Das Zurückweisungsrecht und die Mängeleinrede
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Das Zurückweisungsrecht und die Mängeleinrede
Die Verteidigungsrechte des Käufers vor und nach der Annahme einer mangelhaften Kaufsache
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 558
(2023)
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Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Bochum; Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes; Promotion in Münster bei Prof. Dr. Kupisch zu den Regressfiguren im Zivilrecht, ausgezeichnet mit dem Harry-Westermann-Preis der Universität Münster; Referendariat in Bochum; Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Bochum und Köln; Habilitation in Saarbrücken bei Prof. Dr. Dr. h.c. Rüßmann zu den Prinzipien und Grundstrukturen der Zwangsvollstreckung; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht in Tübingen, nunmehr in Erlangen; Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis.Abstract
Mit dem Zurückweisungsrecht und der Mängeleinrede haben sich Rechtsfiguren zum Schutz des Käufers etabliert, die das Gesetz als solche nicht kennt. Die Monographie enttarnt das Zurückweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs, im Rahmen dessen sich die Verpflichtung zur mangelfreien Verschaffung der Kaufsache als bloße Leistungsmodalität entpuppt. Dieses Lösungsmodell ermöglicht eine klare Abgrenzung von der Teilleistung und dem Zurückbehaltungsrecht. Die Unmöglichkeit der mangelfreien Leistung bewirkt eine im Rücktrittsrecht bereits angelegte Antizipation der Mängelrechte des Käufers. Erweist sich das Zurückweisungsrecht auf diese Weise als eine begriffliche Verselbstständigung, so gilt dies ebenso für das Phantom der Mängeleinrede. Der Kanon der Mängelrechte macht eine Differenzierung unausweichlich. Der Nacherfüllungsanspruch bewirkt ein Zurückbehaltungsrecht. Die weitergehenden Mängelrechte führen zu Mängeleinwendungen. Eine Mängeleinrede hat der Gesetzgeber hingegen nur für den Fall der Verjährung vorgesehen.Die Monographie enttarnt das Zurückweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs. Dies ermöglicht eine klare Abgrenzung von der Teilleistung und dem Zurückbehaltungsrecht. Die Unmöglichkeit der mangelfreien Leistung führt zur Antizipation der Mängelrechte. Ebenso wie das Zurückweisungsrecht erweist sich die Mängeleinrede als eine begriffliche Verselbstständigung. Eine in Abhängigkeit vom Mängelrecht differenzierende Lösung ist unausweichlich.»The Right of Retention and the Defence of Defective Goods. The Defensive Rights of Buyers Before and after the Acceptance of Defective Purchased Goods«: This monograph unmasks the right of retention as terminological negation of the concept of default of acceptance. This offers the possibility of a clear differentiation between part performance and the right of retention. The impossibility of freedom of defects leads to an anticipation of rights of buyers in the case of defects. Like the right of retention, the defence of defective goods turns out as an independent legal concept. A differentiated solution depending on the rights in the case of defects is inevitable.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
§ 1 Einleitung | 11 | ||
Erster Teil: Das Zurückweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs – Die Verteidigungsrechte des Käufers vor der Annahme einer mangelhaften Kaufsache | 12 | ||
§ 2 Problemstellung | 12 | ||
§ 3 Versuch einer begrifflichen Annäherung | 12 | ||
§ 4 Die maßgeblichen Pflichten im Kaufrecht | 14 | ||
I. Die Pflicht des Käufers zur Abnahme | 14 | ||
II. Die Pflicht des Verkäufers zur mangelfreien Übereignung | 14 | ||
§ 5 Fehlende Anspruchsqualität von § 433 Abs. 1 S. 2 BGB als bloße Leistungsmodalität | 15 | ||
I. Anspruch auf Nacherfüllung erst nach Gefahrübergang | 15 | ||
II. Kein Wahlrecht des Verkäufers aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB vor Gefahrübergang | 16 | ||
III. Schnittstelle von allgemeinem Leistungsstörungsrecht und besonderem Gewährleistungsrecht | 16 | ||
IV. Unterscheidung zwischen Nichtleistung und erbrachter Schlechtleistung | 17 | ||
V. § 433 Abs. 1 S. 2 BGB als flankierende Leistungsmodalität zu § 433 Abs. 1 S. 1 BGB | 17 | ||
VI. Parallele zum Schuldnerverzug (erst) nach Verletzung von § 271 BGB | 18 | ||
VII. § 433 Abs. 1 S. 2 BGB als verzichtbare Norm | 18 | ||
VIII. Anspruchsziel aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB in Bezug auf die (mögliche) mangelfreie Kaufsache | 18 | ||
1. Versagung eines Anspruchs auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung vor Gefahrübergang | 19 | ||
2. Anspruch (allein) auf Übereignung der Kaufsache im aktuellen Zustand | 19 | ||
IX. Schutz des Käufers im Wege der Leistungsstörung der Nichtleistung | 20 | ||
X. Abnahmepflicht (nur) bezüglich der mangelfreien Leistung | 21 | ||
§ 6 Verwerfungen bei Annahme einer Anspruchsqualität von § 433 Abs. 1 S. 2 BGB | 21 | ||
I. Unklares Konkurrenzverhältnis zu § 433 Abs. 1 S. 1 BGB | 22 | ||
II. Wahlrecht des Käufers vor Gefahrübergang? | 23 | ||
III. Ersetzungsbefugnis oder Recht zum Teilrücktritt des Käufers? | 24 | ||
IV. Wahlrecht des Verkäufers vor Gefahrübergang? | 24 | ||
V. Die Vorverlagerung von Rechten im Lichte von § 323 Abs. 4 BGB | 25 | ||
VI. Erschwerte Klagbarkeit und Vollstreckbarkeit eines Anspruchs aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB | 25 | ||
VII. Zwischenergebnis | 27 | ||
§ 7 Die Gegenleistung und ihre Zurückweisung | 27 | ||
§ 8 Auf der Suche nach einer Definition des Zurückweisungsrechts | 28 | ||
I. Weder Zurückweisung noch Recht des Gläubigers | 28 | ||
II. Pflichtwidrigkeit des Schuldners | 29 | ||
III. Synonym des fehlenden Annahmeverzugs | 29 | ||
§ 9 Die Rechtsgrundlagen des Zurückweisungsrechts | 30 | ||
I. § 294 BGB als Ausdruck eines allgemeinen Zurückweisungsrechts | 30 | ||
II. Das Fehlen einer Erheblichkeitsschwelle | 31 | ||
III. Die Bündelung sämtlicher Leistungsmodalitäten mittels § 294 BGB | 31 | ||
IV. Schuldnerseitige Formulierung von § 294 BGB | 32 | ||
V. Gläubigerseitige Formulierung von § 294 BGB als Zurückweisungsrecht | 32 | ||
VI. Zug-um-Zug-Einrede als vom Gläubiger zu beachtende Leistungsmodalität | 32 | ||
VII. Konkretisierung des Zurückweisungsrechts bei ungewisser Leistungszeit mittels § 299 BGB | 33 | ||
§ 10 Verhältnis des Zurückweisungsrechts zum Schuldnerverzug | 34 | ||
§ 11 Zurückweisungsrecht und Erfüllungslehre als Kehrseite derselben Medaille | 34 | ||
§ 12 Das Verbot von Teilleistungen als Grundlage eines Zurückweisungsrechts? | 35 | ||
I. § 266 BGB als Leistungsmodalität | 35 | ||
II. Gemeinsame ratio legis mit § 433 Abs. 1 S. 2 BGB | 35 | ||
III. Bindeglied in Form der Mankolieferung gemäß § 434 Abs. 2 S. 2, 2. Fall, Abs. 3 S. 2, 1. Fall BGB | 36 | ||
IV. Formulierung aus der Schuldnerperspektive und Reformvorschlag | 36 | ||
V. § 294 BGB als gemeinsamer Bezugspunkt | 37 | ||
VI. Verwerfung einer qualitativen Minderleistung analog § 266 BGB | 37 | ||
VII. Versagung einer Gläubigerdisposition (auch) bei teilbarer Sachleistung | 38 | ||
VIII. Versagung einer Gläubigerdisposition (auch) in Bezug auf die Gegenleistung | 39 | ||
IX. Konkurrenzverhältnis von § 266 BGB und § 433 Abs. 1 S. 2 BGB | 40 | ||
X. Verhältnis zur erbrachten Teilleistung und §§ 323 Abs. 5 S. 1, 281 Abs. 1 S. 2 BGB | 40 | ||
§ 13 Verhältnis des Zurückweisungsrechts zu einem Zurückbehaltungsrecht | 41 | ||
I. Fehlen eines Hauptanspruchs beim Zurückweisungsrecht | 41 | ||
II. Zurückweisung der Kaufsache versus Zurückbehaltung des Kaufpreises | 42 | ||
III. Ausschlussverhältnis von Zurückweisungs- und Zurückbehaltungsrecht | 42 | ||
IV. Verbleibende Gemeinsamkeiten | 42 | ||
V. Fehlen eines Gegenanspruchs auf Herbeiführung der Mangelfreiheit | 43 | ||
VI. Einrede aus § 320 BGB gegenüber dem Zahlungsanspruch | 43 | ||
VII. § 274 Abs. 2 BGB als Brücke vom Zurückbehaltungsrecht zum Annahmeverzug | 44 | ||
VIII. Annahmeverzug als Voraussetzung zur Durchbrechung von § 320 BGB | 44 | ||
IX. Bestätigende Regel des § 298 BGB | 45 | ||
X. Unnötiger Umweg über das Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht | 45 | ||
XI. Auflösung des Paradoxons einer Zurückbehaltung der Abnahme | 45 | ||
XII. Rückschlüsse für die Anforderungen an § 323 Abs. 1 BGB und § 281 Abs. 1 S. 1 BGB | 46 | ||
XIII. Zurückweisungs- und Zurückbehaltungsrecht im Zuge von § 266 BGB | 47 | ||
§ 14 „Unmöglichkeit“ der mangelfreien Leistung | 48 | ||
I. § 433 Abs. 1 S. 2 BGB als untauglicher Bezugspunkt einer Unmöglichkeit | 48 | ||
II. Unterschied zur Unmöglichkeit des Nacherfüllungsanspruchs | 49 | ||
III. Irrelevanz der Unterscheidung zwischen Stück- und Gattungsschuld | 49 | ||
IV. Verpflichtung zur Abnahme der mangelhaften Kaufsache | 49 | ||
V. Verfehlte Analogie einer „qualitativen Teilunmöglichkeit“ zur quantitativen Teilunmöglichkeit | 50 | ||
VI. Rückschlüsse aus § 326 Abs. 1 S. 2 BGB | 51 | ||
VII. Annahmeverzug versus Unmöglichkeit | 52 | ||
VIII. Parallele zum Verstoß gegen die Leistungszeit | 52 | ||
IX. Antizipiertes Rücktrittsrecht aus § 323 Abs. 4 BGB | 53 | ||
X. Zurückweisungsrecht kraft Rücktritts | 54 | ||
XI. Antizipierter Schadensersatzanspruch analog § 323 Abs. 4 BGB | 55 | ||
XII. Antizipation von Minderungsrecht und kleinem Schadensersatz | 55 | ||
XIII. Schutz des antizipierten Wahlrechts des Käufers | 56 | ||
XIV. Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zulasten des Käufers | 56 | ||
XV. Zurückweisung als konkludenter Rücktritt | 57 | ||
XVI. Erhalt des Wahlrechts bei Annahme der Kaufsache | 58 | ||
XVII. Ausschluss des antizipierten Rücktrittsrechts gemäß § 323 Abs. 5 BGB? | 59 | ||
1. Kein Fall des Wegfalls des Leistungsinteresses | 59 | ||
2. Rückschlüsse aus § 323 Abs. 5 S. 1 BGB | 59 | ||
3. Wortlaut und Systematik von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB im Verhältnis zu § 323 Abs. 4 BGB | 60 | ||
4. Die gesetzgeberischen Motive | 61 | ||
5. Rückschlüsse aus der Verweisung in § 326 Abs. 5 BGB | 61 | ||
6. Abweichende Interessenlage vor Gefahrübergang | 62 | ||
7. Vertrauensschutz durch Abnahme der Kaufsache | 62 | ||
8. Die erhöhte Eingriffsintensität des Rücktritts nach Gefahrübergang | 63 | ||
9. Rückschlüsse aus den Vorschriften zum Verkäuferregress | 64 | ||
10. Drohender Leerlauf von § 433 Abs. 1 S. 2 BGB | 64 | ||
11. Frage der richtlinienkonformen Gesetzesauslegung | 65 | ||
12. Rechtssicherheit des Zurückweisungsrechts für den Käufer | 65 | ||
13. Rückschluss für den antizipierten Anspruch auf Schadensersatz | 66 | ||
XVIII. Ergebnis zur „Unmöglichkeit“ der mangelfreien Leistung | 67 | ||
§ 15 Spezialität des Gewährleistungsrechts bereits ab Vertragsschluss | 67 | ||
Zweiter Teil: Das Phantom der Mängeleinrede – Die Verteidigungsrechte des Käufers gegenüber dem Kaufpreisanspruch nach Annahme einer mangelhaften Kaufsache | 69 | ||
§ 16 Problemstellung | 69 | ||
§ 17 Ausgangskonstellation | 69 | ||
§ 18 Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Mängeleinrede | 71 | ||
§ 19 Abgrenzung vom Zurückweisungsrecht vor Abnahme der Kaufsache | 72 | ||
§ 20 Mängeleinrede versus Ausdifferenzierung von Mängelrechten und Mängelansprüchen | 72 | ||
§ 21 Mängeleinrede aus dem Nacherfüllungsanspruch | 73 | ||
I. Einrede aus § 320 BGB erst nach Ausübung des Wahlrechts | 73 | ||
1. Erfüllbarkeit des Gegenanspruchs als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal | 74 | ||
2. Unzumutbarer Schwebezustand für den Verkäufer | 75 | ||
3. Bedenkzeit für den Käufer nur um den Preis des Schuldnerverzugs | 76 | ||
4. Auswirkungen einer späteren Ausübung des Wahlrechts | 76 | ||
5. Verbleibender insolvenzrechtlicher Schutz des Käufers bei vorzeitiger Entrichtung des Kaufpreises | 77 | ||
II. Geltendmachung der Mängeleinrede | 78 | ||
1. Zur Rügeobliegenheit bei § 320 BGB | 78 | ||
a) Parallele zur Rügeobliegenheit bei unangemessener Fristsetzung | 79 | ||
b) Rügeobliegenheit in Abhängigkeit vom Kenntnisstand der Parteien | 80 | ||
2. Ausübung des Wahlrechts mittels empfangsbedürftiger Willenserklärung | 81 | ||
III. Prozessuale Einbettung des Wahlrechts und der Mängeleinrede | 82 | ||
§ 22 Mängeleinwendungen aus § 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB | 83 | ||
I. Ausübung des Wahlrechts aus § 439 Abs. 1 BGB vor oder bei Fristsetzung | 83 | ||
II. Ausübung der Ersetzungsbefugnis durch empfangsbedürftige Willenserklärung | 84 | ||
III. Bedenkzeit für den Käufer nur um den Preis des Schuldnerverzugs | 85 | ||
§ 23 Unmöglichkeit der Nacherfüllung | 86 | ||
I. Ausschluss der Mängeleinrede aus § 439 Abs. 1 BGB | 86 | ||
II. Schwebezustand hinsichtlich der Mängeleinwendungen | 86 | ||
III. Mängeleinrede aus § 326 Abs. 1 S. 2 BGB? | 87 | ||
1. Unterscheidung der Schlechtleistung von der quantitativen Teilunmöglichkeit | 87 | ||
2. Systematische Verknüpfung mit § 437 Nr. 2, 3 BGB | 88 | ||
3. Deklaratorischer Regelungsgehalt von § 326 Abs. 1 S. 2 BGB | 88 | ||
§ 24 Rücktritts- und Minderungseinrede bei Verjährung | 89 | ||
I. Spezialgesetzliche Normierung in § 438 Abs. 4 und Abs. 5 BGB | 89 | ||
II. Vertrauensschutz des Käufers parallel zu § 215 BGB | 89 | ||
III. Ausnahmecharakter der Mängeleinrede | 90 | ||
IV. Wahlrecht zwischen Rücktritts- und Minderungsreinrede | 90 | ||
V. Unmöglichkeit der Nacherfüllung | 91 | ||
§ 25 Rückschlüsse aus der Mängeleinrede des Bürgen | 91 | ||
§ 26 Mängeleinrede im Werkvertragsrecht | 92 | ||
I. Rügeobliegenheit für den Unternehmer versus Wahlrecht des Bestellers | 92 | ||
II. Parallelität der Normen | 92 | ||
§ 27 Die Mängeleinrede als überkommenes historisches Relikt | 93 | ||
§ 28 Schluss | 95 | ||
I. Resümee zum Zurückweisungsrecht | 95 | ||
II. Resümee zum Phantom der Mängeleinrede | 98 | ||
III. Gesamtergebnis | 98 | ||
Literaturverzeichnis | 100 | ||
Stichwortverzeichnis | 103 |