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Mattern, D. (2023). Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58870-1
Mattern, David. Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58870-1
Mattern, D (2023): Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58870-1

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Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht

Mattern, David

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 85

(2023)

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About The Author

David Mattern studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim von 2005 bis 2011. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe mit Stationen in Mannheim, Speyer und Neapel arbeitete er ab 2013 als akademischer Mitarbeiter an der Universität Mannheim an einem kartellrechtlichen und an einem strafrechtlichen Lehrstuhl. Im Jahr 2019 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen bei der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist er seit Dezember 2022 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Abstract

Am europäischen Kartellbußgeldrecht wird häufig kritisiert, dass es gegen das Schuldprinzip verstoße. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es mit dem Schuldprinzip in Konflikt gerät. Konfliktpunkte finden sich in den Themenfeldern Verbotsirrtum, Unternehmen als Bußgeldadressaten, Konzern- und Rechtsnachfolgekonstellationen sowie Bußgeldbemessung. Anschließend widmet sich die Arbeit der Frage, ob ein Konflikt mit dem Schuldprinzip zugleich einen Verstoß dagegen darstellt oder ob es im europäischen Kartellbußgeldrecht einer Abwägung zugänglich ist. Die Arbeit postuliert, dass das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist. Ausgehend davon wird zuletzt untersucht, welche zuvor identifizierten Konflikte mit dem Schuldprinzip sich tatsächlich als Verstöße dagegen erweisen. Hierbei gelangt die Arbeit zu differenzierten Ergebnissen.»The Guilt Principle in European Competition Law«: The European Competition Law is often criticized for infringements of the guilt principle. The thesis examines if this criticism is justified. Conflicts with the guilt principle can be found in several areas of fining proceedings in competition law. The thesis shows that not every conflict means an infringement of the guilt principle, because the guilt principle has to be balanced with the objective of an undistorted competition.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 24
1. Teil: Einführung 29
A. Einleitende Bemerkungen 29
I. Ziel der Arbeit 29
II. Aufbau der Arbeit 32
B. Vorklärungen 32
I. Systematik des deutschen und europäischen Kartellbußgeldrechts und Folgen für die mögliche Anwendung des Schuldprinzips 33
1. Systematik des deutschen und europäischen Kartellbußgeldrechts 33
a) Überblick über die Normen im Zusammenhang mit Kartellbußen 33
b) Kartellrechtswidriges Verhalten, das nicht geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen 35
c) Kartellrechtswidriges Verhalten, das geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen 37
aa) Kartellrechtliche Verbotsnormen 37
bb) Kartellrechtliche Bußgeldnorm und zuständige Behörde‍(n) 39
2. Folgen der Systematik des deutschen und europäischen Kartellbußgeldrechts auf eine mögliche Anwendung des Schuldprinzips 40
II. Inhalt und Wurzeln des Schuldprinzips 41
1. Inhalt des Schuldprinzips 42
2. Wurzeln des Schuldprinzips 43
III. Schuldprinzip als deutsches Verfassungsrecht mit Anwendung im deutschen Kartellbußgeldrecht 46
IV. Schuldprinzip als primärrechtliche Fundamentalgarantie mit Anwendung im europäischen Kartellbußgeldrecht? 48
1. Schuldprinzip als primärrechtliche Fundamentalgarantie 48
a) Relevanz der Untersuchung 49
b) Primärrechtliche Rechtsquellen 50
c) Methodisches Vorgehen 52
d) Normierung des Schuldprinzips im geschriebenen Primärrecht 53
aa) Art. 48 Abs. 1 GrCh: Unschuldsvermutung 53
bb) Art. 49 Abs. 1 S. 1 GrCh: Grundsatz der Gesetzmäßigkeit 56
cc) Art. 1 GrCh: Menschenwürde 58
dd) Art. 49 Abs. 3 GrCh: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 61
e) Schuldprinzip als ungeschriebener Rechtsgrundsatz des Primärrechts 63
aa) Europäische Menschenrechtskonvention 64
bb) Nationale Verfassungsüberlieferung 64
f) Schuldprinzip als Fundamentalgarantie in der Rechtsprechung der europäischen Gerichte 65
aa) Thyssen 68
bb) Estel 68
cc) Maizena 70
dd) Käserei Champignon 71
ee) Hansen 72
ff) Vandenvenne 75
gg) Ebony Maritime und Loten Navigation 76
hh) Schenker u.a. 78
g) Ergebnis 80
2. Anwendbarkeit des Schuldprinzips auf das Kartellbußgeldrecht 80
a) Straftatbegriff des Art. 6 Abs. 2 EMRK nach den Engel-Kriterien 80
aa) „Nationale Einstufung“ der Verfehlung 82
(1) Einstufung als verwaltungsrechtliche Sanktion 83
(2) Einstufung als kriminalstrafrechtliche Sanktion 83
(3) Einstufung als strafrechtliche Sanktion im weiteren Sinne 84
(4) Einstufung als Sanktion sui generis 85
(5) Stellungnahme 85
(6) Zwischenergebnis 87
bb) Natur der Verfehlung 88
cc) Art und Schwere der Sanktion 88
dd) Ergebnis 90
b) Unternehmen als Adressaten des europäischen Kartellbußgeldrechts 90
c) Absicherung des gefundenen Ergebnisses durch die europäische Rechtsprechungspraxis 91
d) Ergebnis 93
V. Ergebnis der Vorklärungen 93
2. Teil: Konflikte des europäischen Kartellbußgeldrechts mit dem Schuldprinzip 95
A. Methodik der Untersuchung 95
I. Generelle Vorgehensweise bei der Prüfung der Vereinbarkeit des europäischen Kartellbußgeldrechts mit dem Schuldprinzip 95
II. Bezugspunkte für die Ermittlung von Konflikten der europäischen Rechtsprechungspraxis mit dem Schuldprinzip 96
1. Ansatz 1: Vergleich mit der nationalen Rechtsprechungspraxis 96
2. Grenzen des Vergleichs mit der nationalen Rechtsprechungspraxis 97
3. Ansatz 2: Vergleich mit dem Idealbild des Schuldprinzips 99
4. Zusammenfassung der Methodik 99
B. Einzelne Konfliktpunkte des europäischen Kartellbußgeldrechts mit dem Schuldprinzip 100
I. Der Verbotsirrtum 100
1. Relevanz des Verbotsirrtums für das Schuldprinzip 101
2. Der Verbotsirrtum im europäischen Wettbewerbsrecht 102
a) Generelle Anerkennung des unvermeidbaren Verbotsirrtums als Rechtsfigur 103
aa) Auswahl der zu untersuchenden EuGH-Urteile 104
(1) San Michele u.a. 108
(2) Ciba-Geigy 110
(3) Suiker Unie 113
(4) Miller 114
(5) Hoffmann-La Roche 116
(6) BMW u.a. 119
(7) Musique Diffusion Française u.a. 122
(8) IAZ u.a. 124
(9) Michelin 125
(10) Estel 126
(11) Stichting Sigarettenindustrie u.a. 129
(12) Ferriere San Carlo 131
(13) Belasco und Tipp-Ex 135
(14) Deutsche Telekom 135
(15) Schenker u.a. 136
bb) Ergebnis 144
b) Anerkennung des Verbotsirrtums im europäischen Wettbewerbsrecht bei Vertrauen auf anwaltlichen Rechtsrat oder bei Vertrauen auf Aussagen einer nationalen Wettbewerbsbehörde, die das Verhalten allein nach nationalem Recht geprüft hat? 146
aa) Vertrauen auf anwaltlichen Rechtsrat 149
(1) Miller 149
(2) Schenker u.a. 150
bb) Vertrauen auf die Einschätzung einer nationalen Wettbewerbsbehörde 154
c) Zu hohe Anforderungen an den unvermeidbaren Verbotsirrtum im europäischen Wettbewerbsrecht 156
aa) Anforderung an den unvermeidbaren Verbotsirrtum im deutschen Recht 157
(1) Fallgruppe 1: Kein eigener Zweifel an der Rechtmäßigkeit 158
(a) Sensibilisierung durch Dritte 159
(b) Schädigungsbewusstsein 160
(c) Verstoß gegen die Sittenordnung 161
(d) Rechtlich normierter Bereich 164
(e) Ergebnis 165
(2) Fallgruppe 2: Eigener Zweifel an der Rechtmäßigkeit 165
(a) Klinker 167
(b) Baustoffhändler 168
(c) Nordmende 170
(d) Ergebnis 170
(e) Ölbrenner II 171
bb) Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums nach Maßstäben deutschen Rechts in den Fällen „Miller“ und „Schenker u.a.“ 172
(1) Miller 173
(2) Schenker u.a. 174
(a) Objektiv ausreichende Erkundigungen zur Klärung der Rechtslage 177
(aa) Antrag auf Eintragung als Vereinbarungskartell 177
(bb) Beratung durch Anwaltskanzlei 178
(cc) Anerkennung als genehmigungsfreies Bagatellkartell durch Kartellgericht 179
(dd) Ergriffene Maßnahmen kumulativ ausreichend? 180
(ee) Zwischenergebnis 180
(b) Erkundigungen subjektiv ausreichend? 180
d) Friktion der Argumentationsstruktur des EuGH mit dem Schuldprinzip 183
3. Fazit 191
II. Die Unternehmensschuld 192
1. Friktion mit dem Schuldprinzip wegen Bebußung handlungs- und schuldunfähiger Personen 193
a) Vergleich mit deutscher Rechtslage: Zulässige strafrechtliche Normen, welche die Handlungs- und Schuldfähigkeit von Unternehmen voraussetzen? 194
aa) Bußgeldvorschriften gemäß § 81 GWB 194
bb) Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen nach § 30 OWiG 197
cc) Einziehung von Gegenständen bzw. des Wertersatzes gegenüber juristischen Personen gemäß § 29 OWiG 205
dd) Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 29a OWiG 207
ee) Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen gemäß § 890 Abs. 1 ZPO 212
(1) Straf- oder strafrechtsähnlicher Charakter des § 890 Abs. 1 ZPO? 212
(2) Anwendbarkeit des § 890 Abs. 1 ZPO auf juristische Personen? 214
(3) Anerkennung der strafrechtlichen Handlungs- und Schuldfähigkeit von juristischen Personen im Rahmen des § 890 Abs. 1 ZPO? 214
(4) Generelle Anerkennung der Handlungs- und Schuldfähigkeit im Ordnungswidrigkeitenrecht? 215
ff) Ergebnis 216
b) Handlungs- und Schuldfähigkeit von Unternehmen im Strafrecht im engeren Sinne de lege ferenda 216
aa) Handlungsfähigkeit – Diskussion in der Literatur 217
bb) Schuldfähigkeit – Diskussion in der Literatur 225
(1) Fehlende personale Qualität 226
(a) Relevanz des zugrunde gelegten Schuldbegriffs 227
(aa) Psychologischer Schuldbegriff 228
(bb) Normativer Schuldbegriff 229
(b) Ergebnis 233
(2) Höchstpersönlichkeit der strafrechtlichen Schuld 233
(a) Vorstellung der Modelle 234
(aa) Gefährdungsmodelle 234
(bb) Individualtatmodelle 235
(α) Respondeat-Superior-Modell 236
(β) Organ-/Repräsentations-/Identifikationsmodell 239
(cc) Modifizierte Individualtatmodelle 240
(dd) Kollektive Modelle 242
(b) Bewertung der Modelle 244
(c) Ergebnis 249
cc) Hinweise aus der Rechtsprechung der deutschen Gerichte zur Handlungs- und Schuldfähigkeit von Unternehmen de lege ferenda 249
(1) Rechtsprechung des RG 251
(2) Rechtsprechung des BGH 259
(3) Rechtsprechung des BVerfG 263
(a) Bertelsmann-Lesering-Urteil 264
(b) Lissabon-Urteil 268
(4) Ergebnis 272
c) Übertragung der Überlegungen auf das Ordnungswidrigkeitenrecht 273
aa) Argumente gegen die Handlungs- und Schuldfähigkeit von Verbänden im Strafrecht 274
bb) Überblick über die Theorien zur Abgrenzung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht 274
cc) Bedeutung der Abgrenzungstheorien für die Beurteilung der Handlungs- und Schuldfähigkeit von Verbänden 276
(1) Quantitative Theorie 276
(2) Qualitative Theorie 276
(3) Gemischt-qualitativ-quantitative Theorie 279
dd) Ergebnis 280
2. Konflikt mit dem Schuldprinzip wegen Bestrafung Unschuldiger 281
3. Vereinbarkeit der konkreten Ausgestaltung des Art. 23 VO Nr. 1/2003 mit dem Schuldprinzip? 283
a) Von den europäischen Organen zugrunde gelegtes Modell 284
aa) Erste Anhaltspunkte für ein Kollektivmodell 284
bb) Prüfsteine für die konsequente Anwendung eines Kollektivmodells 288
(1) Fehlverhalten eines untergeordneten Mitarbeiters 289
(2) Handeln gegen die ausdrückliche Anweisung des Vorgesetzten 290
(3) Entlastung durch Compliance-Programme? 291
(a) Übersicht über die Behandlung von Compliance-Programmen durch die europäischen Organe 292
(b) Der Fall „Schindler Holding u.a.“ 295
(c) Standort der Behandlung von Compliance-Programmen 299
cc) Ergebnis 300
b) Wechsel zwischen den Modellen als Friktion mit dem Schuldprinzip? 302
c) Konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Modelle als Friktion mit dem Schuldprinzip? 302
aa) Personeller Bezug 303
(1) Beschränkung auf Organe? 304
(2) Erweiterung auf Leitungspersonen? 305
(3) Erweiterung auf untergeordnete Mitarbeiter? 307
(4) Erweiterung auf externe Beauftragte und Bevollmächtigte? 308
(5) Ergebnis 309
bb) Sachlicher Bezug 309
(1) Auftreten als Repräsentant des Unternehmens und nicht als Privatperson 310
(2) Handeln im Rahmen des Aufgabengebietes 311
(3) Handeln im Interesse des Unternehmens 313
(4) Ergebnis 316
4. Fazit 317
III. Bußgeldpraxis in Konzernsachverhalten 317
1. Konzept der wirtschaftlichen Einheit 319
a) Unternehmensbegriffe im europäischen Wettbewerbsrecht 320
aa) Unternehmensbegriff der Art. 101f. AEUV 320
(1) Historische Entwicklung 320
(a) Institutioneller Unternehmensbegriff als Ausgangspunkt 321
(b) Hinwendung zum wirtschaftlichen Unternehmensbegriff auf Basis der wirtschaftlichen Einheit 322
(aa) Entscheidungspraxis der Hohen Behörde und Kommission 322
(bb) Entscheidungspraxis der Europäischen Gerichte 325
(c) Ergebnis 327
(2) Voraussetzungen für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit 327
(a) Unterordnungskonzerne 328
(aa) Kapitalmäßige Verflechtung als Mindestbedingung 329
(bb) Keine autonome Bestimmung des Marktverhaltens durch die Tochter 332
(b) Gleichordnungskonzerne 335
(3) Reichweite der wirtschaftlichen Einheit 336
(4) Kein Verlust der Unternehmenseigenschaft der kartellrechtswidrig handelnden Gesellschaft 339
(5) Ergebnis 339
bb) Unternehmensbegriff des Art. 23 VO 1/2003 340
(1) Institutioneller Unternehmensbegriff 341
(a) Inhalt 341
(b) Dogmatisch mögliche Konstruktionen 342
(aa) Eigenes vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der einzelnen Gesellschaft 342
(bb) Direktzurechnungsmodell 343
(cc) Einheitszurechnungsmodell 344
(2) Wirtschaftlicher Unternehmensbegriff 346
(a) Inhalt 346
(b) Dogmatisch mögliche Konstruktionen 347
(aa) Direktzurechnungsmodell 347
(bb) Einheitszurechnungsmodell 347
(cc) Haftungsmodell 349
(3) Zwischenergebnis 350
(4) Praxis der europäischen Organe 351
(a) Aussagen, die für den institutionellen Unternehmensbegriff sprechen 351
(b) Aussagen, die für den wirtschaftlichen Unternehmensbegriff sprechen 352
(c) Stellungnahme 355
b) Dogmatische Konstruktion der Bebußung der einzelnen Gesellschaften 360
aa) Aussagen, die für das Einheitszurechnungsmodell sprechen 361
bb) Aussagen, die für das Haftungsmodell sprechen 365
cc) Stellungnahme 366
c) Ergebnis 367
2. Parallelkonzeptionen im deutschen Recht 367
a) Gegenwärtige Rechtslage 368
b) Rechtslage vor Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle 371
aa) Bebußung von einer wirtschaftlichen Einheit angehörigen Gesellschaften über Art. 5 S. 2 VO 1/2003 i.V.m. Art. 101f. AEUV 371
bb) Bebußung von einer wirtschaftlichen Einheit angehörigen Gesellschaften über § 81 GWB i.V.m. § 30 OWiG 372
(1) Kein Anknüpfen an wirtschaftliche Einheit, sondern Rechtsträgerprinzip 372
(2) Anknüpfen an den Konzern als Rechtsträger? 373
(3) Anknüpfen an das Verhalten der Organe der Muttergesellschaft 377
cc) Bebußung von einer wirtschaftlichen Einheit angehörigen Gesellschaften über § 130 OWiG i.V.m. § 30 OWiG 383
dd) Ergebnis 385
3. Friktionen der Grundkonzeption der wirtschaftlichen Einheit mit dem Schuldprinzip 386
a) 1. Schritt: Zurechnung des Kartellverstoßes des Mitarbeiters der Tochtergesellschaft zur wirtschaftlichen Einheit 387
aa) Hinweise aus der deutschen Rechtsprechung zur Handlungs- und Schuldfähigkeit von wirtschaftlichen Einheiten 387
bb) Übertragung der Literaturargumente gegen die Handlungs- und Schuldfähigkeit von juristischen Personen und Verbänden auf wirtschaftliche Einheiten? 391
(1) Notwendigkeit einer geistig-psychischen Substanz? 391
(2) Unzulässige Zurechnung fremder Schuld? 391
b) 2. Schritt: Zurechnung des Kartellverstoßes von der wirtschaftlichen Einheit zur Muttergesellschaft 395
c) Ergebnis 398
d) Exkurs: Konflikt mit dem Schuldprinzip auch beim Haftungsmodell? 398
4. Friktion mit dem Schuldprinzip aufgrund der 100%-Vermutung 400
a) Die 100%-Vermutung und die Positionierung gegenüber dem Modell der wirtschaftlichen Einheit 402
aa) Zurechnung zur wirtschaftlichen Einheit grundsätzlich problematisch 403
bb) Zurechnung zur wirtschaftlichen Einheit grundsätzlich unproblematisch 404
cc) Zurechnung zur wirtschaftlichen Einheit nur bei Ausübung eines bestimmenden Einflusses durch die Muttergesellschaft unproblematisch 405
dd) Ergebnis 405
b) Gegenstand der Vermutung: Schuld oder Strukturzustand? 406
c) Schuldvermutung oder Erfahrungssatz? 407
aa) Einflussnahme der Mutter auf die 100%-Tochter als Regelfall? 408
bb) Erfahrungsgesetz, einfacher Erfahrungssatz oder Erfahrungsgrundsatz? 409
cc) Grundsätzliche Widerlegbarkeit der Vermutung im Einzelfall 411
dd) Erfahrungsgrundsatz oder formelle Beweislastumkehr? 414
ee) Ergebnis 419
d) Gesamtergebnis zur 100%-Vermutung 420
5. Fazit 420
IV. Bußgeldpraxis bei der Rechtsnachfolge 420
1. Firmen- und Rechtsformwechsel 421
a) Firmenwechsel 421
b) Rechtsformwechsel 422
aa) Rechtsformwechsel durch formwechselnde Umwandlung 422
bb) Rechtsformwechsel durch übertragende Umwandlung 424
2. Unternehmenskauf 425
a) Share Deal 425
aa) Grundkonstellation 425
(1) Beschreibung der Grundkonstellation 425
(2) Bebußungspraxis der europäischen Organe 426
(3) Bewertung der Bebußungspraxis im Hinblick auf das Schuldprinzip 428
(4) Ergebnis 430
bb) Sonderkonstellationen 430
(1) Erwerb und anschließende Vereinigung mit M2 430
(2) Erwerb und anschließender Entzug der wirtschaftlichen Substanz 431
b) Asset Deal 431
aa) Grundkonstellation 432
(1) Inhalt der Grundkonstellation 432
(2) Bebußungspraxis der europäischen Organe 432
(3) Bewertung der Bebußungspraxis im Hinblick auf das Schuldprinzip 434
bb) Sonderkonstellationen 437
(1) Rechtliches Erlöschen des ursprünglichen Rechtsträgers 437
(2) Wirtschaftliches Erlöschen des ursprünglichen Rechtsträgers 439
(3) Bewertung der Bebußungspraxis im Hinblick auf das Schuldprinzip 441
3. Verschmelzung und Spaltung 443
a) Verschmelzung 443
aa) Praxis der europäischen Organe 444
bb) Bewertung der Bebußungspraxis im Hinblick auf das Schuldprinzip 446
cc) Praxis des Bundeskartellamts und der deutschen Gerichte 447
dd) Ergebnis 450
b) Spaltung 450
aa) Aufspaltung 451
bb) Abspaltung 454
cc) Ausgliederung 456
4. Besonderheiten bei konzerninternen Umstrukturierungen 456
5. Besonderheiten bei Haftungsübernahmeerklärungen 460
V. Bußgeldbemessung 464
1. Bußgeldzumessung im europäischen Kartellbußgeldrecht 465
a) Schritt 1: Festsetzung des Grundbetrags 466
b) Schritt 2: Anpassungen des Grundbetrags 467
c) Schritt 3: Erhöhung zur Gewährleistung einer abschreckenden Wirkung 468
d) Schritt 4: Kappung auf 10 % des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres 468
e) Schritt 5: Verweis auf Bonusregelung, Bußgeldminderung bei Inability-to-pay und Verhängung von symbolischen Geldbußen 468
2. Konfliktpunkte mit dem Schuldprinzip bei Einzelunternehmen 469
a) Schritt 1: Festsetzung des Grundbetrags 470
aa) Anknüpfung an den produktbezogenen Umsatz 470
bb) Multiplikation mit der Dauer der Zuwiderhandlung 471
cc) Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes bei der Ermittlung des Grundbetrages 474
(1) Kriterien zur Bestimmung der Schwere des Verstoßes 474
(2) Generalisierende Bestimmung der Schwere des Verstoßes 475
dd) Aufschlag der „Eintrittsgebühr“ bei der Ermittlung des Grundbetrages 475
(1) Präventiver Zweck der „Eintrittsgebühr“ als zulässige Bußgeldzumessungserwägung? 476
(2) Konkrete Ausgestaltung der „Eintrittsgebühr“ 479
(3) Fehlende Differenzierung zwischen Kartellteilnehmern als Konflikt mit dem Schuldprinzip? 479
b) Schritt 2: Anpassungen des Grundbetrags 480
aa) Anpassung aufgrund schuldfremder Faktoren? 480
(1) Erschwerende Umstände 480
(a) In den Leitlinien ausdrücklich genannte erschwerende Umstände 481
(aa) 1. Spiegelstrich: Fortgesetzte Handlung oder Wiederholungstat 481
(bb) 2. Spiegelstrich: Verweigerung der Zusammenarbeit oder Behinderung der Untersuchung durch die Kommission 486
(α) Verweigerung der Zusammenarbeit 487
(β) Behinderung der Untersuchung 491
(cc) 3. Spiegelstrich: Rolle als Anführer oder Anstifter; Zwangs- und/oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber anderen Unternehmen 491
(b) Ungeschriebene erschwerende Umstände 492
(aa) Fortsetzung der Zuwiderhandlung nach Einleitung von Ermittlungen und Kenntnis des Unternehmens hiervon 492
(bb) Bußgelderhöhende Wirkung von Compliance-Programmen? 493
(2) Mildernde Umstände 495
bb) Schuldrelevante Faktoren, die keine Berücksichtigung finden? 495
(1) Erste Zuwiderhandlung 495
(2) Übermäßig lange Verfahrensdauer 497
(3) Zusammenarbeit in anderen Kartellverfahren 501
(4) Druck von anderen Unternehmen 502
(5) Abstellen der Zuwiderhandlung vor Ermittlungen der Kommission 504
(6) Nichtberücksichtigung von Compliance-Programmen 506
(7) Nichtberücksichtigung eines vermeidbaren Verbotsirrtums? 509
cc) Beweislastverteilung für schuldrelevante Umstände 511
dd) Ergebnis 514
c) Schritt 3: Erhöhung zur Gewährleistung einer abschreckenden Wirkung 514
aa) Abschreckungsaufschlag für Unternehmen mit hohem Gesamtumsatz 515
(1) Fehlender Zusammenhang zwischen Gesamtumsatz und verwirklichtem Unrecht als Konflikt mit dem Schuldprinzip? 515
(2) Orientierung am Gesamtumsatz als sachgerechter Ausdruck der wirtschaftlichen Potenz? 516
(3) Integration des Abschreckungsaufschlags in die Bußgeldsumme als Konflikt mit dem Schuldprinzip? 518
bb) Abschreckungsaufschlag zur Gewinnabschöpfung 519
d) Schritt 4: Kappung auf 10 % des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres 523
e) Schritt 5: Verweis auf Bonusregelung, Bußgeldminderung bei Inability-to-pay und Verhängung von symbolischen Geldbußen 529
aa) Bonusregelung 529
bb) Bußgeldminderung bei Inability-to-pay 530
cc) Symbolische Geldbuße 533
3. Zusätzliche Konfliktpunkte mit dem Schuldprinzip bei wirtschaftlichen Einheiten 534
a) Bezugspunkt der Bußgeldbemessung bei Konzernen 535
aa) Praxis der europäischen Organe 535
bb) Bewertung der Bebußungspraxis im Hinblick auf das Schuldprinzip 537
b) Weite Interpretation des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit bei der Bußgeldbemessung? 538
aa) Wiederholungstäterschaft 539
(1) Bußgelderhöhende Wirkung für M 541
(2) Bußgelderhöhende Wirkung für T2 542
bb) Abschreckungsaufschlag und Kappungsgrenze 543
c) Gesamtschuldnerische Haftung 548
d) Ergebnis 551
4. Zusätzliche Konfliktpunkte mit dem Schuldprinzip bei der Rechtsnachfolge 551
a) 1. Konstellation: Fortbestehen der kartellrechtswidrig handelnden Gesellschaft nach der Veräußerung 552
aa) Wiederholungstäterschaft 552
(1) Unterkonstellation 1: Erster und zweiter Kartellverstoß von T 552
(2) Unterkonstellation 2: Erster Kartellverstoß von M2, zweiter Kartellverstoß von T 553
(3) Ergebnis 555
bb) Abschreckungsaufschlag 555
cc) Kappungsgrenze 557
b) 2. Konstellation: Kein Fortbestehen der kartellrechtswidrig handelnden Gesellschaft nach der Veräußerung, wirtschaftliche Nachfolge durch eine andere Gesellschaft 558
aa) Wiederholungstäterschaft 559
(1) Unterkonstellation 1: Kein Bußgeldbescheid an M1 für Erstverstoß 559
(2) Unterkonstellation 2: Bußgeldbescheid an M1 für Erstverstoß 560
bb) Abschreckungsaufschlag und Kappungsgrenze 561
cc) Folgerungen für Abschreckungsaufschlag und Kappungsgrenze in entsprechenden Verschmelzungs- und Spaltungskonstellationen 562
c) Ergebnis 563
3. Teil: Verstöße des europäischen Kartellbußgeldrechts gegen das Schuldprinzip? 564
A. Gang der Untersuchung 564
B. Abwägbarkeit des Schuldprinzips? 565
I. Eindeutige gesetzliche Regelungen im Europarecht? 565
II. Vernachlässigung der Frage nach der Abwägbarkeit des Schuldprinzips in der Kritik am europäischen Wettbewerbsrecht und der europäischen Bußgeldpraxis 568
III. „Schuldprinzip“ als Prinzip im Sinne Alexys? 570
IV. Abwägungsfähigkeit des Schuldprinzips im deutschen Recht? 573
1. Eindeutige Aussagen in Literatur und Rechtsprechung zur Einschränkbarkeit des Schuldprinzips? 574
2. Begründen die verfassungsrechtlichen Wurzeln des Schuldprinzips ein Abwägungsverbot? 578
3. Verkappte Einschränkungen des Schuldprinzips in Gesetzen und Rechtsprechung? 581
a) § 186 StGB 581
b) § 30 OWiG bei wirtschaftlicher Kontinuität 583
4. Ergebnis 585
V. Besondere Aspekte, die speziell für die Abwägbarkeit im europäischen Kartellbußgeldrecht sprechen 585
1. Kartellbußgeldrecht als Strafrecht im weiteren Sinne 586
a) Kein Menschenwürdebezug des Strafrechts im weiteren Sinne 586
b) Höhe der Bußgelder 587
2. Unternehmen als ausschließliche Adressaten 588
a) Kein Menschenwürdebezug 589
b) Geringerer Grad persönlicher Betroffenheit 590
aa) Dogmatische Konstruktion 591
bb) Tatsächliche Betrachtung 591
cc) Ergebnis 592
c) Spezifische Gefahr der Bußgeldumgehung 593
d) Besondere Nachweisprobleme (Unternehmen als Black Box) 594
e) Differenzierungen bei bestimmten Garantien zwischen natürlichen und juristischen Personen auch im deutschen Recht 595
3. Europarechtliche Besonderheiten 596
a) Geringere Verankerung des Schuldprinzips im Europarecht 596
aa) Schuldprinzip in der Grundrechtecharta 596
bb) Schuldprinzip in der EMRK 598
cc) Schuldprinzip in den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten 599
dd) Integration der Grundrechtecharta in das europäische Primärrecht als Gegenargument? 602
ee) Ergebnis 604
b) Besondere Bedeutung des effet utile im Europarecht 604
4. Kartellrechtliche Besonderheiten 607
a) Unzureichende zivilrechtliche Haftung im Kartellrecht 607
b) Geringe Bedeutung von Affekttaten im Wettbewerbsrecht 609
c) Besondere Bedeutung des Effizienzgebots im Wettbewerbsrecht 610
d) Höhe der Kartellbußen als Gegenargument? 611
e) Ergebnis 612
C. Effizienzprinzip oder unverfälschter Wettbewerb als dem Schuldprinzip gegenüberstehendes Prinzip bzw. Ziel? 612
D. Einschränkbarkeit des Schuldprinzips durch Ziel des unverfälschten Wettbewerbs? 614
E. Europarechtliche Anforderungen an die Rechtfertigung von Einschränkungen des Schuldprinzips 617
I. Vorgaben der Grundrechtecharta 617
1. Anwendbarkeit des Art. 52 GrCh auf das Schuldprinzip 618
2. Schuldprinzip als Recht oder Freiheit i.S.d. Art. 52 Abs. 1 GrCh oder als Charta-Grundsatz i.S.d. Art. 52 Abs. 5 GrCh? 619
3. Einschränkungsvoraussetzungen des Art. 52 Abs. 1 GrCh 621
a) Gesetzliche Grundlage 621
aa) Art. 101f. AEUV oder Art. 23 VO 1/2003 als gesetzliche Grundlage? 621
bb) Bußgeldleitlinien als gesetzliche Grundlage? 622
cc) Gewohnheitsrecht als gesetzliche Grundlage? 623
dd) Einschränkung des Schuldprinzips auch ohne gesetzliche Grundlage wegen der besonderen Materie Schuldprinzip? 623
ee) Ergebnis 625
b) Anerkanntes Ziel 625
c) Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Wesensgehaltsgarantie 626
II. Vorgaben der EMRK 628
F. Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne und Achtung der Wesensgehaltsgarantie bei den einzelnen Konstellationen 629
I. Verbotsirrtum 629
II. Unternehmensschuld – Zurechnung des Verhaltens von untergeordneten Mitarbeitern und Externen 631
1. Juristische Personen und Personenvereinigungen 632
a) Geeignetheit und Erforderlichkeit 632
b) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 632
2. Einzelkaufmann 634
III. Bebußung bei wirtschaftlichen Einheiten (insbesondere Konzernkonstellationen) 635
1. Vereinbarkeit der Bebußung von Angehörigen wirtschaftlicher Einheiten mit dem Schuldprinzip 636
a) Geeignetheit und Erforderlichkeit 636
b) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 636
c) Wesensgehaltsgarantie 638
2. Vereinbarkeit des Einheitszurechnungsmodells mit dem Schuldprinzip? 639
3. Ergebnis 640
IV. Bebußung bei Rechtsnachfolge 641
1. Wirtschaftliches oder rechtliches Erlöschen des Rechtsvorgängers 641
a) Vereinbarkeit der Bebußung des Rechtsnachfolgers bei wirtschaftlichem oder rechtlichem Erlöschen des Rechtsvorgängers mit dem Schuldprinzip 641
aa) Geeignetheit und Erforderlichkeit 641
bb) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 642
cc) Wesensgehaltsgarantie 643
b) Vereinbarkeit des Einheitszurechnungsmodells mit dem Schuldprinzip? 644
2. Konzerninterne Umstrukturierung 647
3. Haftungsübernahmeerklärung 648
V. Rechtsfolgen 649
1. Kooperationsverweigerung als bußgelderhöhender Umstand 649
2. Compliance-Programme als bußgelderhöhender bzw. nicht bußgeldmindernder Faktor 650
3. Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer 652
4. Nichtberücksichtigung der Tatbeendigung vor Ermittlungsmaßnahmen der Kommission 652
5. Beweislastumkehr bei der Bußgeldbemessung 654
6. 10%-Grenze als Kappungsgrenze 655
7. Bußgeldbemessung bei Konzernen 657
a) Fortschreiben des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit auf Ebene der Bußgeldbemessung 658
b) Erweiterung der wirtschaftlichen Einheit auf Bußgeldebene 659
8. Bußgeldbemessung bei der Rechtsnachfolge (Sonderkonstellationen) 660
a) Wiederholungstäterschaft 660
b) Abschreckungsaufschlag und Kappungsgrenze 661
4. Teil: Schluss 663
Literaturverzeichnis 667
Stichwortverzeichnis 756