Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre
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Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre
Die Bedeutung menschlicher Wertvorstellungen für die Interpretation des nationalen und europäischen Verfassungsrechts
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 307
(2023)
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About The Author
Richard Luther studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der University of Hull im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Nach dem Studium arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht von Herrn Prof. Dr. Heiko Sauer an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Derzeit lebt und arbeitet er in Köln.Abstract
In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich: Sie sind der Fixpunkt der Rechtsableitung, der auf einem rechtstypischen Gestaltungsanspruch bestehen muss. Gleichzeitig kann es gerade für Verfassungen nicht dahinstehen, ob ihre Vorgaben für ›angemessen‹, ›gut‹ oder ›richtig‹ gehalten werden. Verfassungsrechtliche Erwartungen werden nicht durch eine weitere Instanz des positiven Rechts abgesichert.Wie auf den damit verbundenen Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus rechtlicher Sicht reagiert werden sollte, was hieraus für die Rechtsauslegung folgt und wo deren Grenzen liegen, soll hier theoretisch erschlossen werden. Dabei lassen sich die aus einer (Theorie-)Verbindung von Hans Kelsen und Rudolf Smend entstandenen Erkenntnisse auch auf das Recht der Europäischen Union übertragen: Ein angemessenes Verständnis unionaler Verfassungsvorgaben kann nicht entwickelt werden, ohne ihre Abhängigkeit von der sozialen Lebenswelt in den Blick zu nehmen.»Reflections on a Positivist Theory of Integration. The Importance of Human Values for the Interpretation of National and European Constitutional Law«: The basic problem of any constitutional interpretation consists in the question of how to properly deal with the tension between intersubjective obligations and the subjectivity of individual values. With recourse to the teachings of Hans Kelsen and Rudolf Smend, it can be concluded how the need for justification of constitutional law should be responded to from a legal perspective, and what follows from this for legal interpretation - also for the constitutional law of the European Union.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vowort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 11 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einführung: Menschliche Wertvorstellungen und das Recht | 19 | ||
A. Problemstellung der Untersuchung: Wertvorstellungen und Recht | 19 | ||
B. Erforderliche Begriffsklärungen: Werte, Verfassung, Integration | 23 | ||
Erster Teil: Die Bedeutung menschlicher Wertvorstellungen für das Verfassungsrecht | 26 | ||
A. Funktion, Bedingung und Aufgabe einer anwendungsbezogenen Verfassungstheorie | 27 | ||
I. Notwendigkeit der Verfassungstheorie für die Verfassungsinterpretation | 27 | ||
1. Interpretations- und Erklärungsbedarf einer Verfassung | 27 | ||
2. Darlegungs- und Reflexionsbedarf eigenen Vorverständnisses | 32 | ||
II. Bindung der Verfassungstheorie an das positive (Verfassungs-)Recht | 35 | ||
1. Der Selbstand des Rechts aus normstruktureller Perspektive | 35 | ||
a) Das Verhältnis von Normstruktur und Rechtswert | 35 | ||
b) Relativität und Selbstand rechtlicher Werte | 37 | ||
2. Der Selbstand des Rechts aus systembezogener Perspektive | 39 | ||
a) Die fiktive Annahme der objektiven Gültigkeit des Rechts | 39 | ||
b) Relativität und Selbstand eines Rechtssystems | 41 | ||
3. Die Beachtung rechtlichen Selbstands durch die Verfassungstheorie | 45 | ||
III. Wirksamkeit und Rechtsgeltung als verfassungstheoretische Leistung | 47 | ||
1. Begründungsbedarf und sozialer Zweck des Rechts | 47 | ||
2. Wirksamkeit als Voraussetzung der Existenz des Rechts | 50 | ||
a) Wirksamkeit als Bedingung rechtlicher Geltung | 50 | ||
b) Einfluss des Wirksamkeitskriteriums auf Sein und Sollen | 52 | ||
3. Die wirklichkeitsbezogene Aufgabe der Verfassungstheorie | 58 | ||
B. Wirksamkeit, Geltung und die Übersetzung von Wertvorstellungen in das Recht | 61 | ||
I. Wertvorstellungen und Recht in der Integrationslehre | 61 | ||
1. Der Staat als Wertegemeinschaft | 63 | ||
a) Erforderlichkeit staatlicher Integration | 63 | ||
b) Integration als Erlebnis gemeinsamer Werte | 66 | ||
c) Wertverwirklichung als staatliche Wirklichkeit | 68 | ||
2. Der besondere Wirklichkeitsbezug einer Verfassung | 69 | ||
a) Das Erlebnis geistig-sozialer Werte durch Verfassungsrecht | 69 | ||
b) Die Verbindung von Verfassungsrecht und Wirklichkeit | 71 | ||
3. Folgen für Wirksamkeit und Geltung eines Rechtssystems | 73 | ||
a) Wertvorstellungen und die Wirksamkeit des (Verfassungs-)Rechts | 73 | ||
aa) Der Einfluss von Wertvorstellungen auf die Wirksamkeit des Verfassungsrechts | 73 | ||
bb) Der Einfluss von Wertvorstellungen auf die Wirksamkeit des einfachen Rechts | 76 | ||
b) Wertvorstellungen und die Geltung des (Verfassungs-)Rechts | 79 | ||
4. Wertvorstellungen als wesentlicher Bestandteil rechtlicher Ordnung | 79 | ||
II. Vereinbarkeit der Integrationslehre mit dem Selbstand positiven Rechts | 80 | ||
1. Der Selbstand des Rechts in der Integrationslehre | 80 | ||
2. Die Grenzen eines positivrechtlichen Wirklichkeitsbezugs | 82 | ||
a) Eigenstand rechtlicher Werte gegenüber der Wirklichkeit | 82 | ||
b) Differenz zwischen juristischem und geistig-sozialem Staat | 83 | ||
c) Akzeptanz gesellschaftlicher Heterogenität | 85 | ||
3. Die Integrationslehre als wertindifferente Ergänzung des Positivismus | 88 | ||
a) Voraussetzung der sozialen Normallage einer Gesellschaft | 88 | ||
b) Ausgestaltungsfreiheit menschlichen Zusammenlebens | 91 | ||
c) Eine sinnvolle Erweiterung der positivistischen Perspektive | 93 | ||
III. Wertvorstellungen, Wirksamkeit und Geltung des positiven Rechts | 94 | ||
1. Die Übersetzung von Wertvorstellungen in das positive Recht | 95 | ||
2. Unmittelbare Folgen für Wirksamkeit und Geltung des positiven Rechts | 97 | ||
3. Das positive Recht als legitime Ordnung einer Gesellschaft | 100 | ||
a) Mittelbare Folgen für die Wirksamkeit des positiven Rechts | 100 | ||
b) Die Willensgemeinschaft und sinnvolle Rechtsgeltung | 103 | ||
c) Die Legitimität einer Rechtsordnung als deren Geltungsbedingung | 104 | ||
C. Die Bedeutung von Wertvorstellungen für den Umgang mit einer Verfassung | 105 | ||
I. Integration als Funktion insbesondere des Verfassungsrechts | 105 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Übersetzung von Wertvorstellungen | 106 | ||
2. Der Symbolcharakter verfassungsrechtlicher Vorschriften | 109 | ||
3. Eine Aufgabe der Verfassungstheorie | 112 | ||
II. Verfassungsrechtliche Rigidität und Offenheit | 113 | ||
1. Intersubjektivität verfassungsrechtlicher Gestaltungsansprüche | 114 | ||
2. Notwendigkeit und Vorbildfunktion verfassungsrechtlicher Flexibilität | 116 | ||
3. Ansprüche an den Umgang mit einer Verfassung | 119 | ||
a) Gleichwertigkeit subjektiver und intersubjektiver Inhalte | 119 | ||
aa) Ausgleichsbedarf von Rechtssicherheit und Gerechtigkeitsvorstellungen | 119 | ||
bb) Verwirklichung durch die Verfassungsinterpretation | 122 | ||
cc) Auftrag für Rechtsprechung und Rechtswissenschaft | 125 | ||
b) Erfordernis und Zulässigkeit objektiver Rechtsauslegung | 128 | ||
aa) Anlass und Erforderlichkeit einer objektiven Verfassungsinterpretation | 128 | ||
bb) Kritik und Gegenkritik einer objektiven Verfassungsinterpretation | 130 | ||
cc) Grenzen und Verantwortung einer objektiven Verfassungsinterpretation | 135 | ||
Zweiter Teil: Menschliche Wertvorstellungen und das Verfassungsrecht der Europäischen Union | 138 | ||
A. Der Theoriebedarf des unionalen Primärrechts | 139 | ||
I. Die Verknüpfung von Volk und Verfassung | 139 | ||
II. Kein Verfassungscharakter in einem anspruchsvollen Sinn | 141 | ||
III. Der funktionale Verfassungsbegriff der Verfassungstheorie | 144 | ||
B. Die Übersetzung von Wertvorstellungen durch überstaatliche Rechtsordnungen | 148 | ||
I. Anwendbarkeit der Integrationslehre | 148 | ||
II. Möglichkeit geistig-sozialer Integration in überstaatlichen Systemen | 152 | ||
1. Die besondere Wirklichkeit föderaler Systeme | 152 | ||
2. Die unterschiedliche Existenz von (Staaten-)Bund und Bundesstaat | 154 | ||
a) Der geistig-soziale Integrationsschwerpunkt des Bundesstaats | 154 | ||
b) Das staatenbezogene Integrationsbestreben eines (Staaten-)Bunds | 157 | ||
3. Geistig-soziale Inhalte auch im Recht überstaatlicher Systeme | 159 | ||
III. Vorrang und Maßgeblichkeit der Inhalte positiven Rechts | 162 | ||
C. Die Bedeutung von Wertvorstellungen für das europäische Verfassungsrecht | 166 | ||
I. Wertvorstellungen, Wirksamkeit und Geltung des Unionsrechts | 166 | ||
1. Die Sichtbarkeit der Einzelnen im System der Europäischen Union | 166 | ||
a) Die Einzelnen als Rechtssubjekte des Unionsrechts | 166 | ||
b) Mittelbare und unmittelbare Integration der Einzelnen | 173 | ||
2. Zur Wirksamkeitschance unionaler Verhaltensvorgaben | 180 | ||
a) Wertvorstellungen und die Wirksamkeit des Unionsrechts | 180 | ||
b) Das Wirksamkeitskriterium der Legitimität | 184 | ||
3. Der rechtstheoretisch autonome Fortbestand der Unionsrechtsordnung | 186 | ||
a) Wirksamkeit und die Systemexistenz der Europäischen Union | 186 | ||
b) Die eigenständige Rechtsgeltung des Unionsrechts | 189 | ||
II. Zur Auslegung des europäischen Verfassungsrechts | 196 | ||
1. Integration als Funktion des Unionsverfassungsrechts | 197 | ||
a) Die Unionsverfassung als zentraler Ort für integrative Inhalte | 197 | ||
b) Grundlegende Integrationsaufgaben der Europäischen Union | 200 | ||
2. Ausgleichsbedürfnisse auf Unionsebene | 205 | ||
a) Der Ausgleich von Rigidität und Offenheit | 205 | ||
b) Ein Ausgleich auch der unterschiedlichen Integrationsperspektiven | 208 | ||
3. Flexible Verfassungsinterpretation als Form der Sinnstiftung | 214 | ||
a) Einige Vergewisserungsaufgaben des unionalen Rechtsanwenders | 214 | ||
b) Verfassungsinterpretation und die Integration der Einzelnen | 219 | ||
Schluss: Werte, Verantwortung und eine europäische Identität | 223 | ||
A. Zusammenfassung: Wertvorstellungen und die Europäische Union | 223 | ||
B. Anwendung und Ausblick: Nationale und neue Identitätsinhalte | 233 | ||
I. Die unionale Achtung nationaler Identität(en) | 233 | ||
II. Identitätsbildung durch das (Unions-)Recht | 238 | ||
Literaturverzeichnis | 246 | ||
Sachwortverzeichnis | 275 |