Menu Expand

Die Verständigung im Strafrecht in China und Deutschland

Cite BOOK

Style

Gesk, G. (Ed.) (2023). Die Verständigung im Strafrecht in China und Deutschland. 中德两国刑法中的认罪认罚从宽. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58872-5
Gesk, Georg. Die Verständigung im Strafrecht in China und Deutschland: 中德两国刑法中的认罪认罚从宽. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58872-5
Gesk, G (ed.) (2023): Die Verständigung im Strafrecht in China und Deutschland: 中德两国刑法中的认罪认罚从宽, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58872-5

Format

Die Verständigung im Strafrecht in China und Deutschland

中德两国刑法中的认罪认罚从宽

Editors: Gesk, Georg

Beiträge zum chinesisch-deutschen Rechtsdialog, Vol. 1

(2023)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Dieser Band, der die Reihe »Beiträge zum chinesisch-deutschen Rechtsdialog« eröffnet, ist selbst das Produkt eines mehrjährigen Dialogs. Der Diskurs über die Reform des Strafprozesses war bereits mehrere Jahre gewachsen, wie im Jahr 2019 dann endlich ein Symposium über den »Deal im chinesischen und deutschen Strafprozess« stattfand. Was im Weiteren als ein recht konsequentes und einfach zu verwirklichendes Projekt aussah, nämlich die Publikation der verschiedenen Beiträge, entwickelte sich zu einem mehrjährigen Hindernisrennen. Das Symposium war so anregend, dass mehrere der chinesischen Teilnehmer ihre Beiträge signifikant um- und ausbauten, was zu einer Verdreifachung der Übersetzungstätigkeit führte. […] Dennoch hoffe ich in diesem Moment ganz persönlich, dass dieser Band nicht alle Probleme löst (was er nie kann), sondern dass er zu einer weiteren Diskussion einlädt und dass er dazu beiträgt - trotz der immer wieder auftretenden Unmöglichkeit einer allein seligmachenden Übersetzung - zu einer gemeinsamen Sprache zu finden, die es beiden Gesellschaften ermöglicht, Konflikte, wo möglich, zu vermeiden und da wo sie unvermeidbar sind, diese in gemeinsamem Interesse zu bewältigen. Das ist die ureigenste Aufgabe des Rechts - unabhängig von der Gesellschaft, in der wir leben.

Aus dem Geleitwort des Herausgebers

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Georg Gesk (葛祥林): Prozessökonomie vs. Resozialisierung – über die Rolle der Verständigung im Strafverfahren – 诉讼经济 vs. 再社会化 —— 认罪认罚从宽在刑事诉讼中的定位 9
Song Qiang: Überlegungen zur Verständigung im chinesischen Strafrecht – 中国认罪认罚从宽制度探索 17
I. Wesentlicher Inhalt der Verständigung im chinesischen Strafrecht 17
1. Schuldanerkennung 17
2. Freiwillige und wahrheitsgemäße Schilderung des eigenen Verbrechens 18
3. Verzicht auf Widerrede gegen den von der Anklagebehörde vorgebrachten Vorwurf der Verbrechenstatsache 19
4. Zustimmung zum Strafantrag der Anklagebehörde 20
5. Unterschreiben einer eidesstattlichen Erklärung 20
II. Die Entwicklung des Instituts der Verständigung im chinesischen Strafrecht 20
1. Hintergründe: die Strafrechtspolitik der modernen Entwicklung von gleichzeitiger Milde und Strenge 20
2. Erfahrungen der Praxis: Vom Modell zur Gesetzgebung im Strafprozessrecht 21
III. Konkrete Ausgestaltung der Verständigung im chinesischen Strafprozessrecht 23
1. Die Strafprozessrechtsnovelle von 2018 und ihre Bestimmungen zur Verständigung 23
2. Offene Fragen in Bezug auf die Verständigung 25
a) Anwendung der Verständigung im Ermittlungsverfahren? 25
b) Die Rolle des Pflichtverteidigers und die Frage der Zuordnung von dessen prozessualen Rechten? 26
c) Freiwilligkeit und Wissenshorizont des Strafverfolgten in der Verständigung? 28
d) Verständnis und Anwendung der Bestimmungen bezüglich „Anhörung von Meinungen“ 28
Michael Dölp: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verständigung im Strafverfahren im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 – 联邦最高法院就联邦宪法法院2013年3月19日判决关于刑事诉讼中认罪协商交易的解释 31
I. Gegenstand der Verständigung 32
II. Strafrahmenverschiebung 33
III. Ober- und Untergrenze einer Strafe 33
IV. Belehrungspflicht/Bindung 34
V. Amtsaufklärungspflicht (§ 257c Abs. 1 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO) und Verständigung 35
VI. Dokumentation in den Urteilsgründen 36
VII. Mitteilungspflicht gem. § 243 Abs. 4 StPO 36
VIII. Umfang der Mitteilung durch das Gericht 38
IX. Beruhen 39
X. Protokollierung gem. § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO bzw. § 243 Abs. 4 StPO 39
XI. Erörterungen des Verfahrensstands in der Hauptverhandlung gem. § 257b StPO, § 273 Abs. 1 Satz 2 StPO 40
Wei Yuening: Studien zum Institut der Verständigung im chinesischen Strafrecht – 认罪认罚从宽制度研究 43
I. Einführung 43
II. Institutionelle Rationalität von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 45
III. Inhalte und begriffliche Klärung des Instituts des Schuldeingeständnisses, der Schuldanerkennung, und der Sanktionsmilderung 48
1. Inhalte des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 48
2. Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 51
a) Inhalt des Schuldeingeständnisses 51
b) Inhalt der Strafanerkennung 55
c) Inhalt der Sanktionsmilderung 58
IV. Bestimmungen und Kontroversen des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 61
1. Umfang der Fälle, welche das Institut von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung anwenden 62
2. Verfahrensabschnitte, in welchen das Institut von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung anwendbar ist 66
a) Vor der Anklage 67
b) Während der Gerichtsverhandlung 70
3. Beweismittel und Beweisstandards, die in Fällen von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung Anwendung finden 73
V. Der Weg der Vervollkommnung des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 75
VI. Schluss 77
Folker Bittmann: Verständigung im deutschen Strafprozessrecht aus staatsanwaltschaftlicher Sicht – 检察院视角下德国刑事诉讼中的认罪协商 79
I. 79
II. 80
III. 81
IV. 84
Christian Schößling: Die Position des Strafverteidigers bei der Verständigung im deutschen Strafprozessrecht 85
Zhao Tianhong: Die Beteiligung des Anwalts an der Verständigung – 认罪认罚从宽制度下的律师参与 93
I. Wertinhalt und praktische Bedeutung der Verständigung im Strafprozess 93
1. Was heißt „Schuldeingeständnis“? 94
2. Was heißt „Strafeinwilligung“? 95
3. Was heißt „Milde“? 96
4. Wertmuster und praktische Bedeutung der Verständigung im Strafrecht 96
II. Bedeutung der Teilnahme des Anwalts an der Verständigung und Wege, dies zu realisieren 97
III. Forderungen an Anwälte, im Zuge institutioneller Neuerungen an einer Verständigung teilzunehmen 100
1. Starke Verkürzung der Verhandlungsdauer, Verlagerung der Anwaltsarbeit auf die Phase vor der Verhandlung 100
2. Notwendigkeit des Verteidigers, den strafrechtlich Verfolgten zu Schuldeingeständnis und Strafeinwilligung zu bewegen? 101
3. Die Verständigung verlangt vom Anwalt häufig, auf schuldig zu plädieren 104
IV. Weg, Bedeutung und Probleme der Berufsausübung des diensthabenden Anwalts 105
1. Juristische Beratung 106
2. Vorschlag zur Verfahrenswahl 107
3. Antrag auf Änderung von Zwangsmaßnahmen 108
4. Votum zur Fallerledigung 109
Arndt Sinn: Transparenz und Vorhersehbarkeit durch Verständigung? – 通过认罪协商交易实现公开性和可预知性? 111
I. Einleitung 111
II. Verständigungsregelungen als Kommunikationsregelungen 111
III. Zusammenfassung 115
Liu Shaojun: Die Freiwilligkeit des Schuldeingeständnisses und der Strafanerkennung durch den Strafverfolgten und deren institutionelle Garantien – 认罪认罚从宽处罚的自愿性与制度完善 117
I. Der Begriff der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung durch den Strafverfolgten und sein Inhalt 118
1. Der Begriff der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung durch den Strafverfolgten 118
a) Klarheit der Schuldkenntnis 118
b) Rationalität der Wertung 119
c) Freiheit der Wahl zu Schuldeingeständnis und Strafanerkennung 120
2. Der Inhalt der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von Strafverfolgten 121
a) Der Erkenntnisprozess innerhalb des Schuldeingeständnisses und der Strafanerkennung von Strafverfolgten 122
aa) Erkenntnisobjekt 122
bb) Erkenntnisfähigkeit 124
cc) Erkenntnisumfang (认知范围) 124
b) Die Orientierung am freien Willen bei Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von strafrechtlich Verfolgten 126
aa) Der strafrechtlich Verfolgte ist Willens, gegenüber Behörden von Polizei und Justiz ein Schuldeingeständnis zu äußern 126
bb) Der strafrechtlich Verfolgte ist Willens,dem Opfer gegenüber die Schuld einzugestehen, sich zu entschuldigen und Schadensersatz zu leisten 126
cc) Der strafrechtlich Verfolgte ist Willens, das wahrscheinliche Verfahren und die Sanktionsfolge zu akzeptieren 128
II. Die zentrale Stellung der Freiwilligkeit des strafrechtlich Verfolgten innerhalb des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 128
III. Der Standard zur Bestimmung der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von Strafverfolgten 134
1. Der Standard der Abwesenheit von Zwang 135
2. Standard des tatsächlichen Wissens und Klarheit desselben 137
IV. Gestaltung institutioneller Garantien für die Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung von Strafverfolgten 142
1. Information des Strafverfolgten als Garantie der Freiwilligkeit 142
a) Schaffung eines Rechts auf vorherige Aufklärung 142
b) Vervollkommnung der Verteidigungsrechte 143
aa) Garantie der Akteneinsicht von Seiten des strafrechtlich Verfolgten 143
bb) Garantie für die effektive Beteiligung des Strafverteidigers 144
cc) Verbesserung der Institution der Anwaltsbereitschaft 144
(aa) Ausweitung der Kompetenzen der Anwaltsbereitschaft auf das Niveau eines Strafverteidigers und der dazugehörigen Rechte 146
(bb) Verstärkung der Garantien zur Realisierung einer effektiven Anwaltsbereitschaft 147
2. Garantien für die Freiwilligkeit in Hinblick auf den Willen des Strafverfolgten 151
a) Standard des strengen Beweises 151
b) Durchsetzung der Einheit von subjektiven und objektiven Elementen 152
c) Beweismittelverbote 153
3. Einrichtung eines Kontrollsystems für die Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Strafanerkennung des strafrechtlich Verfolgten, welche vor der Gerichtsverhandlung erfolgt 154
4. Einrichtung eines Verfahrens, das bei Widerruf des Schuldeingeständnisses und der Strafanerkennung durch den strafrechtlich Verfolgten, wieder an seinen Ausgangspunkt zurückkehrt 155
1) Institutionalisierung des Widerrufs des Geständnisses 156
2) Eindeutige gesetzliche Regelung der Rechtsfolgen des Widerrufs eines Geständnisses 156
3) Aufsicht und Verantwortung über die Ausübung des Rechts auf Widerruf des Geständnisses durch den Angeklagten 157
4) Abwehrmechanismus gegen eine fälschliche Ausübung des Widerrufsrechts durch den Angeklagten 157
F. Ch. Schroeder: Probleme der Absprachen im Strafverfahren – 刑事诉讼认罪协商问题 159
I. Einführung 159
II. Vorteile für die Beteiligten 159
III. Nachteile und Gefahren für die Prozessbeteiligten und die Rechtspflege 159
IV. Die Rolle des Gerichts 160
V. Kollision mit grundlegenden Prozessprinzipien 160
VI. Die Absprachen im deutschen Recht 161
Tsai Mengchien: Diskussion der Verständigung im Strafprozess unter den Aspekten von Wiedergutmachung und Opferschutz – 修復式司法視野下的認罪認罰從寬制度 對犯罪被害人保護之檢討 165
I. Vorwort 165
II. Der Gedanke der strafrechtlichen Widergutmachung 167
1. Ursprünge der strafrechtlichen Wiedergutmachung 167
2. Vergleich der justitiellen Retribution und Restauration 168
3. Das Modell der strafrechtlichen Wiedergutmachung 170
4. Das Ziel des puristischen Modells 170
5. Die Plausibilität des Maximierungsmodells 171
III. Analyse der Verständigung 174
1. Normzweck des Instituts von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 174
2. Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 176
a) Inhalt der Freiwilligkeit von Schuldeingeständnis und Schuldanerkennung 176
aa) Klarheit der Kenntnis 176
bb) Rationalität der Wertung 177
cc) Ungezwungenheit der Entscheidung 177
b) Diskussion der Freiwilligkeit von Wiedergutmachung und Verständigung 178
3. Verständigung und Wiedergutmachungsbeschluss 180
a) Gesetzgebungsmodelle des Wiedergutmachungsbeschlusses 180
aa) Das japanische Modell des Wiedergutmachungsbeschlusses 180
bb) Das deutsche Modell der Weisung zur Wiedergutmachung 182
b) Verständigung als Weisung zur Wiedergutmachung? 184
4. Strafrechtliche Beurteilung der Schuld bei Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 185
5. Der Opferschutz im Rahmen von Schuldeingeständnis, Strafanerkennung und Sanktionsmilderung 186
IV. Schlusswort 188
Bernhard Kretschmer: Verfahrenseinstellung unter Auflagen: Verständigung als Aufgabe von Strafrecht? – 附条件不起诉:以认罪协商为刑法的任务?还是认罪协商对刑法的放弃? 191
I. Einführung 191
II. Legalität versus Opportunität 192
1. Tatsächliche Zwänge 193
2. § 152 StPO ./. §§ 153, 153a StPO 194
3. Rechtsgenese 199
III. Suche nach Legitimität 203
IV. Aussichten 205
Literatur 207
Chen Jiemiao: Die Verständigung im chinesischen Anti-Korruptionsverfahren und deren Reform – 中国职务犯罪认罪认罚从宽处罚制度及其完善 211
I. Der besondere Wert strafrechtlicher Bestimmungen zur Verständigung bei Amtsverbrechen 212
1. Notwendigkeit der Verknüpfung von Überwachungsgesetz und Strafprozessgesetz 212
2. Gründliche Durchsetzung der strafrechtspolitischen Maxime von „gleichzeitiger Milde und Härte“ im Bereich der Amtsverbrechen 213
3. Erhöhung der Rechtsstaatlichkeit von Verfahren gegen Amtsverbrechen 214
II. Die Verständigung bei Amtsverbrechen und andere damit zusammenhängende Institute des Strafrechts 215
1. Die Verständigung bei Amtsverbrechen aus Sicht der Strafrechtswissenschaft 215
a) Schuldeingeständnis und die Institute der Selbstoffenbarung und des Geständnisses 215
b) Strafeinwilligung und das Institut der Strafe 216
c) Mildere Bestrafung und Strafzumessung 217
2. Materiell-rechtliche Sonderbestimmungen zur Verständigung bei Amtsverbrechen 217
a) Realisierung der Verständigung bei Amtsverbrechen im Rahmen des cStGB 217
b) Bestimmungen zur Verständigung bei Amtsverbrechen in allgemeinen Justizinterpretationen 218
III. Vorschläge zur Verbesserung des Instituts der Verständigung bei Amtsverbrechen 220
1. Normierung der Verständigung im Allgemeinen Teil des cStGB 220
a) Einführung einer allgemeinen Bestimmung zur Verständigung nach § 67 cStGB 220
b) Einführung eines eigenen Abschnitts zur Verständigung in § 68 cStGB 221
2. Vervollkommnung des Instituts der Verständigung im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs 222
3. Normierung eines Leitfadens zur Strafzumessung 224
Georg Gesk: Die Verständigung im taiwanischen Strafprozess – 台湾刑事诉讼中的认罪协商 225
I. Vorwort 225
II. Typen der Verständigung im taiwanischen Strafprozess 226
III. Verfahren der Verständigung nach der Anklage 228
IV. Verfahren der Verständigung vor der Anklage 235
V. Verständigung und Verfahrenseinstellung 237
VI. Verständigung über Qualität und Quantität von Verbrechen 239
VII. Schlusswort 240