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Busche, D. (2023). Verwaltungsautomation 2.0. Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich von Spielräumen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58964-7
Busche, Daniel. Verwaltungsautomation 2.0: Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich von Spielräumen. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58964-7
Busche, D (2023): Verwaltungsautomation 2.0: Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich von Spielräumen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58964-7

Format

Verwaltungsautomation 2.0

Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich von Spielräumen

Busche, Daniel

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1511

(2023)

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About The Author

Daniel Busche studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften an der WWU Münster und der Universität Lissabon. Anschließend absolvierte er sein Rechtsreferendariat am Landgericht Münster mit Stationen u. a. an der Deutschen Botschaft in Washington D.C. und dem Bundesverfassungsgericht. Von Dezember 2017 bis März 2018 sowie von Oktober 2022 bis September 2023 war er in einer Großkanzlei in Düsseldorf in Voll- bzw. Teilzeit tätig. Seit April 2018 ist er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für öffentliches Recht (Prof. Dr. Lothar Michael) der HHU Düsseldorf beschäftigt.

Abstract

Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant und damit auch die Möglichkeiten Verwaltungsakte automatisiert zu erlassen. VwVfG, AO und SGB X sind durch die ausdrückliche Regelung der Vollautomation teilweise angepasst worden. Vor diesem Hintergrund erschließt die Arbeit die Gesamtheit der automationsbezogenen Vorschriften aller drei Verfahrensordnungen systematisch und arbeitet rechtspolitischen Änderungsbedarf heraus. Im Schwerpunkt befasst sich die Arbeit mit dem Verhältnis von automatisiert erlassenen Verwaltungsakten und Spielräumen und zeigt auf, dass der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten auch beim Bestehen eines Spielraums im Grundsatz zulässig ist. Unzulässig wird der Einsatz erst, wenn möglicherweise besondere Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Eine einzelfallbezogene Spielraumausübung übersteigt auch die gegenwärtigen technischen Möglichkeiten. Allerdings deutet der Einsatz von LLMs die Möglichkeit der Überwindung auch dieser technischen Grenze an.»Administrative Automation 2.0 - Automated Issuance of Administrative Acts and Administrative Discretion«: The study deals with the automated issuance of administrative acts from a legal-dogmatic, legal-theoretical, and technical perspective. The automation-related regulations in VwVfG, AO and SGB X are systematically analyzed, and the need for changes in legal policy is then identified, taking into account legal-theoretical and technical findings. The focus of the study is on the relationship between automated administrative acts and administrative discretion.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Widmung I
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 19
A. Einführung in die Problematik 19
B. Gang der Untersuchung 21
1. Teil: Grundlagen der Verwaltungsautomation 23
A. Begriffliche und technische Grundlagen 23
I. Begriffliche Eingrenzung der Verwaltungsautomation 23
1. Ausgangspunkt: Einsatz automatischer Einrichtungen 23
2. Eingrenzung auf den automatisierten Erlass von Verwaltungsakten 24
II. Technische Grundlagen: Algorithmen und maschinelles Lernen 24
1. Allgemeine Merkmale von Algorithmen 25
2. Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen 26
a) Künstliche Intelligenz 26
b) Maschinelles Lernen: Problemlösung mithilfe von Daten und Lernalgorithmen 28
aa) Grundlagen: Erfahrungswerte und Lernalgorithmen 28
bb) Drei Arten des Lernens 29
(1) Überwachtes Lernen 29
(2) Unüberwachtes Lernen 30
(3) Verstärkendes Lernen 31
3. Determiniertheit und Vorhersehbarkeit 31
a) Erklärbarkeit und Interpretierbarkeit eines Algorithmenmodells 32
b) Fortlaufende Anpassung von ML-Algorithmen 35
c) Unterschiedliche Einsatzorte für regelbasierte und ML-Algorithmen 36
d) Zwischenergebnis 37
4. Ausblick: Problemlösungskompetenzen von ML-Algorithmen 37
a) Gegenwärtiger Stand: Begrenzte Problemlösungskompetenzen 37
b) Fähigkeiten und Grenzen von Large Language Models 38
c) ML-Algorithmen im Bereich hoheitlicher Tätigkeit 40
B. Rechtliche Grundlagen der Verwaltungsautomation 42
I. Automatisiert erlassene Verwaltungsentscheidungen 42
1. Einordnung als Verwaltungsakt 42
2. Keine grundlegenden rechtlichen Einwände gegen die Verwaltungsautomation 44
II. Anwendungsbereich der Vorschriften zu automatisiert erlassenen Verwaltungsakten 45
1. Automatisierter Erlass von Verwaltungsakten im VwVfG 45
a) Erlass eines Verwaltungsaktes 46
b) Erlass mit Hilfe bzw. durch automatische Einrichtungen 47
c) Systematisches Verhältnis der §§ 28 Abs. 2 Nr. 4, 37 Abs. 5, 39 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zu § 35a VwVfG 48
aa) Anwendungsbereich des § 35a VwVfG 48
(1) Vollständigkeit = Fehlen einer personalen Bearbeitung in allen Verfahrensschritten 48
(2) Einschränkung des Anwendungsbereichs aus teleologischen Gründen 50
bb) Anwendungsbereich der §§ 28 Abs. 2 Nr. 4, 37 Abs. 5, 39 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG 51
2. Automatisierter Erlass von Verwaltungsakten im SGB X und der AO 52
a) Vollständig automatisierter Verwaltungsakterlass 52
aa) Anwendungsbereich des § 31a S. 1 SGB X 52
bb) Anwendungsbereich des § 155 Abs. 4 AO 53
b) Vorschriften zu Verfahrenserleichterungen im SGB X und der AO 54
3. Zwischenergebnis 54
III. Organisations- und verfahrensrechtliche Anforderungen an automatisiert erlassene Verwaltungsakte 55
1. Zulassung durch Rechtsvorschrift 55
a) Vorbehalt des Gesetzes 55
aa) Erfordernis einer gesetzlichen Regelung ausgehend vom einzelnen Verfahren 57
bb) Erforderlichkeit einer allgemeinen Regelung der (Voll-)Automation 59
b) Rechtssatzvorbehalt nach § 35a VwVfG 61
aa) Vergleich mit § 31a S. 1 SGB X und § 155 Abs. 4 AO 61
bb) Zulassung durch Rechtsvorschrift 63
(1) Rechtsvorschrift = Gesetz im materiellen Sinne 63
(2) Keine ausdrückliche Ermächtigung des Verordnungsgebers erforderlich 65
cc) Anforderungen an den Inhalt der Rechtsvorschrift 66
(1) Bestimmtheit der Rechtsvorschrift 66
(2) Ausdrückliche oder eindeutig erkennbare Zulassungsentscheidung 67
dd) Verhältnis des § 35a VwVfG zum § 1 Abs. 1 a. E. VwVfG 68
c) Zwischenergebnis 70
2. Verfahrensrechtliche Anforderungen an automatisiert erlassene Verwaltungsakte 71
a) Gegenwärtige Bedeutung verfahrensrechtlicher Erleichterungen 71
aa) Absehen von der Namenswiedergabe und Verwendung von Schlüsselzeichen 71
bb) Absehen von der Begründung in automatisiert durchgeführten Verfahren 72
(1) Technischer Wandel 72
(2) Restriktive Anwendung erforderlich 73
(3) Zwischenergebnis 75
cc) Absehen von der Anhörung in automatisiert durchgeführten Verfahren 75
(1) Technischer Wandel 75
(2) Restriktive Anwendung erforderlich 76
(3) Zwischenergebnis 77
b) Spezialregelungen im Bereich des Untersuchungsgrundsatzes 77
aa) Berücksichtigungspflicht für einzelfallbedeutsame Angaben 78
(1) Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung 78
(2) Indirekte Normierung einer Mitwirkungsobliegenheit 80
bb) Freitextfeld und Aussteuerungspflicht im Besteuerungsverfahren 80
cc) Verhältnis zur Anhörungspflicht 81
dd) Einsatz von Risikomanagementsystemen bei der Steuerfestsetzung 82
IV. Sonderfall: ML-Algorithmen 84
1. Verwaltungsaktqualität beim Einsatz von ML-Algorithmen 85
2. Zulässigkeit des Einsatzes von ML-Algorithmen 87
a) ML-Algorithmen im Bereich automatisiert erlassener Verwaltungsakte 87
aa) Gesetzmäßigkeit und demokratische Legitimation 88
(1) Vereinbarkeit mit dem Gesetzmäßigkeitsprinzip 89
(2) Demokratische Legitimation beim Einsatz von ML-Algorithmen 91
bb) Bindung an überpositive Gerechtigkeit 94
cc) Transparenz der ML-Algorithmen 95
(1) Unproblematische Einsatzbereiche 96
(2) Mögliche Kompensation durch geeignete Maßnahmen 97
b) Exkurs: Einsatz von ML-Algorithmen zur Entscheidungsunterstützung 100
3. Anwendbarkeit einfach-rechtlicher Vorschriften beim Einsatz von ML-Algorithmen 102
2. Teil: Spielräume der Verwaltung 105
A. Die historische Entwicklung des Ermessensbegriffs 105
I. Die vor- und frühkonstitutionellen Wurzeln 106
II. Prägung durch Rechtsstaatslehren und Verwaltungsgerichtsgesetze 107
1. Revision der Ermessenslehre aus Sicht der Rechtsstaatslehren 107
2. Entstehung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 109
III. Entwicklung der spätkonstitutionellen Ermessenslehre 109
1. Ausklammerung tatbestandlicher Spielräume aus dem Ermessensbegriff 109
a) Lehre vom unbestimmten Rechtsbegriff 110
b) Tendenzielle Reduzierung des Ermessens auf die Wahl der Rechtsfolge 110
2. Einschränkung des Rechtsfolgeermessens 112
a) Übermaßverbot als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für Eingriffe 112
b) Ermessensfehlerlehre 113
IV. Kritische Würdigung der spätkonstitutionellen Ermessenslehre 114
B. Spielräume in der herrschenden Verwaltungsrechtsdogmatik 116
I. Grundlegende Begriffe und Unterscheidungen 117
1. Ausgangspunkt: Beurteilungsspielraum auf Tatbestandsebene und Ermessen auf Rechtsfolgenseite 117
2. Unterscheidung zwischen „strikter“ und „gelockerter“ Gesetzesbindung 118
II. Ermessen der Verwaltung 119
1. Bedeutung der Ermessenseinräumung 120
2. Voraussetzungen der Ermessenseinräumung an die Verwaltung 120
3. Rechtliche Bindungen als Grenze des Ermessens 121
a) Ermessensfehler als Verletzung der rechtlichen Bindungen 121
b) Ermessensreduzierung auf Null 123
4. Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften 124
III. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume 126
1. Unbestimmte Rechtsbegriffe 126
2. Begründungsansätze für die Annahme eines Beurteilungsspielraums 127
a) Ausgangspunkt: Lehre vom Beurteilungsspielraum und Vertretbarkeitslehre 127
aa) Lehre vom Beurteilungsspielraum 127
bb) Vertretbarkeitslehre 129
cc) Fortentwicklung durch normative Ermächtigungslehre 130
b) Heute überwiegend vertretener Ansatz: Normative Ermächtigungslehre 130
aa) Begründungsansätze für die vollständige Überprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe 131
(1) Normtheoretischer Begründungsansatz 131
(2) Verfassungsrechtlicher Begründungsansatz 132
bb) Beurteilungsspielraum durch normative Ermächtigung zur letztverbindlichen Entscheidung 133
(1) Einbeziehung des Gesetzgebers zur Bestimmung der Kompetenzgrenze 133
(2) Kriterien zur Bestimmung einer normativen Ermächtigung im Einzelfall 134
(a) Ausgangspunkt: Auslegung 134
(b) Besondere Berücksichtigung funktionell-rechtlicher Erwägungen 134
3. Herausbildung einer Kasuistik anerkannter Beurteilungsspielräume 136
4. Gerichtliche Überprüfung auf Beurteilungsfehler 138
IV. Bedeutung der Rechtsprechung 139
1. Dogmatische Unterscheidung von Ermessen, unbestimmten Rechtsbegriffen und Beurteilungsspielräumen 139
2. Maßgebliche Beeinflussung der normativen Ermächtigungslehre 142
3. Durchbrechung der strikten Trennung: Kopplungsvorschriften 144
4. Zwischenfazit 145
V. Sonderfälle: Planungs- und Regulierungsermessen 146
1. Planungsermessen 146
2. Regulierungsermessen 146
VI. Ausblick auf die kritische Würdigung der dogmatischen Behandlung 147
C. Kritische Überprüfung der dogmatischen Behandlung von Verwaltungsspielräumen 147
I. Unterschied zwischen Verwaltungsentscheidungen mit und ohne Spielraum 148
1. (Vollständige) Determiniertheit der Rechtsanwendung 149
a) Ontologische Deutung der Theorie der einzig richtigen Entscheidung 151
b) Zwischenergebnis: potenziell rechtsschöpferisches Element jeder Rechtsanwendung 153
c) Deutung als Ergebnis einer pfadabhängigen Rezeptionsgeschichte 153
2. Konsequenzen für das grundlegende Verständnis von Verwaltungsspielräumen 160
a) Erste Möglichkeit: Prägung der gesamten Verwaltungstätigkeit 161
aa) Begrenzung der gerichtlichen Kontrolle auf Vertretbarkeitsprüfung 161
(1) Kompetenz der Verwaltung zum Gesetzesvollzug sowie überlegene fachliche Eignung 162
(2) Aufwertung des Verwaltungsverfahrens 163
bb) Grundsatz der Vollkontrolle ist verfassungsrechtlich geboten 164
(1) Subjektiver Anspruch auf effektiven Rechtsschutz 165
(2) Systematik des Grundgesetzes 166
(3) Gerichtliche Kontrolle auf Stichprobenkontrolle beschränkt 166
(4) Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsanwendungsgleichheit 167
cc) Zwischenergebnis 169
b) Zweite Möglichkeit: Ablehnung von Verwaltungsspielräumen 169
aa) Alleiniges Letztentscheidungsrecht der Gerichte im Rechtsstaat 169
bb) Vereinbarkeit von Verwaltungsspielräumen mit dem Rechtsstaatsprinzip 170
c) Dritte Möglichkeit: Verwaltungsspielräume als normativ zugewiesene Letztentscheidungsrechte der Verwaltung 172
aa) Ausgangspunkt: funktionsgerechte Kompetenzabgrenzung 172
(1) Unterschiede in der faktischen Leistungsfähigkeit 172
(2) Notwendige Flexibilität für sachangemessene Verwaltungstätigkeit 173
bb) Rückgriff auf die normative Ermächtigungslehre 174
cc) Normative Ermächtigungslehre mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar 176
3. Zwischenergebnis 177
II. Gegenentwurf: Einheitliches Modell administrativer Spielräume 178
1. Einheitlichkeit aller Verwaltungsspielräume 179
a) Austauschbarkeit von Beurteilungsspielraum und Ermessen 179
aa) Normtheoretisch-semantische Austauschbarkeit 179
bb) Durchbrechung der normstrukturellen Unterscheidung in der Praxis 180
b) Phänomenologische Gleichartigkeit 182
aa) Gleichartige Funktion: Konkretisierung offener Normen 182
bb) Gleichartiger Vorgang: wertende Abwägung im Einzelfall 183
cc) Gleichartige Kontrolle: Abwägungskontrolle mit einheitlicher Fehlertypologie 183
c) Konsequenz: Annahme eines einheitlichen administrativen Spielraums 185
2. Dogmatische Unterschiede und rechtstheoretische Ähnlichkeit 185
a) Rechtstheoretische Perspektive: Einheitlichkeit der Verwaltungsspielräume 186
aa) Entwicklungsgeschichtlicher Wert der normtheoretischen Argumentation 186
bb) Gleichartigkeit bezüglich Funktion, Vorgang und Kontrolle 187
b) Dogmatische Perspektive: Beibehaltung der Unterscheidungen aus pragmatischen Gründen 188
c) Zwischenergebnis 190
D. Zwischenfazit 190
I. Verwaltungsspielräume als normativ eröffnete Letztentscheidungsrechte 190
II. Unterschiede bezüglich der Verdichtung durch Richterrecht 191
III. Differenzierung zwischen Beurteilungsspielräumen sowie Rechtsfolge-, Planungs- und Regulierungsermessen 193
3. Teil: Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich von Spielräumen 195
A. Spielräume als mögliche rechtliche Grenze automatisierter Verfahrensdurchführung 196
I. Möglicher Widerspruch zwischen der automatisierten Verfahrensdurchführung und dem Bestehen eines Spielraums 197
1. Ermessensspielräume 200
a) Diskussionsstand vor Erlass der §§ 35a VwVfG, 155 Abs. 4 AO, 31a S. 1 SGB X 200
aa) Ausgangspunkt: Widerspruch zwischen Einzelfallbewertung und Datenverarbeitung 200
bb) Gleichsetzung der Automation mit Ermessenslenkung durch Verwaltungsvorschriften 200
cc) Atypische Fälle als Grenze der Generalisierbarkeit 201
b) Erweiterte Möglichkeit automatisierter Ermessensausübung 203
aa) Befugnis zur vollständigen Verdichtung des Ermessens 203
bb) Möglichkeit der Aussteuerung atypischer Fälle 205
cc) Zwischenergebnis: Unterscheidung zwischen drei Bereichen 205
dd) Zukünftige Berücksichtigung individueller Umstände durch Algorithmen 206
2. Übertragbarkeit auf Beurteilungsspielräume 208
3. Zwischenergebnis 209
II. Zulässigkeit nach §§ 35a VwVfG, 155 Abs. 4 AO, 31a S. 1 SGB X 210
1. Vollständig automatisiert erlassene Verwaltungsakte 210
a) Warn- und Begrenzungsfunktion des § 35a VwVfG 210
aa) Abgrenzung von Warnhinweis und Begrenzungsfunktion 210
bb) Inhaltlicher Umfang der Begrenzungsfunktion 212
(1) Konkrete und abstrakte Betrachtung 213
(2) Selbstbindung der Verwaltung durch bestehende Verwaltungspraxis 214
(3) Möglichkeit teleologischer Reduktion 216
b) Ermessen und Beurteilungsspielraum als Anlass für eine Einzelfallbearbeitung i. S. d. § 31a S. 1 SGB X 217
c) Ermessen als Anlass für eine Einzelfallbearbeitung i. S. d. § 155 Abs. 4 AO 219
d) Zwischenergebnis 220
2. Analoge Anwendung auf teilautomatisiert erlassene Verwaltungsakte 221
III. Organisations- und verfahrensrechtliche Vorgaben als Grenze der Automation 222
1. Allgemeiner Ausgangspunkt 222
2. Sonderfall: Planungs- und Regulierungsermessen 223
a) Planungsermessen 224
b) Regulierungsermessen 225
c) Zwischenergebnis 226
IV. Zwischenergebnis 227
B. Besondere organisations- und verfahrensrechtliche Anforderungen 229
I. Vorbehalt des Gesetzes 229
1. Automation durch antizipierte Spielraumausübung 231
2. Einzelfallumstände berücksichtigende Spielraumentscheidungen 231
3. Zwischenergebnis 234
II. Verfahrensrechtliche Vorgaben 234
1. Vollständig und richtig ermittelter Sachverhalt 235
2. Begründung einer Ermessens- bzw. Beurteilungsentscheidung 237
a) Ausgangspunkt: Begründung als formale Anforderung 237
b) Doppelfunktion bei einer Ermessens- oder Beurteilungsentscheidung 238
aa) Inhaltliche Überprüfung der angegebenen Gründe 238
bb) Verfassungsrechtliche Pflicht zur Darlegung und Dokumentation 239
c) Konsequenzen für automatisiert erlassene Verwaltungsakte 241
aa) Antizipierte Spielraumausübung 241
bb) Einzelfallumstände berücksichtigende Spielraumentscheidungen 242
d) Zwischenergebnis 243
C. Eignung administrativer Spielraumentscheidungen zur Automation 243
I. Vorfrage: Automation der Rechtsanwendung 245
1. Einsatz regelbasierter Algorithmen 245
a) Komplexität juristischer Subsumtion 246
b) Notwendigkeit der Formalisierung und die Offenheit natürlicher Sprache 248
c) Potenzielles rechtsschöpferisches Element jeder Rechtsanwendung 248
d) Zwischenergebnis 249
aa) Automation der Rechtsanwendung nicht ausgeschlossen 249
bb) Differenzierung zwischen Rechtsprechung und Verwaltung 251
2. Überwindung praktischer Grenzen durch ML-Algorithmen 252
a) Grenzen des Einsatzes regelbasierter Algorithmen 252
b) Einsatz von ML-Algorithmen 254
II. Automation der administrativen Spielraumausübung 255
1. Antizipierte Spielraumausübung 256
a) Automation durch regelbasierte Algorithmen 256
b) Technische Möglichkeit zur Aussteuerung 258
c) Einsatz von Textbausteinen zur Begründung 258
d) Zwischenergebnis 259
2. Einzelfallumstände berücksichtigende Spielraumentscheidungen 259
a) Einsatz regelbasierter Algorithmen 259
b) Einsatz von ML-Algorithmen 260
aa) Fehlen allgemeiner Problemlösungskompetenzen 261
(1) Vergangenheitsbezug von ML-Algorithmen 261
(2) Begrenzte Fähigkeit zur Generalisierung 262
(3) Einsatz von LLMs 262
bb) Mögliches Fehlen geeigneter Trainingsdaten 263
cc) Automatische Wissensextraktion aus juristischen Texten 264
(1) Manuelle Aufbereitung nicht kosteneffizient 264
(2) Einsatz von LLMs 265
dd) Besondere Bedeutung der Begründung im Bereich von Verwaltungsspielräumen 266
(1) Mangelnde Erklärbarkeit komplexer ML-Algorithmen 266
(2) Einsatz von LLMs 267
(3) Zwischenergebnis 268
3. Exkurs: Vergleich zu komplexen Verwaltungsentscheidungen ohne Spielraum 268
4. Zwischenergebnis 269
4. Teil: Resümee 271
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 271
I. Wesentliche Ergebnisse des 1. Teils: Grundlagen der Verwaltungsautomation 271
II. Wesentliche Ergebnisse des 2. Teils: Spielräume der Verwaltung 273
III. Wesentliche Ergebnisse des 3. Teils: Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich rvon Spielräumen 273
1. Planungs- und Regulierungsermessen 274
2. Ermessens- und Beurteilungsspielräume 274
a) Antizipierte Spielraumausübung 274
b) Einzelfallumstände berücksichtigende Spielraumausübung 275
B. Rechtspolitische Betrachtung 276
I. Rechtspolitische Bewertung der §§ 35a VwVfG, 31a SGB X, 155 Abs. 4 AO 276
1. Normative Steuerung der Verwaltungsautomation ndurch den Gesetzgeber 276
a) Lenkung der Aufmerksamkeit auf die Verwaltungsautomation 278
b) Verfassungsrechtliche Verantwortung des Gesetzgebers für die normative Steuerung der Verwaltungsautomation 279
2. Defizite bei der konkreten Ausgestaltung 280
a) Erfordernis einer Zulassung durch Rechtsvorschrift 280
b) Bestehen eines Verwaltungsspielraums als Kriterium ungeeignet 281
c) Alternative: Abgrenzung der Eignung anhand der Komplexität 283
d) Zwischenergebnis: Beurteilung der Eignung im Hinblick auf konkretes Verfahren 284
II. Änderung der verfahrensrechtlichen Spezialregelungen 285
1. Absehen von Namenswiedergabe und Verwendung von Schlüsselzeichen 286
2. Untersuchungsgrundsatz im Bereich automatisierter Verfahrensdurchführung 286
a) Gefahr, einzelfallbezogene Angaben nicht zu berücksichtigen 287
b) Verlagerung der Sachverhaltsaufklärung auf die Beteiligten 288
3. Möglichkeit, von der Anhörung abzusehen 290
4. Möglichkeit, von einer Begründung abzusehen 292
a) Technischer Wandel 292
b) Verfassungsrechtliche Verankerung der Begründungspflicht 293
c) Vertrauens- und akzeptanzfördernde Wirkung der Begründung 294
d) Zwischenergebnis 296
5. Zusammenfassung der Änderungsvorschläge 297
C. Ausblick: Umbau des Legitimations- und Kontrollsystems 297
Literaturverzeichnis 302
Sachverzeichnis 324