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Schepers, C. (2023). Das öffentlich-rechtliche Programm und seine Finanzierung. Reformbedürfnisse und -anstrengungen vor dem Hintergrund der gescheiterten Beitragserhöhung im Dezember 2020. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58866-4
Schepers, Christian. Das öffentlich-rechtliche Programm und seine Finanzierung: Reformbedürfnisse und -anstrengungen vor dem Hintergrund der gescheiterten Beitragserhöhung im Dezember 2020. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58866-4
Schepers, C (2023): Das öffentlich-rechtliche Programm und seine Finanzierung: Reformbedürfnisse und -anstrengungen vor dem Hintergrund der gescheiterten Beitragserhöhung im Dezember 2020, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58866-4

Format

Das öffentlich-rechtliche Programm und seine Finanzierung

Reformbedürfnisse und -anstrengungen vor dem Hintergrund der gescheiterten Beitragserhöhung im Dezember 2020

Schepers, Christian

Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 52

(2023)

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About The Author

Christian Schepers hat Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz studiert. Anschließend leistete er das Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe, unter anderem mit Station bei der ProSiebenSat.1 Media SE in München/Unterföhring, ab. Nach seinem Referendariat promovierte Herr Schepers an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und arbeitete als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (öffentlich-rechtliche Abteilung) bei Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Seit 2022 arbeitet Herr Schepers als Rechtsanwalt in einer Kanzleiboutique mit den Schwerpunkten Urheber- und Medienrecht.

Abstract

Es sind vorwiegend die Bürger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sein Programm mit Beiträgen finanzieren. Die Pflicht zur Entrichtung einer Geldleistung ergibt sich aus dem Gesetz. Die Debatte um Programm, Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entzündet sich daher in verlässlicher Regelmäßigkeit an anstehenden Beitragserhöhungen. Im Dezember 2020 scheiterte die Beitragserhöhung am Veto Sachsen-Anhalts. Der Vorgang war Anstoß für Reformbestrebungen, die in der Reform des Programmauftrags mündeten.

Die Arbeit untersucht, welcher Reformen es bedarf, um das öffentlich-rechtliche Programm in Struktur und Inhalt an die sich wandelnden Bedürfnisse und Interessen der Gesellschaft anzupassen und stellt sie der Reform des Programmauftrags nach dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag sowie weiteren Reformvorschlägen gegenüber. Hierbei kommt auch das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags hin zu einem Indexierungsmodell auf den Prüfstand.
»The Public Broadcasting Programme and its Financing«: The thesis examines which reforms are necessary to adapt the structure and programme of public service broadcasting to the changing needs and interests of society and compares them with the reform according to the Third Media Amendment Treaty and other reform proposals. In this context, the reform of the contribution assessment towards an indexation model is also to be reviewed.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 21
Gang der Untersuchung 25
Teil 1: Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 27
A. Die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtlicher Gestaltungsauftrag 27
B. Ein Blick in die Vergangenheit – Die Sondersituation im Rundfunkwesen 29
C. Öffentlich-rechtliche „Grundversorgung“ mit Begründung der dualen Rundfunkordnung 31
I. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der dualen Rundfunkordnung 32
1. Inhalt und Umfang der Grundversorgung 33
2. Spartenvielfalt und Meinungspluralität als Gegenstand des klassischen Rundfunkauftrags 33
II. Der private Rundfunk in der dualen Rundfunkordnung 34
III. Zwischenergebnis 36
D. Der Funktionsauftrag – Zur Ablösung der Grundversorgungsdogmatik 37
I. Offenes und dynamisches Verständnis vom Funktionsauftrag 37
II. Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 39
III. Funktionsauftrag, Rundfunkauftrag und Programmauftrag 40
E. Der Funktionsauftrag in der digitalen Kommunikationsordnung 41
I. Neue Phänomene im Kommunikations- und Mediensektor 43
1. Medienintermediäre und Medienplattformen als Medium und Faktor der Meinungsbildung 44
2. Vielfaltsverengende Kommunikation im Internet durch Verwendung von Algorithmen 46
3. Folgen werbefinanzierter Kommunikation 48
4. Schwieriger werdende Trennbarkeit von Fakten und Meinung 50
a) Tweets 50
b) Fake News 50
c) Social Bots 51
II. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der digitalen Kommunikationsordnung 52
1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als „Gegengewicht“ 53
2. Verbreitung öffentlich-rechtlicher Inhalte auch auf Drittplattformen 54
F. Inhalt und Ausgestaltung des gesetzlich konkretisierten Programmauftrags 55
I. § 26 MSV als Grundnorm des gesetzlich konkretisierten Programmauftrags 55
1. Die gesetzlich festgelegten Programmaufgaben 56
2. Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit als Zielwerte des öffentlich-rechtlichen Programminhalts 58
II. Die konkreten Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 59
1. Der Beihilfenkompromiss 59
2. Staatsvertragliche Beauftragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen, §§ 28, 29 MStV 60
3. Veranstaltung von Telemedienangeboten nach den §§ 30ff. MStV 63
a) Allgemeine Vorgaben an die Veranstaltung von Telemedienangeboten 64
b) Materielle Angleichung des Telemedienangebots an das Fernseh- und Hörfunkangebot 65
4. Das Genehmigungsverfahren nach § 32 MStV 66
a) Konkretisierung des Verfahrens durch Satzungen und Richtlinien der Anstalten 67
b) Der Rundfunkrat und seine Funktion im Genehmigungsverfahren 68
c) Vorprüfung durch den Intendanten, § 32 Abs. 4 S. 1 MStV 69
d) Der „Drei-Stufen-Test“ 71
aa) Erste Stufe – Das Angebot im Kontext des Rundfunkauftrags 71
bb) Zweite Stufe – Beitrag des Angebots zum publizistischen Wettbewerb 71
(1) Teilschritt 1 – Publizistische Auswirkungen des Angebots 72
(2) Teilschritt 2 – Ökonomische Auswirkungen des Angebots 74
cc) Dritte Stufe – Finanzieller Aufwand des Angebots 75
e) Die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens 76
f) Begründung und Veröffentlichung der Entscheidung, § 32 Abs. 6 S. 2 bis 4 MStV 78
g) Rechtsaufsichtliche Kontrolle und Abschluss des Verfahrens 78
G. Zwischenergebnis 80
Teil 2: Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags 82
A. Strukturvorgaben des Bundesverfassungsgerichts 83
I. Die Bedarfsermittlung und -bewertung vor der ersten Gebührenentscheidung 83
1. Die Einsetzung der KEF im Jahre 1975 84
2. Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen des Festsetzungsverfahrens und der KEF 85
3. Die Einsetzung der KEF als unvollkommener Schritt in die richtige Richtung 86
II. Die erste Gebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 86
1. Das strukturelle Dilemma der Rundfunkfinanzierung 87
2. Die Grundsätze der Programmakzessorietät, Programmneutralität und Trennung 87
3. Prozeduraler Grundrechtsschutz durch ein gestuftes und kooperatives Verfahren 88
III. Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 90
B. Das dreistufige Beitragsfestsetzungsverfahren 92
I. Stufe 1 – Bedarfsanmeldung der Anstalten 92
II. Stufe 2 – Überprüfung der Bedarfsanmeldung durch die KEF 93
1. Teilindexierung des Aufwands der Anstalten im geltenden Beitragsfestsetzungsverfahren 94
a) Die Entwicklung des IIVF 94
b) Die Ausgestaltung des IIVF 96
aa) Die Hauptschritte A, B und C 96
bb) Die Zusatzschritte D bis G 97
cc) Schlussrechnung und Beitragsempfehlung 97
2. Hinreichender Schutz der Programmautonomie bei der Bedarfsprüfung durch die KEF 98
3. Die der Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs zugrunde zu legenden Prüfkriterien 99
a) Bestandsbezogener Bedarf, § 36 Abs. 2 Nr. 1 MStV 100
aa) Die Prüfung und Ermittlung des Bestandsbedarfs nach Hauptschritt A des IIVF 100
bb) Die Wahl des Basisjahres 101
cc) Die im IIVF für die Fortschreibung des Bestandsbedarfs verwendeten Parameter 102
dd) Flexibilisierung des indexgestützten Teils des IIVF 104
b) Entwicklungsbedarf, § 36 Abs. 2 Nr. 2 MStV 105
aa) Die Prüfung und Ermittlung des Entwicklungsbedarfs nach Hauptschritt B des IIVF 105
bb) Abgrenzung des Entwicklungsbedarfs vom Bestandsbedarf 106
c) Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 107
III. Stufe 3 – Beitragsfestsetzung durch Staatsvertrag 108
1. Das Instrument des Staatsvertrags 108
2. Parlamentarische Abweichung vom KEF-Beitragsvorschlag 110
a) Abweichung aus Gründen, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben 110
b) Bundesverfassungsgerichtliche Konkretisierung zulässiger Abweichungsgründe 111
c) Abweichung vom KEF-Beitragsvorschlag nur im Einvernehmen der Länder 112
d) Zwischenergebnis 113
C. Das Beitragsfestsetzungsverfahren in der Kritik 114
I. Finanzielle Planungsunsicherheit der Anstalten bei der Erfüllung des Funktionsauftrags 115
1. Abweichung vom KEF-Vorschlag im Jahr 2004 116
2. Abweichung vom KEF-Vorschlag im Jahr 2020 118
a) Kritik an Auftrag und Programm und der Ruf nach Beitragsstabilität 119
b) Die Beitragserhöhung als Auslöser parteipolitischer Konflikte 120
c) Alle Jahre wieder – der erneute Gang der Anstalten zum Bundesverfassungsgericht 122
aa) Erfolglosigkeit des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz 122
bb) Erfolg der Verfassungsbeschwerde 122
3. Zwischenergebnis 124
II. Fehlender Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln 125
III. Ermittlung und Bewertung des Finanzbedarfs der ARD als Gesamtverbund 125
IV. Staatliche Beteiligungsrechte im Kontext der Staatsfreiheit der Beitragsfestsetzung 126
V. Einschränkung parlamentarischer Entscheidungsspielräume 127
VI. Reduzierung ökonomischer Abhängigkeiten und Zwänge bei den Anstalten 129
D. Zwischenergebnis 129
Teil 3: Flexibilisierung des Auftrags 131
A. Die Auftragsflexibilisierung nach den §§ 28, 32a MStV 131
I. Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Programmstruktur in anstaltlicher Selbstverwaltung 132
II. Beschränkung der Zahl nicht staatsvertraglich beauftragter Fernsehprogramme 133
III. Verfahrensvorgaben bei Überschreitung des festgesetzten Finanzbedarfs 133
B. Die Flexibilisierung als Gegenstand des verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrags 134
I. (Teil-)‌Flexible und anstaltsautonome Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Programms 135
II. Aufgreifen eines geänderten Nutzungsverhaltens 136
III. Effektiver Einsatz von Beitragsgeldern zur Erfüllung des Funktionsauftrags 137
IV. Sicherung einer fortlaufenden Nutzung der Programmflexibilisierung 137
V. Zwischenergebnis 139
C. Verfassungswidrigkeit programmzahlbegrenzender Regelungen im Medienstaatvertrag 140
I. Die Programmautonomie im Kontext programmzahlbegrenzender Regelungen 140
II. Legitime Schutzzwecke gesetzlicher Programmzahlbegrenzungen 141
III. Staatliches Einflusspotential bei der Festlegung und Anpassung gesetzlicher Vorgaben 143
IV. Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 145
V. Zwischenergebnis 146
D. Verfassungswidrigkeit einer Beschränkung des Finanzbedarfs nach oben 147
E. Erforderlichkeit tauglicher Instrumente zur Regulierung von Programmentscheidungen 148
I. Zur vielfach diskutierten Einsetzung eines Sachverständigengremiums 149
II. Regulierte Selbstregulierung der Programmstrukturentscheidungen nach § 32a MStV 150
1. Einstellung von Fernsehprogrammen 151
2. Austausch von Fernsehprogrammen 152
a) Einstellung des bestehenden Fernsehprogramms 152
b) Hinreichender Schutz privater Rundfunkveranstalter 153
3. Überführung von Inhalten aus Fernsehprogrammen in Telemedienangebote 153
a) Die Überführung von Inhalten am Maßstab des Funktionsauftrags 154
b) Keine Umgehung des Drei-Stufen-Tests in § 32 Abs. 4 S. 2 und 3 MStV 155
III. Erforderlichkeit prozeduraler Regelungen für die Veranstaltung neuer Fernsehprogramme 156
IV. Zwischenergebnis 159
F. Vereinbarkeit der anstaltseigenen Auftragskonkretisierung im Bereich linearer Angebote mit europarechtlichen Vorgaben 160
I. Einordnung von Beitragsfinanzierung und Finanzierungsgarantie als Beihilfe 161
II. Für eine Reform des Auftrags maßgebliche europarechtliche Bestimmungen 163
III. Das Erfordernis einer klar definierten Betrauung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen 165
1. Die Erforderlichkeit der Betrauung 166
2. Die Definition der Betrauung im Rundfunkwesen 167
IV. Wirksame Kontrolle 169
V. Zwischenergebnis 170
G. Der Rundfunkrat als zentraler Entscheidungsträger im Modell der Flexibilisierung 171
I. Die Aufgabe des Rundfunkrats in der Organisationsstruktur der Anstalten 171
II. Eignung des Rundfunkrats als zentraler Entscheidungsträger im Flexibilisierungsmodell 173
1. Rückkopplung des Programms an die gesellschaftlichen Bedürfnisse und Interessen 173
2. Zur alternativen Einsetzung eines externen Sachverständigengremiums 174
III. Reformbedürfnisse bei Zusammensetzung und Organisation des Rundfunkrats 176
1. Zusammensetzung des Rundfunkrats 177
a) Stärkung der Staatsferne 177
b) Würdigung gewandelter gesellschaftlicher Verhältnisse und neuer Herausforderungen 179
c) Berufung von ausgewiesenen Sachverständigen in den Rundfunkrat 181
2. Systematische Professionalisierung der Mitglieder des Rundfunkrats 181
3. Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunkrats 184
a) Gewährleistung der erforderlichen Personal- und Sachausstattung 185
b) Ausschluss des Intendanten von Teilen der Rundfunkratssitzungen 186
IV. Zwischenergebnis 187
H. Reformbedürfnisse im Genehmigungsverfahren des § 32 MStV 188
I. Stärkung der Transparenz im Genehmigungsverfahren vor dem Rundfunkrat 189
II. Differenzierung zwischen „großer“ und „kleiner“ Begutachtung 191
III. Erforderlichkeit einer Entscheidungsfrist im Einzelfall 192
IV. Kriterienkatalog zur Konkretisierung des publizistischen Mehrwerts 193
V. Unabhängige und effiziente Prüfung der ökonomischen Auswirkungen des Angebots 194
1. Übertragung der Untersuchungsaufgabe auf eine bereits bestehende Instanz 195
2. Übertragung der Untersuchungsaufgabe auf ein neues sachverständig besetztes Gremium 196
a) Einsetzung eines zentralisierten Gremiums mit Zuständigkeit für alle Anstalten 197
b) Staatsferne Auswahl sachverständiger Gremienmitglieder durch die Anstalten 198
c) Zwischenergebnis 199
VI. Beurteilung der Wirtschaftlichkeit neuer Angebote durch den Verwaltungsrat 199
VII. Festlegung erhöhter Begründungsanforderungen in § 32 MStV für den Einzelfall 201
VIII. Zeitweiser Probebetrieb von Telemedienangeboten 202
1. Beschränkung des Probebetriebs auf das sachlich erforderliche Maß 204
2. Beschränkung des Probebetriebs auf das zeitlich erforderliche Maß 204
3. Zwischenergebnis 205
IX. Zwischenergebnis 205
I. Zwischenergebnis 206
Teil 4: Fokussierung des Auftrags und Schärfung des Programms 208
A. Auftragsfokussierung und Programmschärfung im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag 208
B. Die Fokussierung des Rundfunkauftrags im Spannungsfeld zwischen gesetzgeberischem Gestaltungsspielraum und anstaltlicher Programmautonomie 209
C. Gesetzlich intendierte Fokussierung auf bestimmte Programmsparten 210
I. Der umfassende Rundfunkauftrag in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 211
II. Meinungsbildungsrelevanz von „Unterhaltungssendungen“ 212
III. Unterhaltung als Mittel zur Anregung des publizistischen Wettbewerbs 213
IV. Der Rundfunkauftrag im Lichte des Integrationsauftrags 214
V. Unzulässigkeit einer gesetzlich nur intendierten Auftragsfokussierung 215
VI. Zwischenergebnis 217
D. Fokussierung des Rundfunkauftrags in qualitativer Hinsicht 217
I. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Qualität des öffentlich-rechtlichen Programms 218
II. Sicherung eines qualitativ hochwertigen Programms bereits in § 26 Abs. 2 MStV 219
III. Ungeeignetheit gesetzlich festgelegter Qualitätsvorgaben 221
IV. Klarstellende Wirkung auftragskonkretisierender Regelungen in § 26 MStV 222
V. Zwischenergebnis 223
E. Schärfung des Programms durch eine gesetzlich angeregte Mehrwertkontrolle 224
I. Programmschärfung durch Dialog und Öffentlichkeit 225
1. Programmbezogener Dialog mit der Bevölkerung 227
a) Dialog mit der Bevölkerung in der Breite 228
b) Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen und ihrer Repräsentanten 230
2. Informations- und Transparenzpflichten gegenüber der Öffentlichkeit 231
a) Die Berichtspflicht als Gegenstand der Mehrwertkontrolle im Flexibilisierungsmodell 232
b) Verarbeitung der aus dem Dialog gewonnenen Erkenntnisse 232
II. Anregung des Qualitätsdiskurses im anstaltsinternen Gefüge 233
III. Einbeziehung der Medien- und Kommunikationsforschung 234
IV. Einbindung externer Beratung im Einzelfall am Beispiel der SRG 235
V. Zum Vorschlag einer ergänzenden externen Kontrolle des Programms 236
VI. Instrumente der Programmschärfung im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag 238
1. Programmüberwachung durch den Rundfunkrat 238
2. Anstaltliche Selbstbeobachtung durch Zielvorgaben des Rundfunkrats 239
3. Recht auf Einbeziehung externer unabhängiger Sachverständiger 239
4. Programmevaluation durch Dialog mit der Bevölkerung 240
5. Anstaltliche Berichtspflicht 241
F. Zwischenergebnis 241
Teil 5: Indexierung des Rundfunkbeitrags 243
A. Grundzüge des Indexierungsmodells 244
I. Ablösung der Bedarfsfeststellung durch Zuweisung eines Budgets 244
II. Indexierung des Rundfunkbeitrages 245
III. Erwartungen an das Indexierungsmodell 247
1. Entpolitisierung der Beitragsfestsetzung 247
2. Anreize für wirtschaftliches und sparsames Verhalten der Anstalten 248
B. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Indexierungsmodell 250
I. Die Vollindexierung in der Begutachtung der KEF 250
II. Das Obiter Dictum des Bundesverfassungsgerichts zur Vollindexierung 251
1. Die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur Indexierung 253
2. Kritik 253
III. Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Beitragsfestsetzung 254
1. Programmneutralität der Rundfunkfinanzierung 255
2. Prozeduraler Grundrechtsschutz durch gestuftes und kooperatives Verfahren 256
a) Maßgeblichkeit der Programmentscheidungen der Anstalten für die Beitragsfestsetzung 257
b) Fachliche externe Überprüfung der Bedarfsanmeldungen auf zweiter Stufe 259
c) Abschließende Entscheidung über die Beitragshöhe 260
3. Umsetzung verfassungsrechtlicher Verfahrensvorgaben im Indexierungsmodell 261
a) Festlegung des Basiswerts nach dem geltenden Beitragsfestsetzungsverfahren 261
b) Verfassungsrechtlicher Anpassungsbedarf bei der Fortschreibung des Basiswerts 262
aa) Schwindende Repräsentanz des Basiswerts 263
bb) Grenzen bei der Fortschreibung des Entwicklungsbedarfs 264
cc) Zur begrenzten Tauglichkeit eines pauschalierten Entwicklungszuschlags 265
4. Zwischenergebnis 267
IV. Die Festsetzung der Beitragshöhe im Kontext des Parlamentsvorbehalts 268
1. Vom Recht zur Pflicht parlamentarischer Beitragsfestsetzung 268
2. Keine verfassungsrechtliche Pflicht parlamentarischer Beitragsfestsetzung 271
a) Die Wesentlichkeit im Bereich der Rundfunkfreiheit 271
b) Beitragsfestsetzung ist bloßer Vollzug des parlamentarisch konkretisierten Auftrags 272
c) Keine Geltung des Parlamentsvorbehalts bei politisch bedeutsamen Entscheidungen 274
d) Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur Geltung des Parlamentsvorbehalts 275
3. Zweckmäßigkeit einer parlamentarischen Letztentscheidung 276
a) Legitimatorische Wirkung einer parlamentarischen Beitragsfestsetzung 276
b) Die Beitragshöhe als Gegenstand parlamentarischer Letztverantwortung 278
aa) Der parlamentarischen Gesetzgeber als Garant für eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 278
bb) Die Beitragshöhe als maßgeblicher Gegenstand parlamentarischer Verantwortung 280
4. Zwischenergebnis 281
V. Wesentlichkeit und Bestimmtheit der Ausgestaltung des Indexierungsverfahrens 282
VI. Zwischenergebnis 284
C. Europarechtliche Anforderungen an das Indexierungsmodell 285
I. Die staatliche Rundfunkfinanzierung im Kontext des Beihilfeverbots aus Art. 107 AEUV 286
1. Objektive und transparente Parameter zur Berechnung des staatlichen Ausgleichs 286
2. Beschränkung des Ausgleichs auf das Funktionserforderliche 288
3. Bestimmung der Beitragshöhe auf Grundlage einer Kosteneffizienzanalyse 289
4. Zwischenergebnis 291
II. Rechtfertigung von dem Grunde nach verbotenen staatlichen Kompensationsleistungen 291
1. Das Nettokostenprinzip und das Verbot der Überkompensation 292
2. Ausnahmen von der strengen Kopplung staatlicher Finanzierung an das Funktionserforderliche 292
a) Einräumung einer allgemeingültigen 10 Prozent-Schwelle 292
b) Zulässigkeit besonderer Rücklagen über die 10 Prozent-Schwelle hinaus im Ausnahmefall 293
3. Erforderlichkeit von Finanzaufsichtsmechanismen 293
III. Das Indexierungsmodell im Lichte beihilferechtlicher Vorgaben aus Art. 106 Abs. 2 AEUV 294
1. Europarechtlich bedingte Kopplung der Finanzierung an den Auftrag 294
2. Zur besonderen Relevanz der gewährten Ausnahmen vom Verbot der Überkompensation 295
3. Erforderlichkeit einer externen Kontrolle auch bei reformierter Beitragsfestsetzung 296
4. Das Indexierungsmodell im Lichte der Notifizierungspflicht nach Art. 108 AEUV 297
IV. Zwischenergebnis 300
D. Zur Kombination des Flexibilisierungs- mit dem Indexierungsmodell 300
I. Erneute Fragen nach der Zweckmäßigkeit des Indexierungsmodells 300
II. Keine Notwendigkeit eines Kombinationsmodells 302
III. Das Kombinationsmodell und die Notifizierungspflicht aus Art. 108 AEUV 303
E. Alternative: Beitragsfestsetzung durch Mehrheitsentscheidung 305
F. Zwischenergebnis 306
Fazit 308
Ergebnisse in Thesen 311
Anlage: Diskussionsentwurf 315
Literaturverzeichnis 327
Stichwortverzeichnis 365