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Universalinstitut Baulast?

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Benkhoff, A. (2023). Universalinstitut Baulast?. Eine normative Untersuchung unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58767-4
Benkhoff, Anna-Lisa. Universalinstitut Baulast?: Eine normative Untersuchung unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58767-4
Benkhoff, A (2023): Universalinstitut Baulast?: Eine normative Untersuchung unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58767-4

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Universalinstitut Baulast?

Eine normative Untersuchung unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht

Benkhoff, Anna-Lisa

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1504

(2023)

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About The Author

Anna-Lisa Benkhoff studierte Rechtswissenschaften an der WWU Münster sowie an der WMU Cooley Law School Lansing, Michigan (USA). Sie erhielt u.a. den Preis des Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V. für herausragende Leistungen in der ersten juristischen Prüfung. Im Jahr 2022 wurde sie durch die juristische Fakultät der WWU Münster promoviert. Im Rahmen ihres Referendariats in Hamburg, das sie mit dem zweiten Staatsexamen abschloss, absolvierte sie u.a. Stationen beim Bundesverfassungsgericht und beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Sie war Stipendiatin und Stipendiatensprecherin der Studienstiftung des deutschen Volkes sowie Promotionsstipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Abstract

Steigende Urbanisierung, Baulandknappheit, Wohnraummangel - eine Entwicklung, die uns gesamtgesellschaftlich mit der Frage einer optimierten Nutzung von Grund und Boden konfrontiert. Dabei erzeugen die Interessen des Bauherrn, private Rechte Dritter und öffentliche Belange ein Spannungsverhältnis. Zur Flexibilisierung des öffentlichen Baurechts dient hier die Baulast. Nach der Musterbauordnung übernimmt der Grundstückseigentümer eine Baulast durch Erklärung und Eintragung in ein Baulastenverzeichnis. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang den Einfluss eines am Grundstück bestellten Erbbaurechts und zeigt Widersprüche auf, die durch die Verzahnung von Bau- und Sachenrecht entstehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der dingliche Charakter der Baulast in puncto Belastungsgegenstände und Beteiligungserfordernisse eine stärkere Berücksichtigung zivilrechtlicher Wertungen verlangt. Auf dieser Grundlage konstatiert sie: Die Baulast ist kein Universalinstitut.»Universal Institute ›Building encumbrance‹? A Normative Examination with Reference to the Heritable Building Right«: Urbanization, shortage of building land, housing shortage - a development that confronts us with the question of optimized use of land. In order to make legal provisions in the area of building law more flexible, the German model building code allows the use of a building encumbrance under public law, comparable to an easement. In principle, the land owner assumes the encumbrance. But what influence does a heritable building right have in this matter? The lack of regulation creates a need for action.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Widmung 5
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 15
I. Anlass der Arbeit 20
1. Steigende Relevanz des Erbbaurechts 20
2. Mangelnde Differenzierung der Belastungsgegenstände 20
3. Fehlende Regelung in der Musterbauordnung und divergierende Vorschriften in den Bauordnungen der Länder 21
II. Ziele der Arbeit 21
III. Methode der Arbeit 22
IV. Gang der Untersuchung 25
B. Grundlagen und Grundbegriffe der Baulast 26
I. Öffentlich-rechtliches Sicherungsmittel 26
II. Die „Beteiligten“ 32
III. Stellung zu den dinglichen Rechten des Zivilrechts 34
IV. Einordnung und Abgrenzung im System verwaltungsrechtlicher Handlungsformen 40
1. Ein Vergleich zur öffentlich-rechtlichen Willenserklärung und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag 41
2. Ein Vergleich zum „klassischen“ Verwaltungsakt 42
a) Abgrenzung zum Realakt 43
b) Arten des Verwaltungsakts 44
c) Verwaltungsakt sui generis 48
aa) Begründung 49
bb) Exkurs: Befristete bzw. bedingte Baulast 51
C. Historischer Überblick zur Einführung der Baulast 60
I. Die Vorreiterrolle des sächsischen Baurechts 60
II. Zunehmende Rechtszersplitterung im Bereich des Baurechts in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts 63
III. Die Beseitigung der Rechtszersplitterung – Der Weg und die Motivation zur Musterbauordnung 64
IV. MBO 1960 und MBO 1981 – Meilensteine im Vereinheitlichungsprozess 67
V. Die brandenburgische Inkonstanz – Zur Wiedereinführung der Baulast nach 22 Jahren 69
D. Die Baulast unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht 72
I. Einführung in das Erbbaurecht 72
II. Regelungstechnik der Bauministerkonferenz und ausgewählter Landesgesetzgeber unter Bezugnahmeauf das Erbbaurecht 79
III. Die Fremdbaulast unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht 82
1. Baulast am Erbbaugrundstück 83
a) Untersuchungsgegenstand 83
b) Relevanz der zeitlichen Komponente 84
c) Zeitliche Reihenfolge: Baulast – Erbbaurecht 86
d) Zeitliche Reihenfolge: Erbbaurecht – Baulast 86
aa) Ausdrückliches Beteiligungserfordernis aus den Baulastvorschriften 86
bb) Beteiligungserfordernis auf Grundlage des Rechtsgedankensaus § 876 BGB 88
cc) Historisches Beteiligungserfordernis 88
dd) Beteiligungserfordernis aus der sog. Unbeschadetheitsklausel 89
(1) Extensive Auslegung: Privaten Rechten nicht schaden – Zustimmungserfordernis zugunsten betroffener Inhaber privater Rechte 90
(2) Restriktive Auslegung: Unabhängig von privaten Rechten – Keine Beteiligung von Inhabern privater Rechte 91
(3) Stellungnahme 94
ee) Abschließende Bewertung 95
(1) Beachtung von Verfügungsbeschränkungen und sonstigen Wertungen – kein Widerspruch 95
(2) Teleologische Reduktion der Baulastvorschriften zugunsten des Erbbauberechtigten 97
(3) Relevanz einer verfassungskonformen Auslegung 98
ff) Zusammenfassung 102
e) Zustimmungserteilung 103
f) Rechtsfolge einer fehlenden Zustimmung des Erbbauberechtigten 104
aa) Maßgeblichkeit der Zustimmung als Mitwirkung zum Erlass eines Verwaltungsakts (rechtsnaturorientierte Lösung) 105
bb) Maßgeblichkeit der Zustimmung als Mitwirkung zur Bestellung einer dinglichen Grundstücksbelastung (tatbestandsorientierte Lösung) 108
cc) Maßgeblichkeit der Zustimmung als Mitwirkung zur Durchsetzung eines Verwaltungsakts als Grundstücksbelastung (rechtsfolgenorientierte Lösung) 109
(1) Strenge rechtsfolgenorientierte Lösung 110
(2) Temporale rechtsfolgenorientierte Lösung 112
(a) Exkurs zur Dienstbarkeit 113
(aa) Dienstbarkeit – Erbbaurecht 113
(bb) Erbbaurecht – Dienstbarkeit 114
(b) Übertragbarkeit auf die Baulast 115
(aa) Baulast – Erbbaurecht 115
(bb) Erbbaurecht – Baulast 116
dd) Abschließende Stellungnahme und eigener Ansatz 118
g) Ausblick: Stärkung der zivilrechtlichen Perspektive durch Implementierung des Zustimmungserfordernisses in die Baulastvorschriften 119
2. Baulast am Erbbaurecht 120
a) Zulässigkeit der Belastung des Erbbaurechts 120
aa) Schicksal der Baulast 123
(1) Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf 123
(a) Einführung 123
(b) (Kein) Fortbestand der Baulast bei der Beendigung des Erbbaurechtsdurch Zeitablauf 124
(aa) Umgang mit bestehenden Sicherungsrechten bei Zeitablauf 124
(bb) § 29 ErbbauRG und die Anwendung auf die Baulast 126
(cc) Der Verzichtstatbestand – Surrogation der Baulast am Erbbaurecht zur Baulast am Grundstück? 126
(dd) Haftungslehre 129
(ee) Erweiterung des Rechtsnachfolgebegriffes: Grundstückseigentümer als Rechtsnachfolger des Erbbauberechtigten? 131
(α) Der Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren 131
(β) Der Zeitablauf des Erbbaurechts 132
(ff) Fortbestand der Baulast nach § 30 Abs. 1 ErbbauRG 134
(gg) Fortbestand der Baulast qua Willenserklärung des Grundstückseigentümers 136
(hh) Zusammenfassung: Kein Fortbestand der Baulast bei Zeitablauf 136
(c) Konsequenz des Erlöschens der Baulast 137
(aa) Fehlender Sicherungszweck der Baulast am Erbbaurecht? 137
(bb) Eingeschränkte Handlungsoptionen im Umgang mit der Baulastam Erbbaurecht entsprechend dem Sicherungszweck 138
(2) Beendigung des Erbbaurechts durch rechtsgeschäftliche Aufhebung 139
(a) Einführung 139
(b) (Kein) Fortbestand der Baulast bei rechtsgeschäftlicher Aufhebungdes Erbbaurechts 140
(c) Schutz des Sicherungszwecks der Baulast bei rechtsgeschäftlicher Aufhebung des Erbbaurechts 140
(aa) (Kein) Zustimmungserfordernis der Bauaufsichtsbehörde zur Aufhebung des Erbbaurechts 142
(α) Rechtslage unter Anwendung der Dienstbarkeit 143
(β) Rechtslage unter Anwendung der Baulast 144
(bb) Aufschiebend bedingte Baulastbestellung am Grundstück 147
(3) Der Heimfall 148
(a) Einführung 148
(b) Fortbestand der Baulast bei Eintritt des Heimfalls 151
(aa) Umgang mit bestehenden Rechten bei Eintritt des Heimfalls 151
(bb) Keine analoge Anwendung von § 42 Abs. 2 WEG 152
(cc) Keine analoge Anwendung von § 33 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG 153
(dd) Keine Abbedingung des § 33 Abs. 1 S. 3 ErbbauRG 154
(ee) Anwendung des Rechtsnachfolgetatbestandes 155
bb) Zusammenfassung zum Schicksal der Baulast 156
b) Inhalt der Verpflichtung des Erbbauberechtigten 157
c) Bestandsaufnahme: Rechtsgrundlagen in den Baulastvorschriften der Länder 158
d) Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Baulast am Erbbaurecht 160
aa) Zustimmungserfordernis des Grundstückseigentümers qua Gesetz 160
bb) Zustimmungserfordernis des Grundstückseigentümers qua Vereinbarung 162
(1) Zustimmungserfordernis als Inhalt des Erbbaurechts, § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG analog? 162
(a) Anwendung des Grundsatzes (§ 137 BGB) – Möglichkeit des Schadensersatzes 163
(b) Anwendung der Ausnahme (§ 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG) – Möglichkeit des Zustimmungsvorbehaltes 163
(2) Ergebnis 165
e) Inhaltliche Ausgestaltung 165
f) Umsetzung in der Praxis 167
E. Der Anspruch auf Bewilligung einer Baulast unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht 170
I. Beginn einer neuen Rechtsprechungsära 171
II. Herleitung des Anspruchs im Zusammenhang mit einer bestehenden Dienstbarkeit 171
1. Vorrang vertraglicher Regelungen 173
2. Das durch die Grunddienstbarkeit begründete gesetzliche Begleitschuldverhältnis 173
a) Materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen 175
aa) Originäre Voraussetzungen 175
bb) (Keine) Erweiterung um wirtschaftliche Deckungsgleichheit 181
III. Prozessuale Geltendmachung des Anspruchs – ausgewählte Komplexe 182
1. Leistungsklage vor den Zivilgerichten 182
2. Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen (§ 26 ZPO) 183
3. Prozessführungsbefugnis des Erwerbers des herrschenden Grundstücks 184
4. Streitgenossenschaft im Passivprozess mehrerer Dienstbarkeitsverpflichteter 184
IV. Zwischenergebnis 186
V. Einfluss des Erbbaurechts 188
1. Erbbaurecht am dienenden Grundstück (Konstellation I) 188
2. Erbbaurecht am herrschenden Grundstück (Konstellation II) 190
3. Grunddienstbarkeit am Erbbaurecht zugunsten des Eigentümers eines herrschenden Grundstücks oder des Inhabers eines Erbbaurechts (Konstellation III) 191
4. Grunddienstbarkeit am Grundstück oder Erbbaurecht zugunsten des Inhabers des Erbbaurechts (Konstellation IV) 191
VI. Ergebnis 192
F. Zusammenfassende Schlussbetrachtung und Ausblick 193
Literaturverzeichnis 197
Sachwortregister 218