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Relativierung des Bestandsschutzes durch Einflüsse des europäischen Umweltrechts?

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Cho, D. (2023). Relativierung des Bestandsschutzes durch Einflüsse des europäischen Umweltrechts?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58871-8
Cho, Danbi. Relativierung des Bestandsschutzes durch Einflüsse des europäischen Umweltrechts?. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58871-8
Cho, D (2023): Relativierung des Bestandsschutzes durch Einflüsse des europäischen Umweltrechts?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58871-8

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Relativierung des Bestandsschutzes durch Einflüsse des europäischen Umweltrechts?

Cho, Danbi

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 201

(2023)

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About The Author

Danbi Cho studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und legte im Jahr 2015 ihr erstes Juristisches Staatsexamen ab. Im selben Jahr begann sie ihr Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin, unter anderem mit Station beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). 2017 legte sie ihr Zweites Staatsexamen ab. Von 2018-2021 war sie promotionsbegleitend als Juristische Mitarbeiterin bei der Sozietät Linklaters tätig. Seit 2022 arbeitet sie bei der Sozietät Linklaters als Rechtsanwältin im Umwelt- und Planungsrecht.

Abstract

Die Umwelt unterliegt einem stetigen Wandel. Trotz umfassender Prüfung von Umweltvorgaben in Anlagenzulassungs- und Planfeststellungsverfahren können später, etwa infolge naturräumlicher Veränderungen oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, unvorhergesehene Konflikte zwischen bestandskräftig zugelassener Tätigkeit und Natur eintreten. Kann die Tätigkeit hier unverändert fortgeführt werden oder bedarf es einer Beschränkung des zugelassenen Bestandes? Welchen Einfluss hat das Unionsrecht auf den notwendigen Ausgleich zwischen Bestands- und Umweltinteressen? Die Autorin geht diesen Fragen mit Blick auf die Vorgaben des europäischen Artenschutz-, Habitatschutz- sowie Umweltschadensrechts nach. Dargelegt wird, welche materiellen Anforderungen das EU-Umweltrecht an bestandskräftig zugelassene Tätigkeiten stellt. Ferner erfolgt eine Auseinandersetzung mit behördlichen Durchsetzungsinstrumentarien, differenzierend nach immissionsschutzrechtlich genehmigten und planfestgestellten Vorhaben.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2023.
»European Environmental Law and its Influence on Grandfathering - a Limiting Factor?«: How to deal with conflicts that arise between legally permitted activities and nature despite prior comprehensive environmental assessments? The author examines this question regarding EU species, habitat protection and environmental damage law. The material EU environmental law requirements for the use of permits are outlined, as well as the administrative instruments for their enforcement. A differentiation is made between permits under the Federal Immission Control Act and plan approvals.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
I. Problemstellung 21
II. Gegenstand der Untersuchung 25
III. Gang der Untersuchung 25
1. Teil: Grundlegendes zum nationalen Bestandsschutzverständnis sowie den Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien 27
A. Bestandsschutz im nationalen Recht 27
I. Zum Begriff des (passiven) Bestandsschutzes 27
II. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Bestandsschutzes 28
1. Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers 29
2. Bestandsschutz durch Wirkungen eines (begünstigenden) Verwaltungsaktes 30
3. Besonderheiten für hoheitliche Vorhabenträger 32
III. Bindungswirkung eines wirksamen Verwaltungsaktes 32
1. Inhaltsbezogene Bindungswirkung i. S. e. Abweichungsverbots 33
a) Sachlicher Umfang 33
b) Persönlicher Umfang 34
aa) Bindung von Adressaten und sonstigen Betroffenen 34
bb) Bindung der Erlassbehörde 35
cc) Tatbestandswirkung: Erweiterung auf sonstige Behörden, Rechtsträger, Gerichte 35
2. Bestandsbezogene Bindungswirkung i. S. e. Aufhebungsverbots 37
a) Ende der Wirksamkeit, § 43 Abs. 2 VwVfG 37
b) Materielle Bestandskraft: Erhöhte Verbindlichkeit durch Eintritt der Unanfechtbarkeit 38
c) Abweichungen je nach Besonderheiten des Fachrechts 39
IV. Grundlagen des Bestandsschutzes im Immissionsschutz- und Planfeststellungsrecht 40
1. Grundlagen des Bestandsschutzes immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen 40
a) Regelungsgehalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung 41
aa) Genehmigungswirkung 41
bb) Feststellungswirkung 42
b) Eingriffsinstrumentarien nach Unanfechtbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung 45
2. Grundlagen des Bestandsschutzes planfestgestellter Vorhaben 45
a) Regelungsgehalt des Planfeststellungsbeschlusses 46
aa) Gestattungswirkung 47
bb) Feststellungswirkung 48
b) Eingriffsinstrumentarien nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses 49
B. Allgemeine Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien und denkbare Einflüsse auf den Bestandsschutz 50
I. Mitgliedstaatliche Umsetzungsverpflichtung aus Art. 288 Abs. 3 AEUV, keine unmittelbare Verpflichtung des Unionsbürgers 50
II. Grundsatz mitgliedstaatlicher Verfahrensautonomie und allgemeines Loyalitätsgebot aus Art. 4 Abs. 3 EUV 52
C. Zusammenfassung und Folgerungen für die weitere Untersuchung 54
2. Teil: Die Einflüsse des EU-Artenschutz- und Habitatschutzrechts auf den Bestandsschutz 57
A. Einführung 57
I. Das Arten- und Habitatschutzrecht als Gegenstand der Feststellungswirkung 58
II. Die Vorgaben des Habitatschutzrechts für die Zulassungsentscheidung, § 34 BNatSchG 58
1. Projektbegriff 59
2. Natura 2000-Verträglichkeits(vor)prüfung 60
3. Ausnahmemöglichkeit nach § 34 Abs. 3–5 BNatSchG 63
4. Verfahren, zuständige Behörde 64
III. Die Vorgaben des besonderen Artenschutzrechts für die Zulassungsentscheidung, §§ 44 f. BNatSchG 64
1. Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG 65
a) Doppelfunktion der Zugriffsverbote als repressives Verbot und Zulassungsvoraussetzung 65
b) Prüfungsgegenstand und -maßstab 66
2. Ausnahmemöglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 67
IV. Bestandsschutzrelevante Fallkonstellationen 67
B. Die Bedeutung des Habitatschutzrechts für bestandskräftig zugelassene Vorhaben 69
I. Die allgemeine Schutzverpflichtung der Mitgliedstaaten aus Art. 6 Abs. 2 FFH-RL: Anwendbarkeit auf projektbezogene Auswirkungen? 69
1. Das Verhältnis des Art. 6 Abs. 2 FFH-RL zur Regelzulassung nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL 72
a) Anwendung des Art. 6 Abs. 2 FFH-RL durch den EuGH auf sog. „Altfälle“ 72
b) Das Urteil des EuGH in Sachen Herzmuschelfischerei: Kein Ausschluss der allgemeinen Vermeidungspflicht durch eine Zulassung nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL 74
2. Grundlegende Folgerungen für die Auslegung des Art. 6 Abs. 2 FFH-RL unter Berücksichtigung seiner materiellen und verfahrensrechtlichen Komponente 76
a) Gleich hohes materielles Schutzniveau zwischen Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 FFH-RL 76
b) Dauerpflicht der Mitgliedstaaten zu geeigneten Vermeidungsmaßnahmen 78
3. Das Verhältnis des Art. 6 Abs. 2 FFH-RL zur Ausnahmezulassung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL 79
4. Zwischenfazit 83
II. Konkretisierung der projektbezogenen Handlungsverpflichtungen nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL in der Rechtsprechung des EuGH 84
1. Das Urteil des EuGH in Sachen Waldschlößchenbrücke 85
a) Die nachträgliche Verträglichkeitsprüfung als „geeignete Maßnahme“ i. S. d. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 86
b) Inhaltliche Anforderungen an die nachträgliche Verträglichkeitsprüfung 88
c) Maßgeblicher Zeitpunkt für die nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL gebotene nachträgliche Verträglichkeitsprüfung 89
d) Keine Veränderung des Prüfungsmaßstabs durch Ausführung aufgrund sofort vollziehbarer Zulassung 90
2. Folgen des Waldschlößchenbrücken-Urteils für den Bestandsschutz zugelassener Projekte 92
a) Statuierung eines dynamischen materiellen Schutzstandards nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 93
aa) Verallgemeinerungsfähige Aussagen des EuGH zu Prüfungsmaßstab und -zeitpunkt 93
bb) Erfordernis einer schutzgebietsbezogenen Gesamtbetrachtung 95
(1) Berücksichtigung der Vorbelastung 95
(2) Berücksichtigung kumulativer Auswirkungen 98
(3) Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse 100
(4) Berücksichtigung des aktuellen Schutzgebietsstatus 101
cc) Folgerungen für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit zugelassener Projekte nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 101
(1) Gebietsunverträglichkeit nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL bei Missachtung der Vorgaben des Art. 6 Abs. 3, 4 FFH-RL 101
(2) Gebietsunverträglichkeit nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL trotz Einhaltung der Vorgaben des Art. 6 Abs. 3, 4 FFH-RL 102
(3) Gebietsunverträglichkeit nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL trotz Ausnahmezulassung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL 106
(4) Zwischenfazit 107
dd) (Ir-)Relevanz von Bestandsschutzbelangen für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit? 108
b) Unkalkulierbares Risiko für den Bestandsschutz durch fortlaufende Gefahr einer nachträglichen Verträglichkeitsprüfung? 111
c) Verbleibende Spielräume: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Bestandsschutzbelangen im Rahmen der Ermessensentscheidung über geeignete Vermeidungsmaßnahmen 115
3. Fazit und Folgerungen für die weitere Untersuchung 121
III. Die Implementierung des allgemeinen Verschlechterungsverbots im nationalen Recht: Der handlungsbezogene Verbotstatbestand des § 33 Abs. 1 S. 1 BNatSchG 122
1. Anwendungsbereich 123
2. Inhaltliche Anforderungen 126
3. Zwischenfazit 127
IV. Die Entscheidung über die Durchführung einer nachträglichen Verträglichkeitsprüfung 128
1. Beschränkung des Instruments der nachträglichen Verträglichkeitsprüfung auf Fälle einer „nachzuholenden“ Verträglichkeitsprüfung? 128
2. Reduzierung des Ermessens zur nachträglichen Verträglichkeitsprüfungspflicht? 131
a) Alternativmaßnahmen zur nachträglichen Verträglichkeitsprüfung 132
aa) Unmittelbar projektbezogene Maßnahmen als potenzielle Alternativmaßnahmen 132
bb) Nicht projektbezogene Alternativmaßnahmen: Umfassende Vermeidungspflicht aus Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 134
b) Gewichtung der konfligierenden Belange 138
aa) Missachtung der Verfahrensvorgaben des Art. 6 Abs. 3, 4 FFH-RL 138
bb) Einhaltung der Verfahrensvorgaben des Art. 6 Abs. 3, 4 FFH-RL 142
cc) Sonderproblem der Summationswirkung mehrerer Projekte: Auswahl zwischen mehreren bestehenden Projekten 145
3. Verfahrensrechtliche Implementierung der nachträglichen Verträglichkeitsprüfung im nationalen Recht 148
a) Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung 150
b) Relevanz der Feststellungswirkung: Erfordernis einer vorherigen Aufhebung oder Abänderung der Zulassungsentscheidung? 151
4. Zwischenfazit 152
V. Die Folgen einer negativen nachträglichen Verträglichkeitsprüfung 153
1. Schutz des Projektträgers durch die Gestattungswirkung: Keine unmittelbare Unwirksamkeit der Zulassungsentscheidung 154
2. Verpflichtung des Mitgliedstaats zu weiteren projektbezogenen Maßnahmen 157
3. Zwischenfazit 161
VI. Die Ausnahmemöglichkeit nach § 33 Abs. 1 S. 2 BNatSchG 161
1. Anwendbarkeit des § 33 Abs. 1 S. 2 BNatSchG auf zugelassene Projekte 161
2. Ausnahmevoraussetzungen des § 33 Abs. 1 S. 2 i.V. m. § 34 Abs. 3–5 BNatSchG 163
a) Notwendigkeit der Durchführung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, § 33 Abs. 1 S. 2 i.V. m. § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG 164
aa) Zwingende Gründe des öffentlichen Interesses 164
(1) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz als öffentliches Interesse 166
(2) Ausnahmegründe in Gebieten mit prioritären Lebensraumtypen oder Arten 168
bb) Feststellung eines Überwiegens im Wege der Abwägung 168
b) Nichtbestehen einer zumutbaren Alternativlösung, § 33 Abs. 1 S. 2 i.V. m. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG 171
aa) Zum Begriff der Alternative 171
bb) Zumutbarkeit der Alternative 173
c) Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung des kohärenten Netzes Natura 2000 177
d) Verbleibender Ermessensspielraum der Behörde? 178
3. Verfahrensrechtliche Aspekte der nachträglichen Ausnahmezulassung 178
a) Immanente Ausnahmezulassung kraft Konzentrations- und Gestattungswirkung? 178
b) Zuständigkeit der Naturschutzbehörde im einfachen Verwaltungsverfahren? 180
4. Zwischenfazit 181
VII. Unionsrechtskonformität einer Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG 182
C. Die Bedeutung des EU-Artenschutzrechts für bestandskräftig zugelassene Vorhaben 184
I. Zur Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Zulassungsvollzug 185
1. Keine Freistellung für zugelassene Tätigkeiten nach nationaler Normkonzeption 185
2. Unvereinbarkeit einer generellen Freistellung rechtmäßiger Tätigkeiten mit dem Unionsrecht 187
3. Zwischenfazit 190
II. Verwirklichung der Verbotstatbestände durch zugelassene Tätigkeiten 190
1. Artenschutzrechtliche Konflikte trotz Prüfung im Zulassungsverfahren 191
2. Zurechenbarkeit artenschutzrechtlicher Konflikte in der Bau- und Betriebsphase 193
a) Zurechnungsmaßstab im Rahmen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 194
b) Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch das Vorliegen einer Zulassungsentscheidung 196
c) Zurechnung im Falle des Einwanderns geschützter Arten nach Inbetriebnahme 196
3. Keine unmittelbare Unwirksamkeit einer konfligierenden Zulassungsentscheidung 199
4. Zwischenfazit 200
III. Die mitgliedstaatliche Verpflichtung zur Durchführung konkreter Schutzmaßnahmen: Einflüsse der Art. 12, 13 FFH-RL und Art. 5 VRL auf den administrativen Vollzug 200
1. Das Absichtsmerkmal als Voraussetzung für eine mitgliedstaatliche Handlungsverpflichtung aus Art. 12 Abs. 1 lit. a–c, Art. 13 lit. a FFH-RL, Art. 5 VRL 202
a) Der Absichtsbegriff i. S. d. Art. 12 Abs. 1 lit. a–c FFH-RL 203
b) Abweichender Absichtsbegriff im Rahmen des Art. 5 VRL? 207
c) „Absichtliche“ Verbotsverwirklichung durch zugelassene Tätigkeiten? 209
2. Die Ermessensentscheidung des Mitgliedstaats über die erforderlichen Schutzmaßnahmen 213
3. Zwischenfazit 216
IV. Die Ausnahmemöglichkeit nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5, S. 2 BNatSchG 217
1. Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5, S. 2 BNatSchG 217
a) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 217
b) Vereinbarkeit der Ausnahmemöglichkeit mit den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie 219
c) Nichtbestehen einer zumutbaren Alternative, § 45 Abs. 7 S. 2 HS 1 BNatSchG 225
d) Keine Verschlechterung, Verweilen im günstigen Erhaltungszustand, § 45 Abs. 7 S. 2 HS 2 BNatSchG 226
e) Verbleibender Ermessensspielraum der Behörde? 226
2. Verfahrensrechtliche Aspekte der nachträglichen Ausnahmeerteilung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 227
a) Keine immanente Ausnahmezulassung kraft Genehmigungs- und Konzentrationswirkung für unerkannte artenschutzrechtliche Konflikte 227
b) Zuständigkeit der Naturschutzbehörde im einfachen Verwaltungsverfahren 228
3. Zwischenfazit 229
D. Handlungsinstrumente zur verfahrensrechtlichen Durchsetzung der §§ 33 Abs. 1 S. 1, 44 Abs. 1 BNatSchG gegenüber bestandskräftig zugelassenen Vorhaben 230
I. (Teil-)Aufhebung der Zulassungsentscheidung 232
1. Anwendbarkeit der §§ 48, 49 VwVfG auf Planfeststellungsbeschlüsse: Besondere Beständigkeit aufgrund fehlender Aufhebungsmöglichkeit nach Unanfechtbarkeit? 232
a) Kein abschließender Charakter der §§ 72ff. VwVfG 235
b) Vereinbarkeit der Aufhebungsvorschriften mit dem Charakter des Planfeststellungsbeschlusses als Planungsentscheidung 237
c) Praktisches Aufhebungsbedürfnis auch im Falle öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie zur Durchsetzung von Allgemeinwohlbelangen 238
d) Uneingeschränkte Anwendbarkeit bei Durchsetzung von Allgemeinwohlbelangen 240
e) Zwischenfazit 242
2. Widerruf, § 49 VwVfG, § 21 BImSchG 242
a) Rechtmäßigkeit der Zulassungsentscheidung 243
b) Widerrufsgründe 245
aa) Widerrufsgrund nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG, § 21 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG 245
(1) Nachträglich eingetretene Tatsachen 245
(2) Berechtigung zur Nichterteilung der Genehmigung 247
(3) Gefährdung des öffentlichen Interesses 248
bb) Widerrufsgrund nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwVfG, § 21 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG 249
(1) Nachträgliche Rechtsänderung, Berechtigung zur Nichterteilung der Genehmigung, Gefährdung des öffentlichen Interesses 249
(2) Noch kein Gebrauchmachen von der Zulassungsentscheidung 250
cc) Widerrufsgrund nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 VwVfG, § 21 Abs. 1 Nr. 5 BImSchG 252
c) Widerrufsermessen 254
aa) Allgemeines 254
bb) Einflüsse von FFH- und Vogelschutzrichtlinie auf die Ermessensausübung 255
d) Rechtsfolgen eines Widerrufs, Entschädigungsanspruch nach § 49 Abs. 6 VwVfG, § 21 Abs. 4 BImSchG 258
3. Rücknahme, § 48 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3, 4 VwVfG 259
a) Rücknahmevoraussetzungen, § 48 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 VwVfG 260
b) Rücknahmeermessen 260
c) Rechtsfolgen einer Rücknahme, Ausgleichsanspruch nach § 48 Abs. 3 VwVfG 261
4. Frist 262
5. Zwischenfazit 262
II. Erlass nachträglicher Schutzmaßnahmen 263
1. Auflagenvorbehalt, Vorbehalt abschließender Entscheidung 264
a) Auflagenvorbehalt nach § 12 BImSchG für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen 264
b) Entscheidungsvorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG für Planfeststellungsbeschlüsse 265
c) Vorbehaltsgrenzen: Kein geeignetes Instrument für Prognoserisiken 265
2. Nachträgliche Anordnungen auf Grundlage der §§ 17, 20 BImSchG 267
3. Nachträgliche Anordnungen auf Grundlage der (Fach-)Planungsvorschriften 269
4. Nachträgliche Anordnungen auf Grundlage des § 3 Abs. 2 HS 2 BNatSchG 273
a) Allgemeines: Erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Naturschutzrechts 274
b) Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 HS 2 BNatSchG 275
aa) Anwendbarkeit auf immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen 275
bb) Anwendbarkeit auf planfestgestellte Vorhaben 277
(1) Kein Ausschluss aufgrund der Konzentrationswirkung nach § 75 Abs. 1 S. 1 HS 2 VwVfG 278
(2) Abschließende planungsrechtliche Vorschriften? 279
(3) Ausschließliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde aufgrund möglicher Abwägungsrelevanz? 281
cc) Anordnungen nach § 3 Abs. 2 HS 2 BNatSchG gegenüber öffentlich-rechtlichen Vorhabenträgern? 284
dd) Keine abdrängende Sonderzuweisung, § 3 Abs. 2 HS 2 BNatSchG 285
c) Begrenzung der Anordnungsbefugnis durch die Legalisierungswirkung wirksamer Zulassungsentscheidungen 286
aa) Begrenzung durch die Feststellungswirkung 286
(1) Unzulässigkeit der Neubewertung einer unveränderten Sach- und Rechtslage 287
(2) Grenzen der Feststellungswirkung mit Blick auf die fortlaufend geltenden Verbote aus §§ 33 Abs. 1 S. 1, 44 Abs. 1 BNatSchG 289
bb) Begrenzung durch die Gestattungswirkung 290
(1) Unzulässigkeit einer (Teil-)Aufhebung 291
(2) Erfordernis einer weitergehenden Beschränkung 293
d) Ermessen der Naturschutzbehörde 297
aa) Entschließungsermessen: Berücksichtigung von Bestandsschutzbelangen und Einflüsse des Unionsrechts 297
(1) Ermessensausübung im Falle bestandsschutzbeschränkender Maßnahmen 299
(2) Ermessensausübung im Falle vorläufiger Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr 301
bb) Auswahlermessen 302
5. Subsidiärer Rückgriff auf die Aufhebungsvorschriften zum Erlass nachträglicher Anordnungen unter Beschränkung der Gestattungswirkung 302
a) Anwendbarkeit der Aufhebungsvorschriften für den Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen 303
b) Voraussetzungen der Anordnungsbefugnis 304
c) Grenzen der Anordnungsbefugnis: Nachträgliche (wesentliche) Änderung des Vorhabens oder der Anlage 304
aa) Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Anwendbarkeit des § 17 Abs. 4 BImSchG 305
bb) Planfeststellungsbeschluss: Erfordernis eines Planänderungsverfahrens 306
d) Ermessen 307
6. Zwischenfazit 307
III. Stilllegungs- und Beseitigungsanordnungen 308
1. Stilllegungs- und Beseitigungsanordnungen gegenüber immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen nach § 20 Abs. 2 BImSchG 308
2. Stilllegungs- und Beseitigungsanordnungen gegenüber planfeststellungsbedürftigen Vorhaben 310
a) Folgenbeseitigung nach § 77 S. 2 VwVfG 311
b) Rückbau- und Ausgleichsverpflichtung als nachträgliche Auflage nach §§ 48, 49 i.V. m. § 36 VwVfG? 312
c) Stilllegungs- und Beseitigungsanordnungen auf Grundlage des § 3 Abs. 2 HS 2 BNatSchG 313
IV. Zusammenfassung 314
E. Fazit: Relativierung des Bestandsschutzes durch das europäische Arten- und Habitatschutzrecht? 315
3. Teil: Einflüsse des Umweltschadensrechts auf den Bestandsschutz 319
A. Einführung: Die Grundzüge des Umweltschadensrechts 319
I. Anwendungsvoraussetzungen 320
1. Verhältnis des USchadG zu anderen Vorschriften des Fachrechts, § 1 USchadG 320
2. Der Begriff des Umweltschadens, §§ 2 Nr. 1, 3 USchadG 322
3. Verantwortlicher i. S. d. § 2 Nr. 3 USchadG, Kausalitätsnachweis 323
4. Haftungstatbestände: verschuldensabhängige und -unabhängige Haftung 324
a) Verschuldensunabhängige Haftung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 USchadG 324
b) Verschuldensabhängige Haftung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG 325
II. Rechtsfolge 326
1. Informations-, Vermeidungs- und Sanierungspflichten des Verantwortlichen 326
2. Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde 327
3. Kostentragung 327
B. Zur Bedeutung einer behördlichen Zulassungsentscheidung im umweltrechtlichen Haftungsregime 328
I. Der Zulassungsinhaber als Träger der umweltschadensrechtlichen Primär- und Sekundärpflichten 329
1. Keine generelle Freistellung behördlich zugelassener Tätigkeiten von den umweltschadensrechtlichen Primärpflichten 329
2. Keine Kostenfreistellung für zugelassene Tätigkeiten 332
3. Zwischenfazit 334
II. Die (mittelbaren) Schutzwirkungen behördlicher Zulassungsentscheidungen im umweltschadensrechtlichen Haftungsregime 334
1. Die Enthaftungsklausel des § 19 Abs. 1 S. 2 BNatSchG für Biodiversitätsschäden 335
a) „Zuvor ermittelte“ Auswirkungen 336
aa) Enthaftung für „sehenden Auges“ zugelassene Auswirkungen 336
bb) (Ir-)Relevanz der Erkennbarkeit im Zulassungszeitpunkt? 337
cc) Möglichkeiten einer nachträglichen Konfliktbewältigung 340
b) Genehmigte oder zugelassene Tätigkeit nach §§ 34, 35, 45 Abs. 7 BNatSchG, § 67 Abs. 2 BNatSchG, § 15 BNatSchG, §§ 30, 33 BauGB 341
aa) Zulassung nach habitat- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen 341
bb) Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG und Zulassung nach §§ 30, 33 BauGB 345
(1) Vereinbarkeit der Enthaftung nach § 15 BNatSchG mit Art. 2 Nr. 1 lit. a UAbs. 2 UH-RL 347
(2) Vereinbarkeit der Enthaftung nach §§ 30, 33 BauGB mit Art. 2 Nr. 1 lit. a UAbs. 2 UH-RL 351
(3) Unbeplanter Innenbereich 353
c) Zwischenfazit 353
2. Das Verschuldenserfordernis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG 354
a) Heranziehung zivilrechtlicher Maßstäbe 354
b) (Kein) Erfordernis eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs 356
c) Verschuldensmaßstab des BVerwG: Fehlendes Verschulden bei schutzwürdigem Vertrauen in die Zulassungsentscheidung 359
aa) Vereinbarkeit des Ansatzes mit den Vorgaben des Unionsrechts 360
bb) Bestimmung der Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf die Zulassungsentscheidung 361
d) Zwischenfazit 364
3. „Faktische“ Legalisierungswirkung behördlicher Zulassungsentscheidungen für Schädigungen der Schutzgüter Boden und Gewässer 364
III. Das Verhältnis des Umweltschadensrechts zum herkömmlichen Legalisierungsverständnis 367
1. Beschränkung der Legalisierungswirkung behördlicher Zulassungsakte durch die Bestimmungen des Umweltschadensrechts 367
2. Erfordernis eines zulassungsmodifizierenden Aktes: Die Grenzen der Anordnungsbefugnis nach § 7 Abs. 2 USchadG 369
C. Fazit 372
4. Teil: Zusammenfassung in Thesen 374
Literaturverzeichnis 381
Stichwortverzeichnis 395