Die Verständigung im Strafrecht in China und Deutschland
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Die Verständigung im Strafrecht in China und Deutschland
中德两国刑法中的认罪认罚从宽
Editors: Gesk, Georg
Beiträge zum chinesisch-deutschen Rechtsdialog, Vol. 1
(2023)
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Abstract
Dieser Band, der die Reihe »Beiträge zum chinesisch-deutschen Rechtsdialog« eröffnet, ist selbst das Produkt eines mehrjährigen Dialogs. Der Diskurs über die Reform des Strafprozesses war bereits mehrere Jahre gewachsen, wie im Jahr 2019 dann endlich ein Symposium über den »Deal im chinesischen und deutschen Strafprozess« stattfand. Was im Weiteren als ein recht konsequentes und einfach zu verwirklichendes Projekt aussah, nämlich die Publikation der verschiedenen Beiträge, entwickelte sich zu einem mehrjährigen Hindernisrennen. Das Symposium war so anregend, dass mehrere der chinesischen Teilnehmer ihre Beiträge signifikant um- und ausbauten, was zu einer Verdreifachung der Übersetzungstätigkeit führte. […] Dennoch hoffe ich in diesem Moment ganz persönlich, dass dieser Band nicht alle Probleme löst (was er nie kann), sondern dass er zu einer weiteren Diskussion einlädt und dass er dazu beiträgt - trotz der immer wieder auftretenden Unmöglichkeit einer allein seligmachenden Übersetzung - zu einer gemeinsamen Sprache zu finden, die es beiden Gesellschaften ermöglicht, Konflikte, wo möglich, zu vermeiden und da wo sie unvermeidbar sind, diese in gemeinsamem Interesse zu bewältigen. Das ist die ureigenste Aufgabe des Rechts - unabhängig von der Gesellschaft, in der wir leben.Aus dem Geleitwort des Herausgebers
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Geleitwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Georg Gesk (葛祥林): Prozessökonomie vs. Resozialisierung – über die Rolle der Verständigung im Strafverfahren – 诉讼经济 vs. 再社会化 —— 认罪认罚从宽在刑事诉讼中的定位 | 9 | ||
Song Qiang: Überlegungen zur Verständigung im chinesischen Strafrecht – 中国认罪认罚从宽制度探索 | 17 | ||
I. Wesentlicher Inhalt der Verständigung im chinesischen Strafrecht | 17 | ||
1. Schuldanerkennung | 17 | ||
2. Freiwillige und wahrheitsgemäße Schilderung des eigenen Verbrechens | 18 | ||
3. Verzicht auf Widerrede gegen den von der Anklagebehörde vorgebrachten Vorwurf der Verbrechenstatsache | 19 | ||
4. Zustimmung zum Strafantrag der Anklagebehörde | 20 | ||
5. Unterschreiben einer eidesstattlichen Erklärung | 20 | ||
II. Die Entwicklung des Instituts der Verständigung im chinesischen Strafrecht | 20 | ||
1. Hintergründe: die Strafrechtspolitik der modernen Entwicklung von gleichzeitiger Milde und Strenge | 20 | ||
2. Erfahrungen der Praxis: Vom Modell zur Gesetzgebung im Strafprozessrecht | 21 | ||
III. Konkrete Ausgestaltung der Verständigung im chinesischen Strafprozessrecht | 23 | ||
1. Die Strafprozessrechtsnovelle von 2018 und ihre Bestimmungen zur Verständigung | 23 | ||
2. Offene Fragen in Bezug auf die Verständigung | 25 | ||
a) Anwendung der Verständigung im Ermittlungsverfahren? | 25 | ||
b) Die Rolle des Pflichtverteidigers und die Frage der Zuordnung von dessen prozessualen Rechten? | 26 | ||
c) Freiwilligkeit und Wissenshorizont des Strafverfolgten in der Verständigung? | 28 | ||
d) Verständnis und Anwendung der Bestimmungen bezüglich „Anhörung von Meinungen“ | 28 | ||
Michael Dölp: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verständigung im Strafverfahren im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 – 联邦最高法院就联邦宪法法院2013年3月19日判决关于刑事诉讼中认罪协商交易的解释 | 31 | ||
I. Gegenstand der Verständigung | 32 | ||
II. Strafrahmenverschiebung | 33 | ||
III. Ober- und Untergrenze einer Strafe | 33 | ||
IV. Belehrungspflicht/Bindung | 34 | ||
V. Amtsaufklärungspflicht (§ 257c Abs. 1 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO) und Verständigung | 35 | ||
VI. Dokumentation in den Urteilsgründen | 36 | ||
VII. Mitteilungspflicht gem. § 243 Abs. 4 StPO | 36 | ||
VIII. Umfang der Mitteilung durch das Gericht | 38 | ||
IX. Beruhen | 39 | ||
X. Protokollierung gem. § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO bzw. § 243 Abs. 4 StPO | 39 | ||
XI. Erörterungen des Verfahrensstands in der Hauptverhandlung gem. § 257b StPO, § 273 Abs. 1 Satz 2 StPO | 40 | ||
Wei Yuening: Studien zum Institut der Verständigung im chinesischen Strafrecht – 认罪认罚从宽制度研究 | 43 | ||
I. Einführung | 43 | ||
II. Institutionelle Rationalität von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 45 | ||
III. Inhalte und begriffliche Klärung des Instituts des Schuldeingeständnisses, der Schuldanerkennung, und der Sanktionsmilderung | 48 | ||
1. Inhalte des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 48 | ||
2. Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 51 | ||
a) Inhalt des Schuldeingeständnisses | 51 | ||
b) Inhalt der Strafanerkennung | 55 | ||
c) Inhalt der Sanktionsmilderung | 58 | ||
IV. Bestimmungen und Kontroversen des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 61 | ||
1. Umfang der Fälle, welche das Institut von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung anwenden | 62 | ||
2. Verfahrensabschnitte, in welchen das Institut von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung anwendbar ist | 66 | ||
a) Vor der Anklage | 67 | ||
b) Während der Gerichtsverhandlung | 70 | ||
3. Beweismittel und Beweisstandards, die in Fällen von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung Anwendung finden | 73 | ||
V. Der Weg der Vervollkommnung des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 75 | ||
VI. Schluss | 77 | ||
Folker Bittmann: Verständigung im deutschen Strafprozessrecht aus staatsanwaltschaftlicher Sicht – 检察院视角下德国刑事诉讼中的认罪协商 | 79 | ||
I. | 79 | ||
II. | 80 | ||
III. | 81 | ||
IV. | 84 | ||
Christian Schößling: Die Position des Strafverteidigers bei der Verständigung im deutschen Strafprozessrecht | 85 | ||
Zhao Tianhong: Die Beteiligung des Anwalts an der Verständigung – 认罪认罚从宽制度下的律师参与 | 93 | ||
I. Wertinhalt und praktische Bedeutung der Verständigung im Strafprozess | 93 | ||
1. Was heißt „Schuldeingeständnis“? | 94 | ||
2. Was heißt „Strafeinwilligung“? | 95 | ||
3. Was heißt „Milde“? | 96 | ||
4. Wertmuster und praktische Bedeutung der Verständigung im Strafrecht | 96 | ||
II. Bedeutung der Teilnahme des Anwalts an der Verständigung und Wege, dies zu realisieren | 97 | ||
III. Forderungen an Anwälte, im Zuge institutioneller Neuerungen an einer Verständigung teilzunehmen | 100 | ||
1. Starke Verkürzung der Verhandlungsdauer, Verlagerung der Anwaltsarbeit auf die Phase vor der Verhandlung | 100 | ||
2. Notwendigkeit des Verteidigers, den strafrechtlich Verfolgten zu Schuldeingeständnis und Strafeinwilligung zu bewegen? | 101 | ||
3. Die Verständigung verlangt vom Anwalt häufig, auf schuldig zu plädieren | 104 | ||
IV. Weg, Bedeutung und Probleme der Berufsausübung des diensthabenden Anwalts | 105 | ||
1. Juristische Beratung | 106 | ||
2. Vorschlag zur Verfahrenswahl | 107 | ||
3. Antrag auf Änderung von Zwangsmaßnahmen | 108 | ||
4. Votum zur Fallerledigung | 109 | ||
Arndt Sinn: Transparenz und Vorhersehbarkeit durch Verständigung? – 通过认罪协商交易实现公开性和可预知性? | 111 | ||
I. Einleitung | 111 | ||
II. Verständigungsregelungen als Kommunikationsregelungen | 111 | ||
III. Zusammenfassung | 115 | ||
Liu Shaojun: Die Freiwilligkeit des Schuldeingeständnisses und der Strafanerkennung durch den Strafverfolgten und deren institutionelle Garantien – 认罪认罚从宽处罚的自愿性与制度完善 | 117 | ||
I. Der Begriff der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung durch den Strafverfolgten und sein Inhalt | 118 | ||
1. Der Begriff der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung durch den Strafverfolgten | 118 | ||
a) Klarheit der Schuldkenntnis | 118 | ||
b) Rationalität der Wertung | 119 | ||
c) Freiheit der Wahl zu Schuldeingeständnis und Strafanerkennung | 120 | ||
2. Der Inhalt der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von Strafverfolgten | 121 | ||
a) Der Erkenntnisprozess innerhalb des Schuldeingeständnisses und der Strafanerkennung von Strafverfolgten | 122 | ||
aa) Erkenntnisobjekt | 122 | ||
bb) Erkenntnisfähigkeit | 124 | ||
cc) Erkenntnisumfang (认知范围) | 124 | ||
b) Die Orientierung am freien Willen bei Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von strafrechtlich Verfolgten | 126 | ||
aa) Der strafrechtlich Verfolgte ist Willens, gegenüber Behörden von Polizei und Justiz ein Schuldeingeständnis zu äußern | 126 | ||
bb) Der strafrechtlich Verfolgte ist Willens,dem Opfer gegenüber die Schuld einzugestehen, sich zu entschuldigen und Schadensersatz zu leisten | 126 | ||
cc) Der strafrechtlich Verfolgte ist Willens, das wahrscheinliche Verfahren und die Sanktionsfolge zu akzeptieren | 128 | ||
II. Die zentrale Stellung der Freiwilligkeit des strafrechtlich Verfolgten innerhalb des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 128 | ||
III. Der Standard zur Bestimmung der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von Strafverfolgten | 134 | ||
1. Der Standard der Abwesenheit von Zwang | 135 | ||
2. Standard des tatsächlichen Wissens und Klarheit desselben | 137 | ||
IV. Gestaltung institutioneller Garantien für die Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von Strafverfolgten | 142 | ||
1. Information des Strafverfolgten als Garantie der Freiwilligkeit | 142 | ||
a) Schaffung eines Rechts auf vorherige Aufklärung | 142 | ||
b) Vervollkommnung der Verteidigungsrechte | 143 | ||
aa) Garantie der Akteneinsicht von Seiten des strafrechtlich Verfolgten | 143 | ||
bb) Garantie für die effektive Beteiligung des Strafverteidigers | 144 | ||
cc) Verbesserung der Institution der Anwaltsbereitschaft | 144 | ||
(aa) Ausweitung der Kompetenzen der Anwaltsbereitschaft auf das Niveau eines Strafverteidigers und der dazugehörigen Rechte | 146 | ||
(bb) Verstärkung der Garantien zur Realisierung einer effektiven Anwaltsbereitschaft | 147 | ||
2. Garantien für die Freiwilligkeit in Hinblick auf den Willen des Strafverfolgten | 151 | ||
a) Standard des strengen Beweises | 151 | ||
b) Durchsetzung der Einheit von subjektiven und objektiven Elementen | 152 | ||
c) Beweismittelverbote | 153 | ||
3. Einrichtung eines Kontrollsystems für die Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung des strafrechtlich Verfolgten, welche vor der Gerichtsverhandlung erfolgt | 154 | ||
4. Einrichtung eines Verfahrens, das bei Widerruf des Schuldeingeständnisses und der Strafanerkennung durch den strafrechtlich Verfolgten, wieder an seinen Ausgangspunkt zurückkehrt | 155 | ||
1) Institutionalisierung des Widerrufs des Geständnisses | 156 | ||
2) Eindeutige gesetzliche Regelung der Rechtsfolgen des Widerrufs eines Geständnisses | 156 | ||
3) Aufsicht und Verantwortung über die Ausübung des Rechts auf Widerruf des Geständnisses durch den Angeklagten | 157 | ||
4) Abwehrmechanismus gegen eine fälschliche Ausübung des Widerrufsrechts durch den Angeklagten | 157 | ||
F. Ch. Schroeder: Probleme der Absprachen im Strafverfahren – 刑事诉讼认罪协商问题 | 159 | ||
I. Einführung | 159 | ||
II. Vorteile für die Beteiligten | 159 | ||
III. Nachteile und Gefahren für die Prozessbeteiligten und die Rechtspflege | 159 | ||
IV. Die Rolle des Gerichts | 160 | ||
V. Kollision mit grundlegenden Prozessprinzipien | 160 | ||
VI. Die Absprachen im deutschen Recht | 161 | ||
Tsai Mengchien: Diskussion der Verständigung im Strafprozess unter den Aspekten von Wiedergutmachung und Opferschutz – 修復式司法視野下的認罪認罰從寬制度 對犯罪被害人保護之檢討 | 165 | ||
I. Vorwort | 165 | ||
II. Der Gedanke der strafrechtlichen Widergutmachung | 167 | ||
1. Ursprünge der strafrechtlichen Wiedergutmachung | 167 | ||
2. Vergleich der justitiellen Retribution und Restauration | 168 | ||
3. Das Modell der strafrechtlichen Wiedergutmachung | 170 | ||
4. Das Ziel des puristischen Modells | 170 | ||
5. Die Plausibilität des Maximierungsmodells | 171 | ||
III. Analyse der Verständigung | 174 | ||
1. Normzweck des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 174 | ||
2. Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 176 | ||
a) Inhalt der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Schuldanerkennung | 176 | ||
aa) Klarheit der Kenntnis | 176 | ||
bb) Rationalität der Wertung | 177 | ||
cc) Ungezwungenheit der Entscheidung | 177 | ||
b) Diskussion der Freiwilligkeit von Wiedergutmachung und Verständigung | 178 | ||
3. Verständigung und Wiedergutmachungsbeschluss | 180 | ||
a) Gesetzgebungsmodelle des Wiedergutmachungsbeschlusses | 180 | ||
aa) Das japanische Modell des Wiedergutmachungsbeschlusses | 180 | ||
bb) Das deutsche Modell der Weisung zur Wiedergutmachung | 182 | ||
b) Verständigung als Weisung zur Wiedergutmachung? | 184 | ||
4. Strafrechtliche Beurteilung der Schuld bei Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 185 | ||
5. Der Opferschutz im Rahmen von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung | 186 | ||
IV. Schlusswort | 188 | ||
Bernhard Kretschmer: Verfahrenseinstellung unter Auflagen: Verständigung als Aufgabe von Strafrecht? – 附条件不起诉:以认罪协商为刑法的任务?还是认罪协商对刑法的放弃? | 191 | ||
I. Einführung | 191 | ||
II. Legalität versus Opportunität | 192 | ||
1. Tatsächliche Zwänge | 193 | ||
2. § 152 StPO ./. §§ 153, 153a StPO | 194 | ||
3. Rechtsgenese | 199 | ||
III. Suche nach Legitimität | 203 | ||
IV. Aussichten | 205 | ||
Literatur | 207 | ||
Chen Jiemiao: Die Verständigung im chinesischen Anti-Korruptionsverfahren und deren Reform – 中国职务犯罪认罪认罚从宽处罚制度及其完善 | 211 | ||
I. Der besondere Wert strafrechtlicher Bestimmungen zur Verständigung bei Amtsverbrechen | 212 | ||
1. Notwendigkeit der Verknüpfung von Überwachungsgesetz und Strafprozessgesetz | 212 | ||
2. Gründliche Durchsetzung der strafrechtspolitischen Maxime von „gleichzeitiger Milde und Härte“ im Bereich der Amtsverbrechen | 213 | ||
3. Erhöhung der Rechtsstaatlichkeit von Verfahren gegen Amtsverbrechen | 214 | ||
II. Die Verständigung bei Amtsverbrechen und andere damit zusammenhängende Institute des Strafrechts | 215 | ||
1. Die Verständigung bei Amtsverbrechen aus Sicht der Strafrechtswissenschaft | 215 | ||
a) Schuldeingeständnis und die Institute der Selbstoffenbarung und des Geständnisses | 215 | ||
b) Strafeinwilligung und das Institut der Strafe | 216 | ||
c) Mildere Bestrafung und Strafzumessung | 217 | ||
2. Materiell-rechtliche Sonderbestimmungen zur Verständigung bei Amtsverbrechen | 217 | ||
a) Realisierung der Verständigung bei Amtsverbrechen im Rahmen des cStGB | 217 | ||
b) Bestimmungen zur Verständigung bei Amtsverbrechen in allgemeinen Justizinterpretationen | 218 | ||
III. Vorschläge zur Verbesserung des Instituts der Verständigung bei Amtsverbrechen | 220 | ||
1. Normierung der Verständigung im Allgemeinen Teil des cStGB | 220 | ||
a) Einführung einer allgemeinen Bestimmung zur Verständigung nach § 67 cStGB | 220 | ||
b) Einführung eines eigenen Abschnitts zur Verständigung in § 68 cStGB | 221 | ||
2. Vervollkommnung des Instituts der Verständigung im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs | 222 | ||
3. Normierung eines Leitfadens zur Strafzumessung | 224 | ||
Georg Gesk: Die Verständigung im taiwanischen Strafprozess – 台湾刑事诉讼中的认罪协商 | 225 | ||
I. Vorwort | 225 | ||
II. Typen der Verständigung im taiwanischen Strafprozess | 226 | ||
III. Verfahren der Verständigung nach der Anklage | 228 | ||
IV. Verfahren der Verständigung vor der Anklage | 235 | ||
V. Verständigung und Verfahrenseinstellung | 237 | ||
VI. Verständigung über Qualität und Quantität von Verbrechen | 239 | ||
VII. Schlusswort | 240 |