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Gumnior, L. (2023). Der Einsatz von Öffnungsklauseln im Strafrecht. Eine verfassungsrechtliche Analyse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58847-3
Gumnior, Lena. Der Einsatz von Öffnungsklauseln im Strafrecht: Eine verfassungsrechtliche Analyse. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58847-3
Gumnior, L (2023): Der Einsatz von Öffnungsklauseln im Strafrecht: Eine verfassungsrechtliche Analyse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58847-3

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Der Einsatz von Öffnungsklauseln im Strafrecht

Eine verfassungsrechtliche Analyse

Gumnior, Lena

Schriften zum Strafrecht, Vol. 413

(2023)

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About The Author

Lena Maria Gumnior; Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und in Palma; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie zunächst an der Leibniz Universität Hannover und später an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); wissenschaftliche Mitarbeiterin am Schreibzentrum der Europa-Universität Viadrina; 2022 Promotion, zurzeit Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin mit Stationen im Bundesministerium des Innern und Heimat und dem Auswärtigen Amt; Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.

Abstract

Um Entscheidungsspielraum der Gerichte zu erweitern, werden im Strafrecht sog. Öffnungsklauseln verwendet. Diese erlauben es, Verhaltensweisen unter einen Straftatbestand zu subsumieren, die im Tatbestand nicht näher bezeichnet sind. Die Arbeit setzt sich sowohl mit der Frage auseinander, ob die gewählten Begründungsansätze für den Einsatz von Öffnungsklauseln legitim sind, als auch inwieweit mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit dieser konkreten Art der Gesetzgebung. Im Fokus steht die Frage, ob und wieweit die Entscheidung über die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen von der Legislative auf die Judikative übertragen werden darf. Im Ergebnis begegnen bereits die vom Gesetzgeber beim Einsatz von Öffnungsklauseln verwendeten Begründungsansätze verfassungsrechtlichen Bedenken. Außerdem sind Öffnungsklauseln durch ihre gesetzliche Befugnis zur innertatbestandlichen Analogiebildung nicht mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem Grundsatz der Gesetzesbindung vereinbar»The Use Of Opening Clauses In Criminal Law - A Constitutional Law Analysis«: Opening clauses in criminal law are intended to enable constant adaptation of existing laws to changing circumstances. However, they raise constitutional concerns. This dissertation approaches the question of constitutionality in two ways: First, it examines whether the justificatory approaches to the use of opening clauses are viable. Second, it analyses the concrete compatibility of opening clauses with the constitutional principles of german penal legislation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 13
B. Begriffsbestimmung 17
I. Definition Öffnungsklausel 17
II. Abgrenzung von Öffnungsklauseln zu Generalklauseln 19
C. Legitimität der Begründungsansätze zum Einsatz von Öffnungsklauseln 22
I. Mit Öffnungsklauseln verfolgte Ziele 22
1. Schließung von Strafbarkeitslücken 24
a) Vermeidung von Gesetzesumgehungen 25
aa) Gesetzesumgehung im Strafrecht 26
bb) Öffnungsklauseln als verschleierte Umgehungsgesetze 28
b) Schaffung von Flexibilität in Bezug auf die Rechtsprechung 30
aa) Verengter Entscheidungsspielraum der Judikative im Strafrecht 31
bb) Erweiterung des Entscheidungsspielraums durch Öffnungsklauseln 32
c) Opferschutz und Wahrung von Opferinteressen 34
2. Schaffung absoluter Gerechtigkeit 35
II. Tragfähigkeit der gewählten Begründungsansätze 36
1. Schließung von Strafbarkeitslücken 37
a) Schließung von Strafbarkeitslücken und der fragmentarische Charakter des Strafrechts im Allgemeinen 37
b) Strafbarkeitslücken und Wirksamkeit des Strafrechts im Allgemeinen 40
aa) Generelle Wirksamkeit von Strafrecht 41
(1) Empirische Befunde zur Spezialprävention 43
(2) Empirische Befunde zur Generalprävention 44
bb) Verlust der Wirksamkeit durch den Einsatz von Öffnungsklauseln 46
cc) Zwischenergebnis 47
c) Vermeidung von Gesetzesumgehungen 47
d) Schaffung von Flexibilität als Begründungsansatz 48
e) Schließung von Strafbarkeitslücken zur Förderung des Opferschutzes 50
aa) Begriff des Opfers 51
bb) Opferinteressen 52
(1) Interessen des potenziellen Tatopfers 52
(2) Interessen tatsächlicher Tatopfer 53
cc) Zwischenergebnis 54
2. Schaffung absoluter Gerechtigkeit als Begründungsansatz 55
a) Begriffsbestimmung „Gerechtigkeit“ 55
aa) Politische und soziale Gerechtigkeit 56
bb) Gerechtigkeitsverständnis des Gesetzgebers 56
b) Möglichkeit der Schaffung absoluter Gerechtigkeit 58
c) Gerechtigkeit als Argumentationstopos 60
d) Zwischenergebnis 61
III. Zwischenergebnis 61
D. Verfassungsgemäßheit von Öffnungsklauseln 63
I. Historische Entwicklung des Gesetzlichkeitsprinzips 64
1. Entscheidung für das geschriebene Recht und daraus resultierende Konsequenzen 65
2. Historische Entwicklung bis zur Kodifikation im Grundgesetz 66
3. Entstehungsgeschichte des Art. 103 Abs. 2 GG 70
II. Heutiger Sinn und Zweck des Gesetzlichkeitsprinzips 71
1. Verfassungsrechtliche Herleitung des Gesetzlichkeitsprinzips 72
2. Tatsächliche Bedeutung des Gesetzlichkeitsprinzips 75
III. Zwischenergebnis 78
IV. Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Bestimmtheitsgrundsatz 79
1. Begriff „Bestimmtheit“ 80
a) Sinn und Zweck des Bestimmtheitsgrundsatzes 84
aa) Schutz der Bürger*innen vor willkürlichen Entscheidungen 86
bb) Sicherung des Grundsatzes der Gewaltenteilung 88
b) Sprachliche Grenzen der Gesetzesbestimmtheit 90
c) Handhabung des Bestimmtheitsgrundsatzes durch die Gerichte 94
aa) Präzisierung durch das BVerfG 96
(1) Gefestigte Rechtsprechung 98
(2) Präzisierungsgebot 99
(3) Anforderungen abhängig von Schwere des Eingriffs 100
bb) Kritische Würdigung 101
(1) Abhängigkeit von Schwere der Straftat 101
(2) Präzisierung durch die Gerichte 103
(3) Rechtsfolgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 107
(4) Praktikabilität der Auslegung durch die Gerichte 108
cc) Zwischenergebnis 110
d) Zwischenergebnis 111
2. Konsequenzen für Öffnungsklauseln im Strafrecht 111
3. Gesamtergebnis 118
V. Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Analogieverbot 120
1. Analogien im Strafrecht 120
a) Verbot entsprechender Rechtsanwendung 121
b) Adressat des Analogieverbotes 122
c) Sinn und Zweck des Analogieverbotes 123
d) Keine eingeschränkte Geltung bei unbewussten Lücken 124
2. Abgrenzung von Auslegung und Analogie 125
a) Abgrenzung anhand der Ratio des Gesetzes 126
b) Abgrenzung anhand des Wortlautes des Gesetzes 129
c) Handhabung des Analogieverbotes durch die Gerichte 135
d) Konsequenzen für den Einsatz von Öffnungsklauseln 138
3. Analogieverbot als Handlungsanweisung an den Gesetzgeber 139
a) Analogieverbot ausschließlich Handlungsanweisung an Judikative 139
b) Analogieverbot auch als Handlungsanweisung an Legislative 140
4. Öffnungsklauseln als innertatbestandliche Analogien und Umgehungsgesetze 142
a) Vereinbarkeit einer innertatbestandlichen Analogie mit dem Analogieverbot 143
b) Konsequenz für den Einsatz von Öffnungsklauseln im Strafrecht 148
5. Gesamtergebnis 150
VI. Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Rückwirkungsverbot 152
1. Sinn und Zweck des Rückwirkungsverbotes 152
2. Adressat*innen des Rückwirkungsverbotes 154
3. Geltung des Rückwirkungsverbots für die Rechtsprechung 155
a) Direkte Anwendung des Art. 103 Abs. 2 GG 156
b) Analoge Anwendung des Art. 103 Abs. 2 GG 157
aa) Planwidrige Regelungslücke 157
(1) Hinreichende Regelung über § 17 StGB 158
(2) Planwidrigkeit 160
bb) Vergleichbare Interessenlage 161
(1) Vergleichbarkeit aufgrund Überschneidung der Kompetenzbereiche 161
(2) Unvergleichbarkeit der legislativen und der judikativen Tätigkeit 164
(3) Rechtsprechung zu rückwirkenden Rechtsprechungsänderungen 167
(4) Stellungnahme zur analogen Anwendung des Art. 103 Abs. 2 GG 168
c) Übertragbarkeit der für die Rechtsprechung geltenden Grundsätze auf Öffnungsklauseln 171
d) Rechtsfolge der Anwendung des Rückwirkungsverbotes auf die Rechtsprechung: Übertragung der „von-nun-an“-Theorie auf die Anwendbarkeit von Öffnungsklauseln im Strafrecht 173
aa) Allgemeines zur „von-nun-an“-Rechtsprechung 174
bb) Anwendung auf die erstmalige Verwendung von Öffnungsklauseln 178
4. Gesamtergebnis 180
VII. Vereinbarkeit mit dem fragmentarischen Charakter des Strafrechts 182
1. Ebenen des fragmentarischen Charakters 183
2. Feststellung der strafwürdigen Verhaltensweisen 183
3. Abgrenzung zur Subsidiarität des Strafrechts 185
4. Verfassungsrechtliche Herleitung des fragmentarischen Charakters des Strafrechts 186
a) Gesetzlichkeitsprinzip 186
b) Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG 187
c) Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG 188
5. Erforderlichkeit des fragmentarischen Charakters 189
a) Fragmentarischer Charakter als Manko der Strafrechtsordnung 189
b) Gerechtigkeit, Freiheitssicherung und Strafökonomie 190
6. Fragmentarischer Charakter als Handlungsanweisung an die Legislative 192
7. Vereinbarkeit des fragmentarischen Charakters mit Öffnungsklauseln 194
a) Fragmentarität auch innerhalb einzelner Tatbestände 194
b) Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem fragmentarischen Charakter des Strafrechts 195
8. Gesamtergebnis 198
VIII. Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Grundsatz der Gesetzesbindung und dem Grundsatz der Gewaltenteilung 198
1. Historische Entwicklung des Grundsatzes der Gesetzesbindung 199
2. Gesetzesbindung zwischen Wunsch und Wirklichkeit 203
a) Gesetzesbindung und Grundsatz der Gewaltenteilung 204
b) Gesetzesbindung und Demokratieprinzip 204
c) Gesetzesbindung und Rechtstaatsprinzip 205
d) Verhältnis des Grundsatzes „nulla poena sine lege“ zur Gesetzesbindung 206
e) Bindung durch den Inhalt des Gesetzes oder an den Inhalt des Gesetzes 207
aa) Können Normen eine Bindungswirkung entfalten? 208
(1) Gesetzesbindung als Utopie 209
(2) Gesetzesbindung durch Normtext und Anwendung 210
bb) Konkretisierung der Gesetzesbindung 211
(1) Objektive Theorie 215
(2) Subjektive Theorie 216
(3) Gesetzesauslegung im Strafrecht 217
f) Zwischenergebnis 219
g) Durchbrechung des Grundsatzes der Gesetzesbindung 219
h) Zulässigkeit richterlicher Rechtsfortbildung im Strafrecht 221
aa) Begriff der richterlichen Rechtsfortbildung 221
bb) Vereinbarkeit von richterlicher Rechtsfortbildung mit dem Grundsatz der Gesetzesbindung 222
cc) Generalklauseln und richterliche Rechtsfortbildung im Strafrecht 224
i) Grundsatz der Gesetzesbindung als Auftrag an die Gesetzgebung 225
3. Gewaltenteilung als solche 226
a) Überschneidung der Aufgabenbereiche 226
b) Kernbereichslehre 229
4. Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Grundsatz der Gesetzesbindung und dem Grundsatz der Gewaltenteilung 230
5. Gesamtergebnis 232
IX. Ergebnis der Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit den dargelegten Grundsätzen 233
E. Konsequenz für Strafgesetze 236
F. Praktische Konsequenzen der Nichtanwendung von bestehenden Öffnungsklauseln 239
I. § 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB 239
II. § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB 240
G. Gesamtergebnis 243
I. Begründungen zum Einsatz von Öffnungsklauseln 243
II. Verfassungsgemäßheit von Öffnungsklauseln 245
Literaturverzeichnis 248
Sachverzeichnis 285