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Ortung von Beschäftigten

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Ampatziadis, S. (2023). Ortung von Beschäftigten. Rechtsfragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung am Beispiel von arbeitgeberseitigen Ortungsmaßnahmen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58876-3
Ampatziadis, Sophia. Ortung von Beschäftigten: Rechtsfragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung am Beispiel von arbeitgeberseitigen Ortungsmaßnahmen. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58876-3
Ampatziadis, S (2023): Ortung von Beschäftigten: Rechtsfragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung am Beispiel von arbeitgeberseitigen Ortungsmaßnahmen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58876-3

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Ortung von Beschäftigten

Rechtsfragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung am Beispiel von arbeitgeberseitigen Ortungsmaßnahmen

Ampatziadis, Sophia

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 52

(2023)

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About The Author

Sophia Ampatziadis ist Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller in Berlin und berät dort in- und ausländische Unternehmen aus der Kommunikations-, Technologie- und Medienbranche in Fragen des Rechts des geistigen Eigentums, des Rechts der Informationstechnologie sowie des Medien- und Datenschutzrechts. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie am Chicago-Kent College of Law. Ihr Rechtsreferendariat mit Stationen in Düsseldorf, Berlin und Paris schloss sie im Jahr 2019 ab.

Abstract

Die Untersuchung arbeitet den Regelungsmechanismus der Datenschutz-Grundverordnung als zweistufiges, risikobasiertes Schutzkonzept heraus. Auf dieser Grundlage wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen eine Ortung von Beschäftigten zulässig ist. Beleuchtet wird der gesamte Datenverarbeitungsvorgang - von der Positionsbestimmung über die Aufbereitung durch den Anbieter eines Location Based Service hin zur Verwendung durch den Arbeitgeber. Maßgeblich ist, wie stark die Privatheit des Beschäftigten durch die Ortung gefährdet wird. Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass von allen Ortungsmaßnahmen ein hohes Risiko ausgeht. Das ist nur der Fall, wenn die Ortung darauf angelegt ist, ein Verhalten oder persönliches Merkmal des betroffenen Beschäftigten zu bewerten, um eine inhaltliche Aussage über diesen zu treffen oder auf dessen Rechte und Interessen einzuwirken. Auch bei einem hohen Risiko kann die Ortung zulässig sein, wenn sie geeignet und erforderlich ist und auf Seiten des Arbeitgebers ein gewichtiges, überwiegendes Interesse besteht.»Localization of Employees. Questions of Admissibility under Data Protection Law using the Example of Employee Tracking«: Using the example of employee tracking, the thesis deals with questions of admissibility under data protection law. It systematises - abstractly as well as concretely in relation to employee tracking - a risk-based protection concept that can lead to an appropriate balancing of the conflicting interests. The author argues in favour of differentiating more strongly on the basis of the risk that data processing poses to the protected privacy interest.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 21
Erstes Kapitel: Einführung 27
§ 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 27
A. Problemstellung 27
B. Gang der Untersuchung 29
I. Grundrechtlicher Rechtsrahmen 29
II. Einfachgesetzlicher Rechtsrahmen 30
III. Verhältnismäßigkeit als zentrales Element der Zulässigkeitsprüfung 30
§ 2 Grundlagen und Erscheinungsformen 31
A. Begriffsbestimmung 31
I. Definition des Ortungsbegriffs 31
1. Positionsdaten 32
2. Gezielte Verarbeitung von Positionsdaten 34
a) Ortung als Oberbegriff für alle Phasen der Datenverarbeitung 34
b) Erhebung von Positionsdaten als Kernelement der Ortung 35
3. Abgrenzung zur reinen Positionsbestimmung 36
II. Modalitäten der Ortung 37
1. Manuelle und automatisierte Ortung 37
2. Unmittelbare und mittelbare Ortung 37
3. Personenbezogene und nicht personenbezogene Ortung 38
B. Einsatz von Ortungssystemen in der Praxis 38
I. Funktionsweise von Ortungssystemen 38
1. Positionsbestimmung 39
a) Ortungssysteme zur Ortung im Außenbereich 39
aa) Positionsbestimmung mittels Navigationssatelliten 39
bb) Positionsbestimmung mittels Mobilfunkzellenidentifikation 40
cc) Positionsbestimmung mittels WLAN 41
b) Ortungssysteme zur Ortung im Innenbereich 43
aa) Positionsbestimmung mittels WLAN 43
bb) Positionsbestimmung mittels BLE 43
cc) Positionsbestimmung mittels RFID 44
2. Abruf der Positionsdaten über eine Software 45
II. Typischerweise verfolgte Ortungszwecke 46
1. Einsatzkoordination 46
2. Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen 47
3. Sicherheit der Beschäftigten 48
4. Schutz von Eigentum oder Vermögen (verdachtslos) 48
5. Verhaltens- oder Leistungskontrolle (verdachtslos) 49
6. Aufdeckung von Straftaten oder sonstigen Pflichtverletzungen im Verdachtsfall 49
C. Zwischenergebnis 49
Zweites Kapitel: Grundrechtlicher Rechtsrahmen 51
§ 3 Grundrechtlicher Datenschutz auf europäischer und nationaler Ebene 52
A. Datenschutz in der Europäischen Menschenrechtskonvention 52
B. Datenschutz in der Grundrechtecharta der Europäischen Union 54
C. Datenschutz im Grundgesetz 58
D. Zwischenergebnis 61
§ 4 Grundrechtsschutz bei der Ortung von Beschäftigten 62
A. Maßgebliche Grundrechtsordnung 62
I. DSGVO grundsätzlich an Unionsgrundrechten zu messen 62
II. Unklare Gemengelage bei Gestaltungsoffenheit der DSGVO 63
1. EuGH: Maßgeblichkeit der Unionsgrundrechte 63
2. BVerfG: Maßgeblichkeit der nationalen Grundrechte 64
III. Keine Gestaltungsoffenheit im Beschäftigtendatenschutz 65
1. Wortlaut 67
2. Systematik 67
3. Historie 68
4. Telos 70
B. Kollidierende (grundrechtlich geschützte) Interessen 71
I. Grundrechtlich geschützte Interessen des Beschäftigten 71
1. Betroffenheit von Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 GrCh 71
a) Mittelbare Drittwirkung im Beschäftigungsverhältnis 71
b) Betroffenheit 72
c) Keine Betroffenheit bei sofortiger Löschung oder Anonymisierung von Beschäftigten-Positionsdaten 75
2. Nichtbetroffenheit von Art. 1 GrCh 76
a) Keine Herabwürdigung zum „Datenobjekt“ 77
b) Unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht berührt 77
c) Keine Totalüberwachung 79
II. (Grundrechtlich geschützte) Interessen des Arbeitgebers 81
C. Rechtfertigung und hoheitliche Schutzpflicht 82
D. Zwischenergebnis 83
Drittes Kapitel: Einfachgesetzlicher Rechtsrahmen 85
§ 5 Allgemeiner Maßstab für die datenschutzrechtliche Beurteilung von Datenverarbeitungen 85
A. Interessenausgleich als Ziel 85
B. Anwendungsvorrang der DSGVO 86
C. Ausgleichsmechanismen der DSGVO 86
I. „Verantwortlicher“ als Hauptadressat der DSGVO 86
II. Risiko als Anknüpfungspunkt 87
III. Erste Ebene: Zulässigkeit 89
1. Verbot mit Erlaubnistatbeständen 89
2. Erforderlichkeitsprinzip 91
a) Abhängigkeitsverhältnis zwischen Verarbeitung und Verarbeitungszweck 91
b) Erforderlichkeit als Einfallstor für Datenschutzgrundsätze 93
IV. Zweite Ebene: Schutzmaßnahmen 97
D. Zwischenergebnis 97
§ 6 Anwendung und Modifikation des Maßstabs bei der Ortung von Beschäftigten 98
A. Anwendbarkeit der DSGVO auf den Arbeitgeber 99
I. Abstrakte Voraussetzungen 99
1. Sachlicher Anwendungsbereich 99
a) Personenbezogene Daten 99
aa) Identifizierte Person 99
bb) Identifizierbare Person 100
b) Automatisierte und nicht-automatisierte Verarbeitung 103
2. Räumlicher Anwendungsbereich 104
II. Anwendung auf die Ortung von Beschäftigten 104
1. Beschäftigter in der Regel identifiziert oder identifizierbar 105
a) Beschäftigter identifiziert 105
b) Beschäftigter identifizierbar 105
2. Datenverarbeitung in der Regel automatisiert 108
3. Räumlicher Anwendungsbereich bei EU-Bezug eröffnet 108
B. Verantwortlichkeit des Arbeitgebers in Abgrenzung zum LBS-Anbieter 109
I. Ortung als arbeitsteilige Datenverarbeitung 109
II. Arbeitgeber als für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle 110
III. Rolle des LBS-Anbieters 112
1. LBS-Anbieter als „Dritter“ bei Datenverarbeitung ohne Personenbezug 112
2. LBS-Anbieter als „Auftragsverarbeiter“ bei Datenverarbeitung mit Personenbezug 112
a) Auftragsverarbeitung in Abgrenzung zu gemeinsamer Verantwortlichkeit 113
b) Privilegierungswirkung der Auftragsverarbeitung 115
C. Erlaubnistatbestände 120
I. Öffnungsklausel gestattet „spezifischere Vorschriften“ der Mitgliedstaaten für Verarbeitungen im Beschäftigungskontext 120
1. Umfang des Gestaltungsspielraums 121
2. Verhältnis der „spezifischeren Vorschriften“ zu den Erlaubnistatbeständen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO 125
II. Über die Öffnungsklausel in Betracht kommende Erlaubnistatbestände für die Ortung von Beschäftigten 126
1. § 26 Abs. 1 S. 1, 2 BDSG als Erlaubnistatbestände 128
a) Anwendbarkeit von § 26 BDSG auf Ortungsmaßnahmen 129
b) Besondere Tatbestandsvoraussetzungen von § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG 131
c) Prüfungsmaßstab: Verhältnismäßigkeit 132
2. Kollektivvereinbarung als Erlaubnistatbestand 134
3. Einwilligung als Erlaubnistatbestand 135
a) Freiwillige Entscheidung trotz Beschäftigungsverhältnis möglich 136
b) Kriterien zur Beurteilung der Freiwilligkeit 137
c) Einwilligung in Ortungsmaßnahme nicht per se freiwillig oder unfreiwillig 139
d) Wirksamkeit der Einwilligung unabhängig von Verhältnismäßigkeit 141
4. Verhältnis der Erlaubnistatbestände zueinander 142
III. Bedürfnis eines neuen Erlaubnistatbestands bei zweckändernder Weiterverarbeitung von Beschäftigten-Positionsdaten 144
1. Ausgangssituation 144
2. Rechtfertigung durch Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis 145
3. Rechtfertigung durch Vereinbarkeit der Zwecke? 147
a) Vereinbarkeit der Zwecke nur bei zweckändernder Weiterverarbeitung zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen 147
b) Weiterverarbeitung bedarf eines eigenen Erlaubnistatbestands 149
D. ePrivacy-Vorgaben als lex specialis? 151
I. Anzuwendende Vorschriften? 152
1. ePrivacy-RL und deren nationale Umsetzung 152
a) § 13 TTDSG im Regelfall nicht anwendbar 154
b) § 25 Abs. 1 S. 1 TTDSG nicht anwendbar oder jedenfalls erfüllt 158
2. ePrivacy-VO-E 159
a) Art. 6 ePrivacy-VO-E nicht anwendbar 160
b) Art. 8 Abs. 1 ePrivacy-VO-E nicht anwendbar oder jedenfalls erfüllt 161
c) Art. 8 Abs. 2 ePrivacy-VO-E nicht anwendbar oder jedenfalls erfüllt 163
II. Verantwortlichkeit 164
E. Zusätzliche betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtliche Vorgaben 165
I. Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 165
II. Informationsrecht aus § 80 Abs. 2 i. V. m. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 168
III. Unterrichtungs- und Beratungsrecht aus § 90 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BetrVG 169
F. Zwischenergebnis 170
Viertes Kapitel: Verhältnismäßigkeit als zentrales Element der Zulässigkeitsprüfung 174
§ 7 Leitfaden für die Verhältnismäßigkeitsprüfung 174
A. Typischerweise mit Ortungsmaßnahmen einhergehende Risiken 175
B. Kriterien der Interessenabwägung 178
I. Kriterien zur Bestimmung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der drohenden Beeinträchtigung 179
1. Zweck der Datenverarbeitung 179
a) Zweck ermöglicht oder fordert eine Bewertung des Betroffenen 179
b) Eigeninteresse des Betroffenen 181
2. Art der Datenverarbeitung 181
a) Art und Kategorie der Daten 181
b) Personenbezug der Daten 182
c) Qualität der Daten 183
d) Art und Weise der Datenverarbeitung 183
3. Umfang der Datenverarbeitung 185
a) Menge der Daten 185
b) Dauer und Häufigkeit der Datenverarbeitung 185
4. Umstände der Datenverarbeitung 186
a) Verhältnis zwischen datenverarbeitender Stelle und Betroffenem 186
b) Erwartbarkeit der Datenverarbeitung 187
c) Beeinflussbarkeit der Datenverarbeitung 188
d) Anzahl der Betroffenen 189
II. Kriterien zur Gewichtung des Datenverarbeitungsinteresses 190
1. Abstrakter Rang des Schutzguts 190
2. Anlass der Datenverarbeitung 191
3. Datenverarbeitung zur Erfüllung einer Rechtspflicht 192
4. Wahrscheinlichkeit der Zweckerreichung 194
C. Struktur der Interessenabwägung 194
I. Berechtigtes Interesse 195
II. Geeignetheit 196
III. Erforderlichkeit 196
1. Erhebung von Positionsdaten 198
a) Ortungsmaßnahmen vs. sonstige Maßnahmen 198
b) Einsatz eines Ortungssystems vs. Standortmitteilung 199
c) Lückenlos vs. stichprobenartig oder anlassbezogen 200
d) Außerhalb der Arbeitszeit vs. innerhalb der Arbeitszeit 200
e) Unmittelbar identifizierbar vs. pseudonym oder anonym 201
aa) Ortungszweck fordert keine Identifizierbarkeit des Betroffenen 201
bb) Ortungszweck fordert Identifizierbarkeit des Betroffenen 202
cc) Ortungszweck fordert Identifizierung des Betroffenen 202
f) Verdeckt vs. offen 203
aa) Kollision verdeckter Ortungsmaßnahmen mit den Informationspflichten der DSGVO 203
bb) Absolutes Verbot verdeckter Datenverarbeitung umstritten 205
cc) Kein absolutes Verbot verdeckter Überwachungsmaßnahmen mangels Direkterhebung i. S. v. Art. 13 DSGVO 207
2. Speicherung von Positionsdaten 210
a) Speicherfrist zur Sichtung der Daten 212
b) Speicherfrist zur Verwendung 214
3. Verwendung von Positionsdaten 215
4. Übermittlung von Positionsdaten 215
a) Übermittlung von Positionsdaten an den Betriebsrat 216
b) Übermittlung von Positionsdaten an Dritte 218
IV. Angemessenheit 219
1. Bewirkt die Ortung im Einzelfall ein hohes Risiko? 220
a) Aufsichtsbehörden 220
b) Rechtsprechung 221
c) Literatur 222
d) Stellungnahme 223
aa) Risiko nur hoch wenn Konsequenzen bezweckt 223
bb) Rechtsprechung zur Videoüberwachung und vergleichbar eingriffsintensiven Überwachungsmaßnahmen nur eingeschränkt übertragbar 226
cc) Konkret: Hohes Risiko nur bei Ortung zur Aufdeckung einer Straftat oder sonstigen Pflichtverletzung im Verdachtsfall sowie zur verdachtslosen Verhaltens- oder Leistungskontrolle 228
2. (Hohes) Risiko durch Arbeitgeberinteresse gerechtfertigt? 228
a) Ortung ohne hohes Risiko grundsätzlich gerechtfertigt 228
b) Ortung mit hohem Risiko nur bei gewichtigem Arbeitgeberinteresse gerechtfertigt 229
aa) Konkrete und schwerwiegende Gefahr kann umfangreiche Ortungsmaßnahmen rechtfertigen 229
bb) Abstrakte Gefahr kann nur stichprobenartige Ortungsmaßnahmen rechtfertigen 230
D. Folgen der Interessenabwägung auf vom Arbeitgeber durchzuführende Schutzmaßnahmen 231
E. Zwischenergebnis 234
§ 8 Fallanalyse: Verhältnismäßigkeit einzelner Ortungsmaßnahmen 236
A. Ortung zur Einsatzkoordinierung 236
I. Berechtigtes Interesse, Geeignetheit und Erforderlichkeit 236
II. Angemessenheit 239
B. Ortung zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen 239
I. Berechtigtes Interesse, Geeignetheit und Erforderlichkeit 239
1. Abrechnung gegenüber Kunden 239
2. Abrechnung von Lkw-Maut 240
3. Dokumentation der Dienstleistung 241
4. Fuhrparkverwaltung 242
5. Nachweis gegenüber Finanzbehörden 242
II. Angemessenheit 243
C. Ortung zur Sicherheit der Beschäftigten 243
I. Berechtigtes Interesse, Geeignetheit und Erforderlichkeit 243
II. Angemessenheit 245
D. Ortung zum Schutz von Eigentum oder Vermögen (verdachtslos) 245
I. Berechtigtes Interesse, Geeignetheit und Erforderlichkeit 245
II. Angemessenheit 247
E. Ortung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle (verdachtslos) 248
I. Berechtigtes Interesse, Geeignetheit und Erforderlichkeit 248
1. Ortung zur Arbeitszeiterfassung (verdachtslos) 248
2. Verdachtslose Compliance-Kontrolle 248
3. Verhaltens- und Leistungsbeurteilung 249
II. Angemessenheit 250
F. Ortung zur Aufdeckung von Straftaten oder sonstigen Pflichtverletzungen im Verdachtsfall 252
I. Berechtigtes Interesse, Geeignetheit und Erforderlichkeit 252
II. Angemessenheit 254
G. Zwischenergebnis 255
Fünftes Kapitel: Die wichtigsten Ergebnisse 258
§ 9 Thesenartige Zusammenfassung 258
Literaturverzeichnis 262
Stichwortverzeichnis 295