Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen
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Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen
Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und spanischen Beteiligungssystems unter besonderer Berücksichtigung der idealistischen Pflichtverletzungslehre
Schriften zum Strafrechtsvergleich, Vol. 18
(2023)
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About The Author
Nelson Salazar Sánchez studierte Rechtswissenschaft an der Universidad Nacional Mayor de San Marcos (Perú). 2014 erwarb er einen LL.M. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 2015 bis 2019 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (jetzt Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht). Von 2020 bis 2021 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 2022 schloss er seine Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ab. Seit 2019 ist er Direktor am Institut für Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht.Abstract
Die Beteiligungslehre ist der Zentralkern der Verbrechenslehre. Strafrechtsgeschichtlich war die Beteiligungslehre stets mit den rechtsphilosophischen Strömungen verknüpft. Die derzeit überwiegende Beteiligungslehre ist davon jedoch völlig gelöst. Der Verfasser nimmt die Auseinandersetzung über die Beteiligungslehre ausgehend von erkenntnistheoretischen und rechtsphilosophischen Leitsätzen auf. Er greift auf die Leitzätze des objektiv erkenntnistheoretischen Idealismus und der mit ihm vereinbaren Rechtsphilosophie bzw. -soziologie zu einer neuartigen theoretischen Begründung der Beteiligungslehre zurück, sodass Täter- und Teilnehmerstrafunrecht als Verletzung unterschiedlicher strafrechtlicher Pflichten begriffen werden. Ausgehend von diesen Prämissen werden alle Grundfragen der allgemeinen Beteiligungslehre und insbesondere der im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens geregelten Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen untersucht.»Perpetration and Participation in Intentional Collective Decisions in Commercial Enterprises«: The thesis deals with the comparative analysis of the theoretical and normative bases of the criminal involvement regulated in the German and Spanish criminal law systems. The theoretical foundations that have been developed are explained using epistemological and legal-philosophical principles. The forms of general participation, and therefore the involvement of company directors and unqualified outsiders jointly involved in unlawful decision-making, are argued from a normative criminal law doctrine and illustrated by numerous examples.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 24 | ||
Einführung | 29 | ||
§ 1 Methodologische Voraussetzungen und Grundbegriffe der Untersuchung | 29 | ||
A. Methodologische Betrachtungsweise | 29 | ||
I. Fragestellung | 29 | ||
II. Untersuchungsgegenstand | 30 | ||
III. Ziele der Untersuchung | 31 | ||
IV. Abgrenzung | 32 | ||
V. Angewendete Methode | 32 | ||
VI. Theoretische Grundlagen dieser Untersuchung | 33 | ||
B. Bestimmung der Grundbegriffe dieser Untersuchung | 34 | ||
I. Definition der Pflichtdeliktslehre und des „Sonderpflichtdelikts“ | 34 | ||
II. Definition des Begriffs „Wirtschaftsunternehmen“ | 35 | ||
III. Definition des Begriffs „Gremium oder Kollegialorgan“ | 35 | ||
IV. Definition des Begriffs „Kollektiventscheidung“ | 35 | ||
C. Verlauf der Untersuchung | 36 | ||
1. Abschnitt: Die Täterschafts- und Teilnahmesysteme von Deutschland und Spanien als Grundvoraussetzung der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen | 38 | ||
§ 2 Theoretische Grundlagen der Beteiligungssysteme im deutschen und spanischen Strafrecht als Ausgangspunkt der Untersuchung | 38 | ||
A. Der Empirismus als Stützpfeiler der kausal-naturalistischen Strafrechtswissenschaft und Verbrechenslehre | 39 | ||
I. Methodologischer Ausgangspunkt | 39 | ||
II. Konsequenzen der naturalistisch-kausalen Methode für den Verbrechensaufbau und für die Begründung des Beteiligungssystems | 41 | ||
1. Konsequenzen für den Verbrechensaufbau | 41 | ||
2. Konsequenzen für das Beteiligungssystem | 43 | ||
a) Objektiv-kausale Einheitstätertheorie | 44 | ||
b) Subjektiv-kausale Zurechnungstrennungstheorie | 46 | ||
III. Kritische Würdigung | 47 | ||
B. Der Idealismus als Stützpfeiler der kausal-normativen Strafrechtswissenschaft und der Verbrechenslehre | 49 | ||
I. Methodologischer Ausgangspunkt | 49 | ||
II. Konsequenzen der teleologisch normativ-kausalen Methode für den Verbrechensaufbau und für die Begründung des Beteiligungssystems | 51 | ||
1. Konsequenzen für den Verbrechensaufbau | 51 | ||
2. Konsequenzen für das Beteiligungssystem | 52 | ||
a) Objektive normativ-kausale Theorien | 53 | ||
aa) Objektiv-formale „Täterschaftstheorie“ | 53 | ||
bb) Objektiv-materielle „Unentbehrlichkeitstheorie“ | 55 | ||
cc) Objektiv-materielle „Gleichzeitigkeitstheorie“ | 56 | ||
b) Subjektive normativ-kausale Theorien | 57 | ||
aa) Subjektive normativ-kausale „Überordnungs- und Unterordnungstheorie“ | 57 | ||
bb) Subjektive normativ-kausale „Tatherrschaftstheorie“ | 58 | ||
III. Kritische Würdigung | 59 | ||
C. Der Ontologische Realismus als Stützpfeiler der Neubegründung des Strafrechtssystems und der Strafrechtswissenschaft in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts | 62 | ||
I. Methodologischer Ausgangspunkt | 62 | ||
II. Der Gegenstand des Strafrechts zwischen „Sein“ und „Sollen“ | 63 | ||
III. Konsequenzen der angewendeten Methode für den Aufbau der Verbrechenslehre | 65 | ||
IV. Konsequenzen der angewendeten Methode für die Konstruktion des Beteiligungssystems | 68 | ||
1. Konsequenzen der angewendeten Methode für das aus dem klassischen Finalismus errichtete Beteiligungssystem | 68 | ||
2. Konsequenzen der angewendeten Methode für das aus einer modernen offenen finalistischen Perspektive aufgebaute Beteiligungssystem | 73 | ||
a) Die juridische Bedeutung des materiellen Ausdrucks des Verhaltens der Beteiligten als Eckpfeiler des Beteiligungssystems | 73 | ||
b) Begründung der Verantwortung aller Beteiligungsformen (erste Ebene) | 74 | ||
c) Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme (zweite Ebene) | 77 | ||
V. Kritische Würdigung | 78 | ||
D. Der Neukantianismus und der Neuhegelianismus als Stützpfeiler der Strafrechtslehre in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts | 82 | ||
I. Methodologischer Ausgangspunkt | 82 | ||
II. Neubegründung der Zwecke des Strafrechtssystems | 84 | ||
III. Konsequenzen der angewendeten Methode für den Aufbau der Verbrechenslehre | 86 | ||
IV. Konsequenzen der angewendeten Methode für das Beteiligungssystem | 89 | ||
1. Die gesetzgeberischen Formulierungen der Straftatbestände als Grundstein des Täterschafts- und Teilnahmesystems | 89 | ||
2. Wesen und Begründung der Täterschaft | 91 | ||
3. Wesen und Begründung der Teilnahme | 93 | ||
V. Kritische Würdigung | 96 | ||
E. Der soziologisch-funktionalistische Konstruktivismus als Stützpfeiler der bis hier entwickelten jüngsten Neuorientierung der Strafrechtslehre | 100 | ||
I. Methodologischer Ausgangspunkt | 100 | ||
II. Neuformulierung der Zwecke und Aufgaben des Strafrechtssystems | 103 | ||
III. Konsequenzen der angewendeten Methode für den Aufbau der Verbrechenslehre | 105 | ||
IV. Konsequenzen der angewendeten Methode für die Begründung des Beteiligungssystems | 108 | ||
1. Die unterschiedliche Natur des Organisations- im Gegensatz zum Pflichtstrafunrecht als Grundstein des Täterschafts- und Teilnahmesystems | 108 | ||
2. Wesen und Begründung der Täterschaft und Teilnahme | 109 | ||
V. Kritische Würdigung | 112 | ||
F. Zusammenfassung und Zwischenergebnis | 115 | ||
§ 3 Gesetzliche Grundlagen und Erscheinungsformen der Täterschaft im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens und dogmatische Entwicklung des Täterunrechts | 119 | ||
A. Allgemein | 119 | ||
B. Gesetzliche Grundlagen des Täterunrechts | 120 | ||
I. Grundlage des Täterunrechts gemäß § 25 dStGB und Art. 28 Abs. 1 sStGB | 120 | ||
II. Grundlage des Täterunrechts gemäß § 14 dStGB und Art. 31 sStGB | 122 | ||
III. Der schwerwiegende Strafunwert der Tatbestandsverwirklichung entweder mittels Tatherrschaft oder mittels Pflichtverletzung | 123 | ||
C. Der Strafunwert der phänotypischen Erscheinungsformen der Tatherrschaft und der Sonderpflichtverletzung als begründendes Kriterium der Täterschaftsformen bei den Herrschafts- bzw. Pflichtdelikten in Deutschland und Spanien | 124 | ||
I. Unmittelbare Täterschaft entweder wegen unmittelbarer Tatherrschaft oder wegen unmittelbarer Pflichtverletzung (§ 25 Abs. 1, 1. Alt. dStGB; Art. 28 Abs. 1, 1. Alt. sStGB) | 124 | ||
II. Mittäterschaft entweder infolge funktioneller Tatherrschaft (Arbeitsteilung) oder infolge gemeinsamer Pflichtverletzung (§ 25 Abs. 2 dStGB und Art. 28 Abs. 1, 2. Alt. sStGB) | 126 | ||
III. Mittelbare Täterschaft wegen der traditionellen Willensherrschaft des Vordermannes (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB und Art. 28 Abs. 1, 3. Alt. sStGB) | 131 | ||
IV. Mittelbare Täterschaft wegen Tatherrschaft kraft organisatorischen Machtapparats (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB; Art. 28 Abs. 1, 3. Alt. sStGB) | 135 | ||
V. Sonstige Mittäterschaftsformen | 137 | ||
1. Nebentäterschaft (Alleintäterschaft) | 138 | ||
2. Alternative Mittäterschaft | 139 | ||
3. Sukzessive Mittäterschaft | 140 | ||
4. Additive Mittäterschaft | 140 | ||
D. Kritische Würdigung | 141 | ||
E. Zwischenergebnis | 144 | ||
§ 4 Gesetzliche Grundlagen und Erscheinungsformen der Teilnahme im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens und dogmatische Entwicklung des Teilnehmerunrechts | 146 | ||
A. Gesetzliche Grundlagen des Teilnehmerunrechts | 146 | ||
I. Allgemeine Grundlage des Teilnehmerunrechts gem. §§ 26, 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2, 29 sStGB | 146 | ||
II. Besondere Grundlage des Teilnehmerunrechts gem. §§ 28, 29 dStGB und Art. 65 Abs. 1, 3 sStGB | 147 | ||
III. Grundlage des Teilnehmerunrechts gem. § 30 dStGB | 148 | ||
IV. Der geringere Strafunwert der Tatbestandsverwirklichung entweder wegen des Fehlens der Tatherrschaft oder wegen der Abwesenheit einer Sonderpflichtverletzung | 149 | ||
1. Theorie der autonomen Rechtsgutverletzung | 149 | ||
2. Theorie der materiellen Gerechtigkeit (Schuld- und Unrechtsteilnahme) | 151 | ||
3. Theorie der akzessorietätsorientierten Haupttatverursachung (Tätertatverursachung) | 152 | ||
4. Theorie der mittelbaren Verletzung der fremden Täterverhaltensnorm | 153 | ||
5. Theorie der unmittelbaren autonomen Teilnahmenormverletzung | 155 | ||
V. Zwischenergebnis | 158 | ||
B. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Teilnahme bei den Beteiligungssystemen Deutschlands und Spaniens | 159 | ||
I. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Anstiftung im deutschen Strafrechtssystem | 159 | ||
1. Strukturelemente: Anstiftung als vorsätzliche Veranlassung eines anderen zur Verwirklichung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Straftat (§ 26 dStGB) | 159 | ||
a) Begriff der Anstiftung | 159 | ||
b) Objektiver Tatbestand | 161 | ||
aa) Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat | 161 | ||
bb) Bestimmen zur Haupttat | 162 | ||
c) Subjektiver Tatbestand | 163 | ||
2. Dogmatische Erscheinungsformen der Anstiftung im deutschen Strafrechtssystem | 165 | ||
3. Sonstiges zur Anstiftung in Deutschland | 167 | ||
II. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Anstiftung im spanischen Strafrechtssystem | 168 | ||
1. Strukturelemente: Anstiftung als „Veranlassung“ eines anderen zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Straftat (Art. 28 Abs. 2a sStGB) | 168 | ||
a) Begriff der Anstiftung | 168 | ||
b) Objektiver Tatbestand | 169 | ||
aa) Vorliegen einer tatbestandmäßigen und rechtswidrigen Haupttat | 170 | ||
bb) Bestimmen zur Haupttat | 172 | ||
c) Subjektiver Tatbestand | 173 | ||
2. Dogmatische Erscheinungsformen der Anstiftung | 174 | ||
3. Sonstiges zur Anstiftung in Spanien | 174 | ||
III. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Beihilfe im deutschen Strafrechtssystem | 175 | ||
1. Strukturelemente: Beihilfe als vorsätzliche Hilfeleistung für einen anderen zur Verwirklichung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Straftat (§ 27 dStGB) | 175 | ||
a) Begriff der Beihilfe | 175 | ||
b) Objektiver Tatbestand | 178 | ||
aa) Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat | 178 | ||
bb) Beginn der Verwirklichung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat | 179 | ||
cc) Hilfeleistung zur Verwirklichung der Täterhaupttat | 179 | ||
c) Subjektiver Tatbestand | 180 | ||
aa) Vorsatz bezüglich der vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat | 181 | ||
bb) Vorsatz bezüglich der Förderung der vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat | 182 | ||
2. Dogmatische Erscheinungsformen der Beihilfe | 183 | ||
3. Sonstiges zur Beihilfe | 185 | ||
IV. Strukturelemente und Erscheinungsformen der Beihilfe im spanischen Strafrechtssystem | 187 | ||
1. Allgemein | 187 | ||
2. Gesetzliche Erscheinungsformen der Beihilfe | 187 | ||
a) „Erforderliche Beihilfe“ kraft maßgeblicher Mitwirkung an einer rechtswidrigen Tatbestandsherbeiführung (Art. 28 Abs. 2b StGB) | 187 | ||
b) „Bloße Beihilfe“ kraft maßgeblicher Mitwirkung an der rechtswidrigen Tatbestandsherbeiführung (Art. 29 StGB) | 189 | ||
3. Strukturelemente der „erforderlichen“ und „einfachen“ Beihilfe | 190 | ||
a) Objektiver Tatbestand | 190 | ||
aa) Hilfeleistung zur Verwirklichung der Haupttat | 190 | ||
bb) Vorliegen einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Haupttat | 191 | ||
cc) Versuchsbeginn der Haupttat | 192 | ||
b) Subjektiver Tatbestand | 192 | ||
4. Dogmatische Erscheinungsformen der „erforderlichen“ und „einfachen“ Beihilfe | 194 | ||
C. Zwischenergebnis | 195 | ||
2. Abschnitt: Täterschaft und Teilnahme bei Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen in den Strafrechtssystemen Deutschlands und Spaniens | 199 | ||
§ 5 Täterschaft und Teilnahme bei Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsprechung Deutschlands und Spaniens | 199 | ||
A. Mittelbare Täterschaft wegen Organisationsherrschaft aus Sicht des deutschen BGH | 199 | ||
I. Lieferantenbetrug-Fall (BGH, Urteil v. 11.12.1997–4StR 323/97) | 200 | ||
II. Tierarztpraxis-Fall (BGH, Urteil v. 3.7.2003–1 StR 453/02) | 202 | ||
III. Kapitalanlage-Fall (BGHSt 48, 331) | 203 | ||
IV. Kanzlei-Fall (BGH 5 StR 268/99) | 204 | ||
V. Weitere Fälle mittelbarer Täterschaft wegen Organisationsherrschaft | 205 | ||
B. Mittelbare Täterschaft wegen Organisationsherrschaft aus Sicht des spanischen TS | 205 | ||
C. Mittäterschaft wegen funktioneller Arbeitsteilung aus Sicht des deutschen BGH | 207 | ||
I. Lederspray-Fall (BGHSt 37, 106) | 207 | ||
II. Immobiliengesellschaft-Fall (BGH, Beschluss v. 2.11.2007 – 2 StR 384/07) | 209 | ||
III. Bremer Vulkan-Fall (BGHSt 49, 147) | 210 | ||
IV. Mannesmann-Fall (BGHSt 50, 331) | 213 | ||
V. Weitere Fälle der Mittäterschaft | 214 | ||
D. Mittäterschaft wegen funktioneller Arbeitsteilung aus Sicht des spanischen TS | 215 | ||
I. Colza-Fall (STS 3654/1992 v. 23.04.1992) | 215 | ||
II. ANESVAD-Fall (STS 1825/2013 v. 11.04.2013) | 216 | ||
III. Faktischer Geschäftsführer-Fall (STS 279/2019 v. 07.02.2019) | 216 | ||
IV. Steuerhinterziehungs-Fälle | 217 | ||
E. Anwendung der „Erforderlichen Beihilfe“ in Spanien bei vorsätzlicher Handlung des nichtqualifizierten Vordermannes | 218 | ||
F. Kritische Würdigung | 221 | ||
G. Zwischenergebnis | 230 | ||
§ 6 Ansichten der jeweiligen Strafrechtslehre zu Täterschaft und Teilnahme in vertikalen Unternehmensstrukturen | 232 | ||
A. Unmittelbare Täterschaft | 233 | ||
B. Klassische mittelbare Täterschaft bei unverantwortlich handelndem Vordermann (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB, Art. 28 Satz 1, 3. Alt. sStGB) | 234 | ||
I. Mittelbare Täterschaft des Unternehmensleiters kraft Herrschaft über den Irrtum oder Unkenntnis des handelnden Vordermannes | 234 | ||
II. Mittelbare Täterschaft des Unternehmensleiters kraft Nötigung des ausführenden Untergebenen | 236 | ||
III. Kritische Würdigung | 237 | ||
C. Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft bei verantwortlich handelndem Vordermann (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. dStGB und Art. 28 Satz 1, 3. Alt. sStGB) | 237 | ||
I. Dogmatische Grundlagen: Verwandtschaft zwischen kriminellen Organisationsstrukturen in Wirtschaftsunternehmen und organisatorischen Machtapparaten | 239 | ||
1. Vertikale Struktur der Wirtschaftsunternehmen | 239 | ||
2. Privilegierte Stellung der Unternehmensleiter in der Organisationsstruktur der Wirtschaftsunternehmen | 240 | ||
3. Fungibilität des handelnden Vordermannes | 241 | ||
4. Freie Handlung des handelnden Vordermannes | 242 | ||
II. Kriminalpolitische Grundlagen | 243 | ||
1. Zerstörerische Rechtsgelöstheit der Wirtschaftsunternehmen | 243 | ||
2. Kriminalpolitischer Zweck des Strafrechts gegenüber krimineller Organisation der Wirtschaftsunternehmen | 244 | ||
III. Kritische Würdigung | 245 | ||
D. Entwicklung weiterer strafrechtlicher Beteiligungsformen bei vollverantwortlich handelndem Vordermann | 255 | ||
I. Mittäterschaft statt Organisationsherrschaft | 255 | ||
II. Mittäterschaft und sukzessive Mittäterschaft des Hinter- bzw. Vordermannes (Deutschland) | 259 | ||
III. Anstiftung und unmittelbare Täterschaft des Hinter- bzw. Vordermannes (Deutschland und Spanien) | 259 | ||
IV. Unmittelbare Täterschaft und „erforderliche Beihilfe“ des Hinter- bzw. Vordermannes (in Spanien) | 260 | ||
V. Kritische Würdigung | 261 | ||
E. Zusammenfassung und Zwischenergebnis | 263 | ||
§ 7 Ansichten der jeweiligen Strafrechtslehre zu Täterschaft und Teilnahme in horizontalen Organisationsstrukturen | 266 | ||
A. Begründung der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 dStGB und Art. 28 Satz 1, 2. Alt. sStGB) | 266 | ||
I. Dogmatische Begründung der Mittäterschaft | 267 | ||
1. Begründung der Mittäterschaft ausgehend von der Kausalverbrechenslehre | 267 | ||
a) Dogmatische Begründung der Mittäterschaft nach der „conditio sine qua non-Formel“ | 267 | ||
aa) Kumulative Mittäterschaft | 269 | ||
bb) Alternative Mittäterschaft | 270 | ||
cc) Additive Mittäterschaft | 271 | ||
b) Dogmatische Begründung der Mittäterschaft nach der „gesetzmäßigen Bedingungstheorie“ | 272 | ||
c) Kritische Würdigung | 274 | ||
2. Begründung der ontologisch-normativen Mittäterschaft aus Sicht der Tatherrschaftslehre | 278 | ||
a) Materielle Bestandteile | 278 | ||
aa) Gemeinsamer Tatentschluss der Beteiligten zur mittäterschaftlichen Kollektiventscheidung | 279 | ||
bb) Funktionelle Arbeitsteilung | 280 | ||
cc) Wesentlicher Beitrag zur Tatbestandsherbeiführung | 280 | ||
b) Normative Bestandteile | 281 | ||
c) Kritische Würdigung | 283 | ||
3. Begründung der normativen Mittäterschaft nach dem Gedanken der normativen Täterschaftslehre | 285 | ||
a) Mittäterschaft als gemeinsame Pflichtverletzung | 285 | ||
b) Kritische Würdigung | 287 | ||
II. Kriminalpolitische Standpunkte | 287 | ||
1. Erreichung präventiver kriminalpolitischer Zwecke | 288 | ||
2. Erreichung einer verhältnismäßigen Strafhaftung von Führungskräften und Außenstehenden | 288 | ||
3. Erreichung strafprozessualer kriminalpolitischer Zwecke | 289 | ||
4. Kritische Würdigung | 289 | ||
B. Anwendung weiterer Beteiligungsformen in Ausnahmefällen | 290 | ||
I. Mittäterschaftliche Anstiftung | 290 | ||
II. Beihilfeformen | 291 | ||
1. „Erforderliche Beihilfe“ (Art. 28 Satz 2.b sStGB) | 291 | ||
2. Einfache Beihilfe (§ 27 dStGB und Art. 29 sStGB) | 292 | ||
C. Zusammenfassung und Zwischenergebnis | 292 | ||
3. Abschnitt: Entwicklung eines alternativen Verständnisses von Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen, ausgehend von der in beiden Ländern vertretenen Pflichtdeliktslehre | 295 | ||
§ 8 Die Unterscheidung zwischen „allgemeinen Pflichtdelikten“ (Herrschafts- oder Organisationsdelikten) und „Sonderpflichtdelikten“ (Pflichtdelikten) als geeigneter Ausgangpunkt für die theoretische Begründung der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen in Deutschland und Spanien | 295 | ||
A. Natur und theoretische Grundlagen des Strafunrechts bei den negativen „Allgemeinpflichtdelikten“ (Herrschafts- oder Organisationsdelikte) | 296 | ||
I. Der liberale Staat als bloßer Beschützer der individuellen Freiheitssphäre und des privaten Vermögens | 296 | ||
II. Die Person als Trägerin negativer Pflichten | 298 | ||
III. Der negative Rechtsbegriff aus Sicht der zum liberalen Rechtsstaatsverständnis gehörenden Rechtsphilosophie als Quelle der allgemeinen negativen Pflichten | 301 | ||
IV. Das Recht als System allgemeiner negativer Pflichten | 303 | ||
V. Übertragung des negativen Rechtsverständnisses auf das Strafrecht: Der strafrechtliche Unrechtsbegriff als Verletzung der fundamentalen „allgemeinen negativen Pflichten“ der liberalen Gesellschaft | 305 | ||
B. Natur und theoretische Grundlagen des Strafunrechts bei den „positiven Sonderpflichtdelikten“ (Pflichtdelikte oder Delikte wegen institutioneller Zuständigkeit) | 306 | ||
I. Der soziale Verfassungsstaat als Schöpfer der positiven Bedingungen zur Verwirklichung der Grundrechte | 306 | ||
II. Die Person als Trägerin negativer und positiver Pflichten | 308 | ||
III. Der positive Rechtsbegriff aus Sicht der im sozialen Rechtsstaatsverständnis entstandenen Rechtsphilosophie | 311 | ||
IV. Das Recht als System negativer allgemeiner Pflichten und positiver Sonderpflichten | 315 | ||
V. Übertragung des positiven Rechtsverständnisses auf das Strafrecht: Der strafrechtliche Unrechtsbegriff als Verstoß gegen die zur modernen Gesellschaft gehörenden „allgemeinen negativen Pflichten“ und „positiven Sonderpflichten“ | 317 | ||
C. Zwischenergebnis | 319 | ||
§ 9 Verfassungs- und strafrechtliche Begründung des Täter- und Teilnehmerunrechts in den Strafrechtssystemen Deutschlands und Spaniens | 320 | ||
A. Verfassungsrechtliche Begründung des Täter- und Teilnehmerunrechts in den Rechtssystemen Deutschlands und Spaniens | 321 | ||
I. Die Menschenwürde als Grundlage und Zweck des Aufbaus des deutschen und spanischen Strafrechts- und Beteiligungssystems (Art. 1 Abs. 1 dGG und Art. 10 Abs. 1 sConst.) | 321 | ||
II. Der „Verantwortungsgrundsatz für das eigene Strafunrecht“ als Zentralelement für die Begründung und Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Deutschland und Spanien (Art. 1 Abs. 1 dGG und Art. 10 Abs. 1 sConst.) | 322 | ||
III. Der „Verantwortungsgrundsatz für das eigene Strafunrecht“ als Zentralelement für die Begründung und Abgrenzung des Täter- und Teilnehmerunrechts bei den Allgemein- und Sonderpflichtdelikten | 324 | ||
B. Strafrechtliche Begründung des Täter- und Teilnehmerunrechts im Rechtssystem Deutschlands und Spaniens | 325 | ||
I. Strafrechtliche Begründung des Täterunrechts | 325 | ||
1. Erste Grundlage: Die Verletzung der in § 25 dStGB und Art. 28 Satz 1 sStGB geregelten „negativen Allgemeinpflichten“ und „positiven Sonderpflichten“ als Grundlage des Täterunrechts bei „Allgemein- bzw. „Sonderpflichtdelikten“ | 326 | ||
2. Zweite Grundlage: Die Verletzung der in § 14 dStGB und Art. 31, 31bis sStGB geregelten „positiven Sonderpflichten“ als Grundlage des Täterunrechts bei den „Sonderpflichtdelikten“ | 329 | ||
II. Erscheinungsform der Täterschaft, die sich aus der unmittelbaren Verletzung der den in §§ 25, 14 dStGB und den in Art. 28 Abs. 1, 31, „31 bis“ sStGB geregelten Pflichten herleitet | 330 | ||
III. Strafrechtliche Begründung des Teilnehmerunrechts | 332 | ||
1. Erste Grundlage: Die Übertretung der in den §§ 26, 27 dStGB und in den Art. 28 Satz 2, 29 sStGB geregelten „Allgemeinpflichten“ als Grundlage des Teilnehmerunrechts an den „negativen Allgemeinpflichtdelikten“ und „positiven Sonderpflichtdelikten“ | 333 | ||
2. Zweite Grundlage: Die Übertretung der in § 28 Abs. 1 dStGB und Art. 65 Abs. 3 sStGB geregelten „Pflichten“ als Grundlage des Teilnehmerunrechts eines „positiven Sonderpflichtdelikts“ | 337 | ||
IV. Erscheinungsformen der Teilnahme, die sich aus der unmittelbaren Verletzung der in den §§ 26, 27 dStGB und in den Art. 28 Satz 2, 29 sStGB verankerten Pflichten ergeben | 338 | ||
1. Anstiftung (§ 26 dStGB, Art. 28 Abs. 2a sStGB) | 338 | ||
2. Beihilfe (§ 27 dStGB, Art. 29 sStGB) | 339 | ||
3. „Erforderliche“ Beihilfe (Art. 28 Abs. 2b sStGB) | 339 | ||
C. Materielle Strafbarkeitserfordernisse der Täterschaft und Teilnahme | 340 | ||
I. Materielle Strafbarkeitserfordernisse der Täterschaft | 340 | ||
II. Materielle Strafbarkeitserfordernisse der Teilnahme | 341 | ||
1. Objektive Strafbarkeitserfordernisse der Teilnahme | 342 | ||
a) Vorliegen einer tatbestandsmäßig-rechtswidrigen Straftat des Täters | 342 | ||
b) Versuchsbeginn der Straftat des Täters | 344 | ||
2. Subjektive Strafbarkeitserfordernisse der Teilnahme | 345 | ||
D. Stelle und Betrachtung von „Tatherrschaft“ und „Rechtsgutsverletzung“ in der Struktur der hier vertretenen Verbrechenslehre | 347 | ||
I. Die „Tatherrschaft“ als Grundelement des allgemeinen rechtlichen Verhaltensbegriffs | 347 | ||
II. Das „Quantum“ des Beitrags (der Tatherrschaft) als wesentliches Element der Strafzumessung | 349 | ||
1. Bewertung des Quantums der Tatherrschaft bei den Allgemeinpflichtdelikten | 349 | ||
2. Bewertung des Quantums der Tatherrschaft bei den Sonderpflichtdelikten | 350 | ||
III. Die materielle Rechtsgutsverletzung und die Rechtsgutsgefährdung als maßgeblicher Bestandteil der Strafschärfung bzw. Strafmilderung | 352 | ||
E. Zwischenergebnis | 353 | ||
§ 10 Spezifische Begründungs-, Auslegungs- und Bestimmungselemente der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen | 355 | ||
A. Hauptpflichtspezifische Begründungselemente | 355 | ||
I. Verletzung der unmittelbar in § 14 dStGB und in Art. 31 sStGB festgelegten negativen Allgemein- und positiven Sonderpflichten | 355 | ||
II. Verletzung der in § 13 dStGB und in Art. 11 sStGB geregelten Garantenpflichten | 363 | ||
III. Verletzung der in §§ 9, 30, 130 OWiG und in Art. 31bisff. sStGB geregelten negativen Allgemein- und positiven Sonderpflichten | 365 | ||
B. Spezifische ergänzende Begründungselemente | 373 | ||
I. Spezifische ergänzende Begründungselemente, die im jeweiligen GmbHG Deutschlands und Spaniens geregelt sind | 374 | ||
1. Zuständigkeit der GmbH-Gesellschafter für die Pflichterfüllung und Pflichtverletzung | 374 | ||
2. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung bei Geschäftsführern | 376 | ||
3. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung des Aufsichtsrats einer GmbH | 378 | ||
II. Spezifische ergänzende Begründungselemente, die in den Rechtsordnungen Deutschlands und Spaniens geregelt sind | 379 | ||
1. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung von Aktionären | 379 | ||
2. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung von Aufsichtsratsmitgliedern | 380 | ||
3. Pflichtzuständigkeit und Pflichtverletzung von Vorstandsmitgliedern | 381 | ||
III. Strafrechtliche Bedeutung des Verstoßes gegen die im Gesellschaftsrecht und anderen Gesetzen enthaltenen Rechtspflichten | 383 | ||
C. Spezifische normative Bestimmungselemente der Pflichtverletzung | 384 | ||
I. Anwendung normativer Kriterien der objektiven Zurechnung zur Bestimmung des unerlaubten strafrechtlichen Risikos | 384 | ||
1. Erlaubter Vertrauensgrundsatz | 385 | ||
2. Regressverbot | 388 | ||
3. Zurechnung zu dem Zuständigkeitsbereich des Opfers | 389 | ||
II. Anwendung normativer Kriterien der subjektiven Zurechnung | 390 | ||
D. Zwischenergebnis | 391 | ||
4. Abschnitt: Erscheinungsformen der Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen innerhalb des normativen Verständnisses des Delikts als Pflichtverletzung | 394 | ||
§ 11 Täterschaft und Teilnahme bei Allgemeinpflichtdelikten | 394 | ||
A. Allgemein | 394 | ||
B. Täterschaftsformen | 395 | ||
I. Einführung | 395 | ||
II. Konkrete phänotypische Täterschaftsformen | 398 | ||
1. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern wegen eigenhändiger Verletzung der unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten | 398 | ||
2. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung der ontologisch gemeinschaftlich von mehreren Unternehmensleitern ausgeführten unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten | 402 | ||
3. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung ontologisch mit Mitherrschaft von Unternehmensleitungsmitgliedern und Nichtverpflichteten auszuführenden unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten | 406 | ||
4. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern und Untergebenen aufgrund der Verletzung unternehmerischer negativer Allgemeinpflichten, die ontologisch durch individuelle und unabhängige Herrschaft von Geschäftsführern und Untergebenen ausgeführt werden | 415 | ||
5. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung unternehmerischer negativer Allgemeinpflichten, die ontologisch durch die Ausnutzung eines vorsatzlos handelnden Vordermanns ausgeführt werden | 420 | ||
6. Unmittelbare Einzeltäterschaft von Unternehmensleitern kraft Verletzung negativer Allgemeinpflichten mit ausschließlicher Herrschaft der vorsätzlich handelnden Untergebenen | 425 | ||
7. Einzeltäterschaft wegen Verletzung der unternehmerischen negativen Allgemeinpflichten, welche ausschließlich durch die Untergebenen vorsätzlich und mit Herrschaft verwirklicht werden | 428 | ||
C. Teilnahmeformen | 431 | ||
I. Anstiftung | 432 | ||
II. Beihilfe | 440 | ||
1. Beihilfe von unternehmensbezogenen Personen wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 29 sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten ohne Tatherrschaft über die Deliktsausführung | 441 | ||
2. Beihilfe von Außenstehenden wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten mit wesentlichem ontologischen Beitrag zur Deliktsverwirklichung | 443 | ||
3. Beihilfe von Außenstehenden wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten mit ontologischer Tatherrschaft über die Deliktsverwirklichung | 444 | ||
4. Beihilfe der Mitarbeiter wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB normierten negativen Allgemeinpflichten durch neutrale oder berufsbezogene Handlungen | 446 | ||
5. Beihilfe von Unternehmensleitern wegen der Verletzung ihrer in § 27 dStGB und Art. 28 Abs. 2b sStGB enthaltenen negativen Allgemeinpflichten, die ontologisch durch aktives Tun verwirklicht werden | 450 | ||
D. Zwischenergebnis | 452 | ||
§ 12 Täterschaft und Teilnahme bei unternehmerischen Sonderpflichtdelikten | 455 | ||
A. Allgemein | 455 | ||
B. Täterschaftsformen | 456 | ||
I. Einführung | 456 | ||
II. Phänotypische Täterschaftsformen | 459 | ||
1. Unmittelbare und parallele Einzeltäterschaften der Unternehmensleitungsmitglieder aufgrund der parallelen Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten durch ein aktives Tun | 459 | ||
2. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung aufgrund ihrer gemeinsamen arbeitsteiligen Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten | 461 | ||
3. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer ontologisch mit Mittatherrschaft von ihnen und Nichtverpflichteten ausgeführten positiven Sonderpflichten | 463 | ||
4. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten durch Anstiftung bei Tatherrschaft der Untergebenen | 467 | ||
5. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten durch Unterlassung und Herrschaft des Außenstehenden über die Begehung | 470 | ||
6. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften der Mitglieder der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer positiven Sonderpflichten, welche ontologisch durch die Benutzung eines nichtqualifizierten vorsatzlos handelnden Vordermannes verwirklicht werden | 474 | ||
7. Unmittelbare parallele Einzeltäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer ontologisch durch die Instrumentalisierung eines qualifizierten vorsatzlosen Werkzeugs verwirklichten positiven Sonderpflichten | 477 | ||
8. Unmittelbare parallele Alleintäterschaften von Mitgliedern der Unternehmensleitung kraft Verletzung ihrer ontologisch mittels des Einsatzes eines qualifikationslosen dolosen Werkzeugs verwirklichten positiven Sonderpflichten | 479 | ||
9. Scheinbar problematische Formen unmittelbarer Täterschaft von Unternehmensleitern bei von der Mehrheit der Unternehmensleitungsmitglieder getroffenen vorsätzlichen Kollegialentscheidungen | 482 | ||
C. Teilnahme an den unternehmerischen Sonderpflichtdelikten | 488 | ||
I. Einführung | 488 | ||
II. Phänotypische Erscheinungsformen der Teilnahme an den unternehmerischen Sonderpflichtdelikten | 490 | ||
1. Haftung des Extraneus als Anstifter | 490 | ||
a) Klassische Anstiftungsform ohne Tatherrschaft | 491 | ||
b) Besondere und „scheinbare“ Anstiftungsformen | 494 | ||
aa) Scheinbare Anstiftung durch den Extraneus aufgrund seiner Beteiligung an der Verwirklichung eines vorsatzlosen Sonderpflichtdelikts | 495 | ||
bb) Scheinbare Anstiftung des Extraneus aufgrund seiner Beteiligung an der Verwirklichung eines gerechtfertigten Sonderstrafunrechts | 499 | ||
cc) Anstiftung des Extraneus aufgrund seiner Beteiligung an einem Sonderpflichtunrecht, bei dessen Verwirklichung ein Schuldausschließungs- oder Entschuldigungsgrund vorlag | 504 | ||
2. Haftung des Extraneus als Gehilfe | 506 | ||
a) Klassische Beihilfeform des „bloßen“ Hilfeleistens ohne Tatherrschaft | 508 | ||
b) Besondere Beihilfeformen | 510 | ||
aa) Beihilfe des Außenstehenden kraft seines Beitrags zur Verletzung positiver Sonderpflichten, die ontologisch mit Mitherrschaft von ihm und sonderpflichtigen Unternehmensleitern durchgeführt werden | 510 | ||
bb) Beihilfe des Extraneus kraft seiner Beteiligung an der Verletzung einer positiven Sonderunternehmenspflicht, die mit ausschließlicher Tatherrschaft von ihm und Hilfeleistung des Unternehmenssonderpflichtträgers verwirklicht wird | 514 | ||
cc) Beihilfe des Extraneus wegen seiner Beteiligung an der Verletzung einer positiven Sonderunternehmenspflicht, die mit seiner ausschließlichen Tatherrschaft und durch Bestimmen des Unternehmenssonderpflichtträgers verwirklicht wird | 516 | ||
dd) Beihilfe des Extraneus kraft seiner Beteiligung an der Verletzung der ontologisch mit ausschließlicher und ausschließender Herrschaft des Außenstehenden verwirklichten positiven besonderen Unternehmenspflicht | 518 | ||
ee) Scheinbare Beihilfe des Extraneus wegen seiner unvorsätzlichen Beteiligung an der Verletzung positiver Sonderunternehmenspflichten | 520 | ||
ff) Beihilfe des Extraneus wegen seiner tatbestandlichen – aber „scheinbar gerechtfertigten“ – Beteiligung an der vorsätzlichen und rechtswidrigen Verletzung der positiven Sonderunternehmenspflicht eines Unternehmensleitungsmitglieds | 522 | ||
D. Zwischenergebnis | 523 | ||
Schlussfolgerungen | 527 | ||
Literaturverzeichnis | 543 | ||
Stichwortverzeichnis | 604 |