungslehre ist der Zentralkern der Verbrechenslehre. Strafrechtsgeschichtlich war die Beteiligungslehre stets mit den rechtsphilosophischen Strömungen verknüpft. Die derzeit überwiegende Beteiligungslehre ist davon jedoch völlig gelöst. Der Verfasser nimmt die Auseinandersetzung über die Beteiligungslehre ausgehend von erkenntnistheoretischen und rechtsphilosophischen Leitsätzen auf. Er greift auf die Leitzätze des objektiv erkenntnistheoretischen Idealismus und der mit ihm vereinbaren Rechtsphilosophie bzw. -soziologie zu einer neuartigen theoretischen Begründung der Beteiligungslehre zurück, sodass Täter- und Teilnehmerstrafunrecht als Verletzung unterschiedlicher strafrechtlicher Pflichten begriffen werden. Ausgehend von diesen Prämissen werden alle Grundfragen der allgemeinen Beteiligungslehre und insbesondere der im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens geregelten Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen untersucht.»Perpetration and Participation in Intentional Collective Decisions in Commercial Enterprises«: The thesis deals with the comparative analysis of the theoretical and normative bases of the criminal involvement regulated in the German and Spanish criminal law systems. The theoretical foundations that have been developed are explained using epistemological and legal-philosophical principles. The forms of general participation, and therefore the involvement of company directors and unqualified outsiders jointly involved in unlawful decision-making, are argued from a normative criminal law doctrine and illustrated by numerous examples.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 24
Einführung 29
§ 1 Methodologische Voraussetzungen und Grundbegriffe der Untersuchung 29
A. Methodologische Betrachtungsweise 29
I. Fragestellung 29
II. Untersuchungsgegenstand 30
III. Ziele der Untersuchung 31
IV. Abgrenzung 32
V. Angewendete Methode 32
VI. Theoretische Grundlagen dieser Untersuchung 33
B. Bestimmung der Grundbegriffe dieser Untersuchung 34
I. Definition der Pflichtdeliktslehre und des „Sonderpflichtdelikts“ 34
II. Definition des Begriffs „Wirtschaftsunternehmen“ 35
III. Definition des Begriffs „Gremium oder Kollegialorgan“ 35
IV. Definition des Begriffs „Kollektiventscheidung“ 35
C. Verlauf der Untersuchung 36
1. Abschnitt: Die Täterschafts- und Teilnahmesysteme von Deutschland und Spanien als Grundvoraussetzung der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen 38
§ 2 Theoretische Grundlagen der Beteiligungssysteme im deutschen und spanischen Strafrecht als Ausgangspunkt der Untersuchung 38
A. Der Empirismus als Stützpfeiler der kausal-naturalistischen Strafrechtswissenschaft und Verbrechenslehre 39
I. Methodologischer Ausgangspunkt 39
II. Konsequenzen der naturalistisch-kausalen Methode für den Verbrechensaufbau und für die Begründung des Beteiligungssystems 41
1. Konsequenzen für den Verbrechensaufbau 41
2. Konsequenzen für das Beteiligungssystem 43
a) Objektiv-kausale Einheitstätertheorie 44
b) Subjektiv-kausale Zurechnungstrennungstheorie 46
III. Kritische Würdigung 47
B. Der Idealismus als Stützpfeiler der kausal-normativen Strafrechtswissenschaft und der Verbrechenslehre 49
I. Methodologischer Ausgangspunkt 49
II. Konsequenzen der teleologisch normativ-kausalen Methode für den Verbrechensaufbau und für die Begründung des Beteiligungssystems 51
1. Konsequenzen für den Verbrechensaufbau 51
2. Konsequenzen für das Beteiligungssystem 52
a) Objektive normativ-kausale Theorien 53
aa) Objektiv-formale „Täterschaftstheorie“ 53
bb) Objektiv-materielle „Unentbehrlichkeitstheorie“ 55
cc) Objektiv-materielle „Gleichzeitigkeitstheorie“ 56
b) Subjektive normativ-kausale Theorien 57
aa) Subjektive normativ-kausale „Überordnungs- und Unterordnungstheorie“ 57
bb) Subjektive normativ-kausale „Tatherrschaftstheorie“ 58
III. Kritische Würdigung 59
C. Der Ontologische Realismus als Stützpfeiler der Neubegründung des Strafrechtssystems und der Strafrechtswissenschaft in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts 62
I. Methodologischer Ausgangspunkt 62
II. Der Gegenstand des Strafrechts zwischen „Sein“ und „Sollen“ 63
III. Konsequenzen der angewendeten Methode für den Aufbau der Verbrechenslehre 65
IV. Konsequenzen der angewendeten Methode für die Konstruktion des Beteiligungssystems 68
1. Konsequenzen der angewendeten Methode für das aus dem klassischen Finalismus errichtete Beteiligungssystem 68
2. Konsequenzen der angewendeten Methode für das aus einer modernen offenen finalistischen Perspektive aufgebaute Beteiligungssystem 73
a) Die juridische Bedeutung des materiellen Ausdrucks des Verhaltens der Beteiligten als Eckpfeiler des Beteiligungssystems 73
b) Begründung der Verantwortung aller Beteiligungsformen (erste Ebene) 74
c) Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme (zweite Ebene) 77
V. Kritische Würdigung 78
D. Der Neukantianismus und der Neuhegelianismus als Stützpfeiler der Strafrechtslehre in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts 82
I. Methodologischer Ausgangspunkt 82
II. Neubegründung der Zwecke des Strafrechtssystems 84
III. Konsequenzen der angewendeten Methode für den Aufbau der Verbrechenslehre 86
IV. Konsequenzen der angewendeten Methode für das Beteiligungssystem 89
1. Die gesetzgeberischen Formulierungen der Straftatbestände als Grundstein des Täterschafts- und Teilnahmesystems 89
2. Wesen und Begründung der Täterschaft 91
3. Wesen und Begründung der Teilnahme 93
V. Kritische Würdigung 96
E. Der soziologisch-funktionalistische Konstruktivismus als Stützpfeiler der bis hier entwickelten jüngsten Neuorientierung der Strafrechtslehre 100
I. Methodologischer Ausgangspunkt 100
II. Neuformulierung der Zwecke und Aufgaben des Strafrechtssystems 103
III. Konsequenzen der angewendeten Methode für den Aufbau der Verbrechenslehre 105
IV. Konsequenzen der angewendeten Methode für die Begründung des Beteiligungssystems 108
1. Die unterschiedliche Natur des Organisations- im Gegensatz zum Pflichtstrafunrecht als Grundstein des Täterschafts- und Teilnahmesystems 108
2. Wesen und Begründung der Täterschaft und Teilnahme 109
V. Kritische Würdigung 112
F. Zusammenfassung und Zwischenergebnis 115
§ 3 Gesetzliche Grundlagen und Erscheinungsformen der Täterschaft im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens und dogmatische Entwicklung des Täterunrechts 119
A. Allgemein 119
B. Gesetzliche Grundlagen des Täterunrechts 120
I. Grundlage des Täterunrechts gemäß § 25 dStGB und Art. 28 Abs. 1 sStGB 120
II. Grundlage des Täterunrechts gemäß § 14 dStGB und Art. 31 sStGB 122
III. Der schwerwiegende Strafunwert der Tatbestandsverwirklichung entweder mittels Tatherrschaft oder mittels Pflichtverletzung 123
C. Der Strafunwert der phänotypischen Erscheinungsformen der Tatherrschaft und der Sonderpflichtverletzung als begründendes Kriterium der Täterschaftsformen bei den Herrschafts- bzw. Pflichtdelikten in Deutschland und Spanien 124
I. Unmittelbare Täterschaft entweder wegen unmittelbarer Tatherrschaft oder wegen unmittelbarer Pflichtverletzung (§ 25 Abs. 1, 1. Alt. dStGB; Art. 28 Abs. 1, 1. Alt. sStGB) 124
II. Mittäterschaft entweder infolge funktioneller Tatherrschaft (Arbeitsteilung) oder infolge gemeinsamer Pflichtverletzung (§ 25 Abs. 2 dStGB und Art. 28 Abs. 1, 2. Alt. sStGB) 126
III. Mittelbare Täterschaft wegen der traditionellen Willensherrschaft des Vordermannes (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB und Art. 28 Abs. 1, 3. Alt. sStGB) 131
IV. Mittelbare Täterschaft wegen Tatherrschaft kraft organisatorischen Machtapparats (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB; Art. 28 Abs. 1, 3. Alt. sStGB) 135
V. Sonstige Mittäterschaftsformen 137
1. Nebentäterschaft (Alleintäterschaft) 138
2. Alternative Mittäterschaft 139
3. Sukzessive Mittäterschaft 140
4. Additive Mittäterschaft 140
D. Kritische Würdigung 141
E. Zwischenergebnis 144
§ 4 Gesetzliche Grundlagen und Erscheinungsformen der Teilnahme im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens und dogmatische Entwicklung des Teilnehmerunrechts 146
A. Gesetzliche Grundlagen des Teilnehmerunrechts 146
I. Allgemeine Grundlage des Teilnehmerunrechts gem. §§ 26, 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2, 29 sStGB 146
II. Besondere Grundlage des Teilnehmerunrechts gem. §§ 28, 29 dStGB und Art. 65 Abs. 1, 3 sStGB 147
III. Grundlage des Teilnehmerunrechts gem. § 30 dStGB 148
IV. Der geringere Strafunwert der Tatbestandsverwirklichung entweder wegen des Fehlens der Tatherrschaft oder wegen der Abwesenheit einer Sonderpflichtverletzung 149
1. Theorie der autonomen Rechtsgutverletzung 149
2. Theorie der materiellen Gerechtigkeit (Schuld- und Unrechtsteilnahme) 151
3. Theorie der akzessorietätsorientierten Haupttatverursachung (Tätertatverursachung) 152
4. Theorie der mittelbaren Verletzung der fremden Täterverhaltensnorm 153
5. Theorie der unmittelbaren autonomen Teilnahmenormverletzung 155
V. Zwischenergebnis 158
B. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Teilnahme bei den Beteiligungssystemen Deutschlands und Spaniens 159
I. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Anstiftung im deutschen Strafrechtssystem 159
1. Strukturelemente: Anstiftung als vorsätzliche Veranlassung eines anderen zur Verwirklichung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Straftat (§ 26 dStGB) 159
a) Begriff der Anstiftung 159
b) Objektiver Tatbestand 161
aa) Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat 161
bb) Bestimmen zur Haupttat 162
c) Subjektiver Tatbestand 163
2. Dogmatische Erscheinungsformen der Anstiftung im deutschen Strafrechtssystem 165
3. Sonstiges zur Anstiftung in Deutschland 167
II. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Anstiftung im spanischen Strafrechtssystem 168
1. Strukturelemente: Anstiftung als „Veranlassung“ eines anderen zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Straftat (Art. 28 Abs. 2a sStGB) 168
a) Begriff der Anstiftung 168
b) Objektiver Tatbestand 169
aa) Vorliegen einer tatbestandmäßigen und rechtswidrigen Haupttat 170
bb) Bestimmen zur Haupttat 172
c) Subjektiver Tatbestand 173
2. Dogmatische Erscheinungsformen der Anstiftung 174
3. Sonstiges zur Anstiftung in Spanien 174
III. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Beihilfe im deutschen Strafrechtssystem 175
1. Strukturelemente: Beihilfe als vorsätzliche Hilfeleistung für einen anderen zur Verwirklichung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Straftat (§ 27 dStGB) 175
a) Begriff der Beihilfe 175
b) Objektiver Tatbestand 178
aa) Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat 178
bb) Beginn der Verwirklichung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat 179
cc) Hilfeleistung zur Verwirklichung der Täterhaupttat 179
c) Subjektiver Tatbestand 180
aa) Vorsatz bezüglich der vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat 181
bb) Vorsatz bezüglich der Förderung der vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat 182
2. Dogmatische Erscheinungsformen der Beihilfe 183
3. Sonstiges zur Beihilfe 185
IV. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Beihilfe im spanischen Strafrechtssystem 187
1. Allgemein 187
2. Gesetzliche Erscheinungsformen der Beihilfe 187
a) „Erforderliche Beihilfe“ kraft maßgeblicher Mitwirkung an einer rechtswidrigen Tatbestandsherbeiführung (Art. 28 Abs. 2b StGB) 187
b) „Bloße Beihilfe“ kraft maßgeblicher Mitwirkung an der rechtswidrigen Tatbestandsherbeiführung (Art. 29 StGB) 189
3. Strukturelemente der „erforderlichen“ und „einfachen“ Beihilfe 190
a) Objektiver Tatbestand 190
aa) Hilfeleistung zur Verwirklichung der Haupttat 190
bb) Vorliegen einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Haupttat 191
cc) Versuchsbeginn der Haupttat 192
b) Subjektiver Tatbestand 192
4. Dogmatische Erscheinungsformen der „erforderlichen“ und „einfachen“ Beihilfe 194
C. Zwischenergebnis 195
2. Abschnitt: Täterschaft und Teilnahme bei Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen in den Strafrechtssystemen Deutschlands und Spaniens 199
§ 5 Täterschaft und Teilnahme bei Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsprechung Deutschlands und Spaniens 199
A. Mittelbare Täterschaft wegen Organisationsherrschaft aus Sicht des deutschen BGH 199
I. Lieferantenbetrug-Fall (BGH, Urteil v. 11.12.1997–4StR 323/97) 200
II. Tierarztpraxis-Fall (BGH, Urteil v. 3.7.2003–1 StR 453/02) 202
III. Kapitalanlage-Fall (BGHSt 48, 331) 203
IV. Kanzlei-Fall (BGH 5 StR 268/99) 204
V. Weitere Fälle mittelbarer Täterschaft wegen Organisationsherrschaft 205
B. Mittelbare Täterschaft wegen Organisationsherrschaft aus Sicht des spanischen TS 205
C. Mittäterschaft wegen funktioneller Arbeitsteilung aus Sicht des deutschen BGH 207
I. Lederspray-Fall (BGHSt 37, 106) 207
II. Immobiliengesellschaft-Fall (BGH, Beschluss v. 2.11.2007 – 2 StR 384/07) 209
III. Bremer Vulkan-Fall (BGHSt 49, 147) 210
IV. Mannesmann-Fall (BGHSt 50, 331) 213
V. Weitere Fälle der Mittäterschaft 214
D. Mittäterschaft wegen funktioneller Arbeitsteilung aus Sicht des spanischen TS 215
I. Colza-Fall (STS 3654/1992 v. 23.04.1992) 215
II. ANESVAD-Fall (STS 1825/2013 v. 11.04.2013) 216
III. Faktischer Geschäftsführer-Fall (STS 279/2019 v. 07.02.2019) 216
IV. Steuerhinterziehungs-Fälle 217
E. Anwendung der „Erforderlichen Beihilfe“ in Spanien bei vorsätzlicher Handlung des nichtqualifizierten Vordermannes 218
F. Kritische Würdigung 221
G. Zwischenergebnis 230
§ 6 Ansichten der jeweiligen Strafrechtslehre zu Täterschaft und Teilnahme in vertikalen Unternehmensstrukturen 232
A. Unmittelbare Täterschaft 233
B. Klassische mittelbare Täterschaft bei unverantwortlich handelndem Vordermann (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB, Art. 28 Satz 1, 3. Alt. sStGB) 234
I. Mittelbare Täterschaft des Unternehmensleiters kraft Herrschaft über den Irrtum oder Unkenntnis des handelnden Vordermannes 234
II. Mittelbare Täterschaft des Unternehmensleiters kraft Nötigung des ausführenden Untergebenen 236
III. Kritische Würdigung 237
C. Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft bei verantwortlich handelndem Vordermann (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB und Art. 28 Satz 1, 3. Alt. sStGB) 237
I. Dogmatische Grundlagen: Verwandtschaft zwischen kriminellen Organisationsstrukturen in Wirtschaftsunternehmen und organisatorischen Machtap‍paraten 239
1. Vertikale Struktur der Wirtschaftsunternehmen 239
2. Privilegierte Stellung der Unternehmensleiter in der Organisationsstruktur der Wirtschaftsunternehmen 240
3. Fungibilität des handelnden Vordermannes 241
4. Freie Handlung des handelnden Vordermannes 242
II. Kriminalpolitische Grundlagen 243
1. Zerstörerische Rechtsgelöstheit der Wirtschaftsunternehmen 243
2. Kriminalpolitischer Zweck des Strafrechts gegenüber krimineller Organisation der Wirtschaftsunternehmen 244
III. Kritische Würdigung 245
D. Entwicklung weiterer strafrechtlicher Beteiligungsformen bei vollverantwortlich handelndem Vordermann 255
I. Mittäterschaft statt Organisationsherrschaft 255
II. Mittäterschaft und sukzessive Mittäterschaft des Hinter- bzw. Vordermannes (Deutschland) 259
III. Anstiftung und unmittelbare Täterschaft des Hinter- bzw. Vordermannes (Deutschland und Spanien) 259
IV. Unmittelbare Täterschaft und „erforderliche Beihilfe“ des Hinter- bzw. Vordermannes (in Spanien) 260
V. Kritische Würdigung 261
E. Zusammenfassung und Zwischenergebnis 263
§ 7 Ansichten der jeweiligen Strafrechtslehre zu Täterschaft und Teilnahme in horizontalen Organisationsstrukturen 266
A. Begründung der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 dStGB und Art. 28 Satz 1, 2. Alt. sStGB) 266
I. Dogmatische Begründung der Mittäterschaft 267
1. Begründung der Mittäterschaft ausgehend von der Kausalverbrechenslehre 267
a) Dogmatische Begründung der Mittäterschaft nach der „conditio sine qua non-Formel“ 267
aa) Kumulative Mittäterschaft 269
bb) Alternative Mittäterschaft 270
cc) Additive Mittäterschaft 271
b) Dogmatische Begründung der Mittäterschaft nach der „gesetzmäßigen Bedingungstheorie“ 272
c) Kritische Würdigung 274
2. Begründung der ontologisch-normativen Mittäterschaft aus Sicht der Tatherrschaftslehre 278
a) Materielle Bestandteile 278
aa) Gemeinsamer Tatentschluss der Beteiligten zur mittäterschaftlichen Kollektiventscheidung 279
bb) Funktionelle Arbeitsteilung 280
cc) Wesentlicher Beitrag zur Tatbestandsherbeiführung 280
b) Normative Bestandteile 281
c) Kritische Würdigung 283
3. Begründung der normativen Mittäterschaft nach dem Gedanken der normativen Täterschaftslehre 285
a) Mittäterschaft als gemeinsame Pflichtverletzung 285
b) Kritische Würdigung 287
II. Kriminalpolitische Standpunkte 287
1. Erreichung präventiver kriminalpolitischer Zwecke 288
2. Erreichung einer verhältnismäßigen Strafhaftung von Führungskräften und Außenstehenden 288
3. Erreichung strafprozessualer kriminalpolitischer Zwecke 289
4. Kritische Würdigung 289
B. Anwendung weiterer Beteiligungsformen in Ausnahmefällen 290
I. Mittäterschaftliche Anstiftung 290
II. Beihilfeformen 291
1. „Erforderliche Beihilfe“ (Art. 28 Satz 2.b sStGB) 291
2. Einfache Beihilfe (§ 27 dStGB und Art. 29 sStGB) 292
C. Zusammenfassung und Zwischenergebnis 292
3. Abschnitt: Entwicklung eines alternativen Verständnisses von Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen, ausgehend von der in beiden Ländern vertretenen Pflichtdeliktslehre 295
§ 8 Die Unterscheidung zwischen „allgemeinen Pflichtdelikten“ (Herrschafts- oder Organisationsdelikten) und „Sonderpflichtdelikten“ (Pflichtdelikten) als geeigneter Ausgangpunkt für die theoretische Begründung der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen in Deutschland und Spanien 295
A. Natur und theoretische Grundlagen des Strafunrechts bei den negativen „Allgemeinpflichtdelikten“ (Herrschafts- oder Organisationsdelikte) 296
I. Der liberale Staat als bloßer Beschützer der individuellen Freiheitssphäre und des privaten Vermögens 296
II. Die Person als Trägerin negativer Pflichten 298
III. Der negative Rechtsbegriff aus Sicht der zum liberalen Rechtsstaatsverständnis gehörenden Rechtsphilosophie als Quelle der allgemeinen negativen Pflichten 301
IV. Das Recht als System allgemeiner negativer Pflichten 303
V. Übertragung des negativen Rechtsverständnisses auf das Strafrecht: Der strafrechtliche Unrechtsbegriff als Verletzung der fundamentalen „allgemeinen negativen Pflichten“ der liberalen Gesellschaft 305
B. Natur und theoretische Grundlagen des Strafunrechts bei den „positiven Sonderpflichtdelikten“ (Pflichtdelikte oder Delikte wegen institutioneller Zuständigkeit) 306
I. Der soziale Verfassungsstaat als Schöpfer der positiven Bedingungen zur Verwirklichung der Grundrechte 306
II. Die Person als Trägerin negativer und positiver Pflichten 308
III. Der positive Rechtsbegriff aus Sicht der im sozialen Rechtsstaatsverständnis entstandenen Rechtsphilosophie 311
IV. Das Recht als System negativer allgemeiner Pflichten und positiver Sonderpflichten 315
V. Übertragung des positiven Rechtsverständnisses auf das Strafrecht: Der strafrechtliche Unrechtsbegriff als Verstoß gegen die zur modernen Gesellschaft gehörenden „allgemeinen negativen Pflichten“ und „positiven Sonderpflichten“ 317
C. Zwischenergebnis 319
§ 9 Verfassungs- und strafrechtliche Begründung des Täter- und Teilnehmerunrechts in den Strafrechtssystemen Deutschlands und Spaniens 320
A. Verfassungsrechtliche Begründung des Täter- und Teilnehmerunrechts in den Rechtssystemen Deutschlands und Spaniens 321
I. Die Menschenwürde als Grundlage und Zweck des Aufbaus des deutschen und spanischen Strafrechts- und Beteiligungssystems (Art. 1 Abs. 1 dGG und Art. 10 Abs. 1 sConst.) 321
II. Der „Verantwortungsgrundsatz für das eigene Strafunrecht“ als Zentralel‍e‍ment für die Begründung und Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwort‍lichkeit in Deutschland und Spanien (Art. 1 Abs. 1 dGG und Art. 10 Abs. 1 sConst.) 322
III. Der „Verantwortungsgrundsatz für das eigene Strafunrecht“ als Zentrale‍l‍e‍ment für die Begründung und Abgrenzung des Täter- und Teilnehmerun‍rechts bei den Allgemein- und Sonderpflichtdelikten 324
B. Strafrechtliche Begründung des Täter- und Teilnehmerunrechts im Rechtssystem Deutschlands und Spaniens 325
I. Strafrechtliche Begründung des Täterunrechts 325
1. Erste Grundlage: Die Verletzung der in § 25 dStGB und Art. 28 Satz 1 sStGB geregelten „negativen Allgemeinpflichten“ und „positiven Sonderpflichten“ als Grundlage des Täterunrechts bei „Allgemein- bzw. „Sonderpflichtdelikten“ 326
2. Zweite Grundlage: Die Verletzung der in § 14 dStGB und Art. 31, 31bis sStGB geregelten „positiven Sonderpflichten“ als Grundlage des Täterunrechts bei den „Sonderpflichtdelikten“ 329
II. Erscheinungsform der Täterschaft, die sich aus der unmittelbaren Verletzung der den in §§ 25, 14 dStGB und den in Art. 28 Abs. 1, 31, „31 bis“ sStGB geregelten Pflichten herleitet 330
III. Strafrechtliche Begründung des Teilnehmerunrechts 332
1. Erste Grundlage: Die Übertretung der in den §§ 26, 27 dStGB und in den Art. 28 Satz 2, 29 sStGB geregelten „Allgemeinpflichten“ als Grundlage des Teilnehmerunrechts an den „negativen Allgemeinpflichtdelikten“ und „positiven Sonderpflichtdelikten“ 333
2. Zweite Grundlage: Die Übertretung der in § 28 Abs. 1 dStGB und Art. 65 Abs. 3 sStGB geregelten „Pflichten“ als Grundlage des Teilnehmerun‍rechts eines „positiven Sonderpflichtdelikts“ 337
IV. Erscheinungsformen der Teilnahme, die sich aus der unmittelbaren Verletzung der in den §§ 26, 27 dStGB und in den Art. 28 Satz 2, 29 sStGB verankerten Pflichten ergeben 338
1. Anstiftung (§ 26 dStGB, Art. 28 Abs. 2a sStGB) 338
2. Beihilfe (§ 27 dStGB, Art. 29 sStGB) 339
3. „Erforderliche“ Beihilfe (Art. 28 Abs. 2b sStGB) 339
C. Materielle Strafbarkeitserfordernisse der Täterschaft und Teilnahme 340
I. Materielle Strafbarkeitserfordernisse der Täterschaft 340
II. Materielle Strafbarkeitserfordernisse der Teilnahme 341
1. Objektive Strafbarkeitserfordernisse der Teilnahme 342
a) Vorliegen einer tatbestandsmäßig-rechtswidrigen Straftat des Täters 342
b) Versuchsbeginn der Straftat des Täters 344
2. Subjektive Strafbarkeitserfordernisse der Teilnahme 345
D. Stelle und Betrachtung von „Tatherrschaft“ und „Rechtsgutsverletzung“ in der Struktur der hier vertretenen Verbrechenslehre 347
I. Die „Tatherrschaft“ als Grundelement des allgemeinen rechtlichen Verhaltensbegriffs 347
II. Das „Quantum“ des Beitrags (der Tatherrschaft) als wesentliches Element der Strafzumessung 349
1. Bewertung des Quantums der Tatherrschaft bei den Allgemeinpflichtde‍likten 349
2. Bewertung des Quantums der Tatherrschaft bei den Sonderpflichtdelikten 350
III. Die materielle Rechtsgutsverletzung und die Rechtsgutsgefährdung als maßgeblicher Bestandteil der Strafschärfung bzw. Strafmilderung 352
E. Zwischenergebnis 353
§ 10 Spezifische Begründungs-‍, Auslegungs- und Bestimmungselemente der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen 355
A. Hauptpflichtspezifische Begründungselemente 355
I. Verletzung der unmittelbar in § 14 dStGB und in Art. 31 sStGB festgelegten negativen Allgemein- und positiven Sonderpflichten 355
II. Verletzung der in § 13 dStGB und in Art. 11 sStGB geregelten Garantenpflichten 363
III. Verletzung der in §§ 9, 30, 130 OWiG und in Art. 31bisff. sStGB geregelten negativen Allgemein- und positiven Sonderpflichten 365
B. Spezifische ergänzende Begründungselemente 373
I. Spezifische ergänzende Begründungselemente, die im jeweiligen GmbHG Deutschlands und Spaniens geregelt sind 374
1. Zuständigkeit der GmbH-Gesellschafter für die Pflichterfüllung und Pflichtverletzung 374
2. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung bei Geschäftsführern 376
3. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung des Aufsichtsrats einer GmbH 378
II. Spezifische ergänzende Begründungselemente, die in den Rechtsordnungen Deutschlands und Spaniens geregelt sind 379
1. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung von Aktionären 379
2. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung von Aufsichtsratsmitgliedern 380
3. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung von Vorstandsmitgliedern 381
III. Strafrechtliche Bedeutung des Verstoßes gegen die im Gesellschaftsrecht und anderen Gesetzen enthaltenen Rechtspflichten 383
C. Spezifische normative Bestimmungselemente der Pflichtverletzung 384
I. Anwendung normativer Kriterien der objektiven Zurechnung zur Bestimmung des unerlaubten strafrechtlichen Risikos 384
1. Erlaubter Vertrauensgrundsatz 385
2. Regressverbot 388
3. Zurechnung zu dem Zuständigkeitsbereich des Opfers 389
II. Anwendung normativer Kriterien der subjektiven Zurechnung 390
D. Zwischenergebnis 391
4. Abschnitt: Erscheinungsformen der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen innerhalb des normativen Verständnisses des Delikts als Pflichtverletzung 394
§ 11 Täterschaft und Teilnahme bei Allgemeinpflichtdelikten 394
A. Allgemein 394
B. Täterschaftsformen 395
I. Einführung 395
II. Konkrete phänotypische Täterschaftsformen 398
1. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern wegen eigenhändiger Verletzung der unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten 398
2. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung der ontologisch gemeinschaftlich von mehreren Unternehmensleitern ausgeführten unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten 402
3. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung ontologisch mit Mitherrschaft von Unternehmensleitungsmitgliedern und Nichtverpflichteten auszuführenden unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten 406
4. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern und Untergebenen aufgrund der Verletzung unternehmerischer negativer Allgemeinpflichten, die ontologisch durch individuelle und unabhängige Herrschaft von Geschäftsführern und Untergebenen ausgeführt werden 415
5. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung unternehmerischer negativer Allgemeinpflichten, die ontologisch durch die Ausnutzung eines vorsatzlos handelnden Vordermanns ausgeführt werden 420
6. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung negativer Allgemeinpflichten mit ausschließlicher Herrschaft der vorsätzlich handelnden Untergebenen 425
7. Einzeltäterschaft wegen Verletzung der unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten, welche ausschließlich durch die Untergebenen vorsätzlich und mit Herrschaft verwirklicht werden 428
C. Teilnahmeformen 431
I. Anstiftung 432
II. Beihilfe 440
1. Beihilfe von unternehmensbezogenen Personen wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 29 sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten ohne Tatherrschaft über die Deliktsausführung 441
2. Beihilfe von Außenstehenden wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten mit wesentlichem ontologischen Beitrag zur Deliktsverwirklichung 443
3. Beihilfe von Außenstehenden wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten mit ontologischer Tatherrschaft über die Deliktsverwirklichung 444
4. Beihilfe der Mitarbeiter wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten durch neutrale oder berufsbezogene Handlungen 446
5. Beihilfe von Unternehmensleitern wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB enthaltenen negativen Allgemeinpflichten, die ontologisch durch aktives Tun verwirklicht werden 450
D. Zwischenergebnis 452
§ 12 Täterschaft und Teilnahme bei unternehmerischen Sonderpflichtdelikten 455
A. Allgemein 455
B. Täterschaftsformen 456
I. Einführung 456
II. Phänotypische Täterschaftsformen 459
1. Unmittelbare und parallele Einzeltäterschaften der Unternehmensleitungsmitglieder aufgrund der parallelen Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten durch ein aktives Tun 459
2. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung aufgrund ihrer gemeinsamen arbeitsteiligen Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten 461
3. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer ontologisch mit Mittatherrschaft von ihnen und Nichtverpflichteten ausgeführten positiven Sonderpflichten 463
4. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten durch Anstiftung bei Tatherrschaft der Untergebenen 467
5. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten durch Unterlassung und Herrschaft des Außenstehenden über die Begehung 470
6. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften der Mitglieder der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten, welche on‍tologisch durch die Benutzung eines nichtqualifizierten vorsatzlos han‍delnden Vordermannes verwirklicht werden 474
7. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer ontologisch durch die Instrumentalisierung eines qualifizierten vorsatzlosen Werkzeugs verwirklichten positiven Sonderpflichten 477
8. Unmittelbare parallele Alleintäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer ontologisch mittels des Einsatzes eines qualifikationslosen dolosen Werkzeugs verwirklichten positiven Sonderpflichten 479
9. Scheinbar problematische Formen unmittelbarer Täterschaft von Unternehmensleitern bei von der Mehrheit der Unternehmensleitungsmitglieder getroffenen vorsätzlichen Kollegialentscheidungen 482
C. Teilnahme an den unternehmerischen Sonderpflichtdelikten 488
I. Einführung 488
II. Phänotypische Erscheinungsformen der Teilnahme an den unternehmerischen Sonderpflichtdelikten 490
1. Haftung des Extraneus als Anstifter 490
a) Klassische Anstiftungsform ohne Tatherrschaft 491
b) Besondere und „scheinbare“ Anstiftungsformen 494
aa) Scheinbare Anstiftung durch den Extraneus aufgrund seiner Beteiligung an der Verwirklichung eines vorsatzlosen Sonderpflichtdelikts 495
bb) Scheinbare Anstiftung des Extraneus aufgrund seiner Beteiligung an der Verwirklichung eines gerechtfertigten Sonderstrafunrechts 499
cc) Anstiftung des Extraneus aufgrund seiner Beteiligung an einem Sonderpflichtunrecht, bei dessen Verwirklichung ein Schuldausschließungs- oder Entschuldigungsgrund vorlag 504
2. Haftung des Extraneus als Gehilfe 506
a) Klassische Beihilfeform des „bloßen“ Hilfeleistens ohne Tatherrschaft 508
b) Besondere Beihilfeformen 510
aa) Beihilfe des Außenstehenden kraft seines Beitrags zur Verletzung positiver Sonderpflichten, die ontologisch mit Mitherrschaft von ihm und sonderpflichtigen Unternehmensleitern durchgeführt werden 510
bb) Beihilfe des Extraneus kraft seiner Beteiligung an der Verletzung einer positiven Sonderunternehmenspflicht, die mit ausschließlicher Tatherrschaft von ihm und Hilfeleistung des Unternehmenssonderpflichtträgers verwirklicht wird 514
cc) Beihilfe des Extraneus wegen seiner Beteiligung an der Verletzung einer positiven Sonderunternehmenspflicht, die mit seiner ausschließlichen Tatherrschaft und durch Bestimmen des Unternehmenssonderpflichtträgers verwirklicht wird 516
dd) Beihilfe des Extraneus kraft seiner Beteiligung an der Verletzung der ontologisch mit ausschließlicher und ausschließender Herrschaft des Außenstehenden verwirklichten positiven besonderen Unternehmenspflicht 518
ee) Scheinbare Beihilfe des Extraneus wegen seiner unvorsätzlichen Beteiligung an der Verletzung positiver Sonderunternehmenspflichten 520
ff) Beihilfe des Extraneus wegen seiner tatbestandlichen – aber „scheinbar gerechtfertigten“ – Beteiligung an der vorsätzlichen und rechtswidrigen Verletzung der positiven Sonderunternehmenspflicht eines Unternehmensleitungsmitglieds 522
D. Zwischenergebnis 523
Schlussfolgerungen 527
Literaturverzeichnis 543
Stichwortverzeichnis 604