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Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit

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Frank, C. (2023). Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59010-0
Frank, Caroline. Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59010-0
Frank, C (2023): Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59010-0

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Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit

Frank, Caroline

Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht, Vol. 14

(2023)

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About The Author

Caroline Frank studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Im Anschluss an die Erste Staatliche Pflichtfachprüfung im Frühjahr 2018 war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Jones Day in Düsseldorf tätig. Im Anschluss arbeitete sie von September 2018 bis Dezember 2022 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Dort wurde sie im Jahr 2023 durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät promoviert. Im Rahmen ihres Rechtsreferendariats am Landgericht Münster absolvierte Caroline Frank Stationen u.a. im Fachbereich Employment&Pensions der Kanzlei Noerr PartGmbB am Standort in Düsseldorf und am Bundesarbeitsgericht.

Abstract

Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmitbestimmung ist gleichrangiger Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit. Aus ihm ergeben sich sodann die Vorgaben für die Ausgestaltung des einfachen Rechts. Für das MitbestG bedeutet dies, dass an dessen Gewerkschaftsbegriff nur diejenigen Anforderungen gestellt werden dürfen, die eine verfassungsgemäße Unternehmensmitbestimmung sicherstellen.

Nach dieser Maßgabe ergibt sich im Wege verfassungskonformer Auslegung das folgende mitbestimmungsgesetzliche Begriffsverständnis: Gewerkschaften im Sinne des MitbestG müssen weder tarifwillig sein noch das geltende Tarif-, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht anerkennen. Das Erfordernis einer organisatorischen Leistungsfähigkeit ist funktional mitbestimmungsrechtlich zu betrachten. Auch einer sozialen Mächtigkeit nach Maßgabe der tarifrechtlichen Anforderungen bedarf es nicht.
»The Concept of Unions under the Co-Determination Act of 1976 as Determined by the Constitutional Right of Freedom of Association«: Against the background of the realization that corporate co-determination is enshrined in Article 9 (3) of the German Constitution as a fundamental right of equal rank to collective bargaining autonomy, this dissertation elaborates the constitutional requirements for the simple legal formulation of corporate co-determination through the Co-Determination Act of 1976 (MitbestG). These then form the basis for a constitutional interpretation of the concept of unions under the MitbestG.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Einleitung und Gang der Untersuchung 23
1. Kapitel: Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff als Status quo 26
A. Der Gewerkschaftsbegriff des § 2 Abs. 1 TVG 26
I. Das Verhältnis von Koalitions- und Gewerkschaftseigenschaft 26
1. Art. 9 Abs. 3 GG als Ausgangspunkt 26
2. Das TVG als Konkretisierung der Tarifautonomie 27
II. Koalitionseigenschaft nach Art. 9 Abs. 3 GG 30
1. Vereinigung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 GG 31
2. Gegnerfreiheit und Gegnerunabhängigkeit 32
3. Unabhängigkeit von Staat, Kirche und Parteien 35
III. Voraussetzungen der Tariffähigkeit 36
1. Demokratische Organisation 37
a) Die demokratische Organisation zur Legitimation tariflicher Normsetzung 37
b) Die Voraussetzungen an die demokratische Organisation 38
2. Tarifwilligkeit 39
3. Anerkennung des staatlichen Tarif-‍, Schlichtungs- und Arbeitskampfrechtes (Rechtstreue) 41
4. (Organisatorische) Leistungsfähigkeit und Durchsetzungskraft 43
5. Soziale Mächtigkeit im Sinne einer sozialen Durchsetzungskraft 45
a) BAG v. 9.7.1968 – 1 ABR 2/67 48
b) BAG v. 23.4.1971 – 1 ABR 26/70 49
c) BAG v. 15.3.1977 – 1 ABR 16/75 50
d) BAG v. 14.3.1978 – 1 ABR 2/76 51
e) BAG v. 16.11.1982 – 1 ABR 22/78 53
f) BAG v. 26.6.2018 – 1 ABR 37/16 53
g) Zwischenergebnis: Der Funktionalitätsbezug der sozialen Mächtigkeit 56
aa) Die richterrechtlichen Anforderungen 56
bb) Kritische Betrachtungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive 59
B. Historische Begriffsentwicklung 61
I. Die Etymologie des Gewerkschaftsbegriffes als Selbstbezeichnung 61
II. Die Externalisierung des Gewerkschaftsverständnisses 62
C. Die Gewerkschaft als unbestimmter Rechtsbegriff 63
I. Der Inhalt des Gewerkschaftsbegriffes in seinem bestimmten Kern 63
1. Eine methodische Grundlegung und historische Kontextualisierung 64
a) Der unbestimmte Rechtsbegriff zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung 64
b) Die Begriffshistorie als Ausgangspunkt 67
2. Die Entwicklung bis zum TVG 68
a) Die Entstehungsgeschichte der TVVO 68
b) Die normative Konkretisierung durch die TVVO sowie die verfassungsrechtliche Verankerung in der WRV 69
aa) Die tariffähigen Verbände im Sinne des § 1 TVVO 69
(1) Die Verknüpfung von Verband und Tariffähigkeit 69
(2) Die Mindestvoraussetzungen der Tariffähigkeit 70
bb) Die „beiderseitigen Organisationen“ des Art. 165 Abs. 1 S. 2 WRV 72
cc) Das historische „Zentralkriterium“ der Gegnerunabhängigkeit 73
(1) Die Berufsvereine nach der Vorstellung Sinzheimers 75
(2) Zwischenergebnis: Die Merkmale der „Vereinigungen“ und „Organisationen“ 76
3. Das TVG 77
a) Die intendierte Offenheit des Begriffes 77
b) Die begrifflichen Konsequenzen 79
4. Die Bedeutung des Staatsvertrages über die Währungs-‍, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 79
a) Inhalt 80
b) Aussagekraft und Bindungswirkung des Vertragswerkes 83
II. Zusammenfassung und Bedeutung für den Fortgang der Arbeit 84
D. Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff 85
I. Darstellung und Kritik des Meinungsbildes 87
1. Rechtsprechung 87
a) Die historische Argumentationslinie 88
b) Die funktionale Argumentationslinie 90
2. Das Meinungsbild in der Literatur 91
II. Die Fehlobjektive der Widerspruchslosigkeit – Keine „Einheit der Rechtsordnung“ 94
1. Kein Einheitspostulat von Verfassungsrang 94
2. Kein einheitliches Gewerkschaftsverständnis 97
III. Kritische Würdigung 99
1. Fehlende Berücksichtigung der begriffshistorischen Offenheit 100
2. Unvollständigkeit der funktionalen Betrachtung 100
3. Die Konsequenz: Entkoppelung von Tariffähigkeit und Gewerkschaftsbegriff 101
E. Zwischenergebnis und Bedeutung für die nachfolgende Untersuchung 103
I. Zwischenergebnis: Der Gewerkschaftsbegriff als unbestimmter Rechtsbegriff – kein verfassungsrechtliches Einheitlichkeitserfordernis 103
II. Bedeutung für die nachfolgende Untersuchung 104
2. Kapitel: Der Grundgedanke der Mitbestimmung 106
A. Die historische Entwicklung vom Teilhabegedanken zur Mitbestimmung 106
I. Von den Anfängen der Koalitionsbewegung 107
1. Vom feudalen Zunftwesen zur Gewerbefreiheit 107
2. Die Industrialisierung als Ursprung des Mitbestimmungsgedankens 107
3. Die Koalitionsverbote als Reaktion auf die Mitbestimmungsidee 111
II. Das Ende der Koalitionsverbote und die Blütezeit der Koalitionsbewegung 112
1. Die Koalitionsgründungen und die Gewerbeordnung von 1869 112
2. Erste vorkonstitutionelle tarifliche und betriebliche Regelungen 115
a) Der Abschluss von Tarifverträgen 115
b) Erste Regelungen der Betriebsordnung 116
III. Die Sozialistengesetze 118
IV. Die gesetzliche Anerkennung der Koalitionen 120
1. Das Stinnes-Legien-Abkommen als Ursprung 120
2. Die TVVO 121
3. Die verfassungsrechtliche Anerkennung durch die WRV 122
V. Die Umsetzung des Rätesystems durch das BRG 125
1. Die Einführung des dualistischen Systems der Mitbestimmung 125
2. Die betriebliche und unternehmensbezogene Mitbestimmung 125
VI. Zwischenergebnis: Die volatile Machtposition der Koalitionen 128
VII. Vom Nationalsozialismus bis heute 129
1. Die Mitbestimmung im Widerspruch zum „Führerprinzip“ 129
2. Die Mitbestimmung in Ost- und Westdeutschland 130
3. Die deutsche Wiedervereinigung 132
VIII. Zwischenergebnis: Die historische Parallelentwicklung der Mitbestimmungsinstrumentarien 133
B. Mitbestimmung als Kollektivkonzept zur Herstellung von Parität 135
I. Grundsätzliche Erkenntnisse zur Parität 135
II. Der Grundsatz der Parität im Kontext der Mitbestimmungsmechanismen 136
C. Mitbestimmung und Parität als Verfassungsideen 137
I. Parität im Gefüge der Arbeits- und Wirtschaftsverfassung 138
1. Keine garantierte Wirtschaftsverfassung 138
2. Ausgestaltung des Gesetzgebers im Rahmen der Verfassung 140
a) Die Folge der verfassungsrechtlichen Offenheit 140
b) Die Verortung der Koalitionsfreiheit 140
c) Zwischenergebnis: Parität als Voraussetzung der Wirtschaftsordnung 142
II. Parität im Gefüge der sozialen Ordnung 144
1. Sozialstaat und soziale Ordnung 145
a) Die Sozialordnung 146
b) Der soziale Regelungsauftrag 148
aa) Die Staatsfundamentalnormen als mittelbarer Maßstab 149
bb) Die Aktualisierung des Sozialstaatsprinzips durch die Grundrechte 150
(1) Die freiheitliche Konzeption der Verfassung als Ausgangspunkt 150
(2) Die Wirkweise des Sozialstaatsprinzips 152
cc) Zwischenergebnis: Parität als Auftrag des Sozialstaates 154
2. Soziale Ordnung durch Koalitionsfreiheit 156
a) Das Verhältnis von Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 1 GG 157
aa) Die Koalitionsfreiheit im Lichte verfassungsrechtlicher Ordnung 158
bb) Umsetzung des verfassungsrechtlichen Regelungsauftrages 161
b) Zwischenergebnis: Parität als Auftrag an die Koalitionsfreiheit 162
3. Kapitel: Das Recht der Unternehmensmitbestimmung 166
A. Die normativen Anknüpfungspunkte 166
I. Art. 9 Abs. 3 GG als verfassungsrechtliche Grundlage der Unternehmensmitbestimmung 166
1. Die Maßgeblichkeit einer historischen Kontextualisierung 167
2. Die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen als sachlicher Gewährleistungsgehalt 168
a) Art. 159, 165 WRV 171
aa) Die Erweiterung des materiellen Gewährleistungsgehaltes durch die WRV 171
bb) Die begriffliche und funktionale Teilung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Art. 159 und 165 WRV 173
(1) Die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen des Art. 159 S. 1 WRV 173
(2) Die doppelte Bedeutung des Art. 165 WRV 175
(a) Art. 165 Abs. 1: Die funktionale Komplementärwirkung der Mitbestimmungsregime 175
(b) Art. 165 Abs. 2–6: Das Rätesystem 177
b) Art. 9 Abs. 3 GG 179
aa) Das Meinungsbild 180
bb) Kritik: Fehlende Berücksichtigung der historischen Konzeption 182
c) Ergebnis: Die Fusion von Art. 159, 165 WRV in Art. 9 Abs. 3 GG 185
3. Konsequenzen für den Koalitionsbegriff 187
a) Die Aussagekraft des Art. 159 S. 1 WRV 188
aa) Das zentrale Kriterium der Unabhängigkeit 188
bb) Keine Arbeitskampfbereitschaft 189
b) Die Bedeutung des Art. 165 Abs. 1 S. 2 WRV 191
c) Die verfassungsrechtliche Apotheose der demokratischen Organisation 193
4. Gesamtergebnis und Bedeutung für die Untersuchung 196
a) Die Unternehmensmitbestimmung als Schutzgut der Koalitionsfreiheit 196
b) Parität als funktionales Element der Koalitionsfreiheit 198
II. Die einfachgesetzliche Konkretisierung der Unternehmensmitbestimmung durch das MitbestG 201
1. Grundlagen 201
a) Die Systematik der Regelungswerke zur betrieblichen und unternehmensbezogenen Mitbestimmung 201
aa) Die Unternehmensmitbestimmung 201
bb) Der systematische Zusammenhang mit dem BetrVG 204
cc) Zwischenergebnis: Die systematische Aktualisierung der Koalitionsmittel des Art. 9 Abs. 3 GG 206
b) Parität als funktionales Element innerhalb der einfachgesetzlichen Mechanismen 207
2. Das MitbestG als einfachgesetzliche Konkretisierung 209
a) Anwendungsbereich des MitbestG 209
b) Der mitbestimmte Aufsichtsrat 211
c) Die Gewerkschaftsrechte in der Unternehmensmitbestimmung 214
aa) Vorschlagsrecht und Beteiligung im Rahmen der Mandatierung 214
(1) Das Vorschlagsrecht gem. § 16 MitbestG 214
(2) Das Aufsichtsratsmandat – Rechte und Pflichten der Gewerkschaftsvertreter im Rahmen ihrer Mandatierung 216
bb) Die Mitbestimmungsfunktion des Aufsichtsrates im Lichte des Unternehmensinteresses 217
(1) Einführung in die Problematik 217
(2) Unternehmensinteresse 221
(a) Die ersten Definitionsversuche 221
(b) Die rechtliche Verankerung des Unternehmensinteresses 222
(c) Konsequenz: Die Verankerung des Interessenpluralismus 223
(aa) Gesellschafterinteressen 224
(bb) Arbeitnehmerinteressen 224
(cc) Sonstige Interessen 225
(dd) Zwischenergebnis 226
(d) Das Unternehmensinteresse in der Entscheidungsfindung 226
(3) Zwischenergebnis: Die Systemimmanenz der Arbeitnehmerinteressen in der Unternehmensverfassung 229
cc) Die Willensbildung durch Aufsichtsratsbeschluss 231
(1) Die Rechtsnatur des Aufsichtsratsbeschlusses 231
(2) Der Willensbildungsprozess in der aufsichtsratlichen Praxis 232
(3) Ein Vergleich mit dem Tarifvertrag und der Betriebsvereinbarung 234
B. Die Rolle der Gewerkschaften in der Unternehmensmitbestimmung 236
I. Der Schutz der Koalitionen innerhalb der Koalitionsfreiheit 237
1. Historische Kontextualisierung 237
2. Art. 159, 165 WRV 238
a) Die individualfreiheitliche Grundkonzeption der Koalitionsfreiheit 238
b) Die Zweckbezogenheit des kollektiven Schutzes als Ausdruck des Zusammenspiels von Art. 159 und Art. 165 WRV 241
3. Art. 9 Abs. 3 GG 243
a) Meinungsstand 244
b) Stellungnahme 246
aa) Der Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 GG 246
bb) Die abweichende Konzeption des Art. 9 Abs. 3 GG 248
cc) Die Bedeutung des Art. 19 Abs. 3 GG 249
(1) Der kollektive Grundrechtsschutz in der WRV 249
(2) Der kollektive Grundrechtsschutz durch das Grundgesetz 250
4. Zwischenergebnis: Wesentlichkeitsbezug des Kollektivschutzes 252
II. Die Arbeitnehmerrepräsentation als verfassungsrechtliche Ordnungsfunktion 253
1. Keine Ordnungsaufgabe und keine Gemeinwohlbindung der Koalitionen 255
a) Ordnungswirkung statt Ordnungsaufgabe 255
aa) Die Ordnungswirkung des Tarifvertrages 255
bb) Die betriebliche Ordnung 259
cc) Die faktische Ordnungswirkung des Aufsichtsratsbeschlusses 262
b) Keine Gemeinwohlverpflichtung 263
aa) Keine Gemeinwohlbindung in der Tarifautonomie 265
bb) Keine Gemeinwohlbindung in der Unternehmensmitbestimmung 266
cc) Zwischenergebnis: Kein Gemeinwohl im Rahmen legitimierter Interessenvertretung 267
2. Zwischenergebnis: Ordnungswirkung durch Allgemeinrepräsentation und deren Legitimationserfordernis 269
3. Eigene Konzeption: Die negative Koalitionsmittelwahlfreiheit 272
4. Kapitel: Der mitbestimmungsgesetzliche Gewerkschaftsbegriff 275
A. Die Begriffsfindung im Wege der klassischen Auslegung 275
I. Die Auslegung des Gewerkschaftsbegriffes im MitbestG 275
1. Wortlaut 276
a) Der Erkenntniswert 277
b) Das Auslegungsergebnis: Die Unergiebigkeit des Wortlauts 278
2. Systematik 279
a) Der Erkenntniswert 280
aa) Das MitbestG zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht 281
bb) Das MitbestG als eigenes System 282
(1) Die Verweise auf § 18 Abs. 1 AktG und § 5 Abs. 3 BetrVG 282
(2) Die Möglichkeit der Wahlanfechtung 284
(3) Das Doppelstimmrecht gem. § 29 MitbestG 286
(4) Kein Quorum für Gewerkschaftsvertreter gem. § 16 MitbestG 287
(5) Das Vertretensein der Gewerkschaftsvertreter nach § 7 Abs. 5 MitbestG 288
(6) Die Beschlussfassung und die Gleichheit der Mandatsträger 290
b) Das Auslegungsergebnis: Kein systematisches Erfordernis der Tariffähigkeit 290
3. Die Historie 291
a) Die Entstehungsgeschichte 292
aa) Die Diskussion um die Erweiterung der Unternehmensmitbestimmung 292
bb) Erste gesetzgeberische Ansätze 294
cc) Der Weg zum Gesetzgebungsverfahren 296
b) Das Gesetzgebungsverfahren 300
aa) Der Entwurf als Kompromiss 300
bb) Die Kritik der Sozialpartner 301
cc) Verhandlungen und Beschluss des Gesetzes 302
c) Der Erkenntniswert 304
aa) Der Bericht der Mitbestimmungskommission vom 4. Februar 1970 305
(1) Eine Kontextualisierung des Mitbestimmungsberichtes 306
(2) Der Inhalt des Berichtes 307
(a) Die Rolle der Gewerkschaften im mitbestimmten Aufsichtsrat 307
(b) Das Nominationsrecht nach den Empfehlungen der Kommission 312
bb) Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Mitbestimmungsbericht vom 4. Dezember 1970 317
cc) Der erste Regierungsentwurf vom 20. Februar 1974 unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarung vom 22. Januar 1974 318
dd) Die 404. Sitzung des Deutschen Bundesrates vom 5. April 1974 318
ee) Der Gesetzentwurf zum MitbestG vom 29. April 1974 320
(1) Zur Rolle der Gewerkschaften 320
(2) Zum Merkmal des Vertretenseins 321
(3) Die Behandlung anderer unbestimmter Rechtsbegriffe 322
ff) Die erste Lesung des Regierungsentwurfes vom 20. Juni 1974 323
gg) Die Protokolle des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung 325
(1) Zum Begriff des „leitenden Angestellten“ 327
(2) Zum Wahlverfahren 329
hh) Der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 10. März 1976 331
ii) Die zweite und dritte Lesung des Entwurfes vom 18. März 1976 332
d) Das Auslegungsergebnis: Teleologische Erschütterung des Anscheins der Einheitlichkeit 335
II. Das Ergebnis der klassischen Auslegung 337
III. Keine Korrektur durch ein Rangverhältnis der Auslegungsmittel 338
B. Die verfassungskonforme Auslegung 340
I. Die Grundlagen der verfassungskonformen Auslegung 341
1. Ausgangspunkt und Voraussetzungen der verfassungskonformen Auslegung 341
2. Der Gang der Auslegung im vorliegenden Fall 344
II. Die verfassungskonforme Auslegung 344
1. Tarifwilligkeit 346
a) Die verfassungsrechtlichen Vorgaben 347
b) Zwischenergebnis: Die satzungsmäßige Verpflichtung zum Tarifabschluss als Verstoß gegen die negative Koalitionsmittelwahlfreiheit 348
2. Anerkennung des staatlichen Tarif-‍, Arbeitskampf- und Schlichtungsrechtes 350
a) Die verfassungsrechtlichen Vorgaben 350
aa) Anerkennung des Tarifvertragsrechtes 352
bb) Anerkennung des Arbeitskampfrechtes und des Schlichtungsrechtes 354
(1) Die verfassungsrechtliche Gleichrangigkeit von Arbeitskampf und Unternehmensmitbestimmung 354
(2) Die Vereinbarkeit der beiden Instrumentarien 355
(a) Vereinbarungsversuche in Lehre und Praxis 355
(b) Verfassungsrechtliche Bewertung 357
b) Zwischenergebnis: Tarifvertragsspezifische Rechtstreue nicht erforderlich 358
3. Organisatorische Leistungsfähigkeit und Durchsetzungskraft 359
a) Die verfassungsrechtlichen Vorgaben 359
b) Zwischenergebnis: Die mitbestimmungsspezifischen Anforderungen an die organisatorische Leistungsfähigkeit 360
4. Soziale Mächtigkeit 361
a) Die verfassungsrechtlichen Vorgaben 362
aa) Das Paritätserfordernis innerhalb der Mitbestimmungsverfahren 362
(1) Das Doppelstimmrecht als Paritätshindernis? 363
(2) Zwischenergebnis: Parität innerhalb unterschiedlicher Mitbestimmungsmechanismen 363
bb) Die Rolle der Gewerkschaftsvertreter als Mandatsträger 365
(1) Fachkenntnisse und Sachverstand 365
(2) Die Ausschussarbeit 366
(3) Die fehlende Rückanbindung an die Gewerkschaften 367
b) Zwischenergebnis: Kein Erfordernis sozialer Macht zur Paritätssicherung 368
III. Das Ergebnis der verfassungskonformen Auslegung 369
C. Zusätzliche Voraussetzungen zum Zwecke der Funktionssicherung de lege ferenda? 370
I. Anerkennung des Mitbestimmungsrechtes 371
II. Beschlusswilligkeit 373
III. Branchenspezifische Fachkenntnisse 375
1. Das Erfordernis branchenspezifischer Fachkenntnisse 375
2. Die Differenzierung zwischen Gewerkschaft und Gewerkschaftsvertreter 377
D. Der Gewerkschaftsbegriff nach dem MitbestG 378
Die Ergebnisse der Untersuchung in Thesen 379
Literaturverzeichnis 386
Stichwortverzeichnis 440