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Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand

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Schaum, M. (2023). Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58805-3
Schaum, Matthias. Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58805-3
Schaum, M (2023): Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58805-3

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Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand

Schaum, Matthias

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 291

(2023)

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About The Author

Matthias Schaum studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach Ablegung der Ersten juristischen Prüfung im Jahr 2013 absolvierte er im Anschluss das Referendariat am Landgericht Freiburg und schloss dieses 2015 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg tätig. 2022 wurde er von der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert. Seit 2022 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Abstract

Das Recht auf Verteidigerbeistand ist eines der zentralen Beschuldigtenrechte. Damit auch mittellose Beschuldigte Verteidigerbeistand in Anspruch nehmen können, garantieren die Europäische Menschenrechtskonvention, die Grundrechtecharta und das Grundgesetz dem mittellosen Beschuldigten ein Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. In Deutschland wird das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand einfachgesetzlich durch das Institut der notwendigen Verteidigung gewährt, welches im Jahr 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 (sog. Prozesskostenhilfe-Richtlinie) grundlegend reformiert wurde. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand den EMRK-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Da dies nicht durchgehend der Fall ist, wird sodann rechtsvergleichend die Rechtslage in Österreich dargestellt und untersucht, ob das österreichische Modell des Verfahrenshilfeverteidigers als Lösungsansatz dienen kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 21
Erstes Kapitel: Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach der Europäischen Menschenrechtskonvention 26
A. Die Bedeutung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand und dessen Stellung im Gesamtrecht auf ein faires Verfahren 26
B. Der Anwendungsbereich des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand 28
I. Der persönliche Anwendungsbereich 29
II. Der sachliche Anwendungsbereich 29
1. Die Einordnung der Vorschrift im nationalen Recht 30
2. Die Natur des Vergehens 30
3. Die Art und Schwere der angedrohten Sanktion 31
III. Der zeitliche Anwendungsbereich 32
C. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand 33
I. Die Mittellosigkeit des Beschuldigten 34
II. Das Interesse der Rechtspflege 37
1. Die Schwere des Tatvorwurfs und die Höhe der drohenden Strafe 38
2. Die Komplexität des Falles 39
3. Die persönliche Situation des Beschuldigten 41
D. Die Unentgeltlichkeit des Verteidigerbeistands 42
E. Die Möglichkeit auf das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand zu verzichten 44
F. Der Zeitpunkt der Verteidigerbestellung 46
I. Die Gewährung von unentgeltlichem Verteidigerbeistand im Ermittlungsverfahren 47
II. Die Beschränkbarkeit des Zugangs zu unentgeltlichem Verteidigerbeistand 49
G. Die Auswahl und Bestellung des Verteidigers 52
H. Die Dauer der Verteidigerbestellung 54
I. Die Auswechslung des Verteidigers 55
J. Die Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand 58
K. Die Vergütung des Verteidigers 59
L. Gesamtergebnis des ersten Kapitels 62
Zweites Kapitel: Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach dem Recht der Europäischen Union 65
A. Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach der Grundrechtecharta 65
I. Der Anwendungsbereich der Grundrechtecharta 65
1. Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechtecharta 66
a) Das Recht der Union 66
b) Die Durchführung des Rechts der Union 66
2. Die Anwendbarkeit der Grundrechtecharta im nationalen Strafverfahren 71
II. Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand gemäß Art. 48 Abs. 2 GRC 74
III. Das Recht auf Prozesskostenhilfe gemäß Art. 47 Abs. 3 GRC 76
1. Der Anwendungsbereich der Prozesskostenhilfe 76
a) Der persönliche Anwendungsbereich 76
b) Der sachliche Anwendungsbereich 76
c) Der zeitliche Anwendungsbereich 77
2. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe 77
a) Die Mittellosigkeit des Beschuldigten 77
b) Die Erforderlichkeit der Prozesskostenhilfe für die Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zu den Gerichten 78
3. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe 79
IV. Das Verhältnis des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand gemäß Art. 48 Abs. 2 GRC zum Recht auf Prozesskostenhilfe gemäß Art. 47 Abs. 3 GRC 82
B. Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach der Prozesskostenhilfe-Richtlinie 82
I. Der Anwendungsbereich der Prozesskostenhilfe-Richtlinie 85
1. Der persönliche Anwendungsbereich 85
2. Der sachliche Anwendungsbereich 86
3. Der zeitliche Anwendungsbereich 87
4. Der situative Anwendungsbereich 89
a) Das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand nach Maßgabe der Rechtsbeistand-Richtlinie 89
aa) Der Anwendungsbereich der Rechtsbeistand-Richtlinie 89
bb) Die Voraussetzungen für einen Zugang zu einem Rechtsbeistand gemäß Art. 3 der Rechtsbeistand-Richtlinie 90
b) Das Vorliegen einer Situation des Art. 2 Abs. 1 lit. a–c der Prozesskostenhilfe-Richtlinie 94
aa) Der Entzug der Freiheit 95
bb) Die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand ist nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht zwingend erforderlich 96
cc) Bei Ermittlungs- und Beweiserhebungshandlungen ist die Anwesenheit des Verdächtigen oder der Beschuldigten Person vorgeschrieben oder zulässig 97
II. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe-Richtlinie 97
1. Die Mittellosigkeit des Verdächtigen oder der beschuldigten Person 98
2. Das Interesse der Rechtspflege 99
III. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe 100
IV. Der Zeitpunkt der Verteidigerbestellung 101
V. Die Auswahl und Bestellung des Verteidigers 102
VI. Die Qualität des Systems der Prozesskostenhilfe und der mit der Prozesskostenhilfe verbundenen Dienstleistungen 104
1. Die Qualität des Systems der Prozesskostenhilfe 105
2. Die Qualität der mit der Prozesskostenhilfe verbundenen Dienstleistungen 106
VII. Die Auswechslung des Verteidigers 107
VIII. Das Zurverfügungstehen eines wirksamen Rechtsbehelfs 108
IX. Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Schutzbedürftigen Personen 109
X. Die Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über das Recht auf Prozesskostenhilfe 110
XI. Die Vergütung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätigen Verteidigers 111
C. Gesamtergebnis des zweiten Kapitels 112
Drittes Kapitel: Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand in Deutschland 117
A. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand 117
I. Die Herleitung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG 118
II. Die Herleitung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand aus dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG 119
III. Stellungnahme 121
B. Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand 123
I. Das Institut der notwendigen Verteidigung 123
1. Die grundsätzliche Vereinbarkeit des Modells der notwendigen Verteidigung mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Grundrechtecharta und der Prozesskostenhilfe-Richtlinie 125
2. Die Fälle notwendiger Verteidigung 126
a) Der Katalog des § 140 Abs. 1 StPO 127
aa) § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO 127
bb) § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO 129
cc) § 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO 129
dd) § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO 130
ee) § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO 131
ff) § 140 Abs. 1 Nr. 6 StPO 132
gg) § 140 Abs. 1 Nr. 7 StPO 133
hh) § 140 Abs. 1 Nr. 8 StPO 133
ii) § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO 134
jj) § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO 134
kk) § 140 Abs. 1 Nr. 11 StPO 136
b) Die Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO 136
aa) Die Schwere der Tat 137
bb) Die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge 138
cc) Die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage 140
dd) Die Unfähigkeit des Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen 142
c) Die sonstigen Fälle notwendiger Verteidigung 143
aa) § 138c Abs. 3 S. 4 StPO 143
bb) § 231a Abs. 4 StPO 144
cc) § 364a StPO 145
dd) § 364b StPO 147
ee) § 408b StPO 148
ff) § 418 Abs. 4 StPO 150
d) Zwischenergebnis 151
3. Der Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung 151
a) § 141 Abs. 1 StPO 152
b) § 141 Abs. 2 StPO 154
aa) § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO 155
bb) § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO 156
cc) § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO 157
dd) § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 StPO 159
c) § 141a StPO 160
d) Zwischenergebnis 163
4. Die Auswahl und Bestellung des Pflichtverteidigers 163
a) Das Verfahren der Pflichtverteidigerbestellung 163
aa) Das Verfahren der Pflichtverteidigerbestellung bei einem Antrag des Beschuldigten 164
bb) Das Verfahren der Pflichtverteidigerbestellung bei einer amtswegigen Bestellung 164
b) Die Zuständigkeit für die Pflichtverteidigerbestellung 165
aa) Die Bestellung durch ein Gericht 165
bb) Die Bestellung durch die Staatsanwaltschaft 166
c) Die Auswahl des Pflichtverteidigers 167
aa) Die Auswahl des Pflichtverteidigers durch den Beschuldigten 167
bb) Die Auswahl des Pflichtverteidigers durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft 170
d) Zwischenergebnis 175
5. Die Dauer und Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung 176
a) Die Dauer der Pflichtverteidigerbestellung 176
b) Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung 176
c) Zwischenergebnis 179
6. Die Auswechslung des Pflichtverteidigers 179
a) Die Auswechslung des Pflichtverteidigers durch einen Wahlverteidiger 179
b) Die Auswechslung des Pflichtverteidigers durch einen anderen Pflichtverteidiger 180
aa) § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO 181
bb) § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO 184
cc) § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO 185
dd) § 143a Abs. 3 StPO 187
c) Zwischenergebnis 188
7. Das Zurverfügungstehen eines wirksamen Rechtsbehelfs 189
8. Die Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über das Recht auf einen Pflichtverteidiger 190
9. Die finanziellen Aspekte der Pflichtverteidigung 194
a) Die Kostentragung im Rahmen der Pflichtverteidigung 194
b) Die Vergütung des Pflichtverteidigers 196
II. Der Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz 198
1. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Beratungshilfe 199
2. Der Umfang des Anspruchs auf Beratungshilfe 201
3. Die finanziellen Aspekte der Beratungshilfe 202
4. Zwischenergebnis 202
C. Gesamtergebnis des dritten Kapitels 203
Viertes Kapitel: Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand in Österreich 206
A. Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand 206
I. Das Institut der Verfahrenshilfe 206
1. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verfahrenshilfe 207
a) Die Mittellosigkeit des Beschuldigten 207
b) Das Interesse der Rechtspflege 208
aa) § 61 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 öStPO 209
(1) § 61 Abs. 1 Nr. 1 öStPO 209
(2) § 61 Abs. 1 Nr. 2 öStPO 210
(3) § 61 Abs. 1 Nr. 3 öStPO 210
(4) § 61 Abs. 1 Nr. 4 öStPO 211
(5) § 61 Abs. 1 Nr. 5 öStPO 211
(6) § 61 Abs. 1 Nr. 5a öStPO 211
(7) § 61 Abs. 1 Nr. 6 öStPO 211
(8) § 61 Abs. 1 Nr. 7 öStPO 212
bb) § 61 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 öStPO 212
cc) § 61 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 öStPO 213
dd) § 61 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 öStPO 213
ee) Zwischenergebnis 214
c) Das grundsätzliche Antragserfordernis und die ausnahmsweise Beigebung von Amts wegen 214
d) Zwischenergebnis 215
2. Der Zeitpunkt der Beigebung und Bestellung des Verfahrenshilfeverteidigers 215
3. Die Beigebung und Bestellung des Verfahrenshilfeverteidigers 216
a) Das Beigebungsverfahren 216
b) Das Bestellungsverfahren 217
aa) Die Bestellung des Verfahrenshilfeverteidigers durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer 218
bb) Die Bestellung eines Dringlichkeitsverteidigers 223
c) Zwischenergebnis 225
4. Die Dauer und Aufhebung der Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers 225
5. Die Auswechslung des Verfahrenshilfeverteidigers 226
a) Die Auswechslung des Verfahrenshilfeverteidigers durch einen vom Beschuldigten selbst gewählten Verteidiger 227
b) Die Auswechslung des Verfahrenshilfeverteidigers durch einen anderen Verfahrenshilfeverteidiger 227
6. Das Zurverfügungstehen eines wirksamen Rechtsbehelfs 228
7. Die Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über das Recht auf Verfahrenshilfe 229
8. Die finanziellen Aspekte der Verfahrenshilfe 231
a) Die Kostentragung im Rahmen der Verfahrenshilfe 231
b) Die Vergütung des Verfahrenshilfeverteidigers 232
II. Das Institut des Verteidigers in Bereitschaft 233
1. Die Ausgestaltung des Instituts des Verteidigers in Bereitschaft 234
2. Die finanziellen Aspekte des Instituts des Verteidigers in Bereitschaft 237
3. Zwischenergebnis 240
B. Gesamtergebnis des vierten Kapitels 241
Fünftes Kapitel: Die verschiedenen Lösungsansätze für eine Reform der einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand 245
A. Die Möglichkeit einer punktuellen Reform der Vorschriften der notwendigen Verteidigung 245
B. Die Einführung einer Pflichtrechtsschutzversicherung 248
C. Die generelle Übernahme der Verteidigungskosten durch die Staatskasse 249
D. Die Einführung eines Prozesskostenhilfesystems nach dem Vorbild der Zivilprozessordnung 250
E. Die Einführung einer begrenzten, subsidiären Staatshaftung für das Wahlverteidigerhonorar 253
F. Die Einführung des Instituts der Verfahrenshilfe 255
G. Die Einführung des Instituts der Verfahrenshilfe in Kombination mit einem Prozesskostenhilfesystem nach dem Vorbild der Zivilprozessordnung 261
H. Eigener Reformvorschlag 264
Literaturverzeichnis 272
Stichwortverzeichnis 295